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Seilfahrt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F009358-0003, Essen, Bergmänner (Kumpel) vor Förderkorb.jpg
Ausfahrende Schicht, Ruhrgebiet 1961

Als Seilfahrt<ref name="Quelle 1" /> oder Seilfahrung,<ref name="Quelle 2" /> früher auch Seilfahren, Fahren am Seil oder auf dem Seile fahren,<ref name="Quelle 3" /> bezeichnet man im Bergbau die Beförderung von Personen in einem Schacht mit dem an einem Seil hängenden Förderkorb<ref name="Quelle 1" /><ref name="Quelle 8" /> oder anderer geeigneter und bergbehördlich zugelassener Fördergefäße.<ref name="Quelle 24" /> Der Begriff Seilfahrt wird abgeleitet von Fahrung, dem bergmännischen Begriff für die Fortbewegung der Bergleute.<ref name="Quelle 3" /> Die Seilfahrt wurde erst im 19. Jahrhundert im Bergbau eingeführt.<ref name="Quelle 4" /> Zuvor mussten die Bergleute mühsam über Fahrten oder, wo vorhanden, mit der Fahrkunst in die Grube ein- und ausfahren.<ref name="Quelle 5" /> Bei der Seilfahrt werden hohe Sicherheitsanforderungen an die betroffenen technischen Einrichtungen gestellt.<ref name="Quelle 18" /> Des Weiteren darf der Förderkorb bei der Seilfahrt nur mit einer deutlich niedrigeren Fahrgeschwindigkeit bewegt werden als bei der Güterförderung.<ref name="Quelle 13" /> Die Seilfahrt darf außerdem nur durchgeführt werden, wenn sie von der Bergbehörde genehmigt wurde.<ref name="Quelle 26" />

Grundlagen und Geschichte

Beim Übergang vom Stollenbau zum Tiefbau stand man im Bergbau vor der großen Herausforderung, wie die Bergleute ohne große Mühe bis zu ihrem Arbeitsplatz vor Ort kommen können. Während die Bergleute beim Stollenbau ohne große Mühe bis vor Ort laufen konnten, mussten sie nun mühsam über Fahrten in die Grube steigen.<ref name="Quelle 6" /> Das Problem verschärfte sich, als der Bergbau in größere Teufen vordrang.<ref name="Quelle 5" /> Nun kam auch noch der große Zeitaufwand hinzu, den die Bergleute zum Steigen auf den Fahrten benötigten.<ref name="Quelle 6" /> Die Bergleute mussten oftmals mehrere hundert Meter über verschmutzte und rutschige Fahrten hinab und am Schichtende wieder hinauf steigen. Dies war extrem kräftezehrend und beeinträchtigte auch die Gesundheit der Bergleute. Oftmals kam es auch dazu, dass bei dieser Art der Fahrung ein Bergmann verunglückte.<ref name="Quelle 7" /> In den Ländern England, Belgien und Ungarn begann man in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts damit, die Bergleute mittels am Förderseil befestigter Sitze in die Grube zu befördern.<ref name="Quelle 5" /> In Deutschland konnte diese Methode jedoch nicht eingeführt werden, da die preußischen Oberbergämter die Fahrung am Seil nicht zuließen, da sie der Meinung waren, dass diese Form der Fahrung gefährlicher sei als die anderen Formen der Fahrung im Schacht.<ref name="Quelle 4" /> Im Jahr 1833 wurden erste Versuche mit der Fahrkunst auf dem Tiefen Georg-Stollen durchgeführt und diese neue Form der maschinellen Fahrung im Harzer Bergbau eingeführt.<ref name="Quelle 5" /> In den anderen Bergrevieren Deutschlands konnte sich die Fahrkunst jedoch nicht durchsetzen.<ref name="Quelle 9" /> Nachdem man auf den englischen Bergwerken ausreichend Erfahrung mit der Seilfahrt gesammelt hatte und die Befürchtungen der preußischen Oberbergämter sich nicht bestätigt hatten, wurde ab dem Jahr 1858 das Seilfahren auch im preußischen Bergbau genehmigt. Allerdings wurden von den Oberbergämtern für die Seilfahrt besondere Sicherheitsregeln vorgeschrieben.<ref name="Quelle 4" />

Formen

Die Art und Weise, mit welcher die Bergleute am Seil fuhren, war recht unterschiedlich.<ref name="Quelle 4" /> Bei Schächten mit geringerer Teufe, bei denen die Schachtförderung noch mittels Haspeln erfolgte, befestigte man am Förderseil aus Hanf ein rundes Holzstück. Auf dieses Holzstück setzte sich der Bergmann so drauf, dass er das Förderseil zwischen die Beine nahm und sich an diesem dann mit einer Hand festhielt. Mit der anderen Hand stieß er sich von den Schachtstößen ab.<ref name="Quelle 2" /> Eine andere Möglichkeit war, dass der Bergmann sich auf einen am Förderseil befestigten Knebel setzte.<ref name="Quelle 4" /> Eine Verbesserung hinsichtlich des sicheren Sitzes war der Fahrknecht, der aus zwei starken Ledergurten bestand. Einer der beiden Gurte diente als Sitz. Beide Lederriemen wurden an einer Schurzkette,<ref group="ANM" name="Anm. Veith." /> die am Förderseil befestigt war, angebracht. Durch diese Form des Sitzes konnten drei Bergleute gleichzeitig in die Grube fahren.<ref name="Quelle 2" /> Diese Formen der Seilfahrung, bei der Fahrende am Seil hängend befördert wurde, nannte der Bergmann „auf dem blossen Seile fahren“.<ref name="Quelle 3" /> Eine andere Möglichkeit der Seilfahrt war, dass ein Bergmann sich mit einem Bein in den Förderkübel stellte und mit dem anderen Bein den Kübel so durch den Schacht lenkte, dass er nicht aneckte oder aufsetzte.<ref name="Quelle 4" /> Allerdings war diese Form der Seilfahrung gefährlich für den Fahrenden, da er sich leicht verletzen konnte.<ref name="Quelle 2" /> Im Harzer Bergrevier konnten sich sämtliche dieser Formen nicht durchsetzen. Die Bergleute lehnten diese Fahrmethoden ab und blieben weiterhin bei der Nutzung der Fahrkunst.<ref name="Quelle 5" /> Eine sicherheitstechnische Verbesserung war die Seilfahrt in einem mittels zwei Seilen geführten Kübel.<ref name="Quelle 2" /> Bei tieferen Schächten nutzte man zur Seilfahrt nur noch Fördergestelle, die zum Schutz der Fahrenden mit Drahtgittern verschlossen waren.<ref name="Quelle 4" /> In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Seilfahrung auch im Freiberger Bergrevier eingeführt.<ref name="Quelle 10" />

Technische Ausstattungen der Anlage

Für die Seilfahrt hat sich am besten die Schachtförderanlage mit Gestellförderung bewährt.<ref name="Quelle 2" /> Bei dieser Anlage kann das Fördergefäß sowohl für die Schachtförderung als auch für die Seilfahrt genutzt werden, ohne dass an der Anlage große Umbauten erforderlich sind.<ref name="Quelle 12" /> Allerdings müssen die Fördergestelle einen bestimmten Aufbau haben, damit sie zweifach genutzt werden können.<ref name="Quelle 19" /> So müssen die Fördergestelle mit einem Dach und mit seitlichen Wänden versehen sein. Dies ist erforderlich, damit sich die Kleidung der Fahrenden während der Fahrt nirgendwo verfängt.<ref name="Quelle 2" /> An den Stirnseiten der Fördergestelle müssen verschließbare Türen oder hochziehbare Gitter aus an Ringstäben befestigtem Maschendraht vorhanden sein, die sich leicht, je nach Bedarf, ein- oder ausbauen lassen.<ref name="Quelle 12" /> Damit bei Gestellen mit mehreren Tragböden alle Tragböden gleichzeitig bestiegen werden können, befinden sich sowohl auf der Hängebank als auch im Füllort Seilfahrtbühnen. Diese Bühnen sind über Treppen zu erreichen und haben den gleichen Höhenabstand wie die einzelnen Tragböden. Der Abstand beträgt bei modernen Förderanlagen in der Regel zwei Meter.<ref name="Quelle 20" /> Anstelle einer Bühne kann im Füllort auch ein Seilfahrtkeller vorhanden sein.<ref name="Quelle 12" /> Die Seilfahrtanschläge müssen, soweit sie nicht durch natürliches Licht beleuchtet sind, mittels künstlichem Licht hell erleuchtet sein.<ref name="Quelle 16" /> Der Schacht muss an den Seilfahrtanschlägen mit Schachttoren verschlossen sein.<ref name="Quelle 13" /> Sämtliche Bedienelemente müssen untereinander so verriegelt sein, dass bei eingeschaltetem Seilfahrtsschalter die Schwingbühne, die Aufschiebeeinrichtung, die Schachtsperre und die Schachttore nur unter bestimmten Voraussetzungen betätigt werden können.<ref name="Quelle 20" /> Anstelle der Nutzung der Schachtförderanlage gibt es auch die Möglichkeit, dass eine separate Seilfahrteinrichtung zusätzlich im Schacht installiert wird. Dadurch kann Seilfahrt stattfinden, ohne dass die Schachtförderung dadurch beeinträchtigt wird.<ref name="Quelle 23" />

Fahrgeschwindigkeit und Personenzahl

Die Fahrgeschwindigkeiten bei der Seilfahrt sind je nach Anlage unterschiedlich geregelt. So durfte sie in einigen Bergrevieren nur die Hälfte oder zwei Drittel der Fahrgeschwindigkeit für Güterförderung betragen. In anderen Gegenden durfte die Seilfahrt bei der Einfahrt nur mit einer Geschwindigkeit von 1,85 m/s und bei der Ausfahrt mit einer Geschwindigkeit von 3,7 m/s stattfinden. Die Höchstgeschwindigkeit lag zu dieser Zeit für beide Richtungen bei 4 m/s.<ref name="Quelle 2" /> Im englischen Bergbau wurde die Seilfahrt mit einer Fahrgeschwindigkeit von 3 m/s bis 7 m/s durchgeführt. Es gab aber auch bereits Bergwerke, auf denen die Seilfahrt mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 m/s durchgeführt wurde.<ref name="Quelle 10" /> Auf den preußischen Bergwerken durfte im 19. Jahrhundert die Seilfahrtsgeschwindigkeit 6 m/s nicht überschreiten.<ref name="Quelle 4" /> In der DDR war die Seilfahrtsgeschwindigkeit derart geregelt, dass bei Schächten, die eine Teufe von 50 Metern hatten, die Geschwindigkeit 5,6 m/s nicht übersteigen durfte. Bei Schächten ab 400 Meter durfte die Seilfahrt mit einer Geschwindigkeit von 12 m/s durchgeführt werden.<ref name="Quelle 11" /> In der BRD wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Seilfahrtsgeschwindigkeit auf 10 m/s bei Schächten mit einer Dampffördermaschine und auf 12 m/s<ref group="ANM" name="Anm. Fritz." /> bei Schächten mit elektrischer Fördermaschine festgelegt.<ref name="Quelle 12" /> In Österreich ist die Höchstgeschwindigkeit bei der Seilfahrt auf 10 m/s begrenzt, sie kann aber durch Antrag bei der Berghauptmannschaft auch verändert werden.<ref name="Quelle 21" /> Zunächst konnte bei der Seilfahrt jeweils nur eine Person befördert werden.<ref name="Quelle 4" /> Unter Zuhilfenahme des Fahrknechts war es möglich, bis zu drei Personen auf einmal zu befördern.<ref name="Quelle 2" /> Später konnten jeweils auf einem Fördergestell bis zu sechs Personen in die eine und sechs Personen in die andere Richtung gleichzeitig gefahren werden.<ref name="Quelle 10" /> Bei heutigen modernen Schachtförderanlagen können auf einem Förderkorb bis zu 160 Personen gleichzeitig gefahren werden.<ref name="Quelle 13" />

Arten

Grundsätzlich wird bei der Seilfahrt unterschieden zwischen der regelmäßigen Seilfahrt und der Einzelseilfahrt.<ref name="Quelle 21" /> Die regelmäßige Seilfahrt findet zu vom Betriebsführer des Bergwerks festgelegten Zeiten statt.<ref name="Quelle 6" /> Hierfür versammeln sich die Bergleute vor der Anfahrt in der Schachthalle.<ref name="Quelle 22" /> Damit die Seilfahrt zügig und möglichst zeitsparend vonstattengehen kann, wird hierfür vorher ein genau ausgeklügelter Plan erstellt.<ref name="Quelle 20" /> Dieser Seilfahrtplan wird nach Möglichkeit mit den Fahrzeiten des Personenzuges abgestimmt.<ref name="Quelle 19" /> Um die Seilfahrt zu optimieren, wurden unterschiedliche Verfahren ausprobiert.<ref name="Quelle 23" /> Von allen Möglichkeiten, die Seilfahrt zu optimieren, hat sich das revierweise Anfahren als der beste Weg herauskristallisiert.<ref name="Quelle 20" /> Hierbei werden die anfahrenden Bergleute nach Steigerrevieren zusammengefasst und fahren gemeinsam an und am Schichtende auch wieder aus.<ref name="Quelle 23" /> Dies hat den Vorteil, dass alle Bergleute geschlossen an ihrem Arbeitsplatz ankommen.<ref name="Quelle 20" /> Außerdem erhöht sich dadurch die reine Arbeitszeit.<ref name="Quelle 19" /> Neben der regelmäßigen Seilfahrt gibt es noch die Einzelseilfahrt. Eine besondere Form der Einzelseilfahrt ist die Selbstfahrerseilfahrt.<ref name="Quelle 21" /> Hierbei führt die zur Selbstfahrerseilfahrt berechtigte Person die Seilfahrt eigenständig durch und gibt auch die Abfahrbefehle.<ref name="Quelle 17" /> Zu Selbstfahrerseilfahrt sind sämtliche Aufsichtspersonen wie Steiger oder Betriebsführer und auch Anschläger berechtigt.<ref name="Quelle 16" />

Durchführung der Seilfahrt

Die Bergleute betreten das Fördergestell<ref group="ANM" name="Anm. Ritt." /> zu Fuß. Die Schachttore und Korbtore sind dabei geöffnet.<ref name="Quelle 13" /> Dieser Vorgang geschieht zeitgleich auf allen Etagen.<ref name="Quelle 22" /> Hierfür befinden sich an allen Anschlägen ein Anschläger.<ref name="Quelle 16" /> Nachdem die jeweiligen Korbetagen voll sind, werden die Korbtore von außen verschlossen.<ref name="Quelle 19" /> Sobald alle Tore verschlossen sind, erhält der Fördermaschinist den Fahrbefehl und setzt die Fördermaschine in Gang.<ref name="Quelle 16" /> Während der Seilfahrt haben sich die Fahrenden auf dem Korb ruhig zu verhalten.<ref name="Quelle 2" /> Sie dürfen die einmal eingenommenen Plätze während der Fahrt nicht verlassen.<ref name="Quelle 16" /> Bei der Seilfahrt dürfen keine schweren Gegenstände oder Gezähe mitgenommen werden. Des Weiteren ist die Mitnahme von offenem Geleucht verboten.<ref name="Quelle 2" /> Allerdings müssen die mitgebrachten Grubenlampen während der Fahrt eingeschaltet sein. Am Zielanschlag verlassen die Fahrenden das Fördergestell wieder.<ref name="Quelle 16" />

Unfälle

Bis in die 1920er Jahre kam es jedes Jahr bei der Seilfahrt zu Unfällen, überwiegend mit tödlichem Ausgang.<ref name="Quelle 14" /> Die Fahrenden haben in der Regel keinen Einfluss auf die von außerhalb kommenden Gefahren bei der Seilfahrt.<ref name="Quelle 9" /> Bereits in den Jahren 1855 bis 1859 verunglückten in England jährlich im Durchschnitt 81 Bergleute. In Preußen verunglückten im gleichen Zeitraum jährlich bis zu acht Bergleute bei der Fahrung mit der Fahrkunst. Prozentual war jedoch der Anteil der verunglückten Bergleute zur Gesamtzahl der Bergleute in Preußen höher.<ref name="Quelle 10" /> Eine der Hauptursachen für Seilfahrtsunglücke war der Seilbruch. Grund hierfür war die durch den Gebrauch entstandene Abnahme der Tragfähigkeit der Förderseile.<ref name="Quelle 7" /> Aufgrund der Beschaffenheit der Schächte kam es auch vor, dass der Förderkorb aneckte und unter die Schachtzimmerung hakte.<ref name="Quelle 9" /> Weitere Unfallursachen waren Fehler bei der Betätigung der Schachtsignalanlage und Bedienungsfehler der Fördermaschine z. B. durch zu abruptes Anfahren oder zu hartes Aufsetzen des Korbes.<ref name="Quelle 14" /> Hinzu kamen Seilfahrtunfälle, die sich durch Übertreiben oder Entgleisen des Förderkorbes ereigneten.<ref name="Quelle 15" /> Es kam auch vor, dass ein Bergmann bei der Seilfahrt vom Korb stürzte.<ref name="Quelle 14" /> Des Weiteren gab es Unfälle bei der Seilfahrt, die sich beim Betreten oder Verlassen des Förderkorbes ereigneten. Häufig war der Grund für diese Unfälle, dass die Betroffenen den Korb betraten oder verließen, wenn er noch nicht stillstand.<ref name="Quelle 15" /> Durch eine Vielzahl von Sicherheitsvorrichtungen und Sicherheitsvorschriften wurde in den Folgejahren diesen Unfallursachen entgegengewirkt.<ref name="Quelle 14" />

Sicherheitsvorrichtungen und Sicherheitsvorschriften

Um den Auswirkungen eines Seilbruches entgegenwirken zu können, wurden an den Förderkörben Fangvorrichtungen montiert.<ref name="Quelle 4" /> Zweck der Fangvorrichtung war es, die Sicherung der Fahrenden bei einem Seilbruch oder Bruch von Teilen des Zwischengeschirrs zu gewährleisten.<ref name="Quelle 14" /> Allerdings trat der gewünschte Effekt nicht ein und es ereigneten sich mehr schwere Unglücke durch Fehlfunktionen der Fangvorrichtungen als es zu Seilbrüchen mit den entsprechenden Folgen kam. Aus diesem Grund wurden Anfang der 1950er Jahre die Fangvorrichtungen für Förderkörbe im westdeutschen Bergbau bergbehördlich wieder verboten.<ref name="Quelle 13" /> An ihrer Stelle wurde ein größeres Augenmerk auf eine höhere Seilsicherheit bei der Seilfahrt gelegt.<ref name="Quelle 18" /><ref name="Quelle 12" /> In den GUS-Staaten sind Fangvorrichtungen auch weiterhin für Einseilförderanlagen vorgeschrieben.<ref name="Quelle 13" /> Des Weiteren muss bei Seilfahrtanlagen die Signaleinrichtung so gestaltet sein, dass Bedienfehler vermieden werden.<ref name="Quelle 15" /> Außerdem müssen sämtliche sicherheitsrelevanten Baugruppen und Bauteile wie die Signalanlage, die Förderseile und die Bremsen, regelmäßig kontrolliert und gewartet werden.<ref name="Quelle 10" /> Es ist berggesetzlich vorgeschrieben, in welchen Abständen und wie welche Prüfungen durchgeführt werden müssen. Erste Bergvorschriften waren die preussischen und die bayrischen Bergverordnungen.<ref name="Quelle 13" /> So war in den Bergpolizeiverordnungen geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Seilfahrt genehmigt werden konnte.<ref name="Quelle 16" /> Weitere Regelungen folgten in der Bergverordnung für Schacht und Schrägförderanlagen (BVOS).<ref name="Quelle 13" /> Hier werden insbesondere im § 3 die Größe der jeweiligen Seilfahrtanlagen und die dazu zulässigen Fahrgeschwindigkeiten geregelt.<ref name="Quelle 17" /> Die technische Ausstattung einer Seilfahrtsanlage wird in den Technischen Anforderungen für Schacht und Schrägförderanlagen (TAS) geregelt.<ref name="Quelle 13" /> Hier werden insbesondere die Ausstattung der Seilfahrtanlage mit Sicherheitseinrichtungen, wie die Übertreibsicherung und die Fangstützen, die im Falle eines Übertreibens den Korb vor dem Absturz in den Schacht sichern sollen, geregelt. Des Weiteren werden auch die vertikalen Abmessungen des Schachtes, die über die oberen und unteren Anschläge hinausgehen, wie z. B. der Schachtsumpf, vorgegeben. Aber auch technische Einrichtungen wie die Schachtführung und die Prellträger sind in der TAS geregelt.<ref name="Quelle 18" />

Einzelnachweise

<references responsive=""> <ref name="Quelle 1">Walter Bischoff, Heinz Bramann, Westfälische Berggewerkschaftskasse Bochum: Das kleine Bergbaulexikon. 7. Auflage, Verlag Glückauf GmbH, Essen, 1988, ISBN 3-7739-0501-7.</ref> <ref name="Quelle 2">Julius Ritter von Hauer: Die Fördermaschinen der Bergwerke. 3. vermehrte Auflage, Verlag von Arthur Felix, Leipzig 1885, S. 147, 148, 165, 166, 255, 256, 793, 794.</ref> <ref name="Quelle 3">Heinrich Veith: Deutsches Bergwörterbuch mit Belegen. Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn, Breslau 1871, S. 166–168, 445.</ref> <ref name="Quelle 4">Gustav Köhler: Lehrbuch der Bergbaukunde. Zweite verbesserte Auflage, Verlag von Wilhelm Engelmann, Leipzig 1887, S. 450–452.</ref> <ref name="Quelle 5">Carl Hartmann: Ueber die zum Fahren der Bergleute in den Schächten angewendeten Maschinen oder die sogenannten Fahrkünste. Druck und Verlag von Gottfried Basse, Quedlinburg und Leipzig 1846, S. 5, 6.</ref> <ref name="Quelle 6">Lorenz Pieper: Die Lage der Bergarbeiter im Ruhrgebiet. J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart und Berlin 1903, S. 8, 35–38.</ref> <ref name="Quelle 7">G. Hoppe: Förderkorb mit Fallbremse für bergmännische Seilfahrt. A. W. Schade's Buchdruckerei, Berlin 1876, S. V, VI.</ref> <ref name="Quelle 8">Wilhelm Hermann, Gertrude Hermann: Die alten Zechen an der Ruhr. 4. Auflage, Verlag Karl Robert Langewiesche, Nachfolger Hans Köster KG, Königstein i. Taunus 1994, ISBN 3-7845-6992-7.</ref> <ref name="Quelle 9">Albert Serlo: Ergänzungsband zum Leitfaden der Bergbaukunde von Lottner-Serlo. Verlag von Julius Springer, Berlin 1872, S. 172, 173.</ref> <ref name="Quelle 10">Albert Serlo: Leitfaden der Bergbaukunde. Zweiter Band, 4. verbesserte Auflage, Verlag von Julius Springer, Berlin 1884, S. 281–285.</ref> <ref name="Quelle 11">B. W. Boki, Gregor Panschin: Bergbaukunde. Kulturfond der DDR (Hrsg.), Verlag Technik Berlin, Berlin 1952, S. 561.</ref> <ref name="Quelle 12">Carl Hellmut Fritzsche: Lehrbuch der Bergbaukunde. Zweiter Band, 7. Auflage, Springer Verlag, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1950, S. 509, 510, 538–540.</ref> <ref name="Quelle 13">W. Sindern, St. Borowski: Sicherheitstechnische Betrachtungen zu Schachtförderanlagen für den Zugang zu einem zukünftigen geologischen Tiefenlager. Arbeitsbericht NAB 14-75, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Hrsg.), Wettingen 2014, S. 5, 15, 23, 24, 28, 29, 49, 55, 71, 73.</ref> <ref name="Quelle 14">Fritz Heise, Fritz Herbst: Lehrbuch der Bergbaukunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. Zweiter Band, Fünfte vermehrte und verbesserte Auflage, Verlag von Julius Springer, Berlin 1932, S. 552, 650, 651.</ref> <ref name="Quelle 15">Fritz Heise, Fritz Herbst: Lehrbuch der Bergbaukunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. Zweiter Band, dritte und vierte vermehrte und verbesserte Auflage, Springer Verlag, Berlin / Heidelberg 1923, S. 483, 529 550.</ref> <ref name="Quelle 16">Herold: Der Arbeiterschutz in den Preussischen Bergpolizeiverordnungen. Verlag von Julius Springer Verlag, Berlin 1904, S. 72, 73, 79–86.</ref> <ref name="Quelle 17">Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) des Landes NRW vom 4. Dezember 2003</ref> <ref name="Quelle 18">Technische Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS). Verlag Hermann Bellmann, Dortmund 2005.</ref> <ref name="Quelle 19">Carl Hellmut Fritzsche: Lehrbuch der Bergbaukunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. Erster Band. Neunte völlig neubearbeitete Auflage, mit 584 Abbildungen und einer farbigen Tafel, Springer Verlag, Berlin / Heidelberg 1955, S. 417, 418, 433–435.</ref> <ref name="Quelle 20">Carl Hellmut Fritzsche: Lehrbuch der Bergbaukunde. Erster Band, 10. Auflage, Springer Verlag, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1961, S. 460, 461, 467, 494.</ref> <ref name="Quelle 21">Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich 14. Verordnung, Jahrgang 1968, S. 387, 388.</ref> <ref name="Quelle 22">Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus (Hrsg.): Steinkohlenbergbau in Deutschland. Druck IDAG Industriedruck, Essen 2006, S. 5.</ref> <ref name="Quelle 23">Fritz Herbst: Möglichkeiten zur Verkürzung der Seilfahrt in tiefen Schächten. In: Glückauf, Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift. Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund (Hrsg.), Nr. 6, 58. Jahrgang, 11. Februar 1922, S. 157–164.</ref> <ref name="Quelle 24">Tilo Cramm, Joachim Huske: Bergmannssprache im Ruhrrevier. 5. überarbeitete und neu gestaltete Auflage, Regio-Verlag, Werne 2002, ISBN 3-929158-14-0.</ref> <ref name="Quelle 26">H. Hoffmann: Lehrbuch der Bergwerksmaschinen (Kraft und Arbeitsmaschinen). 1. Auflage, Springer Verlag, Berlin / Heidelberg 1926, S. 167.</ref> </references>

Anmerkungen

<references group="ANM"> <ref group="ANM" name="Anm. Veith.">Eine Schurzkette, auch Quenselkette oder Zwieselkette genannt, ist eine Kette, mit der bei der Schachtförderung die Fördergefäße an das Förderseil gehängt werden. (Quelle: Heinrich Veith: Deutsches Bergwörterbuch mit Belegen.)</ref> <ref group="ANM" name="Anm. Fritz.">Die höhere zulässige Fahrgeschwindigkeit ist dadurch begründet, dass elektrische Fördermaschinen zum einen mit besserer Sicherheitstechnik ausgestattet sind und zum anderen, dass sie gleichmäßiger rotieren als dampfgetriebene Fördermaschinen. (Quelle: Carl Hellmut Fritzsche: Lehrbuch der Bergbaukunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. 9. Auflage.)</ref> <ref group="ANM" name="Anm. Ritt.">Die Fördergestelle dürfen nur betreten oder verlassen werden, wenn der Korb komplett stillsteht. (Quelle:Julius Ritter von Hauer: Die Fördermaschinen der Bergwerke.)</ref> </references>