Ministerpräsidentenkonferenz
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist ein Gremium der Selbstkoordination der 16 deutschen Länder. In ihr werden länderspezifische Themen zwischen den Ministerpräsidenten beraten, gemeinsame Positionen der Länder untereinander abgestimmt und gegenüber der Bundesebene vertreten. Zu den klassischen Aufgaben gehören die Verhandlung und der Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen unter den Ländern oder mit dem Bund. Bekannte Beispiele sind der Länderfinanzausgleich oder die Rundfunkstaatsverträge. Da die MPK selbst jedoch kein offizielles Verfassungsorgan ist, sind ihre Sitzungen rein informeller, koordinativer Natur. Ähnliche Gremien gibt es auch auf Ebene der Fachminister (etwa die Kultusministerkonferenz).<ref>Ministerpräsidentenkonferenz | Das Landesportal Wir in NRW. 16. März 2017, abgerufen am 25. November 2020.</ref>
Geschichte
Das erste Treffen der Ministerpräsidenten aller deutschen Länder nach dem Zweiten Weltkrieg fand Anfang Juni 1947 in München statt. Die Vertreter der Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und der Mark Brandenburg verließen die Konferenz allerdings gleich zu Beginn der Beratungen wieder, weil sie sich nicht mit ihrer Forderung nach der sofortigen Bildung einer deutschen Zentralverwaltung durchsetzen konnten. Die westdeutschen Ministerpräsidenten setzten die Konferenz danach allein fort.<ref name=berlin.de>Die Ministerpräsidentenkonferenz, Abschnitt „Historischer Rückblick“ auf www.berlin.de, abgerufen am 25. März 2014.</ref>
Als „eigentliche Geburtsstunde“<ref name="berlin.de">Die Ministerpräsidentenkonferenz, Abschnitt „Historischer Rückblick“ auf www.berlin.de, abgerufen am 25. März 2014.</ref> der Ministerpräsidentenkonferenz (noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland) gilt das Treffen der Regierungschefs der Länder der drei westlichen Besatzungszonen vom 8. bis 10. Juli 1948 in Koblenz. Diese als Rittersturz-Konferenz (benannt nach dem Tagungsort Hotel Rittersturz) in die Geschichte eingegangene Tagung beschloss die Einsetzung des Parlamentarischen Rates zur Erarbeitung des Grundgesetzes und ebnete damit den Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland.
Ab 1954 war die Ministerpräsidentenkonferenz eine ständige Einrichtung.<ref name="berlin.de">Die Ministerpräsidentenkonferenz, Abschnitt „Historischer Rückblick“ auf www.berlin.de, abgerufen am 25. März 2014.</ref> Erster MPK-Vorsitzender war der damalige bayerische Ministerpräsident Hans Ehard. Seit der Wiedervereinigung nehmen auch die fünf neuen Länder an der Konferenz teil. Im Herbst 1992 übernahm erstmals ein östliches Land – Sachsen – den Vorsitz.
Verfassungsrechtliche Grundlage
Die Ministerpräsidentenkonferenz ist im Gegensatz zum Bundesrat kein Verfassungsorgan und auch nicht an der Gesetzgebung des Bundes oder der Länder beteiligt. Deshalb sind ihre Beschlüsse rechtlich nicht bindend und müssen gegebenenfalls erst durch Gesetzgebungsverfahren in den einzelnen Ländern umgesetzt werden.
Grundlage dafür ist der Föderalismus in Deutschland (Artikel 20 Absatz 1 GG), nach dem die Länder eigene Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind. Dadurch kann jedes Land die eigenen Kompetenzfelder eigenverantwortlich gestalten (Art. 30, 70, 83 GG) und dabei mit anderen Ländern zusammenarbeiten.
Um dabei die Kompetenzen des Bundesrats nicht zu beeinträchtigen, hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 17. Dezember 1992 beschlossen, dass eine Angelegenheit nicht in einer Minister(präsidenten)konferenz beraten werden darf, wenn sie Gegenstand von Beratungen des Bundesrats ist.<ref>Winfried Kluth, Günter Krings (Hrsg.): Gesetzgebung. Rechtsetzung durch Parlamente und Verwaltungen sowie ihre gerichtliche Kontrolle. C. F. Müller, Heidelberg 2014, ISBN 978-3-8114-5423-1, S. 430.</ref>
Organisation und Arbeitsweise
Die Ministerpräsidentenkonferenz findet regelmäßig viermal jährlich statt. Im Sommer und im Dezember kommen die Regierungschefs der Länder im Anschluss an die MPK zu einer Besprechung mit dem Bundeskanzler zusammen. Wenn besonderer Bedarf besteht, finden zusätzliche Sonderkonferenzen statt. Das war bisher beispielsweise bei der Föderalismusreform und dem Länderfinanzausgleich der Fall. Die Ministerpräsidentenkonferenzen werden durch die Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder in entsprechenden Konferenzen vorbereitet (CdS-Konferenzen). Im Falle der persönlichen Verhinderung des Regierungschefs des Vorsitzlandes an einer MPK übernimmt ein Mitglied der Landesregierung im Ministerrang, in der Regel der Chef der Staats- bzw. Senatskanzlei seine Vertretung.
Themen der Beratungen der vergangenen Jahre waren die Europapolitik, Föderalismusreform, Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Medien- und die Bildungspolitik. Besondere Themen werden in vertraulichen Gesprächsrunden, den sogenannten Kamingesprächen, behandelt. An diesen Gesprächen nehmen nur die Regierungschefs ohne ihre Mitarbeiter teil.
Entscheidungen mussten bis Ende 2004 immer einstimmig gefällt werden. Dieses Konsensprinzip wurde während der Beratungen zur Föderalismusreform gelockert, um die Handlungsfähigkeit der Bundesländer zu stärken. Die Entscheidungen bedürfen seit Ende 2004 nur noch der Zustimmung von mindestens 13 Ländern. Ausnahmen bilden dabei die Geschäftsordnung, haushaltswirksame Angelegenheiten und die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen. Hier gilt weiterhin das Prinzip der Einstimmigkeit. Die Ministerpräsidenten der A-Länder und die der B-Länder führen in der Regel vor der Konferenz getrennte Vorbesprechungen durch, um die Verhandlungsposition festzulegen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz schlägt der Bundesregierung zudem eine Liste von 21 der 24 deutschen Mitglieder (und ebenso viele Stellvertreter) des Europäischen Ausschusses der Regionen vor, die die vollständige Liste gewählter Vertreter dann wiederum dem EU-Ministerrat zu Ernennung für die fünfjährige Amtszeit vorschlägt.<ref>European Communities: The selection process for Committee of the Regions members Procedures in the Member States. In: cor.europa.eu. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 15. Mai 2012; abgerufen am 21. Oktober 2017.</ref>
Vorsitzwechsel
Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt jährlich nach einer vereinbarten Reihenfolge. Vorsitzender ist der Ministerpräsident des jeweiligen Landes.
Eine gesonderte Regelung betrifft den Ko-Vorsitz als Koordinator und Sprecher der politisch konkurrierenden Ländergruppe (A- und B-Länder) in den traditionell abschließenden Pressekonferenzen der MPK. Falls beim Wechsel des MPK-Vorsitzes ein Übergang vom A-Land auf ein B-Land (oder umgekehrt) erfolgt, bleibt der ausscheidende Ministerpräsident Ko-Vorsitzender seiner Ländergruppe und zwar so lange, bis der MPK-Vorsitz wieder in seine eigene Ländergruppe fällt. So war z. B. MP Klaus Wowereit nach Übergang des MPK-Vorsitzes im Jahre 2005 von Berlin auf Nordrhein-Westfalen für weitere vier Jahre (Vorsitzführung durch die B-Länder NW, NI, HE, SN) Ko-Vorsitzender der sozialdemokratisch geführten A-Länder, bis er 2009 durch MP Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) abgelöst wurde.
Bis zur Wiedervereinigung im Jahre 1990 wechselte der Vorsitz in folgender Reihenfolge zwischen den elf damaligen Ländern:
| Nummer | Bundesland |
|---|---|
| 1 | Bayern |
| 2 | Berlin |
| 3 | Nordrhein-Westfalen |
| 4 | Niedersachsen |
| 5 | Hessen |
| 6 | Rheinland-Pfalz |
| 7 | Schleswig-Holstein |
| 8 | Baden-Württemberg |
| 9 | Bremen |
| 10 | Saarland |
| 11 | Hamburg |
Seit 1990 ist die aktuelle Reihenfolge zwischen den 16 Ländern:
| Nummer | Bundesland |
|---|---|
| 1 | Niedersachsen |
| 2 | Hessen |
| 3 | Sachsen |
| 4 | Rheinland-Pfalz |
| 5 | Sachsen-Anhalt |
| 6 | Schleswig-Holstein |
| 7 | Thüringen |
| 8 | Baden-Württemberg |
| 9 | Brandenburg |
| 10 | Bremen |
| 11 | Mecklenburg-Vorpommern |
| 12 | Saarland |
| 13 | Hamburg |
| 14 | Bayern |
| 15 | Berlin |
| 16 | Nordrhein-Westfalen |
Liste der Vorsitzenden
Zwei getrennte Amtszeiten als Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz hatten:
- Georg August Zinn (1958/59, 1969)
- Franz-Josef Röder (1963/64, 1974/75), zwei ganze Amtszeiten
- Alfons Goppel (1965/66, 1976/77), zwei ganze Amtszeiten
- Hans Koschnick (1973/74, 1984/85)
- Johannes Rau (1978/79, 1989/90), zwei ganze Amtszeiten
- Bernhard Vogel (1981/82, 1996/97), zwei ganze Amtszeiten in zwei Bundesländern
Bisher amtierten lediglich vier Frauen an der Spitze der Ministerpräsidentenkonferenz:
- Heide Simonis (1995/96)
- Christine Lieberknecht (2012/13)
- Manuela Schwesig (2017)
- Annegret Kramp-Karrenbauer (2017/18)
Der Ministerpräsident mit der längsten Amtszeit, der nie Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz war, hieß Hinrich Wilhelm Kopf, der 1946 bis 1955 und 1959 bis 1961 in Niedersachsen regierte. In seine Pause, in der Heinrich Hellwege regierte, fiel turnusgemäß die Präsidentschaft Niedersachsens. Nach der Wiedervereinigung hatte Volker Bouffier (regierte 2010 bis 2022 in Hessen) in Hessen die längste Amtszeit ohne Vorsitz in der MPK. Max Brauer (regierte 1946 bis 1953 und 1957 bis 1960 in Hamburg) war der einzige Landeschef mit über zehnjähriger Amtszeit, der beide turnusmäßigen Chefämter (MPK-Vorsitz und Bundesratspräsidentschaft) nie innehatte.
Siehe auch
- Liste der Ministerpräsidenten der deutschen Länder
- Fachministerkonferenzen der deutschen Länder
- Landeshauptleutekonferenz – informelle Gruppe im politischen System Österreichs
- Konferenz der Kantonsregierungen – Schweiz
Literatur
- Ariane Leendertz: Die Ministerpräsidentenkonferenz als Selbstbehauptungsorgan der Länder und bundespolitischer Akteur. In: Andreas Wirsching, Lars Lehmann (Hrsg.): Nationalstaat und Föderalismus. Zum Wandel deutscher Staatlichkeit seit 1871, Frankfurt / New York 2024, S. 191–213.
- Ariane Leendertz: Regieren jenseits der politischen Öffentlichkeit. Die Parallelarena der Exekutiven im deutschen demokratischen Bundesstaat. In: Archiv für Sozialgeschichte 65 (2025), S. 179–211.
Weblinks
- Informationen zur Ministerpräsidentenkonferenz beim Vorsitzland 2015/16, Bremen
- Wissenswertes über die Ministerpräsidentenkonferenz auf berlin.de (abgerufen am 23. April 2021).
- Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 beim Vorsitzland 2020/21, Berlin (abgerufen am 23. August 2023)
- Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 20. Oktober 2021 bis 28. September 2022 beim Vorsitzland 2020/21, Nordrhein-Westfalen (abgerufen am 23. August 2023)
- Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. September 2022 bis 15. Juni 2023 beim Vorsitzland 2022/23, Niedersachsen (abgerufen am 23. August 2023)
Einzelnachweise
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