Landeshauptleutekonferenz
Die Landeshauptleutekonferenz ist ein informelles – das heißt von der österreichischen Bundesverfassung nicht vorgesehenes – Treffen der neun Landeshauptleute.<ref>Solche nicht staatsgesetzlich geregelte Institutionen haben in Österreich eine lange Tradition und bedeutende Stellungen. Dazu gehören auch die Sozialpartnerschaft gesamtstaatlich oder die Raumordnungskonferenz (ÖROK) der Landesebene.
Vergl. Theo Öhlinger: Verfassungsrecht. 8. Auflage. facultas.wuv / maudrich, 2009, ISBN 978-3-7089-0405-4, Kapitel 7.1. Der kooperative Bundesstaat Rz 316, letzter Absatz, S. 149 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>
Sie ist neben dem Bundesrat, der zweiten österreichischen Parlamentskammer, das politisch wichtigste Gremium der Länderzusammenarbeit wie auch des Föderalismus im österreichischen politischen System (in der modernen österreichischen Staatsrechtslehre/Bundesstaatstheorie kooperativer Bundesstaat genannt).<ref>Öhlinger: Verfassungsrecht. S. 149.</ref><ref>Friedrich Michael Steger: Baustelle Bundesstaat: Perspektiven der Weiterentwicklung des politischen Systems Österreich. Band 21 von Studien zur politischen Wirklichkeit. Braumüller, 2007, ISBN 978-3-7003-1640-4, 5. Landeshauptleute und kooperativer Bundesstaat, S. 135 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>
Dabei erachtet man die Landeshauptleutekonferenz als „das mächtigste Mittel der Bundesländer“<ref>Zitat Hölzel: Die Möglichkeiten der Länder … S. 65.</ref> und „Motor zur Stärkung der Bundesstaatlichkeit“,<ref>Zitat nach Wanke: Föderalismus in der Diskussion. S. 12.</ref> der Bundesrat selbst gilt in Österreich als wenig einflussreich.<ref>vergl. Gisela Riescher: Zweite Kammern. Reihe Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft. 2. Auflage. Oldenbourg Verlag, 2010, ISBN 978-3-486-58312-0, 8. Der Bundesrat in Österreich 8.6 Kritik und Reformansätze, S. 183 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>
Ihre Bedeutung zeigt sich auch darin, dass, obwohl sie formell nicht existiert, zahlreiche Rechtstexte auf sie verweisen.<ref name="Hölzel 65">Hölzel: Die Möglichkeiten der Länder … S. 65.</ref>
Arbeitsweise
Bei Landeshauptleutekonferenzen wird versucht, eine gemeinsame Linie zur Vertretung der Interessen der einzelnen Bundesländer festzulegen, um dann mit dieser gemeinsamen Position gestärkt dem Bund in Verhandlungen gegenübertreten zu können. Sie entwickelten sich in den 1960er-Jahren und tagten ab 1970 regelmäßig zweimal pro Jahr.<ref>Markus Böhm (Red.): Landeshauptleutekonferenz. Amt der Kärntner Landesregierung, Landespressedienst.</ref>
Vorbereitet werden sie von den Landesamtsdirektoren (Wien: Magistratsdirektor),<ref>Die selbst eine Ebene tiefer, zusammen mit der hohen Bundesbeamtenschaft, die Landesamtsdirektorenkonferenz abhalten. Daneben gibt es auch angelagerte Expertenkonferenzen. Walter Berka: Grundzüge des Österreichischen Verfassungsrechts für das Juristische Studium. Lehrbuch Verfassungsrecht, Reihe Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft. 2. Auflage. Springer DE, 2008, ISBN 978-3-211-09434-1, 18.2. Gemeinsame Organe, Rz 465, S. 117 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref> die dann gemeinsam mit den Landeshauptleuten und in der Regel auch mit einem Vertreter der Bundesregierung – der fallweise der Bundeskanzler oder ein Bundesminister ist – an den Konferenzen teilnehmen. Auch Gespräche mit dem Bundespräsidenten finden wiederholt statt.<ref>vergl. Meinungsaustausch mit dem Vorsitzenden der österreichischen Landeshauptleutekonferenz, bundespraesident.at</ref> Der Vorsitz zwischen den Ländern wechselt nach herausgebildeter Praxis halbjährlich und nach alphabetischer Reihenfolge der Länder parallel zum Wechsel des Präsidenten des Bundesrates. Neben diesen halbjährlichen Sitzungen wird die Landeshauptleutekonferenz bei dringenden Anliegen auch zu außerordentlichen Sitzungen einberufen. Als Geschäftsstelle der Konferenz fungiert die Verbindungsstelle der Länder. Eine schriftlich fixierte Geschäftsordnung fehlt.
Die Landeshauptleutekonferenz fasst Beschlüsse nur einstimmig. Sie werden aufgrund des informellen Charakters der Treffen nicht veröffentlicht, sondern nur den Teilnehmern und der Bundesregierung, soweit sie davon betroffen ist, zugänglich gemacht. Diese Beschlüsse sind rechtlich unverbindlich, entfalten aber eine beachtliche politische Wirkung. Sie stellen aufgrund der Einstimmigkeit einen verlässlichen – wenn auch unter Umständen geringsten – gemeinsamen Standpunkt der Landesebene dar.<ref name="Hölzel 65" /><ref>Daneben gibt es das Konsultationsgremium und die Integrationskonferenz der Länder (IKL) für die Europaebene. Beide sind aber von geringer Bedeutung. Berka: Grundzüge des Österreichischen Verfassungsrechts. Rz 464, S. 117.</ref>
Besondere Bedeutung hat die Konferenz etwa beim Finanzausgleich Bund–Länder–Gemeinden und der „ewigen Baustelle“ Reform des Bundesstaats.<ref>Anton Pelinka, Sieglinde Rosenberger: Österreichische Politik: Grundlagen – Strukturen – Trends. 3. Auflage. facultas.wuv / maudrich, 2007, ISBN 978-3-7089-0103-9, Kapitel Länder Gemeinden Verwaltung, S. 243 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref><ref>Zitat nach Steger: Baustelle Bundesstaat. S. insb. 135.</ref>
Vorsitzende
Im ersten Halbjahr 2024 ist Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) Vorsitzende der LHK.<ref name=":0">LH Mikl-Leitner übernimmt Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz. Land Niederösterreich Amt der Niederösterreichischen Landesregierung – Abteilung Landesamtsdirektion, 9. Januar 2024, abgerufen am 1. Juni 2024.</ref> 2023 hatten zunächst Hans Peter Doskozil (SPÖ),<ref>Kärnten hat mit 1. Juli 2023 vom Burgenland den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz übernommen.</ref> dann Peter Kaiser (ebenfalls SPÖ) diese Position inne.<ref name=":0" /> Anfang Januar 2026 folgte auf den Steiermärkischen Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) der Tiroler Anton Mattle.<ref>Jasmin Steiner, Nikolaus Frings: LH Mattle ist ab sofort Stimme der Bundesländer. In: Kronen Zeitung. 4. Januar 2025, abgerufen am 30. März 2026.</ref>
Geschichte
Im Jahr 1968 erklärte der damalige Landeshauptmann von Salzburg, Hans Lechner (ÖVP; bis 1977 LH), die Funktionsweise der Landeshauptleutekonferenz in der ORF-Sendung Österreich-Bild.<ref>Die Bedeutung der Landeshauptleute-Konferenz. Abgerufen am 2. Juni 2024.</ref>
Zum Jubiläum „100 Jahre Gründung der Republik Österreich“ fand 2018 eine außerordentliche Konferenz der Landeshauptleute statt, bei der es auch um das Verhältnis Bundesländer – Regionen in der Europäischen Union ging.<ref>Landeshauptleutekonferenz: 100 Jahre Republik Österreich - ZENTRUM. In: ZENTRUM ONLINE - Kommunale Nachrichten. ZENTRUM media, Inhaber: Sebastian Weilinger, 5. Oktober 2018, abgerufen am 2. Juni 2024.</ref>
Amtierende Landeshauptleute und deren Stellvertreter
| Bundesland | Landeshaupt- mann/-frau<templatestyles src="FN/styles.css" /> (5) |
Partei | (1.)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) Landeshauptmann/frau- Stellvertreter |
Partei | (2.)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) Landeshauptmann/frau- Stellvertreter |
Partei |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Datei:Burgenland Wappen.svg Burgenland | SPÖ | Grüne | –<templatestyles src="FN/styles.css" /> (2) | – | ||
| Datei:Kaernten shield CoA.svg Kärnten | SPÖ | SPÖ | ÖVP | |||
| Datei:Niederösterreich CoA.svg Niederösterreich | ÖVP | <templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) | ÖVP | <templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) | FPÖ | |
| Datei:Oberoesterreich Wappen.svg Oberösterreich | ÖVP | <templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) | ÖVP | <templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) | FPÖ | |
| Datei:Salzburg Wappen.svg Salzburg | ÖVP | FPÖ | ÖVP | |||
| Datei:Steiermark Wappen.svg Steiermark | FPÖ | ÖVP | –<templatestyles src="FN/styles.css" /> (2) | – | ||
| Datei:AUT Tirol COA.svg Tirol | ÖVP | SPÖ | ÖVP | |||
| Datei:Vorarlberg CoA.svg Vorarlberg | ÖVP | <templatestyles src="FN/styles.css" /> (1) | FPÖ | –<templatestyles src="FN/styles.css" /> (2) | – | |
| Datei:Wien Wappen.svg Wien | <templatestyles src="FN/styles.css" /> (4) | SPÖ | <templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) | SPÖ | <templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) | NEOS |
Stand: Juli 2025
- <templatestyles src="FN/styles.css" />(1)In Vorarlberg: Landesstatthalter
- <templatestyles src="FN/styles.css" />(2)Nur ein Stellvertreter im Burgenland, in der Steiermark und in Vorarlberg
- <templatestyles src="FN/styles.css" />(3)In Niederösterreich, Oberösterreich und Wien keine nominelle Reihung der Stellvertreter
- <templatestyles src="FN/styles.css" />(4)In Wien auch amtierender Bürgermeister
- <templatestyles src="FN/styles.css" />(5)Zur Benennung siehe Bezeichnung weiblicher Landeshauptleute
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Siehe auch
- Ministerpräsidentenkonferenz – Deutsches Äquivalent
- Europäischer Rat
- Europa der Regionen
Literatur
- Florian Wanke: Föderalismus in der Diskussion: Die bundesstaatliche Ordnung Österreichs und der Versuch der Bundesstaatsreform im Österreich-Konvent. GRIN Verlag, 2007, ISBN 978-3-638-65534-7, Abschnitt Bedeutung der Landeshauptleutekonferenz, S. 12 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).
- Christian Peter Hölzel: Die Möglichkeiten der Länder zur Einflußnahme auf die Europäische Union. GRIN Verlag, 2009, ISBN 978-3-640-44277-5, Kapitel 5.1.2 Die Landeshauptleutekonferenz, S. 65 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).
Weblinks
- Landeshauptleutekonferenz 2013
- Landeshauptleutekonferenz, in politik-lexikon.at
- Ergebnisse der Landeshauptleute-Konferenz (November 2021)
- Österreichische Delegation beim Ausschuss der Regionen
Einzelnachweise
<references />