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Kultusministerkonferenz

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Das ehemalige Straßenbahndepot Bonn, seit 2010 Sitz der KMK in Bonn (2015)

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz,<ref>Aufgaben der Kultusministerkonferenz. In: www.kmk.org. Abgerufen am 22. November 2020.</ref><ref>Das Wort Kultusminister kommt nicht direkt von Kultur, sondern vom lat. cultus für den religiösen Kult, im Weiteren Pflege und Anbau, meint also ursprünglich Religionsminister. Bis zum 19. Jahrhundert lag die Zuständigkeit für die Schule weitgehend bei der Kirche, daher regulierte das Ministerium über die Kirche auch die Bildung. Dazu siehe Preußisches Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Inzwischen haben die meisten Bundesländer, ausgehend vom in dieser Hinsicht traditionsfreieren Ostdeutschland, eine Namensänderung zu Bildungsminister vorgenommen, so Mecklenburg-Vorpommern durch Minister Kauffold 1998.</ref> Abk. KMK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung, Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Als freiwilliges Koordinationsgremium der Länder hat sie keine unmittelbare Rechtsetzungsbefugnis, ihre Entscheidungen sind daher nicht unmittelbar bindend, sondern müssen von dem jeweiligen Land als landesrechtliche Rechtsvorschriften erlassen werden. Dagegen hat die Leitung im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf den Schulbereich nur geringen Einfluss und kann lediglich über eng definierte Finanzzuwendungen wie für schulische Ausstattungen über den Digitalpakt aktiv werden.<ref>Zusammenarbeit von Bund und Ländern – BMBF. Abgerufen am 14. Dezember 2021.</ref>

Die Kultusministerkonferenz besteht aus drei Teilkonferenzen: Die Kulturministerkonferenz (seit 2019), die Bildungsministerkonferenz (seit 2024) und die Wissenschaftsministerkonferenz (seit 2024; zu unterscheiden von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz).<ref>Kultusministerkonferenz. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland online, abgerufen am 21. Februar 2026.</ref>

Kompetenz und Aufgaben

Nach dem Grundgesetz sind dem Bund (fast) keine Gesetzgebungs-<ref>außer: dem Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland, Art. 73 Abs. 1 Nr. 5a GG; der Hochschulzulassung und den Hochschulabschlüssen, Art. 74 Abs. 1 Nr. 33 GG</ref> oder Verwaltungszuständigkeiten<ref>außer einem Zusammenwirken von Bund und Ländern: bei 1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen; 2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen; 3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten, Art. 91b Abs. 1 GG; bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen, Art. 91b Abs. 2 GG</ref> im Bereich des Bildungswesens (Schule und Hochschule) und der Kultur übertragen, sodass diese in der Zuständigkeit der Länder (Kulturhoheit) liegen. Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“.<ref>Geschäftsordnung (2014). In: Aufgaben der Kultusministerkonferenz. KMK, abgerufen am 14. Dezember 2021.</ref> Da die Länder als Inhaber originärer Staatlichkeit ihre Zusammenarbeit untereinander regeln können, wie sie es festlegen, kommt die KMK wie alle Ministerkonferenzen der Länder im Grundgesetz nicht vor.

Wichtige Beschlüsse betreffen zum Beispiel die gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse und der Lehramtsstudien, den Lehreraustausch unter den Ländern, die Regelungen der gymnasialen Oberstufe und anderer Schulstufenformen, der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA), der gemeinsamen Bildungsstandards oder die Rechtsstellung des Schülers in der Schule.<ref name="reip22">Bernhard Gayer und Stefan Reip: Schul- und Beamtenrecht für die Lehramtsausbildung und Schulpraxis in Baden-Württemberg. Europa-Lehrmittel Nourney, Vollmer, Haan-Gruiten 2012, ISBN 978-3-8085-7954-1, S. 22.</ref> Weitere ländergemeinsame Aufgaben der KMK liegen in der Verantwortung für die Deutschen Auslandsschulen (Bund-Länder-Ausschuss), für das International Baccalaureate, für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse vor der Studienaufnahme an deutschen Hochschulen, für die Bildungsinitiativen des Europarats, der Europäischen Kommission (primär zu Berufsbildung, Fremdsprachen, Politische Bildung)<ref>Bildung. Europäische Kommission, abgerufen am 14. Dezember 2021.</ref> und anderer Organisationen mit Bildungszielen.

Der Jahresetat der KMK beträgt zurzeit 60 Millionen Euro. Die Konstituierende Sitzung fand am 19./20. Februar 1948 statt.<ref>Geschichte der KMK. Abgerufen am 7. Januar 2025.</ref>

Organisation

Vorlage:Hinweisbaustein Organe der KMK sind das Plenum, in dem sich die Minister viermal jährlich treffen, das Präsidium sowie der Präsident oder die Präsidentin.<ref>Organe der Kultusministerkonferenz, siehe auch <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Geschäftsordnung, Abschnitt A (Memento vom 3. Dezember 2011 im Internet Archive; PDF; 43 kB)</ref> Präsidentin war 2024 die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot, 2025 übernimmt Simone Oldenburg,<ref>Simone Oldenburg ist Präsidentin der Bildungsministerkonferenz 2025 – Kultusministerkonferenz der Länder arbeitet im kommenden Jahr in neuer Struktur. Pressearchiv. In: kmk.org. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 13. Dezember 2024, abgerufen am 24. Dezember 2024.</ref> die Landesministerin für Bildung und Kindertagesförderung von Mecklenburg-Vorpommern, die Präsidentschaft.<ref>KMK-Präsidentschaft 2021: Brandenburg stellt die Präsidentin – Ministerin Ernst gewählt. Abgerufen am 15. Dezember 2021.</ref> Der Länderturnus ist langfristig festgelegt, es gibt keine „echte“ Wahl. Die Planung der Präsidentschaften reicht bis ins Jahr 2044.<ref>Turnus der Präsidentschaften. (PDF; 33 kB) Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 6. Oktober 2022; abgerufen am 24. Dezember 2024.</ref> Die Plenartagungen werden von den Amtschefs der Ministerien (Vertreter der Minister, meist Staatssekretäre) in sogenannten Amtschefskonferenzen vorbereitet. Vorarbeiten für die Entscheidungen von Plenum und Amtschefskonferenzen leisten die drei ständigen Hauptausschüsse (Schulausschuss, Hochschulausschuss, Kulturausschuss) mit ihren 16 Unterausschüssen und Arbeitsgruppen sowie die für die Behandlung einzelner wichtiger Bereiche eingesetzten Kommissionen. Es gibt fünf ständige Kommissionen (Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Schulen“, Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Hochschulen“, Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten, Kommission für Statistik, Kommission „Sport“). Außerdem können die Ausschüsse und Kommissionen anlass- oder projektbezogene Arbeitsgruppen oder Beauftragte sowie Berichterstatter ernennen.<ref>Richtlinien für die Einsetzung und Arbeitsweise von Gremien der Kultusministerkonferenz, vgl. <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Anhang zur Geschäftsordnung (Memento vom 3. Dezember 2011 im Internet Archive; PDF; 43 kB), S. 5 ff.</ref>

In den meisten Bundesländern sind die (Schul-)Bildung und die Wissenschaft unterschiedlichen Ministerien zugeordnet, anders als noch bis in die 1990er Jahre, daher wird seit November 2024 eine eigenständige Wissenschaftsministerkonferenz (Wissenschafts-MK) gebildet.<ref>Neue Geschäftsordnung ab Januar 2022. Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie ihrer/seiner Ressortkollegin oder ihrem/seinem Ressortkollegen, wenn Bildungspolitik und Hochschul- und Forschungspolitik in unterschiedlichen Ministerien ressortieren. Die Entscheidung, welches Ressort die Präsidentin oder den Präsidenten stellt, trifft das Präsidialland.</ref><ref>Wissenschafts-MK. Abgerufen am 10. Januar 2025.</ref> Mit dem Bund bilden die Wissenschaftsminister die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), die im Grundgesetzartikel 91b verankert ist.<ref>Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz | GWK-Bonn. Abgerufen am 13. Dezember 2021.</ref>

Auch der Aufgabenbereich Kulturpolitik wird in einigen Ländern von eigenen Ministerien betreut, z. B. in Berlin oder Hamburg. Seit dem 1. Januar 2019 bilden die für Kulturpolitik zuständigen Minister und Senatoren eine eigene Kulturminister-Konferenz (Kultur-MK) unter dem Dach der KMK. Sie tritt zweimal im Jahr zu einer Frühjahrs- und einer Herbstsitzung zusammen. Ihre Beschlüsse gelten gemäß Geschäftsordnung grundsätzlich als KMK-Beschlüsse, ressortübergreifende Fragestellungen werden jedoch erst nach Beschluss des KMK-Gesamtplenums wirksam.<ref>Kulturminister-Konferenz – Kurz und knapp: Die Kultur-MK stellt sich vor. In: kmk.org. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 26. September 2024; abgerufen am 24. Dezember 2024.</ref>

Zur Erledigung der laufenden Geschäfte, insbesondere die Vorbereitung der Plenar- und Ausschusssitzungen sowie die Auswertung und Durchführung der Beschlüsse, unterhält die KMK ein Sekretariat mit Standorten in Bonn und Berlin, das der Generalsekretär leitet. Tätigkeit und Finanzierung des Sekretariats beruhen auf einem Abkommen der Bundesländer aus dem Jahre 1959, dem die neuen Länder 1991 beigetreten sind.<ref>Volltext des KMK-Abkommens vom 20. Juni 1959 (PDF; 604 kB), zuletzt abgerufen am 24. Dezember 2024.</ref> Laut § 1 dieses Abkommens ist das Sekretariat eine Dienststelle des Landes Berlin und untersteht formal der Dienstaufsicht des für Bildung zuständigen Senators. Die Finanzierung erfolgt anteilig durch alle Bundesländer. Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Jahr 2007 sind ca. zwei Drittel der rund 200 Beschäftigten dauerhaft in Bonn eingesetzt, ein Drittel am Berliner Standort.<ref>General-Anzeiger Bonn: Kultusministerkonferenz bleibt in Bonn. 27. August 2009, abgerufen am 15. Dezember 2021.</ref> Das Sekretariat gliedert sich in Abteilungen für allgemeine Dienste, Schulen, Hochschulen, Forschung und Kunst, Qualitätssicherung, Internationales und Statistik; angegliedert sind außerdem der Pädagogische Austauschdienst und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (nicht zu verwechseln mit der beim Bundesverwaltungsamt angesiedelten Zentralstelle für das Auslandsschulwesen!).<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Organisationsplan der KMK (Memento vom 11. Oktober 2012 im Internet Archive; PDF; 21 kB)</ref> Der Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland koordiniert die Zusammenarbeit zwischen der KMK und dem Auswärtigen Amt.

Im Jahr 2014 wurde im Gesetz über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Sekretariats-Gesetz) der Behördenstatus (als Landesbehörde des Landes Berlin, nicht als Bundesbehörde) festgeschrieben.<ref>KMK-Sekretariats-Gesetz § 1.</ref>

Im Jahr 2021 setzte die KMK mit der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission ein mit 16 Bildungsforschern besetztes wissenschaftliches Beratungsgremium ein.

Seit 2024 bestehen innerhalb der Kultusministerkonferenz eigenständige Ministerkonferenzen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Diese Konferenzen bearbeiten die bereichsspezifischen Themen eigenständig. Zur Behandlung gemeinsamer politisch-strategischer Themen kommen die drei Ministerkonferenzen zu gemeinsamen Tagungen zusammen.

Vorsitzende bzw. Präsidenten von 1948 bis 2024

Vorlage:Klappleiste/Anfang Theodor Bäuerle | Erwin Stein | Albert Sauer | Adolf Grimme | Alois Hundhammer | Adolf Süsterhenn | Alois Hundhammer | Heinrich Landahl | Albert Sauer | Richard Voigt | Christine Teusch | Willy Dehnkamp | Wilhelm Simpfendörfer | Arno Hennig | Eduard Orth | Edo Osterloh | Joachim Tiburtius | Theodor Maunz | Heinrich Landahl | Richard Voigt | Willy Dehnkamp | Paul Mikat | Wilhelm Hahn | Ernst Schütte | Claus-Joachim von Heydebreck | Werner Scherer | Carl-Heinz Evers | Bernhard Vogel | Hans Maier | Reinhard Philipp | Moritz Thape | Jürgen Girgensohn | Joist Grolle | Wilhelm Hahn | Hans Krollmann | Walter Braun | Josef Jochem | Peter Glotz | Hanna-Renate Laurien | Georg Gölter | Hans Maier | Joist Grolle | Georg-Berndt Oschatz | Hans Schwier | Horst Werner Franke | Helmut Engler | Wolfgang Gerhardt | Georg Gölter | Eva Rühmkorf | Marianne Tidick | Manfred Erhardt | Diether Breitenbach | Steffie Schnoor | Hans Zehetmair | Rosemarie Raab | Karl-Heinz Reck | Rolf Wernstedt | Anke Brunn | Gabriele Behler | Hans Joachim Meyer | Willi Lemke | Annette Schavan | Dagmar Schipanski | Karin Wolff | Doris Ahnen | Johanna Wanka | Ute Erdsiek-Rave | Jürgen Zöllner | Annegret Kramp-Karrenbauer | Henry Tesch | Ludwig Spaenle | Bernd Althusmann | Ties Rabe | Stephan Dorgerloh | Sylvia Löhrmann | Brunhild Kurth | Claudia Bogedan | Susanne Eisenmann | Helmut Holter | Ralph Alexander Lorz | Stefanie Hubig | Britta Ernst | Karin Prien | Astrid-Sabine Busse | Katharina Günther-Wünsch | Christine Streichert-Clivot Vorlage:Klappleiste/Ende

Seit 2024 gibt es drei eigenständige Teilkonferenzen innerhalb der Kultusministerkonferenz, deren Präsidenten gleichberechtigt den Vorstand bilden.

Generalsekretäre seit 1955

Dienstleistungen

Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz erbringt eine Reihe von weiteren Dienstleistungen neben der Unterstützung der Gremienarbeit. So ist der Pädagogische Austauschdienst für den Austausch von Schülern und Lehrkräften zwischen Deutschland und anderen Staaten zuständig. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die nationale Gutachter- und Informationsstelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen.<ref>Aufgaben der ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen</ref> Die ZAB betreibt das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Anabin).<ref>Informationsportal Anabin.</ref>

Das Referat „Berufliche Bildung“ koordiniert das KMK-Fremdssprachenzertifikat,<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Informationen zum KMK-Fremdsprachenzertifikat (Memento vom 5. Juni 2014 im Internet Archive)</ref> das Referat „Auslandsschulwesen“ koordiniert länderseitig u. a. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz.<ref>Deutsches Sprachdiplom der KMK</ref>

Wichtige Beschlüsse

Kritik und Diskussionen

Die Rechtschreibreform und die Debatte um eine notwendige Bildungsreform in der Folge des schlechten Abschneidens deutscher Schüler in der PISA-Studie brachte in den letzten Jahren die Kultusministerkonferenz verstärkt ins öffentliche Bewusstsein. Da für deren Beschlüsse Einstimmigkeit erforderlich war, wurde sie von Kritikern als behäbig und unflexibel angesehen.

Zu den vehementesten Kritikern der Kultusministerkonferenz gehörte der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt. In seiner Bilanz als Politiker „Außer Dienst“ (2008) befand er, dass sich die Kultusministerkonferenz „einen eigenen behördlichen Unterbau im Umfang eines mittleren Bundesministeriums geschaffen und sich ganz erhebliche Kompetenzen angeeignet“ habe. Dabei sei diese Behörde „weder im Grundgesetz vorgesehen, noch wird sie von einem Parlament kontrolliert. Ihre Leistungsfähigkeit ist am besten an dem Rechtschreibungswirrwarr zu erkennen, den sie zum allgemeinen Ärger angerichtet hat. Trotzdem haben sich die Regierungschefs der Länder bisher nicht zur Abschaffung dieser dicht am Rande der Legalität funktionierenden Behörde entschließen mögen. Es handelt sich – nebenbei gesagt – um ein Paradebeispiel für die allgemeine Lebenserfahrung, nach der eine einmal geschaffene Bürokratie die Tendenz verfolgt, ihre Kompetenzen nach Möglichkeit auszuweiten, jedenfalls aber ihre Existenz zu perpetuieren“.<ref>Helmut Schmidt: Außer Dienst – Eine Bilanz, Siedler-Verlag 2008, S. 41.</ref>

Ende September 2004 kündigte Niedersachsens damaliger Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) in einem Zeitungsinterview an, die Verwaltungsvereinbarung über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz zu kündigen.<ref>Bildungspolitik: Kritik an geplanter KMK-Kündigung. In: FAZ.net. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 17. März 2021]).</ref> Aufgrund eines von der Kultusministerkonferenz vorgelegten Reformpapiers hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 15. und 16. Dezember 2004 dann allerdings einvernehmlich beschlossen, das Sekretariat über den 31. Dezember 2005 hinaus mit einem um 20 Prozent reduzierten Personalbestand fortzuführen. Die Kündigung Niedersachsens war damit aufgehoben.

Am 20. Oktober 2006 erhielt die Kultusministerkonferenz den Negativpreis Big Brother Award verliehen für das Vorhaben, für Schüler und Lehrer länderübergreifend schulstatistische Daten zentral zusammenzufassen und personenbezogen zu erheben, ohne die individuellen Bildungsdaten an feste Zwecke zu binden und vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu schützen.<ref>Big Brother Awards 2006 – Kultus- und Innenminister räumen ab Spiegel Online vom 20. Oktober 2006</ref>

In der Kritik steht die Kultusministerkonferenz auch wegen ihrer mangelnden Handlungsfähigkeit und Organisation, der unzureichenden Koordination zwischen Bund und Ländern sowie der fehlenden politischen und administrativen Struktur, die notwendig wäre, um die Bildungslandschaft in Deutschland effektiv zu reformieren.<ref>tagesschau.de Artikel vom 8. April 2021</ref>

Seit einiger Zeit häufen sich Beschwerden über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Zusammenhang mit der Bewertung von Hochschulabschlüssen von ukrainischen Staatsangehörigen. Für jüngere Abschlüsse, die in der Ukraine an (nachweislich staatlich anerkannten) Privathochschulen und -universitäten erlangt worden sind, wird mit der Begründung einer fehlenden Akkreditierung keine Zeugnisbewertung ausgestellt.<ref>IFG-Anfrage – FragDenStaat</ref> Dies betrifft eine Vielzahl an Abschlüssen, da aufgrund von Änderungen im ukrainischen Bildungssystem sowohl staatliche als auch private Hochschulen seit dem Jahr 2014 nicht mehr akkreditiert werden, sondern die Akkreditierung ausschließlich auf Studiengangsebene erfolgt. Es ergibt sich somit eine „Bewertungslücke“ von rund 10 Jahren, was insbesondere zu Zeiten des Ukraine-Krieges für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland eine Brisanz mit sich bringt. Gemäß Gebührenordnung werden zudem selbst bei einer Ablehnung bis zu 50 Prozent der Gebühr einbehalten.<ref>Gebühren und Zahlung – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen</ref>

Siehe auch

Literatur

  • Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (Hrsg.): Sammlung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Loseblatt). ISBN 978-3-472-50020-9.
  • Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), Einheit in der Vielfalt: 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948–1998, Neuwied/Kriftel/Berlin 1998.
  • Schmidt, Thorsten Ingo: Die Zukunft der Kultusministerkonferenz nach Niedersachsens Kündigung. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens 2005. S. 335–346.

Weblinks

Wiktionary: Kultusministerkonferenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />

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