Gericht (Speise)
Ein Gericht (oder Essen, Speise) ist die nach den Regeln der Kochkunst aus Zutaten zubereitete Nahrung für Menschen.
Allgemeines
Ein Gericht bzw. eine Speise sind Küchenerzeugnisse, die aus Speisenteilen bestehen.<ref name=":0">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref> Speisenteile sind Küchenerzeugnisse, die nicht selbständig serviert werden (z B. Suppeneinlagen).<ref name=":0" /> Die Bezeichnungen Gericht und Speise werden in der Umgangssprache gleichbedeutend verwendet,<ref name=":0" /> jedoch ist eine Speise ein selbständiges Küchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann (z B. eine Suppe),<ref name=":0" /> während ein Gericht eine Kombination verschiedener Speisenteile ist (z B. Kalbsleber mit Zwiebelringen).<ref name=":0" /><ref>Gericht, das, duden.de</ref>
Wortherkunft
Das Wort „Gericht“ bildete sich im 13. Jahrhundert von richten im Sinne von „anrichten“, „herrichten“. Hiermit wurde der Vorgang der Zubereitung beschrieben. Das Wort Speise stammt wohl aus Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Art“, „Gestalt“, spätlateinisch auch „Gewürz“; hieraus abgeleitet ist die „Spezerei“)<ref>Friedrich Kluge/Alfred Götze, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage, hrsg. von Walther Mitzka, 1967; Neudruck (21. unveränderte Auflage), 1975, S. 724, ISBN 3-11-005709-3</ref> als ein „aus verschiedenen Bestandteilen zubereitetes Gemisch“.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref> Eine andere Auffassung führt „Speise“ auf das Wort „Aufwand“ (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) zurück, das heute noch im Wort Spesen vorkommt.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref>
Arten
Für die Speisenfolge abgeleitete Begriffe sind Vorspeisen, die dem Hauptgericht als zentraler Bestandteil eines mehrgängigen Menüs vorausgehen, und Nachspeisen.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Ferner gibt es das Nationalgericht als typisches „Lieblingsgericht“ eines Landes,<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> das auch als Kosename für dessen Bewohner verwendet wird (z. B. „Krauts“ von Sauerkraut von Briten für Deutsche oder „Spaghettis“ von Deutschen für Italiener), oder das Tellergericht als ein Gericht, das portioniert auf einem Teller serviert wird.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Das „Stammgericht“ oder „Stammessen“ bezeichnet ein ständig angebotenes Gericht in einer Gaststätte, also die Spezialität des Hauses, im Unterschied zum wechselnden „Tagesgericht“.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> „Mein Stammgericht“ wird oft für das persönliche „Lieblingsgericht“ (Leibgericht) verwendet. Aufwendig dekorierte Schaugerichte dienten vor allem repräsentativen Zwecken. Sie waren im Alten Rom, in der Renaissance und im Barock beliebt, z. B. als große Braten von ganzen Tieren, in denen mehrere, immer kleinere, steckten oder aus deren Bauch beim Tranchieren Singvögel flatterten.
Im europäisch geprägten Kulturraum gibt es meist drei Mahlzeiten täglich. Diese sind Frühstück, Mittagessen und Abendessen, je nach Region auch Abendbrot genannt.
Nach dem Hauptanteil bestimmter Zutaten gibt es Eierspeisen, Fleischgerichte, Mehlspeisen, Süßspeisen; nach der Speisetemperatur unterscheidet man kalte Küche oder Warmspeisen.
Gerichte bzw. Mahlzeiten, die lediglich der „Abfütterung“ von (etwa soldatischen) Gemeinschaften mit Nahrung dienen, werden oft als „Fraß“ bezeichnet.<ref>Eva Barlösius: Köchin und Koch. Familial-häusliche Essenszubereitung und berufliches Kochen. In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Mit einem Register von Ralf Nelles. Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-4156-X, S. 207–218, hier: S. 210–211.</ref>
Internationale Küche
Die internationale Küche ist dadurch gekennzeichnet, dass viele Speisen und Gerichte aus Nationalküchen übernommen werden. Die überwiegend nach Kochrezept gekochten Mahlzeiten lassen sich wie folgt kategorisieren:
- Nach Herkunftsbezeichnung: beispielsweise Irish Stew, Königsberger Klopse, Leipziger Allerlei, Nizza-Salat, Pariser Schnitzel, Pekingente, Rheinischer Sauerbraten, Salzburger Nockerln, Serbische Bohnensuppe, Thüringer Rostbratwurst, Wiener Schnitzel, Yorkshire Pudding, Zürcher Geschnetzeltes oder
- Kochrezepte mit einem feststehenden internationalen Speisenamen: beispielsweise Bœuf Stroganoff, Borschtsch, Caesar Salad, Chateaubriand, Fürst-Pückler-Torte, Gulasch, Himmel und Erde, Involtini alla siciliana, Jägerschnitzel, Omelett, Paella, Poule au pot, Roulade, Waldorfsalat, Zigeunerschnitzel, Zwiebelsuppe.
Begriffe Essen und Speise im 19. Jahrhundert
Das Essen ist eine schon zubereitete Speise, welche sogleich gegessen werden kann. Unter einer Speise wurden auch solche essbaren Dinge verstanden, die noch roh sind und erst zubereitet werden müssen (wie zum Beispiel Gemüse).<ref>Johann August Eberhard/Friedrich Rückert, Johann August Eberhards Synonymisches Handwörterbuch der deutschen Sprache, 1802, S. 200, Nr. 459</ref>
Siehe auch
Weblinks
Vorlage:Wikidata-Registrierung
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- Literatur von und über Skriptfehler: Ein solches Modul „WLink“ ist nicht vorhanden. im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
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