Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland
Die Fünf-Prozent-Hürde, auch Fünf-Prozent-Klausel genannt, ist die bekannteste und am meisten verbreitete Sperrklausel für Wahlen in Deutschland. Ähnliche Regelungen gibt es in anderen Ländern mit Verhältniswahlrecht.
Geschichte
Für den ersten Bundestag 1949 galt die Fünf-Prozent-Hürde getrennt für jedes Bundesland. Am 25. Juni 1953 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein neues Bundeswahlgesetz, nach dem sie sich auf die bundesweit abgegebenen gültigen Stimmen bezieht. Bei der Bundestagswahl 1990 galt die Fünf-Prozent-Hürde wegen der besonderen Situation direkt nach der deutschen Wiedervereinigung ausnahmsweise getrennt für West- und Ostdeutschland.
Nationale Minderheiten
Ausgenommen von der Fünf-Prozent-Hürde sind teilweise die Parteien nationaler Minderheiten. So wird der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) in Schleswig-Holstein, der die dort ansässige dänische nationale Minderheit repräsentiert, davon ausgenommen. Im Gegensatz zum schleswig-holsteinischen Wahlgesetz, das nach § 3 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich (aufgrund der Bonn-Kopenhagener Erklärungen) nur Parteien der dänischen Minderheit von der Sperrklausel befreit,<ref>§ 3 des Wahlgesetzes für den schleswig-holsteinischen Landtag. 29. März 2011, abgerufen am 4. Juli 2016.</ref> erstreckt sich gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 BWahlG die Befreiung von der Fünf-Prozent-Hürde auf alle Parteien nationaler Minderheiten in Deutschland. Neben dem SSW existiert derzeit die 2005 gegründete Lausitzer Allianz als sorbische Partei in Brandenburg und Sachsen, die allerdings bislang an keinen Wahlen teilgenommen hat. Die 2007 in Niedersachsen gegründete Partei Die Friesen, die sich in ihrer Satzung als Partei einer nationalen Minderheit bezeichnete, hat sich 2023 wieder aufgelöst.
Rechtliche Grundlagen
Bundestagswahlen
Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag gilt Folgendes: Damit einer Partei gemäß der Stimmverteilung Sitze zugeteilt werden, muss sie mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen („Fünf-Prozent-Klausel“). Anderenfalls verfallen die für diese Partei abgegebenen Zweitstimmen.
Die Grundmandatsklausel, wonach auch Parteien, die mindestens drei Direktmandate erringen, ihren Zweitstimmen entsprechend in den Bundestag einziehen, wurde ursprünglich 2023 abgeschafft.<ref>Deutscher Bundestag – Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages beschlossen. 17. März 2023, abgerufen am 12. Oktober 2023.</ref> Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit seiner Entscheidung vom 30. Juli 2024 die Ausgestaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel ohne Ausnahmen im § 4 Abs. 2 Satz 2 Nummer 2 BWahlG (nach der Abschaffung der Grundmandatsklausel im 2023 novellierten Bundeswahlgesetz) für verfassungswidrig und stellte die Unvereinbarkeit dieser Sperrklausel mit dem Grundgesetz fest.<ref>BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2024, Az. 2 BvF 1/23 u. a., insbesondere Rn. 287.</ref><ref>Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort. Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 64/2024 vom 30. Juli 2024.</ref><ref>Thomas Wischmeyer: Staatsorganisationsrecht: Wahlrecht. Normenkontrolle Bundeswahlgesetz 2023 (insbes. Zweitstimmendeckung, Sperrklausel, Grundmandatsklausel). JuS 2024, S. 899 (901).</ref> Zur Sicherstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages sei es nicht erforderlich, eine Partei bei der Sitzverteilung unberücksichtigt zu lassen, deren Abgeordnete im Fall ihrer Berücksichtigung eine gemeinsame Fraktion mit den Abgeordneten einer anderen Partei bilden würden, wenn beide Parteien gemeinsam die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten würden.<ref>BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2024, Az. 2 BvF 1/23 u. a. Rn. 249 ff.</ref> Das Bundesverfassungsgericht ordnete die Fortgeltung der Sperrklausel an und erließ eine Regelung entsprechend der früheren Grundmandatsklausel bis zur Neuregelung der Sperrklausel durch den Gesetzgeber.<ref>BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2024, Az. 2 BvF 1/23 u. a. Rn. 288.</ref>
Eventuell errungene Direktmandate verbleiben darüber hinaus lediglich für Einzelkandidaten (§ 6 Abs. 2 BWahlG), nicht für Kandidaten einer Partei, wenn diese an der Sperrklausel scheitert (§ 6 Abs. 1 BWahlG).
Parteien nationaler Minderheiten, wie etwa der SSW, der 2021 erstmals seit 1961 wieder an einer Bundestagswahl teilgenommen hat und dadurch mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten ist,<ref>Ergebnisse Deutschland – Der Bundeswahlleiter. Abgerufen am 27. September 2021.</ref> sind von der Sperrklausel befreit. Als nationale Minderheit gelten nur angestammte Minderheiten wie Dänen, Friesen, Sinti und Sorben, nicht jedoch Zuwanderer wie z. B. Italiener, Türken.
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Europawahlen
Seit der Europawahl 2014 gibt es keine Sperrklauselregelung mehr, was bis 2029 geändert werden soll.<ref>Der Bundeswahlleiter: Das Wahlsystem – Der Bundeswahlleiter. Abgerufen am 26. November 2018.</ref>
Bis zur Wahl 2009 galt bei Europawahlen eine reine Fünf-Prozent-Hürde gemäß § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (Wahlsystem, Sitzverteilung) in der Fassung vom 17. März 2008.
Die Vorschrift ist aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig. Sie verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien.<ref>BVerfG, Urteil vom 9. November 2011, Az. 2 BvC 4/10, Volltext.</ref><ref>Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig, Der Spiegel vom 9. November 2011.</ref>
Der CDU-Bundesparteitag sowie einige SPD-Landesverbände forderten daraufhin Ende 2012 die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen; die CSU präferierte die Einrichtung von Wahlkreisen und Umstellung auf D’Hondt, was auch zu einer deutlichen Erhöhung der faktischen Sperrklausel führen würde.<ref name="wahlrecht.de">Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Wahlrecht – News – Der Wahlrecht.de-Jahresrückblick 2012 und der Ausblick auf 2013.] In: www.wahlrecht.de. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Auch das Europäische Parlament verabschiedete im November 2012 eine Entschließung,<ref>Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 (2012/2829(RSP)), abgerufen am 8. Juni 2018.</ref> in der die Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, „geeignete und angemessene Mindestschwellen“ für die Sitzvergabe einzuführen.<ref name="wahlrecht.de" />
Am 13. Juni 2013 beschloss der Deutsche Bundestag eine Drei-Prozent-Sperrklausel für die Europaparlamentswahlen.<ref name="3ProzentEuropa">Bundestag beschließt Drei-Prozent-Hürde für Europawahlen. In: Zeit Online. 14. Juni 2013, abgerufen am 6. August 2013.</ref> Dagegen klagten mehrere kleinere Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht, außerdem organisierte der überparteiliche Verein Mehr Demokratie eine Klage gegen das Gesetz.<ref>Piraten klagen gegen Drei-Prozent-Hürde. In: Zeit Online. 8. Oktober 2013, abgerufen am 18. Oktober 2013.</ref><ref>NPD klagt gegen Drei-Prozent-Hürde. In: Zeit Online. 14. Juni 2013, abgerufen am 6. August 2013.</ref><ref>Mehr Demokratie e. V. klagt gegen Drei-Prozent-Hürde. In: Zeit Online. 10. Oktober 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 14. Oktober 2013; abgerufen am 18. Oktober 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 18. Dezember 2013 mündlich über die Klagen. Dabei wurde erörtert, ob sich die politische Lage im Europaparlament seit 2011 so verändert habe, dass nun eine Sperrklausel gerechtfertigt sein könnte.
Am 26. Februar 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Drei-Prozent-Hürde verfassungswidrig und nichtig ist, da diese Hürde gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt.<ref>BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2014, Az. 2 BvE 2/13, Volltext.</ref> Bei der Europawahl 2014 zogen daraufhin sieben Abgeordnete kleiner Parteien in das Europaparlament ein, von denen sich die meisten einer der großen Fraktionen anschlossen.
Auf Initiative von CDU, CSU und SPD einigten sich am 6. Juni 2018 die EU-Staaten im Rat der Europäischen Union als Teil eines ganzen Pakets von Wahlrechtsänderungen auf die Einführung einer Sperrklausel von 2–5 % in EP-Wahlkreisen mit mehr als 35 Sitzen, die bis spätestens zur übernächsten Europawahl nach Inkrafttreten des Beschlusses umzusetzen sein soll.<ref>EU-Rat: Ratsbeschluss vom 14. Juni 2018. (PDF; 59,22 kB) Abgerufen am 25. Juni 2018.</ref> Die neue Regelung wurde so konzipiert, dass sie faktisch nur Kleinparteien in Deutschland und eingeschränkt in Spanien trifft (alle anderen EU-Staaten haben bereits eine höhere explizite oder faktische Sperrklausel bei der Europawahl). Vor Inkrafttreten muss die Wahlrechtsänderung noch von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert und dann ins nationale Wahlrecht überführt werden. Pläne zur Ratifizierung und Wiedereinführung einer Sperrklausel bereits zur Europawahl 2019 hat die Große Koalition nach Widerstand der Grünen im November 2018 aufgegeben.<ref>Christian Kerl: Europawahl 2019: Große Koalition begräbt Pläne für Sperrklausel. (morgenpost.de [abgerufen am 26. November 2018]).</ref> – Bei einer weiteren Gesetzesinitiative 2023 nach einer Änderung der europäischen Wahlgesetze stimmten Bundesrat und Bundestag für eine Sperrklausel, es fehlte aber noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Im Juli 2023 beantragte Die PARTEI beim Bundesverfassungsgericht dieses deutsche Zustimmungsgesetz zu stoppen, das vorsieht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament eine Sperrklausel von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen einzuführen. Dieser Antrag sowie eine entsprechende Verfassungsbeschwerde des Parteivorsitzenden Martin Sonneborn wurden mit Beschluss vom 6. Februar 2024 (2 BvE 6/23, 2 BvR 994/23) als unzulässig verworfen. Für die Europawahl 2024 hat dieser Beschluss noch keine Auswirkungen, aber für die Wahl 2029 wird eine entsprechende Hürde von mindestens 2 % kommen.
Landtagswahlen
Für die Landtagswahlen ist die Fünf-Prozent-Hürde in den jeweiligen Landeswahlgesetzen verankert. In den meisten Bundesländern bezieht sich die Fünf-Prozent-Hürde auf die gültigen Stimmen. In den meisten Bundesländern ziehen über die Erststimme gewählte Direktkandidaten auch in den Landtag ein, wenn ihre Partei die Sperrklausel nicht überwinden konnte; teilweise gibt es auch eine Grundmandatsklausel ähnlich wie bei der Bundestagswahl.
Bayern
Am 1. Juli 1973 wurde in Bayern per Volksentscheid die Fünf-Prozent-Hürde für Landtagswahlen eingeführt. Zuvor galt eine Zehn-Prozent-Sperrklausel auf Ebene der Bezirke, d. h., eine Partei musste in mindestens einem der Bezirke zehn Prozent der gültigen Stimmen erreichen, um in den Landtag einzuziehen.<ref>Information zur Zehn-Prozent-Hürde im Abschnitt Sperrklausel.</ref>
Nur in Bayern gilt heute noch die Regel, dass in den Landtag nur Direktkandidaten der Parteien einziehen können, die mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen bekommen, wobei Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt werden.<ref>Art. 42 Abs. 4 Satz 1 Landeswahlgesetz Bayern.</ref>
Berlin
In Berlin hat die Fünf-Prozent-Hürde Verfassungsrang.<ref>VIS BE Artikel 39 Verf BE | Landesnorm Berlin | Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 | gültig ab: 29.11.1995. Abgerufen am 14. Oktober 2020.</ref> Hier bezieht sich die Hürde auf die abgegebenen Stimmen, so dass diese effektiv etwas höher ist.
Bremen
Im Land Bremen wird die Fünf-Prozent-Hürde in den zwei Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven getrennt angewendet. Dies hatte zur Folge, dass bei der Bürgerschaftswahl 2003 die DVU und FDP und 2007 die DVU und die Bürger in Wut in Bremerhaven in die Bürgerschaft einziehen konnten, obwohl landesweit keine fünf Prozent der Stimmen erreicht wurden.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen.
Kommunalwahlen
In fast allen Bundesländern wird die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen nicht mehr angewandt; in die Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte können somit alle Parteien und Gruppierungen einziehen, die – in Abhängigkeit vom Sitzzuteilungsverfahren – genug Stimmen erhalten, um die faktische Sperrklausel zu überwinden. Bei den üblichen Größen von Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten von ca. 20 bis 70 Personen liegt diese Untergrenze dann etwa zwischen 2,5 und 0,7 Prozent.
Berlin
In Berlin gibt es bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen eine Drei-Prozent-Hürde.
Bremen
In der Stadt Bremen gilt die Fünf-Prozent-Hürde nur für die Wahlen der Bremischen Stadtbürgerschaft.
Hamburg
In Hamburg gibt es bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen eine Drei-Prozent-Hürde.
Hessen
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD für die Wahlperiode 2024 bis 2029 sprechen sich die Parteien dafür aus, insbesondere die Einführung einer Sperrklausel zu evaluieren, um kommunale Handlungsfähigkeit sicherzustellen.<ref>EINE FÜR ALLE. (PDF; 1,74 MB) Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD für die 21. Legislaturperiode 2024 – 2029. In: spd-hessen.de. 18. Dezember 2023, S. 159–160, abgerufen am 4. März 2024.</ref> Der Verein Mehr Demokratie und kleine Parteien wie Volt und Die PARTEI kritisierte den Vorstoß als undemokratisch.<ref>Hessen: Sorge vor neuen Sperrklauseln bei Kommunalwahlen. 8. Dezember 2023, abgerufen am 4. März 2024.</ref><ref>Ewald Hetrodt: Hessen: Neue Fünfprozenthürde gegen Splittergruppen in Rathäusern? In: FAZ.net. 6. Januar 2024, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 4. März 2024]).</ref><ref>In Frankfurt gibt es scharfe Kritik an der Idee einer Sperrklausel. 8. Dezember 2023, abgerufen am 4. März 2024.</ref>
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wurde die fünfprozentige Sperrklausel mit Urteil des Verfassungsgerichts NRW vom 6. Juli 1999 abgeschafft.
Eine daraufhin eingeführte „Ein-Sitz-Klausel“, nach der eine Partei mindestens rechnerisch 1,0 Sitze erreicht haben muss, um in die Vertretungskörperschaft einzuziehen, war mit Urteil vom 16. Dezember 2008 unzulässig.
Am 21. November 2017 erklärte das Verfassungsgericht NRW die im Jahr 2016 im Landtag von SPD, CDU und Grünen beschlossene 2,5-Prozent-Hürde für verfassungswidrig.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Sperrklausel in NRW: 2,5-Prozent-Hürde bei Wahl der Gemeinderäte verfassungswidrig.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Bei der Wahl der Bezirksvertretungen ist sie jedoch gültig.<ref>www.waz.de</ref> Bei den Kommunalwahlen 2020 gab es keine 2,5-Prozent-Hürde.
Schleswig-Holstein
Am 13. Februar 2008 gab das Bundesverfassungsgericht einer Klage der schleswig-holsteinischen Grünen und Linken statt und erklärte die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig, da sie die Chancengleichheit kleinerer Parteien verletze.<ref>Bundesverfassungsgericht: Fünf-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen gekippt, Die Welt vom 13. Februar 2008.</ref> Nach der Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten in Schleswig-Holstein im Jahr 1995 seien für diese Wahl keine stabilen Mehrheiten mehr erforderlich. Außerdem zeigten die Erfahrungen in anderen Bundesländern ohne diese Hürde, dass die Kommunen dennoch funktionsfähig seien.<ref>BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2008, Az. 2 BvK 1/07; BVerfGE 120, 82 – Sperrklausel Kommunalwahlen.</ref><ref>Verfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen, Der Spiegel vom 13. Februar 2008.</ref>
Thüringen
Am 11. April 2008 wurde auch in Thüringen die Fünf-Prozent-Hürde für rechtswidrig erklärt.<ref>Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. In: Landesrecht Thüringen. Abgerufen am 30. Dezember 2022 (VerfGH 22/05).</ref><ref>Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 9. April 2008. 11. April 2008, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 11. August 2022; abgerufen am 30. Dezember 2022 (Volltext).</ref><ref>Pressemitteilung zur Verkündung am 11.04.2008. Thüringer Verfassungsgerichtshof, 11. April 2008, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 11. August 2022; abgerufen am 30. Dezember 2022.</ref>
Verfallene Zweitstimmen (Bundestagswahl)
Die nachfolgende Tabelle führt die aufgrund der Fünf-Prozent-Hürde, also die in Deutschland seit 1953 bundesweit geltende Sperrklausel, bei Bundestagswahlen abgegebenen aber verfallenen Zweitstimmen auf. Als ungültig gewertete Stimmen sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.
| Bundestagswahl | Gültige Zweitstimmen<templatestyles src="FN/styles.css" /> 1 | davon verfallen | Anteil verfallen |
|---|---|---|---|
| 1953<ref name="Wahl 1953">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1953, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 27.551.272 | 1.803.026 | 6,54 % |
| 1957<ref name="Wahl 1957">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1957, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 29.905.428 | 2.087.041 | 6,98 % |
| 1961<ref name="Wahl 1961">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1961, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 31.550.901 | 1.796.408 | 5,69 % |
| 1965<ref name="Wahl 1965">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1965, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 32.620.442 | 1.186.449 | 3,64 % |
| 1969<ref name="Wahl 1969">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1969, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 32.966.024 | 1.801.699 | 5,47 % |
| 1972<ref name="Wahl 1972">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1972, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 37.459.750 | 348.579 | 0,93 % |
| 1976<ref name="Wahl 1976">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1976, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 37.822.500 | 333.595 | 0,88 % |
| 1980<ref name="Wahl 1980">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1980, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 37.938.981 | 749.646 | 1,98 % |
| 1983<ref name="Wahl 1983">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1983, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 38.940.687 | 201.962 | 0,52 % |
| 1987<ref name="Wahl 1987">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1987, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 37.867.319 | 512.817 | 1,35 % |
| 1990<ref name="Wahl 1990">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1990, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 46.455.772 | <templatestyles src="FN/styles.css" /> 2 3.740.292 | <templatestyles src="FN/styles.css" /> 2 8,05 % |
| 1994<ref name="Wahl 1994">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1994, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 47.105.174 | 1.698.766 | 3,61 % |
| 1998<ref name="Wahl 1998">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1998, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 49.308.512 | 2.899.822 | 5,88 % |
| 2002<ref name="Wahl 2002">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2002, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 47.996.480 | <templatestyles src="FN/styles.css" /> 3 3.376.001 | <templatestyles src="FN/styles.css" /> 3 7,03 % |
| 2005<ref name="Wahl 2005">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2005, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 47.287.988 | 1.857.610 | 3,93 % |
| 2009<ref name="Wahl 2009">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2009, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 43.371.190 | 2.606.902 | 6,01 % |
| 2013<ref name="Wahl 2013">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2013, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 43.726.856 | 6.859.439 | 15,69 % |
| 2017<ref name="Wahl 2017">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2017, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 46.515.492 | 2.325.533 | 5,00 % |
| 2021<ref name="Wahl 2021">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2021, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 46.298.387 | 3.992.986 | 8,62 % |
| 2025<ref name="Wahl 2025">Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025, Der Bundeswahlleiter.</ref> | 49.649.512 | 6.816.156 | 13,73 % |
| 1953–2025 | 812.338.667 | 46.994.729 | 5,57 %<ref>Durchschnittswert aller Wahlen. Teilt man die Gesamtsumme der verfallenen Stimmen durch die Gesamtsumme aller Stimmen, sind 1953–2025 5,79 % aller Stimmen verfallen.</ref> |
<templatestyles src="FN/styles.css" />
Besonders knappe Ergebnisse in Bund und Ländern über und unter der Fünf-Prozent-Hürde
In mehreren Fällen entschieden weit unter 1000 Wählerstimmen über den Einzug oder Nichteinzug einer Partei in einen Landtag. Das knappste Ergebnis bei einer bundesweiten Wahl hatte das BSW 2025.
In Bremen gilt die Fünf-Prozent-Hürde getrennt in den beiden Städten Bremen und Bremerhaven. Dieser Umstand und die Eigenschaft als kleinstes Bundesland führen dazu, dass sich einige der hier aufgeführten knappen Fälle im Land Bremen abspielten.
| Jahr | Land | Partei | Prozentanteil | Stimmen über/unter 5 % |
|---|---|---|---|---|
| 1947 | Schleswig-Holstein | FDP | 4,97 | −302 |
| 1951 | Bremen (Stadt Bremen<ref>1951 hatte die der BHE landesweit 5,6 %, in Bremerhaven 8,6 % und in Bremen 4,94 Prozent. Als 1952 die Sozialistische Reichspartei verboten wurde, hoffte der BHE, dass deren Wählerstimmen nachträglich als ungültig gewertet würden und sie somit auch im Wahlbereich Bremen 5,4 % zugerechnet bekäme. Dies verneinte der Staatsgerichtshof am 17. Oktober 1953.</ref>) | BHE | 4,94 | −170 |
| 1952 | Baden-Württemberg (Südbaden<ref name=bw>Bei der ersten Wahl im Land Baden-Württemberg (das damals noch nicht diesen Namen hatte) galt die Fünf-Prozent-Hürde getrennt nach den drei bisherigen Ländern. Der BHE schaffte den Sprung in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern und scheiterte knapp in (Süd-)Baden. Die KPD schaffte den Sprung einzig in Württemberg-Baden knapp. Die DG/BHE scheiterte in allen drei Ländern, in Württemberg-Baden nur knapp.</ref>) | BHE | 4,96 | −202 |
| 1952 | Baden-Württemberg (Nordwürttemberg/Nordbaden<ref name=bw />) | BHE | 5,08 | +1285 |
| 1952 | Baden-Württemberg (Nordwürttemberg/Nordbaden<ref name=bw />) | BHE | 4,92 | −1401 |
| 1960 | Saarland | DDU | 5,02 | +101 |
| 1990 | Berlin<ref>Berlinweites Ergebnis. Die Fünf-Prozent-Hürde galt getrennt in beiden Stadthälften, es genügte das Überspringen in einer Teilstadt. Die AL übersprang die Hürde im Westen und zog somit in der ganzen Stadt ins Parlament ein.</ref> | Alternative Liste | 4,99 | −121 |
| 1992 | Schleswig-Holstein | Bündnis 90/Die Grünen | 4,97 | −382 |
| 1997 | Hamburg | DVU | 4,98 | −169 |
| 2007 | Bremen (Bremerhaven<ref>In Bremerhaven lag 2007 das BIW knapp unter der Hürde. 2008 gelangte die Partei aufgrund einer Nachwahl in einem Wahlkreis doch noch in die Bürgerschaft, sie lag 129 Stimmen über der Hürde und erhielt 5,3 %.</ref>) | Bürger in Wut | 4,998 | −1 |
| 2012 | Saarland | Bündnis 90/Die Grünen | 5,04 | +187 |
| 2013 | Hessen | FDP | 5,03 | +911 |
| 2015 | Bremen (Bremerhaven<ref>In Bremerhaven lag 2015 die AfD knapp unter der Hürde und zog nur in der Stadt Bremen in die Bürgerschaft ein. Im Dezember 2015 erkannte ein Gericht der Bremerhavener AfD ein Mandat auf Kosten der SPD zu, was aber im September 2016 wieder kassiert wurde.</ref>) | AfD | 4,99 | −4 |
| 2019 | Brandenburg<ref>Da in Brandenburg ein Direktmandat genügt, um in den Landtag einzuziehen, wären BVP/FW sowieso in den Landtag eingezogen.</ref> | BVB/FW | 5,047 | +595 |
| 2019 | Thüringen | FDP | 5,007 | +73 |
| 2020 | Hamburg<ref>70 Wähler oder ca. 350 Stimmen fehlten. In Hamburg hat jeder Wähler fünf Stimmen.</ref> | FDP | 4,99 | −70 |
| 2025 | Bundestag | BSW | 4,98 | −9529 |
Kontroversen
Ziel dieser Sperrklausel ist es, eine Konzentration der Sitzverteilung herbeizuführen, um stabile Mehrheiten zu fördern und einer Zersplitterung der Volksvertretungen durch kleine und Kleinstparteien und den damit verbundenen internen Konflikten entgegenzuwirken.<ref>Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon, 5. aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011, online bei Bundeszentrale für politische Bildung.</ref> Eingeführt wurde sie nach den Erfahrungen der Weimarer Republik.<ref>Raban Graf von Westphalen: Deutsches Regierungssystem, 2015, ISBN 978-3-486-80844-5, S. 501, Digitalisat.</ref> Die Fünf-Prozent-Hürde gilt als umstritten. Kritiker meinen, sie widerspreche dem Gedanken der Demokratie und dem Grundgesetz (Art. 38 Abs. 1 GG), nach dem jede Stimme den gleichen Wert haben muss. Mit einer Sperrklausel ist zwar weiterhin ein gleicher Zählwert der abgegebenen Stimmen gegeben, nicht jedoch zwingend ein gleicher Erfolgswert (vgl. auch Überhangmandate). Durch an der Fünf-Prozent-Hürde scheiternde Kleinparteien kommt es häufig vor, dass eine Regierungskoalition mit weniger als 50 % der Stimmen eine absolute Mehrheit der Parlamentssitze erhält. Nach Dieter Nohlen sind solche Disproportionseffekte abhängig davon, ob eine Wählerschaft die Wirkung solcher Sperrklauseln antizipiert sowie solche Parteien zu wählen unterlässt, und nannte dies einen psychologischen Effekt.<ref>Nohlen, Dieter / Grotz, Florian: Kleines Lexikon der Politik, C.H.Beck 2007, S. 629 online in Google Bücher.</ref> Die Funktionsfähigkeit von Volksvertretungen, wo Parteien mit nur einem Sitz erlaubt sind, zeigt sich am Europäischen Parlament mit 206 Parteien<ref>Europäisches Parlament: Fakten und Zahlen März 2022</ref> und schweizerischen Bundesversammlung mit 12 Parteien, wo politische Fragmentierung durch Fraktionen reduziert wird.
Rechtsprechung
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1990 die Fünf-Prozent-Sperrklausel auf Bundesebene in seiner bisherigen Rechtsprechung grundsätzlich für verfassungsgemäß, da es ein funktionsfähiges Parlament als ein höheres Gut ansah als die exakte Widerspiegelung des politischen Willens der Wähler. Es betont dabei aber, dass „die Vereinbarkeit einer Sperrklausel mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nicht ein für allemal abstrakt beurteilt werden kann“; die aktuellen Verhältnisse seien also zu berücksichtigen.<ref>Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 82, 322, 29. September 1990.</ref> Bei Kommunalwahlen wurde die Fünf-Prozent-Hürde von einigen Verfassungsgerichten der Länder dagegen für unzulässig bzw. überprüfungspflichtig erklärt. Bereits kurz nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde vom Bundesverfassungsgericht eine Sperrklausel von 7,5 % in Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt.<ref>BVerfG, Urteil vom 5. April 1952, Az. 2 BvH 1/52; BVerfGE 1, 208 – 7,5 %-Sperrklausel.</ref>
Kontroverse nach der Bundestagswahl 2013
Bei der Bundestagswahl 2013 waren 6,8 Millionen (15,7 Prozent) verfallene Stimmen. Angesichts dieses Ergebnisses nannte der Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schneider eine Absenkung der Sperrklausel „verfassungsrechtlich geboten“. Der Politologe und Parteienforscher Hans Herbert von Arnim sprach über diese Wähler von „doppelten Verlierern“. Einerseits sei ihre gewählte Partei nicht im Bundestag vertreten und andererseits vergrößere sich dadurch die Macht der Siegerparteien.<ref>Annett Meiritz: Bundestag ohne Kleinparteien: Die Sieben-Millionen-Lücke. Spiegel Online, 24. September 2013, abgerufen am 24. September 2013.</ref> Gegenüber Spiegel Online schlug von Arnim die Schaffung einer Ersatzstimme vor.<ref>Bundestag ohne Kleinparteien: Die Sieben-Millionen-Lücke, Spiegel Online vom 24. September 2013.</ref>
Der Politikwissenschaftler Frank Decker hält die Sperrklausel für eine Einschränkung der Gleichheit der Wahl. Parteien, die abweichende Positionen vertreten, hätten keine Chance, „im Bundestag ihre Meinung darzustellen und die anderen Parteien zu zwingen, sich damit zu befassen“. Das sei „unter Demokratiegesichtspunkten fragwürdig“.<ref>„Sperrklausel schränkt Gleichheit der Wahl ein“. Freie Presse, 23. September 2013, abgerufen am 24. September 2013.</ref> Der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis bezeichnete im Deutschlandradio den Umstand, dass fast sieben Millionen Wählerstimmen ohne Auswirkung bleiben, als „schwer vereinbar mit dem Grundsatz der Demokratie“.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele bezeichnete die Fünf-Prozent-Hürde als „demokratierechtlich bedenklich“ und sprach sich wie der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier für eine niedrigere Hürde von drei Prozent aus.<ref>Ströbele fordert Dreiprozenthürde, Zeit Online vom 28. September 2013.</ref> Ebenso kritisierte der Bürgerrechtler und Vorsitzende des Vereins Mehr Demokratie, Ralf-Uwe Beck, den Status quo und nannte als Lösung entweder die „Fünf-Prozent-Sperrklausel zu senken oder abzuschaffen“ oder „eine Ersatzstimme für die Wähler, die davon ausgehen, dass die von ihnen favorisierte Partei möglicherweise an der Sperrklausel hängen bleibt.“ Der Politikwissenschaftler Heinrich Oberreuter resümierte: „Dass 15 Prozent der Stimmen unter den Tischen fallen und das Wahlergebnis dadurch erheblich verzerrt wird, ist des Nachdenkens wert. Man könnte mal darüber nachdenken, ob die Fünf-Prozent-Hürde in ihrer Höhe noch zeitgemäß ist – angesichts der Tatsache, dass wir eine gewisse Stabilisierung des politischen Systems haben.“<ref>Kritik an der Fünf-Prozent-Hürde, Frankfurter Rundschau vom 25. September 2013.</ref>
Siehe auch
- Wahlgleichheit
- Wahlsystem
- Für die Parteienfinanzierung gibt es eine 0,5- und eine Ein-Prozent-Hürde
Weblinks
- Bundeswahlgesetz
- Wahlrecht.de – Sperrklauseln und Prozenthürden
- Wahlrecht.de – Übersicht über die Sperrklauseln bei Wahlen in den Ländern
- Wahlrecht.de – Übersicht über die Sperrklauseln bei Kommunalwahlen
- Bundestag.de – Fünf-Prozent-Hürde
- bpb.de/wahlfilme Erklärfilme der Bundeszentrale für politische Bildung zur Bundestagswahl
Einzelnachweise
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