Picoline
Die Picoline oder Methylpyridine bilden in der Chemie eine Stoffgruppe von organischen Verbindungen, die zu den Heterocyclen (genauer: Heteroaromaten) zählt. Sie bestehen aus einem Pyridinring, der mit einer Methylgruppe substituiert ist. Durch deren unterschiedliche Anordnung ergeben sich drei Konstitutionsisomere. Sie sind in ihren Eigenschaften dem Pyridin recht ähnlich und können dieses, wo es nicht auf die genaue molekulare Struktur ankommt, leicht ersetzen, z. B. als Lösungsmittel. Ansonsten dienen sie in vielfältiger Weise als Synthesebausteine für pharmazeutische und agrochemische Produkte und der Farbstoffherstellung.<ref name=roempp>Eintrag zu Methylpyridine. In: Römpp Online. Georg Thieme VerlagVorlage:Abrufdatum{{#if: {{#invoke:Wikidata|pageId}}||{{#ifeq: 0 | 0 | }} }}</ref>
Vertreter
| Picoline | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | 2-Picolin | 3-Picolin | 4-Picolin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Andere Namen | α-Picolin, 2-Methylpyridin |
β-Picolin, 3-Methylpyridin |
γ-Picolin, 4-Methylpyridin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Strukturformel | Struktur von 2-Picolin | Struktur von 3-Picolin | Struktur von 4-Picolin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CAS-Nummer | Vorlage:CASRN | Vorlage:CASRN | Vorlage:CASRN | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorlage:CASRN (Isomerengemisch) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| FL-Nummer | 14.134 | 14.135 | 14.136 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Summenformel | C6H7N | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Molare Masse | 93,13 g·mol−1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aggregatzustand | flüssig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung | farblose Flüssigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schmelzpunkt | −70 °C<ref name="GESTIS_o"/> | −18 °C<ref name="GESTIS_m"/> | 3 °C<ref name="GESTIS_p"/> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Siedepunkt | 128 °C<ref name="GESTIS_o"/> | 144 °C<ref name="GESTIS_m"/> | 145 °C<ref name="GESTIS_p"/> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| pKs-Wert<ref name="CRC">CRC Handbook of Tables for Organic Compound Identification, Third Edition, 1984, ISBN 0-8493-0303-6.</ref> (der konjugierten Säure BH+) |
5,94 | 5,63 | 6,03 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Löslichkeit | vollständig mit Wasser mischbar | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| GHS- Kennzeichnung |
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| H- und P-Sätze | {{#switch: 226 | - = keine H-Sätze | / = siehe oben{{#if: | }} | 0 | }} | #default ={{#iferror:{{#switch: 226 | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | 360Fd = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 360Df = Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 360D = Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | 360F = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361 = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht) | 361fd = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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? | <span style="color:#ff5400; border-bottom:1px dotted #ff5400;" title="{{#switch: {{{7}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{8}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{11}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Geschichte
Der deutsche Kaufmann und Apotheker Otto Unverdorben erhielt erstmals 1826 das Picolin bei der Pyrolyse von Knochen. Er nannte das übelriechende Produkt Odorin.<ref name="Unverdorben">O. Unverdorben: Ueber das Verhalten der organischen Körper in höheren Temperaturen in Annalen der Physik und Chemie, 2. Reihe 8 (1826) 253–265, 477–487.</ref> Die Benennung als 2-Picolin erfolgte im Jahre 1846 durch Thomas Anderson, der die Substanz aus dem Steinkohlenteer isoliert hatte.<ref name="Anderson">T. Anderson: On the constitution and properties of Picoline, a new organic base from Coal Tar. In: Edinburgh New Phil. J., XLI, 1846. S. 146–156 und 291–300 (Vorlage:Google Buch).</ref> Die Bezeichnung Picoline setzt sich aus lateinisch pix (Pech) und Oleum (Öl) zusammen.<ref name=roempp/><ref name="Soukup_org">Rolf Werner Soukup: Chemiegeschichtliche Daten organischer Substanzen, Version 2020, S. 134 pdf.</ref>
Vorkommen
Natürlich kommen 2-Methylpyridin, 3-Methylpyridinin und 4-Methylpyridinin in Tee vor.<ref name="Dr. Dukes 47057" /><ref name="Dr. Dukes 47583" /><ref name="Dr. Dukes 47935" /> 4-Methylpyridinin wird auch in den Blättern der Feige gefunden.<ref name="Dr. Dukes 47935" /> Vorlage:Absatz
Darstellung
Derzeit wird 2-Picolin vor allem auf zwei Synthesewegen hergestellt: durch Kondensation von Acetaldehyd, Formaldehyd und Ammoniak<ref name=Ullmann/> sowie durch Cyclisierung von Nitrilen und Acetylen (Bönnemann-Cyclisierung).<ref>A. Behr: Angewandte homogene Katalyse, Wiley-VCH, Weinheim 2008, ISBN 3-527-31666-3, S. 722.</ref> Ein Beispiel ist die Reaktion von Acetaldehyd und Ammoniak:
Ca. 8000 t wurden weltweit im Jahr 1989 hergestellt.<ref name=Ullmann>Shinkichi Shimizu, Nanao Watanabe, Toshiaki Kataoka, Takayuki Shoji, Nobuyuki Abe, Sinji Morishita, Hisao Ichimura: Pyridine and Pyridine Derivatives. In: Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 2002. Vorlage:DOI.</ref>
3-Methylpyridin wird technisch durch Reaktion von Acrolein mit Ammoniak hergestellt:<ref name=Ullmann/>
- <math>\mathrm{2\ H_2C{=}CHCHO\ +\ NH_3\longrightarrow\ 3-H_3C{-}C_5H_4N\ +\ 2\ H_2O}</math>
Ein effizienterer Weg geht aus von Acrolein, Propionaldehyd und Ammoniak:
- <math>\mathrm{H_2C{=}CHCHO\ +\ CH_3CH_2CHO\ +\ NH_3\longrightarrow\ 3-H_3C{-}C_5H_4N\ +\ 2\ H_2O\ +\ H_2}</math>
Ca. 9.000 t wurden weltweit im Jahr 1989 hergestellt.<ref>Eric F. V. Scriven, Ramiah Murugan: Pyridine and Pyridine Derivatives. In: Kirk-Othmer Encyclopedia of Chemical Technology, 2005; XLI. Vorlage:DOI.</ref>
Eigenschaften
Die Picoline sind farblose Flüssigkeiten mit einem pyridinartigen Geruch. Sie sind mit Wasser, Ethanol und Diethylether mischbar.<ref name=roempp/> Das 4-Picolin, das die höchste Symmetrie aufweist, besitzt den höchsten Schmelzpunkt.
Da im 2- und 4-Picolin die Methylgruppen in direkter Konjugation zum elektronenziehenden Stickstoffatom angeordnet sind, lassen sich die Methylgruppen in diesen beiden Isomeren relativ leicht durch starke Basen wie Lithiumdiisopropylamid oder Butyllithium deprotonieren und dann weiter derivatisieren.<ref>M. Sainsbury, M. Berry, J. D. Hepworth, C. Drayton, E. W. Abel, D Phillips, J. D. Woollins, A. G. Davies: Heterocyclic Chemistry, 1. Auflage, Royal Society of Chemistry, 2009, ISBN 0-85404-652-6, S. 30.</ref>
Verwendung
Picoline werden als Zwischenprodukte zur Herstellung von anderen chemischen Verbindungen verwendet. So kann aus 2-Picolin das 2-Vinylpyridin und die Agrochemikalie Nitrapyrin hergestellt werden.<ref name=Ullmann/> 3-Picolin dient zum Beispiel als Ausgangsstoff für die Synthese von Chlorpyrifos und Niacin<ref name=Ullmann/>, 4-Picolin für die Herstellung des Anti-Tuberkulose-Wirkstoffs Isoniazid.<ref name=Ullmann/>
Durch Oxidation, z. B. mittels Kaliumpermanganat (KMnO4)<ref name=Ullmann/><ref>Harold Hart (Autor), Leslie E. Craine (Autor), David J. Hart (Autor), Christopher M. Hadad (Autor); Nicole Kindler (Übersetzer): Organische Chemie, 3. Auflage, Wiley-VCH, Weinheim 2007, ISBN 978-3-527-31801-8, S. 494.</ref>, entsteht aus 2-Picolin die Picolinsäure, aus 3-Picolin die Nicotinsäure und aus 4-Picolin die Isonicotinsäure.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
<references> <ref name="GESTIS_o">Vorlage:GESTIS</ref> <ref name="GESTIS_m">Vorlage:GESTIS</ref> <ref name="GESTIS_p">Vorlage:GESTIS</ref> <ref name="Dr. Dukes 47057">Vorlage:DrDukesDB</ref> <ref name="Dr. Dukes 47583">Vorlage:DrDukesDB</ref> <ref name="Dr. Dukes 47935">Vorlage:DrDukesDB</ref> </references>
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- Aspirationstoxischer Stoff
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Hautkontakt
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Einatmen
- Ätzender Stoff
- Hautreizender Stoff
- Augenreizender Stoff
- Atemwegsreizender Stoff
- Sensibilisierender Stoff
- Betäubender Stoff
- Erbgutverändernder Stoff
- Krebserzeugender Stoff
- Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- Stoff mit reproduktionstoxischer Wirkung
- Stoff mit Verdacht auf reproduktionstoxische Wirkung
- Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden)
- Umweltgefährlicher Stoff
- Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend)
- Ozonschicht schädigender Stoff
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- Nach Substitutionsmuster unterscheidbare Stoffgruppe
- Alkylpyridin
- Aromastoff (EU)
- Futtermittelzusatzstoff (EU)