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Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 1947

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Landtagswahl 1947
1951 →
(Stimmen in %)
 %
50
40
30
20
10
0
47,2
34,3
9,8
8,7
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
c LP (5,7 %) und SV (3,9 %) kandidierten getrennt in verschiedenen Gebieten (SV in der Pfalz), zur Nachwahl im September traten sie vereint als DPRP an. Im Dezember 1948 folgte die Umbenennung in FDP.
    
Insgesamt 101 Sitze
Datei:CDU Wahlplakat RLP 1947 Gegen Zwangswirtschaft.jpg
Wahlplakat der CDU

Am 18. Mai 1947 fand die Wahl zum ersten Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Es kam zu einer Allparteienregierung unter Ministerpräsident Peter Altmeier (CDU). Am 21. September 1947 folgte im Landkreis Saarburg eine Nachwahl. Die Landtagswahl wurde zusammen mit den beiden Volksabstimmungen über die Verfassung sowie die Schulbestimmungen abgehalten.

Wahlergebnis

Landtagswahl am 18. Mai und 21. September 1947<ref>Die Landtagswahlen seit 1947 - Landtag RLP (PDF; 27 kB)</ref><ref>Ergebnisse der Wahlen in RLP aus "Wahlen in Deutschland"</ref>

Wahlberechtigte: 1.666.547

Wähler: 1.298.567 (Wahlbeteiligung: 77,92 %)

Gültige Stimmen: 1.161.052
Ungültige Stimmen: 137.515 (10,59 %)

Partei Stimmen Anteil
in %
Sitze
Mai
Sitze
Sept.
CDU 547.875 47,19 47 48
SPD 398.594 34,33 34 34
LP 66.347 5,71 7 11
 
SV 45.336 3,90 4
DPRP 2.161 0,19
KPD 100.739 8,68 8 8
Total 1.161.052 100 101

Im Landkreis Saarburg wurde erst am 21. September 1947 gewählt, nachdem dieser Kreis, der 1946 dem Saarland zugeschlagen worden war, im Juni 1947 überwiegend Rheinland-Pfalz angegliedert wurde. In der Nachwahl wurde ein Mandat vergeben, das an die CDU ging. Die Sitzzahl des Landtags stieg dadurch von 100 auf 101. Die Nachwahl ist im oben angegebenen Ergebnis enthalten.

Der in der Pfalz aktive Soziale Volksbund (SV) und die in den übrigen Landesteilen aktive Liberale Partei (LP) fusionierten 1947 zur Demokratischen Partei Rheinland-Pfalz (DPRP), diese nahm unter diesem Namen auch an der Nachwahl im Kreis Saarburg teil. Mit der Gründung des FDP-Bundesverbandes im Dezember 1948 wurde die DPRP Landesverband der FDP und nahm deren Namen an.

Volksabstimmungen

Zusammen mit der Landtagswahl wurde in zwei Volksabstimmungen über die Annahme der Landesverfassung, sowie speziell über die Annahme des Abschnitts 3, in dem die sogenannten Schulbestimmungen aufgeführt waren, abgehalten. Die Abstimmungen führten jeweils zu einer knappen Mehrheit (53 % für die Verfassung; 52,35 % für die Schulbestimmungen) bei einem sehr hohen Anteil ungültiger Stimmen (14,4 % beziehungsweise 18,2 %). In den beiden überwiegend protestantisch gesprägten Regierungsbezirken Rheinhessen und Pfalz wurden beide Vorlagen mehrheitlich abgelehnt.

Sonstiges

Am 18. Mai 1947 wurde die Verfassung für Rheinland-Pfalz durch eine Volksabstimmung angenommen. Diese fand gemeinsam mit der Landtagswahl statt.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 1947 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />

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hervorgegangen aus: dem südlichen Teil der Rheinprovinz (Preußen), der Pfalz (Freistaat Bayern) sowie Rheinhessen (Volksstaat Hessen)
a = als Teil der französischen Besatzungszone; b = indirekte Wahl durch Gemeinde- und Kreisvertretungen; c = in Gemeinden am 15. September, in Kreisen am 13. Oktober 1946
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