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Landkreis Bischofteinitz

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Datei:Sudetenland Reichsgau 1944 GER.png
Verwaltungskarte des Reichsgaus Sudetenland

Der Landkreis Bischofteinitz bestand im vom Deutschen Reich annektierten Sudetenland bzw. Reichsgau Sudetenland in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:

Am 1. Dezember 1930 hatte das Gebiet des Landkreises Bischofteinitz 35.198 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 33.484 und am 22. Mai 1947 16.458 Bewohner.

Verwaltungsgeschichte

Tschechoslowakei / Deutsche Besatzung

Vor dem Münchener Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Horšovský Týn zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 rückten gemäß dem Münchener Abkommen deutsche Truppen in das Sudetenland ein. Der politische Bezirk Horšovský Týn trug fortan die früheren deutsch-österreichische Bezeichnung und Bischofteinitz. Der politische Bezirk Bischofteinitz umfasste die Gerichtsbezirke Bischofteinitz (teilweise), Hostau und Ronsperg. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Bischofteinitz die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

Am 21. November 1938 wurde das Gebiet des Landkreises Bischofteinitz förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kam zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung wurde die Stadt Bischofteinitz.

Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach kam der Landkreise Bischofteinitz zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der Kreise im Sudetenland verfügt. Danach erhielt der Landkreis Bischofteinitz Teile des Gerichtsbezirks Taus, während die Gemeinden Grafenried und Mauthaus (ohne Gibacht) in den neugebildeten Landkreis Markt Eisenstein des Regierungsbezirks Niederbayern-Oberpfalz (Bayern) eingegliedert wurden.<ref>Verordnung über die Gliederung des Reichsgaues Sudetenland in Stadt- und Landkreise - vom 29. April 1939 (Verordungsbl. f. d. Reichsgau Sudetenland 1939, Nr. 2, S. 13–16; vgl. Art. II § 3 Nr. 3) Digitalisat</ref>

Zum 15. Juli 1939 wurde im Wege einer Grenzbegradigung die Gemeinde Nimvorgut aus dem Landkreis Bischofteinitz in den Kreis Markt Eisenstein/Bayern umgegliedert. Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehörte das Gebiet bis zu ihrer Auflösung zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik.

Landräte

1938–1939: Heinz Wirsching
1939–9999: Helmut Liese (kommissarisch)
1939–1945: Erich Heger
1945: Heinrich Schlögl

Kommunalverfassung

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • Politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

Städte und Gemeinden

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Navigationsleiste Reg.Bez. und Kreise im Reichsgau Sudetenland