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Kernenergie in der Schweiz

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Die Kernenergie trug viele Jahre rund 35 Prozent zur Gesamtstromerzeugung in der Schweiz bei.<ref>Strommix und Energiemix – Energie-Umwelt.ch. Abgerufen am 7. November 2020.</ref> Ab dem forcierten Ausbau der Alternativenergien ab dem Jahr 2022 sank dieser Anteil für das Jahr 2024 auf unter 29 Prozent. Stand März 2026 wurden in der Schweiz an drei Standorten vier Reaktorblöcke mit einer installierten Nettogesamtleistung von 2973 MW betrieben.<ref>https://pris.iaea.org/PRIS/CountryStatistics/CountryDetails.aspx?current=CH</ref>

Der erste kommerziell genutzte Reaktorblock ging 1969 in Beznau in Betrieb. Beznau ist gleichzeitig das weltweit älteste Atomkraftwerk am Stromnetz.<ref>AKW Beznau soll 2033 stillgelegt werden, Tages-Anzeiger, 5. Dezember 2024</ref>

Liste der Kernreaktoren in der Schweiz

In der Schweiz produzieren (Beznau 1 und 2, Gösgen, und Leibstadt) Nuklearenergie.<ref>Überblick über den Energieverbrauch der Schweiz im Jahr 2019. (PDF; 719 KB) In: admin.ch. Bundesamt für Energie, 1. Juni 2020, abgerufen am 7. November 2020.</ref> Überwacht werden sie vom Rat des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI), der Aufsichtsbehörde für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen. Der Rat ist ein unabhängiges Gremium, das vom Bundesrat gewählt wird und nur diesem direkt unterstellt ist.

Liste der Kernkraftwerke in der Schweiz

Geschichte

In der Schweiz gab es neun Volksabstimmungen zum Thema Kernenergie.<ref>www.swissvotes.ch</ref>

  • 24. November 1957: Bundesbeschluss über die Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel 24quinquies betreffend die Atomenergie und den Strahlenschutz; 77,3 % stimmten dem Bundesbeschluss zu.
  • 18. Februar 1979: Volksinitiative «zur Wahrung der Volksrechte und der Sicherheit beim Bau und Betrieb von Atomanlagen»; mit 48,8 % Ja- gegen 51,2 % Nein-Stimmen und 8 2/2 gegen 12 4/2 Stände scheiterte die Initiative sowohl am Volks- als auch am Ständemehr.
  • 20. Mai 1979: fakultatives Referendum zum Atomgesetz: mit 68,86 % Ja-Stimmen wurde das unter dem Druck der Volksinitiative verschärfte Gesetz angenommen<ref>Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie</ref>
  • 23. September 1984: Volksinitiative «für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke»; mit 45,0 % Ja- gegen 55,0 % Nein-Stimmen und 5 2/2 gegen 15 4/2 Stände scheiterte die Initiative am Volksmehr und am Ständemehr.
  • Am 23. September 1990 gab es zwei weitere Volksabstimmungen über die Kernenergie.
    • Die Initiative «Stoppt den Bau von Kernkraftwerken», die ein zehnjähriges Moratorium für den Bau neuer Kernkraftwerke forderte, war mit 54,5 % Ja-Stimmen erfolgreich.
    • Die Initiative für einen Atomausstieg bekam 47,1 % Ja-Stimmen, also keine Mehrheit.
  • Zwei weitere Volksinitiativen wurden am 18. Mai 2003 abgelehnt:
    • «Strom ohne Atom» strebte erneut einen Ausstieg an, erzielte aber nur 33,7 % Ja-Stimmen.
    • «Für längere Wartefristen» forderte eine Verlängerung des Moratoriums, das aufgrund der Volksinitiative «Stoppt den Bau von Kernkraftwerken» festgelegt worden war; die Volksinitiative fand aber nur 41,6 % Zustimmung.
  • Die Atomausstiegsinitiative sah die Abschaltung von Kernkraftwerken nach maximal 45 Jahren Betriebszeit vor. Sie wurde am 27. November 2016 mit 54,2 % Nein-Stimmen und Ständemehr abgelehnt.

Die Initiative «Strom ohne Atom» hatte vorgesehen, bis 2033 alle Kernkraftwerke zu schliessen. Hierbei sollte mit den beiden Reaktoren in Beznau begonnen werden; Mühleberg sollte 2005 folgen, Gösgen 2009 und Leibstadt 2014. «Für längere Wartefristen» forderte eine Verlängerung des Moratoriums um weitere zehn Jahre und zusätzlich eine Beschränkung der Gesamtlaufzeit von Reaktoren auf vierzig Jahre. Das Scheitern von «Für längere Wartefristen» war für viele sehr überraschend, da zuvor durchgeführte Meinungsumfragen eher das Gegenteil vorausgesagt hatten. Die zum Zeitpunkt des Volksentscheids (Mai 2003) verschlechterte Wirtschaftslage der Schweiz wurde vielfach als Hauptgrund für die Ablehnung beider Initiativen betrachtet.

Da die geplante Laufzeit der Kernkraftwerke Beznau und Mühleberg auslief, wurde seit der Jahrtausendwende über den Bau zweier neuen Kernkraftwerke nachgedacht. Der Schweizer Energieversorger Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel) favorisierte die Standorte Gösgen und Beznau und gab die Gründung einer Planungsgesellschaft für zwei Reaktoren mit einer Leistung von je 1.600 MW bekannt. Am 10. Juni 2008 reichte die Atel beim Bundesamt für Energie (BFE) ein Gesuch um eine Rahmenbewilligung für ein zweites Kernkraftwerk in Gösgen ein, das Kernkraftwerk Niederamt heissen sollte. Dieses sollte ab 2025 Strom liefern.<ref>Konkretes Begehren für ein zweites Kernkraftwerk Gösgen. auf: NZZ online. 11. Juni 2008 (Internet Archive)</ref>

Die Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 führte in der Schweiz vorübergehend zu Plänen einer Energiewende nach deutschem Vorbild. Am 25. Mai 2011 gab der Bundesrat bekannt, dass er sich für einen langfristigen Atomausstieg entschieden habe. Die damals laufenden Atomkraftwerke sollten bis zum Ende ihrer Betriebsdauer bestehen bleiben, danach jedoch nicht ersetzt werden. Das relativ jüngste Atomkraftwerk in Leibstadt wäre, bei der Annahme einer Betriebsdauer von 50 Jahren, 2034 abgeschaltet worden.<ref>Bundesrat beschliesst Atomausstieg. wirtschaft.ch, 25. Mai 2011, abgerufen am 25. Mai 2011.</ref> Am 21. Mai 2017 stimmte das Schweizer Volk der Energiestrategie 2050 mit 58,2 % Ja-Stimmen zu.<ref>Vorlage Nr. 612. Schweizerische Bundeskanzlei, 21. Mai 2017, abgerufen am 21. Mai 2017.</ref> Dies hatte zur Folge, dass der Bau neuer Atomkraftwerke verboten wurde und dass erneuerbare Energien und die effizientere Nutzung von Energie gefördert werden sollten.

Am 20. Dezember 2019 wurde mit dem Kernkraftwerk Mühleberg erstmals ein kommerzielles Kernkraftwerk der Schweiz endgültig vom Netz genommen.<ref name=":0">Das AKW Mühleberg war einmal. nzz.ch, 20. Dezember 2019, abgerufen am 20. Dezember 2019.</ref> Sein einziger Reaktor mit 390 MW Leistung war 47 Jahre lang in Betrieb.

Beim Kernkraftwerk Beznau wurde, mit Stand vom März 2024, eine Betriebsverlängerung auf über sechzig Jahre geprüft.<ref>Philipp Schrämmli: Atomstrom - Axpo prüft Betriebsverlängerung für Kernkraftwerk Beznau. In: srf.ch. 28. März 2024, abgerufen am 29. Juni 2024.</ref> Es soll nun im Jahr 2032 bzw. 2033 abgeschaltet werden.<ref>Energie - AKW Beznau bleibt bis 2033 am Netz und wird dann abgestellt. Abgerufen am 5. Dezember 2024.</ref> Mitte Dezember 2024 ging das Kernkraftwerk Leibstadt in den Langzeitbetrieb.<ref>Schweizer Stromproduktion - AKW Leibstadt: seit 40 Jahren in Betrieb und kein Ende in Sicht. In: srf.ch. 29. Juni 2024, abgerufen am 29. Juni 2024.</ref> Es soll nach dem Willen der Betreiber bis mindestens 2045 Strom produzieren.<ref name=":1">Friederike Frieß, Manfred Mertins, Stephen Thomas, Nikolaus Müllner: Abschätzung notwendiger Investitionen für einen Langzeitbetrieb der schweizerischen Kernkraftwerke. International Nuclear Risk Assessment Group, Juli 2023, abgerufen am 18. Januar 2026.</ref> Das Kernkraftwerk Gösgen ist bereits seit 2019 im Langzeitbetrieb.<ref>KKW Gösgen: ENSI fordert Verbesserungen für den Langzeitbetrieb. In: ensi.ch. 17. Januar 2024, abgerufen am 29. Juni 2024.</ref> Ein Betrieb über 60 Jahre und darüber hinaus ist mit entsprechenden Modernisierungen prinzipiell möglich.<ref name=":1" />

Am 16. Februar 2024 wurde die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» eingereicht. Sie will Art. 89 der Bundesverfassung mit folgendem Satz ergänzen: «Alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung sind zulässig». Damit würde das 2017 beschlossene Verbot des Baus neuer Kernkraftwerke rückgängig gemacht. Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung mit seiner Botschaft vom 13. August 2025, Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. Er nimmt aber das Anliegen der Initiative auf, indem er mit einem indirekten Gegenentwurf das AKW-Neubauverbot von 2017 aus dem Kernenergiegesetz streichen will.<ref>25.068 «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)». Volksinitiative und indirekter Gegenentwurf. In: Geschäftsdatenbank Curia Vista. Parlamentsdienste, abgerufen am 18. Januar 2026 (mit Links auf die Botschaft des Bundesrats, die Verhandlungen von National- und Ständerat und weitere Parlamentsunterlagen).</ref> Die Bundesversammlung wird bis spätestens im Die Kategorie:Wikipedia:Veraltet nach August 2027 existiert noch nicht. Lege sie mit folgendem Text {{Zukunftskategorie|2027|8}} an. August 2027 über die Volksinitiative und den indirekten Gegenentwurf beschliessen; eine Volksabstimmung könnte 2027 oder 2028 stattfinden.

Radioaktiver Abfall

Im Bundesbeschluss zum schweizerischen Atomgesetz vom 6. Oktober 1978 wurde die Gültigkeit von Betriebsbewilligungen für Kernkraftwerke nach dem Jahr 1985 vom Nachweis der sicheren Entsorgung abhängig gemacht. Der Bundesbeschluss war befristet bis zum Inkrafttreten eines neuen Atomgesetzes, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 1983. Am 18. März 1983 wurde er bis Ende 1990 und am 22. Juni 1990 bis Ende 2000 verlängert. In der Botschaft an das Parlament vom März 2000 wurde die Änderung des Bundesbeschlusses und dessen erneute Verlängerung bis zum 31. Dezember 2010 beantragt und am 6. Oktober 2000 beschlossen.<ref>die Schweiz verschiebt ihr Atomgesetz seit 30 Jahren (PDF; 36 kB)</ref>

Die Schweiz hat seit Juni 1999 ein neues Gesetz zur Entsorgung radioaktiver Abfälle. Es legt fest, dass der Erzeuger radioaktiver Abfälle für die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung bzw. Beseitigung verantwortlich ist.

In der Schweiz ist die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) von den Verursachern radioaktiver Abfälle beauftragt, Lösungen für die Lagerung des radioaktiven Abfalls zu erarbeiten und zu realisieren. Seit 2001 werden verbrauchte Brennelemente und sonstige radioaktive Abfälle sukzessive ins Zwischenlager in Würenlingen transportiert.

Für die Endlagerung wird gegenwärtig Opalinuston als Wirtsgestein favorisiert. Atomgegner kritisieren als nicht nachvollziehbar, nachdem jahrelang eine Endlagerung in Granitgestein favorisiert wurde. Außerdem sei die Tonschicht sehr dünn und die Folgen von Wärmeentwicklung auf das Gestein nicht ausreichend untersucht.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />www.global2000.at: Atomkraft in der Schweiz (Memento vom 10. November 2010 im Internet Archive)</ref>

Im Felslabor Mont Terri wurden Bakterien und (an anderer Stelle) aus dem Meer stammende Salzwasser-Reste im Gestein gefunden, was seine Undurchlässigkeit laut Labor-Direktor Paul Bossart „nach spätestens 100'000 Jahren“ in Frage stellt. Es gibt aber Nuklide im Abfall, die wesentlich länger strahlen.<ref>Magazin der Schweizerischen Energie-Stiftung, Nr. 1, 2010.</ref>

Im September 2022 gab die Nagra bekannt, dass sie das Haberstal in Windlach als Endlager-Standort vorschlägt und bis in zwei Jahren das Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten und beim Bund einreichen will.

Die Nagra hat Mitte November 2024 beim Bundesamt für Energie das Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager im Bereich "Nördlich Lägern" eingereicht.<ref>tagesschau.de: Kommt ein Referendum zum Endlager? (20. November 2024)</ref><ref>«Tiefenlager braucht möglichst breite Debatte»</ref>

Folgekosten

Eine 2016 von SwissNuclear im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds durchgeführte Kostenstudie bezifferte die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Endlagerung der radioaktiven Abfälle auf 22,8 Mrd. Franken. Eine 2017 durchgeführte Überprüfung dieser Studie durch unabhängige Forscher kam auf eine etwas höhere Summe von 23,5 Mrd. Franken.<ref>AKW-Stilllegung kostet über 23 Milliarden Franken. In: Handelszeitung. Abgerufen am 27. Dezember 2017.</ref> Im Dezember 2020 wurde kommuniziert, dass die voraussichtlichen Gesamtkosten 23,9 Mrd. betragen, wovon der grösste Teil auf die Entsorgungskosten entfällt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Kosten für Stilllegung und Entsorgung neu festgelegt (Memento des Vorlage:IconExternal vom 23. Januar 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.stenfo.ch. In: stenfo.ch. 4. Dezember 2020, abgerufen am 5. Dezember 2020.</ref>

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

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