Kernkraftwerk Niederamt
| Kernkraftwerk Niederamt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Lage | ||||||
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| Koordinaten | 640458 / 246261
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}} |
| Land | Datei:Flag of Switzerland within 2to3.svg Schweiz | |||||
| Daten | ||||||
| Eigentümer | Kernkraftwerk Niederamt AG | |||||
| Betreiber | Kernkraftwerk Niederamt AG | |||||
| Projektbeginn | 2008 | |||||
| Planungen beendet | 2011 | |||||
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Planung eingestellt (Brutto) |
1 (1100 bis 1600 MW) | |||||
| Stand | 14. März 2011 | |||||
| Die Datenquelle der jeweiligen Einträge findet sich in der Dokumentation. | ||||||
Das nicht realisierte Kernkraftwerk Niederamt sollte im solothurnischen Niederamt zwischen Olten und Aarau auf dem Gebiet der Einwohnergemeinden Niedergösgen, Gretzenbach oder Däniken zu liegen kommen. Es wäre damit in der Nähe des bestehenden Kernkraftwerks Gösgen gestanden.
Geschichte
Am 9. Juni 2008 reichte die Kernkraftwerk Niederamt AG, eine Projektgesellschaft der Atel Holding AG (heute Alpiq Holding), beim Bundesamt für Energie ein Rahmenbewilligungsgesuch ein.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Atel reicht Rahmenbewilligungsgesuch für neues Kernkraftwerk im solothurnischen Niederamt ein ( vom 22. November 2014 im Internet Archive) (PDF; 30 kB), Atel Holding AG, 10. Juni 2008</ref> Das Rahmenbewilligungsgesuch ist der erste Schritt im Bewilligungsverfahren für ein neues Kernkraftwerk. Das Gesuch besteht aus sechs Dokumenten: dem Sicherheitsbericht, dem Umweltverträglichkeitsbericht, dem Bericht zur Sicherung gegenüber Einwirkungen von aussen, dem Entsorgungsnachweis, dem Konzept für die Stilllegung sowie dem Bericht zur Abstimmung mit der Raumplanung. Die Rahmenbewilligung wird durch den Bundesrat erteilt.
Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima sistierte Bundesrätin Doris Leuthard am 14. März 2011 die laufenden Rahmenbewilligungsverfahren aller neuen Kernkraftwerke.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bundesrätin Doris Leuthard sistiert die laufenden Verfahren für die Rahmenbewilligungsgesuche für Ersatz-Kernkraftwerke, UVEK, 14. März 2011 ( vom 18. März 2011 im Internet Archive)</ref>
Mit Entschluss der Generalversammlung vom 21. März 2017 wurde die Kernkraftwerk Niederamt AG aufgelöst und befand sich in Liquidation.<ref>Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr. 069 vom 7. April 2017</ref> Am 1. Januar 2018 trat ein Zusatz (Artikel 12a) zum Kernenergiegesetz in Kraft, der die Erteilung von Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke untersagt.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Kernenergiegesetz (KEG) vom 21. März 2003 (Stand am 1. Januar 2018).] Schweizerische Eidgenossenschaft, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 30. April 2019: „Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken dürfen nicht erteilt werden.“Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>
Projektinformationen
Dem eingegebenen Rahmenbewilligungsgesuch lag keine bestimmte Anlage zugrunde. Es wurde von einem generischen Kernkraftwerk ausgegangen, welches die heute zur Auswahl stehenden Kernkraftwerke der dritten Generation mit Leichtwasserreaktoren (Druck- oder Siedewasserreaktoren) abdeckt, ohne sich bereits auf einen Typ und Hersteller festzulegen. Dem Gesuch lagen zwei Leistungsklassen, 1100 Megawatt und 1600 Megawatt zu Grunde.
Siehe auch
Weblinks
- <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Kernkraftwerk Niederamt AG ( vom 20. Dezember 2014 im Internet Archive)
Einzelnachweise
<references />