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Frontex

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Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Frontex
Neues Frontex-Logo seit Dezember 2019
 
Datei:Frontex HQ Warsaw Spire office complex Warsaw.jpg
Bild
Sitz der Frontex in Warschau (Warsaw Spire)<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Frontex Agency to Move into Warsaw Spire.] In: The Warsaw Voice. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 21. Oktober 2015 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>
Englische Bezeichnung European Border and Coast Guard Agency
Französische Bezeichnung Agence européenne de garde-frontières et de garde-côtes
Polnische Bezeichnung Europejska Agencja Straży Granicznej i Przybrzeżnej
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Warschau, PolenDatei:Flag of Poland.svg Polen
Vorsitz NiederlandeDatei:Flag of the Netherlands.svg Hans Leijtens (Exekutivdirektor)
Gründung 26. Oktober 2004<ref name="Verordnung-2004-2007">Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen UnionVorlage:Abrufdatum. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.</ref>
frontex.europa.eu

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value), EBCG), auch Frontex genannt (Akronym für {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)), ist eine Agentur der Europäischen Union mit Sitz in Warschau, die für den Schutz der Außengrenzen des Schengen-Raums zuständig ist.<ref>Frontex: EU-Agentur Grenz- und Küstenwache. Abgerufen am 18. Juni 2023.</ref> Seit 2023 ist Hans Leijtens der Exekutivdirektor.<ref name=":20" />

Frontex wurde 2004 als Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen gegründet und war in erster Linie für die Koordinierung der Grenzkontrollen zuständig. Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise in Europa 2015/2016 schlug die Europäische Kommission am 15. Dezember 2015 vor, das Mandat von Frontex zu erweitern und es in eine vollwertige Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache umzuwandeln. Am 18. Dezember 2015 befürwortete der Europäische Rat den Vorschlag, und nach einer Abstimmung im Europäischen Parlament wurde die Europäische Grenz- und Küstenwache am 6. Oktober 2016 gegründet.<ref>Zeitleiste – Migrations- und Asylpolitik der EU. Europäischer Rat, abgerufen am 18. Juni 2023.</ref><ref>Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates und der Entscheidung des Rates 2005/267/EG. 14. September 2016 (europa.eu [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref>

Die Hauptaufgabe der Agentur besteht darin, ein integriertes europäisches Grenzmanagement sicherzustellen.<ref>Migrationsmanagement: Neue Initiativen zur Stärkung des integrierten europäischen Grenzmanagements und zur Beschleunigung von Rückführungen. In: European Union Press Corner. Abgerufen am 9. Juni 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Es soll eine effiziente Steuerung der Migrationsströme garantieren und so zur Sicherheit der EU beitragen. Gleichzeitig werde damit die Freizügigkeit innerhalb des Schengenraums gewährleistet und die Grundrechte geachtet. In der Vergangenheit kam es durch Frontex wiederholt zu Menschenrechtsverletzungen gegenüber Migranten.<ref>Europas Zielkonflikt. In: taz.de. 17. Dezember 2022, abgerufen am 28. Dezember 2022.</ref> Im Mittelpunkt der Aktivitäten der Agentur stehen die Entwicklung einer operativen Strategie für das Grenzmanagement und die Koordinierung der europäischen Mitgliedstaaten. Dazu baut Frontex bis 2027 eine ständige Reserve von 10.000 Grenzbeamten auf.<ref name=":9">Frontex: 10.000 Grenzbeamte zur Stärkung der Außengrenzen | Aktuelles | Europäisches Parlament. 4. November 2019, abgerufen am 9. Juni 2023.</ref>

Geschichte

Die Gründung von Frontex steht im Kontext der Implementierung des Schengen-Raums ab 1995 und der damit einhergehenden Freizügigkeit.<ref name=":15">Bundeszentrale für politische Bildung: Die Europäische Grenzschutzagentur Frontex. 15. Oktober 2021, abgerufen am 18. Juni 2023.</ref> Dies veranlasste die Europäische Union, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern bei der gemeinsamen Grenzüberwachung und dem Grenzschutz zu verstärken.<ref>Bundeszentrale für politische Bildung: Vor 25 Jahren: Der Schengen-Raum wird Realität. 25. März 2020, abgerufen am 18. Juni 2023.</ref>

Gründung

Vorläufer: die Gemeinsame Instanz

Im Jahr 2002 wurde eine Expertenkommission zur Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union mit dem Ziel gegründet, ein „integriertes Management der Außengrenzen“ zu ermöglichen. Am 7. Mai 2002 wurde dazu eine Mitteilung der europäischen Kommission mit dem Titel: „Auf dem Weg zu einem integrierten Grenzschutz an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten“ an den Rat und das Europäische Parlament übermittelt.<ref name=":4">Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Auf dem Weg zu einem integrierten Grenzschutz an den Aussengrenzen der EU-Mitgliedstaaten. 2002 (EUR-LexVorlage:Abrufdatum [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref> Die Kommission schlägt dazu unter anderem die Etablierung einer „Gemeinsamen Instanz von Praktikern für die Außengrenzen“ vor.<ref name=":4" /> Am 13. Juni 2002 billigte der Rat den Plan der Kommission und richtete im Rahmen des Strategischen Ausschusses für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SAEGA) eine gemeinsame Instanz von Praktikern für die Außengrenzen ein.<ref>Strategischer Ausschuss für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SAEGA). Europäischer Rat der europäischen Union, abgerufen am 18. Juni 2023.</ref> In der zweiten Hälfte des Jahres 2002 begann die Struktur unter dem Namen SAEGA+ zu firmieren. Zu den vom Rat festgelegten Aufgaben zählt die Erarbeitung der gemeinsamen Strategie für den Schutz der Außengrenzen und die Koordinierung operativer Projekte.<ref>Strategischer Ausschuss für Einwanderungs-, Grenz-, und Asylfragen. (PDF) Abgerufen am 18. Juni 2023.</ref>

Am 11. Juni 2003 kam die griechische Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union am Ende ihres Mandates, zu dem Schluss, dass „das Fehlen eines Überwachungsmechanismus und einer Methode für eine unabhängige und sorgfältige Evaluierung sowie für die Auswertung und Nutzung der Ergebnisse besonders deutlich ist“. Daher sollte die Möglichkeit einer „neuen institutionellen Struktur“ geprüft werden, um die operative Zusammenarbeit beim Schutz der Außengrenzen zu stärken.<ref>Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen. 2003 (EUR-LexVorlage:Abrufdatum [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref>

Vorschläge der Kommission

Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden. Zur Vorbereitung des Europäischen Rates vom 19. bis 21. Juni 2003 in Thessaloniki veröffentlichte die Kommission am 3. Juni 2003 eine Mitteilung über die „Entwicklung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Illegale Einwanderung, Schleuserkriminalität und Menschenhandel, Aussengrenzen und Rückführung illegal aufhältiger Personen“.<ref name=":5">Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat im Hinblick auf den Europäischen Rat in Thessaloniki Entwicklung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Illegale Einwanderung, Schleuserkriminalität und Menschenhandel, Aussengrenzen und Rückführung illegal aufhältiger Personen. 2003 (EUR-LexVorlage:Abrufdatum [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref> Die Kommission weist darauf hin, dass die gemeinsame Instanz an strukturelle Grenzen stößt und schlägt vor, dass sie sich auf Koordinierungsaufgaben strategischer Art konzentriert, während die operativen Aufgaben einer ständigen Gemeinschaftsstruktur übertragen werden, die in der Lage ist, die laufenden Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben wahrzunehmen und in Krisensituationen eine schnelle Reaktion sicherzustellen.<ref name=":5" /> Am 5. Juni 2003 verabschiedete der Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen, in denen er die „Stärkung der Gemeinsamen Instanz als Arbeitsgruppe des Rates durch Beistellung abgeordneter Sachverständiger aus den Mitgliedstaaten an das Generalsekretariat des Rates“ forderte.<ref name=":6">Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen. 2003 (EUR-LexVorlage:Abrufdatum [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref> Der Europäische Rat begrüßte auf seiner Tagung vom 16. und 17. Oktober 2003 die Tatsache, dass die Kommission erwägt, „einen Vorschlag für die Schaffung einer Agentur für Grenzschutz vorzulegen“.<ref name=":6" />

Das Verfahren 2003/0273/CNS markiert die Gründung der Grenzschutzagentur Frontex<ref name=":7">2003/0273/CNS. In: EUR-Lex. Abgerufen am 18. Juni 2023.</ref> und begann offiziell am 11. November 2003 mit der Annahme eines „Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“.<ref name=":8"></ref><ref name=":6" /> Bei dem angewandten Verfahren handelt es sich dann um ein Konsultationsverfahren, was bedeutet, dass der Rat das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss konsultieren muss.<ref name=":7" />

Am 12. November 2003 übermittelte die Europäische Kommission ihren Vorschlag an den Rat und das Europäische Parlament.<ref name=":7" /> Der Kommissionsvorschlag erinnert daran, dass das Ziel darin besteht, eine Gemeinschaftspolitik einzuführen, die einen „integrierten Grenzschutz“ ermöglicht und „damit ein hohes, einheitliches Niveau für Personenkontrollen und die Überwachung an den Außengrenzen sichergestellt wird“. Diese Politik sei, so die Kommission, die „Voraussetzung für einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“.<ref name=":6" /> Rechtsgrundlage des Vorschlags ist Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a des EG-Vertrags.<ref name=":6" />

Verabschiedung der Frontex-Verordnung

Am 27. November 2003 gab der Rat eine erste Stellungnahme ab.<ref name=":7" /> Am 29. Januar 2004 gab auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss seine Stellungnahme ab.<ref name=":7" /> Am 9. März 2004 legte das Europäische Parlament seine Stellungnahme vor und schlug Änderungen vor, die Kommission lehnte diese Änderungen jedoch sofort ab.<ref name=":7" /> Schließlich nahm der Rat am 25. Oktober 2004 den Vorschlag im Punkt A der Tagesordnung auf und verabschiedete die Verordnung.<ref name=":7" />

So wurde Frontex am 26. Oktober 2004 durch die Verordnung Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 nach der Annahme des Haager Programms, das sich insbesondere auf eine gemeinsame Asylpolitik bezog, gegründet.<ref>Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 26. Oktober 2004 (europa.eu [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref>

Etablierung

Am 26. April 2005 wurde der Hauptsitz in Warschau fertiggestellt und die Organisation begann ihre Arbeit am 1. Mai. Die Agentur ist seit dem 3. Oktober 2005 operativ.

Im Mai 2007 wurde ein europäisches Seepatrouillennetzwerk gegründet. Frontex und die betroffenen Mitgliedstaaten (Frankreich, Portugal, Spanien, Malta, Zypern, Griechenland, Italien, Slowenien) organisieren gemeinsame Patrouillen mit anderen Ländern rund um das Mittelmeer.<ref name=":8" />

Im Jahr 2008 äußerte eine breite Koalition von Nichtregierungsorganisationen in einer Erklärung vor dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ihre Besorgnis darüber, dass ein Großteil der Rettungsarbeit von Frontex einer Abschreckungskampagne gleichkommt, die Asylsuchende daran hindert, Schutz im Rahmen der Genfer Konventionen in Anspruch zu nehmen.<ref>High Commissioner's Dialogue on Protection Challenges, 2008. Abgerufen am 18. Juni 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Erste Operationen

Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden. Im Jahr 2011 wurden die gemeinsamen Operationen EPN-Hermès und Extension 2011 gestartet, um Italien bei seiner Politik der Migrantenkontrolle nach den Revolutionen in Tunesien und Libyen zu unterstützen.

Für Einsätze setzte die Agentur auf das Konzept sogenannter Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT), Einheiten, die in Ausnahmesituationen und dringenden Fällen für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt werden. Die hierfür benötigte technische Ausrüstung wird bei Bedarf über einen extra hierfür geschaffenen Katalog, den Centralised Record of Available Technical Equipment (CRATE) bereitgestellt.<ref name="Frontex110607">Ilkka Laitinen: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Frontex – Facts and Myths. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 7. August 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/frontex.europa.eu Frontex News Release. 11. Juni 2007, abgerufen am 7. August 2019 (englisch).</ref>

Im Februar 2011 argumentierte die Agentur, dass sie an der griechisch-türkischen Grenze stark ausgelastet sei, da die Zahlen der illegalen Grenzübertritte auf 100 bis 250 pro Tag angestiegen sei. Es sei mehr Equipment und finanzielle Unterstützung notwendig, um die Grenzen zu sichern. Es sei auch wichtig, die Länder im Mittleren Osten und Nordafrika demokratisch zu stärken. Laitinen sagte, wenn die Menschen es schaffen wollen, die Grenze zu überqueren, werden sie es tun. „Wir können sie nicht erschießen.“<ref>Christoph Schult: ‚The Situation is Escalating‘: Europe’s Frontex Border Guard Stretched to Limit. auf: spiegel.de, 21. Februar 2011.</ref>

Das EU-Parlament in Straßburg hat am 13. September 2011 mit großer Mehrheit mehr Befugnisse für die europäische Grenzschutzagentur Frontex befürwortet. Die Agentur kann nun eigene Grenzschützer anfordern sowie eigene Ausrüstungen wie Hubschrauber und Fahrzeuge anschaffen. Damit ist sie nicht mehr so stark von den Zuweisungen der EU-Länder abhängig. Zudem soll ein Menschenrechtsbeauftragter künftig bei Einsätzen darauf achten, dass die Grundrechte eingehalten werden.<ref>EU-Parlament stärkt Agentur Frontex – Mehr Personal soll Europas Grenzen besser schützen, in: tagesschau.de, abgerufen am 13. September 2011.</ref> Die RABIT-Einheiten erhielten nun den Namen europäische Grenzschutzteams.<ref>Verordnung (EU) Nr. 1168/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 25. Oktober 2011 (europa.eu [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref>

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) der Schweiz beteiligt sich seit 2011 an Frontex-Einsätzen an den Schengen-Aussengrenzen.<ref>Frontex. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), abgerufen am 15. Mai 2025.</ref>

Kompetenzerweiterungen

Flüchtlingskrise 2015/16

Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.

Datei:Hungary-Serbia border barrier.jpg
Von den ungarischen Behörden als Reaktion auf die Flüchtlingskrise 2015 errichtete Barriere an der serbisch-ungarischen Grenze.

Im Jahr 2015, im Kontext einer steigenden Zahl von Migranten an den europäischen Außengrenzen, beschlossen die europäischen Institutionen, die Rolle von Frontex zu überprüfen. Sie vertraten die Auffassung, dass die Agentur, „nur über ein begrenztes Mandat zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Sicherung ihrer Außengrenzen verfügte und unzureichend mit Personal und Ausrüstung ausgestattet sei. Frontex war für seine Ressourcen auf freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten angewiesen und nicht befugt, Grenzschutzeinsätze sowie Such- und Rettungsmaßnahmen durchzuführen.“<ref name=":10">Sonderbericht: Frontex. Abgerufen am 18. Juni 2023.</ref>

Datei:Refugees crossing the Mediterranean sea on a boat, heading from Turkish coast to the northeastern Greek island of Lesbos, 29 January 2016.jpg
Migranten überqueren die Ägäis auf einem Boot von der türkischen Küste nordöstlich der griechischen Insel Lesbos am 29. Januar 2016.

Basierend auf den Erkenntnissen wurde die Gründungsverordnung der Agentur im Oktober 2016 zum dritten Mal seit ihrer Gründung geändert und Frontex erhielt den Namen „Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache“ mit erweiterten Kompetenzen sowohl operativ als auch hinsichtlich der Überwachung und Koordinierung des Grenzmanagements.<ref name=":11">Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates und der Entscheidung des Rates 2005/267/EG. 14. September 2016 (europa.eu [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref> Mit dieser neuen Verordnung wurde auch die Europäische Grenz- und Küstenwache eingerichtet, die sich aus der Agentur und den für die Verwaltung der Außengrenzen zuständigen nationalen Behörden zusammensetzt.<ref>Mehr Macht für Frontex. In: zeit.de. 6. Oktober 2016, abgerufen am 7. August 2019.</ref> Dabei soll eine eigene, 1500 Mann starke, ständige Reserve aufgebaut werden, und die Agentur bekam das Recht, selbst Material und Fahrzeuge zu beschaffen.

Die Neuregelungen wurden am 15. Dezember 2015 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, um die Agentur zu stärken, welche angesichts der Flüchtlingsströme während der Flüchtlingskrise allgemein als ineffektiv angesehen wurde. Einige haben die „Migrationskrise in Europa“ daher als in Wirklichkeit eine „Krise des Migrationsmanagements“ bezeichnet.<ref>Vulnerability and protection of migrants. 14. September 2016 (icrc.org [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref> Der Vorschlag wurde insbesondere von Frankreich, Deutschland, Polen und Ungarn unterstützt.<ref>Migrant crisis: EU launches new border force plan. In: BBC News. 14. Dezember 2015 (bbc.com [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref> Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen äußerten sich zu den Vorschlägen kritisch, da die Verordnung zu wenig zu einer effektiven Durchsetzung von EU-Menschenrechtsstandards beitragen würde.<ref name=":2">S. Carrera, L. den Hertog: A European Border and Coast Guard: What’s in a name? CEPS Paper in Liberty and Security in Europe (88), 2016 (ssrn.com [PDF]).</ref><ref name=":1" /><ref name=":3">D. J. Rijpma: The proposal for a European Border and Coast Guard: evolution or revolution in external border management? 2016 (europa.eu [PDF]).</ref>

Laut der europäischen Kommission behinderte der bisherige Aktionsrahmen und rechtliche Status von Frontex dessen Fähigkeit, effektiv zu reagieren und eine dauerhafte Lösung für die durch die „Flüchtlingskrise“ geschaffene Situation zu finden. Die Agentur war für ihre Ressourcen auf freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten angewiesen und verfügte nicht über eigene operative Maßnahmen und Personal und konnte ohne die vorherige Genehmigung eines Mitgliedstaats keine eigenen Abschiebe- oder Grenzschutzmaßnahmen durchführen. Darüber hinaus verfügte Frontex nicht über einen ausdrücklichen Auftrag zur Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen auf See. Die Stärkung der Kompetenzen der Agentur im Jahr 2016 zielt darauf ab, all diese Einschränkungen zu beseitigen.

Rechtsgrundlage für diese Weiterentwicklung sind Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und d sowie Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.<ref name=":11" /><ref name=":12">Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. 26. Oktober 2012 (europa.eu [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref> Artikel 77 ermächtigt die EU, Rechtsvorschriften zu erlassen um „schrittweise ein integriertes Grenzschutzsystem an den Außengrenzen“ zu etablieren, und Artikel 79 ermächtigt die EU, Gesetze zur Ausweisung von Staatsangehörigen aus Drittländern, die sich illegal in der EU aufhalten, umzusetzen.<ref name=":12" />

Weiterentwicklung der Agentur 2019

Datei:Церемонија на официјално започнување на заедничката операција на Фронтекс во Република Северна Македонија (20.04.2023) - 52831616781.jpg
Frontex-Grenzbeamte zu Beginn des gemeinsamen Einsatzes der Agentur mit Nordmazedonien im Jahr 2023.

2019 wurden die Kompetenzen von Frontex erneut erweitert. Dies erfolgte mit der Verordnung 2019/1896,<ref>Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624Vorlage:Abrufdatum. In: EUR-Lex.</ref> welche den aktuellen Rechtsakt für Frontex darstellt.<ref name=":16">Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624. 13. November 2019 (europa.eu [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref> Die wichtigsten Neuerungen bestanden in der Einrichtung einer ständigen Reserve, dem ersten uniformierten Strafverfolgungsdienst der EU.<ref name=":9" /> Die Reserve besteht aus Statutspersonal von Frontex und aus Personal, das von den europäischen Staaten für kurzzeitige Entsendungen und langfristige Abordnungen verpflichtend bereitzustellen ist. Die ständige Reserve soll schrittweise ausgebaut werden, bis 2027 auf eine Kapazität von 10.000 Grenzschutzbeamten, darunter 3.000 von der Agentur beschäftigte Grenzschützer.<ref name=":10" /> Gleichzeitig soll der Haushalt von Frontex von 460 Millionen Euro im Jahr 2020 auf durchschnittlich 900 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt werden, um den erweiterten Aufgaben und Funktionen der Agentur Rechnung zu tragen.<ref name=":9" />

Im Jahr 2020 veröffentlichten Journalisten Hinweise, wonach Frontex-Einheiten an völkerrechtswidrigen Pushbacks, das heißt am Zurückdrängen aufs offene Meer von Flüchtlingen, die bereits europäischen Boden erreicht hatten, in der Ägäis beteiligt gewesen sein könnten. Hierzu fand im Januar 2021 eine Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt.<ref>Abgeordnete verlangen Aufklärung von Frontex über illegale Pushbacks. Der Spiegel, 13. Januar 2021.</ref> Parallel dazu ermittelt das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegen Frontex.<ref name="OLAF">Maximilian Popp, Steffen Lüdke, Giorgos Christides: Frontex-Skandal: Anti-Betrugsbehörde ermittelt gegen EU-Grenzschutzagentur. In: Der Spiegel. 11. Januar 2021, abgerufen am 11. Januar 2021.</ref><ref>Sebastian Ramspeck, Christina Brun: Umstrittene Praktiken – Festung Europa: Frontex in der Kritik. In: SRF. 3. Juni 2021, abgerufen am 3. Juni 2021.</ref> Nach einer am 28. Februar 2022 vorgestellten Zusammenfassung des OLAF-Berichts sollen Führungskräfte bei Frontex absichtlich Pushbacks durch griechische Grenzschützer vertuscht haben.<ref>Bericht: Frontex hat illegale Pushbacks verschleiert. In: ORF.at. 1. März 2022, abgerufen am 30. April 2022.</ref><ref>Erik Marquardt: Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000861/2022 an die Kommission. In: Europäisches Parlament, Parlamentarische Anfragen. 2. März 2022, abgerufen am 30. April 2022.</ref> Der Rücktritt von Frontex-Direktor Fabrice Leggeri am 29. April 2022 wird in diesem Zusammenhang gesehen.<ref>Frontex-Chef Leggeri zurückgetreten. In: tagesschau.de. 29. April 2022, abgerufen am 30. April 2022.</ref>

Seit dem 1. März 2023 ist Hans Leijtens neuer Exekutivdirektor von Frontex.<ref name=":20">Matthias Reiche: Niederländischer General Leijtens wird neuer Frontex-Chef. Abgerufen am 18. Juni 2023.</ref> Er wolle Frontex einerseits schlagkräftiger und effizienter im Grenzmanagement machen und gleichzeitig stärker auf die effektive Einhaltung von Menschenrechten achten. Bei seiner Anhörung im Europäischen Parlament sagte er dazu: „Die Einhaltung von Menschenrechten ist kein Widerspruch, sondern Teil der Aufgabe. Denn die Grundrechte gehören zu uns als europäische Gemeinschaft, und die Einhaltung dieser Werte liegt auch in unserer Verantwortung.“<ref>Matthias Reiche: Niederländischer General Leijtens wird neuer Frontex-Chef. Abgerufen am 18. Juni 2023.</ref>

Rechtliche Grundlage

Der Frontex zugrundeliegende Rechtsakt war die am 26. Oktober 2004 vom Rat der EU erlassene Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union.<ref>Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen UnionVorlage:Abrufdatum</ref> Rechtsgrundlage für diesen Rechtsakt war dabei insbesondere der Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a des EG-Vertrags.<ref name=":13">Artikel 62. (dejure.org [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref> Dieser sieht vor, dass die Gemeinschaft Maßnahmen zum Schutz der Außengrenzen erlassen kann, darunter „Normen und Verfahren, die von den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Personenkontrollen an diesen Grenzen einzuhalten sind.“<ref name=":13" />

Zwischen 2005 und 2016 wurde dieser Rechtsakt mehrmals durch die folgenden Verordnungen und Entscheidungen verändert oder ergänzt:

Als Antwort auf die Europäische Flüchtlingskrise 2015 beschloss die Europäische Kommission eine Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens, mit dem Ziel ein effektiveres Grenzmanagement an den Außengrenzen sicherzustellen. Teil dieser Bemühungen war die Umstrukturierung und Ausweitung des Mandats von Frontex, durch die von Parlament und Rat erlassene Verordnung (EU) 2016/1624Vorlage:Abrufdatum über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates und der Entscheidung des Rates 2005/267/EG vom 14. September 2016.<ref name=":0">Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates und der Entscheidung des Rates 2005/267/EG</ref><ref name=":1"></ref> Die aktuellste in Kraft befindliche Verordnung ist die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624Vorlage:Abrufdatum.

Rechtsgrundlage für diese neuen Kompetenzerweiterungen bildet der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und d sowie Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe c. Artikel 77 ermächtigt die EU, Rechtsvorschriften zu erlassen, um „schrittweise ein integriertes Grenzschutzsystem an den Außengrenzen“ sowie „gemeinsame Verfahren für die Gewährung und den Entzug des einheitlichen Asylstatus beziehungsweise des subsidiären Schutzstatus“ zu etablieren.<ref name=":14">Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. 26. Oktober 2012 (europa.eu [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref> Artikel 79 ermächtigt die EU, eine gemeinsame Einwanderungspolitik zu etablieren, um „eine wirksame Steuerung der Migrationsströme, eine angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, sowie die Verhütung und verstärkte Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel gewährleisten.“<ref name=":14" /> Dies beinhaltet ausdrücklich Maßnahmen im Bereich „illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt, einschließlich Abschiebung und Rückführung solcher Personen, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten.“<ref name=":14" />

Organisation

Der Europäischen Kommission zufolge ist die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache „eine Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, die aus der Frontex-Agentur und den für das Grenzmanagement zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten“.<ref name=":17">Ein europäischer Grenz- und Küstenschutz für die Außengrenzen Europas. Europäische Kommission, abgerufen am 18. Juni 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Das laufende Grenzmanagement liegt dabei weiterhin in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Es wird erwartet, dass die neue Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache eine unterstützende Rolle für Mitgliedsstaaten bildet, sowie eine koordinierende Rolle für das Gesamtmanagement der europäischen Außengrenzen übernehmen wird. Die Sicherung und Überwachung der Außengrenzen der Europäischen Union (EU, faktisch Schengen-Raum, einschließlich der mit dem Schengen-Raum assoziierten Länder sowie EU-Mitglieder, die dem Schengen-Raum noch nicht beigetreten sind, aber dazu verpflichtet sind) liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Agentur und der nationalen Behörden.<ref name=":17" />

Agentur

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ist eine Weiterentwicklung der Agentur Frontex und behält daher die gleiche Rechtspersönlichkeit.<ref>Sicherung der Außengrenzen Europas: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache nimmt ihre Arbeit auf. Europäischer Rat, 6. Oktober 2016, abgerufen am 18. Juni 2023.</ref> Ziel dieser Änderung ist es, die Kompetenzen der Agentur zu erhöhen und sie besser auf die Ausübung ihrer operativen Tätigkeit vorzubereiten. Frontex ist eine europäische Agentur mit eigener Rechtsfähigkeit und damit nicht unmittelbar gegenüber der Kommissarin für Inneres oder der Generaldirektion Migration und Inneres weisungsgebunden. Die Kontrolle wird über den Verwaltungsrat ausgeübt, der unter anderem die strategischen Beschlüsse fasst.<ref name=":16" /> In diesen entsenden alle Schengen-Staaten (einschließlich Beitrittskandidaten) je einen und die Europäische Kommission zwei Vertreter.<ref>Verwaltungsrat. FRONTEX, abgerufen am 18. Juni 2023.</ref> Der EU-Mitgliedstaat Irland, der nicht Teil des Schengen-Raums ist, darf mit einem Vertreter ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen.

Direktor

Datei:Bevel Koninklijke Marechaussee in handen van Leijtens-10 (cropped).jpg
Exekutivdirektor Hans Leijtens als Generalleutnant der Königlichen Marechaussee (2019)

Der Verwaltungsrat ernennt auf Vorschlag der EU-Kommission den Exekutivdirektor, dem die Leitung der Agentur obliegt. Ihm nachgeordnet sind drei stellvertretende Exekutivdirektoren, jeweils mit besonderer Zuständigkeit für verschiedene Aufgabenbereiche der Agentur. Exekutivdirektor seit 2023 ist Hans Leijtens.<ref>Structure. Frontex, abgerufen am 11. März 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Budget

Das Budget von Frontex setzt sich aus Beiträgen der Schengen-Mitgliedstaaten sowie in einzelnen Jahren aus Beiträgen Norwegens, Islands und Irlands zusammen. 2005 verfügte die Agentur über 6,2 Millionen Euro, 2006 über 19,2 Millionen Euro, 2007 über 22,2 Millionen Euro und 2008 über 70 Millionen Euro zuzüglich eines Reserve-Budgets von 13 Millionen Euro.<ref>Vgl. o. V.: Europäisches Parlament beschließt Haushalt 2008. EuZW 2008, 37.</ref> 2011 lag das Budget bei 118 Millionen Euro, fiel aber 2012 auf 85 Millionen Euro. Seitdem steigt das Budget kontinuierlich. Von 143 Millionen Euro im Jahr 2015 stieg es bis auf 361 Millionen Euro im Jahr 2020 und 754 Millionen im Jahr 2022.<ref name=":18">Frontex: Budget bis 2024. Abgerufen am 18. Juni 2023.</ref> Im Jahr 2023 erreichte das Budget 845 Millionen Euro.<ref name=":18" />

2015 hatte die Agentur 336 Mitarbeiter. Zusätzlich konnte sie über 78 aus Teilnehmerstaaten abgeordnete Mitarbeiter verfügen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Frontex Amended Budget 2015 N3 – 06.11.2015 (Memento vom 18. Dezember 2016 im Internet Archive)</ref> Im Jahr 2019 waren es 1500 Mitarbeiter.<ref name="ZEIT060819">Die überforderte Behörde. In: zeit.de. 6. August 2019, abgerufen am 7. August 2019.</ref>

Budget und Mitarbeiter<ref name=":18" /><ref>Frontex budget. 11. Februar 2019, abgerufen am 12. Oktober 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Why us. Abgerufen am 12. Oktober 2023.</ref>
Jahr Budget in Mio. € Mitarbeiter Budget pro Mitarbeiter in €
2005 6 45 122.222
2011 118 304 388.816
2012 85 303 295.710
2013 94 302 311.258
2014 93 311 300.322
2015 142 309 463.754
2016 254 365 589.041
2017 302 488 618.852
2018 320 643 497.667
2019 333 750 444.000
2020 364 1223 376.124
2021 535 1513 358.890
2022 754 2141 352.171
2023 829 2233 371.249

Ständige Reserve

Im Rahmen seiner Mandatserweiterung wurde 2019 die Einführung einer ständigen Reserve beschlossen. Damit wurde der erste uniformierte Strafverfolgungsdienst der EU eingeführt.<ref name=":9" /> Die Reserve besteht aus Statutspersonal von Frontex und aus Personal, das von den europäischen Staaten für kurzzeitige Entsendungen und langfristige Abordnungen verpflichtend bereitzustellen ist. Die ständige Reserve soll schrittweise ausgebaut werden, bis 2027 auf eine Kapazität von 10.000 Grenzschutzbeamten, darunter 3.000 von der Agentur beschäftigte Grenzschützer.<ref name=":10" />

Darüber hinaus hat Frontex die Befugnis, eigenes Material wie Fahrzeuge, Waffen, Flugzeuge und Drohnen zu erwerben.<ref>Christian Jakob: Aus der Edition Le Monde diplomatique: Frontex geht es immer besser. In: Die Tageszeitung: taz. 24. Oktober 2014, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 18. Juni 2023]).</ref>

Befugnisse

Frontex hat die Befugnis Kontrollen des Grenzmanagements der Mitgliedsstaaten durchzuführen.<ref name=":16" /> Werden bei einem Stresstest Mängel in der Funktionsweise des Grenzmanagements eines Mitgliedstaats festgestellt, kann die Agentur von dem betreffenden Mitgliedstaat verlangen, umgehend Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.<ref>Süddeutsche Zeitung: Frontex-Direktor plant Stresstest für Europas Grenzen. 28. August 2016, abgerufen am 18. Juni 2023.</ref> In Krisensituationen, die das Funktionieren des Schengen-Raums gefährden, oder wenn bestehende Lücken nicht geschlossen werden, kann die Agentur selbst direkt eingreifen, um sicherzustellen, dass vor Ort Maßnahmen ergriffen werden, die das effektive Funktionieren des integrierten Grenzschutzes sicherstellen.<ref name=":15" />

Die Mitgliedstaaten können gemeinsame Einsätze, schnelle Grenzeinsätze und den Einsatz von Küsten- und Grenzschutzteams zur Unterstützung nationaler Behörden beantragen.<ref name=":10" /> In einem Krisenfall, insbesondere wenn die Maßnahmen eines Mitgliedstaats zur Bewältigung der Krise nicht ausreichen, ist die europäische Kommission befugt, einen Durchführungsbeschluss zu erlassen, der festlegt, dass die Steuerung auf EU-Ebene an einem bestimmten Abschnitt der Außengrenzen dringend erforderlich ist. Auf der Grundlage dieser Entscheidung kann Frontex eingreifen und ihre Teams einsetzen, um sicherzustellen, dass vor Ort Maßnahmen zum Grenzschutz ergriffen werden, selbst wenn ein Mitgliedstaat nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.<ref name=":10" />

Grundrechte

Frontex verfügt seit 2011 über ein Konsultationsforum für Grundrechtsfragen an dem sich derzeit 14 internationale Organisationen beteiligen.<ref>Consultative Forum. Frontex, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 17. November 2022; abgerufen am 18. November 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/frontex.europa.eu</ref> Für die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte im Tagesgeschäft ist ein Grundrechtsbeauftragter zuständig. Dieser wird nach Konsultation des Konsultationsforums unmittelbar vom Verwaltungsrat ernannt.<ref name=":16" /><ref name=":19">Grundrechte. FRONTEX, abgerufen am 18. Juni 2023.</ref> Durch die Verordnung (EU) 2019/1896 wurde das Mandat und die Befugnisse des Grundrechtsbeauftragten erweitert. Der Grundrechtsbeauftragte „erstellt Gutachten über jegliche Tätigkeiten von Frontex sowohl auf verfahrenstechnischer wie operativer Ebene und in Bezug auf die Zusammenarbeit von Frontex mit Partnern, in denen er die Herausforderungen im Bereich Grundrechte, mögliche Verstöße gegen die Grundrechte und die diesbezüglichen Risiken ermittelt.“ Außerdem informiert und berät den Exekutivdirektor bei möglichen Verstößen gegen die Grundrechte im Zuge der Tätigkeiten der Agentur.<ref name=":19" /> Darüber hinaus veröffentlicht er einen jährlichen Grundrechtsbericht, welcher über den Status der Grundrechte in der Agentur im Rahmen der Grundrechtsstrategie informiert.<ref name=":19" />

Nationale Behörden

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/1896 obliegt das integrierte Grenzmanagement der Außengrenzen auch den nationalen Behörden der Mitgliedsländer. Dies beinhaltet sowohl die Land- und die Seegrenzen.<ref name=":16" />

  • Behörden von Staaten außerhalb der Europäischen Union
  • Nationale Behörden, welche das Grenzmanagement der äußeren Landgrenzen des Schengen-Raums gewährleisten
    Mitgliedsstaat Grenzschutzbehörde
    Datei:Small coat of arms of Estonia.svg Estland Polizei- und Grenzschutzamt
    Datei:Coat of arms of Finland.svg Finnland Finnischer Grenzschutz
    Datei:Lesser coat of arms of Greece.svg Griechenland Polizei
    Datei:Coat of arms of Croatia.svg Kroatien Polizei (Hrvatska policija)
    Datei:Arms of Latvia.svg Lettland Lettischer Grenzschutz (Valsts Robežsardze)
    Datei:Coat of arms of Lithuania.svg Litauen Staatsgrenzschutzamt
    Datei:Arms of Norway.svg Norwegen Garnison von Sør-Varanger
    Datei:Herb Polski.svg Polen Polnischer Grenzschutz (Straż Graniczna)
    Datei:Coat of arms of Slovakia.svg Slowakei Grenz- und Ausländerpolizei
    Datei:Arms of Spain.svg Spanien Guardia Civil
    Datei:Arms of Hungary.svg Ungarn Polizei (Rendőrség)
    Nationale Behörden, welche das Grenzmanagement der äußeren Seegrenzen des Schengen-Raums gewährleisten
    Mitgliedsstaat Küstenwache
    Datei:Royal Arms of Belgium.svg Belgien Belgische Küstenwache
    Datei:National Coat of arms of Denmark no crown.svg Dänemark Dänische Heimwehr
    Datei:Coat of arms of Germany.svg Deutschland Küstenwache des Bundes
    Datei:Small coat of arms of Estonia.svg Estland Polizei- und Grenzschutzamt
    Datei:Coat of arms of Finland.svg Finnland Finnischer Grenzschutz
    Datei:Armoiries république française.svg Frankreich Gendarmerie maritime
    Datei:Lesser coat of arms of Greece.svg Griechenland Hellenische Küstenwache
    Datei:Arms of Iceland.svg Island Isländische Küstenwache
    Datei:Emblem of Italy.svg Italien Guardia di Finanza

    Guardia costiera

    Datei:Coat of arms of Croatia.svg Kroatien Küstenwache der Republik Kroatien
    Datei:Arms of Latvia.svg Lettland Lettischer Grenzschutz (Valsts Robežsardze)

    Lettische Marine

    Datei:Coat of arms of Lithuania.svg Litauen Staatsgrenzschutzamt
    Datei:Arms of Malta.svg Malta Seegeschwader der maltesischen Streitkräfte
    Datei:Royal Arms of the Netherlands.svg Niederlande Niederländische Küstenwache
    Datei:Arms of Norway.svg Norwegen Norwegische Küstenwache
    Datei:Herb Polski.svg Polen Polnischer Grenzschutz (Straż Graniczna)
    Datei:Shield of the Kingdom of Portugal (1481-1910).png Portugal Portugiesische Küstenwache (Sistema de Autoridade Marítima)
    Datei:Arms of Spain.svg Spanien Guardia Civil

    Gesellschaft für Seerettung und -sicherheit

    Spanischer Zoll

    Datei:Shield of arms of Sweden.svg Schweden Schwedische Küstenwache

    Aufgaben

    Datei:Kbv001poseidon.jpg
    Das schwedische Patrouillenboot Poseidon ist Teil der Europäischen Küstenwache
    Datei:FRONTEX (5157508361).jpg
    Ein Frontex-Polizist überwacht die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei.
    Datei:Kos-Kos city Harbour-FRONTEX policecar-04ASD.jpg
    Einsatzfahrzeug von Frontex in Griechenland
    Datei:Map of the Schengen Area.svg
  • Schengen-Raum
  • Länder mit offenen Grenzen
  • Werden künftig Teil des Schengengebiets
  • Die Agentur und die Grenzschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sind gemeinsam für den Schutz der gesamten Außengrenze des Schengen-Raums zuständig. In diesem Rahmen führt Frontex Risikoanalysen, Lagebeobachtungen und Schwachstellenbeurteilungen durch, auf dessen Grundlage die Kapazitäten und die Einsatzbereitschaft der einzelnen Grenzschutzbehörden bewertet werden. Für die Aufgaben vor Ort stellt Frontex Strafverfolgungsbeamte, Schiffe, Flugzeuge und Ausrüstung bereit, welche insbesondere für Soforteinsätze in Notsituationen bereitstehen.

    Außerdem verfolgt sie die Entwicklungen der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung, unterstützt die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden, EU-Agenturen und Zollbehörden an den Seegrenzen, teilt gesammelte Informationen über kriminelle Aktivitäten mit relevanten nationalen Behörden, Europol und anderen europäischen Agenturen und leistet die erforderliche Hilfe bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten.<ref>Hauptaufgaben. Abgerufen am 26. Mai 2021.</ref> Ebenso unterstützt die Agentur auch bei der Beratung für freiwillige Rückkehrer.<ref>Mathias Fiedler: Abschottung mit Todesfolge. Abgerufen am 7. Dezember 2025.</ref>

    Die genauen Aufgaben von Frontex lassen sich aus der jeweils aktuellen Rechtsgrundlage herleiten. Die aktuelle Grundlage beruht auf der Verordnung (EU) 2019/1896Vorlage:Abrufdatum vom 13. November 2019.<ref name=":16" /> Laut dieser Verordnung sind die Aufgaben der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex):

    Grenzmanagement

    • Überwachung des Migrationsstroms und Risikoanalysen zu allen Aspekten des integrierten Grenzmanagements
    • Überwachung des Grenzmanagements der Außengrenzen mithilfe von Verbindungsbeamten der Agentur in den Mitgliedstaaten
    • Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Koordinierung und Organisation gemeinsamer Aktionen in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern, wozu im Einklang mit dem Recht der Union und dem Völkerrecht auch die Unterstützung in humanitären Notsituationen und Seenotrettungen gehören können
    • technische und operative Unterstützung von Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Einklang mit der Verordnung (EU) 656/2014 und dem Völkerrecht zur Unterstützung von Such- und Rettungseinsätzen, die Menschen in Seenot gelten und sich unter Umständen während einer Grenzüberwachungsaktion auf See ergeben
    • Entsendung der ständigen Reserve im Rahmen von Grenzmanagementsteams, Teams zur Unterstützung des Migrationsmanagement und Rückkehrteams für gemeinsame Aktionen, sowie für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken, Rückkehraktionen und Rückkehreinsätze
    • Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung und der notwendigen Grenzschutzbeamten und sonstigen Fachkräfte für den Soforteinsatzpool zur konkreten Durchführung der Maßnahmen, die in Situationen erforderlich sind, in denen dringendes Handeln an den Außengrenzen geboten ist
    • Zusammenstellung und Entsendung europäischer Grenz- und Küstenwacheteams, die für gemeinsame Aktionen, Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken und im Rahmen von Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung eingesetzt werden, einschließlich der Einrichtung eines Soforteinsatzpools;

    Migrationsmanagement

    • Interventionen im Rahmen der Unterstützung des Migrationsmanagements in Brennpunkten:
      • Entsendung europäischer Grenz- und Küstenwacheteams und Bereitstellung technischer Ausrüstung zur Unterstützung bei der Personenüberprüfung, der Befragung, der Identitätsfeststellung und der Abnahme von Fingerabdrücken
      • Erstellung eines Verfahrens für Erstinformationen an Personen und den Verweis von Personen, die internationalen Schutz benötigen oder beantragen wollen, einschließlich eines Verfahrens zur Identifizierung von Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen, im Zusammenwirken mit der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) und zuständigen nationalen Behörden
    • Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung erfordern, um der Rückkehrverpflichtung zur Rückkehr verpflichteter Personen nachzukommen, wozu auch die Koordinierung oder Organisation von Rückkehraktionen gehört
    • Entsendung von Rückkehrteams bei Rückkehreinsätzen
    • Einrichtung eines Pools von Rückführungsbeobachtern
    • Unterstützung in allen Phasen des Rückkehrprozesses, ohne auf die Begründetheit der Rückkehrentscheidungen einzugehen, die weiterhin in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, Unterstützung bei der Koordinierung und Organisation von Rückkehraktionen und technische und operative Unterstützung bei der Erfüllung der Pflicht, sicherzustellen, dass zur Rückkehr verpflichtete Personen zurückkehren, und bei Rückkehraktionen und -einsätzen, auch in Situationen, die eine verstärkte Unterstützung erfordern
    • Unterstützung der Mitgliedstaaten dabei, Personen die Überschreitung der Außengrenzen zu erleichtern

    Koordinierung

    • Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in den von dieser Verordnung erfassten Bereichen, einschließlich eines regelmäßigen Informationsaustauschs
    • Durchführung von Schwachstellenbeurteilungen, einschließlich Bewertungen der Kapazitäten und der Einsatzbereitschaft der Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Gefahren und Herausforderungen an den Außengrenzen
    • Überwachung der Einhaltung der Grundrechte bei allen ihren Tätigkeiten an den Außengrenzen und bei Rückkehraktionen
    • Beobachtung der operativen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Durchführung von Rückkehr, unter anderem durch die Sammlung operativer Daten
    • Unterstützung bei der Entwicklung technischer Normen für Ausrüstungen, insbesondere Ausrüstungen für taktische Führung, Kontrolle und Kommunikation sowie technische Überwachung, um die Interoperabilität auf Unionsebene und auf nationaler Ebene zu gewährleisten
    • Unterstützung der Entwicklung technischer Normen für Ausrüstung im Bereich Grenzkontrollen und Rückkehr, auch für die Verbindung von Systemen und Netzen, und gegebenenfalls der Entwicklung gemeinsamer Mindeststandards für die Überwachung der Außengrenzen gemäß der jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission
    • im Rahmen des jeweiligen Mandats der betroffenen Agenturen Zusammenarbeit mit Europol und Eurojust und Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern
    • Zusammenarbeit mit der EUAA im Rahmen seines Mandats, insbesondere zur Unterstützung von Maßnahmen in Fällen, in denen Drittstaatsangehörige, deren Antrag auf internationalen Schutz durch eine endgültige Entscheidung abgelehnt wurde, zur Rückkehr verpflichtet sind
    • Zusammenarbeit mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), im Rahmen des jeweiligen Mandats, zur Unterstützung der nationalen Behörden, die Aufgaben der Küstenwache nach Artikel 69 wahrnehmen, einschließlich der Rettung von Menschenleben auf See, durch die Bereitstellung von Dienstleistungen, Informationen, Ausrüstung und Schulungen sowie durch die Koordinierung von Mehrzweckeinsätzen
    • Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Hinblick auf die unter die Verordnung fallenden Bereiche, u. a. durch den möglichen operativen Einsatz von Grenzverwaltungsteams in Drittstaaten
    • Unterstützung von Mitgliedstaaten und Drittstaaten bei ihrer technischen und operativen Zusammenarbeit in Bereichen, die durch diese Verordnung geregelt werden
    • Unterstützung von Mitgliedstaaten und Drittstaaten bei der Schulung der nationalen Grenzschutzbeamten, der sonstigen Fachkräfte und der nationalen Rückkehrexperten, unter anderem durch die Festlegung gemeinsamer Schulungsstandards und -programme, auch im Bereich der Grundrechte

    Informationsaustausch und Innovation

    • Erarbeitung technischer Normen für den Informationsaustausch
    • Unterstützung der Entwicklung und des Betriebs von EUROSUR
    • Einrichtung und Betreuung des gemeinsamen Kommunikationsnetzes
    • Verwaltung und Betrieb des in Artikel 79 genannten FADO-Systems und Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erleichterung der Aufdeckung von Dokumentenbetrug
    • im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 Entwicklung und Betrieb von Informationssystemen, die einen raschen und zuverlässigen Informationsaustausch über sich abzeichnende Risiken bei der Verwaltung der Außengrenzen, bei der illegalen Einwanderung und bei der Rückkehr ermöglichen, in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, den Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie mit dem durch die Entscheidung 2008/381/EG des Rates (36) eingerichteten Europäischen Migrationsnetzwerk
    • Erfüllung der Aufgaben und Pflichten der Agentur gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates (37) sowie Sicherstellung der Einrichtung und des Betriebs der ETIAS-Zentralstelle nach Artikel 7 der genannten Verordnung.
    • Entwicklung und Verwaltung eigener personeller und technischer Kapazitäten mit der Unterstützung eines internen Qualitätskontrollmechanismus, um zur ständigen Reserve, einschließlich der Einstellung und Schulung von Bediensteten, die als Teammitglieder handeln, und zum Pool für technische Ausrüstung beizutragen
    • Beteiligung an der Konzeption und Organisation von Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die für die Kontrolle der Außengrenzen relevant sind, einschließlich in Bezug auf den Einsatz fortgeschrittener Überwachungstechnologien, und Entwicklung eigener Pilotprojekte, sofern diese für die Durchführung von in dieser Verordnung vorgesehenen Tätigkeiten erforderlich sind
    • gegebenenfalls Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung für die Entwicklung eines gemeinsamen Raums für den Austausch von Informationen, auch für die Interoperabilität der Systeme

    Grundrechtsmanagement

    • Zusammenarbeit mit der FRA, im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate, zur Sicherstellung der kontinuierlichen und einheitlichen Anwendung des Besitzstands der Union im Bereich der Grundrechte
    • Einhaltung hoher Standards für das Grenzmanagement, wobei Transparenz und öffentliche Kontrolle unter uneingeschränkter Einhaltung des geltenden Rechts und die Achtung, der Schutz und die Förderung der Grundrechte sichergestellt werden

    Die Verordnung (EU) 2019/1896Vorlage:Abrufdatum vom 13. November 2019 ist eine Weiterentwicklung der Verordnung (EU) 2016/1624Vorlage:Abrufdatum vom 14. September 2016, welche eine Erweiterung der Kompetenzen und Aufgaben von Frontex brachte. Zuvor waren die Aufgaben in der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004Vorlage:Abrufdatum festgelegt. Ein entscheidender Unterschied ist, dass früher die Hauptaufgabe von Frontex darin bestand, den Schutz der verschiedenen Mitgliedstaaten an ihrem eigenen Abschnitt der Schengen-Grenze zu koordinieren. Jetzt sind die Grenzschutzbehörden der Mitgliedsstaaten und Frontex gemeinsam für den Schutz der Außengrenzen des Schengen-Raums zuständig. Dadurch vergrößerte sich die regulatorische und operative Rolle von Frontex sowie ihre Überwachungsmöglichkeiten. Diese Änderungen machen Frontex zu einer der größten EU-Agenturen und geben ihr ein noch nie dagewesenes Maß an Autonomie.<ref name=":3" /><ref name=":2" />

    Am 16. April 2014 stimmte das Europäische Parlament über die Seeaußengrenzenverordnung ab. Diese bezieht sich auf die neue Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie) und regelt den Umgang von Frontex mit Flüchtlings­booten unter Durchführung vorverlagerter Grenzkontrollen auf See. Zugleich ist klargestellt, dass Frontex die Pflicht zur Seenotrettung hat und Einwandererboote nicht mehr abdrängen oder zur Umkehr aufs offene Meer zwingen darf (siehe auch Asylpolitik der Europäischen Union und Einwanderung über das Mittelmeer in die EU). Die Richtlinie legt das Ausschiffen in bestimmte Transitländer fest und verbietet das Ausschiffen in solche Länder, wo den Aufgegriffenen oder Geretteten eine Gefahr für Leben oder Freiheit droht.<ref>Protokoll Mittwoch, 16. April 2014 – Straßburg, Vorläufige Ausgabe, 7.22. Überwachung der Seeaußengrenzen (Abstimmung). Europäisches Parlament, 16. April 2014, abgerufen am 27. April 2014.</ref><ref>Bendel: Ausschiffen von Flüchtlingen verletzt ihr Recht auf Asyl. In: Deutsche Welle. 15. April 2014, abgerufen am 27. April 2014.</ref><ref>EU-Grenzschutz. Kein Push-Back: Strengere Regeln für Frontex. In: Wiener Zeitung. 17. April 2014, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. April 2014; abgerufen am 27. April 2014.</ref><ref>Kommentar: Frontex im Mittelmeer. Kein Asyl auf Hoher See. In: taz.de. 2. April 2014, abgerufen am 27. April 2014.</ref>

    Operationen

    Frontex führt mehrere Operationen durch, die meist mit Codewörtern der griechisch-römischen Mythologie beschrieben werden:<ref>Kasparek, Bernd; Wagner, Fabian (2012): <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Local Border Regimes or a Homogeneous External Border? The Case of the European Union’s Border (Memento vom 8. Oktober 2013 im Internet Archive) (PDF; 1,9 MB), in: IMIS-Beiträge 40/2012, S. 173–190.</ref>

    2006 Poseidon

    Die „Gemeinsame Operation Poseidon“ begann 2006, nachdem Griechenland die Überwachung der See- und Landgrenzen des Landes zwischen dem EU-Mitglied Griechenland und der Türkei durch Frontex beantragt hatte. Die gemeinsame Operation ist in zwei Teile unterteilt: die Seeoperation Poseidon, die die Seegrenzen der EU mit der Türkei im Mittelmeer und in der Ägäis überwacht, und die Landoperation Poseidon, die die südöstliche Landgrenze der EU mit der Türkei am Fluss Evros überwacht. Die Operation wurde 2011 noch erweitert. Gegen Ende 2015 wurde diese Operation durch Poseidon Rapid Intervention ersetzt.<ref>Webseite des bulgarischen Innenministeriums: Abteilung Grenzpolizei Minister Tsvetanov: Konzentrieren Sie sich auf den Schmuggel an der grüne Grenze, nsgp.mvr.bg vom 22. Dezember 2011.</ref><ref>Antwort der Bundesregierung (18/1446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1292), dip21.bundestag.de vom 3. Juni 2014.</ref>

    2011 Hermes

    Die „Gemeinsame Operation Hermes“ begann am 20. Februar 2011, nachdem Italien eine Frontex-Überwachung des Mittelmeers zwischen Italien und Nordafrika beantragt hatte, da die Südgrenze der EU im Mittelmeer liegt.<ref>Hermes 2011 running. Abgerufen am 19. Juni 2023.</ref> Anschließend trat die libysche Flugverbotszone in Kraft und die Kampfhandlungen begannen am 20. März 2011.

    Die Niederlande stellten dazu ein Dornier 228-Flugzeug der Küstenwache mit Luftwaffenbesatzung zur Verfügung und Portugal eine C-295MPA der Luftwaffe, die auf Malta und Pantelleria stationiert ist. Bei den ersten Frontex-Vertretern der Mission Hermes 2011 handelte es sich um „Screener“ und „Debriefer“: Das sind Mitarbeiter aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, die die Bootsflüchtlinge auf Lampedusa identifizieren und befragen sollen – unter anderem über die Transportwege. Derartige Spezialisten stammen meist aus dem Grenzschutz der am Einsatz beteiligten Länder.<ref>Stefan Troendle: Lampedusa: Frontex startet die Mission „Hermes 2011“. Abgerufen am 19. Juni 2023.</ref> Die Zahl der beobachteten Schiffsladungen mit Menschen, die über diesen Sektor illegal in die EU einreisen wollten, stieg von 1.124 im ersten Quartal 2013 auf 5.311 im zweiten Quartal 2013.<ref>FRONTEX-EINSATZ IM MITTELMEER: Operation „Hermes“. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 19. Juni 2023]).</ref>

    2014 Triton

    Datei:LE Eithne Operation Triton.jpg
    Die Eithne, Flaggschiff der irischen Marine, rettet Migranten im Rahmen der Triton-Mission im Juni 2015

    Die Operation Triton war eine Grenzschutzsoperation, die Frontex vom 1. November 2014 bis zum 1. Februar 2018 durchgeführte. Sie stand unter italienischer Kontrolle.<ref name=":21">Joint Operation Triton (Italy). Abgerufen am 19. Juni 2023.</ref> Die Operation begann am 1. November 2014 und umfasst freiwillige Beiträge von 26 anderen europäischen Nationen (sowohl EU-Mitgliedstaaten als auch Nichtmitglieder).<ref name=":21" /> Derzeitige Beiträge zur Operation Triton kommen unter anderem von Kroatien, Island, Finnland, Norwegen, Schweden, Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Spanien, Irland, Portugal, Österreich, die Schweiz, Rumänien, Polen, Litauen, Malta und das Vereinigte Königreich.<ref>Karin Bensch: EU startet Triton-Mission: Meeresgott gegen Flüchtlinge. Abgerufen am 19. Juni 2023.</ref> Die Operation wurde begonnen, nachdem Italien die Operation Mare Nostrum beendet hatte, deren Finanzierung für das Land zu kostspielig geworden war. Mare Nostrum, welche zwölf Monate dauerte, kostete die italienische Regierung monatlich 9 Millionen Euro. Die italienische Regierung hatte von den anderen EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Mittel angefordert, diese sendeten jedoch nicht die angeforderte Unterstützung.<ref>Alice Speri: Italy Is About to Shut Down the Sea Rescue Operation That Saved More Than 90,000 Migrants This Year. In: Vice. 3. Oktober 2014, abgerufen am 19. Juni 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Die Einsatzmittel der Operation Triton bestehen aus zwei Überwachungsflugzeugen, drei Schiffen und sieben Mitarbeiterteams, die Informationen sammeln und Überprüfungen und Prozesssteuerung durchführen. Im Jahr 2014 wurde das Budget auf 2,9 Millionen Euro pro Monat geschätzt.<ref>Frontex Joint Operation 'Triton' – Concerted efforts to manage migration in the Central Mediterranean. Abgerufen am 19. Juni 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

    Weitere Operationen

    Frontex organisierte und finanzierte eine europäische Sammelabschiebung am 3. Juni 2009 von Wien nach Nigeria, und eine weitere (deutsch-polnische) Massenabschiebung am 8. Juni 2009 von Berlin nach Hanoi (Vietnam).<ref>Protest gegen Massenabschiebung nach Nigeria. no-racism.net, 3. Juni 2009</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Mo 8.6.09 Berlin-SXF: AirBerlin/FRONTEX Massenabschiebung nach Vietnam. (Memento vom 9. Juni 2009 im Internet Archive) Flüchtlingsrat Berlin.</ref>

    Im Oktober 2010 teilte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström mit, dass bis zu 90 % der illegalen Einwanderer die EU über Griechenland erreichen. Athen forderte Grenzschützer der EU-Agentur Frontex an. Mit ihrer langen Küstenlinie und den zahlreichen Inseln ist die griechische Grenze schwer zu kontrollieren. Der Sachverhalt ist bislang (Stand März 2012) nicht abschließend geklärt. Im März 2012 forderten Deutschland, Österreich und fünf weitere EU-Länder von Griechenland einen besseren Grenzschutz, um die illegale Einreise von Flüchtlingen zu stoppen.<ref>Europa drängt Griechen zu besserem Grenzschutz. auf: spiegel.de, 8. März 2012.</ref>

    An der bulgarischen Grenze zur Türkei, in Swilengrad, arbeiteten 2011 bereits Experten von Frontex aus Belgien, den Niederlanden, Rumänien, Deutschland und Österreich mit der bulgarischen Grenzpolizei zusammen.<ref>Ivan Dikov: Frontex Spokesperson Michal Parzyszek: Ties with Turkey, Border Control Investments Help Bulgaria Tackle Illegal Migration. In: novinite.com, 27. Mai 2011.</ref><ref>Tobias Klaus, Mathias Fiedler: Wenn du hier wohnst, wirst du ein trauriger Mann. In: Hinterland Magazin. 20. Juli 2012.</ref> Im Jahr 2017 waren 126 Grenzschützer sowie sechs Fahrzeuge mit Wärmebildkameras und anderem technischen Gerät in Bulgarien im Einsatz.<ref>Mathias Fiedler, Marc Speer: Bulgarien: Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit. Die Lage der Geflüchteten im Transit, ihre Unterbringung und Integrationsperspektiven in Bulgarien. Rosa-Luxemburg-Stiftung, Mai 2019</ref> Im Jahr 2024 werden die Einsatzkräfte um 500–600 Einsatzkräfte verstärkt.<ref>Mathias Fiedler: Beitritt um jeden Preis. Abgerufen am 27. März 2024.</ref>

    Griechische und türkische Grenztruppen sind mit Frontex als „Endnutzer“ an einem EU-Forschungsprojekt zur Entwicklung von Überwachungsrobotern beteiligt. Entwickelt werden autonome Landroboter mit Überwachungskameras, die Fahrzeuge, Personen und „gefährliche Substanzen“ aufspüren sollen. Um die Gefangenen unterbringen zu können, kündigte die Regierung in Athen den Neubau von 30 Abschiebegefängnissen an.<ref>Matthias Monroy: Panzergraben, Grenzzaun, Wachroboter und mehr deutsche Polizei. In: heise.de, 15. Mai 2012.</ref>

    Frontex unterzeichnete im Juni 2012 ein Abkommen mit der türkischen Republik, das die Zusammenarbeit intensivieren soll. Im Gegenzug sollen Türken EU-Visaerleichterungen erhalten.<ref>Jürgen Gottschlich: Aufmarsch in der Türkei. In: taz.de, 3. Juni 2012.</ref>

    Kontroversen

    Menschenrechtsverletzungen

    Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen kritisieren Frontex in Zusammenhang mit militärischen Flüchtlings-Abwehrmaßnahmen in der Mittelmeer-Region.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Warum die Kampagne „Stoppt das Sterben“? Pro Asyl (Memento vom 28. September 2008 im Internet Archive)</ref> Dabei kommt ein Rechtsgutachten des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zu dem Schluss, dass die EU-Grenzschützer auch außerhalb der Territorien der EU-Staaten – also etwa auch auf Hoher See jenseits der 12-Meilen-Zone – an Flüchtlings- und Menschenrechte gebunden sind.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Rechtsgutachten des ECCHR (Memento vom 22. Oktober 2013 im Internet Archive)</ref> Mitten auf dem Meer aufgegriffene Flüchtlinge haben demzufolge das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Sie dürfen auch nicht zurückgeschoben werden, wenn ihnen möglicherweise Verfolgung oder Misshandlung droht. Um Flüchtlinge nicht bis zur Mittelmeerküste gelangen zu lassen, wird auch die Einrichtung von Lagern in entlegenen Wüstengebieten durch Frontex unterstützt. Hierzu zählen in Libyen die Kufra-Oasen<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Dirk Godenau u. a. (Hrsg.): Immigration Flows and the Management of EU’s Southern Maritime Borders. CIDOB editions, Dezember 2008, S. 55. (Memento vom 10. April 2011 im Internet Archive) (englisch)</ref> und Sabha.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Global Detention Project: Libya Detention Profile (Memento vom 15. Juni 2011 im Internet Archive) (englisch), auf globaldetentionproject.org, abgerufen am 1. April 2011.</ref>

    Flüchtlinge aus dem Senegal beschrieben in Report Mainz, gesendet am 5. Oktober 2009, wie ihr Boot auf See aufgebracht wurde: „Wir hatten nur noch drei Tage zu fahren, da hat uns ein Polizeischiff aufgehalten. Sie wollten uns kein Wasser geben. Sie haben gedroht, unser Boot zu zerstören, wenn wir nicht sofort umkehren. Wir waren fast verdurstet und hatten auch Leichen an Bord. Trotzdem mussten wir zurück nach Senegal.“ Amnesty International, Pro Asyl und der Evangelische Entwicklungsdienst bestätigen auf Anfrage von Report Mainz übereinstimmend solche Berichte.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />EU treibt Tausende Bootsflüchtlinge zurück nach Afrika (Memento des Vorlage:IconExternal vom 17. November 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de, Report Mainz, abgerufen am 4. März 2012.</ref>

    Pushbacks Richtung Türkei

    In mehreren türkischen Medien wurde gemutmaßt, am 25. August 2011 sei es zu einem möglichen Schusswaffengebrauch von Grenzschutzbeamten im Rahmen der Frontex-Operation „Poseidon Land“ gegenüber Migranten an der türkisch-griechischen Landgrenze gekommen. Eine Gruppe von Migranten hätte versucht, mit Schlauchbooten den Evros zwischen der Türkei und Griechenland zu überqueren, als laut den Meldungen von griechischer Seite das Feuer auf die Boote eröffnet worden sei. Auf Anfrage war der deutschen Bundesregierung auch nach Verbindungsaufnahme mit Angehörigen der Bundespolizei vor Ort sowie mit den national zuständigen Behörden jedoch nichts bekannt.<ref>Schriftliche Fragen: Mit den in der Woche vom 5. September 2011 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, BT-Drs. 17/6954 (PDF; 3,1 MB), abgerufen am 4. März 2012.</ref>

    Am 1. März 2012 sollen Schleuser in der Nacht am griechisch-türkischen Grenzfluss Evros (Meriç) nach Bedrohung das Feuer auf Beamte von Frontex eröffnet haben. Die Beamten hätten darauf angeblich das Feuer erwidert, berichtete die Polizei dem Staatsrundfunk zufolge. Dabei seien zwei Menschen verletzt worden. Unter ihnen sollen ein mutmaßlicher Schleuser und ein Migrant sein. Im November 2013 kam es zu einem ähnlichen Zwischenfall.<ref> Schleuser schießen auf Frontex-Beamte. Focus, 19. November 2013</ref>

    Im Oktober 2013 gab Frontex-Direktor Ilkka Laitinen zu, dass Frontex jährlich mehrmals Flüchtlingsboote im Mittelmeer abgedrängt und Flüchtlinge auch unter Androhung von Gewalt ohne Asylprüfungsverfahren abgeschoben hatte. Die dieser Praxis zugrunde liegende EU-Verordnung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 2012 als Menschenrechtsverletzung verurteilt und für nichtig erklärt. Laitinen erklärte, diese „Push-back-Aktionen“ seien nicht akzeptabel, jedoch wiesen die Statistiken fünf- bis zehnmal jährlich solche Fälle nach, in denen einem solchen Verdacht nachgegangen werden müsse.<ref>Frontex gibt Menschenrechtsverletzungen zu, Deutschlandradio, abgerufen am 17. Oktober 2013.</ref><ref>Stefan Stuchlick: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Abgedrängt von Europas Grenzschützern. (Memento vom 17. Oktober 2013 im Internet Archive) In: tagesschau.de, 17. Oktober 2013.</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Völkerrechtswidrige Push Backs – europäische Komplizenschaft (Memento des Vorlage:IconExternal vom 7. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.proasyl.de, Pro Asyl vom 7. November 2013.</ref>

    Kollaboration mit Libyen

    Nach im April 2021 veröffentlichten Rechercheergebnissen von Der Spiegel, Lighthouse Reports, Monitor und Libération widersetzt sich Frontex der im Jahr 2012 getroffenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass Flüchtlinge nicht zurück nach Libyen gebracht werden dürfen (da ihnen dort Folter und Tod drohen). Laut den Recherchen benachrichtigte Frontex bei Identifizierung von Flüchtlingsbooten auf dem Mittelmeer durch eigene Luftaufklärung in den meisten Fällen nicht zivile europäische Rettungsschiffe – selbst wenn diese sich am nächsten zur Position der Flüchtlingsboote befanden – sondern die libysche Seenotrettungsleitstelle beziehungsweise die libysche Küstenwache. Laut einem internen EU-Dokument sind im Jahr 2020 insgesamt 11.891 Flüchtlinge auf dem Mittelmeer von der libyschen Küstenwache in libysche Flüchtlingsgefängnisse zurückgebracht worden, wo laut dem Europäischen Auswärtigen Dienst, „sexuelle Gewalt, Lösegeld-Erpressung, Zwangsarbeit und ungesetzliche Tötungen“ weitverbreitet seien.<ref>Shafagh Laghai, Lara Straatmann: Frontex und die libysche Küstenwache: Tödliche Kollaboration. In: tagesschau.de. 29. April 2021, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref><ref>Sara Creta, Bashar Deeb, Klaas van Dijken, Emmanuel Freudenthal, Steffen Lüdke, Maximilian Popp: Libyen: Wie Frontex hilft, Migranten in libysche Folterlager zurückzuschleppen. In: Der Spiegel. 29. April 2021, abgerufen am 3. Mai 2021.</ref>

    Pushbacks in der Ägäis

    Recherchen mehrerer länderübergreifender Medien (Der Spiegel, Lighthouse Reports, Bellingcat, Report Mainz und TV Asahi) belegen, dass Frontex auch im Jahr 2020 bei Pushbacks in der Ägäis anwesend war, diese Praktiken duldete und auch in mindestens einem Fall selbst ausübte, indem ein Frontex-Boot mit hoher Geschwindigkeit an einem Flüchtlingsboot vorbeifuhr, um es so in Richtung Türkei abzudrängen.<ref>Giorgos Christides, Emmanuel Freudenthal, Steffen Lüdke, Maximilian Popp: Frontex in illegale Pushbacks von Flüchtlingen verwickelt. In: Der Spiegel – Politik. 23. Oktober 2020, abgerufen am 25. Oktober 2020.</ref> Im Januar 2021 nahm das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) diesbezüglich Ermittlungen auf.<ref name="OLAF" /> Im selben Monat begann auch die Europäische Bürgerbeauftragte und eine vom Europäischen Parlament eingerichtete Prüfgruppe, die Vorwürfe zu untersuchen.<ref>Giorgos Christides, Steffen Lüdke, Maximilian Popp: Europaparlament untersucht Frontex-Verwicklung in Pushbacks. In: Der Spiegel. 29. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2021.</ref> Von März 2020 bis April 2021 hat die griechische Küstenwache bei Einsätzen von Frontex 132 Flüchtlingsboote in türkische Gewässer zurückgebracht.<ref>Giorgos Christides, Steffen Lüdke, Maximilian Popp: Pushbacks in der Ägäis: Mehr als hundert Flüchtlingsboote bei Frontex-Einsätzen zurückgestoßen. In: Der Spiegel. 10. April 2021, abgerufen am 10. April 2021.</ref>

    Am 19. Januar 2023 versprach Exekutivdirektor Hans Leijtens, dass es zu keinen Pushbacks mehr kommen werde.<ref>Astrid Corall: Frontex-Chef verspricht Ende von Pushbacks. In: tagesschau.de. 19. Januar 2023, abgerufen am 19. Januar 2023.</ref> Der NDR dokumentierte, dass weiter Pushbacks in der Ägäis stattfinden, da die Kompetenzen von Frontex gegenüber den der nationalen Grenzschutzbehörden nachrangig sind.<ref>Inside Frontex – Exklusive Einblicke in die umstrittene EU-Grenzschutzagentur, ARD-Mediathek, eingestellt am 30. Juli 2024</ref>

    Weitere Vorwürfe

    Datei:Migrant hunting EU agency - Shut Down FRONTEX Warsaw 2008.jpg
    Demonstration gegen Frontex vor dem Hauptsitz in Warschau, 2008

    Im Dezember 2014 hatte Frontex nach dem Zwischenfall mit dem Frachter Blue Sky M behauptet, die Flüchtlinge auf dem Schiff seien von Schleppern im Stich gelassen worden. Berichte, wonach das Schiff am 30. Dezember 2014 führerlos vor der Küste von Korfu getrieben haben soll, erwiesen sich jedoch als falsch. Zwar waren Flüchtlinge an Bord, jedoch bestand zu keinem Zeitpunkt Lebensgefahr für sie. Die fingierte SOS-Meldung, mit der italienische Retter an Bord gerufen wurden, hatte nichts mit dem Zustand von Schiff und Besatzung zu tun.<ref>Flüchtlingsschiff: Wie Frontex die Wahrheit verdreht. In: Panorama, 19. Februar 2015.</ref><ref>Italienische Soldaten entern Frachter mit Hunderten Flüchtlingen. In: Die Zeit, 30. Dezember 2014.</ref><ref>Flüchtlingsschiff: Wie Frontex die Wahrheit verdreht. In: Panorama, 19. Februar 2015.</ref>

    Im August 2016 wurde in The Intercept ein Artikel mit Frontex-Dokumenten veröffentlicht; demnach schossen im März 2014 Beamte der griechischen Küstenwache in der Ägäis auf ein schnelles Schmugglerboot, das trotz mehrfacher Aufforderung nicht gestoppt hatte. Insgesamt wurden später 16 Löcher im Boot festgestellt.<ref>Zach CampbellZach Campbell2016-08-22T14:24:44+00:00: Coast Guard Fired at Migrant Boats, European Border Agency Documents Show. In: The Intercept. Abgerufen am 9. Oktober 2016.</ref>

    Im August 2019 wurden Medienberichte veröffentlicht, wonach Frontex Menschenrechtsverletzungen wie Gewaltexzesse an den EU-Außengrenzen durch nationale Grenzbeamte dulde und bei Abschiebeflügen sogar selbst gegen Menschenrechte verstoße. Die Vorwürfe basieren auf der Auswertung interner Frontex-Dokumente durch das ARD-Politmagazin report München, die Tageszeitung The Guardian und das Recherchezentrum Correctiv.<ref>Bericht: Frontex duldet Gewaltexzesse an EU-Außengrenzen. In: orf.at. 5. August 2019, abgerufen am 7. August 2019.</ref><ref name="ReportMuenchen2019">Niklas Nau, Anna Tillack: Frontex – Eine EU-Agentur und der Umgang mit den Menschenrechten. In: br.de. 6. August 2019, abgerufen am 7. August 2019.</ref> Eine Sprecherin der EU-Kommission versprach, den Vorwürfen nachzugehen.<ref>Gewalt unter Frontex: EU-Kommission verspricht Aufklärung. In: orf.at. 5. August 2019, abgerufen am 7. August 2019.</ref>

    Eine Klage auf Offenlegung von Frontex-Schiffspositionen wurde vom Europäischen Gericht abgewiesen. Die Forderung von Frontex nach Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten führte zu einer weiteren Auseinandersetzung vor Gericht. Das Europäische Gericht nannte die Forderung von Frontex „überzogen“, das Europäische Parlament forderte die Agentur auf, sie zurückzuziehen.<ref>Steffen Lüdke: Wie Frontex eine deutsche NGO einschüchtert – trotz Widerstand des Europaparlaments. In: Spiegel. 1. Oktober 2021, abgerufen am 29. Oktober 2021.</ref>

    Treffen mit Lobbyisten

    Im Februar 2021 veröffentlichte das ZDF Magazin Royale gemeinsam mit den NGOs FragDenStaat und Corporate Europe Observatory auf einer Website, unter dem Namen Frontex Files, Dokumente, die heimliche Lobbytreffen von Frontex mit Rüstungsunternehmen wie Glock, Airbus und Heckler & Koch belegen sollen.<ref>Frontex Files. Abgerufen am 6. Februar 2021.</ref><ref>Frontex Files: Wie die EU-Grenzpolizei das Parlament belügt. In: Frag den Staat. 5. Februar 2021, abgerufen am 6. Februar 2021.</ref> In der Recherche wird Frontex vorgeworfen, Treffen mit Lobbyisten verheimlicht zu haben und unehrlich auf Anfragen geantwortet zu haben.<ref>EU-Grenzagentur Frontex soll heimlich Waffenlobbyisten getroffen haben. In: Zeit Online. 6. Februar 2021, abgerufen am 6. Februar 2021.</ref>

    Siehe auch

    Literatur

    • Roberta Mungianu: Frontex and Non-Refoulement: The International Responsibility of the EU. Cambridge University Press, Cambridge 2016, ISBN 978-1-107-13357-0.
    • Simon Neumann: Die Europäische Grenzschutzagentur Frontex. Integrierter Außenschutz und humanitäre Standards. Duncker & Humblot, Berlin 2014, ISBN 978-3-428-14283-5.
    • Andrew W. Neal: Securitization and Risk at the EU Border: The Origins of Frontex. In: Journal of Common Market Studies. 2009, S. 333–356.
    • Informationsstelle Militarisierung (Hrsg.): Frontex – Widersprüche im erweiterten Grenzraum (= Materialien gegen den Krieg, Repression und für andere Verhältnisse. Bd. 7). Tübingen 2009 (PDF; 1 MB).
    • Andreas Fischer-Lescano, Timo Tohidipur: Europäisches Grenzkontrollregime. Rechtsrahmen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex. In: ZaöRV. 2007, S. 1219–1276.
    • Mark Holzberger: Europols kleine Schwester. Die Europäische Grenzschutzagentur „Frontex“. In: Bürgerrechte & Polizei/CILIP, Nr. 84 (2/2006), August 2006, S. 56–63 (online).
    • Bernd Kasparek: Europa als Grenze – Eine Ethnographie der Grenzschutz-Agentur Frontex. Transcript, Bielefeld 2021, ISBN 978-3-8376-5730-2 (online).

    Weblinks

    Commons: Frontex – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

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