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Impfpflicht

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Eine Impfpflicht, schweizerisch auch Impfobligatorium, liegt vor, wenn eine Schutzimpfung für Menschen oder Tiere gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel der Impfpflicht ist es, vor einer schwerwiegenden Infektionskrankheit zu schützen.

Abzugrenzen ist der Begriff der Impfpflicht einerseits vom Impfzwang, wenn unter Anwendung von körperlicher Gewalt geimpft wird,<ref>Klaus Schäfer: Impfpflicht # Impfzwang</ref> und andererseits von der Impfempfehlung, welche von der STIKO ausgesprochen wird und die Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.<ref>§ 20i Abs. 1 Satz 3 SGB V). Vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) BAnz AT 17. September 2021 B3.</ref>

Deutschland

Datei:Impfschein-1887-R.jpg
Impfschein nach § 10 des Impfgesetzes von 1874 (Rückseite)
Datei:Impfschein Pockenschutz-Erstimpfung 1965 und Wiederimpfung 1976.jpg
Impfschein zur Pockenschutz-Erstimpfung 1965 und Wiederimpfung 1976 nach dem Gesetz von 1874

Impfziele

§ 2 Nr. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert in Deutschland das Ziel von Impfungen: „Schutzimpfung: die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen.“

Die WHO strebt an, Röteln und Masern durch Impfungen weltweit zu eliminieren. Dies ist auch in Deutschland seit vielen Jahren erklärtes Ziel des Bundes und der Länder.<ref>Elimination der Masern und Röteln in Deutschland. RKI, 23. August 2021.</ref> Bei den Pocken ist dieses Schutzziel bereits erreicht, sie gelten als durch Impfungen ausgestorbene Krankheit.

Ein derart durchschlagender Erfolg ist aber nicht bei allen Impfungen zu erwarten. Beispielsweise besteht der Schutz bei der Impfung gegen die echte Grippe oder gegen COVID-19 einstweilen darin, einen großen Teil der Geimpften vor einem schweren Krankheitsverlauf und dem Tod sowie einen – möglichst großen – Teil der Bevölkerung vor der Infektion selbst zu schützen.

Impfpflicht gegen bestimmte Krankheiten

Pocken

Im Jahr 1807 führte das Königreich Bayern als weltweit erster Staat eine Impfpflicht gegen die Pocken ein.<ref>Ernst T. Mader: Warum Bayern schon 1807 einmal eine Impfpflicht einführte. In: Augsburger-Allgemeine.de. 19. Juli 2019, abgerufen am 19. Januar 2021.</ref> Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 breiteten sich die Pocken in der deutschen Bevölkerung stark aus. Da sich das nicht wiederholen sollte, beschloss der Reichstag wenig später das Reichsimpfgesetz.<ref>Stephan Klenner, Vorbild Reichsimpfgesetz, In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Februar 2022</ref> Ab 1875 waren im Deutschen Reich dann alle Deutschen durch das Reichsimpfgesetz verpflichtet, ihre Kinder im Alter von einem und zwölf Jahren gegen die Pocken impfen zu lassen.<ref name=":1">Silvia Klein, Irene Schöneberg, Gérard Krause: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt. Band 55, 21. Oktober 2012, S. 1512–1523, doi:10.25646/1620.</ref><ref name="Hess-Reichsimpfgesetz-1874">Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zum Reichsseuchengesetz 1900. 2009, S. 262–263 (d-nb.info).</ref><ref>Impfgesetz – Wikisource. Abgerufen am 29. Januar 2021.</ref> Wer seine Kinder nicht impfen ließ oder darüber keinen Nachweis führen konnte, erhielt eine Geld- oder Haftstrafe. Die Impfung war eine staatliche Leistung.<ref name=":1" /> Die Impfpflicht wurde in der Weimarer Republik sowie in der Anfangsphase des Nationalsozialismus gelockert<ref name="Thießen-Volkskörper">Malte Thießen: Vom immunisierten Volkskörper zum präventiven Selbst. Impfungen als Biopolitik und soziale Praxis vom Kaiserreich zur Bundesrepublik. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Band 61, 2013, S. 35–64 (degruyter.com).</ref> und während des Zweiten Weltkrieges ganz ausgesetzt.<ref name=":1" /> In der Bundesrepublik bestand die Impfpflicht gegen die Pocken auf der Grundlage des Reichsimpfgesetzes bis 1975 weiter. In den 1950er Jahren wurde diese Impfpflicht diskutiert, weil sie nach Meinung einzelner Kritiker gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht verstoße.<ref name="Thießen-ZHF10">Malte Thießen: Vorsorge als Ordnung des Sozialen. Impfungen in der Bundesrepublik und der DDR. In: Zeithistorische Forschungen. Band 10, Nr. 3, 2013.</ref> Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.<ref name="bvg">BVerwGE: Der durch das Impfgesetz vom 8. April 1874 angeordnete Impfzwang ist mit dem Grundgesetz vereinbar. In: Neue Juristische Wochenschrift. Band 9, Az. BVerwG I C 170.56, 14. Juli 1959, S. 78–83 (openjur.de).</ref> Die Impfpflicht gegen Pocken wurde schließlich schrittweise aufgehoben: Ab 1976 entfiel die Erstimpfung, es erfolgten nur noch Wiederholungsimpfungen (außer für Risikopersonen).<ref name=":1" /> 1983 wurde die Pockenimpfpflicht schließlich gänzlich aufgehoben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits 1980 die Pocken als erste Krankheit überhaupt für weltweit ausgerottet erklärt.<ref>Krankheiten ausrotten: ein „fortlaufender Prozess“. 22. Juli 2020.</ref>

Masern

Seit 1. März 2020 besteht gemäß § 20 Abs. 8 und Abs. 9 IfSG eine bundesweite gesetzliche Impfpflicht gegen Masern für Kinder sowie für das Personal in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen.<ref>Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht, rnd.de, 14. November 2019</ref><ref>Bundestag beschließt Masernschutzgesetz. www.aerzteblatt.de, 14. November 2019</ref>

Am 21. Juli 2022 wies das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen die Impfpflicht für Kita-Kinder zurück,<ref>BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a.</ref><ref>Spiegel online: Bundesverfassungsgericht bestätigt Masernimpfpflicht an Kitas und Schulen, abgerufen am 18. August 2022</ref> die Eingriffe in das Elternrecht und in die körperliche Unversehrtheit der Kinder seien bei verfassungskonformer Auslegung gerechtfertigt.<ref> § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSGBVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a., Rz. 93 f.</ref> Bei ausschließlicher Verfügbarkeit von Kombinationsimpfstoffen besteht die Impfpflicht nur, wenn es sich um die lange etablierten und üblichen MMR-Impfstoffe gegen Mumps, Röteln oder Windpocken handelt. Impfstoffe, die erst nach dem 1. März 2020 auf den Markt gekommen sind, werden vom Urteil nicht erfasst.<ref>Klaus Ferdinand Gärditz: BVerfG bestätigt Masernimpfpflicht: Zwischen Risikoabwägung und Vorbehalt des Gesetzes. Legal Tribune Online, 19. August 2022.</ref>

Die beschwerdeführenden Kinder seien in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung nicht verletzt<ref>(Art. 3 Abs. 1 GG)</ref>, soweit die Impfpflicht bzw. ein Betreuungsverbot ungeimpfter Kinder nur für Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege gilt<ref>gem. §§ 20 Abs. 8 Satz 1, 33 Nr. 2 IfSG, § 43 Abs. 1 SGB VIII </ref>, in denen regelmäßig eine Vielzahl von Kindern über längere Zeit betreut werden, im Hinblick auf den Vorrang der Schulpflicht kein Betretungsverbot gegenüber schulpflichtigen Kindern ausgesprochen werden kann<ref>nach § 20 Abs. 12 Satz 5 IfSG</ref> und für in Heimen betreute Personen eine vierwöchige Übergangszeit für die Erfüllung der Impfpflicht gilt, damit im Hinblick auf das Kindeswohl gegebenenfalls eine sofortige Aufnahme auch ungeimpfter Kinder in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe gewährleistet ist.<ref>BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a., Rz. 154, 159 ff.</ref>

Weitere Erkrankungen

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in der DDR ab 1953 eine gesetzliche Impfpflicht, die bis 1970 sukzessive ausgeweitet wurde: Neben den Pocken wurde unter anderem gegen Tuberkulose (1953), Kinderlähmung (1961), Diphtherie (1961), Wundstarrkrampf (1961) und Keuchhusten (1964, dann in Form des DTP-Impfstoffes) verpflichtend geimpft, ab 1970 war auch die Impfung gegen Masern gesetzlich vorgesehen.<ref name=":1" /><ref>Stephan Liskowsky: "Sozialismus ist die beste Prophylaxe". In: MDR.de. 28. Februar 2020, abgerufen am 20. Mai 2020.</ref> Zur Aufnahme in Kinderbetreuungseinrichtungen musste ein Impfausweis vorgelegt werden. Pflichtimpfungen, die vorsätzlich oder fahrlässig nicht eingehalten wurden, konnten mit Verweis oder Ordnungsstrafe zwischen 10 und 500 DDR-Mark geahndet werden.<ref name="spiegel-2019-14-12">Rafaela von Bredow, Lukas Eberle, Jan Friedmann, Michael Fröhlingsdorf, Annette Großbongardt, Veronika Hackenbroch, Julia Amalia Heyer, Dietmar Hipp, Julia Koch, Dirk Kurbjuweit, Cornelia Schmergal: Stich fürs Leben. In: Der Spiegel. Nr. 14, 2019, S. 12–19 (online30. März 2019).</ref> In der DDR wurde die Pflichtimpfung gegen Pocken 1982 aufgehoben, bereits ab 1980 fanden keine Erstimpfungen mehr statt.<ref name=":1" />

In der Bundesrepublik gab es bis 1954 auch eine Impfpflicht gegen Diphtherie und je nach Bundesland auch teilweise gegen Scharlach.<ref name=":1" />

COVID-19

Allgemeine Impfpflicht

Als Ende 2020 während der COVID-19-Pandemie in Deutschland die ersten Impfstoffe vor der Zulassung standen, sprach sich die deutsche Bundesregierung zunächst gegen die allgemeine Impfpflicht bei COVID-19 aus.<ref>Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />„Eine Impfpflicht wird es bei der Corona-Schutzimpfung nicht geben. […]“ (Memento vom 30. November 2021 im Internet Archive) In: www.bmjv.de, 12. November 2020, abgerufen am 30. November 2021.</ref> Im Verlauf der Pandemie wurde dies in Politik, Rechtswissenschaft und Medizin zunehmend kontrovers diskutiert.<ref>Corona-Impfpflicht – ja oder nein? Positionen für und gegen eine Impfpflicht. vgl. beispielsweise Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Dezember 2021.</ref> Ab Oktober 2021 befürworteten u. a. die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Marburger Bund, die Ministerpräsidenten Söder (Bayern, CSU), Günther (Schleswig-Holstein, CDU),<ref name=":2">Ministerpräsident Günther zeigt sich offen für allgemeine Impfpflicht. In: Spiegel online. 21. November 2021, abgerufen am 24. November 2021.</ref> Kretschmann (Baden-Württemberg, Grüne),<ref>Winfried Kretschmann, Markus Söder: Kampf gegen die Pandemie: Die Impfpflicht schützt die Freiheit. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 24. November 2021]).</ref> Weil (Niedersachsen, SPD)<ref>Omikron-Variante: Weil fordert allgemeine Impfpflicht. 28. November 2021, abgerufen am 28. November 2021.</ref> und Ramelow (Thüringen, Linke)<ref>tagesschau.de: Corona in Deutschland: "Werden um Impfpflicht nicht herumkommen". Abgerufen am 2. Dezember 2021.</ref> eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19.<ref>Ethikrat soll Stellung nehmen. Kliniken fordern Klarheit bei Impfpflicht. tagesschau.de, 4. Oktober 2021, abgerufen am 6. November 2021.</ref><ref>Coronavirus: WHO ist gegen allgemeine Impfpflicht. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 7. Dezember 2020.</ref>

Nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Januar 2022 sowohl die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht als auch eine Beratungspflicht abgelehnt hatte, fand am 26. Januar 2022 im Deutschen Bundestag eine Vereinbarte Debatte (Orientierungsdebatte) über eine allgemeine Impfpflicht statt, ohne dass ein bestimmter Gesetzentwurf auf der Tagesordnung stand.<ref>Kontroverse Impfpflicht-Debatte mit ersten Vorschlägen. bundestag.de, 26. Januar 2022.</ref><ref>Angela Tesch: Bundestag diskutiert Impfpflicht. tagesschau.de, 26. Januar 2022.</ref>

Am 11. Februar legten sieben Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP der Öffentlichkeit einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab dem 1. Oktober 2022 vor, die durch die Krankenkassen kontrolliert werden soll, was diese jedoch ablehnen.<ref>Entwurf eines „Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“</ref><ref>Gesetzentwurf vorgelegt: Abgeordnetengruppe beharrt auf Kontrolle des Impfstatus durch die Kassen. Ärztezeitung, 11. Februar 2022.</ref> Soll eine Gesetzesvorlage beim Bundestag aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden, muss diese von einer Fraktion oder fraktionsübergreifend von 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein (Art. 76 Abs. 1 GG, § 76 Abs. 1 GOBT).<ref>vgl. Almut Cieschinger, Mara Küpper: Kurz erklärt – der Gruppenantrag im Bundestag. Wie die Regierung die Impfpflichtdebatte dem Parlament überlässt. Der Spiegel, 14. Januar 2022.</ref><ref>Timo Hebeler: Die Einbringung von Gesetzesvorlagen gem. Art. 76 GG. JA 2017, S. 413–418.</ref> Bei 736 Mitgliedern des 20. Deutschen Bundestages sind das mindestens 35 Abgeordnete. Die Union stellte einen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Entwurf für ein sogenanntes Impfvorsorgegesetz zu erarbeiten. Für den Aufbau eines Impfregisters sollen Daten des Bundeszentralamts für Steuern verwendet werden.<ref>Frank Specht: „Weg aus der Endlos-Einschränkungs-Spirale“: Ampel-Abgeordnete legen Pläne zur Impfpflicht vor. Handelsblatt, 11. Februar 2022.</ref><ref>Gruppenanträge zur allgemeinen Corona-Impfpflicht: "Werden Ende des ersten Quartals eine Entscheidung treffen". Legal Tribune Online, 11. Februar 2022.</ref><ref>Gesetz zur allgemeinen Corona-Impfpflicht für Erwachsene: Keine Beugehaft für Impfverweigerer. Interview von Hasso Suliak mit Michael Kubiciel. Legal Tribune Online, 11. Februar 2022.</ref> Am 17. Februar 2022 hatten über 200 Bundestagsabgeordnete den Gesetzesantrag unterschrieben.

Am 17. März 2022 beriet der Deutsche Bundestag in erster Lesung über verschiedene Gesetzentwürfe und Anträge, die teils für, teils gegen eine allgemeine Impfpflicht eingebracht worden waren.<ref>Bundestag berät verschiedene Initiativen zum Thema Impfpflicht. bundestag.de, 17. März 2022.</ref> Am 7. April 2022 stimmte der Deutsche Bundestag mit aufgehobenem Fraktionszwang über vier Anträge für oder gegen eine Impfpflicht ab: die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vorsah, ein von der Unionsfraktion vorgelegter Antrag für ein Impfvorsorgegesetz, der Antrag gegen eine allgemeine Impfpflicht und der Antrag gegen eine gesetzliche Impfpflicht.<ref>Initiativen zur Corona-Impfpflicht fallen im Bundestag durch. bundestag.de, 7. April 2022.</ref><ref>Vier Vorlagen: Impfpflicht-Anträge scheitern im Bundestag. tagesschau.de, 7. April 2022</ref> Alle Anträge wurden abgelehnt.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Am 10. Dezember 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).<ref>Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021, BGBl. I S. 5162</ref> Sie führten mit Wirkung vom 16. März 2022 eine „einrichtungs- und unternehmensbezogene Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation“<ref>BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 1. bundesverfassungsgericht.de, 10. Februar 2022, abgerufen am 14. Februar 2022.</ref> (in der Öffentlichkeit zumeist einrichtungsbezogene Impfpflicht genannt) ein. Gemäß § 20a IfSG a. F. mussten Personen, die zu diesem Zeitpunkt im Gesundheitswesen tätig waren, bis zum 15. März 2022 der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.<ref>Grundlage sind entsprechende Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Ständigen Impfkommission: Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (2. Dezember 2021). RKI, abgerufen am 9. Dezember 2021.</ref><ref>STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung. Abgerufen am 9. Dezember 2021.</ref><ref>COVIMO - COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland. Abgerufen am 9. Dezember 2021.</ref>

Das Bundesverfassungsgericht lehnte sowohl die Eilanträge von 46 Beschwerdeführern als auch ihre Verfassungsbeschwerden im Hauptverfahren gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab,<ref>BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21</ref><ref>Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ nach § 20a Infektionsschutzgesetz. BVerfG, Pressemitteilung vom Nr. 12/2022 vom 11. Februar 2022.</ref><ref>BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21</ref> da der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden habe. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssten die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.<ref>Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) Pressemitteilung vom 19. Mai 2022.</ref> Mehrere Vorinstanzen hatten geurteilt, dass Gesundheitsämter die Möglichkeit hatten, ohne Impfnachweis ein sofort vollziehbares Betretungs- oder Tätigkeitsverbot auszusprechen, nicht aber Buß-<ref>Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 1 B 28/22, nicht rechtskräftig</ref><ref>VG Schleswig-Holstein zu Impfnachweisen: Bußgeldandrohung „offensichtlich rechtswidrig.“ Legal Tribune Online, 16. Juni 2022.</ref> oder Zwangsgelder<ref>Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 14 ME 258/22.</ref><ref>OVG Niedersachsen zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“: Kein Zwangsgeld zur Durchsetzung von Corona-Impfung. Legal Tribune Online, 22. Juni 2022.</ref>. Mehrere Bundesländer hielten „Übergangsfristen“ für erforderlich, um ihre Gesundheitsämter in die Lage zu versetzen, Pflegeeinrichtungen zu kontrollieren.<ref>Zögern bei Umsetzung von einrichtungsbezogener Coronaimpfpflicht. Deutsches Ärzteblatt, 7. Februar 2022.</ref><ref>Debatte nach Union-Vorstoß: Teil-Impfpflicht „kaum umsetzbar“? tagesschau.de, 8. Februar 2022, abgerufen am 9. Februar 2022.</ref> Die einrichtungsbezogene Impfpflicht lief am 31. Dezember 2022 aus.

Soldaten

Gem. § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes (SG) müssen Soldaten aufgrund der soldatischen Gesunderhaltungspflicht bestimmte ärztliche Maßnahmen auch gegen ihren Willen dulden. Das gilt insbesondere für die Verhütung oder Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Nach der Zentralvorschrift A1 - 840/8 - 4000 muss jeder Soldat einen vollständigen<ref>Interview: Basisimpfschema um COVID-19Coronavirus Disease 2019-Impfung erweitert. bundeswehr.de, 25. November 2021.</ref> Impfschutz gegen Tetanus,<ref>BVerwG, Beschluss vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 = BVerwGE 33, 339.</ref> Diphtherie, Poliomyelitis, Keuchhusten, Mumps, Masern, Röteln, Hepatitis A und B und bis Mai 2024 auch gegen COVID-19 vorweisen.<ref>Duldungspflicht für COVID-19-Schutzimpfung in den Streitkräften. bundeswehr.de, 25. November 2021.</ref> Ob die Impfverweigerung ein soldatisches Dienstvergehen darstellt, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung im Einzelfall.<ref>BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 Rz. 14 f.</ref> Beispielsweise wurden mehrere Soldaten nach Verweigerung der Corona-Impfung wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt.<ref>LTO: Verweigerte Corona-Impfung: Soldat bekommt Geldstrafe. Abgerufen am 20. März 2024.</ref>

Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts entschied am 7. Juli 2022, dass die Impfpflicht gegen COVID-19 rechtmäßig ist, da das Bundesministerium der Verteidigung das ihm eingeräumte Ermessen nicht überschritten habe.<ref>Verfahrensinformationen zu BVerwG 1 WB 2.22 u. a. Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 2. Mai 2022.</ref> Allerdings sei das Ministerium verpflichtet, die künftige Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu evaluieren und zu überwachen.<ref>BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22, dejure.org.</ref><ref>Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen. Pressemitteilung Nr. 44/2022 vom 7. Juli 2022.</ref>

Rechtsgrundlagen

Das Bundes-Seuchengesetz<ref>Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 18. Juli 1961, BGBl. I S. 1012</ref> sah ab 1962 in der Bundesrepublik Deutschland vor, dass die Gesundheitsämter öffentliche Termine zur Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen gegen die von der zuständigen obersten Landesbehörde zu bezeichnenden übertragbaren Krankheiten abhalten, so insbesondere gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten (§ 14 BSeuchG). Mit der Vorschrift sollte sichergestellt werden, dass in allen Ländern den Sorgeberechtigten Gelegenheit gegeben wird, ihre Kinder gegen bestimmte Krankheiten unentgeltlich impfen zu lassen. Die Bestimmung, gegen welche Krankheiten geimpft werden soll, wurde den zuständigen obersten Landesbehörden überlassen, da das Bedürfnis für bestimmte Impfungen in den Ländern unter Umständen verschieden zu beurteilen sei.<ref>Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) BT-Drs. 1888 vom 27. Mai 1960, S. 23.</ref>

Mit der Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften trat zum 1. Januar 2001 das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Laut § 20 Abs. 6, 7 IfSG besteht eine Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums, subsidiär der Landesregierungen zur verpflichtenden Anordnung von Schutzimpfungen für bedrohte Teile der Bevölkerung, „wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.“<ref>Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) vom 20. Juli 2000, BGBl. I S. 1045</ref><ref>Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) BT-Drs. 14/2530 vom 19. Januar 2000, S. 71.</ref> Eine generelle Impfpflicht könnte auf diese Verordnungsermächtigung nicht gestützt werden, weil eine solche Einschränkung des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) im Lichte der Wesentlichkeitstheorie durch ein Parlamentsgesetz erfolgen müsste.<ref>Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 27. Januar 2016.</ref><ref>Fabian-Simon Frielitz, Isabel Viola Wagner, Denis Martin Schewe, Klara Bothe: COVID-19: Wäre eine Impfpflicht rechtlich möglich? In: Deutsche Medizinische Wochenschrift. Band 146, Nummer 3, Februar 2021, S. 206–208, doi:10.1055/a-1332-9841, PMID 33440433, PMC 7869033 (freier Volltext).</ref> Dieses ermöglicht Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG.<ref>Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 27. Januar 2016.</ref>

Österreich

Geschichtlich wurde in Österreich deutlich länger als z. B. in Deutschland auf indirekte Maßnahmen gesetzt.<ref name="ORF" /> Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 wurde Österreich zu einem Teil des Deutschen Reichs; damit galt dort deutsches Recht einschließlich bestimmter Impfpflichten.<ref name="ORF">Katja Lehner, ORF.at: Österreichs Impfgeschichte: Zwischen Kirche, Kant und Kaiserin. 19. Februar 2021, abgerufen am 3. August 2021.</ref> Während unter dem NS-Regime ein Impfzwang herrschte, wurde 1948 die Impfung gegen Pocken mit dem Bundesgesetz über die Schutzimpfung gegen Pocken (Blattern)<ref>Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. (PDF) 23. August 1948, abgerufen am 3. August 2021.</ref> mittels Strafen als de facto Pflicht bis 1981, nach der endgültigen Ausrottung der Pocken 1980, durchgesetzt und fortgesetzt.<ref name="Heidegger 2021">Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Impfpflicht: Warum der Staat eingreift.] In: news.ORF.at. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 20. November 2021.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Via Mutter-Kind-Pass, der das Kind bis zum 5. Lebensjahr begleitet, werden Impfungen empfohlen. Auch in der Volksschule werden in bestimmten Schulstufen Impfungen für ganze Schulklassen in der Unterrichtszeit, etwa im Zimmer des Schularztes, von der Schulleitung organisiert. Eltern werden etwa über ein Mitteilungsheft informiert und können eine Impfung ihres Kindes ablehnen. Jede Impfung wird im persönlichen Impfpass des Schülers per Stempelung oder Einkleben eines Textetiketts und Datierung dokumentiert.

Am 23. November 2019 sprach sich der Präsident der Österreichischen Ärztekammer Thomas Szekeres für die Einführung einer Impfpflicht betreffend aller empfohlenen Impfungen aus. Die Durchimpfungsquote gegen Masern betrug damals 80 %. Im Jahr 2019 wurden bis 13. November 146 Masernfälle gemeldet, etwa doppelt so viel wie im gesamten Jahr 2018: 77. Szekeres sagte, er könne sich vorstellen, dass Sozialleistungen für Nichtgeimpfte reduziert werden.

COVID-19

Mitte November 2021 sprachen sich die Ärztekammern geschlossen für eine generelle COVID-19-Impfpflicht aus. Es brauche „ein klares Zeichen der Republik, dass die Gemeinschaft die aktuelle Situation nicht mehr länger hinnehmen kann“.<ref>Ärztekammer fordert generelle Impfpflicht Abgerufen am 19. November 2021</ref> Am 19. November 2021 kündigte die österreichische Bundesregierung (Kabinett Schallenberg) angesichts einer Impfquote von nur knapp 67 % und einer Inzidenz von über 900 als erster europäischer Staat eine COVID-Impfpflicht ab dem 1. Februar 2022 an.<ref>Österreich: Bis zu 7200 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen Corona-Impfpflicht. Abgerufen am 2. Dezember 2021.</ref><ref>Vierter bundesweiter Lockdown für alle soll ab Montag gelten. Abgerufen am 19. November 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Am 9. Dezember 2021 wurde bekannt, dass sich die Bundesregierung Nehammer und zwei der drei Oppositionsparteien (die Sozialdemokraten und die Neos) auf einen Gesetzentwurf zur Impfpflicht geeinigt hatten. Dieser wurde am 20. Januar 2022 im Nationalrat mit großer Mehrheit verabschiedet und sollte mit Hilfe des elektronischen Impfregisters umgesetzt werden.<ref>Coronavirus: Österreich legt Gesetzentwurf für Impfpflicht ab 18 vor. Der Spiegel, 16. Januar 2022.</ref><ref>Abstimmung über Impfpflicht in Österreich. Impfpflicht in den USA gekippt. Datenschutz und Impfregister. Legal Tribune Online, 17. Januar 2022.</ref> Am 3. Februar 2022 stimmte der Bundesrat zu.<ref>tagesschau.de: Österreich: Grünes Licht für die stufenweise Impfpflicht. Abgerufen am 3. Februar 2022.</ref> Das Gesetz trat am 5. Februar 2022 in Kraft.

Am 26. Januar 2022 leitete der Verfassungsgerichtshof ein Verordnungsprüfungsverfahren ein und stellte dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen einen Fragebogen zu.<ref>Game over. Abgerufen am 29. Januar 2022.</ref><ref>siehe auch sueddeutsche.de vom 1. Februar 2022: War nicht so gemeint (Kommentar)</ref>

Am 9. März 2022 setzte Österreich seine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus für vorerst drei Monate aus.<ref>Stephan Löwenstein (FAZ): Warum Österreich die Impfpflicht aussetzt (faz.net vom 9. März 2022)</ref> Am 25. Mai 2022 wurde diese Aussetzung bis zum 31. August 2022 verlängert.<ref>Corona-Impfpflicht weiter ausgesetzt Ärztekammer NÖ vom 2. Juni 2022, abgerufen am 23. Juni 2022</ref>

Am 23. Juni 2022 verkündete die Regierung, das Impfpflichtgesetz außer Kraft zu setzen.<ref>Regierung verkündet komplettes Ende der Impfpflicht, abgerufen am 23. Juni 2022</ref> Am 29. Juli 2022 trat es außer Kraft (BGBl I 131/2022).

Schweiz

In der Schweiz besteht keine allgemeine Impfpflicht (auch Impfobligatorium genannt); es besteht die gesetzliche Möglichkeit einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Das Epidemiengesetz sieht vor, dass die Kantone freiwillige Impfungen fördern. Die Kantone können „Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären.“ (Art. 22 EpG) In der „besonderen Lage“ geht diese Kompetenz auf den Bundesrat über (Art. 6 Abs. 2 lit. d EpG). Im Juni 2020, einige Monate nach dem Beginn der COVID-19-Pandemie, entschied das Bundesgericht, dass bei Kindern Impfungen gemäß den behördlichen Empfehlungen durchgeführt werden müssen, wenn sich die Eltern über die Impfung uneinig sind und die Impfung im Einzelfall nicht kontraindiziert ist.<ref>Schweizerisches Bundesgericht: BGer 5A_789/2019 vom 16.06.2020. (zur Publikation vorgesehen). Abgerufen am 15. Juli 2020.</ref>

Am 17. Januar 2022 erklärte die Bundeskanzlei die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» mit 125'000 gültigen Unterschriften für zustande gekommen.<ref>Eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Zustandekommen. Abgerufen am 12. Februar 2022.</ref> Die Initiative, die auch als Stopp-Impfpflicht-Initiative bezeichnet wird, fordert, dass ein Jeder, ohne Bestrafung oder Benachteiligung jeglicher Art zu riskieren, selbst entscheiden kann, ob er sich ein Vakzin verabreichen lässt.<ref>Eidgenössische Volksinitiative ‚Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit‘ Wortlaut. Abgerufen am 12. Februar 2022.</ref> Am 9. Juni 2024 wurde die Initiative in einer Volksabstimmung von 73,7 % der Stimmberechtigten und allen Ständen verworfen.<ref>Vorlage Nr. 669 – Provisorisches amtliches Ergebnis. Bundeskanzlei, abgerufen am 7. September 2024.</ref>

Weitere Länder

Italien

Die italienische Regierung beschloss am 5. Januar 2022 eine COVID-Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren. Dies sollte ab dem 15. Februar 2022 gelten. Bei Verstoß drohte eine Geldstrafe von 600 Euro bis 1.500 Euro.<ref name="orf" /> Die Impfpflicht für diese Altersklasse galt berufsübergreifend für alle über 50-jährigen Einwohner des Landes und auch für die im Land lebenden Ausländer. Von der arbeitenden Bevölkerung durften ab dem 15. Februar nur noch gegen COVID-19 Geimpfte und von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesene der über 50-Jährigen ihrer Arbeit nachgehen. Die coronabedingte Beschränkung galt sowohl im öffentlichen Dienst als auch in privaten Unternehmen. Absicht der Regierung war, Altersklassen vor COVID-19 zu schützen, die bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders durch schwere Verläufe der Erkrankung und deren Folgen gefährdet war; darüber hinaus sollte so der Druck auf die Krankenhäuser verringert werden.<ref>Oliver Meiler (Rom): Corona: Wie die Italiener die Impfpflicht für über 50-Jährige umsetzen wollen. In: Süddeutsche Zeitung. 6. Januar 2022, abgerufen am 10. Januar 2022: „Als erstes großes Land in Europa führt Italien eine generelle Impfpflicht für eine Altersklasse ein. Menschen über 50 dürfen nur noch arbeiten gehen, wenn sie immunisiert sind - unter Androhung von Strafen.“</ref>

Die Regierung hatte zuvor bereits eine Impfpflicht für Lehrer sowie Beschäftigte im Gesundheitsbereich eingeführt. Seit Oktober 2021 galt eine 3-G-Pflicht für alle Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Die an der Regierung beteiligten Minister der rechtsgerichteten Lega kritisierten in einer Erklärung, die Impfpflicht für über 50-Jährige sie sei „ohne wissenschaftliche Grundlage, wenn man bedenke, dass die absolute Mehrheit der mit COVID-19 ins Krankenhaus eingelieferten Personen weit über 60 Jahre alt ist“. Sie stimmten trotzdem für die Impfpflicht.<ref name="orf">orf.at, im Abschnitt COV Ausland auf Italien führt Impfpflicht für über 50-Jährige ein klicken.</ref>

USA

Seit dem 27. Dezember 2021 schreibt New York City allen 184.000 Unternehmen in ihrem Gebiet unabhängig von ihrer Größe vor, dass die Belegschaft gegen COVID-19 geimpft sein muss. Die Impfung kann nicht durch Tests umgangen werden. Die Regelung wurde wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante in den USA eingeführt.<ref name="faz2">Frauke Steffens: Bidens Impfpflicht verwirrt die Unternehmen. In: FAZ.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Dezember 2021, abgerufen am 8. Januar 2022.</ref>

Die Regierung Biden hatte allen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern vorgeschrieben, ihre Belegschaft impfen oder wöchentlich testen zu lassen. Das betrifft 84 Millionen Menschen. Im Januar 2022 hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Vorschrift jedoch als unzulässig auf, da nach Ansicht des Gerichts eine Kompetenzüberschreitung vorlag. Gleichzeitig bestätigte das Gericht jedoch die Impfpflicht für bestimmte Mitarbeiter in Pflegeheimen und Krankenhäusern.<ref>US-Supreme-Court stoppt Impfpflicht für große Unternehmen. In: br.de. Bayerischer Rundfunk, 13. Januar 2022, abgerufen am 6. Februar 2022.</ref>


Übersicht von Impfpflichten nach Ländern

In den meisten Ländern bezieht sich eine Impfpflicht auf Kinder, wobei diese entweder verpflichtend ist (u. a. in den meisten mittel- und südamerikanischen und zentralasiatischen, sowie in einigen afrikanischen und asiatischen Staaten) oder Voraussetzung für den Besuch von Kita oder Schule (u. a. Deutschland, USA, Paraguay, Kolumbien, Honduras, Guyana, Griechenland und Kirgistan).<ref>Which countries have mandatory childhood vaccination policies? Abgerufen am 2. Dezember 2021.</ref> Für Erwachsene gibt es z. B. in Tadschikistan<ref>n-tv Nachrichten: +++ 23:15 Tadschikistan verhängt Impfpflicht +++. Abgerufen am 14. September 2021.</ref> und Turkmenistan<ref>https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-mittwoch-221.html#Corona-Impfung-in-Turkmenistan-18-verpflichtend</ref> eine Impfpflicht gegen COVID-19.

Die Geldstrafen bei einer Impfverweigerung sind von Land zu Land verschieden und liegen zwischen 50 und 2500 Euro.<ref name=":3">Reinhold Kerbl: Impfpflicht in Europa. In: Padiatrie Und Padologie. Band 55, Nr. 3, 2020, S. 152–153, doi:10.1007/s00608-020-00793-2, PMID 32536726, PMC 7284661 (freier Volltext).</ref> Die Höhe der Geldstrafe beeinflusst, wie stark die Impfquoten gesteigert werden:<ref>Olivia M. Vaz et al.: Mandatory Vaccination in Europe. In: Pediatrics. Band 145, Nr. 2, 1. Februar 2020, doi:10.1542/peds.2019-0620.</ref><ref name=":2" /> Durchschnittlich stieg pro 500 Euro Strafe die Masernimpfquote um 0,8 % an; bei Keuchhusten (Pertussis) stieg sie um 1,1 %.<ref name=":3" />

Land CO­VID-19 Ma­sern Kin­der­lähm­ung Diph­the­rie Hepa­ti­tis Hib Keuch­hus­ten Mumps Pneu­mo­kok­ken Rö­teln Te­ta­nus Menin­go­kok­ken Wind­pocken Milz­brand Grip­pe Feig­war­zen
BelgienDatei:Flag of Belgium (civil).svg Belgien Ja
DeutschlandDatei:Flag of Germany.svg Deutschland Sol­da­ten, Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter Ja Solda­ten Solda­ten Solda­ten Solda­ten
FrankreichDatei:Flag of France.svg Frankreich<ref>11 vaccins obligatoires à partir du 1er janvier. In: Le Figaro. 31. August 2017, abgerufen am 31. August 2017 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Ab 2018 gilt in Frankreich die Impfpflicht für Kinder. In: NetMoms. Abgerufen am 3. Januar 2018.</ref> Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
GriechenlandDatei:Flag of Greece.svg Griechenland<ref>Nadine Cibu und Côme Peguet: Pflicht gegen Zweifel: Frankreichs Kinder müssen geimpft werden. ARTE, abgerufen am 28. November 2018.</ref> Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter, Sol­da­ten Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
ItalienDatei:Flag of Italy.svg Italien<ref>Italien beschließt Impfpflicht gegen zehn Krankheiten. In: Spiegel Online. 28. Juli 2017, abgerufen am 31. August 2017.</ref><ref>Christian Schubert, Rom: Neue Corona-Regeln: Italien führt den „super grünen Pass“ ein. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 22. Dezember 2021]).</ref> Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter, Sol­da­ten, Po­li­zis­ten Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
KroatienDatei:Flag of Croatia.svg Kroatien Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
LettlandDatei:Flag of Latvia.svg Lettland Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
MaltaDatei:Flag of Malta.svg Malta Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
NeuseelandDatei:Flag of New Zealand.svg Neuseeland<ref>Factbox: Countries making COVID-19 vaccines mandatory. Abgerufen am 20. Dezember 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>New Zealand makes COVID-19 vaccinations mandatory for health workers. Abgerufen am 20. Dezember 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter, Sol­da­ten, Po­li­zis­ten, Ge­fäng­nis­per­so­nal, Bild­ungs­sek­tor
PolenDatei:Flag of Poland.svg Polen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
RusslandDatei:Flag of Russia.svg Russland Ein­zel­han­del, Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter, Bild­ung, Re­gier­ung<ref>Salzburg24: Moskau: Corona-Impfpflicht für Unternehmen. 16. Juni 2021, abgerufen am 7. August 2021.</ref>
Saudi-ArabienDatei:Flag of Saudi Arabia.svg Saudi-Arabien Ja<ref>Saudi Arabia: Mandatory Vaccination to Attend the Workplace. 2. September 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Saudi Arabia Now Has The World’s Toughest Vaccine Rules. Abgerufen am 2. Dezember 2021.</ref> Ja Kin­der, Haddsch-Pil­ger Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kin­der, Haddsch-Pil­ger Ja
SlowakeiDatei:Flag of Slovakia.svg Slowakei Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
SlowenienDatei:Flag of Slovenia.svg Slowenien Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
TschechienDatei:Flag of the Czech Republic.svg Tschechien<ref name=":0">Impfpraxis in Deutschland und anderen europäischen Ländern. (PDF) In: Wissenschaftliche Dienste; WD 9 - 3000 - 038/14. Deutscher Bundestag, 3. Juli 2014, abgerufen am 28. November 2018.</ref> Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
UngarnDatei:Flag of Hungary.svg Ungarn<ref name="to-europa">In diesen Ländern Europas herrscht Impfpflicht. In: www.t-online.de. (t-online.de [abgerufen am 28. November 2018]).</ref> Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
VatikanstadtDatei:Flag of Vatican City (2023–present).svg Vatikanstadt<ref>In diesen Ländern gibt es bereits eine Corona-Impfpflicht. Abgerufen am 14. September 2021.</ref> Ja
Vereinigtes KonigreichDatei:Flag of the United Kingdom.svg Vereinigtes Königreich Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter
Vereinigte StaatenDatei:Flag of the United States.svg Vereinigte Staaten<ref>Drew DeSilver: States have mandated vaccinations since long before COVID-19. In: Pew Research Center. Abgerufen am 2. Dezember 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Ja Ja Ja 45 Staa­ten 46 Staa­ten Ja Ja, außer Iowa 40 Staa­ten Ja Ja 33 Staa­ten Ja Solda­ten 6 Staa­ten 4 Staa­ten

Impfpflicht vor der Einreise

Arbeitsvertragliche Impfpflicht für Beschäftigte bestimmter Unternehmen

Etliche Fluggesellschaften wie Swiss, Qantas oder United haben über einen Passus im Arbeitsvertrag ihre Mitarbeiter im Flugdienst verpflichtet, vollständig gegen COVID-19 geimpft zu sein.

Impfpflicht bei Tieren

Europaische UnionDatei:Flag of Europe.svg Europäische Union Innerhalb der EU besteht beim grenzüberschreitenden Verkehr für Hunde, Katzen und Frettchen Impfpflicht gegen Tollwut. Gleiches gilt für den Grenzübertritt zwischen der Schweiz und Norwegen und den EU-Ländern in beide Richtungen. Für die Einreise aus Drittstaaten ist ebenfalls eine Tollwutimpfung erforderlich, in vielen Fällen zusätzlich eine Bestimmung des Tollwut-Antikörper-Titers.
DeutschlandDatei:Flag of Germany.svg Deutschland In Deutschland besteht Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit.<ref>Stephanie Gebhardt: Vieh-Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit rechtens. 30. Juni 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 28. November 2018; abgerufen am 28. November 2018.</ref><ref>Impfpflicht ist rechtmäßig. 31. Juli 2009, abgerufen am 28. November 2018.</ref> Gegen die Newcastle-Krankheit besteht eine Impfpflicht für Hühner- und Truthühnerbestände.<ref>Newcastle Disease | Tierseucheninfo. Abgerufen am 22. Dezember 2021.</ref>
IsraelDatei:Flag of Israel.svg Israel In Israel besteht für Rinder Impfpflicht gegen Botulismus.<ref>Hubert Brentrup: Botulismus beim Rind - eine Krankheit mit typischer und atypischer Symptomatik. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 26. Februar 1999.</ref>

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Impfpflicht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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