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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/02

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Anonymes Werk?

Hallo zusammen, ist Datei:Hanau Neustadt - Wallonische Kirche (Innenraum).png wirklich für uns akzeptabel lizenziert? --Flominator 09:27, 1. Feb. 2010 (CET)

Wohl kaum. 1940 + 60 Jahre + 70 Jahre pma = 2070 -- ST 09:51, 1. Feb. 2010 (CET)
Ne reicht sicher nicht. Entweder muss es mindestens 100 Jahre alt sein, oder die Veröffentlichung muss vor 1923 nachgewisen sein. Und beide Varinaten setzen voraus das der Urheber, mit gründlicher Recherche nicht mehr ermitelbar ist. Nichts davon ist hier gegeben. Bobo11 11:42, 1. Feb. 2010 (CET)

Datei:Janneken Pis 2007.JPG

Hallo, bei meinem o.a. Foto soll es Probleme geben, weil es in Belgien keine "Panoramafreiheit" gibt. Ich kenne mich mit dem URV leider gar nicht aus - sollte ich was tun? Danke und Gruß, Deirdre 15:20, 1. Feb. 2010 (CET)

Es gibt erst dann Probleme, wenn du das Bild nach Commons hochladen möchtest ;) Keine Panik, kein Grund, irgendwas zu unternehmen. --Marcela Datei:Miniauge.gif 15:27, 1. Feb. 2010 (CET)
Hier gilt DACH-Recht und dementsprechend Panoramafreiheit, also ist das Bild hier problemlos. Probleme gibt´s nur, wenn du, wie Ralf bereits schrieb, das Bild nach Commons laden möchtest oder belgischer Staatsbürgerin bist (im letzteren Fall gibt´s aber nur für dich persönlich Probleme, da könnte eine Socke helfen). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:35, 1. Feb. 2010 (CET)

Ich bin Deutsche, also kein Problem. Danke für die schnelle Auskunft! Gruß, Deirdre 15:38, 1. Feb. 2010 (CET)

Rumpelstilzchen (1955)

Was ist hier zu tun? Der Autor fügt hier eine Handlung ein. Sie fliegt hier raus, falsche Verfilmung und abgeschrieben. Was macht der Autor? Er baut hier die nächste Handlung ein. Und die finde ich bei Weltbild hier. Umfangreiche Versionslöschungsaktion? URV-Babberl? Nur für die Handlung oder für den ganzen Text? --MannMaus 16:54, 1. Feb. 2010 (CET) P.S.: Ich hab die Handlung erstmal rausgenommen. --MannMaus 17:00, 1. Feb. 2010 (CET)

Solange die Urheberrechtsverletzung nicht mehr in der aktuellen Version des Artikels vorhanden ist, ist der URV-Baustein nicht notwendig. Auf jeden Fall müssen die Versionen, die die Urheberechtsverletzung enthalten, gelöscht werden (=> Versionslöschung, bitte einen Admin konsultieren). Bei den Handlungsbeschreibungen handelt es sich übrigens um geschützte Texte. -- Yellowcard 18:24, 1. Feb. 2010 (CET)
Hab ich so gemacht, auch wenn der Autor meint, er hat verändert. (Mir war das zu ähnlich.) Danke! --MannMaus 19:53, 1. Feb. 2010 (CET)

Datei:Moto 0028.jpg

Hallo URVler, es geht um ein Foto eines psychologischen Testes, der aus den 50er Jahren stammt. Da Produkte wohl photographiert werden können dachte ich es sei eigentlich kein Problem. Wie sieht es denn damit aus? Gruß -- Widescreen ® 18:03, 1. Feb. 2010 (CET)

Moin!
„Hallo URVler“ – das ist fast schon ein PA ;-) Zur Sache: Nur weil das fotografiert werden kann, heißt das nicht, daß das keinen urhebrrechtlichen Schutz genießt. In diesem Fall dürften die Muster jedoch nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urhebrrechtlich geschützt zu sein, und deshalb sind sie IMHO ok.
Viele Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:19, 1. Feb. 2010 (CET)
PS: Eine Lizenz mußt Du dennoch angeben. Schau einfach mal hier. Am einfachsten ist es hierzu, einfach
{{Bild-GFDL-Neu}} {{Bild-CC-by-sa/3.0/de}} {{Bild-CC-by-sa/3.0}}
auf die Dateibeschreibungsseite zu schreiben (→ GFDL und Creative Commons). Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:22, 1. Feb. 2010 (CET)
Keine Schöpfungshöhe, Bild beschneiden und anschließend {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} setzen (und bitte nicht die Lizenzbausteine wie von Ireas vorgeschlagen. Das wäre im extremsten Fall eine Schutzrechtsberühmung, wie erst zuletzt noch in Historiografs Archive-Artikel dargelegt. ;)) Gruß -- Yellowcard 18:27, 1. Feb. 2010 (CET)
Aber die Orgiginaldatei (nicht zugeschnitten) ist doch durchaus nicht per se gemeinfrei, oder? Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:31, 1. Feb. 2010 (CET)
Ähm?! Was? Beschneiden? Soll die Datei noch bearbeitet werden? Und dann die ganzen Lizenzen rein? -- Widescreen ® 18:35, 1. Feb. 2010 (CET)

Nach Schweizer Recht ist das Foto nicht geschützt, nach deutschem Recht ja (eindeutig 3D). Nochmal genauer hingeguckt... das ist eine 2D-Kopie. --Marcela Datei:Miniauge.gif 18:37, 1. Feb. 2010 (CET)

@Widescreen: soll ich es bearbeiten und umlizensieren? --Marcela Datei:Miniauge.gif 18:39, 1. Feb. 2010 (CET)
Ralf: Ich hab schon … Du darfst aber gerne nochmal drüberbügeln, ich bin da noch relativ unerfahren. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:42, 1. Feb. 2010 (CET)
Ah, ihr könnt Gedanken lesen! Vielen Dank. Super. Die URVler sind echt weiter zu empfehlen! -- Widescreen ® 18:43, 1. Feb. 2010 (CET)
Ich habs mal noch etwas entgraut. --Marcela Datei:Miniauge.gif 18:47, 1. Feb. 2010 (CET)
Das ist ja ein Service hier! Wie früher ;-). -- Widescreen ® 18:48, 1. Feb. 2010 (CET)
Jaja, früher (TM) war alles besser ;) --Marcela Datei:Miniauge.gif 19:04, 1. Feb. 2010 (CET)

commons:Commons:Deletion requests/File:Goldene Kamera.JPG

Bitte einmal dort vorbeischauen und Rechtslage beurteilen, dankeschön. :-) -- Yellowcard 23:00, 1. Feb. 2010 (CET)

Grundsätzliche Frage

Hallo, ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage:
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Gegebenheit, dass wir Bilder, die wir von Commons in die Wikipedia einbinden, nicht lizenzkonform behandeln? Wir setzten weder den Namen des Urhebers noch die Lizenz unter das Bild im Artikel. Warum dürfen wir im Gegensatz zu allen anderen, die Bilder von Commons verwenden, hier eine Ausnahme machen? Gruß--Dein Freund der Baum 10:52, 1. Feb. 2010 (CET)

Au weih, mach das Fass bloß wieder zu! Das gibt hier sonst wieder eine der unendlich öden Debatten und wir drehen uns wie 100 mal zuvor im Kreis. Wir verlassen uns darauf, dass ein Uploader damit einverstanden ist, dass wir die Bilder so nutzen, wie sie schon immer genutzt wurden, nämlich lizenzwidrig. -- ST 10:56, 1. Feb. 2010 (CET)
Nicht, dass wir Bilder, die hier lokal liegen, anders behandeln würden.... --Guandalug 10:58, 1. Feb. 2010 (CET)

Klick mal auf eine Bild, dann hast du alle Urhegerrechtlichen Invormationen. Das reicht, da wir die urheberrechltich relevanten Daten Lokal vorrätig haben. Das sit eben der Knackpunkt der die meisten vergessen (und genau in dem Punkt die Lizenz verletzen). In unserem System (uns=Wikipedia), ist eben mit dem Befehl Datei:XY.jpg immer die Bildbeschreibungsseite (mit den ganzen Lizenzen) automatisch verlinkt. ICh kann gar kein Bild ohne Beschreibungsseite einbinden. Es ist ja auch in Bücher erlaubt am Schluss eine Bildverzeichnugsnachweisz zuführen und erst dort die Lizenzen und Urheber aufzuführen. Wir machen hier das gleiche nur elektonisch. Wichtig ist eben das das ganze nicht getrennt werden kann. Ich muss sicherstellen das zu jedem Bild jederzeit zu 100% der Urheber und die Lizenz richtig zugewisen werden kann, das wie ist nicht so wichtig, sondern eben das ich es kann. -- Bobo11 11:02, 1. Feb. 2010 (CET)

Zur Klarstellung: Das ist Bobos persönliche Auslegung der Lizenz, keineswegs eine offizielle oder gar rechtlich wasserdichte Annahme (und zumindest die Aussage „ICh kann gar kein Bild ohne Beschreibungsseite einbinden.“ ist falsch). Dass ein Bildnachweis am Ende eines Buches reicht, wenn dort die Lizenz vermerkt ist, vermag ich ebenfalls stark zu bezweifeln. -- Yellowcard 18:18, 1. Feb. 2010 (CET)
Es ist durchaus fragwürdig, dass ein Bildautor nicht mal in der Versionshistorie eines Artikels auftaucht, obwohl er möglicherweise am meisten zum Artikel beigetragen hat. In der DVD-Version der Wikipedia, in der die Bilder direkt und fest eingebunden waren, ist dann sogar jeglicher Hinweis verschütt gegangen. Nein, das ist weder vernünftig noch sauber. MBxd1 20:31, 1. Feb. 2010 (CET)
Lasst bitte die DVD-Version von Wikipedia aus solchen Diskusioner raus. Man solte nicht verschieden Medien miteinander mischen. Was in der Onlinie-Version geht und gemacht wird kann auf einen Datenträger nict fuktioneier (jeder fals auf keinem mit begrenztem Platz). In der Onlinie-Version komme ich von jeden Bild mit einem einzigen Klick zu allen, aus urheberrechtliche Sicht, nortwendigen Daten. Bitte erkläre mir mal wer wiso da ein Mangel vorliegen sollte (Mit Gerichturteil bitte, das dies nicht gestattet sei). Es ist ja auch kein Mangel in einem Buch wenn ich nach hinten ins Bildverzeichniss blättern muss um den Urheber eines Fotos herauszufinden. ICh bin auch bei Lizenzen NICHT gezwuingen die Lizenz in einem Buch unmitelbar unter einem Bild abzubilden. Wer das behauptet soll scih bitte mal vor ggericht bemühen, die were in da aber tolle auslachen (sollange im Bildverzeicheniss alles korekt abgehandelt ist). Ihr vergesst schlichtweg das eine Offlinie-Kopie (von der auch ein Bild-Link nicht geht), selber schon urheberrechtlich bedenklich ist weil da die Versiongeschichte eben nicht mitabgespeichert wird. Man kann eine Onlinie-Ezyklopädie mit unserern Lizenezen, auch nur onlinie urheberrechtlich bedenkenlos betreiben. Denn geanu daruf wurde sie ja ausgerichtet. Und onlinie, klapt unsere Verlinkung zur Bildbeschreibungsseite. Also ist die Lizenz eingehalten, da wir die Angaben ja vorrätig halten. Denn die Frage (egal ob beim Urrheber bzw. der Lizenz) lautet schlicht weg; kann der Urheber des Fotos und deren Lizenze festgestellt werden. Und bei der onlinie-Verion von Wikipedia lautet die Antwort auf die Frage Ja, mit einem Klick auf das Bild. Notabene EIN Klick, und auch bei andern onlinie Nutzungen wurde von Gerichten schon festgehalten das EIN Klick kein Hinderniss ist um an notwenidge Infomationen kommen zu können (z.b. AGB, Impressum, Datenschuz usw.). Also werden Gerichte auch hier kein Verstoss gegen Treu und Glauben finden, wenn man nur EIN Klick machen muss, um an alle hier als fehlend bemägelten Informationen zu kommen.
Aber das Gefühl zuhaben, man könne einfach aus dem Inhalt eien Kopie auf eine DVD zu ziehen, oder ein Buch drucken, ohne das man da irgend etwas anpassen muss weil es ja ein anders Medium ist. Der ist meiner Meinung nach einfach nur dämlich. Also bitte nicht die verschieden Medien mischen jedenes Medium hat seine Vor- und Nachteile, auch wenn es um Lizenzen und deren Darstellung geht. -- Bobo11 22:10, 1. Feb. 2010 (CET)
Die DVD war ein Angebot von Wikimedia, und deswegen lass ich mir weder verbieten, das hier zu erwähnen, noch lasse ich mir die Mängel dieser DVD unterschieben. Selbstverständlich darf man für Eigengebrauch Kopien von Wikipedia-Texten und/oder Bildern aufbewahren, ohne sich um die Lizenz zu kümmern. Das darf man bei einem Buch ja auch. Nur weiterverbreiten darf man es nicht. MBxd1 13:09, 2. Feb. 2010 (CET)
Ebensowenig ist es hilfreich, Gerichtsurteile einzufordern. Es wäre schon sehr ungünstig, wenn die Wikipedia gerichtlich zu einer vernünftigen Handhabung gezwungen wäre. Und "Klag doch" ist hier (ebenso wie Deine Bemerkung zur DVD) hier wohl nicht der richtige Umgangston. MBxd1 13:09, 2. Feb. 2010 (CET)
Die DVD war kein Angebot von Wikimedia, sondern von DirectMedia, einem Berliner Verlag. — Raymond Disk. 19:10, 2. Feb. 2010 (CET)

Viele der von mir hier gestellten Fragen werden hier im Projekt immer wieder - erbittert - und immer - wieder - ohne eindeutiges Ergebnis von Laien (!!) diskutiert. Ich hoffe, dass der WMD mit dem zugesagten Rechtsgutachten für rechtliche Absicherung sorgt. -- Martina Nolte Disk. 22:10, 1. Feb. 2010 (CET)

Die Idee, dass der Urheber zwingend "direkt am Bild" zu nennen wäre, ist, wenn man sich anschaut, was bei Büchern seit Jahrzehnten üblich ist, eine eher exotische. Wenn ihr mal in einer Bibliothek oder in einer Buchhandlung ein typisches aktuelles Sachbuch der reich bebilderten Sorte durchblättert, werdet ihr in den meisten Fällen ein Verzeichnis der Bildurheber (mit Seitenangaben) am Ende des Buches oder eventuell auf der Rückseite des Titelblatts finden, aber keine Urheberangabe am einzelnen Bild. Natürlich kann eine Nennung des Urhebers direkt am Bild je nach Medium auch sinnvoller sein (z.B. in einer Zeitschrift). Wichtig ist natürlich, dass der Urheber die ihm zustehende Zuschreibung erhält - wie genau die nun erfolgt, ist aber dem jeweiligen Medium sinnvoll anzupassen. Im Internet ist ein "Klick aufs Bild" durchaus eine vernünftige, naheliegende Vorgehensweise, um an nähere Informationen zu kommen - Urheber, die hier "Ich will aber direkt unter dem Bild stehen!" teufeln, kann ich persönlich nicht recht verstehen, insbesondere, wenn sie ihre Werke im Namen freien Wissens hochladen. Gestumblindi 01:46, 2. Feb. 2010 (CET)

Die Autoren des Artikels werden in der Versionshistorie des Artikels genannt, die der eingebundenen Bilder nicht. Das ist durchaus fragwürdig. Die Nennung des Autors direkt beim Bild hingegen wäre noch ein Schritt weiter. MBxd1 13:09, 2. Feb. 2010 (CET)
Es ist Unfug, die Autoren des Artikels mit den Bildurhebern zu vermischen, also haben letztere nichts in der Versionsgeschichte der Artikel zu suchen.
Die Lizenzen fordern eine angemessene Nennung des Urhebers. Ich halte es auf jeden Fall für angemessen, wenn man einen einzigen Klick zusätzlich machen muss, um an den Urheber zu kommen. Das ist nicht mehr Aufwand als bei Artikeln (da müsste man sonst die Urheber auch direkt unterhalb des Artikels nennen und nicht einen Klick entfernt in der History...). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:17, 2. Feb. 2010 (CET)

Zur rechtlichen Frage sind ja alle Auffassung hinlänglich dargestellt, deshalb nur eins zu Gestumblindis Beitrag: Freies Wissen und Freie Lizenzen beinhalten freien Zugang und kostenfreie Nutzbarkeit durch jedermann, bei uns ausgeweitet auf die freizügigste Nutzung, nämlich auch für kommerzielle Zwecke (die woanders gängigen non-commercial-Lizenzen wären ja durchaus auch freie Lizenzen im Sinne des Freien Wissens). Einzige Gegenleistung für diese sehr weitreichende Rechtevergabe ist 1. die Weiterverbreitung der Freien Lizenz und 2. die Nennung der Urheber. Ich meinerseits verstehe diejenigen nicht, die diesen kleinen Anspruch verteufeln und stoisch behaupten, die zwei einfachsten Lizenzbedingungen („nenne Urheber und Lizenz“) stünden gegen den Geist Freien Wissens. Ein grober Logikfehler und eine freche Unterstellung, die vielleicht dazu dienen soll, Andersdenkende moralisch abzuwerten und mundtot zu machen. --Martina Nolte Disk. 18:36, 2. Feb. 2010 (CET)

Ich kann nicht erkennen, dass Gestumblindi und andere hier Diskutierende diesen „kleinen Anspruch verteufeln“ oder Andersdenkende moralisch abwerten. Sie sind lediglich, wie ich auch, der Auffassung, dass ein kleiner Klick ausreicht, um den Anspruch zu erfüllen: Urheber- und Lizenznennung. — Raymond Disk. 19:10, 2. Feb. 2010 (CET)
Urheber- und Lizenznennung verstoßen nicht gegen den Geist freien Wissens. Was dagegen sehr wohl dagegen verstößt, sind Lizenzen, die eine Urhebernennung derart aufwändig machen, dass eine Weitergabe freien Wissens nur unter großem Aufwand erfolgen kann (siehe GFDL 1.2 u.ä.). Die CC-Lizenz ist keine solche Lizenz, weil sie eben erlaubt, eine dem Medium angemessene Form der Urhebernennung zu wählen. Und was wir machen, ist IMHO durchaus dem Medium angemessen, somit gibt es keinen Grund, Urheber direkt unter dem Bild zu nennen. Zur Definition freien Wissens: Die findet sich auf freedomdefined.org und schließt sehr wohl die kommerzielle Nutzung mit ein. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:39, 2. Feb. 2010 (CET)

Nolte hat wie häufig völlig Recht. Es geht hier lediglich um Bequemlichkeit, da andere Wikipedias zeigen, dass die Nennung des Fotografen beim Bild durchaus machbar ist und da auch nicht die Wikipedia untergeht. Nicht alles, was zweckmäßig ist, ist auch rechtmäßig. Und Rechtsanwaltskanzleien, die für Wikmiedia Deutschland e.V. arbeiten und sich als Spezialisten für freie Lizenzen aufspielen, glaube ich NICHTS mehr. Ich hoffe, es wird irgendwann eine gerichtliche Klärung geben. Vor dem LG Düsseldorf bin ich ja aus rein formalen Gründen unterlegen und durfte 1300 Euro Anwaltskosten an die Gegenseite löhnen. --FrobenChristoph 15:04, 3. Feb. 2010 (CET)

Raymond hat es schon gesagt: es liegt mir fern, "nenne Urheber und Lizenz" verteufeln zu wollen oder gar zu behaupten, diese Bedingungen "stünden gegen den Geist Freien Wissens" - auch wenn ich persönlich mich dazu entschieden habe, für meine Bilder auf jegliche Bedingungen zu verzichten (CC-Zero). Es ist selbstverständlich vollkommen legitim, wenn man als Urheber genannt sein möchte, und genau das habe ich oben auch geschrieben: "Wichtig ist natürlich, dass der Urheber die ihm zustehende Zuschreibung erhält" - da möchte ich den Vorwurf der "frechen Unterstellung" von Martina Nolte nun wirklich nicht auf mir sitzen lassen, sondern könnte ihn vielmehr selbst erheben. Ein Klick auf ein Bild, um an die Urhebernennung zu kommen, ist gleichermassen vereinbar mit dem Geist freien Wissens, wie es der Klick auf die Versionsgeschichte des Artikels für die Texturheber ist, und darüber hinaus im Medium WWW eine intuitive, naheliegende Vorgehensweise. Nicht den Wunsch nach Urhebernennung sehe ich als problematisch an, wenn man eigene Werke im Namen freien Wissens in ein Projekt wie unseres hochlädt - aber starre, unflexible Bedingungen, die eine dem jeweiligen Medium angepasste Form der Nennung behindern. Gestumblindi 22:49, 3. Feb. 2010 (CET)

Sind zwei Sätze im Text bereits URV?

Die IP ist ja bekannt: (JEW)-Artikel: Riesenstein_(Zirzow). Ob es sich um URV handelt sollte durch Experten geklärt werden zumindest sind die letzten Sätze wortwörtlich von hier: [1]. --Wuselwurm 11:22, 1. Feb. 2010 (CET)

Die letzten beiden Sätze des Artikels (von „Das markanteste Attribut“ bis „getroffen wurde“) weisen meiner Meinung nach keine Schöpfungshöhe auf und sind daher nicht geschützt (=> keine URV), da sie sehr einfach gehalten sind und nur Fakten darstellen (welche widerum nicht geschützt sein können). Gruß -- Yellowcard 18:21, 1. Feb. 2010 (CET)
Danke Yellowcard, Sätze mit Fakten können also 1:1 kopiert übernommen werden. Gruß --Wuselwurm 09:17, 2. Feb. 2010 (CET)
Sollten wir das nicht irgendwo fixieren? --Flominator 09:26, 2. Feb. 2010 (CET)
Bloss nicht irgendwo fixieren, weils nicht stimmt (und weil das Yellowcard auch überhaupt nicht gesagt hat). Port(u*o)s 09:28, 2. Feb. 2010 (CET)
Eigene Formulierungen sind unbedingt erwünscht. --tsor 09:39, 2. Feb. 2010 (CET)
  • Nach Möglichkeit sinde immer eigene Formulierungen benützen. Was aber eben nicht heist das ich mir deswegen eine Knoten in die Fingerschreiben muss. Sätze wie Angela Merkel ist die erste deutsche Bundeskanzlerin, müssen nicht zwingend umgeschrieben werden, nur weil irgenwo anders der genau gleiche Wortlaut schon mal benutz wurde. Wenn es aber Möglich ist, wie beim Beispiel hier Die erste deutsche Bundeskanzlerein ist Angela Merkel, sollte man das. Die im Satz enthaltenen Fakten sind nicht schützbar, aber deren Formulierung. Wobei diese Möglichkeiten eben durch die Rechtschreibung endlich sind. Deswegen sind sie und nur in der Summe schützbar sind und nicht als Einzelaussage. Also ist es immer eine Einzefallendscheidung, also jedesmal ein abwägen ob Textgleichheit unproblematisch (Kein handlungsbedarf), Textplagiat (Umschreiben und gut ist), oder Urheberrechtsverletzung (Löschen un neu schreiben) ist. Dabei ist natürich das Verhältniss der Textgleichheit und deren Verteilung im Text, im Vergleich zum Original ausschlaggebend. Allerdings wird dir hier niemand eine Freibrief auststellen, zum einstellen von textgleiche Sätze. Bobo11 10:07, 2. Feb. 2010 (CET)

Darf man vielleicht mal wieder auf WP:TP verweisen. Da ist alles fixiert, was man wissen muss. Und es kommt immer auf den Einzelfall an, also kann mans nicht in eine Regel fassen --FrobenChristoph 14:57, 3. Feb. 2010 (CET)

Hallo FrobenChristoph, genau deshalb Wikipedia:TP#Im_Zweifel:_Experten_fragen.21 wurde wohl die Frage ganz oben auch zum Artikel gestellt weil es so in WP:TP steht. Nur konnte der Benutzer auch nicht direkt erkennen wer nun Experte ist. Scheint aber nun geklärt zu sein solche Kopien sind wohl doch erlaubt. --Elab 15:11, 3. Feb. 2010 (CET)

Reicht das als Dokumentation einer Textspende?

Deutscher Künstlerbund und Diskussion:Deutscher Künstlerbund. Jeweils mit Versionsgeschichte, isnbesondere dieser Diff - Reicht uns das als Dokumentation einer Textspende oder schreibt jemand von uns nochmal eine kleine nette E-Mail und lässt das an das Support Team bestätigen? --h-stt !? 23:14, 3. Feb. 2010 (CET)

Kopie eigener Artikel auf Homepage

Moin,

wurde bestimmt schon zig mal gefragt, aber ich bin jetzt ehrlich zu faul, mich durch das Archiv zu wühlen ... Wenn ich einziger Autor eines Wikipedia-Artikels bin, darf ich diesen dann ohne Quellenangabe auch auf anderen Seiten (z.B. meiner Homepage) veröffentlichen?

Grüße,

--MuWi 22:44, 3. Feb. 2010 (CET)

Ja, das darfst du. Du bist der Urheber, du hast die Rechte - der einzige, der dich verklagen könnte, bist du selbst ;-). Aber: vielleicht wäre ein Hinweis trotzdem sinnvoll (also z.B. darauf, dass du diesen Text auch unter dem Nutzernamen MuWi in der Wikipedia veröffentlicht und ihn damit unter die CC-BY-SA und GNU-FDL gestellt hast) - sonst könnten hier Leute meinen, der Wikipedia-Artikel verletze deine Urheberrechte (sei also als sogenannte "URV" von deiner Homepage übernommen worden) und ihn daher löschen wollen. Oder du hättest den Text unter Verstoss gegen die Lizenzbedingungen aus der Wikipedia übernommen. Gestumblindi 23:00, 3. Feb. 2010 (CET)
„der einzige, der dich verklagen könnte, bist du selbst“ ... werde ich tun *g* Danke für die rasche Antwort. Grüße, --MuWi 10:44, 4. Feb. 2010 (CET)

Schöpfungshöhe?

Erreicht diese schlichte Abbildung eines Oberleitungsbus-Schleifkohleneinsatzes Schöpfungshöhe: http://www.obus-es.de/images/Schleifkohle_S_E_.jpg ? Oder kann sie frei verwendet werden (mit entsprechender Quellenangabe natürlich)? Danke schonmal Firobuz 18:02, 5. Feb. 2010 (CET)--

Ich habe das mal gedreht, zugeschnitten und hochgeladen. Ist zwar keine hohe Qualität, dürfte aber rechtlich ok sein. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:11, 5. Feb. 2010 (CET)
Danke Dir für die prompte Hilfe, hab das Bild auch schon verwendet: Oberleitungsbus#Stromabnehmer! MfG, Firobuz 18:25, 5. Feb. 2010 (CET)--
Warum sollte das "rechtlich ok sein"? Bitte Genehmigung besorgen, sonst wird's gelöscht. --A.Hellwig 18:29, 5. Feb. 2010 (CET)
Das muss leider schnellgelöscht werden, da es sich um ein Lichtbild handelt. Eine Zeichnung wäre in Ordnung, aber bei Fotos gilt eine Sonderregelung des Urheberrechts. Ich habe das Bild aus dem Artikel rausgenommen und zur Löschung markiert. --h-stt !? 18:30, 5. Feb. 2010 (CET)
Hmm, mag sein. Aber dann hättest du ja wenigstens die anderen Änderungen von mir belassen können *grummel* Firobuz 18:35, 5. Feb. 2010 (CET)--
Die Datei hat m. M. n. nicht mehr SH als diese, welche hier als ok erklärt wurde. Deswegen bin ich jetzt etwas verwirrt. Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:40, 5. Feb. 2010 (CET)
Bitte lies Wikipedia:Bildrechte. Einmal haben wir die Reproduktion einer zweidimensionalen Grafik, wobei die Grafik keine Schöpfungshöhe aufweist. Die Reproduktion einer flachen Vorlage erzeugt kein neues Urheberrecht, die Grafik ist nicht schutzfähig. Daher ist das in Ordnung. Im anderen Fall haben wir ein Foto eines dreidimensionalen Gegenstandes. Dieses Foto ist immer zumindest ein Lichtbild und daher geschützt. --h-stt !? 18:48, 5. Feb. 2010 (CET)
Ireas, ich will ja nichts sagen, aber als DÜPer solltest du das eigentlich wissen... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:50, 5. Feb. 2010 (CET)
Ich würde das aufgeschlagene Buch durchaus dreidimensional nennen. Das Grundprinzip ist mir aber sehr wohl klar; von meiner Seite aus erledigt. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:52, 5. Feb. 2010 (CET)

Hochladen einer PDF-Datei

ich möchte eine historische Landkarte, die ca. 1910 erstllt wurde und dern Hrkunft ich nicht kenne, als PDF-Datei in einem Artikel einstellen. Wie gehe ich vor und was muss ich beachten??(nicht signierter Beitrag von Peberhardt (Diskussion | Beiträge) 19:08, 5. Feb. 2010 (CET))

Du solltest umfassend recherchieren, ob der Urheber der Karte bekannt ist und deine Recherchen nach Möglichkeit dokumentieren (angefragt bei ...). Dann darfst du wiederkommen, n-100 gilt inzwischen für 1910 --134.130.68.65 20:08, 5. Feb. 2010 (CET)

PDF-Datei ist für eine Landkarte ein denkbar schlechtes Dateiformat. Die im PDF eingebaute Bilddatei - acrobat kann das zB extrahieren - ist kleiner und für die Wikipedia besser geeignet. 82.113.121.248 21:55, 5. Feb. 2010 (CET)

"Passphoto" ohne Autorennennung

Hallo ein umfangreiche Sammlung von Bildern von Ewald Wassiljewitsch Iljenkow (1924-1979) befindet sich unter http://caute.net.ru/ilyenkov/eng/fgall.htm, dort werden keine Angaben zu Lizenzen und Bildautoren gemacht, so daß man von Copyright auf die Bilder ausgehen muß. Das Bild http://www.marxists.org/glossary/people/i/pics/ilyenkov.jpg hingegen habe ich nicht unter den Bildern auf caute.net.ru gefunden.

Es dürfte eine Nachkriegsaufnahme sein, also jünger als 70 Jahre. Das Bild steht wie alles andere auf marxists.org auch dort unter creative commons Attribution-ShareAlike 2.0, siehe http://www.marxists.org/admin/legal/cc/by-sa.htm. Allerding wird der Autorenname des Bildes ilyenkov.jpg auf marxists. org nicht genannt. Besitzt ilyenkov.jpg "Schöpfungshöhe", oder läßt es sich auch ohne Kenntnis des Autorennamens hochladen? --Rosenkohl 20:25, 5. Feb. 2010 (CET)

Urheberrechtsfragen zum Thema der ehemaligen Sowjetunion sind unheimlich komplex. Lupo hat dazu 4 Artikel auf en geschrieben, die sollte mal jemand übersetzen. http://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_law_of_the_Soviet_Union --Marcela Datei:Miniauge.gif 20:32, 5. Feb. 2010 (CET)
Es ist halbeinfach halb kompliziert: In Russland gilt prinzipiell 70pma mit einigen Ausnahmen, die es wieder kompliziert machen. Diese Ausnahmen betreffen zum einen Werke von Urhebern, die in Jahren 1940-1945 verstorben, bzw. Opfer des Stalinismus waren und nach 1945 rehabilitiert worden sin, sowie Werke die nach 1945 erstmals veröffentlicht worden sind. Alles was nach dem 2. Weltkrieg entstand ist aber immer geschützt; die Probleme werden sich also bis 2016 entgültig gelöst haben. 82.113.121.248 21:52, 5. Feb. 2010 (CET)
Ganz so einfach ist das leider nicht, siehe Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder - schon wieder überholt, es zeigt aber die Komplexität der Problematik. --Marcela Datei:Miniauge.gif 22:43, 5. Feb. 2010 (CET)
Doch, so einfach ist das. Russland hat 2006/08 sein Urheberrecht sehr stark an das Europaübliche angepasst. Das amtliche Werk in Russland ist sehr nahe am UrhG, 70 pma haben sie jetzt auch. Es gibt kaum noch Werke, die in Russland nicht geschützt wären dafür in Deutschland oder umgekehrt - außer bei der Panoramafreiheit, die gibt es faktisch nur für Fair-Use-Nutzungen. 82.113.121.248 22:56, 5. Feb. 2010 (CET)
Wie üblich fährt man auch hier mit, im Zweiffel immer die 70 Jahre pma Regel, am besten. Auch wenn's dann halt mal wieder heisst nein können wir noch nicht verwenden. -- Bobo11 23:01, 5. Feb. 2010 (CET)
Jewgeni Ananjewitsch Chaldei mußte 1995 sein Urheberrecht vor Gericht erstreiten und es hat Jahre gedauert, bis seine Fotos auf Commons gelöscht wurden. --Marcela Datei:Miniauge.gif 23:03, 5. Feb. 2010 (CET)

http://en.wikipedia.org/wiki/File:Pandora_moon_Avatar.jpg und andere

Es geht um Import von Bildern der englischen Wikipedia-Seite

"Fictional universe in Avatar"

also:

1. http://en.wikipedia.org/wiki/File:Pandora_moon_Avatar.jpg

2. http://en.wikipedia.org/wiki/File:Avatar(Neytiri).jpg

3. http://en.wikipedia.org/wiki/File:Spirobrancheus_giganteus.jpg

4. http://en.wikipedia.org/wiki/File:Unobtainium.PNG

für die Bebilderung der deutschen Übersetzung (Lemma soll sein "Fiktionales Universum (Avatar)".

Ist das möglich und wenn ja, dann wie?

--Dudy001 20:36, 5. Feb. 2010 (CET)

Nein, die Bilder sind geschützt und weder für commons noch de:wp verfügbar; siehe Fair Use. Grüße −Sargoth 20:52, 5. Feb. 2010 (CET)
Der Spinobrancheus ist ein freies Foto eines irdischen Organismus'; das kannste auch hier nutzen. Allerdings würde Fiktionales Universum (Avatar) wohl innerhalb weniger Stunden zur Löschung vorgeschlagen und mit hoher Wahrscheinlichkeit dann auch gelöscht werden. 82.113.121.248 21:54, 5. Feb. 2010 (CET)

Porträt des Kaisers Maximilian und seiner Familie

Ich schreibe gerade eine Seminararbeit über dieses Porträt und würde auch gerne die Informationen dieser Seite mit hineinnehmen. Ich habe aber leider nicht den Namen des Autors dieses Artikels gefunden, nur Bene16...meine Frage daher: Wie kann ich herausfinden von wem dieser Artikel stammt und aus welchem Jahr?

Hauptautor ist Benutzer:Bene16. Angelegt wurde der Artikel am 9. Februar 2009, einsehbar sind diese Informationen über den Reiter Versionen/Autoren über dem Artikel. --Paulae 10:38, 6. Feb. 2010 (CET)
Frage besser zuerst Deine Dozenten. Es ist eher die Mehrheit der Dozenten, die Wikipediaartikel nicht als Quellen akzeptieren. Falls es doch erlaubt sein sollte - eher unwahrscheinlich, da Enzyklopädien selten als wissenschaftliche Quellen taugen - gibt es eine coole Automatik für Fußboten und Literaturverzeichnisangaben: http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Zitierhilfe?page=Portr%C3%A4t+des+Kaisers+Maximilian+und+seiner+Familie schon mit auf dne Artikel eingereichtet. Kragenfaul-Datei:A brown ewe portrait.jpg 10:52, 6. Feb. 2010 (CET)
Wikiüpedia-Artikel haben keinen individuellen Autor. Wenn du sie zitieren darfst - bitte kläre das - dann findest du an jedem Artikel in der Werkzeugspalte links einen Link auf die jeweiligen bibliographischen Daten. --h-stt !? 11:28, 6. Feb. 2010 (CET)

Screenshots

Sieht jemand in den folgenden Screenshots schützbare Werke? Für die Texte haben wir eine Lizenzierung unter CC-by-sa.

-- Yellowcard 15:44, 6. Feb. 2010 (CET)

Das ist urheberrechtlich unbedenklich, keine SH vorhanden. --Marcela Datei:Miniauge.gif 15:49, 6. Feb. 2010 (CET)

Autor übernimmt Text aus seiner Website ohne Quellenangabe

Ist es erlaubt, wenn ein Autor seinen Text von einer Website in die Wikipedia übernimmt und diesen mit keiner Quellenangabe versieht? Siehe Kailash#Mythos und Fakten und die Diskussion dazu auf Benutzer_Diskussion:Kailas98#Kailash und Diskussion:Kailash#Mythos und Fakten-- Kailas98 16:40, 6. Feb. 2010 (CET)

Nein, bitte in WP:LKV eintragen.--Meister Koch P:W 17:06, 6. Feb. 2010 (CET)
Anders als die Überschrift vermuten läßt sind dies nicht nur Fakten sondern urheberrechtlich zweifelsfrei geschützte Texte. --Marcela Datei:Miniauge.gif 17:14, 6. Feb. 2010 (CET)
Hat sich erledigt, da der entsprechende Text entfernt wurde und Teile davon an anderer Stelle mit Quellenangabe eingefügt wurden.
Ich glaube aber, dass ich meine Frage nicht richtig formuliert habe. Mir ging es um einen Fall, in dem der Wikipedia-Autor und der Autor auf einer externen Website identisch sind. Eine Urheberrechtsverletzung kann ja wohl nicht vorliegen. da er selbst der Urheber ist. Mir ging es eigentlich nur um die Frage, ob in diesem Fall eine Quellenangabe notwendig ist.-- Kailas98 22:37, 6. Feb. 2010 (CET)
Nein, der Urheber kann mit seinem Text tun und lassen, was er will (vorausgesetzt natürlich, er hat die Nutzungsrechte nicht abgetreten). -- Yellowcard 21:09, 7. Feb. 2010 (CET)
Urheberrechtlich gesehen ist in einem solchen Fall ein Hinweis nicht nötig, wie Yellowcard sagt, da der Urheber seine eigenen Rechte nicht verletzen kann. Sehr sinnvoll ist es aber trotzdem, wenn ein klarer Hinweis erfolgt, da Wikipedianer ansonsten natürlich dazu neigen, von einer Urheberrechtsverletzung auszugehen, wenn sie einen offenbar von einer anderen Website übernommenen Text finden. Gestumblindi 21:37, 7. Feb. 2010 (CET)
Das stimmt auf jeden Fall, hätte ich vllt. noch erwähnen sollen. Gruß -- Yellowcard 22:23, 7. Feb. 2010 (CET)

Reicht die Nennung von "spookyverse" als Quelle aus?

Hier http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Akte_X_%E2%80%93_Jenseits_der_Wahrheit&diff=70362875&oldid=65490256 ist ein längerer Abschnitt einer Diskussionsseite - mit Inhalt, der von einer anderen Seite kopiert wurde. Handelt es sich hier um eine URV? --GiordanoBruno 18:18, 7. Feb. 2010 (CET)

Scheint erledigt, wurde entfernt. Aber nein, derartig lange Texte können nicht einfach übernommen werden. Zumal die Quelle (Spookyverse.de) auch schwerwiegende Rechtsprobleme hat. Es fehlt dort an einer Lizenzangabe, was bedeutet, dass niemand den Text eines anderen Autors bearbeiten darf. Ein Wiki kann man so nicht legal betreiben. --h-stt !? 23:52, 7. Feb. 2010 (CET)

Texteinfügung in Zweite Lautverschiebung urheberrechtlich okay?

Von Benutzer:AKGF77 wurde ein langer (fachlich anscheinend korrekter und sehr behaltenswerter) Textabschnitt hinzugefügt.

Ich sprach mit AKG77 auf Benutzer_Diskussion:AKGF77#Zweite Lautverschiebung darüber aus vorerst fachlichen Gründen. Mehr oder weniger durch Zufall wurde allerdings folgendes klar: AKG77 schreibt: "Der Text wurde von den Studenten für die Wikipedia geschrieben. Allerdings wussten sie nicht wie er "technisch" umzusetzen ist. Da bin ich auf Anfrage des Dozenten eingesprungen, wenn ich auch nur rudimentäre Wikipedia-Erfahrung habe"

(Weitere Erläuterungen siehe bitte auf der Benutzer-Disk.; auch ein Kommentar von Benutzer:El bes ganz unten)

Mir ist nicht klar, ob es in der aktuellen Form okay ist. Z.B. weil sich die Studenten evtl. ja nicht bewusst waren, dass sie durch die Veröffentlichung in der Wikipedia einer Verwendbarkeit überall nach GNU-FDL und CC-BY-SA 3.0-de zustimmen. Viele Grüße und Dankeschön! --Saibo (Δ) 21:11, 7. Feb. 2010 (CET)

Völkischer Beobachter

In der englischen Wikipedia hab ich dieses Bild gefunden. Kann man es zu Commons oder hierher verschieben? Die derzeitige Version ist ziemlich schlecht. -- AlofokMLUVIT! 20:37, 4. Feb. 2010 (CET)

Vielleicht ist nach §134 Satz 2 UrhG irgendwas zu machen, dafür müsste aber mal ein Experte die Urheberrechtssituation dieser Veröffentlichung zur Zeit um 1945 eruieren. -- Yellowcard 20:55, 4. Feb. 2010 (CET)
Meines Wissens haben die Nazis eine Veränderung des UrhG zwar propagiert aber nie umgesetzt? Großes Kleinzitat nach § 51 UrhG ist auf Wikiversity zulässig, hier aber nicht. --Marcela Datei:Miniauge.gif 21:03, 4. Feb. 2010 (CET)
rofl @ "großes Kleinzitat"--goiken 21:37, 4. Feb. 2010 (CET)
Und die Herausgaben des Völkischen Beobachters waren auch nicht aus anderen Gründen gemeinfrei (als Parteiorgan der NSDAP vllt. eine Art Amtliches Werk?)? Wer ist denn de facto jetzt Rechtsinhaber, wenn die NSDAP als verfassungsfeindliche Organisation verboten ist? -- Yellowcard 21:25, 4. Feb. 2010 (CET)
Der Völkische Beobachter ist im (aufgelösten) Eher-Verlag erschienen, die einzelnen Artikel waren nicht mit Namen gekennzeichnet, daher gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren seit Erscheinen. Für eine Ausgabe von 1945 müssen wir also noch bis zum 1. Januar 2016 warten. Alles was spätestens am 31. Dezember 1939 erschienen ist, wäre hier völlig in Ordnung. So entschieden: LG München I, Urteil vom 25.03.2009 - Az. 21 O 1425/09 - „Zeitungszeugen“ --h-stt !? 21:59, 4. Feb. 2010 (CET)
Und für die Zeit 39 bis 45 hat das Gericht auch nur den vollständigen Nachdruck untersagt! Teile und wenn diese im Rahmen des Zitiergebots sind, sind vom Urteil nicht betroffen. --Pfiat diΛV¿? Noch Fragen? 23:50, 8. Feb. 2010 (CET)

Texteinfügung in Zweite Lautverschiebung urheberrechtlich okay?

Von Benutzer:AKGF77 wurde ein langer (fachlich anscheinend korrekter und sehr behaltenswerter) Textabschnitt hinzugefügt.

Ich sprach mit AKG77 auf Benutzer_Diskussion:AKGF77#Zweite Lautverschiebung darüber aus vorerst fachlichen Gründen. Mehr oder weniger durch Zufall wurde allerdings folgendes klar: AKG77 schreibt: "Der Text wurde von den Studenten für die Wikipedia geschrieben. Allerdings wussten sie nicht wie er "technisch" umzusetzen ist. Da bin ich auf Anfrage des Dozenten eingesprungen, wenn ich auch nur rudimentäre Wikipedia-Erfahrung habe"

(Weitere Erläuterungen siehe bitte auf der Benutzer-Disk.; auch ein Kommentar von Benutzer:El bes ganz unten)

Mir ist nicht klar, ob es in der aktuellen Form okay ist. Z.B. weil sich die Studenten evtl. ja nicht bewusst waren, dass sie durch die Veröffentlichung in der Wikipedia einer Verwendbarkeit überall nach GNU-FDL und CC-BY-SA 3.0-de zustimmen. Viele Grüße und Dankeschön! --Saibo (Δ) 21:11, 7. Feb. 2010 (CET)

CC-Lizenz in commons unterschiedlich zu Flickr

Hallo,

ich hätte da eine Frage zu Bildrechten: ich habe Arthur Chapman angeschrieben, mit der Bitte, ob es ihm möglich wäre, dieses Bild auch zusätzlich unter einer Lizenz zu veröffentlichen, die für Commons brauchbar ist (also v.a. eben auch den kommerziellen Einsatz erlaubt). Er schrieb mir dann zurück, dass er dies nicht wolle, aber ja Wikipedia vollkommen einverstanden sei mit nichtkommerziellen Lizenzen, etliche seiner Bilder seien ja in en, fr und es verwendet.

es sind auf commons etliche Bilder von Champman hochgeladen, bei einem kurzen durchschauen alle von Flickr und alle unter der Lizenz CC Attribution 2.0 Generic - aber alle Flickr-Bilder die ich mir so ansehe sind Attribution Noncommercial Share Alike 2.0 Generic. Ich weiß, dass der Urheber die Lizenzen auf Flickr verändern kann, ich frage mich nur, ob dies eine ausreichende Erklärung dafür ist, dass in Commons etliche Bilder von Chapman unter einer für uns nutzbaren Lizenz liegen und ich kein Beispiel außerhalb gefunden habe, in dem eine solche Freigabe noch dokumentiert ist.

was in einem solchen Fall machen? ignorieren? Copy-Vio-Verdacht auf commons einbringen? was anderes?

Danke, Rbrausse (Diskussion Bewertung) 13:15, 8. Feb. 2010 (CET)

Ich habe schon mehrfach auf Commons LA auf NC-Bilder gestellt, die wurden immer behalten. --Marcela Datei:Miniauge.gif 13:18, 8. Feb. 2010 (CET)
da könnte ich aber auch anderes berichten. ;-) --JD {æ} 13:55, 8. Feb. 2010 (CET)
also nochmal ganz langsam: da ist ein flickr-user, der seine bilder auch auf nachfrage nur zur nicht-kommerziellen nutzung freigeben möchte. deshalb stehen sie auf flickr auch nur unter cc-by-nc. auf commons finden sich aber diverse exemplare dieses users unter cc-by, jeweils hochgeladen von einer anderen person... soweit richtig? das wäre übel. --JD {æ} 13:55, 8. Feb. 2010 (CET)
japp, das was ich sagen wollte in viel besser und kürzer :) so weit ich das überblicke sind alle Uploads bei Commons mit Lizenzdifferenzen zu Flickr entstanden zwischen November und Dezember 2008 (z.B. commons; flickr oder auch hier auf commons mit der Anmerkung, dass die Lizenz wohl geändert wurde). Allgemeiner formuliert bezieht sich dann meine Frage vor allem darauf, wie verlässlich die übernommenen Flickr-Lizenzen sind - insbesondere weil ich eben mit meiner Anfrage an den Fotografen möglicherweise in offenen Wunden rumgebohrt habe... Rbrausse (Diskussion Bewertung) 14:07, 8. Feb. 2010 (CET)
Die Bilder wurden von verschiedenen Benutzern als unter der angegebenen Lizenz stehend markiert. Dass die Lizenz Anfang 2009 geändert wurde, betrifft uns nicht. Ein Fehler wäre nur, wenn das NC beim Hochladen ignoriert worden wäre, was offensichtlich nicht der Fall ist. --Paulae 14:12, 8. Feb. 2010 (CET)
okay, danke für die Auskunft Rbrausse (Diskussion Bewertung) 14:13, 8. Feb. 2010 (CET)
(BK) okay. solange bei den jeweiligen bildern solche anmerkungen zu finden sind (entweder durch einen bot oder bestimmte user, die diese kontrollfunktion übertragen bekamen), kann man davon ausgehen, dass die bilder zuvor auf flickr auch unter genau jener lizenz vorhanden waren. dann können sie natürlich auch auf commons verbleiben, da die rücknahme von einmal gegebenen freien lizenzen so nicht möglich ist. --JD {æ} 14:17, 8. Feb. 2010 (CET)
Ich werde die Passage im Schricker mal als Ausriß fotografieren, wo steht, daß eine Rücknahme eben doch möglich ist. Und zu meiner vorheriigen Bemerkung: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:Ivo_josipovic17.jpg --Marcela Datei:Miniauge.gif 15:04, 8. Feb. 2010 (CET)
Die Rücknahme der Lizenz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die hier aber wohl kaum gegeben sind. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:13, 8. Feb. 2010 (CET)
Immer wenn jemand Bilder auf die Commons hochlädt und die Herkunft Flickr angibt, wird die Lizenz auf Flickr von einem besonders vertrauenswürdigen Commonsnutzer überprüft. Beim Hochladen über eines der beiden in Frage kommenden Tools erledigt das Tool diese Funktion selbständig und hinterlässt eine nicht manipulierbare Markierung. In diesem Fall hat der Fotograf die Lizenz auf Flickr nachträglich restriktiver gemacht, die frühere Lizenz ist aber weiterhin gültig und auf Commons sauber dokumentiert. Dass er neue Bilder nicht mehr unter der alten Lizenz freigeben will ist für uns angesichts der Qualität seiner Bilder und der schwer erreichbaren Motive bedauerlich, aber seine freie Entscheidung. Grüße --h-stt !? 21:29, 8. Feb. 2010 (CET)

Reprints bzw. Faksimiledrucke

Ist eigentlich schon mal geklärt worden, ob sich das Copyright von Reprints bzw. Faksimiledrucken auf das letzte Erscheinungsjahr oder auf das Erscheinungsjahr des Originals bezieht? -- Ekkehart Baals 18:43, 8. Feb. 2010 (CET)

Schutzrechtsberühmung <-- da steht es. Oder mit ein paar Wörtern mehr: Die Anfertigung einer zweidimensionalen Kopie begründet keinen urheberrechtlichen Schutz. Man darf also bedenkenlos einen van Gogh aus einem Hochglanz-Bildband scannen und damit machen, was man möchte. --Marcela Datei:Miniauge.gif 18:41, 8. Feb. 2010 (CET)

AIDA-Mund und Taufshow

Am 9. Februar wird in Hamburg die AIDAblu mit viel Tamtam getauft. Dazu habe ich zwei Fragen:

  1. Handelt es sich bei dem Mund (siehe Datei:AIDAcara Bug.jpg) oder der kompletten Bemalung mit Auge usw. (siehe z. B. Datei:AIDAcara Helsinki cropped.jpg) der AIDA-Schiffe um ein urheberrechtlich schutzfähiges oder geschütztes Werk?
  2. Ist eine Licht-/Laser-Show oder ein Feuerwerk bzw. eine komplette Taufshow (siehe Aidadiva#Taufe) ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk?


  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   20:13, 8. Feb. 2010 (CET)

  1. Gesicht und/oder Mund erreichen keine Schöpfungshöhe (vergleiche "Laufendes Auge")
  2. Licht- Laser- oder Feuerwerksaufführungen erreichen mitunter Schöpfungshöhe, es greift jedoch Panoramafreiheit. (Schricker 3, S. 1164 Abs.15: kurzlebige Werke) --Marcela Datei:Miniauge.gif 20:19, 8. Feb. 2010 (CET)

Übernahme von Texten aus der Wikipedia

(von WP:BR hierher kopiert: --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 09:02, 9. Feb. 2010 (CET)) Wie geht man bei einer umgekehrten URV vor, also bei einer Übernahme von Wikipedia-Texten auf anderen Websites ohne Quellangabe?

Aktueller Anlass ist [2] aus Schuldanerkenntnis (wahrscheinlich gibt es hier aber deutlich mehr solcher Fälle). Galaxy07 04:23, 9. Feb. 2010 (CET)

Lizenz bei Datei:Panorama Wuerzburg.jpg

Hallo Wikipedianer,

ich bin der ehemalige Würzburg, der wegen eines "Fakeartikels" gelöscht wurde. Mein Bild "Datei:Panorama Wuerzburg.jpg" steht immer noch im Artikel Würzburg. Da ich Wikipedia wegen meiner Löschung nicht weiter unterstützen will, bestehe ich darauf, dass die Lizent verändert wird. Ich möchte das Bild nicht löschen, da es doch recht schön ist und die Besucher einen guten EIndruck von Würzburg bekommen. Doch ich möchte eine Lizent, dass das Bild nicht frei verwendet werden darf, sondern entweder gar nicht, oder nur mit der Quelle meiner Website "würzburg-panorama.de".

Wie ist das möglich?

-- 91.10.221.163 15:11, 5. Feb. 2010 (CET)

Eigentlich gar nicht. Du hast die Datei unter einer bestimmten Lizenz veröffentlicht, und diese kannst Du nicht einfach so wieder zurückziehen. Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:17, 5. Feb. 2010 (CET)
Es verbietet dir aber niemand auf der Beschreibungsseite deine Webseite zu vermerken. Dazu solltest du kurzzeit entsperrt werden.--134.2.3.103 15:42, 5. Feb. 2010 (CET)
Das wäre klasse! Und außerdem: Wie lange dauert meine Sperrung noch an? -- 91.10.244.61 14:06, 6. Feb. 2010 (CET)
Unbegrenzt. Deine weitere Mitarbeit ist nicht erwünscht, da es dir an Willen oder Fähigkeit fehlt, sinnvoll zu einer Enzyklopädie beizutragen. Nach rund zwei Jahren (also Mitte 2011) kannst du eine Wikipedia:Sperrprüfung beginnen und dort erklären, warum du dann wieder mitspielen willst. Oder du wendest dich an Benutzer:Gleiberg, der dich gesperrt hat, und versuchst ihn zu überzeugen. Das kannst du auch jetzt probieren. Sollte er ablehnen, wird eine spätere Sperrprüfung aber deutlich schwieriger. --h-stt !? 14:11, 6. Feb. 2010 (CET)
Naja, gut! Aber ich habe (so denke ich) das Recht an meinem Bild. Wenn ich das nicht kann, dann sol wenigstens ein Admin in die Beschreibung "www.würzburg-panorama.de" reinschreiben, OK? -- 91.10.244.61 14:32, 6. Feb. 2010 (CET)
Einen Rechtsanspruch hast du nicht, da du das Bild unter eine Lizenz gestellt hast, die das nicht verlangt. Ich habe es trotzdem schnell ergänzt. Grüße --h-stt !? 14:50, 6. Feb. 2010 (CET)
Wenn man schon einen Weblink einsetzen «muss», sollte es wenigstens einer sein, der funktioniert :0[. -- Хрюша ?? 14:00, 9. Feb. 2010 (CET)

Anwendung der Panoramafreiheit bei der Elbphilharmonie Hamburg

  1. Die Elbe ist ein öffentlich zugänglicher Wasserweg. Fallen von der Elbe, also von einem Schiff aus aufgenommene Fotos unter die Panoramafreiheit?
  2. Gelten schwimmende aber fest verankerte Pontons, z.B. Fähranleger, als öffentlicher Weg oder Platz?
  3. Wie sieht es mit der Dokumentation des Baufortschritts aus? Fallen Abbildungen eines Werkes in seiner Entstehung auch unter die Panoramafreiheit?


  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   19:23, 8. Feb. 2010 (CET)

Zu 1. und 2.: Es ist weder richterlich noch durch Gesetzeskommentare geklärt (hab grad im Schricker nachgesehen), ob Bilder von Fahrzeugen aus unter die Panoramafreiheit fallen. Also kann man hier nur spekulieren. Wenn sich ein Paparazzi einen Doppeldecker-Bus mietet, um über die Mauer eines Promis hinwegsehen zu können, dann wird das wohl mit Berufung auf die Caroline-Urteile unzulässig sein. Wenn am Grundstück jedoch täglich solche Linienbusse vorbeifahren, dann muß der Promi wohl damit leben, daß er mitunter fotografiert wird. Ich würde im vorliegenden Fall Panoramafreiheit bejahen, ich sehe im Gebäude auch kein Werk der Baukunst, somit ist das eh hinfällig. Dies ist aber lediglich meine Privatmeinung. Zu 3.: da sehe ich ebenfalls kein Problem. --Marcela Datei:Miniauge.gif 20:04, 8. Feb. 2010 (CET)
Hilfmittel wie z. B. eine Leiter sind aber nicht erlaubt, wenn das ganze unter Panoramafreiheit fallen soll. Einen Doppeldecker-Bus kann man durchaus auch als ein solches Hilfsmittel ansehen... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:06, 8. Feb. 2010 (CET)
Ja richtig, "kann man". Wenn er extra abgekarrt wird. Wenn solche Busse da regelmäßig vorbeifahren, dann muß der Promi damit rechnen, fotografiert zu werden. Oder eben, wenn an seinem Seegrundstück immer wieder Fähren vorbeifahren. --Marcela Datei:Miniauge.gif 23:07, 8. Feb. 2010 (CET)
Auch die Wasserfläche muss als öffentlicher Verkehrsraum gesehen werden, weil dort regelmäßig öffentlicher Verkehr stattfindet. Daher ist die Wasserperspektive völlig unproblematisch. Auch der Baufortschritt ist kein Problem, zumal man den urheberrechtlichen Schutz einer Bauphase verneinen kann, da der jeweilige Zustand nicht durch kreative sondern durch technische Motive begründet ist. --h-stt !? 21:25, 8. Feb. 2010 (CET)
Die Elbe ist eine Bundeswasserstraße und somit ein öffentlicher Verkehrsweg. Ob man da mit einem Dampfer oder einem Paddelboot fährt oder gar selber schwimmt, ist unerheblich. --Matthiasb 18:52, 9. Feb. 2010 (CET)

Ist das auf die Deutsche WP zu retten, da es amtlich ist oder wie?--94.222.48.229 03:02, 9. Feb. 2010 (CET)

offensichtlich nicht. --rtc 13:23, 9. Feb. 2010 (CET)

Wappen des Bundesheeres

Mein Mentee hat schöne Jahrgangswappen zum illustrieren eines Bundesheerartikels. Das Bundesheer gibt diese Wappen mit folgenden Bed. frei. Mit welcher Lizenz kann man das hochladen:

  • Diese Grafik/Fotografie kann kostenlos heruntergeladen werden und ist für eine Veröffentlichung freigegeben. Ein Weiterverkauf ist nicht zulässig.
  • Als Urheberrechtsvermerk ist "Foto: Bundesheer" deutlich erkennbar anzubringen.
  • Die Urheberrechte des BMLVS sind durch die Freigabe nicht betroffen.

Kann mir da jemand weiterhelfen - danke K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:18, 8. Feb. 2010 (CET)

Die Wappen haben höchstwahrscheinlich keine Schöpfungshöhe. Ohne sie zu sehen kann man da aber nichts genaues sagen.
Solche Fragen bitte auf WP:BR stellen. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:47, 8. Feb. 2010 (CET)
Da bin ich doch ;-) --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:49, 8. Feb. 2010 (CET)
Er meint wohl WP:UF ;) jodo 23:50, 8. Feb. 2010 (CET)
Ein Muster ist hier --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:53, 8. Feb. 2010 (CET)
Ja, meine ich. Ich werde langsam alt... ;)
@K@rl: Das ist meiner Meinung nach gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:07, 9. Feb. 2010 (CET)
Kann man bei gemeinfrei dann Foto:Bundeheer verlangen? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 09:03, 9. Feb. 2010 (CET)
Nein, kann man nicht. Das ist eine Schutzrechtsberühmung. -- Chaddy · D·B - DÜP 13:29, 9. Feb. 2010 (CET)
Und nu?, wie gehts weiter? --Pappenheim 13:57, 9. Feb. 2010 (CET)
Man kann "PD-Schöpfungshöhe" setzen oder womöglich sogar "PD-Amtliches Werk". -- Chaddy · D·B - DÜP 16:28, 9. Feb. 2010 (CET)

Ich habe jetzt mal – analog zu Chaddy – PD-SH gesetzt. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:56, 9. Feb. 2010 (CET)

Schutzlandprinzip → Panoramafreiheit

Moin allerseits,
ich habe folgendes Bild aus dem Flickr-Bestand bei Commons hochgeladen:

Es zeigt eine gestaltete Platzfläche mit Wasserbecken und „brüstungsfreiem Blick“ ins Tal etc. in dem Museum Fondation Maeght in Frankreich. Auf dem Platz stehen „außerdem“ drei Plastiken des Künstlers Alberto Giacometti (1901–1966). Meine urheberrechtliche Überlegung war: Frankreich, von öffentlicher Fläche aus fotografiert, Kunstwerke sind nicht das zentrale Bildmotiv...
Meine Fragen dazu:

  1. Wie beurteilt ihr die urheberrechtliche Zulässigkeit des Bildes auf Commons?
  2. Kann das Bild in der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden, d. h. würde dann das Schutzlandprinzip und damit die dt. Panoramafreiheit greifen? (Auf Commons wäre das Bild dann zu löschen.)

Einen vergleichbaren Fall gab es z. B. hier, damals ging es um ein Bild eines Kunstwerks in Norwegen.
Grüße, --Jocian 09:18, 9. Feb. 2010 (CET)

Um es auf de: sicher behalten zu können muss es vom öffentlichen Verkehrsraum (Strasse) aufgenommen sein. Ich kenn die Örtlichkeit nicht, ob man sich da nicht im Park befindet, oder ob das von eimen öffentlichen Weg aus gemacht ist. Das mit dem öffentlichen verkerhsraum ist sehr wichtig, da das deusche Recht sehr streng ist (Nach CH und A Recht, wäre das Foto mit berufung auf Panoramafreiheit ziemlich sicher behaltbar). Bobo11 10:49, 9. Feb. 2010 (CET)
Hmm, es gibt da einen öffentlichen Parkbereich mit Parkwegen, alles im „Hangbereich“ mit verschiedenen Höhenlagen etc., von denen man teilweise in das Museumsgelände hineinschauen kann. Soweit man sich anhand Satellitenbild etc. orientieren kann, gehe ich davon aus, dass das Bild von dem öffentlichen Parkbereich aus gemacht wurde, weiß das aber natürlich nicht sicher... --Jocian 12:14, 9. Feb. 2010 (CET)
Dieses Foto von Maeght hat bisher keine Probleme bereitet. -- Alinea 13:29, 9. Feb. 2010 (CET)
"keine Probleme bereitet" - was ist das denn für eine Rechtsauffassung? Wir machen alles, solange uns keiner auf die Finger haut? Oder hab ich das nun falsch aufgefasst? Meines Erachtens sollte dann das Mirofoto nun einen LA bekommen ;-) --Saibo (Δ) 14:26, 9. Feb. 2010 (CET)
Was heißt das denn? Das Foto ist beguckt worden und abgenickt mit Häkchen von den Zuständigen. Da muss man sich als Autor doch drauf verlassen können, oder? -- Alinea 14:35, 9. Feb. 2010 (CET)
(OT)Dann habe ich dich falsch verstanden. Ich dachte, du wolltest mit dem Bild sagen, dass da bisher nichts passiert ist und man es deswegen bei anderen Bildern auch so machen kann. Ja auf "abnicken" sollte man sich verlassen können. Aber bzgl. Panofreiheit scheint mir es so, als ob wir uns hier auf einem nur mit sehr spärlich verteilten Wegweiserschildern (aka Bilder-FAQ und Bildrechte) versehenen Minenfeld bewegen. … Ich glaube es ist am besten, wenn ich mich mit meinem Halbwissen hier raushalte - tut mir leid, ich möchte nicht stören. Die Pano(un)freiheit nervt mich im Moment nur ziemlich. --Saibo (Δ) 14:52, 9. Feb. 2010 (CET)
Ich habe nur ein wenig Wissen über die deutsche Panoramafreiheit, in der für andere Länder kenne ich mich nicht aus. Wollte mit meinem Beitrag nur sagen, dass ein Einstellen auf Commons möglich sein sollte. -- Alinea 15:00, 9. Feb. 2010 (CET)
Das Miró-Foto ist bloß noch auf Commons, weil es dort noch niemand zur auf Commons notwendigen Löschung vorgeschlagen hat, denn Frankreich kennt keine Panoramafreiheit und Werke von Miró sind noch geschützt. Dass da jemand ein Häkchen dahinter gemacht hat heißt nur, dass es unter der Lizenz bei flickr hochgeladen war und dass das Foto dem Augenschein nach tatsächlich vom angegebenen Fotografen stammt bzw. stammen könnte. Lokal hier wäre das Bild jedoch kein Problem. --Paulae 15:09, 9. Feb. 2010 (CET)
Ja, stimmt. Ich muss meine Aussage bzgl. des abnickens korrigieren. Abgenickt wurde ja nur: "On that date it was licensed under the license below." --Saibo (Δ) 15:55, 9. Feb. 2010 (CET)

Hallo Paulae, könntest Du Miró dann freundlicherweise für mich verschieben? Kenne mich damit nicht aus. Das heißt doch aber auch, dass das Foto, um das es hier eigentlich geht, okay wäre? Grüße -- Alinea 15:15, 9. Feb. 2010 (CET)

Verschieben geht imho nicht. Man kann es nur hier neu hochladen, die Lizenzbedingungen haben sich ja in der Zwischenzeit nicht geändert. Zum anderen Bild sh. die Antwort von Bobo11 weiter oben; es kommt darauf an, von wo aus das Bild aufgenommen wurde. --Paulae 15:20, 9. Feb. 2010 (CET)
Dann lass ich es mal drauf ankommen ;-) -- Alinea 15:27, 9. Feb. 2010 (CET)
Verschieben geht.... für Admins. Als Benutzer kann man mit {{Datei umbenennen|Neuer Name.jpg|Begründung}} um eine solche Verschiebung bitten. --Guandalug 15:34, 9. Feb. 2010 (CET)
Diese Vorlage ist doch nur für die Dateiumbenennung innerhalb der Wikipedia (oder?). Hier geht es ja um eine cross-wiki-Verschiebung. --Saibo (Δ) 15:50, 9. Feb. 2010 (CET)
Ah, stimmt. Da war ich mal wieder blind. --Guandalug 15:51, 9. Feb. 2010 (CET)

Geplante Gesetzesänderung zu Google-Street-View schafft Recht am Bild des eigenen Eigentums

Die geplante Gesetzesänderung, um in Deutschland Google-Streeview verbieten zu können, dürfte meiner Meinung nach das Recht am Bild des eigenen Eigentums etablieren und damit massiv in die Bebilderungspraxis der deutschen Wikipedia eingreifen. Sehe ich das richtig? Wenn ja, sollte der Verein in dieser Sache dringend tätig werden. Neon02 11:33, 9. Feb. 2010 (CET)

Ne, die wollen eine nichturheberrechtliche Einschränkung. Und die ignoriert die WMF, wenn es kein Strafvorschriften in SF betrifft. 89.0.189.117 13:13, 9. Feb. 2010 (CET)

Recht am Bild der eigenen Sache --134.130.68.65 17:49, 9. Feb. 2010 (CET)

Eine Bitte

Die Bilderuploads von Benutzer:Nachbarnebenan kontrollieren und ausmisten, nebst entsprechender Ansprache zu Bildrechten/URV, siehe Bildquellennachträge von Spezial:Beiträge/Nachbanebenan (wenn es den die gleichen Personen dahinter sind, was sich klären lässt)..--217.68.184.248 14:09, 9. Feb. 2010 (CET)

Kritisch sind imho aufgrund der Angaben imho nur Datei:Zoo Leipzig - Chinesisches Ohrenschuppentier.jpeg und Datei:Zoo Leipzig Panorama Kiwara-Savanne.png. Das Lama-Foto wurde ja bereits geDÜPt. --Paulae 16:07, 9. Feb. 2010 (CET)

CC: Warum englischsprachig?

Ich frage mich schon länger, warum in der deutschsprachigen Wikipedia (de.wikipedia.org) eine englischsprachige Version der Creative Commons (u. a.) zu Grunde gelegt wird.

Gäbe es auch eine Übersetzung von "Namensnennung 3.0 Unported" in die deutsche Sprache, die man verwenden könnte?

Falls nicht: Könnte man nicht überlegen, ob man eine Version aus dem deutschen/kontinentaleuropäischen Rechtskreis nimmt? Würde es zum Beispiel mit der Version, die auf die Rechtsordnung von Deutschland zugeschnitten ist (wie Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland), mehr Probleme mit den Rechtsordnungen von Österreich und der Schweiz geben, als mit der unportet-Version?-- pistazienfresser 15:27, 9. Feb. 2010 (CET)

Es gibt m.W. keine offizielle Übersetzung der 3.0 Unported ins Deutsche und es wird wohl auch keine geben, da es schier unmöglich ist, diese nicht spezifisch auf das deutsche/österreichische/schweizerische/kontinentaleuropäische Recht ausgerichtete Lizenz so ins Deutsche zu übersetzen, dass etwas Sinnvolles dabei herauskommt. Genau darum hat Creative Commons statt einer reinen Übersetzung ja die an die jeweilige nationale Rechtsordnung angepassten CC-Lizenzen wie die CC-BY-SA 3.0 Deutschland (oder die hier kaum thematisierte CC-BY-SA 2.5 Schweiz - eine "3.0 Schweiz" scheint es noch nicht zu geben) veröffentlicht. Nun ist aber die Wikipedia in all ihren Sprachversionen ein internationales Projekt. So wenig wie die englische Wikipedia die US-amerikanische oder britische Wikipedia ist, ist die deutschsprachige die deutsche, Schweizer oder kontinentaleuropäische WP. Die Wikimedia Foundation hat sich entschieden, für die Wikipedia insgesamt und in allen Sprachversionen einheitlich die CC-BY-SA 3.0 Unported als Grundlage zu nehmen. Unter http://creativecommons.org/international/ steht: "Our unported licenses are jurisdiction-agnostic: they do not mention any particular jurisdiction's laws or statutes or contain any sort of choice-of-law provision. This means that, though we have no reason to believe that the licenses would not function in legal systems across the world, it is at least conceivable that some aspects of our licenses will not align perfectly to a particular jurisdiction's laws." Creative Commons sagt also, dass sie zwar davon ausgehen, dass die "Unported"-Lizenzen weltweit zu gebrauchen sind, dass es aber durchaus möglich ist, dass gewisse Aspekte der Lizenzen nicht "perfekt" zu einem bestimmten Rechtssystem passen. Scheinbar hat die Wikimedia Foundation diese Lösung praktikabler gefunden als sich in einem internationalen, vielsprachigen Projekt mit einer Vielzahl von Lizenzen und der Frage, unter welche dieser Lizenzen welche Sprachversion gestellt werden soll, auseinanderzusetzen. Gestumblindi 00:28, 10. Feb. 2010 (CET)
Es wäre doch vielleicht mal interessant, mit Michelle von CC bei Skillshare einen Workshop zu machen? --Marcela Datei:Miniauge.gif 00:49, 10. Feb. 2010 (CET)

Das hätte man sich allenfalls beim Lizenzwechsel überlegen können, man kann nicht einfach Lizenzen umschreiben --134.130.68.65 18:33, 9. Feb. 2010 (CET)

Reiterstein Hornhausen

Könnte jemand bitte hier antworten? Rauenstein 17:44, 9. Feb. 2010 (CET)

Dürfen wir bei Hausabbildungen auch die Straße und Hausnummer nennen?

http://archiv.twoday.net/stories/6181514/ --FrobenChristoph 22:02, 9. Feb. 2010 (CET)

Ausgedruckten Wikipedia-Artikel eingescannt

Hallo, mag mal ein Urheberrechtsexperte diese Frage beantworten? Danke im Vorraus und Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 20:11, 9. Feb. 2010 (CET)

Bin ja wie alle anderen hier kein Experte. Aber ich persönlich würde es so machen: [3]. Urheberschaft erwirbst du mE durch den rein technischen Vorgang des Scans nicht. --Martina Nolte Disk. 23:17, 9. Feb. 2010 (CET) PS: Das Bild ist gemeinfrei; sonst müssten auch dafür Urheber und Lizenz genannt werden.
Eben wegen Nachnutzung habe ich gerade auf Wikiversity einen Baustein gebaut: http://de.wikiversity.org/wiki/Der_Landser --Marcela Datei:Miniauge.gif 23:43, 9. Feb. 2010 (CET)
Das Bild ist nicht gemein frei, sondern steht unter der Lizenz aller beteiligten Autoren, d.h. Autoren des Artikels, des Bildes und evtl. der Anmerkungen.--84.160.227.78 02:35, 10. Feb. 2010 (CET)
Martina bezieht sich auf die Fotografie aus dem Artikel, welche in der Tat gemeinfrei ist. ireas (talk’n’judge - DÜP) 07:12, 10. Feb. 2010 (CET)

Bei diesem Thema fällt mir ein: Es gab doch mal dieses Tool, mit dem man alle Autoren eines Artikels herausfiltern konnte, also einfach eine DISTINCT-Datenbank-Abfrage, und diese dann wahlweise im HTML-, Wikitext- oder Noch-Irgendwas-Format ausgegeben bekam. Gibt es das noch? Wenn ja, wo? ireas (talk’n’judge - DÜP) 07:12, 10. Feb. 2010 (CET)

Danke für eure Bemühungen, das sieht lizenztechnisch so doch schon besser aus – ist das somit erledigt? Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 08:10, 10. Feb. 2010 (CET)

Fall eines Lichtbilds

Falls das Bild vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurde (und nicht postum, also nach dem Tod des Fotografen) ist es gemäß § 72 UrhG als einfaches Lichtbild gemeinfrei. Wir sollten als einfache Lichtbilder folgende Aufsichtfotografien akzeptieren:

  • von Münzen und Medaillen
  • von Flachreliefs
  • von Orden und anderen hinreichend falschen Ehrenzeichen.

Angenommen der Reiterstein wäre 1924 (also keine 1923-Regel hier möglich) publiziert worden, wäre es unerträglich, ihm die Schutzfrist eines Lichtbildwerks zukommen zu lassen, da der Gestaltungsspielraum beim besten Willen nicht ausreicht --134.130.68.65 18:32, 9. Feb. 2010 (CET)

Dem kann ich mich anschließen. -- ST 19:26, 10. Feb. 2010 (CET)
Im Bildtext steht unter „Genehmigung“: "Copyright" Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Juraj Lipták. Die Rechte zur Reproduktion des Bildes werden mit Zustimmung von Herrn Lipták, der Eigentümer des Copyrights ist, einmalig und ausschließlich für die angegebene Verwendung in der Online-Enzyklopädie WIKIPEDIA erteilt. Eine anderweitige Nutzung und Verwendung ist nicht gestattet. Jegliche Wiederverwendung oder Neuauflage bedarf der erneuten Beantragung. Das Bild stammt augenscheinlich von hier. Kann das bitte jemand abschließend klären? 217.233.45.136 21:12, 10. Feb. 2010 (CET)

Grönländische Briefmarken

Ich habe eine Frage zu Briefmarken. Deutsche Briefmarken sind ja frei. Gilt das auch für ausländische Marken? Konkret, ich habe 2 Schiffsartikel zu grönländischen Schiffen geschrieben. Zu den Schiffen gibt es jeweils eine grönländische Briefmarke. Kann ich die ohne weiteres scannen, hochladen und verwenden? Kennt sich da jmd aus? Gruß --Hannibal21 Datei:Arch24trowel.gif 18:11, 8. Feb. 2010 (CET)

Da gehen die Meinungen auseinander. Es geht keinesfalls auf Commons. Gem. Landgerichts München (AZ 21 S 20861/86) sind deutsche Briefmarken gemeinfrei. Da Grönland nicht mehr Mitglied der EU ist, sind deren Briefmarken aufgrund des Schutzfristenvergleichs gemeinfrei. --Marcela Datei:Miniauge.gif 18:32, 8. Feb. 2010 (CET)
Für Nicht-Juristen: D.h. also, solange ich die Datei auf die deutschsprachige Wikipedia beschränke und nur in diesem Projekt hochlade, ist das demnach okay? --Hannibal21 Datei:Arch24trowel.gif 18:42, 8. Feb. 2010 (CET)
Unter welcher Lizenz, bzw Freigabe stelle ich die Datei ein? Wie eine deutsche Briefmarke? --Hannibal21 Datei:Arch24trowel.gif 18:45, 8. Feb. 2010 (CET)
So schätze ich das ein. Aber vielleicht hat ja noch jemand eine andere Meinung. --Marcela Datei:Miniauge.gif 18:46, 8. Feb. 2010 (CET)
Da hat aber jemand Schutzfristenvergleich nicht im geringsten verstanden. Amtliche Werke iSd UrhG sind alle - auch ausländische oder supranationale - Werke, da bräuchte man keinen Schutzfristenvergleich. Bei Briefmarken ist die Frage aber immer Abs. 1 oder Abs. 2 - amtliches Werk wegen der Veröffentlichung im Amtsblatt oder schon aus der Natur der Sache amtliches Werk. Grönländer sind aber sowieso EU-Bürger. 82.113.106.24 21:36, 8. Feb. 2010 (CET) Oder um es genauer zu sagen, es ist umstritten, ob Grönländer gemäß Art. 204 AEUV EU-Bürgern gleichgestellt sind, wenn keine abweichenden Regelungen im EU-Grönland-Sondervertrag getroffen sind. Oder ob sie EU-Bürger sind, für die aber aus dem EU-Grönland-Sondervertrag abweichende Rechtsstellungen folgen können.
Grönland ist seit 1985 nicht mehr in der EU. --Marcela Datei:Miniauge.gif 23:10, 8. Feb. 2010 (CET)
Und? Die niederländischen Karibikgebiete sind auch nicht EU und trotzdem sind die alle EU-Bürger. Die einzigen Nicht-EU-Bürger, die gleichzeitig Bürger eines EU-Staates sind, sind Åländer und Färinger und ein paar Nebengebietler der britischen Krone. Genaue Auflistung siehe: De Groot: Zum Verhältnis der Unionsbürgerschaft zu den Staatsangehörigkeiten in der Europäischen Union. Und selbst bei Nichtunionsbürgern mit dänischer Staatsbürgerschaft würde § 120 UrhG immer noch passen, da die Reichsbürger Dänemarks alle dänische Staatsbürger sind, im Außenverhältnis gibt es da keinen Unterschied zwischen Grönländern und Festlanddänen. 82.113.106.24 08:40, 9. Feb. 2010 (CET)
Briefmarken sind gemeinfrei weil sie amtlich bekannt gemacht wurden (wahrscheinlich Nachrichtenblatt Finanzministerium), also nach § 5 Abs. 1 Urhg. Das steht in dem von Ralf zitierten Urteil (das übrigens relativ umstritten ist). D.h. aber nicht das alle Briefmarken auf der Welt gemeinfrei sind, sondern nur solche die auch amtlich bekannt gemacht wurden. Und solange nicht nachgewiesen ist, dass grönländische Briefmarken amtlich bekannt gemacht werden ist der Upload nicht erwünscht. --Isderion 04:49, 9. Feb. 2010 (CET)
Qh weh.. Juristen! Könntest Du einem Laien erklären, was genau mit "amtlich bekannt gemacht" gemeint ist? Und wo muss die Bekanntmachung erfolgt sein? In Deutschland oder in dem Ursprungsland. In meinem Fall wurde die Herausgabe der Serie in einem Mitteilungsblatt der Grönland Post bekanntgegeben. --Hannibal21 Datei:Arch24trowel.gif 11:44, 9. Feb. 2010 (CET)@ Ralf: Ich wußte nicht, dass ich hier in ein Binennest stoße, hätte ich mir aber denken können ;-). Im Rahmen der Diskussion bin ich gerade auf diesen Archivbeitrag gestoßen. Leider wird dort kein Hinweis darauf gegeben, ob ihr da irgendetwas klären konntet. Ist das Thema seinerzeit im Sand verlaufen? --Hannibal21 Datei:Arch24trowel.gif 11:58, 9. Feb. 2010 (CET)
Da bis jetzt noch niemand auf Amtliche Briefmarke (Deutschland) verlinkt hat, mach ich das mal. "Amtliche Bekanntmachung" ist § 5 Abs. 1 entnommen. Meist erfolgen amtliche Bekanntmachungen in einem Amtsblatt (manchmal auch Nachrichtenblatt des xy-Ministeriums/Behörde genannt). Soweit zu Deutschland. In deinem Fall muss die Briefmarke im Ursprungsland amtlich bekanntgemacht worden sein. Ob eine Veröffentlichung im "Mitteilungsblatt der Grönland Post" reicht, kann ich dir leider auch nicht sagen. :( Kriterien könnten sein, wieviel "Behörde" denn in der Grönland Post steckt, bzw. was die Beziehung zwischen Staat und Grönland Post ist (in Deutschland fungiert z.B. das BMF als Herausgeber für Briefmarken). Wie du siehst und auch schon selbst festgestellt hast, relativ viel Grauzone. :) --Isderion 02:02, 12. Feb. 2010 (CET)

Üblicherweise akzeptieren wir hier amtliche ausländische Briefmarken --134.130.68.65 18:23, 9. Feb. 2010 (CET)

Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie bezüglich einfacher Lichtbilder

Nachdem ST dem Vorschlag der IP 134.usw. zugestimmt hat, würde ich folgende Ergänzung von WP:BR vorschlagen. Es müsste ein entsprechender Baustein geschaffen und ein möglicher Missbrauch in der DÜP überprüft werden.

" Einfache Lichtbilder (§ 72 UrhG)

Die deutschsprachige Wikipedia geht davon aus, dass es nicht möglich ist, bei den meisten Arten von Fotos hinreichend sicher zwischen einfachen Lichtbildern (§ 72 UrhG) und Lichtbildwerken (§ 2 UrhG) zu unterscheiden, siehe Darstellung im Artikel Lichtbildwerk. Bei Fotos nach 1922 ist also in der Regel darzulegen, dass der Urheber/Lichtbildner 70 Jahre tot ist, auch wenn bei dieser Regelung womöglich viele Bilder, die als einfache Lichtbilder bereits gemeinfrei sind, in der Wikipedia aus pragmatischen Gründen als geschützt betrachtet werden.

Diese Sichtweise erscheint jedoch für einen eng begrenzten Kreis von Ausnahmen nicht angemessen, nämlich dort, wo der Gestaltungsspielraum vergleichbar der Reproduktion zweidimensionaler Vorlagen eindeutig zu gering ist. Es ist in diesen Fällen das Vorliegen der Voraussetzungen der Gemeinfreiheit nach § 72 UrhG nachzuweisen, was üblicherweise durch Angabe eines Abdrucknachweises, der älter als 50 Jahre ist, erfolgt. Beispiel: Am 1. Januar 2010 sind alle einfachen Lichtbilder gemeinfrei, die 1959 oder früher abgedruckt wurden. Die Regelung gilt ausschließlich für folgende Bildgattungen:

  • Grenzfälle der Regelung für zweidimensionale Vorlagen, wenn Aufsichtfotos vorliegen (einzelne Münzen/Medaillen, einzelne Orden/Ehrenzeichen, flache Reliefs, Gemälde mit breiterem dreidimensionalen Rahmen usw.)
  • Röntgenbilder, Aufnahmen durch ein Mikroskop oder vergleichbare Apparaturen, denen die "Individualität" abgeht.

Die Bilder sind mit dem Baustein ... zu kennzeichnen." --Historiograf 17:26, 11. Feb. 2010 (CET)

Beispiel für danach verwendbare Münzfotos Tafel 1-7 in http://dl.maekeler.eu/nst/hatz-anfaenge-des-muenzwesens.pdf --Historiograf 20:42, 11. Feb. 2010 (CET)
+1. 82.113.121.248 18:01, 11. Feb. 2010 (CET)
Als Schweizer seh ich hier natürlich keine Probleme (Bei uns in der Schweiz herrscht eh Umkehrung des Beweislage = solange keine schöpferische Tätikkeit bewisen werden kann, ist von keinem Lichtbild-Schutz auszugehen). Gerade hier bei Medaillen und Orden, seh ich die Anwendung des Schutzes als Lichtbild als angemessenes Vorgehen. -- Bobo11 20:49, 11. Feb. 2010 (CET)
Was für ein Lichtbild-Schutz, Bobo? Gibt es in der Schweiz nicht (wenn kein Schutz als Werk, dann mangels gesonderten Schutzes für "Lichtbilder" gar kein Schutz, siehe Bundesgerichtsentscheid Wachmann Meili, d.h. nach Schweizer Recht sind sogar unkreative Fotos, die Personen zeigen, nicht schutzfähig). Mit Historiografs Vorschlag bin ich im übrigen einverstanden. Bei Fotos der von ihm genannten Gattungen ist davon auszugehen, dass sie nach der deutschen Auffassung nur als einfache Lichtbilder geschützt waren und daher schon 50 Jahre nach der Veröffentlichung (nicht p.m.a.) gemeinfrei werden - nach Schweizer Recht ist so etwas eh schon von Anfang an überhaupt nicht geschützt. Gestumblindi 22:29, 11. Feb. 2010 (CET)
UPS da fehlte ein K. Bobo11 22:31, 11. Feb. 2010 (CET)

Fotos im inneren von Gebäuden

Für den Artikel Gymbay würde ich gerne Fotos von einer Büste, eines Ehrenmahls und einer Gedenktafel machen, alles ist im inneren des Gebäudes. Das ich die Genehmigung vom Schulleiter bekomme, da bin ich mir sicher, aber wie sieht mit dem Urheberrecht der Künstler aus? Und ist der Schulleiter überhaupt die richtige Ansprechperson bzw. kann er mir die Erlaubnis geben? Die Gedenktafel ist von 1921, das Ehrenmahl von 1957 bzw. 1966 und die Büste ist erst seit 4-5 Jahren da. --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 20:58, 12. Feb. 2010 (CET)

--Atamari 21:15, 12. Feb. 2010 (CET)

Im Gebäude steht noch eine Armin T. Wegner-Büste (muss noch in den Artikel ;) ) (ist übrigens erst von 2007) siehe auch hier(recht weit unten). --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 21:20, 12. Feb. 2010 (CET)
ok, mein Buch ist von 1991. Büste ist von Alice Melikian --Atamari 21:29, 12. Feb. 2010 (CET)
Das (urheberrechtliche) Problem bei dieser Sache ist, daß Du Dich nicht auf die Panoramafreiheit berufen kannst, das heißt, Du brauchst für jedes Kunstwerk, daß Du im Gebäude fotografierst, eine Freigabe des Künstlers (bzw. Nutzungsrechteinhabers, z. B. seiner Erben). Einzige Ausnahme: Wenn der Künstler vor mehr als 70 Jahren gestorben ist, ist das Kunstwerk gemeinfrei. Die Genehmigung des Schulleiters dürfte urheberrechtlich keine Relevanz haben. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:23, 12. Feb. 2010 (CET)
PS: Mehr auch im Artikel unter Panoramafreiheit#Innenaufnahmen ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:24, 12. Feb. 2010 (CET)
Supi, das heiß, entweder rausfinden, wann der Herr Nolden gestorben ist oder Enkel/Erben finden, und beim Hernn Grüttefien auch, der könnte allerding auch noch leben. Die Büste, ok, da kann man das vllt. per Mail oder so machen. Seh ich das richtig? --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 21:39, 12. Feb. 2010 (CET)
Nicht entweder ... oder, im Zweifelsfall sowohl als auch :-/
Bei einem aktuellen Künstler kannst Du natürlich eine Freigabe per Mail einholen und diese dann ans Supportteam weiterleiten.
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:42, 12. Feb. 2010 (CET)
*Jubel* Dankeschön für deine schnellen Antworten. Ich werd´ mal sehen, was sich machen lässt. Jeden verdammten Tag lauf ich an diesen drei blöden Dinger vorbei, aber mal ein Foto zu machen für ´nen WP-Artikel ist ohne ´n Haufen Arbeit nicht drin. Achso, die Büste wurde von einer Bildhauerin aus L.A. erstellt, greift da das deutsche oder das US-amerikanische Urheberrecht? *seufz* --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 21:51, 12. Feb. 2010 (CET)
Auch wenn die Dame Amerikanerin ist, reicht es aus, wenn Sie Dir eine ganz normale Freigabe mailt. Das deutsche und das amerikanische Urheberrecht dürften sich sowieso in Punkto Freigabe auch nicht groß unterscheiden, wobei ich mich mit ausländischem Recht überhaupt nicht auskenne. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:54, 12. Feb. 2010 (CET)
Ok. Ich danke dir. Morgen geh ich auf Schatzsuche ;). --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 22:07, 12. Feb. 2010 (CET)

Lizenzverstoß durch Docupedia

Nur mal zur Info: http://archiv.twoday.net/stories/6186800/ Ist ein unfreies Wiki, das sich nicht an CC hält --FrobenChristoph 23:56, 12. Feb. 2010 (CET)

Screen-Shots für Fotoerlaubnis

Ich bin ja Flickr-Mitglied und suche ab und zu Bilder für hier. Als Antwort bekomme ich meistens eine Erlaubnis. Um den Urhebern die Arbeit zu erleichtern würde ich gerne immer Screen-Shots der Antwort an das Permission-Team schicken. Wäre es so möglich? Danke! -- AlofokMLUVIT! 17:12, 10. Feb. 2010 (CET)

Ich glaube, das fragst Du besser beim Supportteam direkt. Ich habe das aber bisher immer so gehandhabt, daß ich die Benachrichtigungs-E-Mail von Flickr ans OTRS weitergeleitet habe und – falls weitere Nachrichten zum Verständnis nötig waren – die per C & P angefügt habe. Das gab keine Probleme. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 17:37, 10. Feb. 2010 (CET)
Ja, das wäre das gängige Vorgehen. Weiterleiten was vorhanden ist (mit kurzem Kommentar zum Bildnamen auf Wikipedia u.Ä.), das Support-Team wird dann u.U. eine Mail mit Bitte um Bestätigung an den Urheber senden oder ggf. bei ihm nachhaken, wenn etwas unklar ist. —Pill (Kontakt) 23:18, 13. Feb. 2010 (CET)

Länderspezifische CC-Lizenzvorlagen

Weshalb gibt es hier die Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0 D-spezifisch (Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0/de), aber nicht A-spezifsch oder CH-spezifisch? Auf Commons gibt es solche Lizenzvorlagen, beispielsweise Commons:Template:Cc-by-sa-2.0-at oder Commons:Template:Cc-by-sa-2.5-ch. --Leyo 23:19, 11. Feb. 2010 (CET)

Meines Erachtens spricht nichts dagegen, hier auch die speziell auf A und CH angepassten Versionen der CC-BY-SA als Vorlagen einzubauen. Es ist ja anzunehmen, dass ein Österreicher oder Schweizer Urheber lieber die für sein Land genau passende CC-BY-SA-Fassung wählen möchte, wenn ihm das ermöglicht wird, und für uns auch nicht komplizierter. It's a wiki - mach doch einfach ;-) Gestumblindi 23:29, 11. Feb. 2010 (CET)
Weil wir in der deutschen Wikipedia sind. :) Wir hatten übrigens schonmal Linzenzvorlagen für Minderheiten (z.B. Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.5/ch oder Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.0/at) aber die wurden gelöscht. Hintergrund war, dass WP:LFB möglichst schlank gehalten werden soll und man Bilder eh gleich in Wikimedia Commons hochladen soll. --Isderion 01:24, 12. Feb. 2010 (CET)
Hm, sicher ist es besser, wenn Bilder gleich auf Wikimedia Commons hochgeladen werden. Und CC-BY-SA ist dort ja akzeptiert. Trotzdem gibt es auch Bilder, die auf Commons nicht hochgeladen werden können (beispielsweise akzeptiert die deutschsprachige Wikipedia CC-BY-SA-Bilder von Nutzern aus deutschsprachigen Ländern, die unter Berufung auf die Panoramafreiheit in Ländern angefertigt wurden, in welchen keine solche Regelung existiert, Commons aber nicht). Wenn man nun also als Schweizer oder Österreicher ein Bild hochladen will, das auf Commons nicht geht, warum sollte man dann nicht die Möglichkeit haben, dies unter der für die jeweilige Rechtsordnung wirklich passenden Lizenzfassung zu tun? Insofern denke ich, dass die Schnellöschung von Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.5/ch (im Oktober 2008) als "nicht benötigtes Lizenzbapperl" wohl voreilig war. (Für die Schweiz ist übrigens immer noch 2.5 aktuell, für Österreich gibt es mittlerweile eine angepasste 3.0) Gestumblindi 03:34, 12. Feb. 2010 (CET)
Hinweis: Heute mittag hat jemand Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0/at angelegt und verwendet. ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:31, 12. Feb. 2010 (CET)
Wie gesagt, ich finde das grundsätzlich richtig. Zumindest eine Schweizer Vorlage sollte man dann aber auch noch machen. Und beide auf der Übersichtsseite mit den Lizenzvorlagen einbinden. FritzG, der die damaligen beiden Vorlagen gelöscht hatte, hat inzwischen auf meine Anfrage sinngemäss geantwortet, dass er sich damit nicht auskennt und nur eine Anfrage umgesetzt hatte. Zur Vorgeschichte findet man hier etwas... der inzwischen leider nicht mehr aktive Benutzer Forrester, dessen Arbeit im Bereich der Lizenzvorlagen ich grundsätzlich sehr schätze, hat auf Basis des vorhandenen Bestandes an Bildern argumentiert, um Übersichtlichkeit bei den Lizenzvorlagen zu schaffen - weniger als fünfzigmal verwendet = Umzug der Bilder nach Commons und Löschung der hiesigen Lizenzvorlage. Selbstverständlich ist es völlig richtig, alle Bilder, die nach Commons können, dort hochzuladen bzw. dorthin zu verschieben; "lokal" sollte hier eh so wenig wie möglich hochgeladen werden - eigentlich ausschliesslich Bilder, die auf Commons aus rechtlichen Gründen (Panoramafreiheit, Schöpfungshöhe von Logos etc.) nicht akzeptiert werden, hier aber aufgrund der Gegebenheiten in den deutschsprachigen Staaten möglich sind. Forresters Aussage "Wir sollten Parallelstrukturen so weit wie es geht vermeiden" ist auch durchaus zuzustimmen. Allerdings fragt sich: wie weit "geht es"? Nochmal, man sollte es Urhebern aus der Schweiz und aus Österreich m.E. auch hier ermöglichen, die für sie passendste CC-BY-SA auszuwählen, da nicht alles potentiell hier Akzeptierte auch auf Commons akzeptiert wird. Gegenwärtig wählen sie in einem solchen Fall wohl die CC-BY-SA Deutschland, da ihnen keine passendere angeboten wird. Das ist nicht optimal. Zwei zusätzliche Lizenzbausteine (A und CH) sind meines Erachtens vertretbar und schaffen nicht die von Forrester bekämpfte Unübersichtlichkeit. Wenn niemand etwas dagegen hat, werde ich also auch die CH-Vorlage anlegen und zusammen mit der bereits angelegten österreichischen bei den Lizenzbausteinen aufführen. Gestumblindi 17:30, 13. Feb. 2010 (CET)
Der zweite Teil deines Statements ist Spekulation. Genauso gut könnten sie ja die unported-Version verwenden. ;) Hat die Vergangenheit dann eigentlich nicht bewiesen, dass es gar keine tatsächliche Nachfrage (d.h. für Fälle die nicht nach Commons können) nach dem Baustein gibt. Ansonsten hätte man ja nicht alle nach Commons verschieben können und den Baustein hier löschen können. Und ich wette, falls der Baustein hier eingeführt wird, steht er in über 90 % der Fälle bei Bildern, die man nach Commons verschieben kann (oben ist ja schon das erste Beispiel).
Wenn du aber glaubst, dass die tatsächlich nötig sind, dann leg sie halt an (Jedem Tierchen sein Pläsierchen und jedem Land sein Linzenzbapperl :)). Wir müssen halt aber weiterhin darauf schauen, das wir es mit der Anzahl der Vorlagen nicht einreißen lassen (mit zwei fing's an, dann waren' vier und nach weiteren 6 war's eh schon nicht mehr übersichtlich, deswegen haben dann die zusätzlichen 16 auch nicht mehr gestört :)). Außerdem sollten wir uns darüber einig sein, dass die zwei Lizenzen nicht als Standardlizenz in Spezial:Hochladen auftauchen. --Isderion 02:49, 14. Feb. 2010 (CET)

Bild von Flickr

Ich hätte eine kurze Frage, da mir bekannt ist, dass einige Bilder von flickr auch bei Commons zugelassen sind. Wie sieht das mit diesem Bild aus: [4] ? Danke, Jerchel 17:43, 13. Feb. 2010 (CET)

Da steht recht eindeutig: Alle Rechte vorbehalten. Daher kannst du es hier nicht verwenden. --Succu 17:47, 13. Feb. 2010 (CET)
Du kannst höchstens den Autor kontaktieren, ob er die Lizenz auf eine CC-BY oder CC-BY-SA ändert (auf flickr möglich). Grüße --Carport (D i s k) (±) 17:58, 13. Feb. 2010 (CET)

Urkunde aus dem 11. Jahrhundert

Hallo, ich möchte gerne für den Ausbau des Artikels Bischberg die Urkunde mit der Ersterwähnung der Ortes abbilden. Ein Bild habe ich auch schon gefunden, siehe [5] (großes Bild). Der Urheber (anscheinend Kaiser Heinrich II.) ist offensichtlich schon über 70 Jahre tot. Ist es damit lizenzkonform, wenn ich das Bild unter der Lizenz {{PD-old}} hochlade? Oder gibt es Probleme mit dem Urheberrecht für den Scan? Grüße ----Carport (D i s k) (±) 18:06, 13. Feb. 2010 (CET)

Da eignet sich die Steinzeit-Lizenz {{PD-old}} aus. Der Scan hat keine Schöpfungshöhe, meiner Meinung nach. Am Besten in diesem Falle ist aber diese: 100+ Jahre alt-- AlofokMLUVIT! 18:11, 13. Feb. 2010 (CET)
Ist hochgeladen, vielen Dank (Datei:Bischberg Urkunde.JPG) Grüße ----Carport (D i s k) (±) 18:28, 13. Feb. 2010 (CET)
PD-old halte ich für problematisch. Wegen des Siegels ist hier die 2D-Regel eigentlich nicht anwendbar, siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) – 2-D-Regel. Allerdings ist gerade die Abbildung des Siegels in diesem Fall besonders schwach ausgefallen. Wie ist das zu beurteilen? --FordPrefect42 18:52, 13. Feb. 2010 (CET)
Die Reproduktion würde wahrscheinlich auch etwa so aussehen, wenn man sie mit einem Flachbettscanner gemacht hätte, oder? Dann wäre sie wohl nicht schutzfähig... Gestumblindi 19:01, 13. Feb. 2010 (CET)
Wenn ich mir das Siegel anschaue, dann kommt auf einer Seite ein Schatten. Indiz für einen Scanner. -- AlofokMLUVIT! 19:07, 13. Feb. 2010 (CET)
Wenn man also davon ausgehen kann, dann empfiehlt es sich wohl, auf Commons noch commons:Template:PD-scan hinzuzufügen, damit der Fall klar ist. Gestumblindi 19:27, 13. Feb. 2010 (CET)
Hinzugefügt. Grüße ----Carport (D i s k) (±) 19:39, 13. Feb. 2010 (CET)

Copyright laut Quelle abgelaufen. Welche Lizenz?

Hallo, ich würde gerne dieses Bild verwenden. Laut der Quelle ist die Lizenz abgelaufen. Unter welche Lizenz stell ich das dann online und hier oder in commons? --WortWusel 20:57, 12. Feb. 2010 (CET)

Mir ist unklar, warum die Schutzfrist abgelaufen sein soll. Das Foto stammt von 1939. Gemeinfrei wäre es nach Crown Copyright, wenn es von einem Beamten oder Soldaten der Krone im Dienst aufgenommen worden wäre. Aber dafür gibt es doch gar keine Anhaltspunkte. Wenn das ein beliebiger ziviler Fotograf war, laufen die Urheberrechte nach britischem und soweit ich weiß auch kanadischem Recht noch. Ohne weitere Belege halte ich das Bild nicht für verwendbar. --h-stt !? 23:10, 12. Feb. 2010 (CET)
Die Angabe Schutzfrist abgelaufen stammt ja nicht von mir sondern von der Webseite s.a. hier. Das ist immerhin das Kanadische Staatsarchiv. Weshalb sollte ich an ihren Angaben zweifeln? Sind was das angeht ja keine Laien. Laut [6] hat das Copyright an dem Bild der Besitzer des Negativs und das liegt im Archiv. --WortWusel 23:46, 12. Feb. 2010 (CET)

Kanadisches Copyright läuft 50 Jahre pma und Fotos vor 1949 sind in Kanada frei [7] und wie wir hier immer mal wieder betont haben, ist das Bild dann in de zu verwenden, weil es nämlich in DACH gemeinfrei ist (Schutzfristenvergeich zum tausendsten). Dass Ralf damit Probleme hat, geschenkt, aber H-stt? --FrobenChristoph 23:54, 12. Feb. 2010 (CET)

Nee, nicht Probleme. Ich vergesse das immer wieder ;) --Marcela Datei:Miniauge.gif 00:34, 13. Feb. 2010 (CET)

Resumee? Upload auf commons? Und dann wär da noch die Lizenzfrage. Einfach PD? --WortWusel 00:38, 13. Feb. 2010 (CET) Ich denke so sollte es passen, oder? --WortWusel 01:11, 13. Feb. 2010 (CET)

Das Bild ist in Kanada gemeinfrei. Aber: Sowohl die Firma (en:Stewart Bale), die das Bild angefertigt hat als auch Ort der Anfertigung sind laut Bildbeschreibung in Liverpool zu lokalisieren. Für die Commons wäre UK-Recht (70pma) anwendbar und in DA werden Briten als Inländer gezählt, also auch 70 pma. Löschen. Kragenfaul-Datei:A brown ewe portrait.jpg 10:27, 13. Feb. 2010 (CET)
Ditto, ist PD in Kanada, nicht auf Commons oder DACH. Nur kurze Anmerkung zu der Meinung oben, es sei PD weil sich das Negativ irgendwo in Kanada befindet und im Besitz des Archivs ist. Darum geht es gar nicht. Im kanadischen Gesetz steht nämlich - zitiert nach en.WP ([8] weil einfacher, da auch Quelle) "...who was either the owner of the initial negative or other plate at the time when that negative or other plate was made ... In contemporary terms, this means that the author of a photograph is usually the person who owns the film in the film camera, or whoever owns the digital camera...." usw. (Hervorh. von mir) - und das war immer Stewart Bale. -jkb- 10:55, 13. Feb. 2010 (CET)
Ich kann die Behauptung, dass das Bild PD sein soll, nach wie vor nicht nachvollziehen. --h-stt !? 11:05, 14. Feb. 2010 (CET)
Ist es ja auch nicht. PD ist es nur in Kanada bzw. internetmäßig nur auf Servern die in Kanada gehosted werden. Man darf sich das Bild auch anschauen. Aber man kann es nicht downloaden und verwenden, falls man sich nicht in Kanada befindet. (Insofern ist die Behauptung des Archivs, "Copyright: Expired" irreführend, klar.) Auf ähnlichen Konstruktionen gibt es pre-1923-Texte auf Oldwikisource (s. oldwikisource:Template:PD-US-1923-abroad) oder Texte mit 50 Jahre pma auf wikilivres:Hauptseite. Gruß -jkb- 11:41, 14. Feb. 2010 (CET)

Datei:BBC owl.svg

Hat das Bild die für de.wikipedia benötigte Schöpfungshöhe? Für meine Arbeit als Commons-Admin habe ich vor, es zu löschen, da es urheberrechtlich geschützt ist und die Schöpfungshöhe für Commons erreicht, siehe Commons:Deletion requests/File:BBC owl.svg. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob man es nicht hier unter {{BildSH-Markenrecht}} hochladen könnte, denn es wird in einem Artikel benutzt. --The Evil IP address 18:58, 13. Feb. 2010 (CET)

Wer der Meinung ist, dass SH gegeben ist, muss das begründen. Das gilt auch für Commons. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:04, 13. Feb. 2010 (CET)
@Caddy es war in den 80ger Jahre das Markenzeichen, nur nicht ganz richtig nachgezeichnet, hier auf diesem Foto rechts sieht man das Orginal Datei:BBC_Micro.jpeg. Denke mal kein Verlust wenn es gelöscht würde, wenn sollte es auch so gezeichnet werden das es dem Orginal entspricht so aber ohne Wert. --Elab 19:22, 13. Feb. 2010 (CET)
Das ist aber immer noch noch keine Begründung, wo die SH sein soll... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:26, 13. Feb. 2010 (CET)
Wer behauptet die nicht zu sehen, lügt, ist blind oder blöd. 82.113.106.24 22:03, 13. Feb. 2010 (CET)
Ok, danke, dann ist es wohl nicht notwendig, sie hier hochzuladen. SH liegt denk ich definitiv vor, das ist schließlich eine Zeichnung einer Eule, nicht simpler Text oder Geometrie. --The Evil IP address 23:48, 13. Feb. 2010 (CET)
Die Löschung war voreilig... Bitte lade das Logo wenigstens hier wieder hoch, es hat nämlich keine SH. @IP: Wenn man keine Ahnung hat, ... du weißt schon... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:00, 14. Feb. 2010 (CET)

Keine SH. Wir sollten uns angewöhnen, in solchen Fällen nicht einfach unbelegte Bauchaussagen zur SH zu treffen. Wer SH sieht, muss hinreichend ausführlich begründen, wieso ein deutliches Überragen gegeben ist. Ich seh da beim besten Willen kein Überragen der durchschnittlichen Leistungen eines Designers --FrobenChristoph 19:47, 14. Feb. 2010 (CET)

Filmlogo The Village

Hat dieses Filmlogo Schöpfungshöhe (wenn man das Foto darunter wegschneidet)? Könnte man es also mit der Vorlage:Bild-LogoSH hier hochladen? --Katimpe 00:12, 15. Feb. 2010 (CET)

Ja, das Logo selbst kann man hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:40, 15. Feb. 2010 (CET)

Bilderwunsch Schultereisen

Hallo zusammen, hat dieses Zunftwappen der Schornsteinfeger Schöpfungshöhe? --Flominator 10:45, 15. Feb. 2010 (CET)

Eher nein, da es sich ja um Symbolbilder für die Heradlik handelt. Desweitern ist ein Zunftwapen in der Regel doch mehrere 100 Jahre alt. Von daher würde auch pd-alt gehen. Bobo11 10:53, 15. Feb. 2010 (CET)

Noten aus James Bond Theme

Hi, wir würden gern das Bondthema im entsprechenden Artikel anbringen, sind uns aber nicht sicher, ob die Darstellung einiger Noten dem Copyright gerecht wird. Die Diskussion ist hier zu finden. --ðuerýzo ?! 11:19, 15. Feb. 2010 (CET)

Service: es geht um die Anwendung des Zitatrechts auf ein Notenincipit von ca. 6 Takten Länge, und auch dieses nur in der Melodiestimme, nicht im vollständigen musikalischen Satz. (Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier Probleme mit der Anerkennung als Kleinzitat geben sollte.) --FordPrefect42 12:59, 15. Feb. 2010 (CET)
Hinweis: Schau mal auf WP:BR#Bildzitate: Auch wenn ein Bildzitat rechtlich möglich ist, so sollte man doch davon absehen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:26, 15. Feb. 2010 (CET)
Kennst du Wikipedia:Musikrechte? Ich kenn's nicht, war mir immer suspekt, aber wahrscheinlich ist gerade eine gute Gelegenheit um darauf zu verlinken. :) --Isderion 13:51, 15. Feb. 2010 (CET)

Fotos aus Museen

Ich habe vor einiger Zeit im Verkehrsmuseum des Deutschen Museums in München ein paar schöne Fotos von Exponaten gemacht. Jetzt hätte ich Verwendung für ein Logo, dass auf einer alten Eisenbahn zu sehen ist (nur das Logo, nicht die Bahn selber). Gehe ich recht in der Annahme, dass ich den Upload unterlassen sollte, da Fotos im Museum laut Aushang "nur für den privaten gebraucht" erlaubt sind? --kingofears¿Disk? 野球 15:26, 15. Feb. 2010 (CET)

Die WMF (Betreiber der Wikipedia) hat eine klare Einstellung zu Versuchen mittels Hausrecht Fotorechte zu verzerren. Sie ignoriert solche Einschränkungen einfach. Allerdings könnte deine Besuchervertrag mit dem Museum dich verpflichten, die gemachten Fotos nur privat zu nutzen, was aber eher unwahrscheinlich ist. Hochladen kannst du die Bilder aber, vielleicht solltest du aber nicht als Urheber der Bilder kenntlich sein. Kragenfaul-Datei:A brown ewe portrait.jpg 16:12, 15. Feb. 2010 (CET)
Ich interpretiere das so, dass eine IP das Foto hochladen wird und dabei nicht den Ort der Aufnahme erwähnt. Korrekt? --kingofears¿Disk? 野球 16:20, 15. Feb. 2010 (CET)
Anhand Deiner IP bist du sehr gut lokalisierbar und individualisierbar; das ist die Geschäftsidee der P2P-Abmahnindustrie. Ich würde mich einfach als Benutzer:Verkehrsmuseumsbesucher1 neu anmelden und das Bild als dieser hochladen. Vorher aber die Metadaten der Exif frisieren [kann jedes Freeware-Fototool], da wird nämlich die einmalige Seriennummer deiner Kamera gespeichert. 82.113.121.248 16:24, 15. Feb. 2010 (CET)
Na ja, das klingt ja schon sehr nach illegaler Tätigkeit. Das möchte ich ja auch nicht unbedingt... Schaun mer mal --kingofears¿Disk? 野球 16:26, 15. Feb. 2010 (CET)
Illegal ist das nicht, der Vorschlag der IP ist auch etwas Panikmachend, aber es gibt auch Museen, die entgegen der Rechtslage mal eine Abmahnung versuchen - die P2P-Abmahner erwecken ja teilweise auch den Eindruck von gewerbsmäßigem Betrug. Kragenfaul-Datei:A brown ewe portrait.jpg 16:31, 15. Feb. 2010 (CET)

Locus classicus: Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, besser als Recht am Bild der eigenen Sache --FrobenChristoph 16:45, 15. Feb. 2010 (CET)

Es gibt ja auch Museen, die es sehr gerne sehen, wenn man in ihnen für die Wikipedia/Wikimedia Commons fotografiert... Gestumblindi 00:33, 16. Feb. 2010 (CET)

Presseportal

Zufällig bin ich auf folgenden Link gestoßen: Skoda bietet honorarfreies Bildmaterial zum Modell Superb Combi. Kann man die Bilder hier hochladen? -- AlofokMluvit! 00:21, 16. Feb. 2010 (CET)

Ich sach mal "Nein" und begründe das mit der dort getroffenen Einschränkung "Für redaktionelle Veröffentlichungen können die Bilder honorarfrei verwendet werden.". Was die WP-Lizenzen fordern ist (nahezu) völlige Freiheit, auch für kommerzielle Zwecke, mit Foto-Änderungen etc. --Guandalug 00:24, 16. Feb. 2010 (CET)

Elastolin-Figuren

Wie sind Elastolinfiguren urheberrechtlich zu bewerten. Ich habe da im Ruhr Museum ein besonders entlarvendes Ensemble fotografiert, möchte mich aber vor dem hochladen absichern. Hier ein bereits von anderer Seite hochgeladenes, harmloses Beispiel.--Wuselig 15:11, 15. Feb. 2010 (CET)

Auf den Commons werden die als Derivate works in der Regel gelöscht: (zB: commons:Commons:Deletion requests/File:Elastolin figures.JPG). Nach deutschem Recht gilt für die Figuren als „angewandter Kunst“ wegen der Möglichkeit des Geschmackmusterschutzes ein sehr beschränkter Urheberrechtsschutz, ausschließlich bei Gestaltungen, die einen höheren schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad als der Durchschnitt aufweisen. Das von dir verlinkten Beispiel ist nmM nicht urheberrechtlich geschützt, bei anderen Figuren kann das aber doch der Fall sein. Das ist eine Einzelfallentscheidung, die im Zweifel in der persönlichen Willkür des entscheidenen Richters liegt. 82.113.121.248 16:20, 15. Feb. 2010 (CET)
Die meisten der Figuren des kleinen Aufmarsches tragen keine individuellen Züge. Nur eine Figur im Hintergrund des Bildes - übrigens die einzige Figur mit beweglichem rechten Arm - ist an Haar- und Barttracht eindeutig zu identifizieren. Ich gehe noch mal in mich, auch aus geschmacklichen Gründen. --Wuselig 10:32, 16. Feb. 2010 (CET)

Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg

Bitte die Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg nach de.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 23:32, 15. Feb. 2010 (CET)

So geschehen. ich bitte um eine weitere Prüfung der Übertragung. --Guandalug 00:32, 16. Feb. 2010 (CET)

Bitte die Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg auch nach en.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 10:12, 16. Feb. 2010 (CET)

Das muss ein en - Admin machen, bitte dort beantragen. --Guandalug 10:14, 16. Feb. 2010 (CET)

Bitte die Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg auch nach es.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 10:22, 16. Feb. 2010 (CET)

Nein. --Guandalug 10:40, 16. Feb. 2010 (CET)
Warum? --88.76.18.70 10:41, 16. Feb. 2010 (CET)
Weil das - analog zum oberen Antrag - auf es beantragt werden muss? Gilt für jeden weiteren Wunsch entsprechend. Hier nur deWP. --Guandalug 10:44, 16. Feb. 2010 (CET)
Weil es.wikipedia.org den lokalen Upload von Bildern nicht duldet? --88.76.18.70 10:46, 16. Feb. 2010 (CET)
Auf es. gibts schon lange keinen lokalen Upload mehr. --Marcela Datei:Miniauge.gif 10:48, 16. Feb. 2010 (CET)
Dann gehts schon mal gar nicht. --Guandalug 10:50, 16. Feb. 2010 (CET)
Zum Hintergrund auch: n:Google wegen Doodle zum Australia Day in der Kritik und dort genannte Fundstellen. --Matthiasb 10:30, 16. Feb. 2010 (CET)

1:1 Übersetzung

Ist eine weithin 1:1 Übersetzung einer englischen website als URV anzusehen? Konkret geht es um weite Teile des Artikel Cornelius Krahn, die (mehr schlecht als recht) hieraus übersetzt sind. --Concord 02:59, 16. Feb. 2010 (CET)

Nach meiner Erfahrung sag ich: "Ja." Der Artikel muss ganz neu bearbeitet werden. -- AlofokMluvit! 10:33, 16. Feb. 2010 (CET)

Datei:Gardenaronda.jpg

Lizenzangaben bitte mal prüfen, diese Karte mit Paint zu erstellen halte ich für fast unmöglich? --Elab 10:00, 16. Feb. 2010 (CET)

Ich denke nicht, dass es sich um das normale Standart-Paint handelt. Mit diesem "wäre" sowas möglich. -- AlofokMluvit! 10:35, 16. Feb. 2010 (CET)
Links unten auf der Karte findet sich ein gelbes Markenzeichen (?) "REN.. PANFILO". --Brunosimonsara 10:47, 16. Feb. 2010 (CET)
Wo steht was von Paint? --Marcela Datei:Miniauge.gif 10:53, 16. Feb. 2010 (CET)
unter Metadaten: Paint.NET v3.20 --Elab 10:58, 16. Feb. 2010 (CET)
Aha :-) paint.NET ist aber auch was völlig anderes als das normale Windows-Paint. --Marcela Datei:Miniauge.gif 11:01, 16. Feb. 2010 (CET)
Kann sein kenne mich mit Paint nicht aus, diese Karte gibt es jedoch auch hier:[9] Wenn es alles so seine Richtigkeit hat, dann bitte meine Nachfrage vergessen, sah für mich nach URV aus. --Elab 11:07, 16. Feb. 2010 (CET)
Zum Thema Paint.NET: http://paint.net/ - ansonsten sicher schon überprüfenswert. --Marcela Datei:Miniauge.gif 11:17, 16. Feb. 2010 (CET)

Das ist eine eindeutige URV von Gröden Marketing [10], ich habe SLA gestellt. NNW 11:21, 16. Feb. 2010 (CET)

Pressefotos

Moin, der Pressesprecher der Landesbühne Niedersachsen Nord hat mich auf explizite Anfrage per Mail zu Fotos für die Wikipedia auf die im Internet von der Bühne veröffentlichten Pressefotos verwiesen. Im Anschreiben habe ich explizit auf diesen Link zu Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 hingewiesen. Über die Linkkette Überschrift "Pressefotos" gelangt man hier zu den in Frage stehenden Fotos. Inwiefern können die Fotos nun für Wikipedia/Wikicommons verwendet werden und welche Einträge sind dort zu tätigen? -- Tirkon 23:51, 16. Feb. 2010 (CET)

gar nicht; Pressesprecher soll eine offizielle Freigabemail an permissions-de@wikimedia.org schicken. So sieht's eher so aus als hätte der Pressesprecher das nicht verstanden, wobei möglicherweise die Anfrage ("für Wikipedia") impliziert, dass die Dateien dann nur auf Wikipedia liegen und ansonsten nicht frei sind. Das Impressum macht auch nicht gerade den Eindruck als wären sie scharf drauf die Bilder freizugeben. Siehe auch Wikipedia:LFA#Bei_welchen_Dateien_muss_ich_etwas_besonderes_beachten.3F. --Isderion 00:10, 17. Feb. 2010 (CET)
Am besten bittest du den Pressesprecher zudem, sich vor einer Freigabe mit der Rechtsabteilung des Theaters kurzzuschließen. Ich bezweifle, dass er überhaupt die Kompetenz hat, Bilder freizugeben. Pressebilder sind eben für die Presse gedacht, im Zuge aktueller Berichterstattung, und nicht für eine freie, kommerzielle Nutzung, die in dem Fall auch eine freie Bearbeitung des Bildes erlaubt. --Paulae 00:17, 17. Feb. 2010 (CET)

Hilfe:FAQ Rechtliches

Die Seite ist so hoffnungslos veraltet - da steht zB immer noch drin, dass der Import von CC-Texten unzulässig sei. Sollen wir das leeren, löschen oder mit einem Diese Seite stellt den Zustand von prä 2007 dar, der Inhalt dieser Seite entspricht den Lizenzbedingungen der Wikipedia nicht mal ansatzweise! Hinweis versehen? 82.113.106.24 08:48, 17. Feb. 2010 (CET)

Wie wär’s mir verbessern? ;-) ireas (talk’n’judge - DÜP) 08:52, 17. Feb. 2010 (CET)

Texteinfügung in Zweite Lautverschiebung urheberrechtlich okay?

einmal Versuche ich es noch ... --Saibo (Δ) 16:57, 14. Feb. 2010 (CET)

Von Benutzer:AKGF77 wurde ein langer (fachlich anscheinend korrekter und sehr behaltenswerter) Textabschnitt hinzugefügt.

Ich sprach mit AKG77 auf Benutzer_Diskussion:AKGF77#Zweite Lautverschiebung darüber aus vorerst fachlichen Gründen. Mehr oder weniger durch Zufall wurde allerdings folgendes klar: AKG77 schreibt: "Der Text wurde von den Studenten für die Wikipedia geschrieben. Allerdings wussten sie nicht wie er "technisch" umzusetzen ist. Da bin ich auf Anfrage des Dozenten eingesprungen, wenn ich auch nur rudimentäre Wikipedia-Erfahrung habe"

(Weitere Erläuterungen siehe bitte auf der Benutzer-Disk.; auch ein Kommentar von Benutzer:El bes ganz unten)

Mir ist nicht klar, ob es in der aktuellen Form okay ist. Z.B. weil sich die Studenten evtl. ja nicht bewusst waren, dass sie durch die Veröffentlichung in der Wikipedia einer Verwendbarkeit überall nach GNU-FDL und CC-BY-SA 3.0-de zustimmen. Viele Grüße und Dankeschön! --Saibo (Δ) 21:11, 7. Feb. 2010 (CET)

Ich sehe da ehrlich kein Problem. Die Aufarbeitung des Stoffs in der Form, wie sie jetzt im Artikel steht, kriegen Germanisten schon im Grundstudium genau so präsentiert. Der Text ist also eher eine Faktensammlung, wo einzelne Autoren nur bedingt schöpferisch tätig werden können. Insofern haben hier einige das, was jeder Germanist während des Studiums vorgesetzt bekommt, zusammengetragen und einer hat es dann in Wiki-Form gegossen. Solange keiner ein Buch abgeschrieben hat, ist der Text imho ok, auch weil die eigene schöpferische Leistung jedes Einzelnen wohl sehr gering ist. --Paulae 12:03, 15. Feb. 2010 (CET)
Paulae, ich danke wenigstens dir für die Einschätzung. Da sich sonst keiner äußert, wird es wohl auch zumindest als "wahrscheinlich okay" angesehen, denke ich. Wahrscheinlich okay ist ja auch meine Meinung - auch wenn es halt nicht ganz sauber ist, so wie es ist. Ich werde AKG77 diese Diskussion auf seiner Disk. verlinken. Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:19, 17. Feb. 2010 (CET)

Fotomaterial meines Grossvaters (verstorben 1996)

Hallo zusammen, ich habe beim durchsehen alter Fotoalben meiner Großvaters (†1996), diverses Material gefunden, das schon aufgrund seines Alters Interessant sein dürfe.

Soweit ich verstanden habe, habe ich zusammen mit den anderen Erben auch das Bildrecht geerbt.

Ich beabsichtige das Material unter cc-by-sa im Wikipedia und Wikimedia Commons zur Verfügung zu stellen. Aber wie muss das in der Artikelbeschreibung aussehen ?

Bei dem Bild File:Auf der autofaehre nach sylt.png habe ich folgenden Beschreibungstext hinterlegt:

 {{Information
 |Description={{de|1=PKWs auf dem Autozug nach Westerland}}
 |Source=estate of my Grandvater
 |Author=Adolf Thomas Schuff († 1996)
 |Date=1977
 |Permission=
 |other_versions=
 }}

Wäre die Beschreibung so richtig ? Und wie schaut es aus wenn auf dem Fotos andere Personen zu erkennen sind, die aber zwischenzeitlich verstorben, oder aufgrund des Altersunterschiedes nicht wieder zuerkennen sind ?

Vielen Dank

--Starwhooper 18:20, 16. Feb. 2010 (CET)

Bist du der einziger noch lebende Verwanter, deines Grossvaters? Wenn Nein, musst du leider die gesamte Erbgemeinschaft um Erlaubniss bitten, es sei den der Grossvater hat die die Nutzungrechte für die Fotos in seinem Testament vermacht (eher unwahrscheinlich, da dieser Punkt gern vergessen geht beim Testament erstellen). Das muss nicht zwingend schriftlich sein, denn du musst nur sicherstellen, dass keiner deiner ebenfals erbberechtigeten Verwanten (Blutlinie sagt dir hoffentlich was) dich deswegen verklagt. Und das geht bekanntlich am besten wenn man mit den Leuten redet, klar wen die Zusage schriftlich festgehalten wird ist es noch besser. Du must einfach wissen, wenn du die Bilder so hochlädst ohne das du die Zustimmung der anderen Erbberechtigten eingeholt hast, kannst du von diesen verklagt werden. Also mit Mutter oder Vater (jenachdem wessen Vater), so wie deren Schwestern und Brüdern reden (und ggf wenn verstorben deren Kindern), und wenn sie noch lebt Oma nicht vergessen. Ohne Angaben im Testament, erben die Verwertungrechte, der überlebende Ehegatten und die Kindern der Erblassers, gemeinsam als Erbgemeinschaft. PS. Geburtstage und andere Familienfeste sind oft pasende Gelegenheiten für solche Anfragen. -- Bobo11 20:48, 16. Feb. 2010 (CET)
Danke für die schnelle Antwort. Der Großvater ist der Vater meines Vaters. An den Nachkommen gibt es nur noch meine beiden Geschwister und unsere Mutter. - Es besteht also keine Gefahr das mir jemand die Nutzungsrechte streitig macht.
Bleibt noch die Frage wie ich dies in den Bildern angeben muss. Läuft das über den gleichen Weg als wenn ich die Bilder selber erstellt hätte ? Und kann ich meinen Großvater in der Beschreibung unterschlagen ?--Starwhooper 18:09, 17. Feb. 2010 (CET)
Nein, deinen Grossvater sollte du nicht unterschlagen, denn er ist und bleibt Urheber. Diene Idee oben ist schon mal brauchbar, aber besser wäre wenn du die Lebensdaten zumidest mit Geburtsjahr ergänzen würdest (PS: du darfst auch in deutsch hochladen). Am besten läd du die Bilder mit dem Standartformular [11] hoch, da muste zwar bissel mehr schreiben, aber was solls. Von Vorteil wäre auch wenn du dem OTRS-Team eine Nachricht zukommen läst (ruhig diese Diskuion hier mitverlinken) wo du die hier beschreibene Umstände umschreibst. Dabei darfst du ruhig ind Detail gehen. So die genauern Lebensdaten deines Grossvaters, für Beschreibung reicht Jahr, zum verstellen ob es exakt diese Person ist ist natürlich gebrutsdatum und Todestag von Vorteil. Auch hilft es wenn du die vollstädigen Namen aller Erbberechtigten nennst (Name deines Vaters deiner Geschwister und auch deiner). Die sind zur Verschweigenheit verpflichtet, hilft aber ungemein bei unberechtigten Klagen. Dann kast du die Nummer die du dann erhälst unter Freigabe eintragen, und musst nicht immer ellenlagen Erkläreungen abgeben. Bobo11 20:55, 17. Feb. 2010 (CET)

Portraitfotos von Hochschuldekanen von den Universitätswebseiten

Ich bearbeite z.Z. einen Artikel über eine deutsche Universität. Ich überlege bei der Auflistung der Fachbereiche, in der der Name des jeweiligen Dekans genannt wird, das jeweilige Portraitfoto das auf der Internetpräsenz der Hochschule angeboten wird mit einzufügen. Ich bin mir aber wegen der Urheberrechtsfragen unschlüssig: Zum einen frage ich mich, ob die Bilder nicht gemeinfrei sind da sie von Mitarbeitern der Universität und somit von einem Teil einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erstellt wurden, zum anderen weiß ich nicht, an wen ich mich wenden soll um die Freigabe der Bilder für die Wikipedia zu erfragen. Sind UniProfs = Öffentliche Hand oder sind sie eine Art "Freier Angestellter"? ich brauche da ein wenig Aufklärung. Ich danke euch für eure Antworten! -- Hannesbr100 18:32, 17. Feb. 2010 (CET)

Nein, die Bilder sind nicht per se gemeinfrei.
Ich denke mal, daß die Professoren eine gute Anlaufstelle sind. Du brauchst am Ende eben eine Freigabe das Nutzungsrechteinhabers bzw. Urhebers. Und den wird Dir der Professor wahrscheinlich mitteilen können.
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:18, 17. Feb. 2010 (CET)
Danke sehr für deine Antwort, aber ich wüßte es gern genauer. Unter welcher Lizenz stehen solche Bilder? Muss ich mich an die Profs und an die Universitätsverwaltung wenden? Schließlich liegen die Bilder ja auf der Website der Uni. -- Hannesbr100 13:28, 18. Feb. 2010 (CET)
Das kann man nicht aus der Luft gegriffen sagen.
Du mußt Dich an den Urheber wenden. Und wenn nicht dabei steht, wer der Urheber ist, dann eben an jemanden, der Dir das sagen kann – das kann sowohl die Univerwaltung als auch der Prof sein. Faustregel: einfach mal fragen.
Und unter welcher Lizenz die Bilder stehen, kann man auch nicht einfach so sagen – das kommt immer drauf an. Auch hier kann Dir der Urheber nähere Informationen geben.
Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:33, 18. Feb. 2010 (CET)
Ahh! Achso ist das. Gut, dann werde ich mich mal an einen Sekretär eines Dekans wenden. Nehme dann am besten gleich den der rechtswissenschaftlichen Fakultät - da lassen sich die weiteren Fragen dann klären. :) Grüße -- Hannesbr100 18:03, 18. Feb. 2010 (CET)

Datei:Karl Truppe Selbstportrait Jahr 1942.jpg

Das ist zwar auf commons, aber das würde doch so bei uns nicht durch gehen. Zum einen ist es zweifelhaft ob der Autor eines Buches das Bild überhaupt freigeben kann, zum anderen ist die Einschränkung auf commons auch irgend wie doof. Meinungen? Müssen wir das Bild aus dem Artikel entfernen? Ist ein Commonsadmin da der sich berufen fühlt etwas zu tun?--134.2.3.102 12:46, 18. Feb. 2010 (CET)

Also hier auf de würde ich das auf jeden Fall DÜPen. Eine Freigabe des Buchautors hilft da relativ wenig … (Zudem ist „permission to publish on Commons“ != „freie Lizenz“.) Was Du mit Einschränkungen meinst, ist mir hingegen nicht ganz klar – habe ich da etwas überlesen? Komisch ist auch, daß unter „Andere Versionen“ Bild-GFDL steht. Also ich würde das hier aus dem Artikel entfernen und auf Commons das der DÜP Entsprechende tun (deletion request?). Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:07, 18. Feb. 2010 (CET)

Mit Einschränkung meine ich genau den Satz: „permission to publish on Commons“. Ich hab grad festgestellt, das hat ein Autor von hier hochgelanden, ich sprech ihn mal an.--134.2.3.102 13:35, 18. Feb. 2010 (CET)

Oh, und ich habe gerade ein deletion request gestartet und das Bild aus de entfernt ^^ ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:41, 18. Feb. 2010 (CET)

Datei:Pilzkopf 1.jpg

Zu sehen ist auf dem Bild eine Großaufnahme von einem Kindergesicht. Ich habe die Datei wegen Recht am eigenen Bild und fehlendem Einverständnis des Erziehungsberechtigten gelöscht. Der Hochlader gibt nun an, die Einwilligung zu haben. Bild wurde auf Pestalozzi-Stiftung_Hamburg verwendet. Glauben wir die Freigabe augrund der Aussage des Hochladers? Brauchen wir eine Freigabe ans OTRS vom Hochlader? Brauchen wir eine Freigabe ans OTRS der Eltern?

Grüße jodo 16:30, 18. Feb. 2010 (CET)

Hallo jodo! (Ich habe mir erlaubt, Deine Unterschrift zu versetzen)
Wo gibt er das denn an? Kannst Du vielleicht den Wortlaut posten?
Eine Freigabe ans OTRS ist leider nicht möglich – das OTRS nimmt keine RaeB-Freigaben mehr an. Insofern befürchte ich, daß es wohl bei einer Löschung bleiben muß :-/
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:38, 18. Feb. 2010 (CET)
Das wusste ich zB. noch nicht. Die Formulierung lautet "Die Pestalozzi-Stiftung Hamburg hat dieses Bild mit Genehmigung der Eltern an mich weiter gegeben und zur Benutzung frei gestellt." jodo 16:51, 18. Feb. 2010 (CET)

Datei:Wachgekuesst Mannheimer Schloss.JPG

URV? --Flominator 19:51, 17. Feb. 2010 (CET)

Meine Meinung: Panoramafreiheit, da das Poster dort für seine Lebensdauer (d.h. dauerhaft) dort angebracht ist. Das Poster wurde wohl zu keinem anderen Zweck als zum Ankleistern dort verwendet, nachdem es wieder abgenommen wird, wird es wohl direkt in den Müll wandern. IMO daher: keine URV. -- Yellowcard 19:55, 17. Feb. 2010 (CET)
„Der Kommentar von Schricker verneint die Panoramafreiheit bei in Schaufenstern oder Schaukästen ausgestellten Werken, bei Plakaten an Litfaßsäulen und Spruchbändern an Häusern.“ (Panoramafreiheit) Dieser Fall ist IMHO analog zur Litfaßsäule, also keine FOP. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:59, 17. Feb. 2010 (CET)
OK, überzeugt. Ich finde das Kriterium "bleibend" immer schwierig zu beurteilen. Zum Beispiel finde ich auch das Urteil zum Verhüllten Reichstag überraschend. ;-) -- Yellowcard 21:39, 17. Feb. 2010 (CET)
Der Reichstag ist überraschend - aber so ist nunmal die Rechtssprechung. Schricker ist eindeutig, keine Panoramafreiheit. --Marcela Datei:Miniauge.gif 13:52, 18. Feb. 2010 (CET)
Ist das kein amtliches Werk? (Verwendung des Wappens im Logo) --Matthiasb 14:09, 18. Feb. 2010 (CET)
„Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.“ (WP:BR#Amtliche Werke) Ergo kein Amtliches Werk. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 14:42, 18. Feb. 2010 (CET)
Leute! Das ist ein Veranstaltungsplakat! Die Staatliche Schlösser... sind kein Amt! Das sind Stiftungen. --Marcela Datei:Miniauge.gif 23:12, 18. Feb. 2010 (CET)
Sag ich doch … ^^ ireas (talk’n’judge - DÜP) 23:18, 18. Feb. 2010 (CET)
Hab LA auf Commons gestellt, bitte beteiligen. --Marcela Datei:Miniauge.gif 23:37, 18. Feb. 2010 (CET)
Nun gelöscht. — Raymond Disk. 10:19, 19. Feb. 2010 (CET)

Burdsch Chalifa

Bitte die in Burdsch Chalifa verwendeten Bilder nach de.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 10:39, 16. Feb. 2010 (CET)

Und wo war da jetzt die Frage zum Urheberrecht? --Max Nörglmoser 16:33, 16. Feb. 2010 (CET)
Das ist eine Admin - Anfrage, denn nur Admins können (meines Wissens) Bilder, die auf commons existieren, in der deWP hochladen. --Guandalug 16:35, 16. Feb. 2010 (CET)
Und die werden auf Commons demnächst gelöscht, weil es in den V.A.E. keine Panoramafreiheit gibt, betrifft also praktisch alles in commons:Category:Buildings in the United Arab Emirates, wo der Architekt 1960 oder später verstorben ist. Also sollte man sie vor der Löschung hierher rüberholen, damit der CommonsDelinker nicht die Artikel verhunzt. --Matthiasb 17:08, 16. Feb. 2010 (CET)
Jo. Muss nur wer machen. Und der "wer" muss Admin sein. (Nein, ich habe dazu aktuell nicht die Zeit...) --Guandalug 17:15, 16. Feb. 2010 (CET)
Solche Anfragen bitte nach WP:AAF, da wird das schneller bearbeitet. Falls es rechtliche Zeifel gibt, ob Bilder überhaupt nach de-WP gerettet werden dürfen, sollte man aber dennoch hier nachfragen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:58, 16. Feb. 2010 (CET)

Die 15 Burdsch-Bilder liegen nun in der Kategorie:Datei:Commonsduplikat unter gleichem Namen. Bei der Datei:Dubail21.jpg bin ich mir nicht sicher, ob sie wirklich okay ist. Bitte auch bei allen Bildern die Lizenzen überprüfen und ggf. Bildbeschreibungen anpassen. Da in der Commons:Category:Buildings in the United Arab Emirates und ihren Unterkategorien laut Catscan über 1000 Bilder liegen, hätte ich gern eine Liste der wirklich gewünschten Bilder, denn der zeitliche Aufwand bei dieser reinen Fleißarbeit ist nicht gerade gering. --32X 01:05, 20. Feb. 2010 (CET)

Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen wohl alle Bilder gerettet werden. Das kann man aber nicht so einfach händisch machen, da muss man sich was überlegen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:19, 20. Feb. 2010 (CET)

Bild:Solar Probe Plus observing the Sun.jpg

Das Bild wurde von dieser NASA Seite hochgeladen. Es befindet sich jedoch auch im Bildarchiv der Solar System Exploration Seite der NASA. Dort ist es mit dem: Image Credit: NASA/JHUAPL versehen. Da JHUAPL für das Applied Physics Laboratory steht, frage ich, ob das Bild gelöscht werden muss, und wenn es verwendet werden darf, ist der Lizenzbaustein dann richtig?--Uwe W. 22:02, 19. Feb. 2010 (CET)

File:Klimadiagramm-metrisch-deutsch-Zinder.Niger.png

Wenn wie in dem Fall die Lizenzinformationen durch eine Vorlageneinbindung in der Commonslizenzvorlage unter Description eingebunden ist, kann ich das auflösen, d.h. die Parameterwerte korrekt eintragen, oder sollte ich das nicht tun, weil das mit der Migration GFDL -> CC zusammenhängt, was nur jemand machen sollte, der das durchblickt? --Matthiasb 13:47, 20. Feb. 2010 (CET)

Logo auf Commons

Datei:Chess Olympiad Dubai 1986 Logo.jpg

Ist dieses abfotografierte Logo richtig oder sollte es nicht besser lokal gespeichert sein? 88.130.218.102 15:59, 20. Feb. 2010 (CET)

Da Dubai keine Panoramafreiheit kennt, wird es auf Commons bestimmt irgendwann gelöscht werden (Das Problem haben wir auch mit den modernen Hochhäusern dort). Wenn es bleibend im öffentlichen Raum angebracht ist, kann es hier lokal hochgeladen werden. -- Herby 16:12, 20. Feb. 2010 (CET)
angebracht ist ?! Eher war :-) 88.130.218.102 16:23, 20. Feb. 2010 (CET)
Es war ein Plakat auf einem Holzständer, der während der Olympiade 1986 vor der Turnierhalle aufgestellt war, und das ich fotografierte. Sind solche alten Fotos erlaubt, wenn sie den damaligen Turnierort betreffen? --GFHund 09:00, 21. Feb. 2010 (CET)

Kann das jemand hierher transferieren? 88.130.218.102 16:48, 20. Feb. 2010 (CET)

Maler 1993 verstorben

Ich bitte nur kurz um eine Zweitmeinung zur Diskussion hier. Meines Erachtens müssen die Bilder des 1993 verstorbenen Malers Richard Simon auf Commons gelöscht werden, da kein Einverständnis der Erben vorliegt. Hier geht es zur Liste der betreffenden Bilder. Der Benutzer ist noch neu auf Wikipedia, also bitte lieb mit ihm umgehen. ;-) --Paulae 22:50, 21. Feb. 2010 (CET)

Polarlys hat die Bilder gelöscht. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:56, 21. Feb. 2010 (CET)

Wikipedia Bilder

Hallo kann man einfach so Bilder aus der WP in anderen Wikis verwenden? Wie hier zu sehen ist http://www.pluspedia.de/index.php/Datei:I-250_back.jpg und hier das WP Bild Datei:I-250 back.jpg --Uatlo 16:29, 20. Feb. 2010 (CET)

Oh bei PlusPedia gibts noch mehr davon http://www.pluspedia.de/index.php/Datei:MiG-13_I-250_3-view_drawing.png. bei WP Datei:MiG-13_I-250_3-view_drawing.png --Uatlo 16:33, 20. Feb. 2010 (CET)
Im konkreten Fall ist das ok, da das Bild gemeinfrei ist. Dann ist kein Urheber und Lizenz notwendig. Bei Bildern, die noch urheberrechtlich geschützt sind wäre es ohne jede Nennung von Urheber und Lizenz (nett wäre auch die Quelle) auf jeden Fall eine URV.
Pluspedia verwendet MediaWiki 1.15.1. Sie könnten mit einer einfach Einstellung die Bilder von Wikimedia Commons direkt nutzen, so dass die Bilder und die Lizenzinformationen transparent von den Wikimedia Servern gezogen werden. Wie das geht, ist unter Commons:Commons:Weiterverwendung beschrieben. — Raymond Disk. 16:41, 20. Feb. 2010 (CET)
Danke Raymond, war mir nicht bekannt das es keinerlei Lizenzangaben bedarf wenn man Bilder übernimmt. --Uatlo 18:28, 20. Feb. 2010 (CET)
Das hat er nicht gesagt. Er hat gesagt, dass es bei urheberrechtlich nicht mehr geschützten Bildern keiner Lizenzangabe bedarf. Das ist schon was anderes. --Paulae 18:34, 20. Feb. 2010 (CET)
Wie man Aussagen schönlesen kann.... Raymond hat die Sache mit urheberrechtlich geschützten Werken doch ziemlich detailiert erklärt. Kopfschüttelnd, -- Yellowcard 18:37, 20. Feb. 2010 (CET)
Sorry dann habe ich den Satz: Im konkreten Fall ist das ok, da das Bild gemeinfrei ist. Dann ist kein Urheber und Lizenz notwendig wohl falsch verstanden. Egal erledigt und danke --Uatlo 19:01, 20. Feb. 2010 (CET)
Nein Du hast den zweiten Satz: Bei Bildern, die noch urheberrechtlich geschützt sind wäre es ohne jede Nennung von Urheber und Lizenz (nett wäre auch die Quelle) auf jeden Fall eine URV. einfach ignoriert. Typischer Fall von selektiver Wahrnehmung. --Wuselig 00:45, 21. Feb. 2010 (CET)

Die Webseite ist schon wegen mangelhafter Textübernahmen auf WP:WN/M gelistet. --Martina Nolte Disk. 00:08, 22. Feb. 2010 (CET)

@Martina hab gerade Info hier:WP:WN/M eingetragen es sind hunderte Artikel betroffen. Da werden Autoren offensichtlich falsch angegeben. Hier ein Beispiel klickt mal die Autoren an. [12] --Elab 11:41, 22. Feb. 2010 (CET)

Neues Urteil zu Gebäudefotos schon bekannt?

Ist das neue Urteil zu Gebäudefotos schon bekannt und welche Änderungen ergeben sich daraus für WP? URL --89.245.213.201 12:14, 22. Feb. 2010 (CET)

ja, siehe Abschnitt #Sanssouci-Urteil vom OLG. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:20, 22. Feb. 2010 (CET)

: Ja, ist schon bekannt. --kingofears¿Disk? 野球 12:22, 22. Feb. 2010 (CET)ireas war schneller

Titelblatt einer Borchert-Erstausgabe (1947)

Hallo liebe Mitstreiter,

auf Commons findet sich ein Scan der Titelseite einer modernen Ausgabe von Wolfgang Borcherts Drama Draußen vor der Tür (Datei:Wolfgang Borchert Draussen vor der Tuer.jpg); die Lizenz ist {{PD-ineligible}}. Wenn dies legal ist, kann ich dann nicht auch ein Scan des ebenfalls sehr einfach gestalteten Titelblattes der Erstausgabe unter dieser Lizenz hochladen? Siehe Bild des Titelblatts. Im Gegensatz zur Titelseite der modernen Ausgabe, deren dokumentarischer Wert gering ist, wäre das Titelblatt der Erstausgabe ja eine ganz nette Illustration für unseren Artikel. Oder erreicht das Titelblatt der Erstausgabe doch eventuell die nötige Schöpfungshöhe, so dass ein Hochladen nicht ratsam ist?

Und: Falls das Hochladen möglich ist: Muss ich den Stempel der Stadtbücherei (Vorbesitzer) unkenntlich machen?

Vielen Dank für Eure Meinung und Hinweise, beste Grüße, --Aristeas 15:19, 17. Feb. 2010 (CET)

Hallo Aristeas!
Also Schöpfungshöhe hat das verlinkte Bild auf keinen Fall – zumindest hier auf de; auf Commons dürfte es aber auch gehen. Der Stempel ist ebenso kein Problem.
Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:35, 17. Feb. 2010 (CET)
Ich meine sogar, dass Reclam-Cover mal irgendwo als Beispiel für Titel ohne Schöpfungshöhe angeführt waren. Stempel könnten auf Commons je nach Gestaltung allerdings problematisch werden, nicht aber, wenn der Stempel nur Text enthält. -- Yellowcard 17:28, 17. Feb. 2010 (CET)
Hallo ireas und Yellowcard, vielen Dank für Eure Hinweise! Ich warte noch ein bisschen ab, ob irgendjemand eine andere Meinung vertritt (ja? bitte melden!); falls nicht, lade ich das Bild hoch … --Aristeas 20:09, 17. Feb. 2010 (CET)

Für de und Commons tauglich. Stempel sollte schon aus optischen Gründen entfernt werden --FrobenChristoph 21:00, 17. Feb. 2010 (CET)

Hallo FrobenChristoph, danke für Deine Stellungnahme! Über die „optischen Gründe“ kann man streiten: ich würde den Stempel wegen seines dokumentarischen Wertes erhalten (er dokumentiert die Provenienz des Buches). Dennoch werde ich ihn entfernen bzw. unkenntlich machen, um jegliche rechtliche Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. --Aristeas 10:08, 19. Feb. 2010 (CET)
Der Stempel dürfte als Version des Heidelberger Wappens keine Schöpfungshöhe besitzen. Aber es gibt Leute die das anderes sehen.--134.2.3.103 16:26, 22. Feb. 2010 (CET)

Goldmünze Karls des Großen

Hi,

was denkt ihr über folgendes Bild:

Sieht identisch mit dem hier aus. Unseres hat eine bessere Auflösung, bei dem anderen ist eine Quelle angegeben:

Der Einsteller der Datei hat mehrere "historisch-professionelle" Abbildungen eingestellt und diese dann auch per OTRS freigegeben (Siehe Benutzer Disk).

Also: URV oder nicht? Ggf. könnte man es im Artikel Goldmünze Karls des Großen einbauen. Grüße--Wkpd 13:18, 22. Feb. 2010 (CET)

PS: Vielleicht kann ja mal ein Admin in das OTRS-Ticket 2008031910009829 schauen - evtl. ist da das Bild ja mit freigegeben.--Wkpd 13:20, 22. Feb. 2010 (CET)
Nur zur Info: OTRS-Zugang und Administratorenstatus haben nichts miteinander zu tun! ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:31, 22. Feb. 2010 (CET)
Ich guck gleich mal im System, würde aber im Vorhinein mal vermuten, dass die Abbildung der Goldmünze als 2D-Reproduktion (obwohl dreidimensionale Elemente erkennbar sind, insbesondere der Lichtwurf des Scanners macht dies deutlich, würde ich dies als nicht schutzfähige 2D-Repro betrachten) keine Schöpfungshöhe erreicht und damit nicht schutzfähig ist. Die Schutzrechte für die Goldmünze sind, wenn sie denn jemals bestanden haben dürften, ohnehin abgelaufen (70 Jahre pma). -- Yellowcard 14:59, 22. Feb. 2010 (CET)
Das angegebene Ticket bezieht sich nicht auf eine solche Goldmünze, auch sonst konnte ich spontan kein Ticket finden, das sich auf die Goldmünze bezieht. Daher gilt nur noch oben Gesagtes. -- Yellowcard 15:04, 22. Feb. 2010 (CET)

Eigener Scan eines handschriftlichen Briefes von 1903: welche Angaben muss ich machen?

Ich möchte gerne in einen biographischen Artikel zur Illustration einen handschriftlichen Brief von 1903 einarbeiten. Der Brief ist datiert vom 25.2.1903; sein Verfasser ist 1916 gestorben. Den Brief habe ich eingescannt, und zwar von einer Kopie, die mir ein niederländisches Archiv vor einiger Zeit angefertigt hat. Darf ich diesen Scan hochladen, und wenn ja: Welche Angaben zu Quelle etc. muss ich dabei machen? --Dammer 21:58, 22. Feb. 2010 (CET)

Das ist gemeinfrei, benutze {{Bild-PD-alt}} --Marcela Datei:Miniauge.gif 22:02, 22. Feb. 2010 (CET)
Natürlich so viele Angaben wie möglich zum Brief und desen Urheber (also mit Lebesdaten und vorallem Todesdatum). Aber der Fall ist ganz klar Bild-PD-alt, da du ja Todesdatum weist und das länger als 71 Jahre zurückliegt. Bobo11 22:47, 22. Feb. 2010 (CET)
Gut, also ist in diesem Fall der Verfasser des Briefes selbst der "Urheber", nicht derjenige, der die Kopie des Briefes angefertigt hat, oder gar ich selbst, der diese Kopie eingescannt hat. Als "Quelle" gebe ich dann wohl am besten das Archiv an, in dem das Original des Briefes liegt. Herzlichen Dank für die Hilfe.--Dammer 05:37, 23. Feb. 2010 (CET)

Sanssouci-Urteil vom OLG

Heute frisch reingekommen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Az. 5 U 12/09 entschieden: die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg darf KEINE Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben. (mehr dazu + die Vorgeschichte) --Martina Nolte Disk. 20:24, 18. Feb. 2010 (CET)

Gute Entscheidung. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:53, 18. Feb. 2010 (CET)
Verstehe ich das richtig, daß somit die Parkanlagen als öffentlicher Verkehrsraum im Sinne der Panoramafreiheit betrachtet werden können bzw. in diesem Urteil als solche betrachtet werden? Laut Artikel waren Fotografien von der Straße aus zuvor auch schon toleriert (was natürlich rechtlich nichts Neues ist ;)). ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:03, 18. Feb. 2010 (CET)
Wir sollten zunächst die Urteilsbegründung abwarten, bevor wir mit solchen Spekulationen uns selbst verwirren. :D -- Yellowcard 21:08, 18. Feb. 2010 (CET)
Ich denke, es geht dabei weniger um Panoramafreiheit (die greift hier eh nicht, da die Schlösser aufgrund ihres Alters längst gemeinfrei sind). Es geht dabei eher um´s Hausrecht in (halb-)öffentlichen Anlagen wie eben den Schlossgärten und ob man dort Fotografien verbieten darf (in Innenräumen darf man das ja). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:16, 18. Feb. 2010 (CET)
Naja, die aktuelle Parkgestaltung und -planung ist jeweils jünger als 70 und wäre urheberrechtlich geschützt.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 21:24, 18. Feb. 2010 (CET) P.S.: Bei Ablehnung von Ansprüchen müssen alle denkbaren Anspruchsgrundlagen (also inklusive Urheberrecht) abgeklappert werden. Aber die Gründe sollten in der Tat abgewartet werden.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 21:27, 18. Feb. 2010 (CET)
Ob die aktuelle Parkgestaltung genug eigenes Werk ist, um sich von Linné abzuheben, ist auch diskussionswürdig ;) --Marcela Datei:Miniauge.gif 23:08, 18. Feb. 2010 (CET)
Der Kerl heißt Lenné!--Ekkehart Baals 15:09, 23. Feb. 2010 (CET)

Jedenfalls ein Richter mit Bodenhaftung und Humor zugleich: "Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich." --Martina Nolte Disk. 23:01, 18. Feb. 2010 (CET)

Das ist auf jeden Fall einen Artikel wert, Caroline-Urteile gibts ja auch. Schricker 5 kommt wohl erst 2011 oder 2012, darauf müssen wir nicht warten. --Marcela Datei:Miniauge.gif 23:06, 18. Feb. 2010 (CET)
Auszug dazu aus der Berliner Zeitung, S. 34, von heute unter der Überschrift "Kostenlose Fotos von Sanssouci. Gericht: Gebühr für Aufnahmen nicht zulässig" (leider ist der Artkel nicht online im Textarchiv der Zeitung).:
  • "Fotoaufnahmen der preußischen Schlösser dürfen ohne Einschränkung gewerblich genutzt werden. In seinem am Donnerstag verkündeten Urteil wies das brandenburgische Oberlandesgericht eine Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ab, die Fotografen Auflagen erteilen wollte. (Az.: 5 U 12/09, 5 U 13/09, 5 U 14/09) [...] Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es kein Vorrecht des Eigentümers gebe, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Fotografen und Filmemacher hätten vielmehr das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus ihren Fotos und Filmen zu ziehen. "Andernfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich." [...] Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen zum Sichtschutz treffen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Dies sei jedoch im Fall der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten nicht möglich, da ihre Anlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssten. Besucher der Parkanlagen seien auch nicht durch die Parkordnung dazu verpflichtet, gewerbliche Aufnahmen zu unterlassen. [...] Die Stiftung sei zwar als Privtaeigentümerin anzusehen, erfülle aber einen öffentlichen Auftrag. Das Eigentum an Gebäuden und Grundstücken allein reiche deshalb nicht aus, um eine gewerbliche Nutzung der Aufnahmen zu verbieten. Mit den Gebühren, die Nutzer von Aufnahmen an die Agenturen bezahlen, werde das Urheberrecht an den Bildern abgegolten, nicht die Nutzung des Eigentums der Stiftung [...].
Laut Artikel überlegt die Stiftung, Revision einzulegen. --Lienhard Schulz Post 15:53, 19. Feb. 2010 (CET)
In meinen Augen sagt das Urteil nicht wirklich viel aus. Es bleiben noch einige Fragen offen. -- Yellowcard 17:46, 19. Feb. 2010 (CET)
Das ist noch nicht die Urteilsbegründung, sondern stammt aus der Pressemitteilung des Gerichts am Abend des Urteilsspruchs. Also abwarten und gespannt bleiben. --Martina Nolte Disk. 02:28, 20. Feb. 2010 (CET)

Fotos von 1945 - Heeresgeschichtliches Museum

Grüßgott allerseits! Ich habe vor, den Artikel über das Heeresgeschichtliche Museum in Wien ordentlich auszubauen, auch dessen Geschichte. 1944 ist das Museum schwer bombadiert worden und ich würde gerne 3 Fotos von den Zerstörungen einfügen. Die Fotos wurden von einem unbekannten Fotografen im Jahr 1945 gemacht, sie entstammen dem Bildarchiv des HGM und wurden mir mit der Erlaubnis übergeben, diese in die Wikipedia zu stellen. Allerdings nur wenn sie nicht reprofähig sind (= kleiner als 500kb, was der Fall ist]]. Der Mitarbeiter des HGM wäre auch bereit, an die WP einen Zweizeiler zu schreiben, dass das HGM mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Meine Frage an die alten Hasen hier: Was ist zu tun, welchen Lizenzbaustein soll ich verwenden? Danke im voraus und LG, --Pappenheim 07:32, 23. Feb. 2010 (CET)

Wahrscheinlich gar keinen. Die Bilder sind fast sicher für die Wikipedia bis ca. 2045 nicht nutzbar. Es sei denn: 1. es sind lediglich Lichtbilder ohne Werkcharakter oder 2. das HGM ist Inhaber des Urheberrechts bzw. des ausschließlichen Verwertungsrechts, was aber kein Werken unbekannter Dritter schwer zu konstruieren wäre und gibt die Bilder unter einer freien Lizenz, die von jederman für (fast) jeden Zweck nutzbar ist. Die Erklärung, dass die Bilder in der Wikipedia verwendet werden sürfen reicht auch dann auf keinen Fall, es müsste schon eine Freigabe unter einer genau bezeichneten freien Lizenz erfolgen. 89.0.160.241 09:16, 23. Feb. 2010 (CET)
Erstmal danke. Definitiv ist, dass das HGM Inhaber aller Fotorechte ist, da der Fotograf ja damals Mitarbeiter des Museums war. Da die Bilder viel zu klein sind, um in einer kommerziellen Publikation abgedruckt zu werden, würde das HGM die freie Lizenz ausstellen. Wäre das korrekt?--Pappenheim 09:35, 23. Feb. 2010 (CET)
Die wissen nicht, wer der Fotograf war, aber dass er ein Angestelter des Museums war und die Rechte an das Museum abgetreten hat? 09:45, 23. Feb. 2010 (CET)
Das kann schon sein. Ich war auch mal in einem großen Unternehmen mit reichhaltiger eigener "Lichtbildstelle". Da kam alles rein, was die eigenen angestellten Fotografen so anlieferten. Datum, Ort, Anlass etc. war alles wohldokumentiert, aber eine Zuordnung der Aufnahmen zu den Namen der Fotografen fand nie statt. Das dürfte in den Bildarchiven großer Unternehmen und Institutionen gar nicht so selten vorkommen. -- 194.48.128.75 12:37, 23. Feb. 2010 (CET)
Punktgenau, so ist es. Der Fotograf war Angestellter des Museums, und damit liegen auch die Rechte beim Museum. Und das HGM ist auch so nett, die Bilder freizugeben, aber nur in einer Größe bis 500kb, sodass sie eben nicht in einer kommerziellen Publikation verwendet werden können, weil zu klein und zu gering aufgelöst. Die Frage ist jetzt eben nur, welchen Lizenz-Baustein ich verwenden soll, da will ich eben keinen Fehler machen, sonst kommen wieder die Bots daher mit dem Herumgepetze „Es gibt Probleme mit Deiner Datei...“ Das will ich eben verhindern, daher also meine Frage, welcher Baustein in diesem Fall anzuwenden ist. Bitte - danke für Auskunft und LG, --Pappenheim 12:59, 23. Feb. 2010 (CET)
Ich sehe da auch kein Problem, wenn das HGM an permissions (siehe Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigaben schicken. Dass das HGM bei der Arbeit eines Mitarbeiter auch die rechte hat, ist ähnlich Patenten, wo diese ja auch dem Dienstgeber zustehen. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 16:40, 23. Feb. 2010 (CET)
Ja schon, ist ja alles schön und grün, aber - Schockschwerebrett - was für einen Lizenzbaustein soll ich nehmen??? Bitte um Auskunft, Euer --Pappenheim 18:41, 23. Feb. 2010 (CET)
Was erwartest Du denn jetzt für eine Antwort? Es muss der Lizenzbaustein gesetzt werden, der die Lizenz der Bilder beschreibt. Und unter welcher Lizenz die Bilder stehen, entscheidet das HGM. Auf Hilfe:Was sind die gängigsten Lizenzen? kannst Du Dir (und dem HGM) einen Überblick verscaffen. -- Yellowcard 19:31, 23. Feb. 2010 (CET)

Rechte an einem alten Buch

Nehmen wir an, eine Bibliothek habe ein altes Buch von 1860. Hat die Bibliothek irgendein Recht ausser dem Recht, das physikalische Objekt zu haben und ueber es verfuegen zu koennen ? Koennte ich es einfach scannen, wenn mir die Bibliothek es ausleiht und ich dem Objekt beim Scannen keinen Schaden zufuege ? Wenn nein, warum nicht ? Danke. Mkengel

Du darfst. Es sei den, der Autor hat das Buch als 20 Jähriger geschrieben und starb im biblischen Alter von 101 Jahren, dann musst du noch bis nächstes Jahr warten.--134.2.3.102 14:54, 23. Feb. 2010 (CET)
Im Klartext: Nach Ablauf der Regelschutzfrist, also im 71. Kalenderjahr nach dem Tod des Urhebers, darfst Du mit dem Text als Werk machen was Du willst, unabhängig vom Buch oder dessen Besitz. Gruß -- Yellowcard 17:57, 23. Feb. 2010 (CET)

Alte Photos und Pläne

Ich würde gerne zu historischen Dampfern Deckspläne und Fotos einstellen, die nachweislich vor 1910 entstanden sind. Der Urheber ist mir leider nicht bekannt. Gibt es irgendwelche Probleme damit? Könnte eine Reederei heute noch Rechte auf alte Pläne aus der Zeit vor 1910 haben? Mediatus 17:14, 23. Feb. 2010 (CET)

Deckpläne sind eh unproblematisch, da sie als technische Normzeichnungen, selber keinen urherrechtlichen Schutz geniessen können, da bei ihen keine eigene schöpferische Leistung vorliegen kann (Da es nur eine richtige Darstellung gibt). Bei Fotos einfach mal Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind durchlessen. Und sich den Satz; der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann zum Gemüte führen. Bobo11 17:39, 23. Feb. 2010 (CET)

Herzlichen Dank für die prompte Hilfestellung! Mediatus 17:49, 23. Feb. 2010 (CET)

Zeichnungen von Schriftstellern

Hallo ich würde meine gezeichneten Zeichnungen - Portraits von Schriftstellern frei zur Verfügung stellen. Heinrich Böll zum Beispiel. und dann auf der Seite Böll hochladen. oder eben dort wo noch kein Bild von schriftsteller x ist Wie trete ich die Rechte an den Grafiken ab. es sind keine Fotos. ich hab eine Malerei von mir vom halleschen Dichterkreis abgetreten an die e-mailadresse. Wann und wo kann ich das bild wiederfinden und auf der artikelseite einfügen--Hühnermanhattan 17:53, 23. Feb. 2010 (CET)

Nach BK erst einmal grundsätzlich::Zeichnungen werden hier als Theoriefindung generell eher ungern gesehen. Wenn du einen eigenen Wikiartikel als Künstler hättest, wäre das was anderes (sh. z.B. Bebilderung von Franz Antel), aber ich glaube, die strengen RK sind da bei dir derzeit (noch) vor. Die Rechte trittst du unabhängig davon ab, indem du die Bilder unter eine der freien Lizenzen stellst. Die ersten Antworten dazu findest du unter Hilfe:FAQ zu Bildern. Bedenke aber, dass die Bilder anschließend von anderen auch kommerziell genutzt werden können. Und bedenke ebenso, dass Abmalen von einem urheberrechtlich geschützten Foto keine Lösung ist. --Paulae 18:07, 23. Feb. 2010 (CET)
Zur Frage 2: Hast du die Datei schon hochgeladen? --Paulae 18:09, 23. Feb. 2010 (CET) Nachtrag: Da ich annehme, dass nicht: Man lädt erst die Datei hoch und gibt sie dann mit einer Mail frei, da man in der Freigabe eigentlich den Dateinamen nennen soll. Sonst können die Verantwortlichen die Mail und die Datei ja gar nicht so einfach zuordnen. --Paulae 18:12, 23. Feb. 2010 (CET)

DE oder Commons und welche Lizenz, wenn überhaupt

Von WP:FZW hierher kopiert, hatte mich zuerst verlaufen ;-)


Es geht um dieses Bild. Evelina Haverfield ist 1920 verstorben, das Bild muß also früher entstanden sein. Die Schrift mit dem Namen des Photographen in der linken unteren Bildecke ist nicht entzifferbar, mit Ausnahme des Wortes Road – der Photograph war wohl Brite; der Bildtext unter dem Bild deutet auf eine Veröffentlichung als Postkarte oder dergleichen hin. --Matthiasb 12:52, 23. Feb. 2010 (CET)

Ich würde meinen, das geht unter der 1923-Regel. Ich würde in der ersten Zeile noch «Lead» lesen und in der zweiten Zeile vor dem Road etwa: «21, (Grand-)field Road, [?]», wobei das -field ebenso ein −wick sein könnte. Ich vermute, ohne weitere Quellenangaben ist der Fotograf nicht zu ermitteln. Port(u*o)s 13:20, 23. Feb. 2010 (CET)

Seht ihr das wie Port(u*o)s? --Matthiasb 13:54, 23. Feb. 2010 (CET)

Für die 1923er-Regel muss eine Veröffentlichung vor 1923 nachgewiesen sein. Ist das hier der Fall? Wenn dieses Bild zum Beispiel bei der Beerdigung ausgegeben wurde (wie das ja heute noch manchmal gemacht wird und wie der Text unter dem Bild ja durchaus implizieren könnte), würde das dann als Veröffentlichung gelten? --Paulae 14:05, 23. Feb. 2010 (CET)
laut der Bildaufschrift hat sie das Bild noch gekriegt, ich denke das <1923 lässt sich sehr stimmig verargumentieren Rbrausse (Diskussion Bewertung) 17:35, 23. Feb. 2010 (CET)
Wie kommst du darauf? Ich lese auf dem Bild nur The Hon. Evelina Haverfield, augenscheinlich von der selben Handschrift, die auch den Text drunter verfasst hat (wo steht, dass sie verstorben ist). --Paulae 17:39, 23. Feb. 2010 (CET)
ups, ich hab da ein "To" rausgelesen gehabt - und bin davon ausgegangen, dass der Text drunter erst später (als beispielsweise Erinnerungskarte für Beerdigungsgäste) hinzugefügt wurde Rbrausse (Diskussion Bewertung) 17:42, 23. Feb. 2010 (CET)
Wäre da nicht commons:Template:PD-UK-unknown ausreichend? --Matthiasb 11:46, 24. Feb. 2010 (CET)
Naja, der Fotograf ist nicht unbekannt. Er ist auf dem Bild bloß unleserlich. Das wäre für PD-UK-unknown schon eine sehr abenteuerliche Auslegung. --Paulae 12:14, 24. Feb. 2010 (CET)

Verwendung fremder WP-Bilder auf Panoramio

Folgende Bilder von mir wurden alle vom gleichen Benutzer als "eigenes Werk" ohne eine Freigabe von mir auf Panoramio hochgeladen:

Daher meine Frage: Ist das so rechtens? Und falls nein: Was kann man dagegen tun? Gruß, -- Felix König Artikel Portal 15:57, 21. Feb. 2010 (CET)

die fotos aus panoramio sind als cc-by-nc-nd 3.0 gekennzeichnet, was angesichts der von dir gewählten lizenzen natürlich falsch ist. zudem müsste der panoramio-uploader "redfox" je nach gewählter lizenz die quelle bzw. den autoren (also dich) benennen. tut er auch nicht.
ich würde den user nett, aber nachdrücklich anschreiben. bei nicht-reaktion kontaktversuch über den plattform-betreiber. zuletzt könntest du dir das nehmen des rechtsweges überlegen. --JD {æ} 16:07, 21. Feb. 2010 (CET)
Vielen Dank für die Information. Das dachte ich mir schon. Einen Panoramio-Account habe ich allerdings nicht (und will eigentlich auch keinen). Gruß, -- Felix König Artikel Portal 16:10, 21. Feb. 2010 (CET)
Und überhaupt hat der Benutzer bislang ausschließlich Wikipedia-Fotos hochgeladen. Gruß, -- Felix König Artikel Portal 16:11, 21. Feb. 2010 (CET)
(nach BK) Mail an Panormaio --Martina Nolte Disk. 16:15, 21. Feb. 2010 (CET)
Das wäre möglich. Gruß, -- Felix König Artikel Portal 16:16, 21. Feb. 2010 (CET)
Mail an Ralf, wenn das alles nichts hilft. --Marcela Datei:Miniauge.gif 22:58, 21. Feb. 2010 (CET)
Mail an Panoramio ist raus. Vielen Dank für dein Angebot, Ralf, ich komme evtl. (hoffentlich nicht) darauf zurück. Gruß, -- Felix König Artikel Portal 18:55, 22. Feb. 2010 (CET)
Sind jetzt alle gelöscht worden. Vielen Dank noch mal für die Hilfe. Gruß, -- Felix König Artikel Portal 20:30, 24. Feb. 2010 (CET)

Nochmals Richtlinienvorschlag

[14]. Da anscheinend Konsens besteht, könnte jemand den Baustein basteln? --FrobenChristoph 01:22, 24. Feb. 2010 (CET)

Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei einfachen Lichtbilder, die vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurden. -- ST 15:56, 24. Feb. 2010 (CET)
Ich habe bei der Gelegenheit auch mal gleich unsere Regelung 1. Weltkrieg wieder aufgeführt. --Marcela Datei:Miniauge.gif 16:04, 24. Feb. 2010 (CET)
Gibt's dazu auch ein Bapperl? -- ST 16:14, 24. Feb. 2010 (CET)
Ich weiß nicht, ob da eins existiert hat. --Marcela Datei:Miniauge.gif 16:34, 24. Feb. 2010 (CET)

Videospiel-Sprites

Ist es erlaubt, Bilder von Sprites einzufügen? Konkret ginge es mir um solche Bildchen für den Artikel Super Mario Bros. Hat so etwas Schöpfungshöhe? Wenn erlaubt, wie sollte ich die Datei hochladen und mit welchen Lizenzhinweisen? Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 15:17, 24. Feb. 2010 (CET)

Hi Umweltschützen!
Fals das Bild keine SH hat, dann ist der Baustein {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} der richtige. Dem verlinkten Bildchen würde ich die SH absprechen, da wartest Du aber besser noch mal auf andere Meinungen ;)
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:26, 24. Feb. 2010 (CET)
Ja, sind halt noch weitere Bilder wie [15], [16] oder [17]. Vielleicht könnte man so etwas ja sogar als SVG einbinden. Ist aber nicht dringend, erst ab Freitag kann ich anfangen, mich mit den Sprites genauer auseinanderzusetzen. Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 15:37, 24. Feb. 2010 (CET)
Sehr problematisch und meines Wissens in Literatur und Rechtsprechung noch nie behandelt. Die technischen Vorgaben schränken die Darstellung der Figuren sehr weitgehend ein, daher kann man einerseits darauf abstellen, dass keine Schöpfungshöhe vorliegt. Oder man nimmt, wie es die Rechtsprechung bei anderen Sachverhalten aus dem Urheberrecht tut, an, dass wegen den geringen Spielräumen schon geringe Individualität die Schutzschwelle erreicht. Sicher dürfte sein, dass die zentralen Elemente des Gamedesigns über angewandte Kunst hinausgehen. Damit fallen nach meiner Ansicht gerade die für eine Enzyklopädie relevanten Leitfiguren eines Games eher aus. --h-stt !? 17:01, 25. Feb. 2010 (CET)

Freie Fakten vs Schöpfungshöhe von Datenbanken

Ist es zulässig Namensherkunft und Benennungsdatum von einzelnen Straßen aus entsprechenden Datenbanken zu entnehmen? Konkret: Darf beispielsweise für die Liste der Straßen und Plätze in Berlin-Friedrichshain http://berlin.kauperts.de/ herangezogen werden? Siehe auch Diskussion. --Nicor 18:36, 24. Feb. 2010 (CET)

Solange du nicht die ganze Datenbank oder wesentliche Teile davon übernimmst, ist das völlig ok. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:47, 24. Feb. 2010 (CET)
Nicor, wenn Du hier schon fragst, solltest Du auch darauf hinweisen, das Ihr plant, solche Art von Listen über sämtliche Berliner Ortsteile zu erstellen. Das ist das Kernproblem, nicht ob solche Liste paar Datensätze übernimmt. Nur wenn es um mehrere Hunderte bis Tausende geht, sieht der Fall ganz anders aus.Oliver S.Y. 22:23, 24. Feb. 2010 (CET)
Trotzdem kann eine Datenbank nicht verhindern, dass jemand anderes eine ähnliche Datenbank zu gleichen Thema anlegt. Wichtig ist eben das sie die beiden nicht wie eine Ei dem andern gleichen, sondern unterschiedlich aufgebaut und gestalltet sind, auch wenn sie sich auf die gleich Quelle berufen. Probelmatisch wird's dann, wenn sie gleich sind (da reklamiert der der sie zuerst erstellt hat zurecht, ich sag nur C&P). Nicht problematisch ist es dann, wenn sie nur das gleich Thema behandeln, aber wirklich unterschiedlich aufgebaut sind. Tip: Einfach alles vermeiden was den Anschein erweckt man habe einfach kopiert (z.b. Sortierbare Tabelle verwenden die mehr Funtionen hat als die Quelle. Ander Reihenfolge der Spalten usw).Bobo11 22:58, 24. Feb. 2010 (CET)
Nein, aber man kann in Teufelsküche kommen wenn man die absichtlich eingebauten Fehler kopiert. Daran erkennt man wenn jemand ein Datenbankwerk übernimmt. Und in einer Liste von Straßen lässt sich ganz einfach eine Straße verstecken, die es in Wirklichkeit nicht gibt.--84.160.196.244 23:47, 25. Feb. 2010 (CET)
Es geht ja um die Frage ob man solche Daten übernehmen darf. Falls ja, müsste man folglich auch falsche Daten übernehmen dürfen. Das gilt es lediglich im Sinne der Richtigkeit der Wikipedia zu vermeiden. Tatsächlich sollten die Listen allerdings nochmal mit Hilfe einer Straßenkarte überprüft werden. --Nicor 02:48, 26. Feb. 2010 (CET)

Kopieren von kompletten Wikipedia-Artikel

Der Betreiber der PlusPedia-Wiki stellt im Cafe die Frage: Unter welchen Umständen muss die Versionsgeschichte mitgenommen werden? Wenn komplette Wikipedia-Artikel kopiert werden. siehe Link zum Café. Kann bitte da mal ein Experte vorbei schauen und die Frage aus Sicht der WP richtig beantworten. Danke --Elab 10:23, 26. Feb. 2010 (CET)

Hier stehen die aktuellen Nutzungsbedingungen. --Taxman¿Disk? 10:27, 26. Feb. 2010 (CET)

Screenshots der Wikipedia

Mal eine dumme Frage aus einem „kleinen“ Portal. Wenn man als Anreiz für die Portalmitarbeit Screenshots von Artikeln macht, die es als AdT oder "schon gewusst" auf die Hauptseite geschafft haben. Darf man diese Screenshots dann als Bild wieder hochladen? Und wenn ja, mit welcher Lizenz? BB-Portal dankt! --kingofears¿Disk? 野球 18:38, 26. Feb. 2010 (CET)

Wenn auf dem Screenshot ein Foto oder eine andere Abbildung mit Schöpfungshöhe enthalten sind, dann gilt die Lizenz dieser Abbildung. Der Text drumrum dürfte meistens keine SH aufweisen. Screenshots ohne geschützte Bilder sind also gemeinfrei. --Marcela Datei:Miniauge.gif 19:20, 26. Feb. 2010 (CET)
Anmerkung: Bitte die Screenshots nicht als JPG oder GIF, sondern als PNG hochladen. --Leyo 19:42, 26. Feb. 2010 (CET)
Firma dankt für die Einschätzungen. --kingofears¿Disk? 野球 21:54, 26. Feb. 2010 (CET)

Filmplakat von 1922 auf commons - 50er-Regel für juristische Person?

Hallo, für die Datei wird auf commons das Ursprungsdatum 1922 angegeben. Der entsprechende Film wurde zwar 1922 uraufgeführt, ob das Plakat jedoch _wirklich_ von 1922 ist, kann ich nicht sicher nachvollziehen. Daher will ich mich bei der geplanten Verwendung auf der Hauptseite (AdT) nicht auf die 1923er-Regel verlassen. (Nachtrag: 23er-Regel ist Quatsch. Photograph/Graphiker ist zwar unbekannt, Urheber jedoch sehr wohl, nämlich Prana-Film.)

Nun die eigentliche Frage: Könnte hier die 50er-Jahre für Publikationen von juristischen Personen zutreffen (es ist ja "nur" das Plakat, keine Filmszene)??

Danke für das Feedback! --Sunergy 14:14, 26. Feb. 2010 (CET)

Lokal wäre die Datei allein deswegen kein Problem, da hier die Schöpfungshöhe wohl nicht erreicht wird. Auf Commons kann man so aber nicht argumentieren. -- Yellowcard 14:24, 26. Feb. 2010 (CET)
heisst das für die Praxis: auf .de transferieren und dann ist die Verwendung O.K.? (wäre ja fast zu einfach.....) LG, --Sunergy 14:28, 26. Feb. 2010 (CET)
Ja. Bitte einen Admin deines Vertrauens, das hier hochzuladen. Neben SH käme noch die 1923er Regel in Frage, hier gehts also auf jeden Fall, auf Commons jedoch nicht. --Marcela Datei:Miniauge.gif 15:29, 26. Feb. 2010 (CET)
hey, cool, hier eine Antwort von Marcela, trotz...... (na, lassen wir das). Respekt&Dank. --Sunergy 15:34, 26. Feb. 2010 (CET)
PS: Urheber: Prana Film ist unmöglich, da Urheber nur natürliche Personen sein können. Nur Menschen können etwas schöpfen, so deutsches Recht. --Marcela Datei:Miniauge.gif 15:37, 26. Feb. 2010 (CET)
ah, O.K., LUT §3 [18], juristische Person des öffentlichen Rechts ('hatte die beiden Worte überlesen). THX, --Sunergy 16:06, 26. Feb. 2010 (CET)
Dann hab ich mal den LA auf Commons eröffnet, bin mal gespannt.... -- Yellowcard 15:11, 27. Feb. 2010 (CET)

File:Jackie Kennedy Color Portrait.jpg

Bitte mal zur Lizenz runterscrollen und lesen. Stimmt das?-- Alt Wünsch dir was! 15:10, 27. Feb. 2010 (CET)

Ja, das Bild muss gelöscht werden. Keine Einschränkung bekannt ist nicht immer gleich PD. Hier haben wir einen sehr bekannten Fotografen und einen Abzug einer sehr bekannten Serie, aber der war kein Angestellter der US-Gov. 82.113.106.30 15:24, 27. Feb. 2010 (CET)

Gemälde in/auf der Sixtinischen Kapelle

Datei:The Resurrection of Christ.jpg
Ist drin, danke. --Flominator 20:32, 27. Feb. 2010 (CET)

Hallo zusammen, ist das Teil PD oder muss ich um Erlaubnis bitten? --Flominator 20:12, 27. Feb. 2010 (CET)

2D-Kopie eines gemeinfreien Werkes, Sockenfall. --Marcela Datei:Miniauge.gif 20:14, 27. Feb. 2010 (CET)
Aber ne Briefmarke :-( --Marcela Datei:Miniauge.gif 20:16, 27. Feb. 2010 (CET)

Sujetwagen von der Fasnacht (Schweiz)

Hallo! Ich habe Bilder von beleuchteten Sujetwagen ("Ladäärne") vom Basler Morgestraich - also in der Schweiz - gemacht, die nach meiner Einschätzung wohl nicht ganz ohne Schöpfungshöhe sind. Darf ich die Bilder ohne Probleme in die deutschsprachige Wikipedia hochladen? Die Urheber sind mir in den meisten Fällen nicht bekannt, da ich mir die Fasnachtscliquen nicht aufgeschrieben habe. Da die Aufnahmezeit zwangsläufig zwischen 04:00 und 06:00 Uhr nachts lag (= stockdunkel), habe ich die meisten aus lichttechnischen Gründen ohne viel Umgebung fotografiert, so dass die Panoramafreiheit wahrscheinlich nicht zum Tragen kommt, oder?Ist der Umweg über Hochladen auf Commons und anschließendes Einbinden in Artikel der deutschsprachigen Wikipedia möglich? Soll ich mal ein Beispielbild zur Verdeutlichung hochladen, kann ja gleich wieder gelöscht werden? Gruß, --Latschari 21:28, 23. Feb. 2010 (CET)

Die Frage habe ich mir kürzlich auch gestellt. Panoramafreiheit scheidet aus, nicht weil du das Objekt allein fotografiert hast (was durchaus erlaubt wäre), sondern weil es sich nicht um ein dauerhaft installiertes Objekt handelt. Am einfachsten wäre es vermutlich schon, du würdest die Cliquen ausfindig machen und fragen. Du kannst vielleicht über die Homepage der Basler Fasnacht die Themen der einzelnen Cliquen finden und so die Motive zuordnen. Ich kann mir vorstellen, dass du die Bewilligung bekommst, denn nach der Fasnacht nützen ihnen die Wagen eh nichts mehr. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 23:32, 23. Feb. 2010 (CET)
Ich denke auch das PaterMcFly vorgehen die beste Lössung ist. Die Wahrscheinlichkeit ist, wenn Anfrage gut formuliert ist, sogar hoch das du eine Freigabe erhälst. Da es sich ja um kein Kunstwerk eines Künstlers handelt, der damit Geld verdienen will, sondern um eines womit man an die Öffentlichkeit will. Klar man könnet auch argumetieren Fasnacht = Demostation = Gebrauchskunst (und endsprechend hoch muss die Schöpfunghöhe sein), wobei ich hier durchaus die Möglichkeit seh das die Schöpfunghöhen-Schwelle für Gebrauchgegenstäde klar übertroffen wird (Wäre eh Einzelfall endscheideung). -- Bobo11 23:41, 23. Feb. 2010 (CET)

Es wäre zu prüfen, ob die Wagen nach Schweizer Recht geschützt sind. Sind sie es nicht, sind sie es auch nicht in D und Ö, also hier verwendbar. --FrobenChristoph 01:19, 24. Feb. 2010 (CET)

@FrobenChristoph, lies bitte mal meine Satz oben noch mal genau. Ich befürchte ja das die nach Schweizer Recht geschütz sein könnten (Als Kunstwerk, wenn man den Fasnachstwagen denn als solche bezeichen kann, sind sie es sicher. Nicht aber zwingen wenn Fasnachtswagen unter Gebrauchkunst fallen). Allerdings seh ich durchaus die Möglichkeit das man eine Freigabe krige. Wenn die da ist, ist das Detail ob auch SH auch als Gebrauchgegenstand oder nicht, eh egal. Bobo11 17:43, 24. Feb. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe ist allerdings eindeutig, darüber brauchen wir wohl nicht zu diskutieren. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:50, 28. Feb. 2010 (CET)

Nachträgliche Lockerung von Bildlizenzen

Ich habe einige Bilder bei Wikimedia hochgeladen, die ursprünglich als GFDL bzw. CC-By-SA (doppel-)lizenziert sind. Da ich einige Bilder gerne minimalrestriktiv als CC-By lizensieren möchte (u.a. nachdem mir in Diskussionen etliche Probleme mit Copyleft klargeworden sind), meine Frage: Ist es möglich, eine Lizenz nachträglich in eine weniger restriktive Lizenz umzuändern? Mir ist klar, dass Lizenzänderungen normalerweise nicht möglich sind (siehe dazu das Diskussionsarchiv), aber da wird nirgends auf den Fall eingegangen, dass lediglich Restriktionen entfernt werden. Zudem meine ich, dass in Wikimedia/pedia nur max. zwei Lizenzen pro Datei zulässig sind (zumindest habe ich noch keine Dreifachlizenz gesehen), außerdem würde eine Dreifachlizenz der Art GFDL & CC-By-SA & CC-By (insbesondere letztere beiden) wohl Zweifel an der geistigen Gesundheit des Benutzers aufkommen lassen. CC-By-SA in CC-By umwandeln wäre also meiner Meinung nach am saubersten, da ja nur zusätzliche Freiheiten gewährt werden. Aber wäre das auch a) rechtlich und b) nach der Wikimedia-Policy zulässig?--SiriusB 13:07, 24. Feb. 2010 (CET)

Lockern geht, nur die andere Richtung geht nicht. Wurde mir zumindest in einem ähnlichen Fall genau so gesagt. --Paulae 13:11, 24. Feb. 2010 (CET)
Ganz persönliche Meinung: Klar geht das, wenn's der Bild-Uploader macht. Bitte mit entsprechendem Kommentar in der Zusammenfassung (sonst hält das nochw er für Vandalismus). --Guandalug 13:19, 24. Feb. 2010 (CET)
Als Urheber kannst du natürlich deine Lizenzen lockern. Auch eine Dreifachlizenz ist durchaus möglich. Auch wenn´s blöd aussehen mag, ist es durchaus möglich, CC-by-sa und CC-by hinzuschreiben. Da aber die eine Lizenz, die andere überflüssig macht, kann man sich die restriktivere dann auch schenken. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:38, 24. Feb. 2010 (CET)
Nicht nur als Urheber werden Lizenzen gelockert. --Marcela Datei:Miniauge.gif 19:45, 24. Feb. 2010 (CET)
In welchem Zusammenhang steht dies jetzt mit der Frage?--SiriusB 11:22, 25. Feb. 2010 (CET)

Danke für die schnellen Antworten!--SiriusB 11:22, 25. Feb. 2010 (CET)

Meine Empfehlung sieht in dem Fall so aus, die „Lockerung“ als zusätzliche Lizenz einzusetzen, damit die Lizenzhistorie dokumentiert ist und für eine bereits erfolgte Weiternutzung unter dem bisherigen Lizenzmodell Kontinuität besteht. --Eva K. ist böse 12:12, 1. Mär. 2010 (CET)

Wehrhahn-Linie Streckenplan Schöpfungshöhe

Hallo, erreicht diese Grafik die nötige Schöpfungshöhe um geschützt zu sein? Danke!--Tankwart 00:57, 25. Feb. 2010 (CET)

Für die kleine Münze wird das reichen. Lass den Plan doch von der WP:Kartenwerkstatt nachbauen. 82.113.106.30 17:52, 1. Mär. 2010 (CET)

Alte ? Fotos fremder Personen fotografiert von unbekannt in 1938 - 1960 ?

Guten Tag, vorweg: die Bildurheberrechte haben mich mehr verwirrt als aufgeklärt :-()

Ich habe mehrere Aufnahmen unbekannter Urheber aus den Jahren 1938 - 1960, welche mir größtenteils unbekannte Jazz-Musiker bei Jam-Sessions und anderen Zusammentreffen zeigen.

Die Bilder stehen nicht im Netz. Sie stammen aus dem privaten Fotoalbum meines Vaters. Er war an den obigen Veranstaltungen beteiligt und ist auch gelegentlich abgebildet.

Ich möchte einige Artikel mit diesen Bildern ergänzen und evtl. auch einen neuen schreiben.

Haben Sie eine Idee, wie ich mich aus urheberrechtlicher Sicht verhalten soll ?

Danke schön im voraus ein Anfänger Teletick

--95.89.215.13 15:27, 26. Feb. 2010 (CET)

Die Richtige Antwort lautet vermutlich 50 Jahre warten. Dann gilt auch für die jüngsten Bilder die pragmatische PD-Old-100-Jahre-Regelung. Wobei es ja angeblich Studien gibt, dass der Mensch, der 200 Jahre wird, heute schon lebt. Kurz Aus meiner Sicht scheint es auf absehbare Zeit eher unmöglich die Bilder mit Lizenzen zu versehen, die Wikipedia-konform sind.--134.2.3.103 15:32, 26. Feb. 2010 (CET)
Wenn der Urheber unbekannt ist, können wir die Bilder nicht verwenden. --Marcela Datei:Miniauge.gif 15:34, 26. Feb. 2010 (CET)

Schade, wäre interessant gewesen, es ging um den hier schon mehrfach unter verschiedenen Bezeichnungen erwähnten "Hot Club Leipzig", einen während der Nazi-Zeit verbotenen und im Untergrund wirkenden Jazz-Club.

Der / Die originäre(n) Urheber(innen) sind vermutlich schon verstorben oder kennen Wikipedia nicht :-) Gruß Teletick

PS: Das mit dem 50 Jahre warten klappt auch nicht, so lange lebe ich nicht mehr :-(

Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. --Marcela Datei:Miniauge.gif 17:08, 26. Feb. 2010 (CET)
Idee: Die Bilder auf einer privaten eigenen Website veröffentlichen und von Wikipedia dorthin verlinken. --DuckobertDag 15:38, 1. Mär. 2010 (CET)

Pragmatische Regelung bei einfachen Lichtbilder, die vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurden

Wir hatten uns hier vor einiger Zeit (hier und hier) über eine Regelung für einfache Lichtbilder geeinigt. Der Vorschlag war dann von mir umgesetzt worden. Ich hatte dazu eine Vorlage erstellt und eine Regelung in WP:BR eingefügt:

Pragmatische Regelung bei einfachen Lichtbilder, die vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurden
Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert einfache Lichtbilder, die nachweislich vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurden.
Zur Kennzeichnung dieser Bilder muss die Vorlage {{Bild-PD-alt-50}} verwendet werden.
Es ist vom Uploader oder von anderen auf der Dateibeschreibungsseite zu belegen, dass
  • das Bild vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurde und
  • das Bild ein einfaches Lichtbild (§ 72 UrhG) ist, d. h. eine Aufsichtskopie
    • von Münzen und Medaillen
    • von Flachreliefs
    • von Orden und anderen hinreichend falschen Ehrenzeichen darstellt.
Fehlen die genannten Belege oder erweisen sie sich in der Diskussion als unzureichend, werden die betroffenen Bilder nach 14 Tagen wieder gelöscht.

Ohne sich vorab an der Diskussion zu beteiligen oder auch nur hier mal einen Hinweis zu hinterlassen, haben Suhadi Sadono und Lukas9950 meine Änderungen zurück gesetzt und einen Schnelllöschantrag für den Baustein gestellt. Ich halte diese Vorgehensweise für ziemlich daneben. WP:UF ist für meine Begriffe die erste Anlaufstelle für die Klärung solcher Fragen. Einen SLA auf eine hier besprochene und abgestimmte Vorlage, ohne auch nur einen Hinweis an uns oder wenigstens einen der beteiligten Urheberrechtler, kann man - unabhängig von der inhaltlichen Frage - nur als grobe Missachtung unser aller Arbeit hier auffassen. Wir erarbeiten hier seit Jahren die Basis für eine einigermaßen rechtssichere Handhabung verschiedener Rechtsbereiche rund um die Urheberrechte, damit die Wikipedia und die Foundation keine Probleme bekommen und dann erscheinen zwei Benutzer, die auf WP:UF noch nicht sonderlich geglänzt haben und stellen unsere Arbeit hier in Frage. Der Vorschlag stand hier lange genug zur Debatte. WP:UF wird von genügend Benutzern mit teilweise höchst fundierten Kenntnissen im Urheberrecht beobachtet, so dass man auch aus einer Abstimmung unter Beteiligung weniger Benutzer (ohne auch nur einen Widerspruch) auf einen Konsens der Urheberrechtler schließen darf. Wer sich hier an den Diskussionen nicht beteiligt, sollte bitte hinterher nicht ein Fass auf machen - schon gar nicht in dieser Form. Eine Übersicht über die Argumentation findet sich auf der Disk zur Vorlage. Erschreckend fand ich besonders die Forderung, die Rechtslage per Meinungsbild zu regeln. Das zeugt für mich von einem fatalen Missverständnis unserer Möglichkeiten.

Ich würde mich freuen, wenn wir hier die Sache wieder gerade biegen könnten und in einem Bereich Klarheit schaffen, der bislang nicht eindeutig geregelt war. Der Beitrag von ChrisiPK:

Bisher war Konsens, dass wir nicht entscheiden können, was Lichtbildwerk und was Lichtbild ist, weshalb wir alles als Lichtbildwerk behandelt haben. Ausnahmen hierzu waren (schon immer) einfache Reproduktionen, also Münzen/Bücher/etc. auf Scannern. Wozu wir die Vorlage jetzt brauchen sollen, erschließt sich mir nicht. Entweder will sie ein Problem lösen, das keines ist (einfache Repros werden als PD-SH markiert) oder sie macht das Lichtbild vs. -werk-Fass auf, in welchem Fall man das wesentlich breiter diskutieren sollte als nur mit ein paar Leuten auf UF.

erfasst es m. E. auch nicht richtig. Repros von Münzen oder Reliefs etc. können nämlich durchaus geschützt sein. Wer da einer gerichtlichen Entscheidung vorgreifen mag.... In jedem Fall handelt es sich bei den in der Vorlage genannten Fällen bestenfalls um einfache Lichtbilder, die höchstens eine kurze Schutzdauer von 50 Jahren nach Veröffentlichung haben. Aber sie haben diese Schutzdauer vermutlich auch und können nicht einfach mit PD-SH markiert werden. Unsere Vorlage dient damit dem Schutz der Rechteinhabe, indem möglicherweise geschützte Inhalte nicht einfach vorgeblich wegen mangelnder Schöpfungshöhe als PD markiert werden und damit auch dem Schutz des Projekts. Ich freue mich auf eine lebhafte Diskussion. -- ST 10:43, 27. Feb. 2010 (CET)

Ein MB wäre hier das Falscheste, was man machen kann, denn da stimmen Leute miz ab, die das nicht erfassen und verstehen. Gleiches gilt für die WK1-Regelung. --Marcela Datei:Miniauge.gif 11:08, 27. Feb. 2010 (CET)
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass wir nicht entscheiden können und auch nicht versuchen sollten, was ein Lichtbild und was ein Lichtbildwerk ist. Einfache Reproduktionen sind nach Auffassung der Foundation urheberrechtlich nicht schützbar (siehe auch commons:COM:ART), auch wenn manche Rechtssysteme das anders sehen mögen. Alles, was keine einfache Reproduktion mehr ist, sollten wir IMHO als Lichtbild behandeln.
Ob ein MB hier sinnvoll ist, wage ich auch zu bezweifeln. Wo aber sehr wohl ein MB sinnvoll wäre, ist die Regelung zum ersten Weltkrieg. Hier geht es nicht um eine rechtliche Frage, sondern darum, ob man annehmen darf, dass Urheber von Kriegsbildern inzwischen lange genug tot sind. Zu behaupten, alle Fotografen aus dem ersten Weltkrieg seien gestorben, ist nicht zielführend und dient keinesfalls dem Schutz des Projekts. Commons hat da eine sehr schöne Richtlinie, commons:COM:PRP, an der wir uns meines Erachtens hier auch orientieren sollten: Wenn Zweifel daran bestehen, dass ein Bild gemeinfrei ist, dann lieber nicht hochladen. Wir begeben uns schon mit der 100-Jahre- und der 1923-Regelung auf sehr dünnes Eis, das brauchen wir nicht noch bis 1918 aufzuweichen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:51, 27. Feb. 2010 (CET)
Es geht hier um eine Stufe jenseits von PRP. PRP umfasst lediglich 2D-Objekte, für diese und Scans von 2,5D-Objekten (Münzen etc.) würde die Neuregelung keine Änderung verursachen. Lediglich bei 2,5-D-Objekten, die lichtgebildet worden sind, ändert sich was. PRP umfasst die nicht, in DACH sind die aber nach 50 Jahren sicher ungeschützt. 82.113.106.30 15:32, 27. Feb. 2010 (CET)
Bitte nicht PRP mit PD-ART verwechseln: PRP umfasst _alle_ Dateien, PD-ART nur einfache Reproduktionen. Und damit sind auch Fotos gemeint, die möglicherweise (weiß ich nicht!) nach dt. Recht Lichtbilder sein können. Ist uns aber schnuppe, weil die Foundation sagt, dass einfache Reproduktionen keinen erneuten Schutz genießen. Bisher wurde das (zumindest bei uns) auch auf 2,5D-Objekte angewendet. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:47, 27. Feb. 2010 (CET)
Die WMF bezieht das mit Reproduktionen auf ein US-Urteil, dass sich ausschließlich auf 2D-Repros bezieht. Früher wurden hier sogar Münzbilder gelöscht, wenn es eindeutig Fotos der Münzen waren. L82.113.106.28 18:40, 27. Feb. 2010 (CET)

Bitte auch beachten, dass durch diese imho völlig unnötige Aktion nun zahlreiche Bilder wieder auf der Kippe stehen (z. B. [19])... Da natürlich, soweit ich das sehe, nirgendwo vermerkt wurde, welche Bilder alles betroffen sind, darf man die wieder neu zusammensuchen... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:47, 27. Feb. 2010 (CET)

Was hat dieses konkrete Foto mit der 50-Jahre-Regel zu tun? Sollen jetzt etwa alle Fotos, die nicht von Profis stammten, unter diese Regel fallen? So wie ich das bisher verfolgt habe, geht es um Bilder mit einer einfachen Darstellung flacher reliefartiger Gegenstände, wo die Variationsmöglichkeiten sowieso minimal sind. Die Luftaufnahme einer Schachtanlage aus dem Jahr 1960 (!) zählt wohl kaum darunter. --Paulae 15:08, 27. Feb. 2010 (CET)
Ach der Chaddy, kennt nicht mal die Ablauf-des-Jahres-Regel des UrhG (1960+50 = 2010, also selbst ein einfaches Lichtbild noch etwa 10 Monate geschüzt). Der redet halt gerne mit, mitdenken ist ihm aber wohl zu schwör. 82.113.106.30 15:20, 27. Feb. 2010 (CET)
Ach, die liebe IP hat keine Ahnung, muss aber dennoch andere Benutzer runtermachen. Was du meinst gilt für die normalen 70 Jahre pma, aber weder für PD-alt-100 noch für PD-alt-50. Siehe § 72 UrhG. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:54, 27. Feb. 2010 (CET)
@Paulae: Wieso soll hier eine Unterscheidung zwischen Profis und Nicht-Profis getätigt werden?
Das speziell von mir verlinkte Foto geht allerdings in der Tat nicht unter PD-alt-50, da es eindeutig ein Lichtbildwerk ist. Mein Fehler. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:56, 27. Feb. 2010 (CET)
Sorry Chaddy, aber vielleicht solltest Du echt mal lesen, was Du überhaupt verlinkst. § 72 Abs. 3 UrhG verweist nämlich auf die Berechnung der Schutzfrist mittels § 69 UrhG – und das ist dieselbe Berechnung wie die für Lichtbildwerke, nämlich nach Ablauf des Kalenderjahres. -- Yellowcard 16:10, 27. Feb. 2010 (CET)
Lesen ist nicht das Problem, sondern das Textverständnis. 82.113.106.28 18:37, 27. Feb. 2010 (CET)
Ja, das weißt du so genau... Macht es dir eigentlich Spass, einen Kollegiaten für dumm zu verkaufen? Ich habe einfach den Paragraph nicht ganz gelesen. War ein Fehler, geb ich zu. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass nun viele Bilder wieder in der DÜP gelandet sind und erst wieder zusammengesucht werden müssen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:49, 27. Feb. 2010 (CET)

Was ist an dieser Lizenz oder bei der Weltkriegs-Regelung riskanter als bei 100-Jahre oder 1923? Wer diese Lizenzen nicht möchte, der soll auch gleich die beiden anderen mit zur Disposition stellen. --Marcela Datei:Miniauge.gif 18:22, 27. Feb. 2010 (CET)

Mir gefallen die beiden anderen auch nicht, aber darüber ist ja inzwischen oft geredet worden. Hier sehe ich noch das zusätzliche Risiko, dass wir jetzt auch anfangen, zu entscheiden, was Lichtbildwerke sind und was nicht. Bisher haben wir alles als Lichtbildwerk behandelt, außer es war eine einfache Reproduktion und damit nach Foundation-Sicht nicht schutzfähig. Und das mit gutem Grund: Eine Unterscheidung zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken ist nicht einfach und auch nicht vielen Leuten in diesem Projekt zuzumuten. Nachdem bei wirklich einfachen Reproduktionen, die in Deutschland möglicherweise als Lichtbild geschützt sind, die Foundation der Ansicht ist, dass kein Schutz besteht, sollten wir IMHO alles, was nicht eine simple Reproduktion ist, als Lichtbildwerk behandeln. Und die 1.WK-Regelung ist nichts weiter als die 100-Jahre-Regel um ein paar Jahre nach vorne verschoben. Das kann ich nicht gut heißen, mit demselben Argument können wir auch anfangen, Bilder bis 1930 zu verwenden, wenn kein Urheber ausfindig zu machen ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:33, 27. Feb. 2010 (CET)
Die Weltkriegs-Regel war schonmal über ein Jahr hier eingeführt, bevor sie in einer eigenmächtigen Aktion entfernt wurde. Die Unterscheidung von Lichtbildern müssen wir wegen Schweizer Recht sowieso beachten, also alles nicht weiter aufregend. --Marcela Datei:Miniauge.gif 19:56, 27. Feb. 2010 (CET)
"Hatten wir schonmal" ist kein Argument. Wenn es ein Schritt in die falsche Richtung ist, hilfts auch nicht, dass er vorher schonmal gemacht wurde. Deshalb müssen wir die Regel trotzdem nicht übernehmen. Und wo genau unterscheiden wir momentan zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk? Gruß, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:34, 27. Feb. 2010 (CET)

Ich schließe mich der Position von ST an. Ich hatte ausführlich begründet, wieso wir das gebrauchen können. Mein Textvorschlag ist zwar nicht übernommen worden (Röntgenbilder fehlen), aber ich finde nicht, dass in dieser Weise Quertreibereien passieren sollten. Ich sehe nicht das geringste Risiko bei einfachen Lichtbildern, und finde, wir sollten von unserem unfruchtbaren Dogmatismus wegkommen. Wenn wir hier regelmäßig Schöpfungshöhe bei Logos meinen beurteilen zu können, können wir sehr viel leichter auch eindeutige Fälle einfacher Lichtbilder beurteilen. Ich spreche ChrisiP mein Misstrauen aus, er kann die Sachlage nicht beurteilen --Historiograf 22:41, 27. Feb. 2010 (CET)

Ich schliesse mich ST und Historiograf an. Es ist geradezu grotesk, mit welcher Selbstsicherheit hier manchmal bei Logos und Ähnlichem mit "hat Schöpfungshöhe" oder "hat keine Schöpfungshöhe" hantiert wird, während es ein Problem sein soll, eine durchaus eng definierte Klasse von Fotografien, welche den für Werkcharakter notwendigen Gestaltungsspielraum deutlich unterschreiten (also keine Grenzfälle, über die man diskutieren könnte), als einfache Lichtbilder anzusehen. Diese sind in der Schweiz im übrigen überhaupt nicht geschützt (und in Deutschland eben nur für 50 Jahre nach Veröffentlichung). Aber statt von "hinreichend falschen Ehrenzeichen" sollte doch sicher von "hinreichend flachen" die Rede sein? ;-) Gestumblindi 18:10, 28. Feb. 2010 (CET)
Ich schliesse mich ST, Historiograf und Gestumblindi an. Es gibt Fotos von Gegenständen bei denen eigentlich nur eine Ansicht sinnvoll ist (Münzen und Co.). Wo da die schöpferische Leistung sein soll, die den Schutz als Lichtbildwerk rechtefertigen sollen ist mir schleierhaft. Reines Handwerk ist in der Schweiz nicht einmal als Lichtbild geschütz, siehe Fall vom Bild von Christoph Meili mit Akten (das der Massstab nicht angewendet werden kann wegen D und A ist mir klar). Bobo11 18:19, 28. Feb. 2010 (CET)

Ich habe gerade mit einem Kollegen hier telefoniert, der bisher überwiegend Röntgenbilder etc. hochgeladen hat, er ist aktiver Mitarbeiter der Redaktion Medizin. Sowas fällt ohne großes Nachdenken auch unter die 50-Jahres-Regel, wenn das Alter stimmt. --Marcela Datei:Miniauge.gif 20:44, 1. Mär. 2010 (CET)

Potsdamer Urteile online: kein Recht am Bild der eigenen Sache

http://archiv.twoday.net/stories/6210962/ --FrobenChristoph 02:41, 28. Feb. 2010 (CET)

Das Urteil im Wortlauf. Das Brandenburger Urteil ist sicher richtungweisend und stimmt hoffnungsfroh, aber es ist noch lange kein Grund zum Jubeln. Noch steht eine Entscheidung der SPSG aus, in Revision beim BGH zu gehen, und wie die Entscheidung des BGH aussieht, sei dahingestellt. Bisher war ein dessen Urteilen vom Schloß Tegel bis zum Friesenhaus zwar eine Tendenz weg vom Recht am Bild der eigenen Sache zu erkennen, aber das mag sich ändern und unter Berücksichtigung der Umstände des aktuellen Falles wieder ganz anders aussehen. Es kann auch durchaus sein, daß die SPSG die Revisionsmöglichkeit nicht wahrnimmt, um kein unerwünschtes Grundsatzurteil zu provozieren, für das sie dann von anderen Sachwaltern öffentlicher Kulturgüter geprügelt wird. Statt dessen besteht immer noch die Möglichkeit, daß die SPSG ein pauschales Fotografierverbot auf den von ihr verwalteten Liegenschaften erläßt und die Sache damit als erledigt betrachtet. Der Wunsch der Brandenburger Richter nach einer höchstrichterlichen Entscheidung ist jedenfalls nicht zu übersehen. --Eva K. ist böse 13:37, 1. Mär. 2010 (CET)
Klingt nach Bedarf nach einem zeitnahen Wikifotografen-Überfall. :-) -- smial 14:10, 1. Mär. 2010 (CET)
War auch in einem Fotografie-Forum meine Sicht der Dinge: Tatsachen schaffen bei Commons. --Eva K. ist böse 15:19, 1. Mär. 2010 (CET)
Ich denke, das läßt sich durchaus zeitnah erledigen :-) --Marcela Datei:Miniauge.gif 17:29, 1. Mär. 2010 (CET)


Ein pauschales Fotoverbot würde selbstverständlich der Zweckbindung in der Stiftungssatzung widersprechen, die Kulturgüter zugänglich zu machen. Das hat das OLG doch bereits mit geklärt. Deshalb halte ich es nicht für besonders dringend, jetzt Fotos zu machen. Aber als Projekt wäre es natürlich trotzdem toll. Man sollte aber auf besseres Wetter warten. --h-stt !? 12:58, 2. Mär. 2010 (CET)

Kalischerfenster

Hallo. Könnt ihr bitte mal Datei:Lk Kalischerfenster.jpg auf de-WP- und Commons-Tauglichkeit prüfen? Ist da noch eine Freigabe per OTRS notwendig? --Leyo 17:15, 25. Feb. 2010 (CET)

Ich verstehe die Angaben nicht. Entweder ein unbekannter gotischer Meister (wenn alt) oder aus dem Jahr 1953. Wenn sich die Arbeiten 1953 auf die Restauration beziehen, dann ist alles in Ordnung und wir brauchen keine E-Mail des seit 800 Jahren toten Glaskünstlers. --h-stt !? 17:29, 25. Feb. 2010 (CET)
Ich verstehe das so, dass es das Fenster schon länger gibt, es aber erst 1953 eingebaut wurde (warum auch immer). Dann wäre das ok. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:00, 25. Feb. 2010 (CET)
Auf Georg Kalischer heißt es "neogotisch", also nicht gar so alt oder gar aus dem Jahr 1953. -- bgfx - Diskussion 18:23, 25. Feb. 2010 (CET)
Bei einem Künstler der Neogotik ist möglich, dass er < 70 Jahre tot ist. Siehe J.F. Klomp (†1946). Der kann es nicht sein, da Architekt, soll nur ein Beispiel sein. --80.94.82.55 19:29, 25. Feb. 2010 (CET)
Danke für die Antworten. Scheint komplizierter zu sein als ich angenommen hatte. Ich habe daher mal den DÜP-Baustein ergänzt. --Leyo 19:50, 25. Feb. 2010 (CET)
Es ist zumindest ein Hinweis auf Wilhelm Derix, der 1919 verstorben ist, gegeben. Damit wäre das Werk seit 20 Jahren gemeinfrei. -- Yellowcard 21:28, 25. Feb. 2010 (CET)
Vielleicht wurde das Fenster ja auch von der Straße aus fotografiert und fällt unter Panoramafreiheit? --Paulae 15:04, 26. Feb. 2010 (CET)
Das Fenster stammt aus dem Besitz der Eheleute Kalischer und wurde 1953 der Lukasgemeinde, Frankfurt am Main, geschenkt. Es befindet sich in der Sakristei der Lukaskirche. Der Einbau erfolgte durch die Firma Derix, vorher befand es sich im Wohnhaus der Eheleute. Das Bleiglasfenster ist vom Stil her neogotisch, ersichtlich am Beisammensein von Kelch und Adler(kopf), wofür es in der Gotik keinen Vergleich gibt. Wie und wann Kalischer in den Besitz des Werkes gekommen ist, ist unbekannt, jedoch nicht vor 1895, dem Jahr seiner Taufe. "Kalix" bedeutet Kelch und Kalischer dürfte sich deshalb mit dem Motiv identifiziert haben (der Name Kalischer stammt allerdings von einem anderen, polnischen Wort ab). Der Künstler des Fensters bzw. die betreffende Werkstatt, dürfte es um 1880 erschaffen haben. Es wird sich wohl ursprünglich in einem Sakralraum befunden haben - und da hängt es nun wieder. Derix hat keine Rechte an dem Kunstwerk, da habe ich bereits nachgefragt. Alter und Öffentlicher Raum dürften m. E. ausreichen, das Werk zeigen zu dürfen. --Emmaus Disk 16:40, 26. Feb. 2010 (CET)
Wie kommst du auf das Jahr 1880? Von wo wurde das Bild aufgenommen? --Paulae 16:45, 26. Feb. 2010 (CET)
Von wo das Bild aufgenommen wurde ist eigentlich egal, da es eine 2D-Reproduktion ist. Hier ist einzig und allein wichtig, dass der Urheber der Zeichnung nach dem die Glasschiebe angefertiget wurde genügend lange Tod ist. Auf die Panoramafreiheit (also nur Aussenaufnahme zulässig), müssen wir uns nur berufen, wenn das Werk noch geschütz ist (hier eher nicht der Fall). Bobo11 19:53, 26. Feb. 2010 (CET)
Ich habe schon eine Reihe Kunstexperten gefragt, das Bild wird auch in wiki schon eine geraume Zeit gezeigt: Niemand konnte mir bisher sagen, in welcher Künstlergilde oder Dombauschule das Fenster entstanden ist. Ich wäre froh drum, wenn ich's wüßte! Sicher ist, Kalischers Erben oder Verwandte kann man nicht fragen, weil's keine gibt bzw. keine mehr leben. Auch die Akten beim Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden enthalten in der Judenvermögensakte keine Angabe über Verfasser oder Zeit. Kalischer wird es irgendwo auf dem Kunstmarkt erworben haben, vermögend war er. Der neue Fundort, ob drinnen ob draußen, spielt keine Rolle, weil es nicht der ursprüngliche ist.--Emmaus Disk 01:11, 27. Feb. 2010 (CET)
Vielleicht hilft das noch weiter: Die Kalischers bauten sich 1925 eine Villa, in die das Fenster eingebaut wurde. Da die Maße der Fenster ursprünglich sind, wäre damit der späteste Zeitpunkt des Erwerbs gegeben. Das Fenster kam zwischen 1895 und 1925 in den Besitz der Kalischers. Wenn man Jahre für den vorherigen Standort, Herstellung und Handel einrechnet, sollte der Entwurf älter und es erlaubt sein, das Fenster in wiki zu zeigen. LG --Emmaus Disk 13:08, 27. Feb. 2010 (CET)
Da sich hier offenbar nichts tut: Das Bild bitte nicht auf commons übertragen und die Lizenz lassen, wie sie ist, o. k.?--Emmaus Disk 21:37, 3. Mär. 2010 (CET)