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Wahlarzt (Österreich)

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(Weitergeleitet von Wahlarztsperre)

Wahlärzte sind in Österreich niedergelassene freiberuflich tätige Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Da sich ihre Patienten aber einen Teil der Honorare von den Krankenkassen zurückerstatten lassen können, bilden sie neben den Privatärzten und den Kassenärzten eine dritte Berufsgruppe, die wegen dieser Zwischenstellung eine Art „Hybrid“ darstellt.<ref>Manfred Weis: Was ist ein Wahlarzt? In: Informationsportal wahlarztsuche.at. 2025, abgerufen am 24. September 2025.</ref> Österreich, das sich durch föderale Strukturen des nationalen Gesundheitssystems auszeichnet<ref>Österreich: Föderale Strukturen. In: AOK Website. 26. März 2025, abgerufen am 8. November 2025.</ref>, ist neben Belgien das einzige EU-Land, welches ein solches System kennt.<ref>Medizin in Belgien - Kosten für medizinische Leistungen. In: Website Welcome Belgium. 2025, abgerufen am 23. September 2025.</ref><ref>Belgien: Freie Kassenwahl und Kostenerstattung - Inhalte im Überblick (1. Absatz). In: Website „Presse und Politik“ der AOK-Bundesverband. 2025, abgerufen am 23. September 2025.</ref>

Entstehung

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), das die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung beinhaltet, ist am 1. Januar 1956 unter der Koalitionsregierung von Bundeskanzler Julius Raab und dem Bundesminister für soziale Verwaltung Karl Maisel in Kraft getreten. Darin wird das erste Mal der Begriff des Wahlarztes erwähnt. In diesem Gesetz steht, dass der Anspruchsberechtigte auch Sachleistungen bei Wahlärzten in Anspruch nehmen darf und dafür eine Kostenerstattung (Refundierung) bekommt.<ref>Janina Maier: Wahlarzt in Österreich - Definition, Ausbildung und Beruf. In: Magazin „praktischArzt“. 13. Mai 2020, abgerufen am 24. September 2025.</ref> Allerdings war die Art der Kostenerstattung nie klar als Rechtsanspruch geregelt.

Mit der 53. Novelle im Jahre 1996<ref>53. Novelle zum ASVG), (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 - SRÄG 1996 (5226/BR d.B.). In: Website Parlament Österreich, Ausschussbericht - BR. 1996, abgerufen am 23. September 2025.</ref> gingen die Kostenträger dazu über, lediglich 80 Prozent des Kassentarifs rückzuerstatten: „Die in dem gegenständlichen Beschluß enthaltene 53. ASVG‑Novelle enthält zur finanziellen Absicherung der Krankenversicherung folgende Maßnahmen (u.a.): Beschränkung der Kostenerstattung für Wahlarzthilfe auf 80 % des Betrages, der bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes vom Versicherungsträger aufzuwenden gewesen wäre.“<ref>Ernst Schmid, Hedda Kainz: Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996. In: Bundesrat (Österreich) (Hrsg.): 5226 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates. Wien 23. Juli 1996, S. 3.</ref> Erst im Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) 1997 (in Kraft seit 1998) sind die 80 % Kostenersatz als Rechtsanspruch verbindlich geregelt. Begründet wurde diese verminderte Rückerstattung mit dem erhöhten Verwaltungsaufwand im Vergleich zu der Abrechnung der Vertragsärzte. In OGH-Urteilen wurde die Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise bestätigt.<ref>10ObS100/98y – OGH Entscheidung. In: Website GesetzeFinden.at. 1. September 1998, abgerufen am 23. September 2025.</ref> Der Verfassungsgerichtshof bestätigte im Jahr 2000 diese Rechtsansicht.<ref>Sozialversicherung, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz: „Beschränkung der Erstattungsbeträge auf 80% des Vertragsarzttarifs“. In: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). 18. März 2000, abgerufen am 29. September 2025.</ref>

Eigenschaften

Im Gegensatz zu Kassenärzten haben Wahlärzte entweder nur selektiv Verträge mit einzelnen Krankenkassen oder gar keinen Vertrag mit einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger.<ref>Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens. In: Website Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 1. Juli 2024, abgerufen am 2. April 2026.</ref> Sie können den Sitz der Ordination (oberdeutsch für Arztpraxis) ohne Zulassung oder Genehmigung einer Behörde selbst bestimmen. Lediglich der Ordinationsstandort und der Tätigkeitsbeginn müssen der Ärztekammer gemeldet, nicht aber von ihr genehmigt werden. Das Gleiche gilt für Standortverlegungen. Benötigt für die Eröffnung wird ausschließlich die Verleihung des „ius practicandi“ (nach bestandener Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin) oder als Facharzt eines Sonderfaches. Auch die Ordinationszeiten und ihr Leistungsspektrum sind frei wählbar.<ref>Kassen-, Wahl- oder Privatarzt? In: Website GESUNDheit.GV.AT. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), 2025, abgerufen am 22. September 2025.</ref><ref>Wahlärzt*in. In: Website Ärztekammer für Wien - Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2025, abgerufen am 27. September 2025.</ref>

Für Leistungen, die Kassenärzte nur mit speziellen Zusatzqualifikationen abrechnen dürfen, werden in der Regel von Wahlärzten dieselben Nachweise gefordert. Regelungen, dass bestimmte Leistungen (etwa radiologische Untersuchungen) nur auf Überweisung eines anderen Arztes erbracht werden dürfen, gelten auch für Wahlärzte. Auch eine eventuelle Genehmigungspflicht von Leistungen gilt fort.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Wahlarztreferat der Ärztekammer für Wien (Memento des Vorlage:IconExternal vom 27. September 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aekwien.at</ref>

Mit der Novelle der Sozialversicherungsgesetze hat die Bundesregierung die eCard-Pflicht für Wahlärztinnen und Wahlärzte festgeschrieben. Bereits ab dem 1. Juli 2024 müssen Wahlärzte Honorarnoten auf elektronischem Wege an die Krankenversicherungsträger übermitteln.<ref>Sebastian Ofer: Wahlärzte: eCard-Pflicht fixiert. In: Magazin „praktischArzt“. 6. Mai 2024, abgerufen am 27. September 2025.</ref> Damit ist eine der Forderungen erfüllt, die Ende 2023 „Wahlärzte ohne Absprache mit der Ärztekammer“ gestellt hatten.<ref>Köksal Baltaci: Warum Wahlärzte den Aufstand proben. In: Die Presse. 29. November 2023, abgerufen am 27. September 2025.</ref> Außerdem haben sie, wie Kassenvertragsärztinnen und Kassenvertragsärzte, bis spätestens zum 1. Januar 2026 neben der e-card, die e-card-Infrastruktur, den e-Impfpass sowie die „Elektronische Gesundheitsakte ELGA“/e-Medikation zu verwenden. An letztere sind sie bisher noch nicht verpflichtend angebunden.<ref>Gesundheitsakte nach wie vor mit Schwächen. In: Redaktion ooe ORF. 1. November 2025, abgerufen am 3. November 2025.</ref>

Mit dieser Regelung wird in die verfassungsrechtlich abgesicherte Erwerbsausübungsfreiheit eingegriffen. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage führt dazu aus: „Ein solcher Eingriff ist rechtfertigungsbedürftig und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen. Unabhängig von der zu rechtfertigenden Verhältnismäßigkeit trägt eine Übergangsfrist zur Schaffung der technischen Voraussetzungen jedenfalls zur erleichterten Erfüllung dieser bei“. Begründet wird die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs u. a. damit, „dass die Patientin/der Patient ein Recht auf Zugriff auf die eigenen Befunde und die Medikamentenübersicht mittels e-Medikations-Funktion hat“.<ref>Jürgen Heinzle: Wahlärzt*innen. In: Website Ärztekammer Vorarlberg. 2024, abgerufen am 26. September 2025.</ref> Diese Regelung findet sich in der konsolidierten Fassung vom 20. Januar 2025 des Ärztegesetzes 1998 § 49, Absatz 7 wieder.<ref>Bundesrecht konsolidiert: Ärztegesetz 1998 § 49, Fassung vom 20.01.2025. In: RIS, Bundeskanzleramt der Republik Österreich. 20. Januar 2025, abgerufen am 27. September 2025.</ref>

Vergütung

Wahlärzte und Wahlärztinnen können ihre Honorare frei festlegen und sind an keine Ober- oder Untergrenzen gebunden. Eine rechtsverbindliche Gebührenordnung (GOÄ) wie in Deutschland existiert nicht, gegebenenfalls gibt es Empfehlungshonorare der österreichischen Ärztekammern. Eingebürgert hat sich die Praxis, bei der Festlegung der Honorare die Kostenerstattung der Krankenkassen als Orientierungspunkt zu nehmen oder Pauschalsätze zu verrechnen. „Beispielsweise könnten für die Erstordination zwischen 150 und 200 Euro bei Fachärzten und zwischen 80 und 120 Euro bei Allgemeinmedizinern berechnet werden. Eine weitere gängige Methode ist die zeitbasierte Abrechnung... entsprechend der Dauer der Konsultation“.<ref>Tina Jung: Gewusst wie: Honorarverrechnung beim Wahlarzt. (PDF) In: MEDconcept Unternehmensberatung GmbH. Abgerufen am 25. September 2025.</ref>

Im Zuge des wachsenden Finanzierungsdrucks im österreichischen Gesundheitssystem wurde u. a. diese Honorierungsraxis gegen Ende des Jahres 2025 diskutiert.<ref>Johannes Holler: Wie bleibt unser Gesundheitssystem finanzierbar? Staus Quo und Reformotionen. In: Website Fiskalrat-Workshop. 24. September 2025, abgerufen am 2. April 2026.</ref> "Geht es nach der ÖGK, sollen Wahlärzte ähnlich wie in Deutschland (anhand der gesetzlich überwachten Gebührensätze der GOÄ<ref>Christoph Lay: Online GOÄ-Ziffern 2026. In: Website abrechnungsstelle.com. 2026, abgerufen am 7. April 2026.</ref>) nur noch das Zweieinhalbfache des Kassentarifs verlangen dürfen". Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wollte mit dem Vorschlag im Oktober 2025 vermeiden, dass die Wahlordinationen beim Honorar völlig autonom agieren. Naturgemäß war die Ärztekammer dagegen.<ref>M. Stepan, M. Al-Youssef, G.Schubert: Günstigere Honorare beim Wahlarzt? Was die ÖGK fordert und warum die Ärztekammer dagegen ist. In: Der Standard. 27. Oktober 2025, abgerufen am 7. April 2026.</ref> Der "Zugang zur Privatmedizin weise hohe Hürden auf und der Besuch eines Wahlarztes werde für Patienten ohne Krankenzusatzversicherung immer mehr zu einer finanziellen Belastung. Besonders in der Radiologie (durchschnittlich 268 Euro für ein privates MRT) oder Augenheilkunde müssen neue Geräte ohne Kassenfinanzierung angeschafft werden, die dann direkt auf das Honorar umgelegt werden".<ref>Mehr als 300 Euro für Ersttermin: Wo der Wahlarzt am teuersten ist. In: Kurier (Tageszeitung) online. 10. Februar 2026, abgerufen am 2. April 2026.</ref>

Einkünfte

Nach einer durch begrenzte Datenverfügbarkeit bedingten Studie im Auftrag des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger aus dem Jahr 2019 waren insgesamt „11.230 der betrachteten ÄrztInnen als WahlärztInnen tätig. Ihre arztrelevanten jährlichen Einkünfte aus SA/GW (Selbständige Arbeit/Gewerbebetrieb) und UA (Unselbständige Arbeit) folgten einer rechtsschiefen Verteilung (Anm.: bei der ist der Modus kleiner als der Erwartungswert). Der Median der Verteilung lag bei EUR 93.147 Euro, der Mittelwert bei EUR 118.904 Euro“.<ref>T. Czypionka, M.Reiss, Chr. Stegner: Einkünfte von Ärztinnen und Ärzten in Österreich. Eine Analyse anhand von Lohn- und Einkommensdaten – Ein Update. (PDF) In: Institut für Höhere Studien (IHS), Wien. 12. Dezember 2024, abgerufen am 11. Dezember 2025 (Seite 80 ff).</ref>

Kostenerstattung

Patientinnen und Patienten von Wahlärzten bezahlen die medizinische Leistung aus eigener Tasche. Im Gegensatz zu der Regelung etwa in Deutschland erhalten Kassenversicherte in Österreich auch für die Behandlung durch Wahlärzte Leistungen ihrer Sozialversicherung in Form eines Kostenersatzes.<ref>§ 131 ASVG Erstattung von Kosten der Krankenbehandlung. In: Website jusline.at. 24. September 2025, abgerufen am 24. September 2025.</ref> Nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung erstatten die gesetzlichen Krankenkassen<ref>Krankenversicherung. In: Website Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 12. August 2025, abgerufen am 22. September 2025.</ref> bis zu 80 Prozent des Honorars zurück. Voraussetzung ist, dass es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode handelt. Ausgangspunkt für die Kostenerstattung ist aber nicht die Höhe des Honorars, das vom Patienten gezahlt wurde, sondern der Tarif, welcher laut Honorarordnung der Vertragsärzte zwischen dem Versicherungsträger und der Ärztekammer vereinbart wurde. Zahlreiche Ausnahmen führen dazu, dass der tatsächliche Rückerstattungstarif oft nur 20 oder 30 Prozent des Kassentarifs ausmacht, denn die Tarife von Wahlärzten sind in der Regel höher als jene von Kassenärzten.<ref>David Krutzler: Einigung: Wahlarztabrechnung soll ab 1. Juli automatisch funktionieren. In: Der Standard. 27. Juni 2024, abgerufen am 22. September 2025.</ref><ref>Pauschbeträge Steiermark - Kostenerstattung bei einzelnen Leistungspositionen. In: Website der ÖGK Steiermark. 1. Januar 2024, abgerufen am 29. Oktober 2025.</ref> Die Krankenkassen können auch eigene Wahlarztersatztarife festlegen, die sich von den Tarifen für Kassenvertragsärzte unterscheiden<ref>Regionalmedien Austria: Steirer zahlen bei Wahlärzten ordentlich drauf. Abgerufen am 27. Juli 2016.</ref>.

Die freie Arztwahl wird außerdem durch die Großgeräteplanung eingeschränkt.<ref>OGH: Erstattung von Kosten der Krankenbehandlung gem § 131 Abs 1 ASVG - zur Frage der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von nicht in den Großgeräteplan aufgenommenen Großgeräten von Wahlärzten. In: Website JusGuide GmbH zu Arbeits- und Sozialrecht. 12. August 2010, abgerufen am 24. September 2025.</ref> Für Untersuchungen an Magnetresonanztomographen oder Computertomographen, die vom ÖBIG als Großgerät klassifiziert sind und auf keiner Planstelle gemäß ÖKAP/GGP betrieben werden, müssen die öffentlichen Krankenversicherungsträger ihren Patienten gemäß § 338 Abs. 2a ASVG<ref>§ 338 ASVG</ref> den Kostenersatz versagen (Wahlarztsperre).

Seit 1. Juli 2024 hat sich die Kostenerstattung nach einem Wahlarztbesuch durch die direkte elektronische Einreichung der Honorarnoten durch die Ärztinnen und Ärzte vereinfacht.<ref>Einfachere Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch ab 1. Juli. In: Website Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 1. Juli 2024, abgerufen am 25. September 2025.</ref> In Bezug auf die Wahlarztkosten ist lt. Gesundheitsministerium allerdings für die Patienten "eine Kostentransparenz essenziell".<ref>Gudrun Springer: Wahlarztrechnungen dürfen keine bösen Überraschungen bringen. In: Der Standard. 3. März 2026, abgerufen am 11. April 2026.</ref>

Zunahme von Wahlarztordinationen

2018 waren österreichweit 64 % der Fachärzte Wahlärzte<ref>Martina Madner: Ärzte - Massiver Anstieg von Wahlarzt-Ordinationen - Wiener Zeitung Online. In: tagblatt-wienerzeitung.at. 6. Februar 2020, abgerufen am 7. März 2024.</ref>, ein Zeichen dafür, dass die Zahl der Wahlärzte weiter gestiegen ist<ref>Köksal Baltaci: Die Zahl der Wahlärzte steigt und steigt. In: Die Presse. 19. April 2023, abgerufen am 22. September 2025.</ref> und somit „die kontinuierliche Abwanderung von Ärzten in den Wahlarztbereich langfristig die Versorgungssicherheit in Österreich gefährden könnte.<ref>Gerald John: Lassen Wahlärzte die Gesundheitsversorgung ausbluten? In: Der Standard. 30. Juni 2023, abgerufen am 30. März 2026.</ref> Dieser starke Anstieg bedeutet, dass immer mehr Mediziner außerhalb des staatlichen Kassensystems arbeiten... Für viele Patienten heißt das konkret: Sie müssen entweder lange auf eine Behandlung beim Kassenarzt warten, da deren Zahl stagniert, oder sie müssen aus eigener Tasche zahlen und versuchen, später eine Rückerstattung von ihrer Krankenkasse zu erhalten“.<ref>Sebastian Arthofer: Wahlarzt versus Kassenarzt: Alle aktuellen Statistiken im Überblick. In: Website AVERS Versicherungsmakler GmbH. 13. November 2024, abgerufen am 22. September 2025.</ref>

Trotz der hohen Arztdichte in Österreich herrscht Ärztemangel<ref>Land der Berge, Land der Ärzt:innen. In: MedMedia Verlag und Mediaservice GmbH. 5. Januar 2025, abgerufen am 25. September 2025.</ref>, denn „die ungesteuerte Tendenz zur Privatisierung der Medizin hat in vielen Ländern den öffentlichen Versorgungsbereich personell geschwächt und die Stellenbesetzungen in sozial schwachen Regionen erschwert. Die Entwicklung der Wahlarztstellen im niedergelassenen Bereich in Österreich ist dafür ein schlagendes Beispiel: Waren im Jahr 2011 noch etwas mehr Kassenstellen als Wahlarztstellen besetzt, übertreffen 2023 letztere mit 11.343 erstere bereits um 3.043. Keiner Ärztin und keinem Arzt kann ein Vorwurf gemacht werden, wenn sie ihr Zieleinkommen und ihre erstrebten Arbeitsbedingungen in einer Privatpraxis leichter verwirklichen können. Logischerweise werden im Versorgungssystem damit aber regionale und soziale Ungleichheiten für die Bevölkerung verstärkt und ein zumindest punktueller Ärztemangel erzeugt.“<ref>Heinz Brock: Ärztemangel: Der Schwemme folgt die Dürre. In: Das österreichische Gesundheitswesen (ÖKZ Magazin), Springer-Verlag GmbH, Wien. 14. Mai 2024, abgerufen am 25. September 2025.</ref> Eine Studie aus dem Jahr 2025 kommt zu dem Schluss, dass es "aufgrund der hohen Zuzahlungen fraglich ist, ob das Wahlarzt-System die freie Arztwahl für alle Versicherten gleichermaßen gewährleisten kann."<ref>Benedikt Sargant: Wer hat die Wahl? Das österreichische Wahlarzt-System zwischen Kassen- und Privatmedizin. In: Masterarbeit of Public Health, Med Uni Graz. 2025, abgerufen am 30. März 2026.</ref>

Anhand dieser Entwicklung sehen Fachleute „die medizinische Versorgung in Österreich an einem Kipppunkt: es drohe eine Zwei-Klassen-Medizin“.<ref>Andreas Bachmann: Hausarzt Kurt Roitner zum Ärztemangel: „Ärmere dürfen nicht schlechter versorgt werden“. In: Momentum Institut – Verein für sozialen Fortschritt. 31. Juli 2023, abgerufen am 25. September 2025.</ref><ref>Zwei-Klassen-Medizin: Anteil der Wahlärzte steigt immer weiter an. In: Kurier (Tageszeitung) online. 10. Mai 2024, abgerufen am 2. April 2026.</ref> Dem schlossen sich Vertreter der Sozialversicherungen an<ref>Pia Zhang: Zwei-Klassen-Medizin im Gesundheitssystem: Wahlärzt:innen auf dem Vormarsch. In: Website Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK). 1. August 2024, abgerufen am 26. September 2025.</ref> und weil laut Wiener Ärztekammer "jede zweite kinderärztliche Ordination keine neuen jungen Patientinnen oder Patienten aufnimmt", ging Hanno Settele im September 2025 in einer Dokumentation des ORF 1 der Frage nach: „Sind wir hier also schon nicht nur auf dem Weg zur Zwei- oder gar Dreiklassenmedizin, sondern ist diese eigentlich bereits Realität?“<ref>„Dok 1“ mit Hanno Settele „Wie krank ist unser Gesundheitssystem?“ In: ORF-TV-Programm. 17. September 2025, abgerufen am 25. September 2025.</ref> Mit Dreiklassenmedizin ist gemeint, die Gruppe der einfach Versicherten (die sich den Wahlarztbesuch leisten können), diejenigen die das finanziell nicht können und die Zusatzversicherten. Anhand der internen Konflikte an der Meduni Graz und der Millionen, die ins LKH Bad Aussee flossen (mit jährlich nur 500 Operationen in der chirurgischen Abteilung) glaubt die "Kleine Zeitung" eine weitere Gruppe auszumachen, nämlich: "jene die Schlüsselpersonen kennen" und kommt zu dem Schluss "Die wachsende Privatmedizin höhlt das öffentlich solidarisch finanzierte Gesundheitssystem aus, in dem die Medizin zu einem gewinnorientierten Geschäftsmodell geworden ist".<ref>"Gut die Hälfte der Operationen hat ein angestellter Chirurg durchgeführt, der als Wahlarzt in Personalunion Diagnoseersteller, Einweiser und Operateur war und zwischenzeitlich 60.000 Euro monatlich von der KAGes erhielt". Didi Hubmann: Die geheimen Tricks in der steirischen Dreiklassenmedizin. In: Kleine Zeitung. 7. Februar 2026, abgerufen am 2. April 2026.</ref> Völlig anderer Ansicht war die frühere Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky die keine Anzeichen für ein Zwei-Klassensystem sah<ref>Michael Hammerl: Andrea Kdolsky: "Da verdient meine Putzfrau mehr". In: Kurier (Tageszeitung) online. 16. März 2026, abgerufen am 2. April 2026.</ref> und im Standard vom 31. Januar 2026 meinte: "Wir brauchen einen österreichweiten, wirtschaftlich korrekten Gesamtvertrag für Kassenärzte".

Reformbestrebungen

Nachdem SPÖ-chef Andreas Babler im Januar 2024 bekanntgegen hatte, "dass er Wahlärzte und Wahlärztinnen dazu verpflichten will, auch Patienten und Patientinnen nach Kassentarif zu behandeln, wenn es für diese keinen Facharzttermin im öffentlichen Gesundheitssystem gibt", ein Vorschlag, den bereits Peter Hacker im April 2023 vorgetragen hatte<ref>Gudrun Springer: Gesundheitsminister Rauch will Wahlarztsystem stärker regulieren. In: Der Standard. 27. April 2023, abgerufen am 13. April 2026.</ref>, gab es Kritik: "Nicht die Wahlärzte dürften für das „Versagen der Kassen büßen" (NEOS) und die FPÖ verortete den Ursprung der Idee in der „marxistischen Gesinnung“ des SPÖ-Chefs".<ref>Babler: Wahlärzte sollen auch zum Kassentarif behandeln. In: ORF News online. 17. Januar 2024, abgerufen am 2. April 2026.</ref> Auf Grund der ungelösten Problematik empfahl der Rechnungshof (RH) dann im August 2025 eine "Entmachtung der Landesärztekammern"<ref>Jakob Winter, Kevin Yang: Rechnungshof empfiehlt Entmachtung der Landesärztekammern. In: profil. 13. August 2025, abgerufen am 30. März 2026.</ref>, worauf sich die Ärztevertreter gegen die "drastischen Maßnahmen des Rechnungshofes" wehrten, der eine baldige Einigung beim Gesamtvertrag anstrebte: "Das Gesundheitsministerium solle nämlich eine Regierungsvorlage vorbereiten zur Änderung der Rahmenbedingungen, etwa mit dem Entfall der Zustimmung der einzelnen Landesärztekammern“.<ref>Max Miller, Kevin Yang: Honorarstreit: Ärztekammer beschwört „Flächenbrand“. In: profil. 22. August 2025, abgerufen am 30. März 2026.</ref> Der Bericht des Rechnungshofs, der kritisiert, dass seit 2019 kein bundeseinheitlicher Gesamtvertrag zwischen ÖGK und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) erreicht wurde, und der eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitskasse ÖGK sicherstellen und die Privatmedizin zurückdrängen will, wurde im Dezember 2025 veröffentlicht.<ref>Jakob Langwieser: Rechnungshof sorgt sich um ÖGK und will Entmachtung von Ärztekammern. In: APA, Der Standard. 12. Dezember 2025, abgerufen am 7. April 2026.</ref>

Darauf schlug im Januar 2026 Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ), in der "ORF-Pressestunde" in einem Positionspapier, analog zum Regierungsprogramm vor, dass Wahlärzte zehn bis 15 Prozent ihrer Kapazität für die Betreuung von Kassenpatienten aufwenden und dafür auch nur den Kassentarif erhalten sollen.<ref>APA: SPÖ will Wahlärzte zum Kassentarif arbeiten lassen. In: Salzburger Nachrichten. 11. Januar 2026, abgerufen am 30. März 2026.</ref> Unterstützung kam von Bundesministerin Korinna Schumann, um das "Private" zurückzudrängen: „Ich bin eine Verfechterin des öffentlichen Gesundheitssystems, das allen zur Verfügung steht – egal, wie viel sie verdienen.“ Zeitgleich konterte ÖÄK-Kurienobmann Edgar Wutscher: Anstatt Wahlärzte zu zwingen, zum Kassentarif zu arbeiten, müsse man sich überlegen, warum Wahlärzte so beliebt seien und der Kassenbereich eben weniger ideal laufe. „Wir müssen die Kassenpraxis attraktiver gestalten. Da sind wir gerne bereit, gemeinsam etwas aufzustellen.“ Eine andere Idee kam vom amtierenden Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Anton Mattle (ÖVP): das Gesundheitswesen könnte zum Bund wandern und die Länder könnten im Gegenzug ein Veto-Recht bekommen.<ref>Raffaela Lindorfer: Regierung will Privatärzte zum Kassentarif arbeiten lassen. In: Kurier. 11. Januar 2026, abgerufen am 30. März 2026.</ref>

Einen Tag später wurde der SPÖ Vorstoß in der Presse abgewogen: Um Wartezeiten zu verkürzen, sollen freiberufliche Wahlärzte "notfalls" dazu verpflichtet werden, in einem gewissen Ausmaß Patienten zu Kassenkonditionen zu behandeln. „Eine solche Regelung müsste sehr clever ausgestaltet sein, um eine mögliche Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof zu überleben“, sagte der Wiener Medizinrechtler Karl Stöger und Thomas Czypionka, IHS-Gesundheitsökonom<ref>Dr. Thomas Czypionka. In: Website Institut für Höhere Studien, Wien. 2026, abgerufen am 30. März 2026.</ref>, sah die 15-Prozent-Quote sehr wohl als eine starke Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten der Wahlärzte. Es wäre wohl besser, sich mit der Ärztekammer zusammenzusetzen und auszuloten, ob es Wahlärzte gebe, die von sich aus auch Kassenpatienten behandeln wollen. Die geplante Zuweisung via Gesundheitshotline 1450 ist für ihn hingegen vorstellbar, vor allem wenn sie über die Online-Version erfolgt. Von der Ärztekammer kam erwartungsgemäß ein klares Nein: „Der Vorschlag löst das Grundproblem in der kassenärztlichen Versorgung nicht“, sagt Präsident Johannes Steinhart zum KURIER. „Der Ansatz muss sein, den kassenärztlichen Bereich wieder so attraktiv zu machen, dass Ärzte gerne darin arbeiten und die Gesundheitskasse ihrem Auftrag der Versorgung der Bevölkerung mit genügend Kassenärzten nachkommen kann.“ Auch die NEOS "lehnen das gänzlich ab“, so ihr Gesundheitssprecher Christoph Pramhofer auf Ö1. „Es kann nicht sein, dass wir einem freien Beruf vorschreiben, zu welchen Tarifen er Patienten behandeln muss", was bemerkenswert ist, so der Kurier<ref>Josef Gebhard: Wenn Ärzten keine Wahl mehr bleibt. In: Kurier. 13. Januar 2026, abgerufen am 30. März 2026.</ref>, steht doch das Modell im Regierungsprogramm, und ist in Deutschland für Privatärzte durch die GOÄ gängige Praxis: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Ärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“<ref>Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Entstehung und Entwicklung. In: Deutscher Bundestag. 2022, abgerufen am 30. März 2026.</ref>

Dass gemeinsame Anstrengungen möglich, gar eine Einigung unter Sozialpartnern nahe sein könnte, wird Ende März äußerst fraglich, nachdem Gesundheitsministerin Schumann mit Blick auf Wahlärzte Überlegungen zu Honorarobergrenzen angestellt hatte.<ref>APA/Redaktion Vienna.at: Wahlärzte - Überlegungen zu Honorarobergrenzen. In: Russmedia Digital GmbH. 3. März 2026, abgerufen am 13. April 2026.</ref> Die Ärztekammer kritisierte nämlich den "Dauerangriff auf Wahlärzte": "Zwangsmaßnahmen" seien "ganz schwierig" – egal ob das nun Wahlärzte betreffe oder darum gehe, Absolventen des Medizinstudiums zu Arbeitsdiensten zu verpflichten. "Wir sind ein freier Beruf", so Präsident Steinhart. Patientinnen und Patienten hätten das Recht, von Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden, die nicht unter ökonomischem Druck oder politischem Zwang stehen. Die Ärzteschaft wiederum habe das Recht, ohne Zwangsverpflichtungen durch die Politik zu arbeiten. Deutlicher wurde Vizepräsident Wutscher: Es habe keinen Sinn – wie von der SPÖ und Ministerin Schumann gefordert – Wahlarzthonorare zu deckeln und Wahlärzte zur Behandlung von Kassenpatienten zu verpflichten. "Diese sozialistisch - sozialpolitische, parteipolitische Einstellung hat in der Gesundheitspolitik nichts zu suchen."<ref>APA: Ärztekammer kritisiert "Dauerangriff auf Wahlärzte". In: Der Standard. 25. März 2026, abgerufen am 30. März 2026.</ref>

Unterstützung erfuhren Steinhart und Wutscher durch die Vize-Obfrau der Kurie niedergelassener Ärzte<ref>§ 126, Bundeskurien. In: RIS-Website, Bundeskanzleramt. 28. März 2024, abgerufen am 1. April 2026.</ref>, Hausärztin Naghme Kamaleyan-Schmied, die als Nachfolgerin von Präsident Steinhart gehandelt wird.<ref>Köksal Baltaci: Wiener Ärztekammer: Eine Hausärztin rückt in die erste Reihe. In: Die Presse. 17. Oktober 2023, abgerufen am 1. April 2026.</ref> In dem APA-Bericht "Dauerangriff auf Wahlärzte" verwies sie darauf; dass "viele Ärzte ins Wahlarztsystem wechseln würden, weil sie dort dem einzelnen Patienten mehr Zeit widmen können, was im Kassensystem aufgrund der Bedingungen oftmals nicht möglich sei", eine Argumentation im Hinblick auf die Patienten, welche die Vorteile für Wahlärzte nicht benennt: "Termine können flexibler gestaltet und individuell angepasst werden, komplexe Abrechnungsregeln und hoher Dokumentationsaufwand entfallen und Wahlarzt-Honorare lassen sich selbst gestalten, im Kassensystem sind sie fix."<ref>Stefan Putz: Höchststand: 11.802 Wahlärzte in Österreich – Kassenärzte stagnieren. In: Website, Online-Nachrichtenplattform "5 Minuten". 1. Oktober 2025, abgerufen am 1. April 2026.</ref>

Status Anfang 2026

Nachdem ein bundeseinheitlicher Gesamtvertrag zwischen ÖGK und ÖÄK seit 2019 nicht zustande kam und die ÖGK im Jahr 2023, bei ca. 551 Millionen Euro eingereichten Wahlarztrechnungen, ca. 208 Millionen Euro erstattet hatte<ref>Redaktion ORF.at/Agenturen: Rechnungshof sorgt sich um ÖGK. In: ORF online. 12. Dezember 2025, abgerufen am 8. April 2026.</ref>, wurde im März 2026 bekannt, dass im Rahmen des ÖGK-Sparprogramms ab Mai weitere Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht werden. Die Änderung ihrer Satzung wurde am 19. Februar von der Hauptversammlung beschlossen, aber den Patienten nicht mitgeteilt, was vom Österreichischen Seniorenbund und vom Grünen-Bereichssprecher für Gesundheit Ralph Schallmeiner kritisiert wurde. Er forderte zudem eine Nutzung des von Bund und Ländern geschaffenen Gesundheitsreformfonds, um einen solchen "Griff ins Geldbörserl der Kranken und Versicherten für zu verhindern". Gesundheitsministerin Korinna Schumann wies die Kritik an der Informationspolitik der ÖGK zurück. "Diese sei ein Selbstverwaltungskörper und könne im eigenen Wirkungsbereich ihre Satzung ändern. Das Ministerium müsse Änderungen formal genehmigen, dürfe dies aber nur ablehnen, wenn sie rechtswidrig oder grob zweckwidrig sind".<ref>APA, Redaktion Standard: Österreichische Gesundheitskasse kürzt bei weiteren Leistungen und erhöht Selbstbehalte. In: Der Standard. 6. März 2026, abgerufen am 8. April 2026.</ref>

Der Vorschlag von Schallmeiner bedeutet, dass die Systemproblematik mit Hilfe des Steuerzahlers gelöst werden soll. Zwar sind rund 82 Prozent der in Österreich lebenden Menschen (7,6 Millionen) bei der ÖGK versichert<ref>Über die ÖGK. In: Website ÖGK. 2026, abgerufen am 8. April 2026.</ref>, eine solche Maßnahme dürfte aber auf Grund der schwierigen Haushaltslage und einer Verschuldung von 45.349 pro Person (Stand 2025)<ref>Lukas Dörfler: Öffentlicher Schuldenstand der Republik Österreich. In: Website Statistik Austria. 1. April 2026, abgerufen am 8. April 2026.</ref>, bzw. 57.269 Euro (Stand 8. April 20262)<ref>Viktor Krammer: Staatsschulden der Republik Österreich. In: Website staatsschulden.at/. 8. April 2026, abgerufen am 8. April 2026.</ref> nicht umsetzbar sein.

Die wiederholten Forderungen der Österreichischen Ärztekammer, den Status der Wahlärzte beizubehalten und mehr Kassenarztstellen zu schaffen, würde wiederum zu Lasten der ÖGK-Mitglieder, bzw. durch Förderungsmaßnahmen, wie unter der Vorgängerregierung Anfang 2025 beschlossen, auch zu Lasten des Steuerzahlers gehen.<ref>David Krutzler: 100 neue Kassenärzte versprochen, 52 sind im Dienst. In: Der Standard. 13. Januar 2025, abgerufen am 8. April 2026.</ref> Sie würde außerdem bedeuten, dass sich langfristig eine Einkommensverschiebung zu Ungunsten der Wahlärzte ergeben würde, die bereits weniger als ihre Kollegen mit ÖGK-Vertrag verdienen.<ref>Köksal Baltaci: Was Kassen- und Wahlärzte in Österreich verdienen. In: Die Presse. 13. Dezember 2024, abgerufen am 8. April 2026.</ref> Der Vorschlag von ÖGK-Obmann Andreas Huss, das frei zu gestaltende Wahlarzthonorar künftig auf nicht mehr als das Zweieinhalbfache des Kassentarifs begrenzen<ref>Debatte über Obergrenze für Wahlarzthonorare. In: Österreichischer Rundfunk Salzburg online. 27. Oktober 2025, abgerufen am 8. April 2026.</ref>, ist der Versuch einer Balance zwischen Interessen der Ärzte und der Patienten. Zu berücksichtigen ist, "dass eine Angleichung der Vergütungsstruktur eine wesentliche Voraussetzung zur Gleichbehandlung gesetzlich und privat versicherter Patienten ist. Das gilt etwa für die Niederlande, wo Vergütungen in den beiden Systemen schon Ende der 80er-Jahre angeglichen wurden. Außerdem lösten die Niederländer die überkommene Aufteilung des Krankenversicherungsmarktes auf, die - ähnlich wie in Deutschland - systematisch dazu geführt hatte, dass die PKV im Schnitt jüngere und besser verdienende Mitglieder hatte als die gesetzlichen Kassen."<ref>A. Walendzik, S. Greß, M. Manouguian, J. Wasem: Vergütungsunterschiede im ärztlichen Bereich zwischen PKV und GKV auf Basis des standardisierten Leistungsniveaus der GKV und Modelle der Vergütungsangleichung. In: Website Hans-Böckler-Stiftung. August 2008, abgerufen am 8. April 2026.</ref> Mit Beginn des Jahres 2006 entfiel dort nämlich in der Krankenversicherung der klassische Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.

Auf Grund der derzeitigen Situation ist unklar, wie der Ausbau der niedergelassenen Versorgung im Rahmen der Gesundheitsreform<ref>Startschuss für den Gesundheitsreformfonds. In: Website Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 27. März 2026, abgerufen am 8. April 2026.</ref> unter Einbindung der föderalen Landesärztekammern gelingen könnte ohne Regulierungspotential der Bundesregierung, das in vielen europäischen Ländern vorhanden ist. Immerhin verlautete „nach dem Gipfel Ende des Vorjahres, dass eine Expertengruppe drei Optionen für eine Bündelung der Finanzierungsströme sowie Struktur- und Kapazitätsplanung erarbeiten soll, wobei der niedergelassene, stationäre und ambulante Bereich verschränkt werden sollen.“ Eine politische Einigung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird bis Juni 2026 angestrebt.<ref>Redaktion APA: Reform im Gesundheitswesen: Einigung bis Juni angepeilt. In: Vorarlberg Online. 31. März 2026, abgerufen am 9. April 2026.</ref>

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Einzelnachweise

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