Volksgesetzgebung in Berlin
Die Volksgesetzgebung in Berlin umfasst diejenigen direktdemokratischen Verfahren, mit denen sich das Stimmvolk unmittelbar in den Gesetzgebungsprozess im Land Berlin beteiligt ist. Sie ist mit dem Gesetzgebungsverfahren der repräsentativen Demokratie, also durch das Abgeordnetenhaus von Berlin als dem gewähltem Landesparlament, verwoben.
Die Berliner Volksgesetzgebung verläuft über drei getrennte Wege: Der Volksinitiative, mittels der das Stimmvolk eine Vorlage zur Behandlung in das Abgeordnetenhaus einbringt, einem dreistufigen Gesetzgebungsverfahren aus Antrag auf ein Volksbegehren, Volksbegehren und Volksentscheid, durch die das Stimmvolk unmittelbar über Gesetze und andere Vorlagen entscheidet, sowie der Volksabstimmung, einem obligatorischen Referendum, bei der dem Stimmvolk bestimmte Verfassungsänderungen zwingend zur Entscheidung vorgelegt werden müssen.
Für die Volksinitiative, den Antrag auf ein Volksbegehren und das Volksbegehren selbst, ist die Sammlung einer ausreichenden Zahl von Unterstützungsbekundungen stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger binnen einer gewissen Frist erforderlich. Das Abgeordnetenhaus kann solche Vorlagen beraten und gegebenenfalls übernehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Gelangen die Initiatoren eine direktdemokratischen Verfahrens und Abgeordnetenhaus beziehungsweise Senat zu einem Kompromiss, kann ein Volksgesetzgebungsverfahren vorzeitig beendet werden.
Bei der Gründung des Landes Berlin im Jahr 1950 war zunächst als einziges direktdemokratisches Element ein Volksbegehren zur vorzeitigen Auflösung des Landesparlaments vorgesehen, das im engeren Sinne nicht zur Volksgesetzgebung gezählt werden kann. Erst mit der Verabschiedung der Gesamtberliner Verfassung im Oktober 1995, wurde die Volksgesetzgebung in Grundzügen eingeführt. Ihre heutige Ausprägung erhielt sie schließlich durch eine Verfassungsreform im Jahr 2006.
Eine in Berlin wiederholt diskutierte, aber bislang in der Verfassung nicht vorgesehene Form der Volksgesetzgebung ist das Referendum, bei dem das Parlament dem Stimmvolk einen Beschluss zur verbindlichen Entscheidung vorlegt. Nicht zur Volksgesetzgebung werden Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Berliner Bezirken gerechnet, da diese keine Gesetzgebungskompetenz haben.
Geschichte
Gründung des Landes Berlin (1950–1995)
Bis zur Auflösung des Freistaat Preußens im Jahr 1947 war Groß-Berlin eine selbstständige Gemeinde ohne eigene Gesetzgebungskompetenz. Aufgrund des sich entwickelnden Gegensatzes zwischen den Besatzungsmächten in der Nachkriegszeit blieb der staatsrechliche Status Berlins zunächst ungeklärt. Im Zuge der sich entwickelnden Deutschen Teilung wurde 1950 das Land Berlin, das faktisch nur aus West-Berlin bestand, gegründet. Die bisherige Groß-Berliner Gemeindevertretung, die Stadtverordnetenversammlung von Berlin, wurde durch das Abgeordnetenhaus von Berlin als ordentlichem Landesparlament mit Gesetzgebungskompetenz abgelöst.
Die Verfassung von 1950 sah zunächst die Möglichkeit der Volksgesetzgebung durch Volksbegehren vor, wobei diese jedoch nie zur Anwendung kam. Durch eine Verfassungsänderung im Jahr 1974 wurden Volksbegehren auf die vorzeitige Auflösung des Abgeordnetenhauses beschränkt. Bis 1995, wurden zwei Volksbegehren zur vorzeitigen Parlamentsauflösung gestartet, die jedoch beide nicht zu einem Volksentscheid führten.
Wiedervereinigung und neue Verfassung (1995–2006)
Im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung 1990 schlossen sich auch Ost- und West-Berlin zu einem Land zusammen. Im Zuge dessen wurde die Berliner Verfassung 1995 umfassend überarbeitet. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrung mit der Wende und friedlichen Revolution in der DDR fand die Volksgesetzgebung erneuten Eingang in die Verfassung, so wie auch in allen anderen ostdeutschen Landesverfassungen. Die Annahme der Verfassung erfolgte diesmal durch ein Referendum.
Allerdings galt die Gesamtberliner Verfassung zunächst nur als Übergangslösung, da für das Jahr 1996 ein Zusammenschluss der Länder Berlin und Brandenburg angestrebt wurde. Dieser kam jedoch aufgrund der überwiegenden Ablehnung in Brandenburg nicht zustande, die Berliner Verfassung bestand daher fort.
Die Verfassung von 1995 sah in den Grundzügen bereits alle auch heute noch bekannten Instrumente der Volksgesetzgebung vor. Zu den Berliner Besonderheiten zählt dabei einerseits die Ausgestaltung der Volksinitiative als eigenständiges Verfahren neben der dreistufigen Volksgesetzgebung und zum anderen ein obligatorisches Referendum, das eng auf die Änderungen der Artikel 62 und 63 begrenzt ist, also jene beiden Verfassungsartikel, in denen die Volksgesetzgebung niedergelegt ist. Allerdings waren die Unterschriftenhürden noch deutlich höher ausgestaltet, was die Anwendung der Volksgesetzgebung erheblich erschwerte. Weiterhin war die Volksgesetzgebung auf einfache Gesetze beschränkt, sodass weder Verfassungsänderungen noch sonstige Gegenstände der politischen Willensbildung aufgegriffen werden durften.
Mit der Volksinitiative gegen den Transrapid von 1998 wurde das erste Mal in der Landesgeschichte von diesem Instrument Gebrauch gemacht. Der im gleichen Jahr gestellte Antrag auf ein Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform war das erste dreistufige Volksgesetzgebungsverfahren im Land Berlin, wenngleich es im Jahr darauf beim Volksbegehren an der hohen Unterschriftenhürde scheitern sollte. Der Antrag auf ein Volksbegehren „Mehr Demokratie in Berlin“, ebenfalls 1998 gestartet, war der erste, der vom Senat und dann dem Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt wurde. Der Antrag auf ein Volksbegehren für verlängerte Öffnungszeiten der Außengastronomie war zwar letztlich durch Übernahme durch das Abgeordnetenhaus inhaltlich erfolgreich, aber dies auch nur aufgrund des hohen öffentlichen Drucks durch Wirtschaftsverbände, die das Volksgesetzgebungsverfahren als Teil ihres politischen Lobbyings nutzten.
Der Berliner Bankenskandal im Jahr 2001 erschütterte die Berliner Politik grundlegend und führte zur Ablösung des seit 1981 CDU-geführten Senats. Innerhalb weniger Jahre, bis 2004, wurden gleich vier Volksbegehren auf vorzeitige Auflösung des Abgeordnetenhauses unternommen, die jedoch alle versandeten oder an der Unterschriftenhürde scheiterten. Gleiches gilt für zwei Volksbegehren, die sich gegen Kürzungen bei Kindertagesstätten und in den Schulen aufgrund der öffentlichen Verschuldung infolge des Bankenskandals wandten.
Verbesserung der Volksgesetzgebung (2006–2015)
Die in den ersten zehn Jahren nach Beschluss der Gesamtberliner Verfassung gesammelten Erfahrungen mit der Volksgesetzgebung waren ernüchternd. Mit Ausnahme des Volksbegehrens gegen die Rechtschreibreform, waren alle Verfahren bereits in der ersten Stufe an den hohen Unterschriftenhürden gescheitert. Bis zum Volksentscheid schaffte es kein einziges. Zugleich stieg der politische Druck, auch in den Berliner Bezirken direktdemokratische Instrumente zu ermöglichen, die es dort bislang noch nicht gab. Die Erfahrungen aus Hamburg, wo zwischen 1998 und 2001 die direkte Demokratie mehrfach ausdgebaut worden war, zeigten, dass viele der vorgetragenen Befürchtungen sich als gegenstandslos erwiesen. Zuletzt war, war das öffentliche Vertrauen in das Funktionieren des Parlamentarismus nach dem Bankenskandal angeschlagen, sodass sich die Stimmen plebiszitären Ergänzungen der Berliner Demokratie mehrten.
Die von Klaus Wowereit geführte rot-rote Koalition verständigte sich daher auf eine entsprechende Reform der direkten Demokratie in Berlin. Einerseits wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Bezirken eingeführt, zum anderen wurden die Hürden für die Volksgesetzgebung deutlich gesenkt. So sollten fortan für eine Volksinitiative nur noch 20.000 Unterschriften erforderlich sein, statt bislang 90.000, ebenso beim Antrag auf ein Volksbegehren. Für das Volksbegehren wurde die Hürde von zehn von Hundert auf sieben von Hundert abgesenkt, sowie die Sammelfrist von zwei auf vier Monate verlängert. Weiterhin war es nun zulässig. Neben Gesetzentwürfen auch sonstige Angelegenheiten der politischen Willensbildung zum Gegenstand eines Volksbegehrens zu machen. Eine weitere wichtige Änderung war die Einführung der freien Sammlung, also der Erlaubnis, Unterstützungsbekundungen mit entsprechenden Listen auf der Straße sammeln zu dürfen. Bis dahin kannte Berlin ausschließlich die Amtseintragung.
Die Änderungen wurden den Stimmberechtigten zusammen mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 17. September 2006 in einem obligatorischen Referendum vorgelegt und mit sehr großer Mehrheit (84 % „Ja“-Stimmen) bestätigt. Berlin erhielt dadurch eine der zu diesem Zeitpunkt fortschrittlichsten direktdemokratischen Regelungen in Deutschland. Noch im gleichen Jahr begann das Volksbegehren für die Offenhaltung des Flughafens Tempelhof, das im Jahr 2008 zum ersten Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens im Land Berlin führte.
Die neuen Möglichkeiten wurden von der Berliner Zivilgesellschaft intensiv genutzt und allein 2007 wurden sechs Verfahren der Volksgesetzgebung gestartet. Wenngleich einige davon versandeten, gelangten mit dem Volksbegehren „Pro Reli“ und dem zur Offenlegung der Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe gleich zwei weitere bis zum Volksentscheid. Die Zahl der Verfahren nahm zwar in den Folgejahren ein wenig ab, dennoch wurden seit der Reform in fast jedem Jahr zwei bis vier Volksgesetzgeungsverfahren gestartet. Bis in die Mitte der 2010er Jahre entwickelte sich eine lebendige Praxis. Besondere auch bundesweite Aufmerksamkeit erhielt dabei das Volksbegehren zum Erhalt des Tempelhofer Feldes im Jahr 2014, das im Volksentscheid angenommen wurde. Das so beschlossene ThF-Gesetz sieht ein weitgehendes Verbot der Bebauung oder auch nur ihrer Planung für das Tempelhofer Feld vor.
Einschränkungen der Volksgesetzgebung (seit 2015)
Beginnend mit dem rot-schwarzen Senat erlebte die Berliner Volksgesetzgebung erneute Einschränkungen. So wurde die Änderung des im Volksentscheid beschlossenen ThF-Gesetzes, um den Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände zu ermöglichen, vielfach als Missachtung einer direktdemokratischen Entscheidung gesehen. Im Jahr 2016 änderte das Abgeordnetenhaus dann mit den Stimmen von SPD und CDU das Abstimmungsgesetz. So wurden die Regelungen für die Anerkennung von Unterstützungsunterschriften verschärft und zugleich dem Senat mehr Spielraum bei der Verwendung von öffentlichen Geldern für die Finanzierung von Gegenkampagnen eingeräumt. Die seit vielen Jahren geforderte Kostenerstattung für die Initiatoren von erfolgreichen Volksbegehren sowie die ebenfalls geforderte Möglichkeit der digitalen Unterstützung von Volksbegehren wurde hingegen nicht übernommen.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport änderte ab 2016 unter Senator Andreas Geisel ihre Praxis im Umgang mit Verfahren der Volksgesetzgebung. Das Land Berlin kennt weder gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für die Zulässigkeitsprüfung von Volksbegehren noch einen Anspruch auf Zusammenlegung von Abstimmungen und Wahlen. Gerade letzteres ist aufgrund des hohen Abstimmungsquorums in Berlin – 20 % der Stimmberechtigten müssen mit „Ja“ stimmen, sonst ist ein Volksentscheid ungültig und das Volksbegehren damit faktisch abgelehnt – ist es für die Chance auf Annahme eines Volksbegehrens entscheidend, dass der Volksentscheid mit einer Wahl zusammengelegt wird.
Ab 2016 nahmen die Zulässigkeitsprüfungen durch die Senatsverwaltung für Inneres erheblich mehr Zeit in Anspruch. Wurde zuvor in wenigen Wochen geprüft, dauerte dieser Vorgang nun plötzlich viele Monate, was vielfach die Zeitpäne der Initiatoren und damit eben die Zusammenlegung von Abstimmung und Wahl verhinderte. Zugleich kam der Senat erheblich häufiger zu dem Ergebnis, dass ein Volksbegehren unzulässig sei, wogegen die Initiatoren dann den zeitintensiven Klageweg vor dem Verfassungsgerichtshof beschreiten mussten. Neben dem Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ (2016), dass sich genau gegen solche Praktiken richtete, waren auch das Volksbegehren zur Ausweitung der Videoüberwachung (2017), „Berlin werbefrei“ (2018), das Volksbegehren für ein Transparenzgesetz (2019) sowie „Berlin autofrei“ (2021) hiervon betroffen.
Ab 2020 hatte die COVID-19-Pandemie deutliche Auswirkungen auf die Volksgesetzgebung. So wurde die Sammlung erheblich erschwert, was beim Volksbegehren „Baut auf diese Stadt“ (2020) zum Abbruch der Sammlung führte. Der Senat verweigerte jedoch auch in dieser Situation weiterhin die Einführung der seit langem geforderten elektronischen Unterschriftensammlung. Auch die Volksinitiative „Demokratie für Alle“, die sich 2022 unter anderem hierfür einsetzte, wurde vom Abgeordnetenhaus in diesem Punkt nicht aufgegriffen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der direkten Demokratie auf Landesebene finden sich in den Artikeln 59 und 61–63 und 100 der Landesverfassung sowie in den §§ 29–40 des Abstimmungsgesetzes. Die Durchführungsbestimmungen für die Instrumente der direkten Demokratie sind darüber hinaus in mehreren Verordnungen (Abstimmungsordnung, Landeswahlordnung) geregelt.
Die Verfassungsartikel in ihrer gültigen Fassung wurden in einem obligatorischen Referendum, welches zeitgleich mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 17. September 2006 abgehalten wurde, mit einer großen Mehrheit von 84 % „Ja“-Stimmen angenommen. Das Abstimmungsgesetz wurde zuerst 1997 beschlossen, aber seitdem mehrfach geändert und angepasst.
Grundsätzlich gilt, dass sich Volksbegehren und Volksinitiativen ebenso wie Parlamentsbeschlüsse im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen müssen. Verfahren, die gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder die Verfassung des Landes Berlin verstoßen, sind nicht zulässig.
Obligatorisches Referendum („Volksabstimmung“)
Gemäß Artikel 100 der Landesverfassung müssen im Land Berlin Änderungen der Artikel 62 und 63 der Landesverfassung obligatorisch (also: zwingend) einem „Volksabstimmung“ genannten Referendum unterworfen werden. In diesen beiden Verfassungsartikeln ist die Volksgesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid geregelt. Die hierfür vorgesehene zwingende Abstimmung soll verhindern, dass das Abgeordnetenhaus die unmittelbare Mitwirkung des Stimmvolks an der Gesetzgebung ohne dessen ausdrückliche Zustimmung verändert. Im Gegensatz zum durch Volksbegehren herbeigeführten Volksentscheid, unterliegt die „Volksabstimmung“ keinem Abstimmungsquorum.
Volksinitiative
Mit der Volksinitiative gemäß Artikel 61 der Landesverfassung kann ein bestimmter, Berlin betreffender Gegenstand der politischen Willensbildung in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Es handelt sich um ein reines Initiativrecht und zugleich ein eigenständiges Verfahren der Volksgesetzgebung. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern können in Berlin Volksbegehren und Volksentscheid mit der Volksinitiative nicht eingeleitet werden.
Das Parlament muss sich binnen vier Monaten zwingend mit der Angelegenheit beschäftigen, es muss jedoch nicht dazu entscheiden. Das Abgeordnetenhaus ist frei darin, ob es der Volksinitiative folgt, diese verwirft, einen abweichenden oder gar keinen Beschluss fasst. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative haben das Recht, bei den Beratungen im Abgeordnetenhaus als Gäste teilzunehmen. Nach der Behandlung im Plenum des Abgeordnetenhauses ist das Verfahren beendet.
Eine Volksinitiative kommt erfolgreich zustande, wenn 20.000 gültige Unterstützungsbekundungen von Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin haben, beim Senat vorgelegt werden. Eine Volksinitiative kann also auch von Berlinerinnen und Berlinern ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterstützt werden.
Für die Volksinitiative gilt keine feste Sammlungsfrist, jedoch können nur Unterstützungen als gültig anerkannt werden, die im halben Jahr vor der Einreichung geleistet wurden. Insofern ist eine unbefristete Sammlung möglich, jedoch „verfallen“ Unterstützungen die älter als sechs Monate.
Da nur sehr geringe inhaltliche Anforderungen an eine Volksinitiative gestellt werden (ein bestimmbares Anliegen das Berlin betrifft) hat die Frage der Zulässigkeit keine große Bedeutung. Tatsächlich ist in Berlin noch keine Volksinitiative für unzulässig erklärt worden.
Volksbegehren und Volksentscheid
Wie auch in den meisten anderen deutschen Bundesländern ist in Berlin die aus dem Stimmvolk angestoßene Volksgesetzgebung durch Plebiszit dreistufig ausgestaltet. Den ersten Schritt bildet der Antrag auf ein Volksbegehren, es folgt das eigentliche Volksbegehren und schließlich der Volksentscheid.
Nach den ersten beiden Verfahrensschritten hat das Abgeordnetenhaus jeweils mehrere Monate Zeit, um sich mit dem Anliegen zu beschäftigen, muss dies jedoch nicht. Wenn das Abgeordnetenhaus die durch das Volksgesetzgebungsverfahren eingebrachte Vorlage im Wesentlichen unverändert beschließt (kleinere redaktionelle Änderungen sind zulässig), entfällt der nachfolgende Verfahrensschritt. Daneben haben die Initiatoren des Volksgesetzgebungsverfahrens bis zur Festsetzung des Volksentscheids auch die Möglichkeit, ein Volksbegehren zurückzuziehen. Das eröffnet die Möglichkeit der Aushandlung eines Kompromisses, der zwar von der begehrten Vorlage abweicht, für die Initiatoren aber dennoch akzeptabel ist.
Antrag auf ein Volksbegehren
Der erste Schritt auf dem Weg zum Volksentscheid in Berlin ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens. Das beantragte Volksbegehren kann entweder ein Gesetz oder einen allgemeinen Gegenstand der politischen Willensbildung beinhalten, über den auch das Abgeordnetenhaus entscheiden könnte. Stattdessen kann das Volksbegehren auch auf eine Verfassungsänderung oder die vorzeitige Auflösung des Abgeordnetenhauses gerichtet sein, dann gelten jedoch höhere Unterschriftenquoren.
Das Landeshaushaltsgesetz, Abgaben, Tarifen öffentlicher Unternehmen sowie Personalentscheidungen oder gegen geschlossene Verträge gerichtete Anliegen dürfen nicht Gegenstand eines Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens sein.
Des Weiteren kann innerhalb einer Legislaturperiode über denselben Sachverhalt nur einmal ein Volksentscheid abgehalten werden. Anträge für ein Volksbegehren auf Neuwahlen sind nur in den 46 Monaten nach Beginn einer Legislaturperiode zulässig.
Die Frage der Zulässigkeit wird vom Senat bei Einreichung des Antrags geprüft. So soll verhindert werden, dass erst nach einer aufwändigen Unterschriftensammlung oder sogar erst nach einem Volksentscheid die rechtliche Prüfung erfolgt. Jedoch bildet die Zulässigkeitsprüfung durch den Senat immer wieder einen Streitpunkt. So galten bis 2020 keine festen Fristen für die Zulässigkeitsprüfung, was dem Senat die Möglichkeit der gezielten Verzögerung von Volksgesetzgebungsverfahren bot. Weiterhin muss der Senat den Initiatoren die Möglichkeit einräumen, beanstandete Mängel durch begrenzte Änderungen zu heilen, was nicht immer geschah. Gegen eine abschlägige Zulassungentscheidung des Senats können die Initiatoren den Verfassungsgerichtshof von Berlin anrufen. In mehreren Fällen hob dieser nachträglich die Entscheidung des Senats auf, teils bestätigte er sie aber auch.
Für einen erfolgreichen Antrag müssen 20.000 gültige Unterstützungsbekundungen von Stimmberechtigten vorgelegt werden. Für einen Antrag, der eine Verfassungsänderung oder Neuwahlen zum Ziel hat, sind 50.000 Unterschriften nötig. Unterschriftsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und das 16. Lebensjahr (seit 2024, davor ab 18 Jahre) vollendet haben.
Nach erfolgreicher Einreichung und Prüfung kann das Abgeordnetenhaus den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens binnen vier Monaten behandeln, muss dies aber nicht.
Volksbegehren
Bis längstens sieben Monaten nach der Einreichung eines erfolgreichen Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens oder drei Monate nach der Behandlung und ausdrücklichen Ablehnung des Antrags im Abgeordnetenhaus haben die Initiatoren die Möglichkeit, ein Volksbegehren anzumelden. Der Text kann dabei gegenüber dem Antrag abgewandelt werden, beispielsweise durch Streichung eines Punktes als Reaktion auf die Zulässigkeitsprüfung des Senats, soweit sein Wesensgehalt ansonsten unberührt bleibt und keine neuen Forderungen hinzukommen.
Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen in einer Frist von vier Monaten 7 % der Stimmberechtigten unterzeichnen. Hat das Volksbegehren eine Änderung der Verfassung oder die Herbeiführung von Neuwahlen zum Ziel, müssen es in der gleichen Frist 20 % der Abstimmungsberechtigten unterstützen. Unterschriftsberechtigt sind ebenso wie beim Antrag alle deutschen Staatsangehörigen, die das 16. Lebensjahr (vor 2024: ab 18 Jahre) vollendet haben und mit Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin gemeldet sind.
Die Sammlung für das Volksbegehren kann durch zuvor genehmigte Listen auf Papier und in freier Sammlung erfolgen. Gesammelt werden darf ohne vorherige Anmeldung grundsätzlich überall im öffentlichen Raum, jedoch nicht auf privatem Gelände. Es ist zulässig, dass sich pro Seite Papier mehrere Personen eintragen. Eine elektronische Sammlung (E-Collecting) ist trotz der bereits 2008 erfolgten Einführung des elektronischen Personalausweises weiterhin nicht möglich. Auch eine Briefeintragung ist nicht vorgesehen.
Nach der Einreichung der Papierlisten des Volksbegehrens werden die Unterzeichnungen von den Bezirksämtern von Hand mit dem Melderegister abgeglichen und auf Korrektheit überprüft. Bis 2015 wurden dabei alle vorliegenden Unterstützungsbekundungen geprüft, seitdem nur noch so lange, bis das geforderte Unterschriftenquorum erreicht ist. Wurde die Zahl der benötigten gültigen Unterstützungen erreicht, muss innerhalb von vier Monaten (bei einem Begehren auf Neuwahlen innerhalb von zwei Monaten) ein Volksentscheid durchgeführt werden, sofern das Abgeordnetenhaus das Anliegen des Begehrens nicht unverändert übernimmt oder bei einem Begehren auf Neuwahlen nicht selbst seine Auflösung beschließt.
Volksentscheid
Nach Ablauf der viermonatigen Frist für die Beschäftigung des Abgeordnetenhauses mit dem Volksbegehren (beziehungsweise zwei Monate bei einem Neuwahlbegehren), legt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Tag des Volksentscheids fest. Dieser muss binnen vier Monaten stattfinden, es sei denn, binnen acht Monaten findet eine Wahl in Berlin statt, dann darf der Volksentscheid mit dieser zusammengelegt werden. Die Zusammenlegung von Wahl und Abstimmung ist nicht zwingend und es besteht auch kein Rechtsanspruch darauf.
Bis spätestens 60 Tage vor dem Volksentscheid kann das Berliner Abgeordnetenhaus einen Alternativentwurf zur Vorlage aus dem Volkbegehrens beschließen. In diesem Fall werden beide Entwürfe zusammen im Volksentscheid abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt auf dem gleichen Stimmzettel, beide Vorlagen können getrennt voneinander mit „Ja“ oder „Nein“„“ bestimmt werden. Es ist möglich, die Vorlagen getrennt voneinander ungültig zu machen.
Volksbegehren sind angenommen, wenn die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen (die ungültigen Stimmen zählen in Berlin mit!) auf „Ja“ lautet und diese Zustimmungen mindestens 25 % der Stimmberechtigten (sogenanntes Zustimmungsquorum) ausmachen. Bei einem verfassungsändernden Volksbegehren steigt das Zustimmungserfordernis auf eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden und en 50-%-Zustimmungsquorum. Bei einem Volksbegehren auf Neuwahlen reicht die einfache Mehrheit der Abstimmenden, jedoch muss sich die Hälfte der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligen (50-%-Beteiligungsquorum).
Volksentscheide sind einem Beschluss des Abgeordnetenhauses gleichgestellt. Sofern also ein Volksbegehren ein Gesetz, eine Verfassungsänderung oder die Auflösung des Abgeordnetenhauses zum Inhalt hat, ist das Ergebnis eines Volksentscheides hierüber verbindlich, genau so, wie wenn das Abgeordnetenhaus den Beschluss gefasst hätte. Anders als beispielsweise in Hamburg, können Volksentscheide jedoch den Senat nicht binden, dieser kann sich über das Ergebnis hinwegsetzen. Das betrifft Volksbegehren zu allgemeinen Fragen der Willensbildung, beispielsweise zum Weiterbetrieb eines innerstädtischen Flughafens. Es besteht zudem kein Schutz vor späterer Änderung eines im Volksentscheid beschlossenen Gesetzes durch das Abgeordnetenhaus, da in Deutschland Parlamente grundsätzlich vorab keiner Beschränkung ihrer Kompetenzen unterworfen werden dürfen.
Allgemeines zu den Instrumenten
Verfahrensformalien
Für Volksinitiative, Antrag auf Volksbegehren und Volksbegehren müssen in Berlin fünf Vertrauenspersonen benannt werden. Die Vertrauenspersonen sind für die Dauer des Verfahrens die offiziellen Ansprechpartner und als einzige befugt, verbindliche Erklärungen im Rahmen des direktdemokratischen Verfahrens abzugeben.
Zu Anträgen, Volksbegehren und -initiativen muss eine Schätzung vorgelegt werden, welche Kosten durch eine Umsetzung des Anliegens mutmaßlich entstehen. Neben der Kostenschätzung der Initiative fertigt auch der Senat eine solche an.
Auf den Unterschriftslisten müssen die Trägerin des Verfahrens (die Initiative) sowie die Vertrauenspersonen namentlich genannt sein. Die Kostenschätzungen von Initiative und Senat müssen abgedruckt, sowie die wesentlichen Anliegen des Verfahrens aufgeführt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gestaltet die Initiative die Unterschriftslisten in eigener Verantwortung, diese müssen aber vor Beginn der Sammlung vom Landeswahlleiter auf Zulässigkeit geprüft werden. Aus Gründen des Datenschutzes sind die Bezirksämter – die die Prüfung und Auszählung der Unterschriftslisten vornehmen – nach Beendigung eines Verfahrens verpflichtet, alle dort eingereichten Unterschriftslisten zu vernichten.
Verfahrenskosten
Volksinitiativen und Volksbegehren verursachen zunächst keine besonderen Mehrausgaben der öffentlichen Hand, da die hierfür in den Bezirksämtern anfallenden Arbeiten (Prüfung der Unterschriften) mit dem vorhandenen Personal geleistet werden. Gleichwohl könnte die Möglichkeit der Online-Sammlung von Unterstützungsbekundungen zu einer Entlastung beitragen.
Die öffentlichen Kosten für die Durchführung eines Volksentscheids unterscheiden sich ganz erheblich, je nachdem, ob die Abstimmung mit einer Wahl zusammengelegt wird oder nicht. Erfolgt die Zusammenlegung, entstehen Mehrkosten nur in vergleichsweise geringem Umfang durch zusätzliche Druckkosten für das Stimmmaterial. Da die Wahlhelferinnen und -helfer ohnehin ein pauschales Erfrischungsgeld erhalten, fallen hier für die zusätzliche Auszählung eines Volksentscheids neben einer Wahl keine Mehrkosten an. Anders sieht es aus, wenn ein Volksentscheid getrennt von einer Wahl stattfindet, dann fallen die Kosten für Stimmmaterial, Personal und Organisation voll umfänglich an und können im mittleren einstelligen Millionenbereich liegen.<ref>Ulrich Zawatka-Gerlach: Volksentscheide in Berlin: Die direkte Demokratie kostet Millionen. In: Der Tagesspiegel Online. 11. Januar 2015, abgerufen am 14. März 2026.</ref>
Aber auch für die Iniatoren eines Volksgesetzgebungsverfahren fallen Kosten an. Zu den quasi unvermeidbaren Kosten gehört der Druck und Versand der Unterschriftlisten, der bei einem Volksbegehren üblicherweise im zweistelligen Tausender-Bereich liegt. Während die eigentliche Sammlung von Unterstützungsbekundungen in Deutschland nahezu ausschließlich durch Ehrenamtliche geschieht, werden für die Koordinantion einer Volksbegehrens-Kampagne fast zwingend auch Hauptamtliche benötigt, mit entsprechenden Lohn- und Arbeitsplatzkosten. Zuletzt setzt ein erfolgreiches Volksbegehrens die Produktion von ausreichenden Informationsmaterialien voraus, im Vorfeld eines Volksentscheids werden zudem Plakate für den Abstimmungskampf benötigt. Unabhängig von der öffentlichen Kampagnenarbeit werden bisweilen zusätzlich Gutachten und anwaltliche Begleitung benötigt. Geht ein Volksgesetzgebungsverfahren bis zum Volksentscheid, betragen die die Gesamtkosten nicht selten mehrere hunderttausend Euro. Im Land Berlin ist für Verfahren der Volksgesetzgebung, anders als beispielsweise bei Wahlkämpfen, keine Kostenerstattung vorgesehen. Die Initiatoren müssen ihre Auslagen also alleine aus Spenden bestreiten.
Spendentransparenz
In Berlin muss seit einer am 1. Juli 2010 beschlossenen Änderung des Abstimmungsgesetzes die Trägerin einer Volksinitiative beziehungsweise eines Volksbegehrens erhaltene Spenden ab einer Gesamthöhe von 5.000 Euro zusammen mit dem Namen des Spenders offenlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit einfach erkennen kann, welche Spenderinnen und Spender eine Initiative unterstützen.<ref>Der Landeswahlleiter für Berlin, Landeswahlamt: Spenden. In: berlin.de. Land Berlin, abgerufen am 14. März 2026.</ref> Die Regelung wurde eingeführt, nachdem bei den beiden ersten Volksbegehren zum Flughafen Tempelhof als auch bei „Pro Reli“ bekannt wurde, dass diese größere Summen aus nicht näher genannten Quellen erhalten hatten. Die ursprüngliche Regelung von 2006 sah eine Offenlegungspflicht für Einzelspenden erst ab 50.000 Euro vor.
Themen der Volksgesetzgebung
Nachfolgend eine zusammenfassende Übersicht der Themen und Anliegen, die in der Berliner Volksgesetzgeung bislang eine Rolle spielten. Zur besseren Übersicht ist zu den Verfahren die fortlaufende Nummer aus der unten aufgeführten Liste der Volksgesetzgebungsverfahren in Berlin angegeben.
Auflösung des Abgeordnetenhauses
Das Land Berlin erlebte seit 1981 neun Volksbegehren zur vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses, das sind mehr, als in der restlichen Bundesrepublik Deutschland zusammengenommen (Nr. 1, 2, 9, 13, 14, 27, 29, 44 und 54).
Allerdings war keines dieser Volksbegehren unmittelbar erfolgreich war. Lediglich bei dem 1981 im Zuge der Garski-Affäre angestrengten Verfahren (Nr. 1) kam es tatsächlich zu Neuwahlen, die jedoch noch vor der formellen Behandlung des Volksbegehrens vom Parlament selbst beschlossen wurden.
In den 2000er Jahren, nach dem Berliner Bankenskandal im Jahr 2001 und noch einmal nach dem Volksentscheid um Tempelhof 2008 wurden mehrere Abwahlbegehren gestartet, die jedoch durchweg versandeten beziehungsweise ander Unterschriftenhürde scheiterten. Dies traf auch auf das bislang letzte Abwahlbegehren aus dem Jahr 2018 zu (Nr. 54).
Kinderbetreuungs- und Bildungspolitik
Ein vielfach wiederkehrendes Thema waren Initiativen zur Berliner Kinderbetreuungs- und Bildungspolitik.
Noch vor der Reform der direkten Demokratie im Jahr 2006 wurden hierzu zwei Verfahren gestartet (Nr. 11 und 12), die die Verhinderung von Einsparungen zum Ziel hatten, jedich beide jedoch scheiterten. Eine weiteres Volksbegehren im Jahr 2008 konnte seine Ziele durch einen Kompromiss erreichen (Nr. 24). Auf die Bildungspolitik zielte auch das Volksbegehren „Pro Reli“ (Nr. 18), dass auf die Einführung eines Wahlpflichtfachs Religion abzielte. Es ist das bislang einzige Volksbegehren, das bis zum Volksentscheid gelangte und dort von einer Mehrheit der Abstimmenden abgelehnt wurde.
Auch in den Jahren 2010 (Nr. 31 und 32), 2013 (Nr. 41), 2015 (Nr. 46) und 2018 (Nr. 53) wurden Volksinitiativen und Volksbegehren zur Schulpolitik gestartet, die jedoch nur in einzelnen Punkten aufgegriffen wurden. Daneben war die Hochschulpolitik zwischen 2007 und 2011 mehrfach Gegenstand direktdemokratischer Verfahren (Nr. 20, 30, 34, 37), ohne dass jedoch eines der Verfahren einen Erfolg verbuchen konnte.
Stadtentwicklung
Die Stadtentwicklung ist eines der am häufigsten in direktdemokratichen Verfahren aufgegriffenen Themen.
Den Auftakt hierfür bildete das Volksbegehren zum Weiterbetrieb des Flughafens Tempelhof (Nr. 16), der zugleich das erste, durch eine Initiative aus dem Stimmvolk herbeigeführte Plebiszit zur Folge hatte. Auch zum etwa ein Jahrzehnt später geschlossenen Flughafen Tegel wurde ein vergleichbares Volksbegehren gestartet (Nr. 48). Beide Volksbegehren hatten nur empfehlenden Charakter und der Senat folgte aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf die gemeinsame Landesplanung von Berlin und Brandenburg dem Voten nicht. In Teilen der Bevölkerung führte dies zur irrigen Annahme, Volksentscheide seien grundsätzlich nicht verbindlich.
Der Flughafen Tempelhof (Nr. 28) beziehungsweise nach der Schließung das Tempelhofer Feld (Nr. 39) waren noch weitere Male Gegenstand direktdemokratischer Verfahren. Letzteres führte zum Volksentscheid und dem sogenannten ThF-Gesetz, das eine Bebauung des Feldes weitgehend verbietet. Im Jahr 2020 folgte dann ein Volksbegehren, dass die Bebauung forderte (Nr. 64), jedoch infoge der COVID-19-Pandemie versandete.
Daneben war die Entwicklung der Berliner Mitte mehrfach Gegenstand von direktdemokratischen Verfahren, so im Jahre 2007 (Nr. 17 und Nr. 23) und im Jahr 2014 (Nr. 43). Im Jahr 2019 setzte sich eine Volksinitiative (Nr. 58) für eine geänderte Stadtentwicklungspolitik in der Rummelsburger Bucht ein. Im Jahr 2024 erzielte die Volksinitiative „Bauwende für Berlin – ökologisch und sozial“ (Nr. 68) einen teilweisen Erfolg.
Öffentliche Unternehmen
Die Frage der Privatisierung beziheungsweise der Rekommunalisierung der öffentlichen Unternehmen war mehrmals Gegenstand der Volksgesetzgebung.
So setzten sich 2007 eine Initiative für einen gemeinwohlorientierten Betrieb der Berliner Sparkasse ein (Nr. 19), und eine weitere wollte die Veröffentlichung der bislang geheimen Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe erreichen (Nr. 21). Letzte gelangte bis zum Volksentscheid und wurde dort angenommen. Im Jahr 2011 wollte eine Initiative den Vergabeprozess für die Berliner S-Bahn verändern, wurde jedoch für unzulässig erklärt (Nr. 35). Im Folgejahr startete ein Volksbegehren zur Rekommunalisierung der Berliner Energiueversorgung (Nr. 38), dass bis zum Volksentscheid gelangte, dort zwar knapp am Quorum scheiterte, jedoch dennoch einen Teilerfolg verbuchen konnte.
Eine im Jahr 2013 zeitgleich und gleichlautend in Berlin und Brandenburg verfolgtes Volksbegehren wollte ein Nachtflugverbot für den Flughafen BER erreichen (Nr. 40) scheiterte in Berlin jedoch am Unterschriftenquorum.
Wohnungspolitik
Zu den in den letzten Jahren ebenfalls stark umkämpften Politikfeldern der Volksgesetzgebung in Berlin gehört die Wohnungspolitik.
Im Jahr 2015 wurde erstmals ein Volksbegehren zu diesem Themenfeld gestartet (Nr. 45), das einen Erfolg durch Kompromiss erzielte. Da die Wohnungsnot in den kommenden Jahren weiter zunahm, blieb das Thema für weitere direktdemokratische Verfahren wichtig. So gelangte das 2019 gestartete Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (Nr. 59) zum Volksentscheid und wurde dort mit klarer Mehrheit angenommen. Im gleichen Jahr folgte eine Initiative für ein Wohnungsbau-Offensive (Nr. 61), im Jahr 2020 eine Initiative für die Bebauung des Tempelhofer Feldes (Nr. 64).
Klimaschutz
Ebenfalls in den vergangenen Jahren hat das Klimaschutz ein größeres Gewicht in der Volksgesetzgebung bekommen.
Das Volksbegehren „Volksentscheid Fahrrad“ im Jahr 2016 (Nr. 51) zielte auf eine Stärkung des Radverkehrs mit vorrangig ökologischen Argumenten. Auch das zunächst für unzulässig erklärte Volksgebegehren „Berlin werbefrei“ möchte unter anderem aus Gründen des Klimaschutzes gegen elektronische Werbung im Stadtraum vorgehen (Nr. 55). Im Jahr 2019 folgte eine Volksinitiative für die Ausrufung des Klimanotstands (Nr. 57), die vom Abgeordnetenhaus übernommen wurde. Gleiches gelang der Volksinitiative „Klimaneustart Berlin“ im Jahr 2020 (Nr. 63), die sich für einen Klimabürgerrat einsetzte. Das Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ aus dem Jahr 2021 gelangte zwar zum Volksentscheid, verfehlte dort aber relativ deutlich das geforderte 25-%-Zustimmungsquorum. Auch das 2021 gestartete und noch laufende Volksbegehren „Berlin autofrei“ argumentiert vorrangig mit der Abwendung der Klimakatastrophe. Zuletzt wurde im Jahr 2024 das Volksbegehren „Volksentscheid Baum“ gestartet (Nr. 69), dass einen Kompromiss mit dem Abgeordnetenhaus erzielen konnte.
Demokratiepolitik
Die Volksgesetzgeung wurde in Berlin immer wieder genutzt, um eine Ausweitung und Vertiefung der Berliner Demokratie selbst zu erreichen.
So zielte bereits eines der ersten Volksbegehren überhaupt, „Mehr Demokratie in Berlin“ im Jahr 1998 (Nr. 6), auf einen Ausbau der direkten Demokratie, wurde jedoch aufgrund der seinerzeit fehlenden Möglichkeit verfassungsändernder Begehren für unzulässig erklärt. Im Jahr 2008 wurde eine Volksinitiative und ein Volksbegehren zur Verbesserung des Wahlrechts gestartet (Nr. 25 und 26) die jedoch beide keinen Erfolg verbuchen konnten. Ein weiterer Versuch im Jahr 2016, der sich gegen einige der Reformen der direkten Demokratie richtete, wurde letztlich von den Initiatoren abgebrochen (Nr. 50). Im Jahr 2022 folgte die Volksinitiative „Demokratie für Alle“ (Nr. 67), von der das Abgeordnetenhaus zumindest die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre aufgriff.
Liste der Volksgesetzgebungsverfahren in Berlin
Die nachfolgenden Tabellen listen, unterteilt nach Jahrzehnten, in chronologischer Reihenfolge alle direktdemokratischen Verfahren im Land Berlin, ohne Verfahren in den Berliner Bezirken, auf. Die Möglichkeit von direktdemokratischen Verfahren wurde in Berlin erst mit der umfangreichen Überarbeitung der (West-)Berliner Verfassung im Zuge der Wiedervereinigung im Jahre 1995 eingeführt.
Bis zum Jahr 2000
| # | Titel oder Anliegen | Volksinitiative/ Volksbegehrens- antrag |
Volksbegehren | Volksentscheid/ Referendum |
Ergebnis | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 001 | Auflösung des Abgeordnetenhauses | Vorlage:DatumZelle – 26. Jan. 1981<ref>16. Jan. 1981. In: landesarchiv-berlin-chronik.de. Landesarchiv von Berlin, abgerufen am 14. Februar 2026.</ref> |
– | – | erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wird überschritten, noch vor Behandlung des Volksbegehrens beschloss das Abgeordnetenhaus selbst seine Auflösung.<ref>26. Jan. 1981. In: landesarchiv-berlin-chronik.de. Landesarchiv von Berlin, abgerufen am 14. Februar 2026.</ref> |
| 002 | Auflösung des Abgeordnetenhauses | Vorlage:DatumZelle – 2. Mai 1994<ref>Sammlung läuft. In: taz.de. taz Verlags und Vertriebs GmbH, 10. Dezember 1993, abgerufen am 16. Februar 2026.</ref><ref>Studis ohne Begehren. In: taz.de. taz Verlags und Vertriebs GmbH, 3. Mai 1995, abgerufen am 16. Februar 2026.</ref> |
– | – | gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 003 | Revision der Berliner Verfassung<ref></ref> | – | – | Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | erfolgreich | Der Verfassungsentwurf wurde im Referendum angenommen. |
| 004 | Bildung eines Landes Berlin-Brandenburg<ref></ref> | – | – | Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | gescheitert | Die vorgeschlagene Neugliederung des Bundesgebietes wurde im Land Berlin im Referendum angenommen, im Land Brandenburg jedoch mehrheitlich abgelehnt und scheiterte daher. |
| 005 | „Bürger/innen gegen den Transrapid“ (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 30. Sep. 1998<ref></ref> |
– | – | gescheitert | Die Volksinitiative überschritt die Unterschriftenhürde, das Abgeordnetenhaus lehnte das Anliegen jedoch ab. |
| 006 | „Mehr Demokratie in Berlin“ | Vorlage:DatumZelle – 2. Feb. 1999<ref></ref> |
– | – | unzulässig<ref>Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: VerfGH Berlin: Nichtzulassung des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Berlin“ mit dem Ziel, die Landesverfassung zu ändern – Initiativrecht für Verfassungsänderungen allein bei Abgeordnetenhaus. In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 2. Juni 1999, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Das Volksbegehren wurde vom Senat für unzulässig erklärt, der Verfassungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung mit Urteil vom 2. Juni 1999. |
| 007 | „Schluss mit der Rechtschreibreform“ | Vorlage:DatumZelle – 3. März 1999<ref></ref> |
Vorlage:DatumZelle – 9. Juli 1999<ref>Der Landesabstimmungsleiter: Pressemitteilung des Landesabstimmungsleiters vom 28. Juli 1999. Volksbegehrens „Schluß mit der Rechtschreibreform!“ Endgültige Ergebnis ermittelt: Volksbegehren nicht zustande gekommen. (PDF) In: berlin.de. Der Landeswahlleiter für Berlin, 28. Juli 1999, abgerufen am 13. Februar 2026.</ref> |
– | gescheitert | Das Volksbegehren verfehlte die Unterschriftenhürde. |
| 008 | „Längere Öffnungszeiten für Schankvorgärten“ | 1999 – 1. Juli 1999 |
– | – | erfolgreich | Der Antrag auf ein Volksbegehren wurde vorzeitig beendet, da der Senat das Anliegen noch während der laufenden Sammlung übernahm. |
2000er Jahre
| # | Titel oder Anliegen | Volksinitiative/ Volksbegehrens- antrag |
Volksbegehren | Volksentscheid/ Referendum |
Ergebnis | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 009 | „Neuwahlen Jetzt!“ | Vorlage:DatumZelle – 9. Juli 2001<ref>Redaktion: Fast 28.000 Unterschriften für Berliner Neuwahl-Initiative. In: rp-online.de. Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, 10. Juni 2001, abgerufen am 16. Februar 2026.</ref><ref></ref> |
– | – | abgebrochen | Die Sammlung wurde abgebrochen, da das Abgeordnetenhaus zwischenzeitlich selbst seine Auflösung beschloss. |
| 010 | „Schluss mit dem Berliner Bankenskandal“ | Vorlage:DatumZelle – 2. Jan. 2004<ref></ref> |
– | – | unzulässig<ref>Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: VerfGH Berlin: Versagung der Zulassung des Volksbegehrens „Schluss mit dem Berliner Bankenskandal“ verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden – Volksgesetzentwurf zur Aufhebung des Risikoabschirmungsgesetzes und Auflösung der Bankgesellschaft Berlin verstößt gegen den haushaltsrechtlichen Parlamentsvorbehalt und die parlamentarische Budgethoheit gem Art 62 Abs 5 Verf BE. In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 22. November 2005, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Der Senat erklärte das Volksbegehren für unzulässig, der Verfassungsgerichtshof bestätigte dies mit Urteil vom 22. November 2005. |
| 011 | „Schluss mit den Kürzungen im Kita-Bereich“ | Vorlage:DatumZelle – 11. Mai 2004<ref></ref> |
– | – | gescheitert | Der Antrag auf ein Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 012 | „Sicherstellung von Kita–, Schul- und Hochschulstudienplätzen“<ref>Bastian Breiter: Unterschreiben für Kitas, Schulen und Unis. In: taz.de. taz Verlags und Vertriebs GmbH, 15. Dezember 2003, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Vorlage:DatumZelle | – | – | abgebrochen | Die Sammlung wurde von den Initiatoren abgebrochen. |
| 013 | „Neuwahlen“ | Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | – | – | abgebrochen | Die Sammlung wurde von den Initiatoren abgebrochen. |
| 014 | „Soziales Berlin“, Auflösung des Abgeordnetenhauses | unklar – 3. Dezember 2004<ref></ref> |
– | – | gescheitert | Der Antrag auf ein Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 015 | Verfassungsreform zur direkten Demokratie<ref></ref> | – | – | Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | erfolgreich | Die Reform der Artikel 62 und 63 der Landesverfassung wurde im Referendum angenommen. |
| 016 | „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ | Vorlage:DatumZelle – 30. März 2007<ref></ref> |
Vorlage:DatumZelle – 14. Februar 2008<ref>Der Landesabstimmungsleiter: Pressemitteilung des Landesabstimmungsleiters vom 25. Februar 2008. Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen. (PDF) In: berlin.de. Land Berlin, 25. Februar 2008, abgerufen am 21. September 2025.</ref> |
Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | unecht gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte unecht im Volksentscheid. |
| 017 | „Initiative Rettet die Museumsinsel“<ref>tso/ddp: Museumsinsel: Volksbegehren gegen Neubau gestartet. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 5. März 2007, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Vorlage:DatumZelle | – | – | teilweise erfolgreich | Die Sammlung für den Antrag auf ein Volksbegehren wurde abgebrochen, nachdem der Architekt David Chipperfield bei der Überarbeitung der Pläne für die James-Simon-Galerie die Forderungen der Initiative teilweise aufgriff. |
| 018 | „Pro Reli“ | Vorlage:DatumZelle – 29. November 2007<ref>Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zu dem Volksbegehren „Wir wollen Wahlfreiheit! Für die Einführung des Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion!“ (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 22. Januar 2008, abgerufen am 13. September 2025 (Drucksache 16/1135).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 21. Jan. 2009<ref>Der Landesabstimmungsleiter: Pressemitteilung des Landesabstimmungsleiters vom 4. Februar 2009. Volksbegehren über die Einführung des Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion. Endgültige Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen. (PDF) In: berlin.de. Land Berlin, 4. September 2009, abgerufen am 13. September 2025.</ref> |
Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | gescheitert | Das Volksbegehren wurde im Volksentscheid mehrheitlich abgelehnt. |
| 019 | „Was wir wollen – Eine Berliner Sparkasse: regional – sozial – transparent – demokratisch“ | Vorlage:DatumZelle – Nov. 2007<ref></ref> |
– | – | gescheitert | Der Antrag auf ein Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 020 | „Für offene und demokratische Hochschulen“ | Vorlage:DatumZelle – Nov. 2007<ref></ref> |
– | – | gescheitert | Der Antrag auf ein Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 021 | „Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ | Vorlage:DatumZelle – 1. Feb. 2008<ref></ref> |
Vorlage:DatumZelle – 14. Feb. 2008<ref>Die Landesabstimmungsleiterin: Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin vom 9. November 2010. Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben. Endgültige Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen. (PDF) In: berlin.de. Land Berlin, 9. November 2010, abgerufen am 18. Februar 2026.</ref> |
Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | erfolgreich | Das Volksbegehren wurde im Volksentscheid angenommen. |
| 022 | „Wahlfreiheit für Gäste und Wirte – kein Rauchverbot in Berliner Gaststätten“ | Vorlage:DatumZelle – 30. Apr. 2008<ref>Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zu dem Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 30. Mai 2008, abgerufen am 18. Februar 2026 (Drucksache 16/1489).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 25. Mai 2009<ref>Die Landesabstimmungsleiterin: Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin vom 9. Juni 2009. Volksbegehren über die Aufhebung des Rauchverbots in Gaststätten Endgültige Ergebnis ermittelt: Volksbegehren nicht zustande gekommen. (PDF) In: berlin.de. Land Berlin, 9. Juni 2009, abgerufen am 18. Februar 2026.</ref> |
– | gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 023 | gegen die Zerstörung historischer Bausubstanz in Berlin-Mitte | Vorlage:DatumZelle Juni 2008<ref></ref> |
– | – | erfolgreich | Die Sammlung wurde von den Initiatoren abgebrochen, da sinngemäße Anträge von Fraktionen des Abgeordnetenhaus eingebracht und dort beschlossen wurden. |
| 024 | „Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin“ | Vorlage:DatumZelle – 28. Juli 2008<ref>Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zu dem Volksbegehren „Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 9. September 2008, abgerufen am 18. Februar 2026 (Drucksache 16/1719).</ref> |
– | – | erfolgreich<ref>Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: VerfGH Berlin: Versagung der Zulassung des Volksbegehrens "Kitakinder + Bildung von Anfang an. In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 6. Oktober 2009, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Das beantragte Volksbegehren wurde vom Senat für unzulässig erklärt, der Verfassungsgerichtshof verwarf diese Einschätzung jedoch mit Urteil vom 6. Oktober 2009. Am 27. Oktober 2009 kündete der Senat an, das Volksbegehren in wesentlichen teilen zu übernehmen. |
| 025 | „Mehr Demokratie beim Wählen“ (Volksinitiative)<ref></ref> |
Vorlage:DatumZelle – 14. Aug. 2008 |
– | – | gescheitert | Die Volksinitiative überwand die Unterschriftenhürde, jedoch wurde keines der Anliegen vom Abgeordnetenhaus übernommen. |
| 026 | „Mehr Demokratie beim Wählen“<ref></ref> | Vorlage:DatumZelle – 14. Aug. 2008<ref>Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zu dem Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 16. Oktober 2008, abgerufen am 18. Februar 2026 (Drucksache 16/1848).</ref> |
– | – | abgebrochen | Der Senat erklärte das beantragte Volksbegehren zunächst für unzulässig, widerrief diese Einschätzung jedoch am 15. Dezember 2008, nachdem die Initiatoren Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte. Da der Kampagnenzeitplan durch die Verzögerung nicht mehr einzuhalten war, verzichteten sie auf die Fortsetzung.<ref>Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zu dem Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 4. Januar 2010, abgerufen am 18. Februar 2026 (Drucksache 16/2888).</ref> |
| 027 | Auflösung des Abgeordnetenhauses | Vorlage:DatumZelle – Feb. 2009<ref>Abwahlbegehren. Eintrag „7. Volksbegehren Abwahl Wowereit (2008/09)“. In: bb.mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., abgerufen am 18. Februar 2026.</ref> |
– | – | gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 028 | „Für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik“ | Vorlage:DatumZelle – 29. Apr. 2009<ref>Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zu dem Volksbegehren „Für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 19. Juni 2009, abgerufen am 18. Februar 2026 (Drucksache 16/2515).</ref> |
– | – | unzulässig<ref>Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: VerfGH Berlin: Wegen Fehlens abstimmungsrelevanter Verfahrensfehler unbegründeter Einspruch gegen die Feststellung des Landesabstimmungsleiters, der Volksentscheid "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen" sei nicht wirksam zustande gekommen – Gebot zur Sachlichkeit, nicht aber zur Neutralität – Grundsatz der Organtreue – Zusammenfassung von Abstimmungsbezirken – Zuordnung der Abstimmungslokale. In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 27. Oktober 2008, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Vom Landesabstimmungsleiter für unzulässig erklärt, der Verfassungsgerichtshof bestätigte dies mit Urteil vom 27. Oktober 2008. |
| 029 | Auflösung des Abgeordnetenhauses | Vorlage:DatumZelle – 1. Juni 2009<ref>Abwahlbegehren. Eintrag „8. Volksbegehren zur Neuwahl des Abgeordnetenhauses (2009)“. In: bb.mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., abgerufen am 10. März 2026.</ref> |
– | – | gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 030 | „Anspruch auf freien Zugang zu Bildungseinrichtungen“ | Vorlage:DatumZelle – Jan. 2010<ref>Berlin - Übersicht Volksbegehren/Volksinitiativen. Eintrag „18. Volksbegehrensantrag "Anspruch auf freien Zugang zu Bildungseinrichtungen" (2009)“. In: bb.mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., abgerufen am 18. Februar 2026.</ref> |
– | – | abgebrochen | Die Sammlung wurde von den Initiatoren abgebrochen. |
2010er Jahre
| # | Titel oder Anliegen | Volksinitiative/ Volksbegehrens- antrag |
Volksbegehren | Volksentscheid/ Referendum |
Ergebnis | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 031 | „Schule in Freiheit“ (1) (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 23. Nov. 2010<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin „Schule in Freiheit“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 5. Januar 2011, abgerufen am 8. März 2026 (Drucksache 16/3744).</ref> |
– | – | teilweise erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, das Abgeordnetenhaus übernahm jedoch lediglich die Forderung nach mehr Kostentransparenz bei der Förderung von Schulen in freier Trägerschaft. Im Jahr 2013 wurde eine weitere Volksinitiative mit weitgehend identischen Forderungen gestartet. |
| 032 | „Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin“ | Vorlage:DatumZelle – 30. Nov. 2010<ref>Der Senat: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Volksbegehren „Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Januar 2011, abgerufen am 8. März 2026 (Drucksache 16/3797).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 11. Nov. 2011<ref>Die Landesabstimmungsleiterin: Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin vom 24. November 2011. Volksbegehren „Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin“. Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren nicht zustande gekommen. (PDF) In: berlin.de. Land Berlin, 24. November 2011, abgerufen am 18. Februar 2026.</ref> |
– | gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 033 | „Frische Luft für Berlin“ für mehr Nichtraucherschutz (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 14. Apr. 2011<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin „Frische Luft für Berlin“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Mai 2011, abgerufen am 8. März 2026 (Drucksache 16/4115).</ref> |
– | – | gescheitert | Die Volksinitiative überwand die Unterschriftenhürde, jedoch wurde keines der Anliegen vom Abgeordnetenhaus übernommen. |
| 034 | „Freie Zulassung zum Masterstudium“ (1)<ref></ref> | Vorlage:DatumZelle | – | – | abgebrochen | Die Sammlung wurde von den Initiatoren abgebrochen, jedoch im gleichen Jahr erneut gestartet. |
| 035 | „Rettet die S-Bahn Berlin“, Offenlegung von Verträgen und Ausweitung gesetzlicher Standards | Vorlage:DatumZelle – 23. Dez. 2011<ref>Der Senat: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Volksbegehren über die Verbesserung des S-Bahn-Verkehrs. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 8. Dezember 2012, abgerufen am 8. März 2026 (Drucksache 17/164).</ref> |
– | – | unzulässig<ref>Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: VerfGH Berlin: Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner S-Bahn-Verkehrs wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des bundes- und länderfreundlichen Verhaltens – Zum Prüfungsmaßstab im Vorlageverfahren. In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 13. Mai 2013, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Das Volksbegehren wurde vom Senat für unzulässig erklärt, der Verfassungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung mit Urteil vom 13. Mai 2013. |
| 036 | Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) | Vorlage:DatumZelle – 10. Okt. 2011<ref>Der Senat: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zum Volksbegehren „Initiative für ein Nachtflugverbot“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 29. November 2011, abgerufen am 8. März 2026 (Drucksache 17/50).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 11. Nov. 2011<ref>Die Landesabstimmungsleiterin: Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin vom 11. Oktober 2012. Volksbegehren über die Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER). Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren nicht zustande gekommen. (PDF) In: berlin.de. Land Berlin, 11. Oktober 2012, abgerufen am 18. Februar 2026.</ref> |
– | gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. Es wurde zeitgleich mit einem gleichlautenden Volksbegehren für ein Nachtflugverbot in Brandenburg durchgeführt, das dort erfolgreich zustande kam. |
| 037 | „Freie Zulassung zum Masterstudium“ (2)<ref>Christian Wyrembek: Studierende leiden nicht genug unter dem Master. In: taz.de. taz Verlags und Vertriebs GmbH, 19. Dezember 2011, abgerufen am 13. März 2026.</ref> | Vorlage:DatumZelle | – | – | abgebrochen | Die Sammlung wurde von den Initiatoren abgebrochen. |
| 038 | „Neue Energie für Berlin“, Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung | Vorlage:DatumZelle – 3. Juli 2012<ref>Der Senat: Vorlage – zur Beschlussfassung – Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 8. Dezember 2011, abgerufen am 8. März 2026 (Drucksache 17/55).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 10. Juni 2013<ref>Die Landesabstimmungsleiterin: Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin vom 25. Juni 2013. Volksbegehren über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung. Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen. (PDF) In: berlin.de. Land Berlin, 25. Juni 2013, abgerufen am 18. Februar 2026.</ref> |
Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | teilweise erfolgreich | Das Volksbegehren scheiterte unecht im Volksentscheid. Das Land Berlin unternahm dennoch den geforderten Rückkauf der Energiebetriebe, jedoch nicht im begehrten Betreibermodell. |
| 039 | „Erhalt des Tempelhofer Feldes“ | Vorlage:DatumZelle – 31. Jan. 2013<ref>Der Senat: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zum Volksbegehren „Erhalt des Tempelhofer Feldes“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 17. April 2013, abgerufen am 8. März 2026 (Drucksache 17/0948).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 13. Jan. 2014<ref></ref> |
Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | erfolgreich | Das Volksbegehren wurde im Volksentscheid angenommen. |
| 040 | „Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr – Verhandlungen mit Brandenburg. Jetzt!“ (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 7. Sep. 2013<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin „Nachtflugverbot“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Januar 2014, abgerufen am 8. März 2026 (Drucksache 17/1390).</ref> |
– | – | gescheitert | Die Volksinitiative überwand die Unterschriftenhürde, jedoch wurde keines der Anliegen vom Abgeordnetenhaus übernommen. |
| 041 | „Schule in Freiheit“ (2) (Volksinitiative) |
unklar – 4. Okt. 2013<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin „Schule in Freiheit“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 8. Januar 2014, abgerufen am 8. März 2026 (Drucksache 17/1384).</ref> |
– | – | gescheitert | Die Volksinitiative überwand die Unterschriftenhürde, jedoch wurde keines der Anliegen vom Abgeordnetenhaus übernommen. |
| 042 | „Berlin häufchenfrei“, Maßnahmen gegen Hundekot<ref>Christoph Stollowsky: Volksbegehren gegen Hundehaufen in Berlin: Tütchen gegen Tretminen. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 1. November 2013, abgerufen am 13. März 2026.</ref> | Vorlage:DatumZelle – Juli 2014 |
– | – | abgebrochen | Die Sammlung wurde von den Initiatoren abgebrochen. |
| 043 | „Offenes Schloss“, Architektur-Entwurf des Berliner Stadtschlosses<ref>Redaktion: Initiative sammelt Unterschriften gegen Ostflügel. In: welt.de. Axel Springer Deutschland GmbH, 8. April 2014, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Vorlage:DatumZelle | – | – | abgebrochen | Die Sammlung wurde von den Initiatoren abgebrochen. |
| 044 | Auflösung des Abgeordnetenhauses | Vorlage:DatumZelle – 19. Juli 2014<ref>Abwahlbegehren. Eintrag „9. Volksbegehrensantrag für Neuwahl in Berlin (2014)“. In: bb.mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., abgerufen am 10. März 2026.</ref> |
– | – | gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 045 | „Berliner Mietenvolksentscheid“ | Vorlage:DatumZelle – 1. Juni 2015 |
– | – | erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wurde sehr deutlich überschritten, die Initiative handelte daraufhin einen Kompromiss mit dem Abgeordnetenhaus aus, der als Berliner Wohnraumversorgungsgesetz am 12. November 2015 beschlossen wurde.<ref></ref> |
| 046 | „Unterrichtsgarantie“ durch Vertretungsreserve an Berliner Schulen<ref>Susanne Vieth-Entus, Sylvia Vogt: Volksbegehren Unterrichtsgarantie: „Fällt aus“ soll ausfallen. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 30. Juni 2015, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Vorlage:DatumZelle – 3. Dez. 2015 |
– | – | abgebrochen | Die Sammlung wurde von den Initiatoren abgebrochen. |
| 047 | „Verfassungskonforme Alimentation für alle Berliner Beamten“ (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle (Beginn unklar)<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin „Verfassungskonforme Alimentation für alle Berliner Beamten“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 4. November 2015, abgerufen am 8. März 2026 (Drucksache 17/2528).</ref> |
– | – | teilweise erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, das Abgeordnetenhaus forderte den Senat einstimmig auf, die Forderungen entsprechend umzusetzen.<ref>Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 zur Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2528 „Verfassungskonforme Alimentation für alle Berliner Beamten“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 28. Januar 2016, abgerufen am 13. März 2026 (Drucksache 17/2707).</ref> Gleichwohl geschah dies nicht in vollem Umfang, im November 2025 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Berliner Praxis seit 2008 überwiegend verfassungswidrig war.<ref>Redaktion: Beamtengehälter in Berlin über Jahre verfassungswidrig. In: tagesschau.de. Norddeutscher Rundfunk, 19. November 2025, abgerufen am 12. März 2026.</ref> |
| 048 | Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel | Vorlage:DatumZelle – 29. März 2016<ref>Der Senat: Stellungnahme des Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Flughafen Berlin Tegel – Berlin braucht Tegel“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 8. Dezember 2011, abgerufen am 9. März 2026 (Drucksache 17/2983).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 20. März 2017<ref>Die Landesabstimmungsleiterin: Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin vom 4. April 2017. Volksbegehren über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL). Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen. (PDF) In: berlin.de. Land Berlin, 4. April 2017, abgerufen am 9. März 2026.</ref> |
Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | gescheitert | Das Volksbegehren wurde im Volksentscheid angenommen, jedoch hatte die Vorlage nur empfehlenden Charakter und das Land Berlin sah von einer Umsetzung ab. |
| 049 | gegen die Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung Geflüchteter<ref>Frank Bachner: Flüchtlinge in Sportunterkünften: Volksbegehren gegen Beschlagnahmung von Hallen. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 28. Februar 2016, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Vorlage:DatumZelle | – | – | abgebrochen | Die Sammlung wurde von den Initiatoren abgebrochen. |
| 050 | „Volksentscheid retten“ | Vorlage:DatumZelle – 7. Juli 2016 |
– | – | abgebrochen | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, das anschließende Volksbegehren jedoch wegen der ungewöhnlich langen Zulässigkeitsrüfung durch die Senatsverwaltung für Inneres nicht mehr beantragt. Zu einer verfassungsrechtlichen Klärung der beanstandeten Punkte kam es daher nicht mehr.<ref>Volksbegehren vorzeitig abgebrochen. In: volksentscheid-retten.org. Kerstin Meyer, Esther Witt, 10. September 2017, abgerufen am 12. März 2026.</ref> |
| 051 | „Volksentscheid Fahrrad“ | Vorlage:DatumZelle – 14. Juni 2016 |
– | – | erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wurde weit überschritten, die Initiative handelte daraufhin einen Kompromiss mit dem Abgeordnetenhaus aus, der als Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung am 28. Juni 2018 beschlossen wurde.<ref></ref> |
| 052 | „Artikel-Gesetz für mehr Sicherheit und Datenschutz in Berlin“, Ausbau der Videoüberwachung | Vorlage:DatumZelle – 19. Feb. 2018 |
– | – | abgebrochen | Das Volksbegehren wurde vom Senat zunächst für unzulässig erklärt, das Verfassungsgerichtshof widerrief die Entscheidung jedoch mit Urteil vom 21. Oktober 2020,<ref>Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: VerfGH Berlin: Zur Erforderlichkeit eines Mängelbeseitigungsverfahrens nach § 17 Abs 3 AbstG vor Durchführung des Vorlageverfahrens gem § 17 Abs 6 VAbstG BE, 55 VerfGHG BE (Prüfung der Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens) – verfassungskonforme Auslegung gebietet Mängelbeseitigungsverfahren unabhängig von der Art der geltend gemachten Zulässigkeitsbedenken. In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 21. Oktober 2020, abgerufen am 12. März 2026.</ref> allerdings führten die Initiatoren das Verfahren nicht weiter. |
| 053 | „Unsere Schulen“ (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 3. Juli 2018<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin „Unsere Schulen“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 6. August 2018, abgerufen am 10. März 2026 (Drucksache 18/1238).</ref> |
– | – | gescheitert | Die Volksinitiative überwand die Unterschriftenhürde, jedoch wurde keines der Anliegen vom Abgeordnetenhaus übernommen. |
| 054 | Auflösung des Abgeordnetenhauses | Vorlage:DatumZelle – 3. Mai 2018<ref>Abwahlbegehren. Eintrag „10. Volksgebehrenatrag für Neuwahl in Berlin (2018) “. In: bb.mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., abgerufen am 10. März 2026.</ref> |
– | – | gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 055 | „Berlin werbefrei“ | Vorlage:DatumZelle – 13. Juli 2018<ref>Der Senat: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Standpunkt des Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens über ein „Gesetz zur Regulierung von Werbung in öffentlichen Einrichtungen und im öffentlichen Raum (Antikommodifizierungsgesetz – AntiKommG)“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 6. Dezember 2019, abgerufen am 11. März 2026 (Drucksache 18/2370).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 8. Mai 2026<ref>Der Senat: Vorlage gemäß Artikel 62 Abs. 3, 63 der Verfassung von Berlin. Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Berlin werbefrei“ (Werberegulierungsgesetz). (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. August 2025, abgerufen am 11. März 2026 (Drucksache 19/2618).</ref> |
? | Ausgang offen, laufendes Verfahren | Zunächst vom Senat im Dezember 2019 für unzulässig erklärt, hob der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung mit Urteil vom 18. November 2020 nach Maßgabe der Nachbesserung einiger Punkte auf.<ref>Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: VerfGH Berlin: Unzulässige Vorlage des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens "Berlin Werbefrei" – unterbliebene Fristsetzung zur Mängelbeseitigung gem § 17 Abs 3 AbstG aF durch die Senatsverwaltung. In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 18. November 2020, abgerufen am 12. März 2026.</ref> Mit fünf Jahren Verzögerung erklärte der Senat das angepasste Volksbegehren im August 2025 für zulässig. Die Unterschriftensammlung läuft. |
| 056 | „Für gesunde Krankenhäuser“ | Vorlage:DatumZelle – 19. Juni 2018 |
– | – | unzulässig<ref>Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: VerfGH Berlin: Volksbegehren „über ein Gesetz zur Verbesserung der Patient*innensicherheit im Krankenhaus“ ist wegen Verstoßes gegen übergeordnetes Recht nicht durchzuführen – Unzulässigkeit des Volksbegehrens wegen Widerspruchs zu prägenden Teilen der Kompetenzordnung des GG – abschließende bundesrechtliche Regelung im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ("Sozialversicherung" iSd Art 74 Abs 1 Nr 12 GG) sperrt landesrechtliche Regelung. In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 20. Januar 2021, abgerufen am 12. März 2026.</ref> | Der Senat erklärte das beantragte Volksbegehren zu unzulässig, der Verfassungsgerichtshof bestätigte diese Einschätzung mit Urteil vom 20. Januar 2021. |
| 057 | „Klimanotstand Berlin“ (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 20. Aug. 2019<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin „Klimanotstand Berlin“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 30. September 2019, abgerufen am 10. März 2026 (Drucksache 18/2236).</ref> |
– | – | erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, der Senat erkannte am 10. Dezember 2019 eine Klimanotlage für Berlin.<ref>Der Senat: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Berlin handelt in Anerkennung der Klimanotlage. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 19. Dezember 2019, abgerufen am 11. März 2026 (Drucksache 18/2383).</ref> |
| 058 | „Bucht für alle“ (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – Nov. 2019<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin „Bucht für alle“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 6. November 2019, abgerufen am 10. März 2026 (Drucksache 18/2298).</ref> |
– | – | gescheitert | Die Volksinitiative überwand die Unterschriftenhürde, jedoch wurde keines der Anliegen vom Abgeordnetenhaus übernommen. |
| 059 | „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ | Vorlage:DatumZelle – 14. Juni 2019<ref>Der Senat: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Standpunkt des Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 24. September 2020, abgerufen am 11. März 2026 (Drucksache 18/3054).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 25. Juni 2021<ref>Der Senat: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Festsetzung des Abstimmungstages für den Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 7. Juli 2021, abgerufen am 11. März 2026 (Drucksache 18/3918).</ref> |
Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | teilweise erfolgreich | Im Volksentscheid angenommen, das geforderte Gesetz zur Vergesellschaftung großer nicht-gemeinnütziger Wohnungsunternehmen hat der Senat jedoch bislang (Stand: März 2026) nicht vorgelegt. |
| 060 | für ein Transparenzgesetz | Vorlage:DatumZelle – 3. Dez. 2019<ref>Der Senat: Vorlage gemäß Artikel 62 Abs. 3, 63 der Verfassung von Berlin. Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Einführung eines Berliner Transparenzgesetzes“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 4. November 2021, abgerufen am 11. März 2026 (Drucksache 19/0003).</ref> |
– | – | abgebrochen | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, das Volksbegehren wegen der ungewöhnlich langen Zulässigkeitsrüfung durch die Senatsverwaltung für Inneres jedoch nicht beantragt. |
| 061 | „Neue Wege für Berlin“, für 100.000 neue, soziale und bezahlbare Wohnungen (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 30. März 2020<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin „Neue Wege für Berlin“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 26. Mai 2020, abgerufen am 10. März 2026 (Drucksache 18/2711).</ref> |
– | – | teilweise erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, das Abgeordnetenhaus fasste einen Entschluss, mit dem der Senat zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen aufgefordert wurde.<ref>Ausschusses für Stadtentwicklung: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 16. September 2020 zur Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/2711 „Neue Wege für Berlin“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 16. September 2020, abgerufen am 13. März 2026 (Drucksache 18/3017).</ref> |
2020er Jahre
| # | Titel oder Anliegen | Volksinitiative/ Volksbegehrens- antrag |
Volksbegehren | Volksentscheid/ Referendum |
Ergebnis | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 062 | „Expedition Grundeinkommen“ | Vorlage:DatumZelle – 4. Nov. 2020<ref>Der Senat: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Standpunkt des Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Expedition Grundeinkommen: Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Berlin“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. April 2021, abgerufen am 13. März 2026 (Drucksache 18/3591).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 5. Sep. 2022 |
– | gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. |
| 063 | „Klimaneustart Berlin“ (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 2. Dez. 2020<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin. „Klimaneustart Berlin“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Januar 2021, abgerufen am 10. März 2026 (Drucksache 18/3304).</ref> |
– | – | erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, der Senat begann am 1. Februar 2022 mit der Einrichtung des geforderten Klima-Bürgerrats.<ref>Berlin bekommt Klima-Bürgerrat. In: berlin.de. BerlinOnline GmbH, 1. Februar 2022, abgerufen am 13. März 2026.</ref> |
| 064 | „Baut auf diese Stadt“, für eine Bebauung des Tempelhofer Feldes<ref></ref> | Vorlage:DatumZelle – Dez. 2020 |
– | – | abgebrochen | Aufgrund der erschwerten Sammelbedingungen infolge der COVID-19-Pandemie brachen die Initiatoren das Verfahren ab. |
| 065 | „Berlin 2030 klimaneutral“ | Vorlage:DatumZelle – 6. Okt. 2021<ref>Der Senat: Vorlage gemäß Artikel 62 Abs. 3, 63 der Verfassung von Berlin. Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Berlin 2030 klimaneutral“ (Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes). (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 10. Mai 2022, abgerufen am 11. März 2026 (Drucksache 19/0345 Neu).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 14. Nov. 2022 |
Vorlage:DatumZelle<ref></ref> | unecht gescheitert | Das Volksbegehren scheiterte unecht im Volksentscheid. |
| 066 | „Berlin autofrei“ | Vorlage:DatumZelle – 5. Aug. 2021<ref>Der Senat: Vorlage gemäß Artikel 62 Abs. 3, 63 der Verfassung von Berlin. Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens über ein „Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung (GemStrG Bln)“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 20. Mai 2022, abgerufen am 11. März 2026 (Drucksache 19/0362).</ref> |
Vorlage:DatumZelle – 9. Mai 2026<ref>Der Senat: Vorlage gemäß Artikel 62 Abs. 3, 63 der Verfassung von Berlin. Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Berlin autofrei“ (Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung). (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 8. Juli 2025, abgerufen am 11. März 2026 (Drucksache 19/2591).</ref> |
? | laufendes Verfahrens, Ausgang offen | Das Volksbegehren wurde am 17. Mai 2022 vom Senat für unzulässig erklärt, der Verfassungsgerichtshof erklärte es mit Urteil vom 25. Juni 2025 jedoch für zulässig.<ref>Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: VerfGH Berlin: Zulässiger Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens "Berlin autofrei" – kein Verstoß gegen Grundrechte und auch im Übrigen Verfassungskonformität des Gesetzentwurfs – kein Anspruch auf Aufrechterhaltung eines Gemeingebrauchs – Sondervotum. In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 25. Juni 2025, abgerufen am 12. März 2026.</ref> Die Unterschriftensammlung läuft. |
| 067 | „Demokratie für Alle“ (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 14. Juni 2022<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin. „Demokratie für alle“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 12. August 2022, abgerufen am 10. März 2026 (Drucksache 19/0449).</ref> |
– | – | teilweise erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, das Abgeordnetenhaus übernahm die Forderung nach Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre,<ref></ref> jedoch nicht die elektronische Eintragung für Volksbegehren und ergriff auch nicht die geforderte Bundesratsinitiative für ein Ausländerwahlrecht. |
| 068 | „Bauwende für Berlin – ökologisch und sozial“ (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 30. Okt. 2024<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin. „Bauwende für Berlin – ökologisch und sozial“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 9. Dezember 2024, abgerufen am 10. März 2026 (Drucksache 19/2100).</ref> |
– | – | teilweise erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, die Fraktionen CDU und SPD fassten im Abgeordnetenhaus einen entsprechenden Entschluss, mit dem der Senat zur Umsetzung der verschiedenen Punkte aufgefordert wird.<ref>Fraktionen CDU und SPD: Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD auf Annahme einer Entschließung zur Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin – Drucksache 19/2100 „Bauwende für Berlin – ökologisch und sozial“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 26. März 2025, abgerufen am 10. März 2026 (Drucksache 19/2333).</ref> |
| 069 | „Volksentscheid Baum“ | Vorlage:DatumZelle – 19. Nov. 2024<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Vorlage gemäß Artikel 62 Abs. 3, 63 der Verfassung von Berlin. Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Volksentscheid Baum“ (Gesetz für ein Klimaanpassungsgesetz Berlin und zur Änderung weiterer Vorschriften). (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 3. Juli 2025, abgerufen am 12. März 2026 (Drucksache 19/2573).</ref> |
– | – | erfolgreich | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, die Initiative erzielte einen Kompromiss der am 3. November 2025 als Gesetz für ein Klimaanpassungsgesetz Berlin und zur Änderung weiterer Vorschriften (umgangssprachlich: „BäumePlus-Gesetz“) vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde.<ref></ref> |
| 070 | „Die Spiele für Berlin“, für eine Bewerbung Berlins um die Olympischen Spiele (Volksinitiative) |
Vorlage:DatumZelle – 12. Jan. 2026<ref>Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin: Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin. „Die Spiele für Berlin“. (PDF) In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 16. Februar 2026, abgerufen am 12. März 2026 (Drucksache 19/2962).</ref> |
– | – | laufendes Verfahren, Ausgang offen | Die Unterschriftenhürde wurde überschritten, die Volksinitiative wurde noch nicht im Abgeordnetenhaus behandelt. |
| 071 | „Für Berlin – gegen Olympia. Wir sagen Nein zu einer Bewerbung um Olympische Spiele in den Jahren 2036, 2040 und 2044!“ | Vorlage:DatumZelle – 18. Okt. 2026<ref>Redaktion rbb24: Olympia-Gegner starten Unterschriftensammlung in Berlin. In: rbb24.de. Rundfunk Berlin-Brandenburg, 22. April 2026, abgerufen am 22. April 2026.</ref> |
? | ? | laufendes Verfahren, Ausgang offen | Die Unterschriftensammlung läuft. |
Siehe auch
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Berlin
- Direkte Demokratie in Berlin
- Direkte Demokratie
- Volksabstimmung (Deutschland)
Literatur
Gesetze und Verordnungen:
- Abgeordnetenhaus von Berlin: Verfassung von Berlin. In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 23. November 1995, abgerufen am 13. März 2026 (siehe Artikel 59, 61–63 sowie 100).
- Abgeordnetenhaus von Berlin: Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz - AbstG). In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 11. Juni 1997, abgerufen am 13. März 2026.
- Senat von Berlin: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsordnung). In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 3. November 1997, abgerufen am 13. März 2026.
- Senat von Berlin: Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlordnung - LWO). In: gesetze.berlin.de. Land Berlin, 2. September 2025, abgerufen am 13. März 2026.
Wissenschaftliche Literatur:
Weblinks
- Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksabstimmung. In: berlin.de. Senatsverwaltung für Inneres und Sport, abgerufen am 13. März 2026.
- Volksinitiative. In: berlin.de. Senatsverwaltung für Inneres und Sport, abgerufen am 13. März 2026.
- Volksbegehren und Volksentscheid. In: berlin.de. Senatsverwaltung für Inneres und Sport, abgerufen am 13. März 2026.
- Abstimmungen. In: berlin.de/wahlen. Die Landeswahlleiterin/der Landeswahlleiter für Berlin, abgerufen am 13. März 2026.
- Volksentscheid in Berlin. In: statistik-berlin-brandenburg.de. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, abgerufen am 13. März 2026.
- Berlin – Übersicht Volksbegehren/Volksinitiativen. In: bb.mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., abgerufen am 13. März 2026.
Einzelnachweise
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