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Thüringer Verfassungsgerichtshof

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Thüringer Verfassungsgerichtshof
— ThürVerfGH —
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Staatliche Ebene Land
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 28. Juni 1994
Hauptsitz Weimar, ThüringenDatei:Flag of Thuringia.svg Thüringen
Vorsitz Klaus von der Weiden (Präsident)

Lars Schmidt (Vizepräsident)

Website verfgh.thueringen.de
Datei:2017-06-14 Thüringer Verfassungsgerichtshof by Olaf Kosinsky-76.jpg
Gebäude mit dem Sitzungssaal des Verfassungsgerichtshofes in Weimar (2017)
Datei:2017-06-14 Thüringer Verfassungsgerichtshof by Olaf Kosinsky-15.jpg
Richterbank

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (kurz: ThürVerfGH) ist das Landesverfassungsgericht des Freistaates Thüringen. Sitz des Gerichts ist Weimar mit dem Standort Jenaer Straße 2a (Lage

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Geschichte

Durch die Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 wurde ein Verfassungsgerichtshof vorgesehen. Der Thüringer Landtag verabschiedete das Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (ThürVerfGHG) am 28. Juni 1994 und bestimmte damit den Sitz des Verfassungsgerichtshofes in Weimar. Etwa ein Jahr später, am 13. September 1995, nahm er seine Arbeit auf.

Im März 2018 schied der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Manfred Aschke mit Erreichen der Altersgrenze aus dem Amt aus. Allerdings konnten sich die Fraktionen im Thüringer Landtag nicht auf einen Nachfolger einigen. Dieser muss mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt werden.<ref>Thüringen bis mindestens Mai ohne obersten Verfassungsrichter auf mdr.de, Beitrag vom 25. April 2018.</ref> Die Regierungsfraktionen favorisierten die Verfassungsrichterin Elke Heßelmann, die CDU-Fraktion den Verfassungsrichter Klaus-Dieter von der Weiden.<ref>Bewegung im Streit um Neubesetzung des Präsidentenamtes im Verfassungsgerichtshof, Beitrag vom 19. April 2018 auf der Seite der Zeitung Thüringer Allgemeine.</ref> Somit versäumte der Landtag die fristgemäße Wahl nach § 3 Abs. 3 S. 3 des ThürVerfGHG. Dadurch war der Posten des Präsidenten bis auf Weiteres unbesetzt und das Gericht nur noch vorübergehend beschlussfähig. Dass das Gericht nur noch vorübergehend beschlussfähig sein konnte, hatte das Gericht bereits während einer kurzen Vakanz 2010 festgestellt.<ref name=ZLVR /> Während der Vakanz vertrat der CDU-Favorit Klaus-Dieter von der Weiden das Amt des Präsidenten.<ref>ThürVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018, VerfGH 8/18, S. 3 und ThürVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018, VerfGH 3/17, S. 4.</ref> Im Mai 2018 wurde bekannt, dass der CDU-Fraktionschef Mike Mohring den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts Stefan Kaufmann als Kompromisskandidaten vorsehe. Allerdings bestand die Gefahr, dass vor der Sommerpause kein neuer Präsident gewählt werde und das Gericht dadurch seine Handlungsfähigkeit verliere.<ref name=":0">Lukas C. Gundling: Verfassungskrise in Thüringen abgewendet – ein kurzer Bericht. In: Erfurter Gesellschaft für deutsches Landesrecht GbR (Hrsg.): Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR). Nr. 3, 2008, ISSN 2511-3666, S. 105–108 (zlvr.de [PDF]).</ref><ref>Dauerstreit um Gerichtspräsidenten: Droht eine Thüringer Verfassungskrise?, Beitrag vom 24. Mai 2018 auf der Seite der Thüringer Allgemeinen.</ref> Zuletzt entschied sich auch die Fraktion Die Linke Kaufmann zu unterstützen.<ref>Kaufmann als Kompromiss: Ende im Streit um Besetzung des Thüringer Verfassungsgerichts-Präsidenten, Beitrag auf mdr.de vom 21. Juni 2018.</ref> Der Wahlvorschlag wurde schließlich auch von Bündnis 90/Die Grünen und SPD unterstützt.<ref>LT-Drs. 6/5853 (abgerufen am 21. Juni 2018).</ref> Mit dem Ausscheiden Kaufmanns wurde die Präsidentschaft abermals vakant, da nicht fristgemäß ein Nachfolger gewählt wurde.<ref name="SZ21">Tauziehen um neue Spitze des Thüringer Verfassungsgerichts, Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 10. November 2021.</ref>

2021/2022 wiederholte sich die Vakanz und Klaus von der Weiden leitete erneut den Gerichtshof. Am 5. Mai 2022 wurde er vom Landtag zum Präsidenten gewählt.<ref>Thüringer Landtag: Beschluss Drucksache 7/5457 05.05.2022. (PDF) 19. Mai 2022, S. 1, abgerufen am 27. September 2024.</ref> Im Sommer 2022 änderte der Thüringer Gesetzgeber das Verfassungsgerichtshofgesetz und führte das Amt eines Vizepräsidenten des Gerichtshofes ein.<ref name="ZLVR">Lukas C. Gundling: Zur Frage der Funktionsfähigkeit des Thüringer Verfassungsgerichthofes beim altersbedingten Ausscheiden des Präsidenten. In: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR), 3/2022, S. 103 ff. (online).</ref> Als solcher wurde am 23. September 2022 Lars Schmidt gewählt.<ref>Thüringer Landtag: Beschluss Drucksache 7/6381 23.09.2022. (PDF) 11. Oktober 2022, S. 1, abgerufen am 27. September 2024.</ref>

Präsidenten

Rechtsgrundlagen und Wahl

In Art. 79 und Art. 80 der Verfassung des Freistaats Thüringen werden die Stellung, Zusammensetzung sowie die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes geregelt. Diese Regelungen finden im Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (ThürVerfGHG) nähere Ausgestaltung. Die Arbeitsweise des Gerichtshofes ist in der Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes (GO VerfGH) geregelt.

Der Präsident und die acht weiteren Mitglieder des Gerichts wurden bis 2014 vom Thüringer Landtag mit Zweidrittelmehrheit auf fünf Jahre gewählt. 2014 wurde die Amtszeit auf sieben Jahre erhöht, wobei nur noch eine Wiederwahl möglich ist. Somit wurde die maximale Amtszeit auf 14 Jahre verkürzt. Eine Übergangsregelung ermöglichte jedoch, dass Richter die bereits mehrmals zum Verfassungsrichter gewählt wurden, noch einmal zum Verfassungsrichter gewählt werden durften. Dies ermöglichte die Wiederwahl der Richter Manfred Baldus, Walter Bayer und Hartmut Schwan. Der Präsident und zwei weitere Mitglieder müssen Berufsrichter sein, drei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Der Gerichtshof setzt sich überwiegend aus Juristen zusammen.

Mitglieder

Aktuelle Zusammensetzung

Datei:2017-06-14 Thüringer Verfassungsgerichtshof by Olaf Kosinsky-70.jpg
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes zu Beginn der Mündlichen Verhandlung am 14. Juni 2017 in Weimar (v. l. n. r. Menzel, Petermann, Schwan, Bayer, Aschke, Baldus, von der Weiden, Heßelmann, Ohler)

Stellvertretende Mitglieder

  • Berufsrichterliche Mitglieder
    • Ute Jung, Richterin am Oberverwaltungsgericht (2017–2031)
    • Anja Klameth, Richterin am Landgericht Erfurt (2022–2029)
    • Michael Obhues, Präsident des Verwaltungsgerichts Gera (2008–2025)[veraltet]Bitte nutze in Fällen, in denen die Jahreszahl bereits in der Vergangenheit liegt, {{Veraltet}} anstatt {{Zukunft}}
  • Mitglieder mit Befähigung zum Richteramt
  • Weitere Mitglieder
    • René Kliebisch, Vorsitzender Richter am Landgericht Mühlhausen (2022–2029)
    • Kjell Eberhardt, Staatssekretär a. D. (2012–2029)
    • Renate Licht, Regionsgeschäftsführerin DGB, Region Thüringen (2011–2030)

Frühere Mitglieder (Auswahl)

Verfahrensarten

Das Gericht entscheidet nach § 11 ThürVerfGHG über

  1. Individualverfassungsbeschwerden,
  2. Kommunalverfassungsbeschwerden,
  3. Organstreitigkeiten innerhalb des Landes,
  4. abstrakte Normenkontrollanträge auf Antrags eines Fünftels der Mitglieder des Landtages, einer Fraktion oder der Landesregierung,
  5. konkrete Normenkontrollanträge auf Vorlage eines Gerichts,
  6. Zulässigkeit von Volksbegehren,
  7. Verfassungsmäßigkeit von Untersuchungsaufträgen an einen Untersuchungsausschuss,
  8. Wahlprüfungsbeschwerden hinsichtlich der Landtagswahlen.

Siehe auch

Literatur

  • Sebastian von Ammon: Die Urteilsverfassungsbeschwerde zum Thüringer Verfassungsgerichtshof, in: Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl.), Bd. 23 (2014), S. 181–185.
  • Hans-Joachim Bauer: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof, in: Landes- und Kommunalverwaltung (LKV), 1996, S. 385–388.
  • Hans-Joachim Bauer: Die Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Parlamentsrecht (1996 bis 2003), in: Zehn Jahre Thüringer Landesverfassung (1993–2003), Wartburg-Verlag, Weimar 2003, S. 125–135.
  • Lukas C. Gundling: Zur Frage der Funktionsfähigkeit des Thüringer Verfassungsgerichthofes beim altersbedingten Ausscheiden des Präsidenten. In: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR), Bd. 3 (2022), S. 103–108 (online).
  • Lukas C. Gundling: Verfassungskrise in Thüringen abgewendet. Ein kurzer Bericht, in: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR), Bd. 3 (2018), S. 105–108 (Digitalisat online).
  • Oliver W. Lembcke: Thüringer Verfassungsgerichtshof, in: Werner Reutter (Hrsg.): Landesverfassungsgerichte. Entwicklung – Aufbau – Funktionen, Springer, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-16093-7, S. 389–420.
  • Julia Plattner: Das parlamentarische Untersuchungsverfahren vor dem Verfassungsgericht. Eine Betrachtung zum Rechtsschutz vor und nach dem Erlaß des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG) und in Thüringen, Duncker & Humblot, Berlin 2004, ISBN 3-428-11221-0.
  • Werner Reutter: Richterinnen und Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof, in: LKV 2019, S. 496–501 (Digitalisat).
  • Hartmut Schwan: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof als „außerplanmäßige Revisionsinstanz“, in: ThürVBl., Bd. 21 (2012), S. 121–129.
  • Dietrich Stöffler: Die Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Kommunalrecht, in: Zehn Jahre Thüringer Landesverfassung (1993–2003), Wartburg-Verlag, Weimar 2003, S. 107–123.
  • Klaus-Dieter von der Weiden: Funktionsunfähigkeit des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bei verzögerter Nachwahl eines altersbedingt ausgeschiedenen Mitglieds?, in: ThürVBl., Bd. 28 (2019), S. 209–214.

Weblinks

Einzelnachweise

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Vorlage:Klappleiste/Ende<templatestyles src="Erweiterte Navigationsleiste/styles legacy.css" />Vorlage:Klappleiste/Anfang

Baden-Württemberg:

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

Bayern:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Berlin:

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Brandenburg:

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

Bremen:

Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen

Hamburg:

Hamburgisches Verfassungsgericht

Hessen:

Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Mecklenburg-Vorpommern:

Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen:

Niedersächsischer Staatsgerichtshof

Nordrhein-Westfalen:

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz:

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Saarland:

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Sachsen:

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Sachsen-Anhalt:

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein:

Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht

Thüringen:

Thüringer Verfassungsgerichtshof

Vorlage:Klappleiste/Ende

Koordinaten: 50° 58′ 55,2″ N, 11° 20′ 6″ O

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