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Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht

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Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht
— LVerfG SH —
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Staatliche Ebene Land
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 1. Mai 2008
Hauptsitz Schleswig,
Schleswig-HolsteinDatei:Flag of Schleswig-Holstein.svg Schleswig-Holstein
Vorsitz Christoph Brüning (Präsident)

Carsten Löbbert (Vizepräsident)

Website LVerfG SH
Datei:Schleswig-Verwaltungsgericht1-Bubo.JPG
Gerichtsgebäude (2011)

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht (LVerfG SH) ist die zum 1. Mai 2008 eingerichtete Landesverfassungsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein. Es hat seinen Sitz in Schleswig.

Vorgeschichte und verfassungsrechtliche Grundlage

Als einziges deutsches Land verfügte Schleswig-Holstein bis 2008 über keine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit. Stattdessen waren landesverfassungsrechtliche Streitigkeiten gemäß Art. 51 der Landesverfassung in Verbindung mit Art. 99 des Grundgesetzes dem Bundesverfassungsgericht zuzuweisen.

Nachdem im Rahmen der Verfassungsreform von 1990 weiterhin auf ein eigenes Landesverfassungsgericht verzichtet worden war, kam die Diskussion darüber immer wieder auf. So wurde etwa im November 2004 im Schleswig-Holsteinischen Landtag wieder über die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichtes diskutiert. Gründe für diese Überlegung sind z. B., dass selbst Entscheidungen über die Zulässigkeiten von Volksinitiativen erst Jahre nach deren Abstimmungen im Landtag fallen, oft dann schon in der nächsten Wahlperiode. Mit Wirkung vom 27. Oktober 2006 wurde die Landesverfassung geändert, Art. 44 Abs. 1 sieht nunmehr ein Landesverfassungsgericht vor. Umgesetzt wurde diese Vorgabe mit der Verabschiedung<ref>Plenarprotokoll des Landtags Schleswig-Holstein vom 12. Dezember 2007 (PDF; 476 kB)</ref> eines Landesverfassungsgerichtsgesetzes.<ref>Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses vom 5. Dezember 2007, LT-Drucks. 16/1746 (PDF; 114 kB)</ref>

Zuständigkeiten

Die Aufgaben des Landesverfassungsgerichtes sind in Art. 51 der Landesverfassung geregelt.<ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages vom 20. November 2007 zum Zuständigkeitsbereich des Landesverfassungsgerichts (PDF; 80 kB)</ref> Danach ist das Landesverfassungsgericht zuständig für Organstreitigkeiten, Normenkontrollverfahren, Kommunalverfassungsbeschwerden und Beschwerden gegen Wahlprüfungsentscheidungen. Es gibt weiterhin keine Landesverfassungsbeschwerde einzelner Personen; obwohl die Grundrechte des Grundgesetzes pauschal in die Landesverfassung aufgenommen worden sind (Art. 2a).<ref>Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein vom 16. Januar 2008, LT-Drucks. 16/1817 (PDF; 31 kB)</ref>

Wahl und Zusammensetzung

Die sieben Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes arbeiten nebenamtlich. Sie müssen über die Befähigung zum Richteramt verfügen und werden gemäß § 6 Abs. 1 LVerfGG vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit für jeweils zwölf Jahre (bei der ersten Wahl gemäß Art. 68 vier Mitglieder für neun Jahre und drei Mitglieder für sechs Jahre) gewählt. Die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes erhalten für jeden Monat, in dem sie mindestens an einer Sitzung oder Entscheidungsberatung teilnehmen, eine auf volle zehn Euro aufgerundete Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Fünfzehntel des monatlichen Grundgehalts der Besoldungsgruppe R 9.

Mitglieder des Verfassungsgerichtes waren im April 2019<ref>Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts. In: Schleswig-Holstein. Abgerufen am 19. April 2019.</ref>:

Im März 2021 gehörten dem Gericht an:<ref>admin: Mitglieder. Ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 18. März 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/www.schleswig-holstein.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref>

Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes (Stand: Januar 2025)
Name Beginn der Amtszeit Ernannt durch
(* 1967)
(Präsident seit Januar 2021)
Vorlage:DatumZelle Daniel Günther
(* 1961)
(Vizepräsident seit November 2024)
Vorlage:DatumZelle Daniel Günther
(* 1957) Vorlage:DatumZelle Thorsten Albig
(* 1973) Vorlage:DatumZelle Daniel Günther
(* 1966) Vorlage:DatumZelle Daniel Günther
(* 1969) Vorlage:DatumZelle Daniel Günther
Vorlage:DatumZelle Daniel Günther

Sitzfrage

Um den Sitz des Gerichtes hatte sich Lübeck unter Berufung auf seine Jahrhunderte währende Tradition als renommierter überregionaler Gerichtsort des Oberhofes Lübeck und des nachfolgenden Oberappellationsgerichtes der vier Freien Städte beworben.<ref>Lübeck will ein Verfassungsgericht. In: stadtzeitung.luebeck.de. 30. Januar 2007, abgerufen am 13. Mai 2018.</ref> Den Zuschlag erhielt nach einer Nutzwertanalyse<ref>Nutzwertanalyse des Justizministeriums vom 29. März 2007 (PDF; 1,2 MB)</ref> jedoch das schleswig-holsteinische Justizzentrum Schleswig, wo sich bereits das Oberlandesgericht, das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht und das Landessozialgericht befinden.

Siehe auch

Literatur

  • Friedrich, Thomas: Von Wikingern, Amtshaftung und Verfassungsgerichten, in: NVwZ 1998, 1273.
  • Friedrich, Thomas: Ein Landesverfassungsgericht für Schleswig-Holstein? in: SchlHA 1997, 198.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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Vorlage:Hinweisbaustein Koordinaten: 54° 30′ 19,8″ N, 9° 32′ 5,3″ O

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