Rassenhygienische Forschungsstelle
Die 1936, also zur Zeit des Nationalsozialismus, gegründete Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle (kurz RHF) des Reichsgesundheitsamts unter der Leitung von Robert Ritter erarbeitete schwerpunktmäßig und in enger Zusammenarbeit mit der Polizei die Begutachtungen von ca. 30.000 vor allem im Deutschen Reich lebenden „Zigeunern“. Die RHF lieferte so die pseudowissenschaftliche Grundlage für die Ermordung und Zwangssterilisation Tausender Sinti und Roma.<ref>Das Reichsgesundheitsamt im Nationalsozialismus. Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, 11. September 2001, Presseerklärung 27/2001</ref>
Daneben wurden KZ-Häftlinge und Insassen von Jugendkonzentrationslagern begutachtet. Sitz der RHF war zunächst Tübingen, der Wohnort Ritters, dann die Reichshauptstadt Berlin. Vor Kriegsende erfolgte die Auslagerung u. a. zur Sicherheitspolizeischule Drögen in Fürstenberg/Havel rund 100 km nördlich von Berlin. In unmittelbarer Nähe lagen das Jugend-KZ Uckermark und das KZ Ravensbrück.
Nach 1945 wurden in der Bundesrepublik das von der RHF geschaffene „Zigeunersippenarchiv“, also die „Planungsunterlagen des Völkermordes“ (Benno Müller-Hill), weiter durch die Polizei genutzt. Keiner der Mitarbeiter der RHF wurde für seine Tätigkeit disziplinar-, standes- oder strafrechtlich belangt.
Gründung, organisatorische Zugehörigkeit, Finanzierung und Ziele
Die RHF wurde im August 1936 auf Veranlassung des Leiters der Abteilung Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern, Arthur Gütt, als Institut des Reichsgesundheitsamtes gegründet. Leiter wurde der Tübinger Arzt Robert Ritter,<ref>Bestandsbeschreibung des Bundesarchivs R 165, Name Gütt ergänzt</ref><ref>Gernot Haupt: Antiziganismus und Sozialarbeit, Frank & Timme, Berlin, 2006, S. 124.</ref> er wurde am 1. April 1936 für seine neue Aufgabe freigestellt.<ref name="Hohmann1991" details="S. 137." />
Schon die Institutsbenennung als Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle zeigt ihre pseudowissenschaftliche<ref name="henke66">Henke 1993, S. 66.</ref> und rassenideologische<ref name="henke66" /> Ausrichtung. Denn die RHF war in Wahrheit kein theoretisches Institut, sondern hatte die Aufgabe, ihre „Forschung“ in die „erbpflegerische Praxis“ überzuleiten.<ref name="bsba">Bestandsbeschreibung des Bundesarchivs</ref>
Ritter wurde wegen seines rassenhygienischen Standpunkts, den er seit Anfang der 1930er Jahre vertrat, als Leiter ausgewählt.<ref name="Hohmann1991" details="S. 17–19." /> Schon 1933/34 war er auf die Idee verfallen, versteckte „Zigeunerpopulationen“ in Württemberg aufzudecken.<ref name="Hohmann1991" details="S. 135." /> Auf dem internationalen Bevölkerungskongress, der 1935 unter der Leitung Eugen Fischers in Berlin stattfand, hielt er den Vortrag „Erbbiologische Untersuchungen innerhalb eines Züchtungskreises von Zigeunermischlingen und asozialen Psychopathen'“.<ref name="Hohmann1991" details="S. 135." /><ref>Robert Ritter: Erbbiologische Untersuchungen innerhalb eines Züchtungskreises von Zigeunermischlingen und „asozialen Psychopathe“. In: Hans Harmsen, Franz Lohse (Hrsg.): Bevölkerungsfragen. Bericht des Internationalen Kongresses für Bevölkerungswissenschaft. Berlin 26. August – 1. September 1935. München 1936, S. 713–718.</ref> Auch die praktische Seite kannte Ritter; er leitete in Tübingen seit 1934 eine Eheberatungsstelle, deren Träger neben der Nervenklinik auch die Ortsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene war.<ref name="Hohmann1991" details="S. 135." /> 1936 war er zum stellvertretenden Amtsarzt in Tübingen und damit zum Mitglied des Erbgesundheitsgerichtes aufgestiegen.<ref name="Hohmann1991" details="S. 136." /><ref name="zimmermann2004_S294">Zimmermann 2004, S. 294.</ref> Ritters Habilitation mit dem Titel Ein Menschenschlag. Erbärztliche und erbgeschichtliche Untersuchungen über die durch 10 Geschlechterfolgen erforschten Nachkommen von ‚Vagabunden, Jaunern u. Räubern‘ (erschienen 1937) steht paradigmatisch für seine rassenhygienischen und erbdeterministischen Ideen. Diese wurden von den universitär orientierten Rassenhygienikern als drittklassig eingeschätzt.<ref name="zimmer305">Zimmermann 2004, S. 305.</ref>
Die exakte Bezeichnung der RHF und ihre organisatorische Zuordnung wandelten sich im Laufe der Zeit. 1938 berichtete Ritter im Reichs-Gesundheitsblatt aus der „Abteilung für Erb- und Rassenpflege des Reichsgesundheitsamtes“ als Leiter der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“.<ref>Robert Ritter: Zur Frage der Rassenbiologie und Rassenpsychologie der Zigeuner in Deutschland. In: Reichs-Gesundheitsblatt Nr. 22/1938, dokumentiert In: Joachim S. Hohmann.: Zigeuner und Zigeunerwissenschaft 1980, S. 205.</ref> Die RHF war zu diesem Zeitpunkt der 1937 von Ferdinand von Neureiter gegründeten und auch von diesem geleiteten „Kriminalbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes“ untergeordnet, mit der sie 1940, nach der Berufung von Neureiters an die Reichsuniversität Straßburg, unter der Leitung Ritters zum „Kriminalbiologischen Institut beim Reichsgesundheitsamt“ fusionierte.<ref name="Hohmann1991" details="S. 29, 31." />
1940 gab Ritter als Amtsbezeichnung an: „Leiter der rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamts“.<ref>Robert Ritter: Primitivität und Kriminalität. In: Monatshefte für Kriminalbiologie und Strafrechtsreform. Heft 9/1940, S. 15.</ref> Ab 1941 lautete die Bezeichnung „Rassenhygienische und Kriminalbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes“.<ref>Robert Ritter: Die Aufgaben der Kriminalbiologie und der kriminalbiologischen Bevölkerungsforschung. In: Kriminalistik 4/1941. S. 38.</ref> Die Bezeichnung auf den von der RHF bis mindestens 1944 erstellten „Gutachterlichen Äußerungen“, die als individuelle Rassegutachten für „Zigeuner“ dienten, blieb weiterhin „Rassenhygienische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes“ (Leiter: Robert Ritter).<ref>Briefkopf Gutachterliche Äußerung 2543 vom 14. Juli 1941, wiedergegeben bei Gilsenbach 1993, S. 188; Briefkopf Gutachterliche Äußerung 16468 vom 27. April 1942, wiedergegeben bei Gilsenbach 1988, S. 108; Briefkopf Gutachterliche Äußerung 17691 vom 14. Oktober 194?, wiedergegeben bei Hase-Michalik/Kreuzkamp S. 83.</ref> Ritter wurde 1941 zusätzlich Leiter des „Kriminalbiologischen Institutes der Sicherheitspolizei und des SD“ (KBI)<ref name="moringen">Dietmar Sedlaczek: Das Jugend-KZ Moringen. (PDF; 130 kB) Moringen 2004</ref><ref>Hohmann 1991, S. 30. Hohmann nennt abweichend den Anfang des Jahres 1942.</ref> und hatte damit sowohl im Reichsgesundheitsamt als auch im Reichssicherheitshauptamt eine Leitungsfunktion inne. Die Verwendung des Wortes Institut statt „Forschungsstelle“ hatte einen taktischen Grund, „Forschung“ wurde von vielen Dienststellen im Dritten Reich als nicht unmittelbar kriegswichtig angesehen, die Folge konnte etwa die Verweigerung von Zurückstellungen vom Kriegsdienst oder von finanziellen Mitteln sein.<ref name="zimmer305" /> Ritter bezeichnete die Zusammenarbeit von RHF und KBI zunächst als Arbeitsgemeinschaft,<ref>Robert Ritter: Das Kriminalbiologische Institut der Sicherheitspolizei. In: Kriminalistik 11/1942. S. 117–119.</ref> ließ aber 1944 die Mitglieder der RHF in das als kriegswichtig eingestufte KBI übernehmen.<ref name="zimmer305" />
Aufgrund der oft nur leicht voneinander abweichenden Bezeichnungen und der personellen Kontinuität wird in der Literatur auch die Bezeichnung Forschungsstelle Ritter ohne institutionelle Zuordnung verwendet.
Schwerpunkt der Arbeit der RHF bildete die Erfassung und Begutachtung der deutschen und österreichischen „Zigeuner“ (Ritter) und „Zigeunermischlinge“ (Ritter).<ref name="bsba" /> Die Erfassung fand in enger Kooperation mit verschiedenen Polizeibehörden statt.
Die Finanzierung wurde auch über „Drittmittel“ gesichert. Die RHF bzw. Ritter gehörten von 1935 bis Frühjahr 1944<ref>Hohmann 1991, S. 140. 1935: 1500 RM für die erbbiologischen Untersuchungen an den vor Ritter als versteckte „Zigeunerpopulation“ verdächtigten Würtemberger</ref> zu den bevorzugten Beihilfeempfängern der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).<ref>Forschergruppe zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1920–1970: Bericht zur Abschlusskonferenz am 30. und 31. Januar 2008 in Berlin. (PDF; 1,5 MB) S. 57.</ref><ref>Müller-Hill 1988, S. 15, weitere Förderungen 1938; 1500 RM ebd. S. 16, 194X 15.000 RM ebd. S. XY, daneben wurde Ausrüstung (Fotoapparate, anthropometrische Messgeräte) an Ritter entliehen.</ref> Die DFG-Gutachter waren Ernst Rüdin und Robert Eugen Gaupp.<ref name="zimmermann2004_S294" /> Befürwortet wurden Ritters Förderanträge vom Präsidenten des Reichsgesundheitsamtes Hans Reiter.<ref name="Hohmann1991" details="S. 140f." /> Weitere Gelder schoss der Reichsforschungsrat (RFR) zu.<ref name="histem72">Forschergruppe zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1920–1970: Bericht zur Abschlusskonferenz am 30. und 31. Januar 2008 in Berlin (PDF; 1,5 MB), S. 72.</ref>
Mitarbeiter der RHF
Das Personal der RHF bestand aus Rassenkundlern, Volkspflegerinnen, Ärzten, Genealogen, Fotografen, Stenotypistinnen und weiteren Hilfskräften:
- Robert Ritter (Leiter, Arzt, „Fliegende Arbeitsgruppe“)
- Eva Justin (Krankenschwester, Ritters Stellvertreterin, „Fliegende Arbeitsgruppe“)
- Sophie Ehrhardt (Anthropologin, „Fliegende Arbeitsgruppe“)
- Adolf Würth (Anthropologe „Fliegende Arbeitsgruppe“)
- Gerhart Stein (Arzt, SA-Mann, „Fliegende Arbeitsgruppe“)
- Karl Moravek (Anthropologe, „Fliegende Arbeitsgruppe“)<ref>nach Müller-Hill 1988, S. 156f.</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />»Auf dem Dienstwege …« Dokumente zur Erfassung, Ausgrenzung und Deportation der Leipziger Sinti und Roma im Nationalsozialismus ( vom 11. Februar 2014 im Internet Archive) (PDF; 2,1 MB)</ref>
- Ruth Kellermann, geborene Hesse (Rassen- und Volkskundlerin, „Fliegende Arbeitsgruppe“)<ref>Paul Behrens: Prozeß: „Vollzigeuner und Mischlinge“. In: Die Zeit, Nr. 7/1986</ref>
- Frau Callies(s), Volkspflegerin<ref>nach Ritter Bericht an Reichsforschungsrat BA R 73 14005, Schreiben vom 5. November 1942, Bericht an DFG 23. März 1943</ref>
- Ruth Helmke, Genealogin<ref name="Hohmann1991" details="S. 68, 214, 257." /><ref>nach Ritter Bericht an Reichsforschungsrat BA R 73 14005, Schreiben vom 5. November 1942</ref>
- Frau Betz<ref>nach Ritter Bericht an Reichsforschungsrat BA R 73 14005, Schreiben vom 6. März 1944</ref>
- Fräulein Olboeter<ref>nach Ritter Bericht an Reichsforschungsrat BA R 73 14005, Schreiben vom 6. März 1944, an DFG 23. März 1943</ref>
- Fräulein Lützkendorf<ref name="Ritter_DFG_1943">nach Ritter Bericht an DFG 23. März 1943</ref>
- Frau Plonz<ref name="Ritter_DFG_1943" />
- Frau Kraus<ref name="Ritter_DFG_1943" />
- Fräulein von Witzenmleben<ref name="Ritter_DFG_1943" />
- Hans Wetzel<ref>Katrin Reemtsma: Exotismus und Homogenisierung - Verdinglichung und Ausbeutung. Aspekte ethnologischer Betrachtungen der Zigeuner in Deutschland nach 1945. In: LpB (Hrsg.): Baustein „Zwischen Romantisierung und Rassismus“ Sinti und Roma 600 Jahre in Deutschland. Stuttgart 1998, S. 63–68 (lpb-bw.de [PDF]).</ref>
Würth und Justin waren schwerpunktmäßig mit Sinti beschäftigt, das Spezialgebiet von Ehrhardt waren bis 1942 die ostpreußischen Sinti. Moravek und, nach dessen Kriegstod, Justin waren für Roma zuständig, Kellermann beschäftigte sich mit den Lalleri und Roma.<ref>Tobias Joachim Schmidt-Degenhard: Robert Ritter (1901–1951). Zu Leben und Werk des NS-„Zigeunerforschers“. (Diss. Tübingen) 2008, S. 194.</ref>
Sonstige Kooperanten
- Karin Magnussen, nachmalige Lehrerin des Landes Bremen, ließ sich von Josef Mengele aus Auschwitz die Augen mehrerer ermordeter Sinti-Kinder schicken, wenn sie Zwillinge gewesen waren und heterochrome Augenfarben hatte. Zuvor, zu Lebzeiten, waren z. T. an den Augen Menschenversuche durchgeführt worden. Sie versteckte die konservierten Augen bis 1990 bei sich.
„Zigeunerforschung“
Aufbau des „Zigeunersippenarchivs“ durch „Fliegende Arbeitsgruppen“ – die reichsweiten Erfassungen 1937–1940
Laut Ritter und der RHF galten „Mischlinge“ als für den Bestand einer „gesunden Volksgemeinschaft“ besonders gefährlich. Ritter behauptete, es handle sich bei 90 Prozent der „Zigeuner“ um „Mischlinge“. Er beanspruchte, sich dabei auf „großangelegte kriminalbiologische Untersuchungen“ stützen zu können, die einen „viel höheren Grad von Kriminalität“ bei „Mischzigeunern“ als bei „unvermischten Wanderzigeunern“ beweisen würden.<ref>Robert Ritter: Primitivität und Kriminalität. In: Monatsschrift für Kriminalbiologie und Strafrechtsreform. Organ der Kriminalbiologischen Gesellschaft. 9 (1940), S. 200.</ref> Dem lag das völkisch-rassische Axiom einer eingeborenen „nomadischen“ Lebensweise von „Zigeunern“ zugrunde, die allein „artgerecht“ sei. Sesshafte, demnach „entartete“ Angehörige der Minderheit müssten „Mischehen“ mit „entarteten“ Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung eingegangen und der Kriminalität verfallen sein. Tatsächlich gab es die von Ritter angeführten Untersuchungen nicht.<ref>Volker Berbüsse: Das Bild der „Zigeuner“ in deutschsprachigen kriminologischen Lehrbüchern. In: Jahrbuch für Antisemitismusforschung. 1 (1992), Frankfurt (Main)/New York 1992, S. 122, 146.</ref> Die These von der Schädlichkeit der Rassenmischung gehörte zu den Grundannahmen der Rassenhygieniker spätestens seit Eugen Fischers paradigmatischen Werk Die Rehobother Bastards und das Bastardierungsproblem beim Menschen (Jena 1913).<ref>Peter Weingart, Jürgen Kroll, Kurt Bayertz: Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland. Frankfurt a. M. 1992, hier S. 102.</ref> Jedoch ist diese zentrale These der Erbbiologen – nicht allein in Bezug auf die damals unter dem „Zigeuner“-Begriff zusammengefassten Personengruppen – als ebenso abwegig anzusehen, wie die Anwendung der Erbgesundheitslehre als erkenntnisleitende Theorie fragwürdig ist.<ref>Vgl. hierzu etwa ausdrücklich im Kontext des Antiziganismus Erich Renner: Zur Geschichte und Beheimatung der Pfälzer Zigeuner. In: Pfälzer Heimat. 40 (1988), Nr. 3, S. 113–123.</ref> Trotz großer Bemühungen mussten Ritter und die Forschungsstelle nach Michael Zimmermann einräumen, dass „eine einheitliche Körperkonstitution der Zigeuner nicht existiere und dass folglich ihre ‚Körperbaumerkmale‘ und ‚Krankheitserscheinungen‘ nicht mit ihren vorgeblich ‚kriminellen Handlungsweisen‘ korrelierbar seien. Der 1939/40 in der RHF beschäftigte Karl Morawek konstatierte bei seinen Messungen und Farbbestimmungen an 113 burgenländischen Roma sogar ‚nordische Einschläge‘. Der Versuch einer Rassenkonstruktion über biologische Kennzeichen wurde gegenüber den Zigeunern mithin bald aufgegeben.“<ref>Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. In: Archiv für Sozialgeschichte 38, 1996, S. 132.</ref>
Ab dem Winter 1937/38 durchkämmten „Fliegende Arbeitsgruppen“ der RHF „Barackenlager und Armenquartiere“ (Ritter)<ref name="fings51">Robert Ritter: Zigeuner und Landfahrer. In: Bayrischer Landesverband für Wanderdienst (Hrsg.): Der Nichtsesshafte Mensch. Zitiert nach: Fings, Sparing 1992, S. 51.</ref> – die Arbeit beschränkte sich jedoch nicht auf solche Plätze – und erfassten erstmals 2400 „Zigeuner“.<ref name="fings51" /> Betroffene wurden von der Polizei zur rassenkundlichen Untersuchung vorgeladen<ref>Beispiel belegt in Uwe Jens Wandel: Die Schorndorfer Familie Guttenberger. In: Heimatblätter. Jahrbuch für Schorndorf und Umgebung. Bd. 7, 1989; zitiert nach: Studienkreis Deutscher Widerstand 1933–1945 e. V.: Selbstbehauptung und Widerstand von Sinti und Roma im Nationalsozialismus. Information Nr. 58, November 2003.</ref> oder in Gefängnissen aufgesucht, wie die Arbeitsberichte bzw. Tageslisten der RHF ausweisen. Die dabei gewonnenen personalisierten Daten bildeten die Grundlage des „Zigeunersippenarchivs“ der RHF.
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Erfassung des RHF in Hamburg 1938 mit Polizeibegleitung (Bild der RHF)
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Mitarbeiter der RHF erfassen im Zigeunerlager Köln-Bickendorf (Bild der RHF)
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Erfassungsarbeit im April 1938 durch Eva Justin in Stein in der Pfalz (Bild der RHF)
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Ort unbekannt (Bild der RHF)
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1938 Vermessung (Bild der RHF)
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Blutentnahme auf der Landstraße (Bild der RHF)
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„Zigeunerschub“ 1938 Berlin (Bild der RHF)
1938: Himmlers Runderlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“ sichert die Existenz der RHF
Am 8. Dezember 1938 verfügte ein Runderlass Heinrich Himmlers „betr. Bekämpfung der Zigeunerplage“, zu dem die RHF Vorarbeiten geleistet hatte, die „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus“.<ref>Zimmermann 1996, S. 126.</ref> Die RHF wurde mit der Erstellung von „Gutachtliche Äußerungen“ genannten Rassegutachten beauftragt, für die sie vom Reichskriminalpolizeiamt mit 5 RM pro Gutachten entlohnt wurde.<ref>Zimmermann 1996, S. 148.-- „Ausführungsanweisung“ des RKPA vom 1. März 1939</ref>
Die gutachtlichen Äußerungen
Ein nach außen sichtbares Ergebnis der Erfassungen und des Aufbaus des „Zigeunersippenarchivs“ waren die „Gutachtlichen Äußerungen“, die von Ritter, Justin oder Ehrhardt<ref>Rose 1988, S. 130f.</ref><ref>Beispiel eines Formulares. Siehe auch https://collections.arolsen-archives.org/de/document/12102510 (Strafakte der Staatlichen Kriminalpolizei, Kriminalpolizeileitstelle Berlin). In: Arolsen Archives. Abgerufen am 9. März 2024.</ref> unterzeichnet wurden. Sie waren ein einseitiger Vordruck, in den „auf Grund der Unterlagen, die sich im Zigeunersippenarchiv der Forschungsstelle befinden“ und der „bisher durchgeführten rassenkundlichen Sippenuntersuchungen“ (Formulartext) neben Personendaten nur eine Beurteilung als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischling“ in vielen Zwischengraden eingetragen wurden. Jeglicher Hinweis auf die Methode, mit der diese Beurteilung erfolgte, oder die Wiedergabe einzelner Merkmale oder Messwerte fehlen auf dem Formular.
Die Zahl der Gutachten nahm im Laufe der Jahre immer mehr zu. Ritter schrieb am 4. Februar 1942 an die DFG von 15.000 abschließend bearbeiteten „Zigeunerfällen“<ref>Bericht an die DFG nach Müller-Hill 1988, S. 21.</ref> am 23. März 1943 waren es schon 21.498 Fälle.<ref>Bericht an die DFG nach Müller-Hill 1988, S. 23, 62.</ref> Die Bearbeitung im Altreich und der Ostmark sei damit „im Groben beendet“,<ref>Bericht an die DFG nach Müller-Hill 1988, S. 62.</ref> trotzdem erhöhte sich in einer Meldung Ritters an die DFG vom 30. Januar 1944 die Zahl auf 23.822 „Zigeuner“ und „Zigeunermischlinge“.<ref>Bericht an die DFG nach Müller-Hill 1988, S. 23; Hohmann 1991, S. 209.</ref>
Hiermit korrespondiert die vermutlich fortlaufende Nummerierung auf den „Gutachterlichen Äußerungen“ (Nummer 2543 stammt vom 14. Juli 1941,<ref>wiedergegeben bei Gilsenbach 1993, S. 188.</ref> 6848 vom 14. Januar 1942,<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Google-Ergebnis für https://1.bp.blogspot.com/-qgVJILGU6L4/UJrlFayhZzI/AAAAAAAAAxo/qa1MbUDdHfg/s1600/stojan-lassisch-gutachten100~_v-image360h_-ec2d8b4e42b653689c14a85ba776647dd3c70c56%255B1%255D.jpg.] In: google.de. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> 15.061 vom 17. April 1942,<ref>Asta Hemmerlein: Eva Justin: Das schreckliche „rote Mädchen“. haGalil.com</ref> 16.468 vom 27. April 1942,<ref>Gilsenbach 1988, S. 108.</ref> 17.691 vom 14. Oktober 194?<ref>Hase-Michalik/Kreuzkamp S. 83.</ref> 21323 vom 25. Februar 1943,<ref>Gilsenbach Django, S. 135.</ref> 21.732 vom 27. Mai 1943,<ref>Gilsenbach Django, S. 136.</ref> 23.034 vom 29. März 1944<ref name="Rose1988_S130">Rose 1988, S. 130.</ref> 23.986 vom 26. August 1944<ref>Gilsenbach S. 134.</ref>). Auffällig ist, dass bei der Maideportation 1940 (siehe unten) bereits 2300 Personen begutachtet wurden, 1941 aber erst die Gutachtliche Äußerung 2543 erstellt wurde.
Ab 1941 gab es dadurch einen erhöhten Bedarf an diesen Gutachten, weil das Oberkommando der Wehrmacht am 11. Februar 1941 per Erlass den Ausschluss von „Zigeunern“ aus Heer, Marine und Luftwaffe geregelt hatte. Das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) sollte dazu besondere Erfassungslisten, getrennt nach „vollblütigen Zigeunern“ und „Zigeunermischlingen“ mit Angabe des Geburtsorts sowie der Anschrift erstellen.<ref name="histem72" />
Die individuelle Begutachtung hinkte zeitlich erheblich der Übersicht von Mitte 1940 (siehe unten) hinterher. Die Zahlen erhöhten sich selbst dann noch, als aufgrund des Auschwitz-Erlasses vom Dezember 1942 ab Februar 1943 Massendeportationen in das eigens eingerichtete Zigeunerlager Auschwitz stattfanden. Ritters Zahl von 23.822 abgeschlossener Fälle vom 30. Januar 1944 liegt um 14 % höher als die andernorts genannte Zahl der Häftlinge im Zigeunerlager Auschwitz.<ref>Müller-Hill 1988, S. 63.</ref>
Bereits vor 1940 erfasste und bewertete die RHF auch Häftlinge in Konzentrationslagern wie etwa dem KZ Buchenwald.<ref>Harry Stein (1999): Konzentrationslager Buchenwald 1937–1945. (Gedenkstätte Buchenwald) Wallstein Verlag S. 74–76.</ref>
Maideportation 1940
Nach dem Überfall auf Polen fand am 21. September 1939 in Berlin eine Leiterkonferenz des RSHA über die künftige Rassenpolitik statt.<ref>Rose 2003, S. 90; Zimmermann 1996, S. 169.</ref> Bei dieser oder anderen Besprechungen des Herbstes 1939 im RSHA waren Vertreter der RHF beteiligt. Auf Anregung der RHF sei aus praktischen Erwägungen die Deportation ins Frühjahr 1940 verschoben worden.<ref>Interview Würth mit Müller-Hill 1988, S. 153.; Hans-Joachim Döring: Die Motive der Zigeuner-Deportation vom Mai 1940. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 1959/4 (PDF 5,5 MB) S. 428, gibt unkritisch eine Schutzbehauptung Ritters aus seinem Strafverfahren wieder (STA Frankfurt/M. 55/3 Js 5582/48). Ritter behauptet hier „… er sei nie über Zigeuner betreffende Maßnahmen, Einweisungen in Konzentrationslager usw. unterrichtet worden, habe jedoch von dem Befehl zu einer Umsiedlung der Zigeuner nach Polen im Winter 1939/40 gehört und sei gegen dieses Vorhaben angegangen, was ‚nicht ohne Erfolg‘ geblieben sei.“ Die Darstellung seines Mitarbeiters Würth widersprach hier seinem ehemaligen Chef nicht nur, sondern sprach von Ritters direkter, persönlicher Beteiligung an der Planung, mit Einfluss auf den Zeitpunkt der Deportation. Die von Reinhard Heydrich im Protokoll der Sitzung angegebene Zahl von 30.000 „Zigeunern“ im Reichsgebiet spricht ebenfalls für eine Beteiligung, die gleiche Zahl wird von Ritter erst 1941 veröffentlicht. Döring ebd. S. 426.</ref> Ab Oktober 1939 ordnete das Reichskriminalpolizeiamt die Zusammenstellung von Listen an, die die Deportation ermöglichen sollten.<ref>Buch: Hans-Joachim Döring, Die Zigeuner im Nationalsozialistischen Staat. 1962. Darin sind auch die Richtlinien für die Umsiedlung von Zigeunern (Erster Transport aus der westlichen und nordwestlichen Grenzzone) vom 27. April 1940 enthalten. Alle betr. Dok. zusammen schnell zugänglich: Dokumente betreffend die „Bekämpfung der Zigeunerplage“ im Nationalsozialismus</ref> Einen zusätzlichen Vorwand zur Verschleppung der Sinti und Roma von der Westgrenze im Mai bot, neben den rassistischen Vorstellungen der RHF, u. a. die Behauptung möglicher Spionage.<ref>1959 diskutiert Döring diese weiteren Gründe, als wären sie je ernst gemeint gewesen. Der „Westfeldzug“ hatte am 10. Mai 1940 begonnen. Aus heutiger Sicht zeigen die bekannten Dokumente, dass es einzig und allein um die Vernichtung einer unerwünschten Volksgruppe ging</ref>
Kurz vor der Deportation hielt Ritter in Bremen vor Polizeibeamten einen Vortrag über das „Zigeunerunwesen“ und deutete die bevorstehende Deportation an.<ref>Hans Hesse, Jens Schreiber: Vom Schlachthof nach Auschwitz: die NS-Verfolgung der Sinti und Roma aus Bremen, Bremerhaven und Nordwestdeutschland. 1999, S. 89.</ref> In der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 1940 wurden 2.500 „Zigeuner“ in Familien mit Kindern, Neugeborenen und hochbetagten Greisen über die drei Sammelpunkte Hamburg, Köln (Messegelände) und die Festung Hohenasperg deportiert, von dort erfolgte der Weitertransport ins Generalgouvernement.<ref name="bruechert">Hedwig Brüchert: Nationalsozialistischer Rassenwahn. Entrechtung, Verschleppung und Ermordung der Mainzer Juden, Sinti und geistig behinderten Menschen. (PDF; 130 kB) Mainz 2008</ref>
An den drei Sammelpunkten wurden die Deportierten von Mitarbeitern der RHF, die sich auch gut in den polizeilichen „Zigeunerakten“ und der Struktur der polizeilichen „Zigeunerstellen“ auskannten und die entsprechenden Unterlagen mitbrachten, erneut begutachtet.<ref>„Nach Angaben von Dr. Wirth (sic!) liegen die ortspolizeilichen Listen noch in Berlin. Ihm selbst war überhaupt nicht bekannt, daß aus dem Bereich der Leitstelle Frankfurt a. M. Zigeuner für eine Umsiedlung in Frage kamen.“ Er „ging sofort an die Begutachtung der von der Kripostelle Darmstadt eingelieferten Zigeuner. Zu diesem Zweck hatte er seine Kartei für die Kripostelle Darmstadt mitgebracht.“ Polizeibericht über die Deportation. HHStA Abt. 407/863; nach Hartmut Bohrer: „Lobenswertes Entgegenkommen der Reichsbahn“ – Die Deportation der Familie Lehmann. (PDF 120 kB). Auch Zimmermann 1996, S. 45 erläutert Würths Arbeit in dem „Sammellager“.</ref>
Am Sammelpunkt Festung Hohenasperg leitete Josef Eichberger von der „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ die Deportation.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Der Abtransport ging glatt vonstatten.] (PDF) Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, , S. 3, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 26. Dezember 2010.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>
Diese RHF-Mitarbeiter entschieden durch ihre Einstufung der Inhaftierten als „Zigeuner“, „Zigeunermischlinge“ oder „Nichtzigeuner“ über das weitere Schicksal der Betroffenen. Eine Einstufung als „Nichtzigeuner“ bedeutete, dass die Betreffenden nach Hause geschickt wurden. Auf dem Hohenasperg wurden 22 Personen als „Nichtzigeuner“ eingestuft und zurückgeschickt.<ref name="bruechert" /> Nach dem Bericht der Polizei hatte der RHF-Mitarbeiter Adolf Würth dort „anfänglich noch weitere Personen“ „beanstandet“ d. h. als „Nichtzigeuner“ begutachtet, da aber „der Adam M. mit einer Z. verheiratet ist und er keinesfalls in der Lage ist, seine deutschblütige Abstammung nachzuweisen, wurde er auch als Z.M. bezeichnet und evakuiert.“<ref>Polizeibericht über die Deportation. HHStA Abt. 407/863 nach Hartmut Bohrer: „Lobenswertes Entgegenkommen der Reichsbahn“ – Die Deportation der Familie Lehmann. (PDF 120 kB).</ref> „Z“ ist die Abkürzung für „Zigeuner“, „ZM“ für „Zigeunermischling“.
Nach der Maideportation entstanden Berichte, die der Optimierung zukünftiger Deportationen dienen sollten, zu denen die Mitarbeiter der RHF ihre Hinweise beisteuerten.<ref name="hill153">Interview mit Würth in Müller-Hill 1988, S. 153f.</ref>
Die RHF zieht Zwischenbilanz
Die RHF bilanzierte vermutlich Mitte 1940 nach Regionen getrennt die Zahl der „Zigeuner“, inklusive der bereits ins „Generalgouvernement umgesiedelten“, d. h. deportierten:<ref>Tabelle nach dem Dokument wiedergegeben bei Arnold 1989/90, S. 32.</ref>
| Region | Verblieben | „umgesiedelt“ |
|---|---|---|
| Ostpreußen | 2.500 | |
| Pommern | 870 | |
| Mecklenburg/Lübeck | 320 | |
| Groß-Berlin | 1.930 | |
| Kurmark | 200 | |
| Schlesien | 530 | |
| Sachsen | 220 | |
| Bayern | 300 | |
| Württemberg/Hohenzollern | 1.000 | |
| Baden | 500 | 150 |
| Saarpfalz | 140 | 160 |
| Hessen-Nassau Kurhessen |
1.220 | 180 |
| Köln/Aachen Koblenz/Trier |
400 | 600 |
| Düsseldorf Essen |
1.200 | 330 |
| Ost-Hannover Süd-Hannover/Braunschweig |
820 | 130 |
| Weser/Ems | 550 | 30 |
| Schleswig-Holstein Hamburg und nördl. Hannover |
750 | 750 |
| Ostmark etwa | 13.000 | |
| Sudetenland etwa | 900 | |
| Summe | 29.900 | 2.330 |
Die Bilanz der Begutachtung ist erschreckend: „Insgesamt wurden an die 15.000 Menschen aus Deutschland zwischen 1938 und 1945 als ‚Zigeuner‘ oder ‚Zigeunermischlinge‘ umgebracht“, davon etwa 10.500 in Auschwitz-Birkenau.<ref>Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 381.</ref>
Begutachtung von Georg Elser (1939)
Ritter arbeitete schon 1936 eng mit Arthur Nebe zusammen, bei Besprechungen war Würth oft anwesend.<ref name="hill153" /> Nebe war seit 1937 der Chef des Reichskriminalpolizeiamtes (Amt V des Reichssicherheitshauptamts). Im Auftrag Nebes untersuchte das RHF Georg Elser, der am 8. November 1939 ein Attentat auf Adolf Hitler verübt hatte. Nebe hatte vermutet, Elser sei „Zigeuner“. Bearbeiter beim RHF waren Justin und Würth.<ref name="hill153" />
Vor der Deportation nach Auschwitz
Wenige Tage vor der Deportation ins Zigeunerlager Auschwitz im Frühjahr 1943, so erinnerten sich 1965 u. a. die Überlebenden Sinti Kurt Ansin und Otto Weinlich in Gesprächen mit Reimar Gilsenbach, besuchte Robert Ritter in Begleitung von Eva Justin das Zigeunerlager Holzweg in Magdeburg, um die „Zigeunerakten“ zu ergänzen. Durchschläge befinden sich in den erhaltenen „Zigeunerpersonalakten“ im Landesarchiv Magdeburg.<ref>Gilsenbach 1988, S. 110 (Fußnote 23) S. 132.</ref>
Kriminalbiologie an der Mehrheitsbevölkerung
Ritter wurde im Dezember 1941 auf Empfehlung des RSHA und des Rasse- und Siedlungshauptamt Leiter des „Kriminalbiologischen Institutes der Sicherheitspolizei und des SD“ (KBI),<ref name="moringen" /><ref>Hohmann 1991, S. 30. Hohmann nennt den Anfang des Jahres 1942.</ref> die Arbeit der RHF lief indessen unvermindert weiter. Als eine Aufgabe des KBI wurde der Aufbau eines Archives „aller asozialen und kriminellen Sippschaften“ definiert.<ref>Gründungserlaß des Reichsinnenminister veröffentlicht 1942, Beschreibung der Institutsaufgaben durch Ritter in der Zeitschrift Kriminalistik (1942) nach Wagner 1988, S. 93 und Fußnoten.</ref> Ritter und seine Mitarbeiter versuchten hier, die „bewährten“ rassenhygienischen Methoden ihrer „Zigeunerforschung“ auf weitere Bevölkerungsgruppen auszudehnen. Die erhaltenen Akten des KBI besitzen nur einen geringen Umfang und lassen den Zweck des Institutes nur unzureichend erahnen. Erhalten sind 0,6 laufende Regalmeter, die Material zu folgenden Bereichen enthalten: „Sippenkundliche Erhebungen über Familien einzelner Strafgefangener mit Stammbäumen, Strafregisterauszügen, Leumundaussagen 1942, Erlangung von Personalien und Wohnadressen der Strafgefangenen sowie deren Angehörigen, Strafregisterauszüge, Ermittlungen von Ortspolizeibehörden, Geburtsurkunden (Karteikarten mit Anlagen) 1942, Erb- und lebensgeschichtliche Fragebögen über Insassen des Zuchthauses Rheinbach mit erbbiologischen Gutachten, Strafregisterauszügen, Anstaltsaktenauszügen 1942, Untersuchungen an Kriminellen im Zuchthaus Rheinbach 1942–1943.“
„Jugendschutzlager“
Die Forschungsstelle Ritter war unter anderem zuständig für die kriminalbiologische und rassenhygienische Beurteilung der Häftlinge von Jugendkonzentrationslagern, die in einem nationalsozialistischen Euphemismus „Jugendschutzlager“ oder „Jugendverwahrlager“ genannt wurden.<ref name="moringen" /> Ziel der Arbeit war es, „ihre Insassen nach kriminalbiologischen Gesichtspunkten zu sichten, die noch Gemeinschaftsfähigen so zu fördern, dass sie ihren Platz in der Volksgemeinschaft ausfüllen können und die Unerziehbaren bis zu ihrer endgültigen anderweitigen Unterbringung (in Heil- und Pflegeanstalten, Bewahranstalten, Konzentrationslagern usw.) unter Ausnutzung ihrer Arbeitskraft zu verwahren.“<ref name="moringen" />
Eines dieser Lager war das im Juni 1940 für männliche Jugendliche eingerichtete Jugend-KZ Moringen. Ritter besuchte das Lager häufig.<ref>Hanna Vogt: KZ Moringen. Moringen 1983, S. 27.</ref> Die Gedenkstätte Moringen beschreibt die Funktion des Lagers so:
„Ab 1941 war das Jugend-KZ Experimentierfeld innerhalb der NS-Rassenpolitik. Sogenannte Kriminalbiologen – unter der Führung von Dr. Dr. Robert Ritter – versuchten ihre Thesen, wonach „Kriminalität“ und „Asozialität“ erblich bedingt sein sollten, mit pseudowissenschaftlichen Untersuchungen an den inhaftierten Jungen zu belegen. Im Rahmen der NS-Rassenbiologie sollte auf der Basis der in Moringen geschaffenen „wissenschaftlichen“ Grundlagen die rassistische Rechtfertigung für die Ausrottung oder Unfruchtbarmachung ganzer Bevölkerungsgruppen in Deutschland und den besetzten Gebieten geschaffen werden. Versuchsobjekte waren die jungen Häftlinge.“<ref>Gedenkstätte Moringen.de: Informationen zur Geschichte der Moringer Konzentrationslager und zur Arbeit der Gedenkstätte – Jugend-KZ 1940–1945</ref>
Ritter entwickelte den Aufbau des Blocksystems und begutachtete die „Zöglinge“ für die einzelnen Blöcke:
- D-Block Dauerversager 10–15 %
- F-Block fraglich Erziehungsfähige 20–25 %
- E-Block Erziehungsfähige 5–8 %
- G-Block Gelegenheitsversager 10–15 %
- S-Block Störer (Häftlinge interpretierten das als Strafblock) 5–10 %
- U-Block Untaugliche 5–10 %<ref>Die Prozentzahlen entstammen unverändert einer NS Quelle und ergeben nicht 100 %. nach: Hanna Vogt: KZ Moringen. Moringen 1983, S. 30.</ref>
Das Häftlingsalter betrug zwischen 16 und 21 Jahren, das der meisten lag zwischen 19 und 20 Jahren.<ref>Hanna Vogt: KZ Moringen. Moringen 1983, S. 31.</ref> Bis zum 1. Januar 1943 wurden 106 „Zöglinge“ „nach erfolgter Lagererziehung“ entlassen, davon 70 zur Wehrmacht oder dem Reichsarbeitsdienst, 25 in Einrichtungen von Fürsorgebehörden und 11 in reguläre Arbeitsstellen. Als „unerziehbar“ wurden 42 entlassen, davon 12 in Konzentrationslager und 30 in Heil- und Pflegeanstalten.<ref>Bericht des RSHA vom 29. Juli 1943 nach Kuhlmann 1989, S. 204.</ref> Im Lager brach aufgrund der desolaten Bedingungen mehrfach Tuberkulose aus, Brutalität wie Prügelstrafen, Essensentzug, Strafstehen, Schikanen aller Art oder Penisklammern für Bettnässer gehörten zum üblichen Strafprogramm.<ref>Kuhlmann 1989, S. 204f.</ref> Bis Auflösung des Lagers im März 1945 kam es zu 56 Todesfällen, ein Häftling wurde auf der Flucht von den Wachmannschaften der Waffen-SS erschossen, einer bei einer Strafaktion erschlagen.<ref>Hanna Vogt: KZ Moringen. Moringen 1983, S. 55.</ref> „Zigeuner“ unter den Moringer Häftlingen wurden 1943 ins KZ Auschwitz deportiert.<ref>Kuhlmann 1989, S. 237.</ref>
Jugendschutzlager waren unter den Praktikern umstritten, wie u. a. die in manchen Regionen nur zögerliche Überweisung von „Zöglingen“ belegen, die mangelnde Auslastung musste durch verschärfende Richtlinien des Reichsinnenministeriums ausgeglichen werden.<ref>Kuhlmann 1989, S. 206f.</ref> In der Praxis wurden die Lager auch zu Straflagern für nonkonformistische und politisch verdächtige Jugendliche etwa aus der Swing-Jugend oder von den Edelweißpiraten.<ref>Kuhlmann 1989, S. 207.</ref> Ein 1943/1944 neuer ST-Block (Stapo-Block) umfasste etwa 120–180 politische Einzeltäter, meist aus Hamburg stammende Swing-Boys, ab 1944 auch Kinder slowenischer Partisanen.<ref>Hanna Vogt: KZ Moringen. Moringen 1983, S. 46f.</ref> Von den 1231 „Zöglingen“ die im Juli 1944 dort inhaftiert waren, sind in 90 Fällen Homosexualität und in 92 Fällen staatsfeindliche Äußerungen der Haftgrund.<ref>Hanna Vogt: KZ Moringen. Moringen 1983, S. 46.</ref>
Das Lager Uckermark für Frauen besaß ein weniger differenziertes Blocksystem, da der „Typus der verwahrlosten asozialen Mädchen“ „einheitlicher“ sei.<ref>Mitteilungsblatt des Reichskriminal-Polizeiamtes vom Januar 1945 nach Kuhlmann 1989, S. 205f.</ref> In beiden Lagern herrschte Arbeitszwang von 8–10 Stunden täglich.<ref>Kuhlmann 1989, S. 204, 206.</ref><ref name="vogt41">Hanna Vogt: KZ Moringen. Moringen 1983, S. 41.</ref> Moringen erwirtschaftete auch unter Berücksichtigungen aller Kosten inklusive der Wachmannschaften mehrere hunderttausend Reichsmark.<ref name="vogt41" />
In den Augen von Paul Werner, Leiter der Amtsgruppe Kriminalpolitik und Vorbeugung und Vertreter von Arthur Nebe im RSHA waren die Lager für „sehr schlechtes Menschenmaterial“, dessen „Verworfenheit“ „biologisch bedingt“ sei, besser geeignet als reguläre Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe.<ref>Kuhlmann 1989, S. 208.</ref>
„Jugendschutzlager“ und kriminalbiologische Untersuchungen wurden 1945 in einer der ersten Alliierten Richtlinien verboten.<ref>Michael Hepp: Vorhof zur Hölle. Mädchen im „Jugendschutzlager“ Uckermark. In: Angelika Ebbinghaus (Hrsg.): Opfer und Täterinnen. Nördlingen 1987, S. 191.</ref> Die Gleichstellung der Jugendschutzlager Moringen für den Zeitraum 15. August 1940 bis 9. April 1945 und Uckermark für den Zeitraum 1. Juni 1942 bis 20. April 1945 mit Konzentrationslagern durch deutsche Behörden erfolgte erst 1970.<ref>Hanna Vogt: KZ Moringen. Moringen 1983, S. 26, Auszug aus dem Bundesgesetzblatt.</ref>
Arbeit an Zeugen Jehovas und Jenischen
Im Winter 1943/44 begannen Assistentinnen Ritters, den „Erbwert“<ref name="Hohmann1991" details="S. 208." /> und die „Sippenherkunft“ von Zeugen Jehovas im KZ Ravensbrück zu untersuchen. Es bleibt offen, ob Ritter damit die Verfolgung der Zeugen Jehovas nachträglich rassisch begründen wollte<ref>Hans Hesse, Jürgen Harder: „… und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müsste…“ – Die Zeuginnen Jehovas in den Frauenkonzentrationslagern Moringen, Lichtenberg und Ravensbrück. Klartext, Essen 2001. S. 198.</ref> oder ob er im Gegenteil „positive rassische Eigenschaften“ dokumentieren wollte, die eine von Himmler angestrebte bessere Behandlung der Zeugen-Jehovas-Häftlinge legitimiert hätten.<ref>Jürgen Harder, Hans Hesse: Die Zeuginnen Jehovas im Frauen-KZ Moringen: ein Beitrag zum Widerstand von Frauen im Nationalsozialismus. in: Hans Hesse (Hrsg.): „Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas.“ Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus. Edition Temmen, Bremen 1998. S. 55.</ref><ref>Gerald Hacke: Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich und in der DDR. Feindbild und Verfolgungspraxis. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011. S. 199ff.</ref>
Soweit die RHF für ein neben dem „Zigeunersippenarchiv“ eingeführtes „Landfahrersippenarchiv“ auch Jenische erfasste, subsumierte sie sie nach erbbiologischen Kriterien unter die Kategorie der „Nichtzigeuner“. Ritters Einschätzung Jenischer als „minderwertig“ und seine Forderung nach Aussonderung setzte sich auf der Normierungsebene nicht durch. Ihr Fehlen in späteren Normierungen wird als „fraglos[er] […] Beleg dafür“ gewertet, „dass es Ritter nicht gelungen ist, die Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass die Jenischen eine relevante rassenhygienische Gruppe und Bedrohung darstellen“.<ref>Andrew d’Arcangelis: Die Jenischen – verfolgt im NS-Staat 1934–1944. Eine sozio-linguistische und historische Studie. Hamburg 2006, S. 312.</ref>
Erst nach dem Abschluss des „Zigeunersippenarchivs“ – die rassische Einstufung als Voraussetzung für die Vernichtungsdeportationen war jetzt gegeben – begann die RHF jenische Familien und die Familien anderer „fahrender“ Nicht-Roma in einem „Landfahrersippenarchiv“ zu erfassen. Es kam über begrenzte regionale Anfänge nicht hinaus.<ref>Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 153, S. 436.</ref>
Kriegsbedingte Verlagerungen
Nach 1945
Die Akten der RHF
Um den Verbleib der Archivalien der RHF gab es in den 80er Jahren politische Auseinandersetzungen zwischen der Bürgerrechtsbewegung und staatlichen Behörden, die von einem nationalen und internationalen Medienecho,<ref>Die Zeit: Wie kam die „Zigeunerkartei“ nach Tübingen?, 11. September 1981.</ref> strafrechtlichen, disziplinarrechtlichen und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen begleitet waren. Ins Bundesarchiv kamen die Akten erst 1980, also über 35 Jahre nach dem Untergang der RHF.
Schon vor Kriegsende wurde ein erheblicher Teil der Akten und Materialien der RHF von deren Mitarbeitern aus Berlin mitgenommen.<ref name="henke67">Henke 1993, S. 67.</ref> Ein Teil, dessen Verbleib bis heute ungeklärt ist, kam nach Mecklenburg,<ref name="henke67" /> ein weiterer nach Winnenden im heutigen Baden-Württemberg.<ref name="henke67" /> In Mecklenburg befand sich die RHF-Außenstelle in der Nähe von KZs, in Winnenden eine Heilanstalt.
1947 erhielt Sophie Ehrhardt (ehemals RHF), die seit 1942 dem Rassenbiologischen Institut (nach 1945: Anthropologisches Institut) der Universität Tübingen angehörte, einen Teil des Materials.<ref name="henke67" /> Kurz nach der Übergabe bearbeitete sie es z. B. in Bezug auf Hautleisten bzw. Fingerleistenmuster auf. Die Herkunft verschleierte sie mit der Angabe, es handle sich um von kriminalbiologischer Seite freundlicherweise zur Verfügung gestelltes Material.<ref name="Winter">Winter 1988, S. 145.</ref> Entstanden sind aus dieser Forschung mehrere Publikationen, etwa Ehrhardts Über Handfurchen bei Zigeunern (1974) in der Festschrift zum 65. Geburtstag der Mainzer Anthropologin Ilse Schwidetzky, in der Angaben über die Herkunft des Materials fehlen.<ref>Wolfram Bernhard, Hrsg. „Bevölkerungsbiologie – Beiträge zur Struktur und Dynamik menschlicher Populationen aus anthropologischer Sicht“. Stuttgart 1974</ref> Ihre auf dem RHF-Material aufbauenden Populationsgenetischen Untersuchungen an Zigeunern wurden zwischen 1966 und 1970 von der DFG gefördert.<ref>Hans Joachim Lang: Ein schöner Einblick in die Forschungsarbeit. Vorbereitende Beiträge Tübinger Wissenschaftler für die Zwangssterilisation und Ermordung deutscher Sinti. In: Ulrich Hägele (Hrsg.): Sinti und Roma und wir. Tübingen 1998, S. 89; Ernst Klee: Deutsches Blut und leere Aktendeckel. In: Die Zeit vom 12. Oktober 2000, Nr. 42.</ref> Nachdem der neue Leiter des Tübinger Anthropologischen Instituts Horst Ritter 1969 (nicht mit R. Ritter verwandt) ein Bearbeitungsverbot ausgesprochen hatte, wurde das Material an das Anthropologische Institut in Mainz abgegeben.<ref name="Winter" /><ref name="henke68">Henke 1993, S. 68.</ref>
Eva Justin (ehemals RHF) übergab am 21. Mai 1949 dem Landeskriminalamt München, wo seit 1946 eine „Landfahrerzentrale“ existierte, weitere Akten und Materialien.<ref name="henke67" /> Die „Landfahrerzentrale“ München wurde von „Zigeunerexperten“ der ehemaligen Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens des früheren RSHA betrieben.<ref name="henke68" /><ref name="rose123">Romani Rose: Bürgerrechte für Sinti und Roma. 1987, S. 123.</ref> Vermutlich bestanden hier persönliche Bekanntschaften aus dem Dritten Reich.<ref name="henke68" />
Stammbäume und andere Materialien der RHF erreichten ab den 1950er Jahren den Landauer Amtsarzt Hermann Arnold.<ref>Gilad Margalit: Die deutsche Zigeunerpolitik nach 1945. (PDF; 7,2 MB) In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft 4/1997</ref><ref>Arnold 1978, S. 4 nach Arnold Spitta S. 188 und 323, In: Tilman Zülch: In Auschwitz vergast, bis heute verfolgt. Rowohlt, Reinbek 1979, ISBN 3-499-14430-1.</ref>
1960 wurde das Material des Bayerischen Landeskriminalamtes mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern an Arnold übergeben. Dieser hatte angegeben, sich seit 1947 mit sozialbiologischen Studien, insbesondere über Zigeuner, beschäftigt zu haben.<ref name="henke68" /><ref name="rose123" /> Die Landfahrerstelle der Münchener Polizei wurde 1970 wegen Grundgesetzwidrigkeit aufgelöst.<ref>Hohmann 1988, S. 203.</ref>
1972 übergab Arnold ebenfalls genealogische Materialien an das Anthropologische Institut der Universität Mainz, die beiden bekannten Teile waren damit erstmals nach 1945 vereinigt.<ref name="henke68" />
1979 wurde das Bundesarchiv durch ein Schreiben der Gesellschaft für bedrohte Völker auf den Verbleib der Akten der Dienststelle des Reichsgesundheitsamtes aufmerksam gemacht.<ref name="henke68" /><ref>Rose 1987, S. 122.</ref> Das Bundesarchiv sichtete die Akten in Mainz und erklärte, dass die Materialien baldmöglichst in die Magazine des Bundesarchivs übernommen werden sollten, da sie unbestritten in seinen Zuständigkeitsbereich fielen.<ref name="henke68" />
Unter nicht völlig geklärten Umständen wurden die Akten am 19. Juni 1980 in das Universitätsarchiv Tübingen überführt, da sie dort von Sophie Ehrhardt „wissenschaftlich ausgewertet“ werden könnten.<ref name="henke68" /> Auf Mainzer Seite war Ilse Schwidetzkys Nachfolger Wolfram Bernhard für die Übergabe zuständig. Ihm war die Absprache der Abgabe an das Bundesarchiv „inhaltlich nicht mehr vollständig gegenwärtig“, wie er vor der Staatsanwaltschaft aussagte.
„Diesem archivfachlich wie politisch unhaltbaren Zustand“, schrieb ein Archivar des Bundesarchivs, „setzte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit einer spektakulären Aktion ein Ende. Am 1. September 1981 besetzten Sinti und Roma das Universitätsarchiv in Tübingen. Man erzwang die unverzügliche Herausgabe der Unterlagen, verbrachte die Akten noch in der gleichen Nacht nach Koblenz und erreichte zu mitternächtlicher Stunde deren sofortige und im Hinblick auf etwaige archivfachliche Bewertungsmaßnahmen vorbehaltlose Aufnahme in die Magazine des Bundesarchivs. Dort sind sie seitdem als staatliches Archivgut zuständigkeitshalber archiviert.“<ref>Henke 1993, S. 69.</ref>
Die heute im Bundesarchiv lagernden Reste des Aktenbestandes umfassen 14 laufende Regalmeter in 338 Archiveinheiten (AE). Davon entfallen auf morphologisches Material 45 AE, Fotos einschließlich Negativfilme 30 AE, Dias 30 AE, Abzüge 9 AE, genealogisches Material 172 AE, Verschiedenes 14 AE, Schriftverkehr 1936–1939 8 AE, alphabetische Karteien einschließlich Exzerptkarteien 1734–1808, 1815–1938 21 AE, alphabetische und numerische Hilfskarteien 9 AE.
Auch die von Arnold an das Bundesarchiv übergebene „Zigeunersammlung“ enthielt noch über einen Regalmeter aussortierte Unterlagen der RHF.<ref>Bundesarchiv Koblenz ZSg 142 Anh.: Aus der Sammlung Arnold (ZSg 142), Bestandsbeschreibung.</ref>
In den heute im Bundesarchiv lagernden Aktenbeständen fehlen viele Teile, darunter auch die ca. 24.000 gutachtlichen Äußerungen, die die RHF erstellt hatte. Auch der ursprünglich sicher umfangreiche Schriftwechsel mit Polizeibehörden, der sich durch in Ausnahmen erhaltene Gegenüberlieferung belegen lässt, fehlt. Die Verschiebung und mutmaßlich gezielte Vernichtung von Teilen, der Weitergebrauch zu polizeilichen oder Forschungszwecken ist nicht nur ein moralisches Problem, sondern hat mit Sicherheit auch die Strafverfolgung der Täter und die Wiedergutmachung der Opfer behindert.
Strafverfahren gegen RHF-Mitarbeiter
1948 wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. ein Ermittlungsverfahren gegen Ritter und Justin eröffnet. Das Verfahren gegen Justin wurde wegen Mangels an Beweisen eingestellt.<ref name="Rose1988_S130" /> Bei Ritter folgte die Staatsanwaltschaft dessen Argumentation, er habe die Rassenforschung schon vor dem Auschwitz-Erlass 1942 eingestellt und könne somit gar nichts mit den Deportationen zu tun haben. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt.<ref name="Rose1988_S130" /> Bis zu Ritters Tod 1951 folgte kein weiteres Verfahren. Gegen Justin wurde 1959 ein weiteres Strafverfahren eröffnet, bei dem der Tsiganologe Herrmann Arnold das entlastende Gutachten schrieb und Justin von jeglicher Beteiligung an der „Zigeunerverfolgung“ freisprach.<ref name="Rose1988_S131">Rose 1988, S. 131.</ref> Das Verfahren wurde 1960 eingestellt, Justin starb 1966, ohne dass es zu einem weiteren Verfahren gekommen war.<ref name="Rose1988_S131" />
Das erste Strafverfahren gegen Würth und Ehrhardt wurde von der Staatsanwaltschaft Köln 1961 eröffnet und 1963 eingestellt,<ref>Zwischen Romantisierung und Rassismus. LpB, Stuttgart 1998.</ref> ein zweites wurde 1986 ebenfalls eingestellt.<ref name="Rose1988_S131" /><ref>Arnold: Die NS-Zigeunerverfolgung. Ihre Ausdeutung und Ausbeutung. S. 95f.</ref><ref>Mathias Winter: Kontinuitäten in der deutschen Zigeunerforschung und Zigeunerpolitik. In: Feinderklärung und Prävention. Berlin 1988, S. 135–152. (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 6)</ref> Entlastender Gutachter in diesem Verfahren war Hans Wilhelm Jürgens.<ref name="Hohmann1991" details="S. 420f." /> Das letzte Strafverfahren gegen einen Mitarbeiter der RHF wurde 1984 gegen Kellermann eröffnet und 1989 eingestellt, da ihr keine mittelbare Beteiligung an Deportationen u. a. nach Auschwitz nachgewiesen werden konnte und die Staatsanwaltschaft die Ansicht vertrat, sie habe nicht abschätzen können, dass ihre Arbeit einem Völkermord diente.<ref name="Hohmann1991" details="S. 288, 290." />
Über standesrechtliche Verfahren etwa gegen die Ärzte Ritter, Stein, Würth ist nichts bekannt. Die Deutsche Gesellschaft für Anthropologie weigerte sich in der Mitte der 1990er Jahre, Ehrhardt auszuschließen.
Gedenken
Am 29. März 2019 wurde vor dem Gebäude eine Stele aufgestellt. Sie soll daran erinnern, dass in dieser NS-Forschungsstelle die „rassenbiologischen“ Arbeiten durchgeführt wurden, die eine Voraussetzung zur Verfolgung und Tötung der Sinti und Roma waren. Die Stele ist den Opfern gewidmet. Der künstlerische Entwurf stammt von Karin Rosenberg.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Einweihung einer Stele zur Erinnerung an die Verfolgung der Sinti und Roma ( des Vorlage:IconExternal vom 28. März 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Meldung des Berliner Abgeordnetenhauses</ref>
Literatur
- Ute Brucker-Boroujerdi: Die Rassenhygienische und Erbbiologische Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt. In: Bundesgesundheitsblatt. 32 (Sonderheft März 1989). Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991, Teil 1, S. 166.
- Barbara Danckwortt: Wissenschaft oder Pseudowissenschaft? Die „Rassenhygienische Forschungsstelle“ am Reichsgesundheitsamt. In: Judith Hahn u. a. (Hrsg.): Medizin im Nationalsozialismus und das System der Konzentrationslager. Beiträge eines interdisziplinären Symposiums. Frankfurt a. M. 2005, ISBN 3-935964-74-9, S. 140–164.
- Josef Henke: Quellenschicksale und Bewertungsfragen. Archivische Probleme bei der Überlieferungsbildung zur Verfolgung der Sinti und Roma im Dritten Reich. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 1993, Heft 1, S. 61–77. ifz-muenchen.de (PDF; 7,1 MB)
- Joachim S. Hohmann: Robert Ritter und die Erben der Kriminalbiologie. „Zigeunerforschung“ im Nationalsozialismus. Frankfurt a. M. 1991. Auszüge
- Ders.: »Persilscheine« für den Schreibtischtäter. Das Beispiel des NS-Kriminalbiologen Dr. Dr. Robert Ritter. In: Historical Social Research. Vol.19 1994 No. 4, S. 52–59. zhsf.uni-koeln.de (PDF; 2,3 MB)
- Carola Kuhlmann: Erbkrank oder erziehbar? Jugendhilfe als Vorsorge und Aussonderung in der Fürsorgeerziehung in Westfalen von 1933–1945. Weinheim/München 1989.
- Mathias Winter: Kontinuitäten in der deutschen Zigeunerforschung und Zigeunerpolitik. In: Feinderklärung und Prävention. Westberlin 1988, S. 135–152. (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 6)
- Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Christians, Hamburg 1996, ISBN 3-7672-1270-6.
- Ders.: „Mit Weigerungen würde also nichts erreicht“ – Robert Ritter und die Rassenhygienische Forschungsstelle. In: Gerhard Hirschfeld, Tobias Jersak: Karrieren im Nationalsozialismus: Funktionseliten zwischen Mitwirkung und Distanz. Campus, Frankfurt a. M./ New York 2004.
Archivalien
- Bundesarchiv Bestand R 165: Rassenhygienische und Kriminalbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes, Laufzeit 1936–1941 (14 lfm)
- Bundesarchiv Bestand R 160: Kriminalbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes, Laufzeit: 1942–1943 (0,5 lfm)
- Bundesarchiv Koblenz ZSg 142 Anh.: Aus der Sammlung Arnold (ZSg 142) aussortierte Unterlagen, die von der Rassenhygienischen und kriminalbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes bzw. aus den Nachlässen von Dr. Robert Ritter und Eva Justin stammen. Laufzeit 1830–1975 (1 lfm)
Weblinks
Anmerkungen
<references responsive> <ref name="Hohmann1991"> siehe Literatur Joachim S. Hohmann: Robert Ritter und die Erben der Kriminalbiologie. „Zigeunerforschung“ im Nationalsozialismus </ref> </references>