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Phosphatiertes Distärkephosphat

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Phosphatiertes Distärkephosphat ist ein Derivat der Stärke, das zu den Stärkeestern gehört. Diese modifizierte Stärke zählt zu den Lebensmittelzusatzstoffen und ist in der Europäischen Union als Vorlage:E-Nummer zugelassen.

Herstellung

Die Herstellung erfolgt mithilfe von Distärkephosphat und Phosphoroxychlorid.<ref>Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 11. Mai 2022Vorlage:Abrufdatum</ref><ref name="Römpp">Eintrag zu Stärkeester. In: Römpp Online. Georg Thieme VerlagVorlage:Abrufdatum</ref>

Eigenschaften

Da die Stärkeketten durch Phosphate verestert wurden und über Phosphatgruppen miteinander vernetzt sind, verbindet das Distärkephosphat die Eigenschaften des Monostärkephophats und des Distärkephosphats. Aufgrund dessen ist es besonders stabil bei hohen Temperaturen und mechanischer Belastung. Es ist ebenfalls in Anwesenheit von Säuren und beim Einfrieren und Auftauen stabil.<ref name="Römpp"></ref><ref name="Lexikon">Eintrag zu Phosphatiertes Distärkephosphat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 22. Juni 2022.</ref>

Verwendung

Datei:Zutatenliste Fruchtjoghurt.jpg
Zutatenliste: Inhaltsstoffangabe von modifizierter Stärke ohne Angabe der E-Nummer

Das phosphatierte Distärkephosphat dient als Verdickungsmittel, Stabilisator und Trägerstoff. Es wird bei der Produktion von Fertiggerichten, Tiefkühlprodukten, Puddingpulver und Backwaren wie Brot verwendet. Zudem findet es Anwendung bei der Fertigung von Saucen, Dressings und Milcherzeugnissen.<ref>Eintrag zu Phosphatiertes Distärkephosphat. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 22. Juni 2022.</ref> In der Papier-, Textil- und Waschmittelindustrie wird es für Leim- und Klebstoff verwendet.<ref name="Römpp"></ref>

Rechtliche Situation

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021<ref name="VO1333/2008">Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021Vorlage:Abrufdatum</ref>) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020<ref name="sr_817_022_31">Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.</ref>) aufgelistet. Das phosphatierte Distärkephosphat ist weiterhin zugelassen.<ref name="RiLi95/2">Aufgenommen durch die Richtlinie 95/2/EGVorlage:Abrufdatum</ref>

Gesundheitliche Risiken

Da dieses Stärkederivat wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt es als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis. In Säuglingsnahrung und Kleinkindnahrung gibt es jedoch eine Höchstmengenbeschränkung von 50 Gramm Zusatzstoff pro Kilogramm Lebensmittel.<ref name="Lexikon"></ref><ref>VERORDNUNG (EU) Nr. 1129/2011 DER KOMMISSION vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union. In: eur-lex.europa.eu., abgerufen am 23. Juni 2022.</ref>

Einzelnachweise

<references />