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2-Phenylphenol

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(Weitergeleitet von Natriumorthophenylphenol)

Vorlage:Infobox Chemikalie

2-Phenylphenol (auch Orthophenylphenol) ist eine organische Verbindung aus der Stoffgruppe der Hydroxybiphenyle. Es besteht aus einem Phenol, das in ortho-Position einen Phenylrest trägt.

Gewinnung und Darstellung

2-Phenylphenol wurde früher aus überdestillierten Schwerölen des Steinkohlenteers gewonnen.

Die industrielle Standardsynthese geht aus von Cyclohexanon, das in einer Aldol-Addition zum Dimer reagiert. Beim Erhitzen in Gegenwart von Carbonsäuresalzen von Übergangsmetallen, wie z. B. Vanadinstearat, spaltet das Additionsprodukt Wasser ab und bildet ein Isomerengemisch zweier Aldolkondensationsprodukte (95 % Ausbeute).

Synthese von 2-Phenylphenol aus Cyclohexan
Synthese von 2-Phenylphenol aus Cyclohexan

Deren Dehydrierung an einem Platin-Kontakt bei hohen Temperaturen (270 °C) erzeugt in 85%iger Ausbeute 2-Phenylphenol.<ref>Vorlage:Patent</ref>

Eigenschaften

2-Phenylphenol ist ein farbloser, kristalliner Feststoff mit nur schwachem Geruch. Es ist in Wasser nur sehr schwer löslich, aber gut löslich in Alkoholen, z. B. Methanol und Ethanol, sowie in Acetonitril und Pyridin.<ref name="SCCS" /> Der Flammpunkt liegt bei 138 °C, die Zündtemperatur bei >520 °C.<ref name="GESTIS" />

In verdünnter Natronlauge ist OPP unter Bildung von Natrium-2-phenylphenolat sehr gut löslich. Wegen seiner extremen Wasserlöslichkeit (1,200 g/l) wird in wässrigen Zubereitungen ausschließlich das Natriumsalz verwendet.

Verwendung

2-Phenylphenol war in der EU als Lebensmittelzusatzstoff E231 (bzw. das Natrium-Salz als E232) zur Konservierung von Zitrusfrüchten mit einem Grenzwert von 12 mg/kg zugelassen.<ref>ZZulV: Anlage 5 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die für Lebensmittel zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugelassen sind</ref> Der Grenzwert, welcher bei anderem Obst und Gemüse gilt, wird dabei um das 50-fache überschritten.<ref>EuGH: Der Gerichtshof bestätigt, dass die Kennzeichnung von Zitrusfrüchten mit der Angabe von Konservierungsmitteln und anderen bei der Behandlung nach der Ernte verwendeten chemischen Stoffen verbindlich ist In: curia.europa.eu, 3. März 2016, abgerufen am 22. Juni 2018.</ref> Gemäß der Richtlinie 2003/114/EG<ref>Vorlage:EU-Richtlinie</ref> gehört 2-Phenylphenol (Orthophenylphenol und Natriumorthophenylphenol) seit November 2014 nicht mehr zu den Lebensmittelzusatzstoffen, sondern wird den gesetzlichen Regelungen der Pflanzenschutzmittel unterworfen.

o-Phenylphenol ist wirksam gegen Bakterien, Hefen, Pilze und umhüllte Viren und wird (meist in Kombination mit anderen Desinfektionsmitteln) zur Oberflächendesinfektion insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeheimen eingesetzt.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) der Europäischen Kommission empfiehlt eine maximale Konzentration von 0,2 % OPP in (abwaschbaren) Kosmetika.<ref name="SCCS">Vorlage:Internetquelle</ref>

Auch zur Konservierung wässriger Zubereitungen, wie z. B. bei Klebstoffe, Betonadditiven und Pigmentsuspensionen, wird Biphenyl-2-ol eingesetzt.

Als funktionelles Biphenyl ist Biphenyl-2-ol ein Ausgangsstoff für das Flammschutzmittel DOPO. Zusätzlich dient es als Färbebeschleuniger bei der Chemiefaserfärbung.<ref name="GESTIS" />

Regulierung

Über den Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act of 1986 besteht in Kalifornien seit dem 4. August 2000 eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, die o-Phenylphenol enthalten.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Für sein Natriumsalz besteht die Pflicht bereits seit 1. Januar 1990.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Externe Links zu erwähnten Verbindungen

<references group="S" />