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Liste historischer deutscher Gerichte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Liste historischer deutscher Gerichte ist aufgrund ihres Umfangs in Teillisten nach Staaten und Zeiten unterteilt.

Heiliges Römisches Reich (HRR)

Napoleonische Zeit

Vom Beginn des Deutschen Bundes 1816 bis zum Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze 1879

Historische Gerichte mit Zuständigkeit für Deutschland oder größere Teile Deutschlands

Ostzone, Deutsche Demokratische Republik

Bis 1952 bestanden die Amts- und Landgerichte in der SBZ und DDR fort. Siehe hierzu den Abschnitt „Historische Gerichte mit örtlich begrenzter Zuständigkeit“.

Ab 1952 bestand eine dreistufige Gliederung in Kreisgerichte (auf Ebene der Kreise), Bezirksgerichte (auf Ebene der Bezirke). Bereits vorher war das Oberste Gericht der DDR in Ost-Berlin gebildet worden.

Westzonen, Bundesrepublik Deutschland, West-Berlin

Historische Gerichte mit örtlich begrenzter Zuständigkeit

Historische Gerichte im heutigen Baden-Württemberg

Historische Gerichte im heutigen Bayern

Im heutigen Bayern bestand bis 1856 eine breite Vielfalt an Gerichten. 1856 wurde eine einheitliche Gerichtsstruktur geschaffen.

Historische Gerichte im heutigen Berlin

Historische Gerichte im heutigen Brandenburg

Historische Gerichte im heutigen Bremen

Historische Gerichte im heutigen Hamburg

Historische Gerichte im heutigen Hessen

Historische Gerichte im heutigen Mecklenburg-Vorpommern

Historische Amtsgerichte im heutigen Mecklenburg-Vorpommern

(Quelle:<ref name="hdj1942" />)

Historische Gerichte im heutigen Niedersachsen

Historische Gerichte im heutigen Nordrhein-Westfalen

Historische Gerichte im heutigen Rheinland-Pfalz

Historische Gerichte im heutigen Saarland

Historische Gerichte im heutigen Sachsen

  • Landgericht Bautzen<ref name="gvblsn_1879_59_3" /><ref>Art. 6 § 2 des Sächsischen Gerichtsorganisationsgesetzes vom 30. Juni 1992, Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 287</ref>
  • Landgericht Freiberg<ref name="gvblsn_1879_59_3">§ 3 des Gesetzes, Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend. Vom 1. März 1879, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen S. 59</ref>
  • Landgericht Plauen<ref name="gvblsn_1879_59_3" />
  • Landgericht Torgau<ref name="hdj1942" />

Historische Gerichte im heutigen Sachsen-Anhalt

  • Oberlandesgericht Halle – ab 1945 (umgezogen aus Naumburg) bis 1952 (Auflösung der Länder und der vierstufigen Gerichtsbarkeit)

Historische Gerichte im heutigen Schleswig-Holstein

Historische Gerichte im heutigen Thüringen

Historische Gerichte mit örtlich begrenzter Zuständigkeit und Sitz außerhalb des heutigen Bundesgebietes

Arbeitsgerichtsbarkeit

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />