Zum Inhalt springen

Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Vorlage:Hinweisbaustein Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg war vom 1. Januar 1993 bis zum 30. Juni 2005 das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Brandenburg.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hatte seinen Sitz in Frankfurt (Oder).<ref name="Pressemitteilung">ABGEORDNETENHAUS BESCHLIESST DIE ERRICHTUNG VON GEMEINSAMEN FACHOBERGERICHTEN: EIN MEILENSTEIN FÜR DIE REGION BERLIN/BRANDENBURG. 4. Dezember 2013, ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 3. Januar 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/www.berlin.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref> Gerichtsbezirk war das gesamte Gebiet des Bundeslandes.

Instanzenzug

Das Oberverwaltungsgericht war dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet.

Nachgeordnete Gerichte waren das Verwaltungsgericht Potsdam, das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und Verwaltungsgericht Cottbus.

Geschichte

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg wurde zum 1. Januar 1993 errichtet.<ref name="Rückschau">Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 23.06.2005. 23. Juni 2005, abgerufen am 3. Januar 2021.</ref>

In den Anfangsjahren war die Gewinnung von erfahrenen Verwaltungsrichtern auch standortbedingt jahrelang ein gravierendes Problem. Nur auf Grund eines Zuganges erfahrener Richter aus der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit ließ sich die Arbeitsfähigkeit des Gerichtes ab Mitte der 1990er Jahre sichern. Auch danach war die Situation noch des Längeren durch eine hohe Fluktuation im Berichterstatterbereich gekennzeichnet.<ref name="Rückschau"/> In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre stiegen die Verfahrenseingänge sprunghaft an und konnten wegen des Mangels an Planstellen nicht zeitnah bearbeitet werden. Dies führte zu teilweise überlangen Verfahrenslaufzeiten. Die Folgen waren bis zur Auflösung des Gerichtes 2005 noch nicht vollständig überwunden.<ref name="Rückschau"/>

In den Blick der Öffentlichkeit geriet die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes vor allem durch Entscheidungen zu bestimmten Großprojekten wie etwa zu dem sogenannten Bombodrom, der Fortführung des Braunkohletagebaus in der Lausitz, dem Flughafenstandort Schönefeld oder dem Potsdam-Center<ref>Pressemitteilung für das Land Brandenburg vom 5. März 2002. 5. März 2002, abgerufen am 3. Januar 2021.</ref>.<ref name="Rückschau"/> Insgesamt erledigte das Gericht bis zu seiner Auflösung über 10.000 erstinstanzliche und zweitinstanzliche Verfahren.<ref name="Rückschau"/> 2004 waren am Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg 18 Richter und 22 sonstige Mitarbeiter mit Eingängen von etwa 1500 Verfahren pro Jahr beschäftigt.<ref name="Pressemitteilung" />

Am 26. April 2004 schlossen die Länder Berlin und Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg.<ref>Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Abgerufen am 3. Januar 2021.</ref> Zum 1. Juli 2005 wurde in einem ersten Schritt neben dem gemeinsamen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg errichtet. Es ersetzt die Oberverwaltungsgerichte der Länder Berlin und Brandenburg.

Richter

  • Wilfried Peters
  • Leiter war ab dem 1. Juli 1993: Dieter Liebert, * 19. Juni 1942

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />