Zum Inhalt springen

Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Vorlage:Hinweisbaustein Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland erstreckt sich vom Deutschen Kaiserreich bis in die Gegenwart. Die deutsche Sozialversicherung ist oft reformiert worden (z. B. Agenda 2010 2003 bis 2005) und oft Objekt politischer Diskussionen gewesen.

Ursprünge der Sozialversicherungen

Datei:DBP 1981 1116 Sozialversicherung.jpg
100 Jahre Sozialversicherung: Sonderbriefmarke von 1981

Die Knappschaften als berufsspezifische Versorgungssysteme der Bergleute sind die Vorläufer der heutigen Sozialversicherungen. So sorgte beispielsweise Alexander von Humboldt bereits um das Jahr 1792 mit einer Neuordnung der „Bergbau-Hülfskasse“ für die soziale Absicherung von Bergleuten. Staatliche Systeme entstanden im Deutschen Kaiserreich am Ende des 19. Jahrhunderts. Das Deutsche Kaiserreich war damit weltweit der Vorreiter beim Aufbau von staatlichen Sozialsystemen.

Tabellen

Erste Ansätze einer gesetzlichen Versicherung

  • 1845, 17. Januar: In Preußen tritt ein Gesetz in Kraft, das die Gründung von Krankenkassen für Arbeiter genehmigt. Dies gilt als der erste Schritt zur Entwicklung der Sozialversicherung. Die Gemeinden können Arbeiter und Gehilfen zum Beitritt in die Kassen zwingen (Versicherungspflicht).
  • 1867 Gründung des Kaufmännischen Vereins für Handlungsgehilfen in Barmen, eines der Vorläufer der heutigen Barmer Ersatzkasse.

Kaiserreich

  • 1876, 7. April: Das Hilfskassenwesen wird einheitlich geregelt.
Datei:Kaiserliche Botschaft 17111881.jpg
Faksimile der Kaiserlichen Botschaft
  • 1881, 17. November: Kaiserliche Botschaft: Wegen des wachsenden Einflusses der Arbeiterbewegung und anderer sozialer Strömungen sieht sich Kaiser Wilhelm I. auf Anraten des Reichskanzlers Otto von Bismarck veranlasst, dessen Auffassung vorzutragen, der Reichstag solle Gesetze zur finanziellen Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter beschließen.<ref>Wolfgang Ayaß: Sozialdemokratische Arbeiterbewegung und Sozialversicherung bis zur Jahrhundertwende. In: Ulrich Becker, Hans Günter Hockerts, Klaus Tenfelde (Hrsg.): Sozialstaat Deutschland. Geschichte und Gegenwart. Bonn 2010, S. 17–43.</ref> Er sendet daher zur Eröffnung des deutschen Reichstages am 17. November 1881 die auf Bismarck zurückgehende Kaiserliche Botschaft. In den folgenden Sitzungsperioden verabschiedet der Reichstag mehrere Gesetze zur sozialen Sicherung.
  • 1883: Endgültige Trennung zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung durch Reichskanzler Otto von Bismarck.<ref>Zur Krankenversicherung im 19. Jahrhundert vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), 5. Band: Gewerbliche Unterstützungskassen, bearbeitet von Florian Tennstedt und Heidi Winter, Darmstadt 1999; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 5. Band: Die gesetzliche Krankenversicherung und die eingeschriebenen Hilfskassen, bearbeitet von Andreas Hänlein, Florian Tennstedt und Heidi Winter, Darmstadt 2009; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890–1904), 5. Band, Die gesetzliche Krankenversicherung, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Florian Tennstedt und Heidi Winter, Darmstadt 2012.</ref>
  • 1883, 21. Juni: Das Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (KGV) wird verkündet
    Datei:Deutsches Reichsgesetzblatt 1883 009 073.jpg
    Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter im Reichsgesetzblatt
    <ref>Reichstagsprotokolle der 5. Legislaturperiode (2. Session 1882 bis 1883): 86. Sitzung am 25. Mai 1883, 87. Sitzung am 26. Mai 1883 und 90. Sitzung am 29. Mai 1883 mit den Schlussabstimmungen über die einzelnen Paragraphen sowie Anlage Nr. 330 mit dem Text der Gesetzesvorlage in der beschlossenen Fassung in digitalisierter Form beim Münchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek</ref>
  • 1884, 1. Dezember: Das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter tritt in Kraft. Folgende Leistungen werden eingeführt:
  • 1884, 6. Juli: Der Reichstag beschließt das Unfallversicherungsgesetz
  • 1885, 28. Mai: Gesetz über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung (RGBl. 1885 S. 159)
  • 1885, 1. Oktober: Das Unfallversicherungsgesetz tritt in Kraft.<ref>Zur gesetzlichen Unfallversicherung im 19. Jahrhundert vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881), 2. Band: Von der Haftpflichtgesetzgebung zur ersten Unfallversicherungsvorlage, bearbeitet von Florian Tennstedt und Heidi Winter, Stuttgart u. a. 1993; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 1: Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884, bearbeitet von Florian Tennstedt und Heidi Winter, Stuttgart u. a. 1995; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 2: Die Ausdehnungsgesetzgebung und die Praxis der Unfallversicherung, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2001; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890–1904), 2. Band, Die Revision der Unfallversicherungsgesetze und die Praxis der Unfallversicherung, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2009.</ref> Bei Betriebsunfällen gelten folgende Leistungen:
    • Unfallrenten ab der 14. Woche, die Rentenhöhe ist vom jeweiligen Verdienst abhängig
    • medizinische Heilbehandlung
    • Unfallverhütung: Beweispflicht des Verunglückten entfiel.
Der Arbeitgeber zahlt 100 Prozent der Beiträge. Träger sind die Gewerblichen, Bau-, See-, Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. In der Folgezeit wurde der Kreis der versicherten Personen sukzessive durch folgende Gesetze erweitert:

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

  • 1933–1945: Während des Nationalsozialismus wird der Aufbau der Krankenkassen in Organisation, Finanzierung und Aufsicht grundlegend geändert. Die Selbstverwaltung wird abgeschafft.
  • 1935, 1. Januar: Gründung der Reichsbahnversicherungsanstalt
  • 1936: Die Ersatzkassen dürfen keine freiwillig Versicherten mehr aufnehmen und überführen diese in ausgegründete Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.<ref>Versicherungsanzeigen. In: Berliner Adreßbuch, 1943, vor Teil 1, S. vor Seite 1. „Berliner Verein – Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit“.</ref> Dies ist der Beginn mehrerer Unternehmen der privaten Krankenversicherung.
  • 1938, 21. Dezember: Das Handwerker-Versorgungs-Gesetz (HVG) beinhaltet die Versicherungspflicht für selbständige Handwerker.
  • 1938: Gründung des Reichsverbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)
  • 1941, 1. August: Alle Rentner werden in die Krankenversicherung übernommen und sind seitdem automatisch krankenversichert. Bis zum 1. Januar 1983 zahlen alle Rentner einen Pauschalbetrag.
  • 1941: Aufhebung der Rentenkürzungen von 1933.
  • 1941: Einführung des Lohnabzugsverfahrens anstelle des Beitragsmarkenverfahrens
  • 1941, 21. Oktober: Richtsatz-Erlass für das Existenzminimum
  • 1942: Anspruch geschiedener Partner auf Hinterbliebenenrente
  • 1942, 9. März: Alle Arbeitnehmer sind fortan in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert<ref>https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2070, abgerufen am 20. April 2023.</ref>

Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.

Seit 1949

Bundesrepublik Deutschland

  • 1949, 17. Juni: Einführung der paritätischen Beitragszahlung zur Krankenversicherung<ref>https://starweb.hessen.de/cache/GVBL/Gesetz-und_Verordnungsblatt_des_Wirtschaftsrates_des_vereinigten_Wirtschaftgebietes1949_1.pdf, abgerufen am 7. Dezember 2022</ref>
  • 1951, 22. Februar: Wiederherstellung der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger
  • 1953: Erste Sozialwahl zur Besetzung der Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger
  • 1953, 7. August: Die neugegründete Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als Nachfolgerin der RfA wird in West-Berlin errichtet
  • 1956, 16. April: Die Arbeitslosenhilfe wird eingeführt<ref>https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27987443%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1&sinst=AAB01A0A</ref>
  • 1957, 1. Januar: Rentenreform: Sie hat grundlegende Bedeutung. Die Rentenversicherung wird zu einem auf dem Generationenvertrag beruhenden lohnbezogenen und beitragsbezogenen Versicherungssystem ausgebaut, nachdem sie zuvor eher ein Zubrot zur familiären Versorgung gewesen war. Das Kernstück der Reform ist die Einführung der Dynamik. Die neue Rentenformel beruht auf dem Grundsatz: „Die Renten folgen den Bruttolöhnen“. Diese Dynamisierung war in Politik und Gesellschaft umstritten. Wichtigstes Gegenargument waren Befürchtungen, dass die höhere Rente eine Inflation auslösen würde. Die SPD versucht eine Alterssicherung durchzusetzen, die Selbstständige, Arbeiter und höhere Angestellte weitgehend gleich behandelt. Wichtigster Befürworter der Rentenreform ist Bundeskanzler Konrad Adenauer. Diese Rentenreform wurde vorbereitet durch die so genannte Rothenfelser Denkschrift, ein 1955 erschienenes wissenschaftliches Gutachten der Professoren Hans Achinger, Joseph Höffner, Hans Muthesius und Ludwig Neundörfer. Die Denkschrift hatte die Neuordnung der sozialen Leistungen zum Inhalt und war auf Wunsch von Adenauer erstellt worden.
  • 1957, 1. Oktober: Die Alterssicherung der Landwirte wird eingeführt.
  • 1958: Ersatzkassen in West-Berlin werden zugelassen.
  • 1960: Ersatzkassen im Saarland werden zugelassen.
  • 1963: Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz – UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl. I S. 241) wird verkündet.
  • 1968: Finanzänderungsgesetz → Letzte Möglichkeit der Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer
  • 1969, 1. Juli: Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) tritt in Kraft
  • 1969, 1. August: Errichtung der Bundesknappschaft
  • 1970–1976: Durch den wirtschaftlichen Aufschwung stehen Änderungen im Krankenversicherungsrecht an. Zu diesen zählten unter anderem das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz von 1974. Zu dieser Zeit erweiterte sich der Kreis der Versicherten um Selbstständige Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler und Publizisten (= Journalisten, Wissenschaftler und Schriftsteller).
  • 1971, 1. April: Die Unfallversicherung wird auf Kindergartenkinder, Schüler und Studenten ausgedehnt<ref>https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27978881%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1&sinst=4DDEF721</ref>
  • 1972: Das Rentenreformgesetz (RRG 1972) öffnet die Rentenversicherung für Selbständige und Hausfrauen, die flexible Altersgrenze wird eingeführt.
  • 1972, 1. Oktober: Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte – KVLG) werden die landwirtschaftlichen Krankenkassen errichtet.
  • 1975: Beginn der schrittweisen Erarbeitung des Sozialgesetzbuchs
  • 1976, 1. Januar: Das SGB I tritt in Kraft
  • 1977: Einführung der Geringfügigkeitsgrenze
  • 1977–1983: Mit der Einführung von Kostendämpfungsgesetzen soll den Leistungsausgaben, die auf Grund der Vergrößerung des versicherungspflichtigen Kreises entstehen, entgegengewirkt werden.
  • 1983, 1. Januar: Einführung des auch für Lohnempfänger üblichen hälftigen prozentualen Krankenversicherungsbeitrages für Rentner mit besonderer Bemessungsgrenze
  • 1984: Stärkere Einbeziehung der sogenannten Einmalzahlungen in die Beitragspflicht sowie Beitragspflicht auf das Krankengeld sowie Erweiterung der Voraussetzungen für die Leistung von Erwerbsunfähigkeitsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten
  • 1986, 1. Januar: Einführung der Kindererziehungszeiten und Neuordnung des Hinterbliebenenrechts in der Rentenversicherung
  • 1989, 1. Januar: Die Krankenversicherung wird durch das Gesundheitsreformgesetz als fünftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Die wesentlichen Neuerungen sind unter anderem Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Früherkennung von Krankheiten, die Leistung bei Schwerpflegebedürftigkeit und die Kostenerstattung bei kieferorthopädischen Behandlungen.
  • 1991, 1. Januar: Nach dem Mauerfall in Berlin gelten auf Grund des Einigungsvertrags die Krankenversicherungsrechte auch in den neuen Bundesländern.
  • 1992, 1. Januar: Regelung der Rentenversicherung nach SGB VI, zugleich Kopplung der Entwicklung der Renten an die Nettolöhne und -gehälter statt bisher an die Bruttolöhne und -gehälter
  • 1993, 1. Januar: Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung tritt in Kraft, dessen Kern die Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Ziel ist, bei Erhaltung des gegliederten Versicherungssystems mehr Beitragsgerechtigkeit für die Versicherten und mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Die Einführung der Wahlfreiheit der Krankenkasse für alle Mitglieder ab 1996 sowie der Risikostrukturausgleich zählt zu den wichtigsten Neuerungen.
  • 1995: Die Etablierung der gesetzlichen Pflegeversicherung schließt eine große Lücke der sozialen Versorgung. Rund 80 Millionen Menschen in der Bundesrepublik haben damit erstmals einen Versicherungsschutz im Falle der Pflegebedürftigkeit.
  • 1997, 1. Januar: Das Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung tritt in Kraft.
  • 1997, 10. Oktober: Der demografische Faktor wird eingeführt<ref>https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-rente-kalenderblatt-209618</ref>, zum 1. Januar 1999, jedoch vor dem Inkrafttreten wieder aufgehoben
  • 2000–2014: Unterschiedliche Gesetze zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung wirtschaftlicher und qualitätsgesicherter zu gestalten, treten in Kraft. Zu den Regelungsbereichen zählten unter anderem die Stärkung der hausärztlichen Versorgung, die Qualitätssicherung, das Finanzierungssystem in der stationären Versorgung sowie diverse Einzelmaßnahmen im Mitgliedschafts-, Beitrags- und Organisationsrecht. Die wichtigste Neuregelung war die am 1. April 2007 eingeführte Allgemeine Krankenversicherungspflicht (unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsstatus). Nachdem für das Jahr 2008 immer noch eine fast unveränderte Zahl von nichtversicherten Menschen – geschätzte 200.000 Bundesbürger – festgestellt worden war, wurde dieses Gesetz ab 1. Januar 2009 auch auf alle bis dahin Nichtversicherten ausgeweitet, die bei einer Wiederversicherung mit Strafbeiträgen zu rechnen hatten.<ref>krankenversicherung-vergleich.de: Gesetz: Allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland (abgerufen am 17. Mai 2017).</ref> Ab dem 31. Dezember 2013 trat das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Kraft, nach dem die gesetzlichen Krankenkassen die Beitragsschulden für den Nacherhebungszeitraum auf das Niveau einer wesentlich günstigeren Anwartschaftsversicherung senken können (nach § 256a SGB V).<ref>sozialgesetzbuch-sgb.de: § 256a SGB V Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen (abgerufen am 17. Mai 2017).</ref>
  • 2004, 1. Januar: Das Sterbegeld wird aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgestrichen
  • 2004, 1. August: Der Nachhaltigkeitsfaktor wird eingeführt<ref>https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27952876%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1&sinst=BCF6A2C3, abgerufen am 2. Januar 2023</ref>
  • 2005, 1. Oktober: Die Bundesknappschaft, die Seekasse und die Bahnversicherungsanstalt werden zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zusammengeschlossen

Deutsche Demokratische Republik

Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.

Literatur

  • Wolfgang Ayaß, Wilfried Rudloff, Florian Tennstedt: Sozialstaat im Werden.
    • Band 1. Gründungsprozesse und Weichenstellungen im Deutschen Kaiserreich, Stuttgart 2021, ISBN 978-3-515-13006-6.
    • Band 2. Schlaglichter auf Grundfragen, Stuttgart 2021, ISBN 978-3-515-13007-3.
  • Wolfgang Ayaß: Wege zur Sozialgerichtsbarkeit. Schiedsgerichte und Reichsversicherungsamt bis 1945. In: Peter Masuch, Wolfgang Spellbrink, Ulrich Becker, Stephan Leibfried (Hrsg.): Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats. Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht. Band 1. Eigenheiten und Zukunft von Sozialpolitik und Sozialrecht, Berlin 2014, S. 271–288.
  • Michael Stolleis: Geschichte des Sozialrechts in Deutschland. Ein Grundriß. Lucius & Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 3-8252-2426-0.
  • Ernst Wickenhagen: Geschichte der gewerblichen Unfallversicherung. Wesen und Wirken der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Hrsg. vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V., Band 1: Darstellung, Band 2: Anlagen, München, Wien: R. Oldenbourg Verlag, 1980, ISBN 3-486-50031-7.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />