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Gesetzliche Rentenversicherung

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Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist die Bezeichnung für ein gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient.

Die Rentenversicherung als Sozialversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, die sich – wie die anderen Zweige der Sozialversicherung auch – durch das Solidarprinzip und das Äquivalenzprinzip auszeichnet.

Die Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sind für den Einzelnen grundsätzlich äquivalent zu den gezahlten Beiträgen (Individualäquivalenz).<ref>Bertram Schulin, Gerhard Igl: Sozialrecht. 7. Aufl. 2002. Rn. 698.</ref><ref>Franz Ruland: Gesetzliche Rentenversicherung. In: Bernd Baron von Maydell, Franz Ruland: Sozialrechtshandbuch (SRH). 4. Aufl. 2008. Kap. 17 Rn. 174 m.w.N.</ref> Ungleichbehandlungen von Versicherten ergeben sich durch die Änderungen von Beitragssatz und Rentenwert während des Versicherungsverlaufs. Solidarische Effekte entstehen durch die Einbeziehung von Leistungen, denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen, wie etwa die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Diese Leistungen werden ganz oder teilweise nicht durch Sozialversicherungsbeiträge, sondern durch Steuern gedeckt.

Dies kann in anderen Ländern anders geregelt sein.<ref>Florian Steinmüller: Vorbild Deutschland oder Vorbild für Deutschland? Die französische Rentenversicherung auf dem Weg zu einem neuen Politikmodell. (PDF) Abgerufen am 15. April 2017.</ref> Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung entweder nach dem Umlage- (so in Deutschland) oder nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

Vergleich zwischen einzelnen Rentensysteme europäischer Nationalstaaten

Als Vergleichskriterien geeignet sind die Nettoersatzraten, die Beitragssätze, der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt, das Renteneintrittsalter und die Differenzierung in staatliche Grundversorgung, betriebliche Altersrente und private Altersvorsorge gemäß dem Dreisäulenmodell.<ref>Fragen zur Alterssicherung in ausgewählten europäischen Ländern. (PDF) Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2024, abgerufen am 4. Januar 2026.</ref>

Rentensystem der Niederlande

Wer 50 Jahre in den Niederlanden gewohnt hat, erhält eine gesetzliche Rente, die unabhängig vom Einkommen bei mindestens 70 % des Mindestlohnes liegt, 2025 also etwa 1500 Euro.<ref name=":0">Lara Jäkel: Was Europas Renten-Vorbilder anders machen. Welt, 22. Dezember 2025, abgerufen am 4. Januar 2026.</ref> Diese Grundrente finanzieren allein die Arbeitnehmer mit einer Abgabe von 18 %. Das Renteneintrittsalter liegt bei 67 und soll bis 2067 auf 71 Jahre angehoben werden. Hinzu kommt für 90 % der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge, finanziert vom Arbeitgeber. Die Nettoersatzrate beträgt 96 %, was auch die private Altersvorsorge als dritte Säule umfasst. Der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt betrug 2025 gut 12 %.<ref name=":1">Erol Jasharoski: Top 10 Rentensysteme in Europa: Rentenvergleich mit unseren Nachbarn! Degiv, 16. Februar 2025, abgerufen am 4. Januar 2026.</ref>

Rentensystem von Schweden

In Schweden investieren Arbeitnehmer 16 Prozent ihres Bruttoeinkommens in ein klassisches Umlagesystem und weitere 2,5 Prozent in einen Vorsorgefonds am Kapitalmarkt.<ref name=":0" /> 2025 lag das durchschnittliche Eintrittsalter bei 64,5 Jahren. Die Nettoersatzrate liegt bei 65 %.<ref name=":1" /> 10,6 % betrug 2025 der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt.

Rentensystem von Dänemark

In Dänemark erhielt 2025 jeder Rentner einkommensunabhängig eine aus Steuern finanzierte Grundrente in Höhe von 2000 Euro.<ref name=":0" /> Zusätzlich zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtend Beiträge in eine staatliche Pensionskasse, die an den Finanzmärkte angelegt wird. Das derzeitige Renteneintrittsalter von 67 Jahren wird 2035 auf 69 und 2040 auf 70 Jahre erhöht. Mit freiwilliger privater Altersvorsorge erreichten Rentner 2025 eine Nettoersatzrate von 77 %.<ref name=":1" /> Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 gut 11 %.

Rentensystem von Österreich

In Österreich gehen Arbeitnehmende mit 60 bis 62 Jahren in Rente.<ref name=":0" /> Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen 22,8 %, wobei auch Selbständige und Beamte einzahlen. Arbeitgeber zahlen paritätisch 11,4 %. Erst nach 15 Jahren Einzahlung erwirbt man einen Rentenanspruch. Die Nettoersatzrate betrug 2025 knapp 87 %.<ref name=":1" /> Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 15 %.

Rentensystem von Frankreich

Das Renteneintrittsalter variiert in Frankreich von 55 Jahren bei Staatsdiener bis 62 Jahren bei normalen Angestellten.<ref>Leo Klimm: Frankreich. 17. September 2018, abgerufen am 10. Januar 2026.</ref> Die staatliche Pflichtversicherung zählt 42 verschiedene Kassen mit je eigenen Regeln. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 26 %. Hinzu kommen obligatorische Zusatzrenten, freiwillige Betriebsrenten und staatlich geförderte kapitalgedeckte Extrarenten. Die Nettoersatzrate betrug 2025 knapp 72 %.<ref name=":1" /> Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 15 %.

Rentensystem in Deutschland

Die Nettoersatzrate betrug 2025 etwa 53 %.<ref>Wolfgang Landmesser: Wie Deutschland bei der Altersvorsorge international abschneidet. Abgerufen am 10. Januar 2026.</ref> Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 gut 12 %.<ref name=":1" /> In Deutschland werden schon nach fünf Jahren Einzahlung Ansprüche in der Rentenversicherung erworben.<ref name=":0" /> Geringverdienende bekommen in Deutschland eine deutlich geringere Rente als in den meisten anderen OECD-Staaten. Das Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 67 Jahren. 62 % der Arbeitnehmenden erhalten eine betriebliche Altersvorsorge, oder sorgen privat mit einer Riesterrente vor.<ref>Stefan Thissen: 62 Prozent der Beschäftigten haben Zusatz-Altersvorsorge. In: Ihre Vorsorge. 2025-01-21, abgerufen am 10. Januar 2026.</ref>

Länder mit gesetzlicher Rentenversicherung (Auswahl)

Gesetzliche Rentenversicherungen bestehen heute in vielen Ländern (geordnet nach dem Jahr des Inkrafttretens):<ref>Manfred G. Schmidt: Der Wohlfahrtsstaat: Eine Einführung in den historischen und internationalen Vergleich, 2007, S. 125</ref>

Siehe auch

Weblinks

Commons: Deutsche Rentenversicherung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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