Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration
Das deutsche Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) ist eine ständige behördenübergreifende Informations- und Kooperationsplattform mit dem Ziel der Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Migration.<ref name="16/2432">Das Gemeinsame Analyse- und Abwehrzentrum illegale Migration in Berlin-Treptow, Antwort (Drucksache 16/2432) auf Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE, August 2006. (PDF-Datei; 77 kB).</ref>
Gründung
Das GASIM entstand im Juni 2009 aus dem Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum Schleusungskriminalität (GASS) und soll eine ganzheitliche Bekämpfung des Phänomens illegale Migration ermöglichen.<ref name="visavv">Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Visavergabeverfahrens 2.3 Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum Schleusungskriminalität (GASS), 2.4 Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), Bericht an den Deutschen Bundestag, 29. September 2006 (PDF)</ref><ref>Institutionalisierte Kooperation von Polizei und Diensten Jan Wörlein, ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 532 / 17. Oktober 2008.</ref>
Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum Schleusungskriminalität (GASS)
Das Bundesministerium des Innern hat im November 2004 in der Folge der Visa-Affäre ein Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum Schleusungskriminalität von Bundeskriminalamt und Bundespolizei unter Beteiligung der Bundeszollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) eingerichtet. Die Aufgaben des GASS beinhalteten unter anderem die Verbesserung des nationalen und internationalen Erkenntnisaustauschs, die operative und strategische Auswertung vorhandener Informationen sowie deren Verknüpfung mit der Erkenntnislage anderer, mit Schleusungskriminalität befasster Behörden, Entwicklung polizeilicher und behördenübergreifender Bekämpfungsansätze, die Bereitstellung von Auswertungsergebnissen für Ermittlungsverfahren sowie die Entwicklung von Beratungsansätzen. Das GASS untersuchte die Problematik der Schleusungskriminalität zum Zweck der unerlaubten Arbeitsaufnahme, insbesondere das so genannte Werkvertragsverfahren und die damit zusammenhängenden Missbrauchsmöglichkeiten. Die ursprüngliche inhaltliche Schwerpunktsetzung des GASS ist bei der Einrichtung des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) erweitert worden und umfasst im GASIM nunmehr den Gesamtkomplex der illegalen Migration.<ref name="visavv"/><ref name="bdk"/>
Organisation
Das GASIM ist eine gemeinsame Informations- und Kooperationsplattform der Behörden Auswärtiges Amt (AA), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundeskriminalamt (BKA), Bundesnachrichtendienst (BND), Bundespolizei (BPOL) und Generalzolldirektion. Das GASIM ist keine eigenständige Behörde oder Organisation. Es verfügt daher über keinen eigenen Etat; eine spezifische Rechtsgrundlage für das GASIM ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht erforderlich.<ref name="16/2432"/>
Die Bundespolizei repräsentiert das GASIM nach außen, hat dafür jedoch kein konkretes Mandat und keinerlei Weisungsbefugnis.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Politikbericht 2009 der deutschen nationalen Kontaktstelle ( vom 25. Oktober 2014 im Internet Archive) für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) BAMF, Februar 2010.</ref>
Im Juli 2011 arbeiteten im GASIM dauerhaft insgesamt 18 Personen. Bezogen auf die Entsendungsbehörden setzte sich das Personal aus Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (fünf), Bundeskriminalamt (zwei), Bundesnachrichtendienst (eins), Bundespolizei (neun) und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (zwei) zusammen. Das Auswärtige Amt ist im GASIM anlassbezogen vertreten.<ref name="17/6720">Deutscher Bundestag Drucksache 17/6720; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Wolfgang Wieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2. August 2011.</ref>
Das GASIM hat seinen Sitz an einen Standort des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam.<ref name="bdk"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Besuch im Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM) ( des Vorlage:IconExternal vom 29. November 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. von Thomas Mischke, Bund Deutscher Kriminalbeamter, 18. März 2010.</ref>
Aufgaben
Aufgaben des Zentrums sind die Sammlung aller verfügbaren strategischen Erkenntnisse auf dem Gebiet der illegalen Migration, deren Auswertung und Analyse, die Erstellung von Lagebildern, die Wahrnehmung einer Frühwarnfunktion und die internationale Kooperation.<ref name="16/2420">Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten und das Gemeinsame Analyse- und Abwehrzentrum illegale Migration in Berlin-Treptow (PDF; 75 kB) Antwort der Bundesregierung vom 18. August 2006 (Drucksache 16/2420) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 16/2352).</ref>
Das GASIM nimmt seine Aufgaben in flexiblen, zeitlich begrenzten und projektbezogenen Arbeitseinheiten wahr.<ref name="17/6720"/>
Das GASIM arbeitet auf strategischer Ebene mit nachfolgenden vergleichbaren Gremien anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen:
- Analysezentrum für den Schutz der Staatsgrenze und Migration der Tschechischen Republik (ANACEN);
- Analysegruppe Gesamtsteuerung Asyl- und Fremdenwesen im Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich (GAF);
- Föderale Beratungsplattform illegale Migration des Königreichs Belgien (FIOM).<ref name="17/6720"/>
Datenschutzrechtliche Kritik und Trennungsgebot
Die Vorläuferorganisationen, insbesondere das GASS, waren Gegenstand zahlreicher kleiner Anfragen des Bundestages an die Bundesregierung. In dem Fernsehmagazin Report Mainz wurde 2008 der Vorwurf erhoben, das GASS verstoße gegen das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Gestützt auf Aussagen eines Whistleblowers und ein internes Schreiben des BKA wurde behauptet, gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz würden in Frage gestellt, mit Polizeidienststellen weitere Ermittlungsschritte geplant und beliebige operative Einzelsachverhalte bearbeitet.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Behörden außer Kontrolle - Was passiert in Schäubles Vorzeigeprojekt „GASIM“? ( des Vorlage:IconExternal vom 14. November 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Daniel Hechler, Report Mainz vom 29. September 2008 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Sendungsmitschrift ( des Vorlage:IconExternal vom 24. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.; RTF; 29 kB).</ref> Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium August Hanning erklärte daraufhin, die dargestellten Vorwürfe seien sowohl fachlich als auch rechtlich falsch und entbehrten jeder Grundlage. Der Informations- und Datenaustausch erfolge auf der Grundlage der jeweiligen bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen. Dabei würden bestehende Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten Behörden weder angetastet noch verändert. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, das in vollem Umfang beachtet werde, sei kein Kooperationsverbot.<ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bundesinnenministerium: Vorwürfe gegen GASIM entbehren jeder Grundlage ( vom 4. März 2016 im Internet Archive) BMI 30. September 2008.</ref>
Im Mai 2009 berichtete Report Mainz über die Erkenntnisse des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar aus seinem Kontrollbesuch im GASS im November 2008.<ref name="mainz09"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Schaar: Rechtswidrige Datenübermittlung im GASIM ( des Vorlage:IconExternal vom 15. November 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Report Mainz, 28. Mai 2009</ref> Dieser bestätigte "eine Vielzahl sehr kritisch zu beurteilender Sachverhalte" beim Austausch personenbezogener Daten in Forum 4 und Forum 7. Die Datenübermittlungen der Bundespolizei an den BND seien mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig und die Weitergabe von Daten seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den BND, das BKA, den Verfassungsschutz oder den Militärischen Abschirmdienst sei nur im Einzelfall auf Ersuchen zulässig, auch die Datenübermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an den BND hätte unterbleiben müssen.<ref> BKA und BND arbeiten zusammen gegen »illegale« Migration: "Wenn das BKA mit dem BND" von Till Grefe, Jungle World Nr. 28, 9. Juli 2009</ref><ref name="bfdi">BT-Drs. 17/5200: 23. Tätigkeitsbericht der Jahre 2009/2010 (PDF, 2,6 MB), 7.1.5 Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM) – Ergebnisse der datenschutzrechtlichen Prüfung. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, abgerufen am 19. März 2015.</ref> Die Bundesregierung ist der Rechtseinschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht gefolgt.<ref name="bfdi"/>
Einzelnachweise
<references/>
- Wikipedia:Defekter Dateilink
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2025-03
- Organisation (Bundesnachrichtendienst)
- Organisation der Polizei (Deutschland)
- Bundeskriminalamt (Deutschland)
- Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt
- Migrationspolitik (Deutschland)
- Behördengründung 2006
- Organisation (Potsdam)