Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
| Bundesamt für Migration und Flüchtlinge — BAMF — | |
|---|---|
| colspan="2" class="notheme" style="padding: 1em 0; text-align: center; background:#Vorlage:Standardfarbe; color:#202122;" | Logo | |
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung | Bundesoberbehörde |
| Aufsichtsbehörde | Bundesministerium des Innern |
| Gründung | 07. Januar 1953 als „Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“. 01. September 1965 Umbenennung in „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ und seit 1. Januar 2005 „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ |
| Hauptsitz | Nürnberg, Datei:Flag of Bavaria (lozengy).svg Bayern |
| Behördenleitung | Präsident Hans-Eckhard Sommer,<ref name="merkur-961171">dpa / Daniel Karmann: Innenministerium bestätigt: Hans-Eckhard Sommer soll Bamf leiten. In: merkur.de. 14. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.</ref> Vizepräsidentin Katrin Hirseland (seit 15. August 2022),<ref>Vizepräsidentin Katrin Hirseland. Abgerufen am 7. September 2022.</ref> Vizepräsident Michael Griesbeck (seit 1. November 2022)<ref>Vizepräsident Dr. Michael Griesbeck. Abgerufen am 15. November 2022.</ref> |
| Bedienstete | rund 8.300 (Stand: Anfang 2023)<ref>Bundesamt. Abgerufen am 4. März 2024.</ref> |
| Haushaltsvolumen | 924 Mio. EUR (Haushaltsjahr: 2024)<ref>Bundeshaushalt digital. In: bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 30. April 2026.</ref> |
| Netzauftritt | bamf.de |
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit Hauptsitz in der ehemaligen Südkaserne in Nürnberg.
Zuständigkeit
Das Bundesamt ist zentrale Migrationsbehörde mit Kompetenzen in den Bereichen Migration, Integration und Rückkehr und ist in Deutschland für folgende Aufgaben zuständig:
- Asyl/Flüchtlingsschutz
- Durchführung des Asylverfahrens und Entscheidungen über Asylanträge
- Führung des Ausländerzentralregisters (AZR)
- Humanitäre Aufnahme (Bundesaufnahmeprogramm, Kontingente, Resettlement)
- Integration/Migration
- Durchführung von Integrationskursen (gem. § 1 IntV) und von berufsbezogener Sprachförderung (ESF-BAMF-Kurse)
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
- Aufnahmeverfahren jüdischer Immigranten aus Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion
- Geschäftsstelle der Deutschen Islamkonferenz (DIK)
- EU-Zuständige Behörde des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
- Rückkehr
- Vorlage:AnchorZentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF)
- Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement (IRM-BKL)
- Forschungszentrum/europäische Zusammenarbeit
- Wissenschaftliche Forschung in den Bereichen Asyl, Migration und Integration
- Anerkennung von Forschungseinrichtungen aus Nicht-EU-Staaten
- Nationale Kontaktstelle des Europäischen Migrations Netzwerkes (EMN)
Geschichte
Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen (AsylVO) am 7. Januar 1953 nahm die Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit 40 Mitarbeitern in Nürnberg-Langwasser, untergebracht innerhalb des seit 1946 bestehenden so genannten Valka-Lagers (früher SS-Kaserne), die Arbeit auf. Die ersten Bewohner, sogenannte Displaced Persons (Heimatlose Ausländer) aus den baltischen Staaten, nannten das Flüchtlingslager nach der lettisch-estnischen Grenzstadt Valka; der Name wurde in der Folgezeit zum Synonym für das Lager.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Geschichte eines neuen Stadtteils ( vom 30. März 2013 im Internet Archive), Stadtteilforum.org, abgerufen am 12. Januar 2011 (offline)</ref> 1961 wurde die Behörde mit etwa 50 Mitarbeitern nach Zirndorf (Landkreis Fürth) in die Nachbarschaft der bereits seit 1959 als Sammellager für Ausländer genutzten Kaserne verlegt.
1965 erfolgte die Umbenennung in Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Ausländergesetz vom 21. April 1965). Das Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. 1980 hatte das Bundesamt etwa 240 Mitarbeiter. Wegen der ansteigenden Zahl der Asylanträge ersetzten ab 1. August 1980 weisungsunabhängige Einzelentscheider die Anerkennungsausschüsse mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die bis dahin über die Asylanträge entschieden hatten. 1986 arbeitete ein großer Teil der Beschäftigten wieder in Nürnberg-Langwasser in einem gemieteten Bürogebäude.
In den 1980er-Jahren stieg die Zahl der Asylanträge stark an (1980 rund 100.000 Asylanträge; 1990 rund 200.000 Asylanträge). Grund dafür waren bürgerkriegsähnliche Zustände in der Türkei 1974 und 1992 der Zusammenbruch der Sowjetunion (1992 rund 438.000 Asylanträge). Dieser Anstieg führte nach intensiven Verhandlungen Ende 1992 zu einem neuen Gesetz (Asylkompromiss). Es folgten organisatorische und personelle Änderungen, welche die Asylverfahren beschleunigten. Dazu fiel die Entscheidung zum Umzug der Zentrale in die ehemalige Südkaserne in Nürnberg.<ref>Bundesamt. Abgerufen am 13. September 2022.</ref>
1993 hatte das Amt einen Personalstand von über 4.000 Mitarbeitern. Zum 1. Juli 1993 wurde die Höchstzahl von 48 Außenstellen in allen Bundesländern erreicht. Nach der Reform des Asylrechts, durch die die Asylbewerberzahlen sanken, wurde ab Ende 1993 ein Einstellungsstopp verfügt, ab 1995 Personal abgebaut. Die Zentrale des Bundesamtes bezog im November/Dezember 1996 nach dreieinhalb Jahren Umbau die ehemalige Südkaserne an der Frankenstraße in Nürnberg als neues Dienstgebäude.
Bis 2004 war beim Bundesamt ein Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten (§ 6 AsylVfG a. F.) bestellt, der sich an den Asylverfahren vor dem Bundesamt und an Klageverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit beteiligen und gegen Entscheidungen des Bundesamtes klagen konnte. Er wurde vom Bundesministerium des Innern berufen und war an dessen Weisungen gebunden.
Erweiterung der Aufgabenbereiche ab 2005
Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes (1. Januar 2005) wurden viele der mit dem Gesetz erstmals rechtlich verankerten staatlichen Integrationsaufgaben beim Bundesamt gebündelt, weitere sind im Lauf der letzten Jahre hinzugekommen. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) wurde zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zu den bestehenden Aufgaben, wie der Führung des Ausländerzentralregisters (AZR) oder der Rückkehrförderung, kam der Bereich der Integrationsförderung und damit Auftrag der Förderung von Sprach- und Orientierungskursen, die Migrationsberatung sowie die Aufnahme jüdischer Immigranten aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Damit entwickelte sich das Bundesamt von einer reinen Asylbehörde zu einem Kompetenzzentrum für Migration und Integration. Ein Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Zuwanderungsrat) wurde gebildet. Er hat den Auftrag, regelmäßig die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderungsbewegungen darzustellen.<ref>Entstehungsgeschichte des Sachverständigenrats für Integration und Migration. Abgerufen am 13. September 2022.</ref>
Am 21. Juli 2005 wurde die Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) zur Koordinierung und Gestaltung der Rückkehrförderung eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, durch Informationen und Beratung die freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern zu vereinfachen und zu fördern. Im Dezember 2014 wurde auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung der Innenminister und -senatoren zu den Herausforderungen der Flüchtlingspolitik (17. Oktober 2014) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement (BLK-IRM) eingerichtet.<ref>Internationale Aufgaben. In: bamf.de. Abgerufen am 13. September 2022.</ref>
Abläufe und Aufstockung im Zuge der Flüchtlingskrise
Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise geriet das Amt zunehmend unter Druck. Sowohl der Rückstand an rund 250.000 unbearbeiteten Altanträgen auf Asyl als auch folgenschwere Missverständnisse über Ankündigungen zur möglichen Aussetzung des Dublin-Abkommens im Zuge der Krise, trafen in Deutschland und bei anderen europäischen Staaten auf Unverständnis. Vor der Ankündigung waren aus dem BAMF interne Papiere des Amtes der Organisation Pro Asyl zugespielt worden, in denen ein veränderter Umgang mit Flüchtlingen aus Syrien erörtert wurde. Medien gaben bekannt, dass gemäß einer internen Leitlinie des BAMF auch Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragt hatten, entgegen dem Dubliner Übereinkommen künftig nicht mehr in jene EU-Länder rückgeführt würden, in denen sie zuerst registriert worden waren. Nach Angaben des Bundesministerium des Innern sei „davon auszugehen, dass syrische Flüchtlinge von nun an fest damit rechnen können, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen“.<ref>Dublin-Verfahren ausgesetzt: Syrien-Flüchtlinge dürfen in Deutschland bleiben. In: Spiegel Online. 25. August 2015, abgerufen am 7. November 2015.</ref> Das Amt sah sich schließlich gezwungen, in einem Tweet am 25. August 2015 anzukündigen, dass das Dublin-Verfahren bei syrischen Staatsangehörigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt faktisch nicht weiter verfolgt werde.<ref>Twitter-Text: „#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt.“ Zitiert nach: Philip Oltermann, Patrick Kingsley: Tweet mit Eigenleben. der Freitag, 25. August 2016, abgerufen am 30. August 2016.</ref><ref>Johannes Dimroth: Johannes Dimroth – Pressesprecher des Bundesinnenministeriums in der Regierungspressekonferenz am 26. August 2015. (PDF)</ref> Einige Beobachter schrieben dieser Nachricht einen bedeutenden Anteil an der Erhöhung der Zahl der Flüchtlinge zu, die sich auf den Weg nach Deutschland machten.<ref>So kam es zum Tweet, der so viele Syrer von Deutschland träumen lässt. Focus.de vom 19. September 2015</ref><ref>Georg Blume, Marc Brost, Tina Hildebrandt, Alexej Hock, Sybille Klormann, Angela Köckritz, Matthias Krupa, Mariam Lau, Gero von Randow, Merlind Theile, Michael Thumann und Heinrich Wefing: Grenzöffnung für Flüchtlinge: Was geschah wirklich? Die Zeit, 22. August 2016, abgerufen am 30. August 2016.</ref>
Im Mai 2015 teilte Bundesminister des Innern Thomas de Maizière (CDU) mit, das Personal des Bundesamtes von 2800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf zukünftig 4.800 Mitarbeitende aufstocken zu wollen,<ref name="Spiegel.de">Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Asylanträge: Bundesregierung will 2000 neue Bearbeiter einstellen.] In: Spiegel.de. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 10. Mai 2015.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> um die zunehmende Zahl an Asylanträgen bewältigen zu können. Ein weiterer Personalaufbau auf 6.300 Stellen sowie zusätzlich 1.000 befristeten Stellen wurde 2016 angestrebt. Das neu eingestellte Personal wird im 2015 eröffneten Qualifizierungszentrum geschult.
Flächendeckend baute die Behörde seit dem 4. Quartal 2015 ihr Netz an Standorten in ganz Deutschland aus. Ziel ist es, die Wartezeiten und somit die Asylverfahrensdauer durch ein Integriertes Flüchtlingsmanagement in Ankunftszentren in allen Bundesländern zu verkürzen.
In den Ankunftszentren werden die Registrierung, die Belehrung, die medizinische Untersuchung und das Asylverfahren an einem Ort gebündelt von den verschiedenen beteiligten Behörden durchgeführt. In den sogenannten Außenstellen werden die Asylverfahren (Anhörung/Entscheidung) durchgeführt. Gleichzeitig sind einige als Regionalstelle Ansprechpartner für die Träger von Integrationsmaßnahmen und verantwortlich für die Integrationsarbeit vor Ort. In Entscheidungszentren werden entscheidungsreife Verfahren entschieden.
Am 17. Februar 2017 eröffnete die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen den Bundeswehroberleutnant Franco A. ein Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung einer „staatsgefährdenden Gewalttat“. Er hatte sich Ende 2015 in Bayern als syrischer Flüchtling ausgegeben, wurde als Kriegsflüchtling anerkannt, obwohl er kein Arabisch und nur gebrochen Französisch sprach, erhielt ein Zimmer in einer Sammelunterkunft und bezog bis zu seiner Festnahme pro Monat gut 400 Euro Sozialleistungen.<ref>„Flüchtling“ Franco A. sprach bei Asyl-Anhörung Deutsch welt.de vom 16. Juni 2017</ref> Zugleich war er weiter bei der Bundeswehr beschäftigt. Zudem hatte er sich illegal Waffen verschafft, Munition gestohlen, rechtsextreme Ansichten ausgetauscht und besaß Notizen, die auf einen möglichen rechtsterroristischen Anschlag hindeuten.<ref>Flüchtling und Soldat - das Doppelleben von Oberleutnant Franco A. Der Spiegel vom 27. April 2017</ref> Der Bundesgerichtshof ließ diese Anklage im November 2019 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu. Für die Mitarbeitenden bedeutete der Vorfall keine Maßnahmen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Nürnberg: Im Fall Franco A. keine Maßnahmen für Bamf-Mitarbeiter ( vom 14. Dezember 2018 im Internet Archive) In: Südwest Presse vom 4. Juni 2018</ref> Im Juni 2022 wurde Franco A. zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant hatte. Des Weiteren hatte der Generalbundesanwalt Franco A. Verstöße gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl vorgeworfen. Auch Betrug zählte zu den Anklagepunkten, da sich Franco A. als falscher Flüchtling Sach- und finanzielle Leistungen erschlichen habe.<ref>tagesschau.de: Fünfeinhalb Jahre Haft für Bundeswehroffizier Franco A. Abgerufen am 12. September 2022.</ref>
Anfang Juni 2018 wurde bekannt, dass Verträge von mehreren hundert sachgrundlos befristet BAMF-Angestellten aufgrund des Verbotes von Kettenverträgen für sachgrundlos befristete Mitarbeiter nicht verlängert werden können. In einem Schreiben vom 22. Mai 2018 habe BAMF-Präsidentin Jutta Cordt erläutert, dass der Behörde 1937 unbefristete Stellen zur Verfügung stünden und rund 3200 Mitarbeiter befristet angestellt seien. All diese Stellen zu entfristen, sei aufgrund der Haushaltsvorgaben nicht möglich gewesen.<ref>Verbot von Kettenverträgen: BAMF muss Mitarbeiter entlassen. Tagesschau.de, 7. Juni 2018.</ref>
Leiter des Bundesamtes
- 1953–1958: Eduard Kramer
- 1958–1966: Helmut Kriebel
- 1966–1978: Eberhard Bender
- 1978–1982: Hans Georg Dusch
- 1982–1992: Norbert von Nieding
- 1993–1995: Gerhard Groß
- 1996–2000: Hans Georg Dusch
- 2000–2010: Albert Schmid
- 2010–2015: Manfred Schmidt
- 2015–2016: Frank-Jürgen Weise, Leiter des Amtes (unter Beibehaltung seiner Funktion bei der Bundesagentur für Arbeit). Als stellvertretender Leiter wurde Georg Thiel eingesetzt. Aufgrund rechtlicher Beschränkungen für den Vorstandsvorsitzenden der Bundesarbeitsagentur, die bei der Entscheidung für Weise zunächst nicht bedacht worden waren, übte die Aufgaben des Amtschefs formell Vizepräsident Michael Griesbeck aus.,<ref>AFP: Weise: Kein Titel für neuen Flüchtlingsbundesamt-Leiter. In: wochenblatt.de. 23. September 2015, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 27. September 2015; abgerufen am 16. Januar 2016.</ref><ref>Der Präsident. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), 13. Januar 2014, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 20. September 2015; abgerufen am 17. September 2015.</ref> der am 15. Juni 2016 in das Bundesministerium des Innern versetzt wurde. Vizepräsidenten wurden Uta Dauke (ab 23. Mai 2016; mit Dienstsitz in Berlin) und Ralph Tiesler (ab 1. Oktober 2016).
- 2017–2018: Jutta Cordt
- seit 2018: Hans-Eckhard Sommer
Gliederung und Organisation
Das Bundesamt ist in das Präsidium, den Leitungsstab, Abteilungen, Gruppen und Referate untergliedert. Begleitende Gremien, Beiräte und Expertenforen unterstützen das Präsidium und die Abteilungen.<ref>Organigramm auf BAMF.de</ref><ref>Aufbau und Organisation. In: bamf.de. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abgerufen am 7. September 2022.</ref>
- Präsidium mit Leitungsstab: Präsident Hans-Eckhard Sommer, Vizepräsidentin Katrin Hirseland (seit 15. August 2022)<ref>Aufbau und Organisation. In: bamf.de. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abgerufen am 7. September 2022.</ref>, Vizepräsident Michael Griesbeck (seit 1. November 2022).<ref>Vizepräsident Dr. Michael Griesbeck. Abgerufen am 15. November 2022.</ref> Dem Präsidium sind verschiedene Beauftragte zugeordnet, beispielsweise die Gleichstellungsbeauftragte, der Beauftragte für die Informationssicherheit und der behördliche Datenschutzbeauftragte.<ref>https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Sonstige/organigramm.pdf?__blob=publicationFile</ref><ref>Organisationsplan des Bundesamtes. In: bamf.de. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 22. August 2022, abgerufen am 7. September 2022.</ref>
- Abteilung 1: Zentrale Dienstleistungen, Personal, Organisation, Infrastruktur
- Abteilung 2: Digitale Technologien, CIO, Innovationsmanagement
- Abteilung 3: Geschäftsprozesse Asylbereich, Dublinverfahren
- Abteilung 4: Region Nord, West
- Abteilung 5: Region Ost, Südwest, Süd
- Abteilung 6: Grundlagen des Asylverfahrens, Qualitätssicherung, Informationszentrum Asyl und Migration (IZAM), Prozessführung
- Abteilung 7: Sicherheit, Aufenthaltsrecht, Rückkehr
- Abteilung 8: Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt
- Abteilung 9: Internationale Aufgaben, Grundsatzfragen der Migration, EU-Fondsverwaltung
- Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl
Das Amt des Präsidenten ist in Besoldungsgruppe B 9 der Bundesbesoldungsordnung B eingruppiert.<ref name="Rundschreiben B">Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen; Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B) – RdSchr. d. BMI v. 25.3.2021 – D3-30200/183#5 –. In: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. 25. März 2021, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 28. März 2022; abgerufen am 14. Dezember 2021.</ref>
Außenstellen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat neben der Zentrale in Nürnberg noch folgende Außenstellen:<ref>Standorte. In: bamf.de. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abgerufen am 7. September 2022.</ref>
- Augsburg (Außenstelle)
- Augsburg (Außenstelle im Behördenzentrum)
- Bamberg (Außenstelle in AnkER-Einrichtung)
- Bayreuth (Außenstelle Dublinzentrum)
- Berlin (Außenstelle, Qualifizierungszentrum)
- Berlin (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Bielefeld (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Bochum (Außenstelle)
- Bonn (Außenstelle im Ankunftszentrum, Entscheidungszentrum West)
- Bramsche (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Braunschweig (Außenstelle)
- Braunschweig (Außenstelle 2 im Ankunftszentrum)
- Braunschweig (Außenstelle, Liegenschaft 3 – Braunschweig-Stadtmitte)
- Bremen (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Büdingen (Außenstelle)
- Chemnitz (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Chemnitz (Außenstelle Regionalstelle)
- Deggendorf (Außenstelle in AnkER-Einrichtung)
- Dortmund (Außenstelle Dublin-Verfahren)
- Dresden (Außenstelle in AnkER-Einrichtung)
- Düsseldorf (Außenstelle, Qualifizierungszentrum)
- Eisenhüttenstadt (Außenstelle)
- Ellwangen (Außenstelle)
- Essen (Außenstelle)
- Frankfurt-Flughafen (Außenstelle)
- Frankfurt/Oder (Dependance der Außenstelle Eisenhüttenstadt)
- Freiburg i.Br. (Außenstelle)
- Friedland (Außenstelle, Landesasylstelle)
- Fürth (Dependance der Außenstelle Zirndorf)
- Gießen (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Gießen (Außenstelle im Ankunftszentrum/Bereich Integration)
- Halberstadt (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Hamburg (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Hamburg (Außenstelle)
- Heidelberg (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Jena/Hermsdorf (Außenstelle, Landesasylstelle) [befindet sich nicht in Hermsdorf, sondern im Gebiet der Gemeinde Schleifreisen]
- Karlsruhe (Außenstelle Regionalstelle)
- Köln (Außenstelle)
- Lebach (Außenstelle in AnkER-Einrichtung)
- Leipzig (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Manching (Außenstelle in AnkER-Einrichtung)
- Mönchengladbach (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- München (Außenstelle – Liegenschaft 1)
- München (Außenstelle – Liegenschaft 2)
- Neumünster-Haart (Außenstelle – Liegenschaft 1)
- Neumünster (Außenstelle Regionalstelle – Liegenschaft 2)
- Neumünster-Boostedt (Außenstelle – Liegenschaft 3)
- Neustadt (Hessen) (Außenstelle)
- Nostorf-Horst (Außenstelle)
- Oldenburg (Außenstelle)
- Osnabrück (Dependance der Außenstelle Bramsche im Ankunftszentrum)
- Regensburg (Außenstelle in AnkER-Einrichtung)
- Schweinfurt (Außenstelle in AnkER-Einrichtung)
- Schwerin (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Sigmaringen (Außenstelle)
- Speyer (Außenstelle)
- Stuttgart (Außenstelle)
- Suhl (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Trier (Außenstelle – Liegenschaft 1)
- Trier (Außenstelle – Liegenschaft 2)
- Trier (Außenstelle im Ankunftszentrum)
- Unna (Außenstelle)
- Würzburg (Außenstelle Regionalstelle Integration)
- Zirndorf (Außenstelle in AnkER-Einrichtung)
Aktenzeichen
Das wesentliche Identifikationsmerkmal für ein Asylverfahren ist das BAMF-Aktenzeichen. Das Aktenzeichen soll bei der Kommunikation mit dem BAMF, insbesondere bei Adressänderungsmitteilungen, angegeben werden. Es hat die Form nnnnnnn-lll. Die ersten sieben Ziffern identifizieren den Asylbewerber, die letzten drei Ziffern kennzeichnen sein Heimatland. Häufig verwendete Länderkennzahlen<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Länderkennzahlen ( vom 26. Februar 2017 im Internet Archive) beim Bundesjustizamt (PDF), abgerufen am 25. Februar 2016</ref> sind:
- 150 Kosovo, Republik
- 170 Serbien, Republik
- 224 Eritrea
- 238 Ghana
- 423 Afghanistan
- 438 Irak
- 439 Iran
- 451 Libanon
- 475 Syrien
- 997 (Staatenlose)
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern
Das Bundesministerium des Innern (BMI) übt die Fach- und Rechtsaufsicht über das Bundesamt aus. Bei allen beteiligungspflichtigen Vorgängen ist das BMI frühzeitig zu beteiligen.<ref> Geschäftsordnung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (GO-BAMF) § 30</ref>
Zusammenarbeit mit Behörden
Das Bundesamt gibt in seiner Geschäftsordnung an, mit verschiedenen Behörden zusammenzuarbeiten, darunter:<ref>Geschäftsordnung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (GO-BAMF) § 31</ref>
- den kommunalen und zentralen Ausländerbehörden
- den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder
- der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung
- den Polizeibehörden
- dem Bundeskriminalamt
- dem Bundesnachrichtendienst
- dem Bundesamt für Verfassungsschutz
- dem Bundesverwaltungsamt
Des Weiteren kommen hinzu:
- Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR),<ref> UNHCR und BAMF im Dialog Konstruktiver Austausch und vertrauensvolle Zusammenarbeit Mitteilung des BAMF vom 28. Februar 2018</ref> einem Amt der Vereinten Nationen mit UNHCR Sub-Office Nürnberg, Frankenstraße 210
- Verwaltungsgerichte<ref> Verwaltungsgerichte Kritik an Zusammenarbeit mit dem BAMF Veröffentlicht am 21. Juni 2017 in: Die Welt</ref>
- Kanzleramt ab Oktober 2015 durch den damaligen Chef des Bundeskanzleramts Peter Altmaier als zentralen Ansprechpartner für die „politische Gesamtkoordinierung aller Aspekte der aktuellen Flüchtlingslage“ mit dem damaligen Staatsminister Helge Braun<ref> Kanzleramt übernimmt Merkel macht Flüchtlingshilfe zur Chefsache Der Spiegel: 6. Oktober 2015</ref>
- Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bayerischer Asylexperte Sommer soll BAMF leiten ( vom 18. Juni 2018 im Internet Archive) Handelsblatt vom 18. Juni 2018</ref><ref>Innenminister Herrmann und BAMF-Präsident Schmidt vereinbaren Fortsetzung der guten und engen Zusammenarbeit BAMF-Pressemitteilung vom 3. Juni 2011</ref>
- Integrationsbeauftragte der Bundesländer
Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung des Bundesamtes trat am 10. Juni 2019 in Kraft.
Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Das Bundesamt arbeitet mit einer Vielzahl von anderen Stellen zusammen, z. B. mit<ref>Geschäftsordnung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (GO-BAMF) § 32</ref>
- Trägern der Integrationskurse(*)
- Trägern der Migrationsberatungsstellen
- Sozialversicherungsträgern
- Wohlfahrtsverbänden
- Kirchengemeinden
- weiteren Nichtregierungsorganisationen
- Migrantenselbstorganisationen
- internationalen Organisationen
- Asylagentur der Europäischen Union in Malta<ref>Asylagentur der Europäischen Union (EUAA). In: european-union.europa.eu. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, abgerufen am 13. September 2022.</ref><ref>European Union Agency for Asylum. In: euaa.europa.eu. European Union Agency for Asylum, abgerufen am 13. September 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
(*) Das Bundesamt erstattet den Trägern die Kosten für die Durchführung der Integrationskurse. Hierbei wird nach allgemeinen und speziellen Integrationskursen unterschieden. Erstattet werden Kurskosten, Prüfungskosten und notwendige Fahrtkosten<ref> BAMF:Informationen für Integrationskursträger Abrechnungsverfahren, abgerufen am 15. Juni 2018</ref>
Haushalt des BAMF
Soll-Haushalt des BAMF (2014 bis 2022)<ref>Bundeshaushaltspläne 2014, 2015, 2016 und 2017 (Einzelpläne 06, Bundesministerium des Innern): Die veränderte Fluchtmigration in den Jahren 2014 bis 2016: Reaktionen und Maßnahmen in Deutschland, Fokusstudie, S. 58, herausgeben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2018</ref><ref>Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017). Abgerufen am 6. September 2022.</ref><ref>Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018). In: bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 6. September 2022.</ref><ref>Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019). In: bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 6. September 2022.</ref><ref>Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021). In: bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 6. September 2022.</ref><ref>Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022). In: bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 6. September 2022.</ref><ref>Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2016, Band 2. In: bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 13. September 2022.</ref>
| Kostenart | Soll (2014) | Soll (2015) | Soll (2016) | Soll (2017) | Soll (2018) | Soll (2019) | Soll (2020) | Soll (2021) | Soll (2022) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalausgaben | 109.513 | 166.812* | 319.991 | 457.198 | 456.107 | 485.658 | 464.898 | 436.664 | 380.173 |
| Sächliche Verwaltungsausgaben (u. a. Mieten und Pachten für Liegenschaften) | 44.412 | 59.203* | 259.887 | 292.325 | 332.682 | 328.423 | 368.028 | 294.967 | 343.423 |
| Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 56 | 56* | 56 | 56 | 56 | 56 | 56 | 56 | 56 |
| Investitionen | 5.296 | 20.817* | 72.013 | 32.122 | 33.122 | 33.419 | 49.403 | 63.403 | 33.403 |
| Gesamt | 159.277 | 246.888* | 651.947 | 781.701 | 822.967 | 847.556 | 882.385 | 795.090 | 757.055 |
Angaben für 2015 inkl. Soll-Nachtragshaushalte, jeweils in 1.000 €
Statistik der Entscheidungen 2011–2021
2015 und 2016 ging die Zahl der Klagen aufgrund der hohen Anerkennungsquote bzw. des hohen Anteils von Entscheidungen zugunsten von Flüchtlingsschutz vorübergehend zurück. Die folgende Tabelle zeigt die veröffentlichten Zahlen aus dem BAMF-Bericht.<ref> Jahresgerichtsstatistik 2017 veröffentlicht am 23. Februar 2018</ref><ref>Jahresgerichtsstatistik 2017. Abgerufen am 6. September 2022.</ref><ref>Gerichtsstatistik 2018. Abgerufen am 6. September 2022.</ref><ref>Gerichtsstatistik 2019. Abgerufen am 6. September 2022.</ref><ref>Gerichtsstatistik 2020. Abgerufen am 6. September 2022.</ref><ref>Asylgeschäftsstatistik Gesamtjahr und Dezember 2021. Abgerufen am 6. September 2022.</ref>
| Jahr | Anzahl BAMF-Entscheidungen | Schutzquote % | Klagequote % |
|---|---|---|---|
| 2011 | 43.362 | 22,3 | 45,8 |
| 2012 | 61.826 | 27,7 | 44,8 |
| 2013 | 80.978 | 24,9 | 44,6 |
| 2014 | 128.911 | 31,5 | 40,2 |
| 2015 | 282.726 | 49,8 | 16,1 |
| 2016 | 695.733 | 62,4 | 24,8 |
| 2017 | 603.428 | 43,4 | 49,8 |
| 2018 | 216.873 | 35,0 | 53,6 |
| 2019 | 183.954 | 38,2 | 49,5 |
| 2020 | 145.071 | 43,1 | 45,1 |
| 2021 | 149.954 | 39,9 | 38,4 |
Kritik und Kontroversen
Die Bremer Staatsanwaltschaft warf „der ehemaligen Leiterin der Bremer Dienststelle vor, zusammen mit den auf Asylrecht spezialisierten Anwälten, einem Dolmetscher und einem weiteren Beschuldigten bandenmäßig Asylantragsteller nach Bremen gelotst und dort mit zu Unrecht erteilten Bleibegenehmigungen ausgestattet zu haben.“<ref>Wie der Bamf-Skandal ins Rollen kam. In: sueddeutsche.de. 8. Juni 2018, abgerufen am 13. Juni 2018.</ref>
Anfangs war der Verdacht, sie solle in rund 2000 Fällen von 2013 bis 2017 aussichtslose Asylverfahren an sich gezogen und zu einem für die Antragsteller positiven Abschluss gebracht haben.<ref>Staatsanwaltschaft Bremen: Pressemitteilung Nr. 3/2018.</ref> Als Gegenleistung für Anerkennungen soll Geld geflossen sein.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />BAMF-Vermittler und Dolmetscher sollen Geld kassiert haben. ( vom 12. Juni 2018 im Internet Archive) In: Weser Kurier 27. Mai 2018</ref> Am 20. April 2018 durchsuchten Ermittler die Privatwohnung der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts, Ulrike B., wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung.<ref>Staatsanwaltschaft BremenPressemitteilung 3/2018</ref>
Bei 307 von 43.000 abgeschlossenen Prüfverfahren, davon 18.000 in Bremen, wurde der bereits anerkannte Schutzstatus wieder aberkannt. 99,3 % der ursprünglichen Verfahren wurden nicht beanstandet.<ref>Nur wenige Flüchtlinge haben Bleiberecht erschlichen, auf sueddeutsche.de</ref>
Die Generalstaatsanwaltschaft von Brandenburg beantragte im September 2016 die Herausgabe von Datensätzen des BAMF für eine erneute Prüfung, nachdem sich herausgestellt hatte, dass zuvor in Asylverfahren vorgelegte Pässe angeblich syrischer Geflüchteter mit Gutachten vom BAMF als echt eingestuft worden waren, obwohl es sich um Fälschungen handelte.<ref>Bundesländer vermuten Schlamperei beim BAMF. In: Deutsche Welle, 17. September 2016</ref>
Der Behörde wurde vorgeworfen, dass Asylverfahren teilweise von unqualifizierten Mitarbeitern entschieden worden seien. Diese Personen seien während der Flüchtlingskrise ab 2015 zum Teil mit unzureichender Qualifikation eingestellt worden und hätten keine relevanten Schulungen erhalten.<ref>Viele Bamf-Entscheider offenbar unzureichend qualifiziert. In: Zeit, 3. Juni 2017</ref>
Obwohl dem BAMF Risiken im Asyl-Aktensystem bekannt waren, unterließ es die Behördenleitung, diese grundlegend zu analysieren und zu beheben. Demnach wurden umfassende Nachbesserungen des Systems Maris (Migrations-Asyl-Reintegrationssystem) erst nach einer Kontrolle und Überprüfung durch die Bundesdatenschutzbeauftragte angestoßen. Wie die Datenschutzbehörde auf Nachfrage erklärte, sei eine entsprechende Kontrolle, die im März 2017 startete, nicht durch das BAMF oder das übergeordnete Bundesministerium des Innern, sondern von den Datenschützern selbst initiiert worden.<ref>BAMF tolerierte Risiken im Asyl-Aktensystem Die Welt vom 11. Juni 2018</ref>
Im August 2017 kritisierte eine Studie des Verwaltungswissenschaftlers Jörg Bogumil zur Integration von Flüchtlingen das BAMF als ineffizient. Im Interview sagte er: „Wir haben ein Kompetenz- und Organisationsversagen festgestellt (...) Wir haben eine Misstrauensverwaltung (...) Sie beruht einzig und allein darauf, Missbrauch zu entdecken und nicht zu helfen.“ Doppelarbeit und mangelhafte Kommunikation wurden als wichtigste Defizite festgestellt. Die mangelhafte Zusammenarbeit von Verwaltungen und Behörden behindere die Integration und verschlinge unnötig viel Zeit und Geld. So müssten Flüchtlinge, deren Asylstatus anerkannt wurde, eine neue Gesundheitskarte beantragen. Wegen eines oft fehlenden Übergabe-Managements müssten sämtliche Daten erneut eingegeben werden.<ref>Studie: Träge Bürokratie bremst Integration von Flüchtlingen. In: Westfalenpost, 21. August 2017, abgerufen am 22. August 2017</ref>
Der Gesamtpersonalrat des BAMF kritisierte Ende 2015, dass das beschleunigte Asylverfahren bei Syrern und Eritreern nicht nach den Regeln der Rechtsstaatlichkeit ablaufe. So erfolgt bei Asylbewerbern, die Syrer sind oder sich als solche ausgeben, keine Identitätsüberprüfung. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfolgt lediglich daraufhin, dass ein Dolmetscher, der in der Regel weder vereidigt wurde noch selbst aus Syrien kommt, einen Asylbewerber für einen Syrer hält. Bei Flüchtlingen, die einen syrischen Pass vorzeigen können, seien die Entscheider „angehalten, ohne erfolgte Echtheitsprüfung diesem Personenkreis den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen“. Diese Verfahrensweise sei unzureichend, da zahlreiche syrische Pässe gefälscht seien und eine große Zahl der Asylsuchenden eine falsche Identität angäben, um eine Bleibeperspektive mit der Möglichkeit der Familienzusammenführung etc. zu erhalten.<ref name="WELT_12112015">BAMF-Personalrat spricht Asylverfahren Rechtsstaatlichkeit ab. In: Die Welt, 12. November 2015.</ref> Diese Bedenken wurden abgebügelt. Anfang 2016 gab es eine Million offene Asylanträge, für die Frank-Jürgen Weise, Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von September 2015 bis Ende 2016 die Vorgabe machte, diese bis Ende 2016 abzuarbeiten. Er erklärte mit Bezugnahme auf die Bundestagswahl 2017 zu den Hintergründen, man habe es nicht zulassen dürfen, „ins Wahljahr mit Bildern von Zuständen zu gehen, die nach Überflutung, Unordnung und fehlender Rechtmäßigkeit aussehen und manchen in die Hände spielen“. Der „Stern“ wiederum schrieb von einer „hochpolitischen“ Mission: Weise habe dafür sorgen sollen, dass sich Bilder des Kontrollverlusts nicht wiederholten, die Merkel „im Bundestagswahlkampf 2017 auf keinen Fall“ gebrauchen könne.<ref> Wie das BAMF der Kanzlerin den Wahlsieg sichern sollte In: Die Welt am 8. Juni 2018</ref> In der Zielvereinbarung „Arbeitsprogramm für das Jahr 2016“ sicherte Weise der Staatssekretärin Emily Haber zu, für Schnelligkeit und Gründlichkeit bei der Bearbeitung der Asylanträge zu sorgen. Die Behördenleitung ging dazu über, die Außenstellen noch stärker auf hohe Bearbeitungszahlen zu trimmen. Gute Zahlen konnten vor allem jene Außenstellen vermelden, die viele Anträge positiv beschieden, da positive Asylbescheide mit einem Aktenvermerk erledigt werden können, wohingegen eine Ablehnung eine vierzigseitige Begründung erfordert. Unter der Nachfolgerin Jutta Cordt ging die Praxis so weiter, bis der Fall des deutschstämmigen rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. bekannt wurde, der vom BAMF als syrischer Flüchtling anerkannt worden war.<ref>Mission: Merkel retten. In: Die Welt, 9. Juni 2018</ref> Im Mai 2018 forderte der BAMF-Gesamtpersonalrat in einem offenen Brief an die Behördenleitung Mut zur Wahrheit und einen Neuanfang: „Wir fordern Sie auf, alle sogenannte Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen, die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben.“ Dabei gehe es nicht nur um die Bremer BAMF-Affäre, sondern bundesweit wurden unter Zeitdruck und Androhung dienstlicher Sanktionen Asylverfahren durchgeführt. Dabei sei den Erledigungszahlen absoluter Vorrang vor der Qualität der Asylentscheidungen eingeräumt worden.<ref>BR, <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Neuanfang und Mut zur Wahrheit gefordert ( vom 17. Juni 2018 im Internet Archive), 28. Mai 2018</ref>
Anfang September 2018 wurde in den Medien bekannt, dass laut einem internen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Fachaufsicht des Bundesamts für Migration in mehreren Fällen versagt hat.<ref>Rechnungshof sieht schwere Mängel bei Bamf-Kontrolle. In: Spiegel online. 2. September 2018, abgerufen am 2. September 2018.</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />2018 Pressemitteilung 05 - Vorläufiges Prüfungsergebnis zum Asylverfahren ( vom 23. September 2018 im Internet Archive) Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes vom 29. August 2018</ref> Ein Jahr später – im September 2019 – wurde vom Bremer Landgericht Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben.<ref name="SPON-1287281">Wolf Wiedmann-Schmidt, Hubert Gude: Bremen: Ex-Chefin von Bamf-Außenstelle und zwei Anwälte angeklagt. In: Spiegel Online. 18. September 2019, abgerufen am 14. Mai 2020.</ref> Im November 2020 lehnte das Landgericht die Eröffnung der Hauptverhandlung in den meisten Fällen ab.<ref> Jürgen Hinrichs: Bremer Landgericht kappt Bamf-Anklage. In: Weser-Kurier, 6. November 2020, abgerufen am 7. November 2020.</ref> Das Verfahren gegen die ehemalige Leiterin der Außenstelle Bremen wurde im April 2021 wegen Geringfügigkeit und gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Vorwürfe um angeblich massenhaft falsche Asylentscheidungen erwiesen sich als haltlos.<ref>Alexander Eydlin: Verfahren gegen Ex-Leiterin des Bremer Flüchtlingsamtes eingestellt. In: zeit.de. Zeit Online, dpa, 21. April 2021, abgerufen am 13. September 2022.</ref><ref>Stefan Buchen: Skandal, der keiner war - BAMF-Prozess eingestellt. In: daserste.ndr.de. NDR, abgerufen am 13. September 2022.</ref><ref>Benjamin Dierks: Die vermeintliche Bremer BAMF-Affäre - Hochgezogen, aufgebauscht, verpufft. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio, 6. August 2021, abgerufen am 13. September 2022.</ref> Ein weiterer Angeklagter wurde ebenfalls von allen angeklagten Verstößen gegen Ausländer- oder Asylrecht freigesprochen. Wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt.<ref>wit/wow/dpa: Bremen - Bamf-Affäre: Flüchtlingsanwalt zu Geldstrafe verurteilt. In: Der Spiegel. 27. Mai 2021, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 13. September 2022]).</ref> Gegen einen der Angeklagten wurde die Anklage komplett verworfen.<ref>Christine Adelhardt, Stefan Buchen, Stella Peters: Bremer BAMF-Affäre: Gericht stutzt Anklage zurecht. NDR, 17. Dezember 2020, abgerufen am 13. September 2022.</ref>
Im Februar 2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass das BAMF Daten auf Mobiltelefonen von Asylbewerbern ohne Pässe nicht anlasslos auslesen und auswerten darf. Wenn dazu mildere Mittel – zur Feststellung der Identität beispielsweise andere Ausweisdokumente, Heiratsurkunden oder weitere Erkenntnisse – zur Verfügung stünden, sei das unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.<ref>https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bamf-handydaten-fluechtlinge-101.html</ref>
Siehe auch
- Einwandererzentralstelle im Deutschen Reich ab 1939
- Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum
- Migrantenselbstorganisation
Weblinks
- Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (früher: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge)
- Wigbert Löer (27. Januar 2018): <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Asylverfahren: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - die Sündenböcke vom Dienst ( vom 22. Mai 2018 im Internet Archive). Ein Bericht über systematische Überforderung bei Mitarbeitern des BAMF, ihre unzureichende Schulung und juristisch angreifbare Vorgaben. In: Stern.de. Archiviert vom Original am 22. Mai 2018.
Einzelnachweise
<references />
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Koordinaten: 49° 25′ 51″ N, 11° 5′ 58″ O
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