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Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

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(Weitergeleitet von Berliner Verfassungsgerichtshof)
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
— VerfGH Bln —
class="notheme" colspan="2" style="padding: 1em 0; text-align: center; background-color:#Vorlage:Standardfarbe" | Datei:DEU Berlin COA.svg
Staatliche Ebene Land
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 2. Dezember 1990<ref>Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank. Abgerufen am 26. August 2023.</ref>
Hauptsitz BerlinDatei:Flag of Berlin.svg Berlin
Vorsitz Ludgera Selting (Präsidentin)

Björn Retzlaff (Vizepräsident)

Website berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/
Datei:141019 Kammergericht Berlin.jpg
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin im Gebäude des Kammergerichtes (2014)

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist das Landesverfassungsgericht von Berlin. Es hat seinen Sitz im Gebäude des Kammergerichtes am Heinrich-von-Kleist-Park im Ortsteil Schöneberg. Präsidentin ist seit 2019 Ludgera Selting.

Zuständigkeiten

Zuständigkeit und Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes sind in Artikel 84 der Verfassung von Berlin (VvB), sowie im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof von Berlin (VerfGHG) geregelt. Der Verfassungsgerichtshof ist zuständig für die Entscheidung über

Zusammensetzung

Der Präsident und die acht weiteren Mitglieder des Gerichtes werden vom Berliner Abgeordnetenhaus mit Zweidrittelmehrheit für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Drei Mitglieder müssen Berufsrichter sein, drei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Zudem ist festgelegt, dass Frauen und Männer jeweils mindestens drei Verfassungsrichter stellen müssen. Die Wiederwahl der Verfassungsrichter ist nicht zulässig.<ref>Angela Ulrich und Boris Hermel: Berliner Parteien streiten über Neubesetzung am Verfassungsgerichtshof. 12. Januar 2024, abgerufen am 23. Januar 2024.</ref>

Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes<ref name="rberlverfgh">Über uns. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, abgerufen am 7. Juli 2024.</ref>
Name Funktion gewählt bis zugleich auch
Präsidentin 2026 Vizepräsidentin des Landgerichtes Berlin
Vizepräsident 2031 Vorsitzender Richter am Kammergericht
Richter 2026 Rechtsanwalt
Richterin 2027 freie Rechtswissenschaftlerin; ehemalige Hochschullehrerin, Humboldt-Universität zu Berlin
Richterin 2031 Rechtsanwältin
Richterin 2031 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Berlin
Richter 2031 Hochschullehrer, Freie Universität Berlin
Richter 2031 Richter am Amtsgericht Schöneberg
Richterin 2031 Richterin am Bundesverwaltungsgericht

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Geschichte

Die Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 enthielt bereits in ihrem Artikel 72 den Auftrag zur Bildung eines Verfassungsgerichtshofes. Aufgrund der politischen und rechtlichen Sonderstellung des Landes Berlin kam es jedoch trotz mehrfacher politischer Initiativen bis zur deutschen Wiedervereinigung nicht zur Konstituierung eines solchen Gerichts. Auch von der Möglichkeit des Art. 99 Grundgesetz (GG), dem Bundesverfassungsgericht die Zuständigkeit über landesverfassungsrechtliche Streitigkeiten zuzuweisen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin verabschiedete am 8. November 1990 das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof von Berlin. Noch vor der ersten Wahl der Verfassungsrichter musste das Gesetz aber bereits novelliert werden. Die Ursache hierfür bildete vor allem die Regelung zur Aufwandsentschädigung der Richter. Sie sollte jener der Abgeordneten entsprechen, für den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes waren noch höhere Sätze vorgesehen. Damit wären die Aufwandsentschädigungen der Berliner Verfassungsrichter bei Weitem höher ausgefallen als die der Mitglieder anderer Landesverfassungsgerichte, was in der Öffentlichkeit auf harsche Kritik stieß. Diese Regelung wurde daher ebenso überarbeitet wie die Vorschrift zum Mehrheitserfordernis bei der Wahl der Verfassungsrichter, für die ursprünglich eine Dreiviertelmehrheit der Abstimmenden vorgesehen war. Im Rahmen der Novellierung wurde die erforderliche Mehrheit auf zwei Drittel der Abstimmenden abgesenkt.

Die Konstituierung des Verfassungsgerichtshofes verzögerte sich auch deshalb, weil den ersten Richterwahlen ein monatelanger Streit zwischen den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen um die Frage vorausging, wer wie viele Kandidaten vorschlagen dürfe. Die damalige Regierungskoalition aus CDU und SPD wäre seinerzeit in der Lage gewesen, die Vorschlagsliste allein zu erstellen, da sie mehr als zwei Drittel der Mandate auf sich vereinigen konnte. Letztendlich kam man aber mit der Opposition überein, je einen Vorschlag der Liberalen und der Grünen mit aufzunehmen; lediglich die PDS ging leer aus.

Im Mai 1992 konnte der Verfassungsgerichtshof schließlich seine Arbeit aufnehmen. Der erste Präsident des Verfassungsgerichtshofes wurde Klaus Finkelnburg, Vizepräsident wurde Ehrhart Körting. Weitere Verfassungsrichter wurden 1992 unter anderem Hans-Joachim Driehaus, Klaus Eschen und Philip Kunig.

Für kontroverse Debatten sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Rechtswissenschaft sorgte die Entscheidung, dass eine Strafverfolgung des ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der DDR, Erich Honecker, aufgrund seines Gesundheitszustandes mit der Menschenwürde aus Art. 1 GG unvereinbar sei.

Von 2007 bis 2012 stand erstmals eine Frau an der Spitze des Gerichtes, Margret Diwell.

Präsidentin ist seit 2019 Ludgera Selting.

Präsidenten

Vizepräsidenten

Siehe auch

Literatur

  • Helge Sodan (Hrsg.): Zehn Jahre Berliner Verfassungsgerichtsbarkeit. Ansprachen anläßlich des Festaktes am 24. Mai 2002. Heymanns, Köln 2002, ISBN 3-452-25399-6.
  • Sebastian Wille: Der Berliner Verfassungsgerichtshof. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 1993, ISBN 3-87061-424-2.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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Verfassungsgerichtsbarkeit:

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Arbeitsgerichtsbarkeit:

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg | Arbeitsgericht Berlin

Finanzgerichtsbarkeit:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Sozialgerichtsbarkeit:

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Sozialgericht Berlin

Verwaltungsgerichtsbarkeit:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Verwaltungsgericht Berlin

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Baden-Württemberg:

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

Bayern:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Berlin:

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Brandenburg:

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

Bremen:

Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen

Hamburg:

Hamburgisches Verfassungsgericht

Hessen:

Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Mecklenburg-Vorpommern:

Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen:

Niedersächsischer Staatsgerichtshof

Nordrhein-Westfalen:

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz:

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Saarland:

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Sachsen:

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Sachsen-Anhalt:

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein:

Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht

Thüringen:

Thüringer Verfassungsgerichtshof

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