Acetyliertes Distärkeadipat
Acetyliertes Distärkeadipat ist ein Derivat der Stärke, das zu den Stärkeestern gehört. Diese modifizierte Stärke zählt zu den Lebensmittelzusatzstoffen und ist in der Europäischen Union als Vorlage:E-Nummer zugelassen.<ref name="Römpp">Eintrag zu Stärkeester. In: Römpp Online. Georg Thieme VerlagVorlage:Abrufdatum</ref><ref name="Lexikon"></ref>
Herstellung
Die Herstellung erfolgt mithilfe der acetylierten Stärke und Adipinsäure.<ref name="Römpp"></ref>
Eigenschaften
Im Gegensatz zur acetylierten Stärke hat das Distärkeadipat einen Vorteil. Es besitzt eine stärkere Fähigkeit zur Bildung zäher Massen und hat eine starke Verdickungswirkung. Zudem ist es beim Auftauen und Einfrieren stabil.<ref name="Römpp"></ref><ref name="Lexikon">Eintrag zu Acetyliertes Distärkeadipat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 19. April 2022.</ref>
Verwendung
Das acetylierte Distärkeadipat dient als Verdickungsmittel und alsTrägerstoff für Aromen. Es wird bei der Herstellung von Desserts, Backwaren und deren Füllungen sowie für Käsezubereitungen, Suppen, Saucen und Tiefkühlprodukten verwendet.<ref name="Lexikon"></ref>
Rechtliche Situation
In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021<ref name="VO1333/2008">Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021Vorlage:Abrufdatum</ref>) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020<ref name="sr_817_022_31">Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.</ref>) aufgelistet. Das acetylierte Distärkeadipat ist weiterhin zugelassen.<ref name="RiLi95/2">Aufgenommen durch die Richtlinie 95/2/EGVorlage:Abrufdatum</ref>
Gesundheitliche Risiken
Da das Distärkeadipat wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt sie als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis. In Säuglingsnahrung und Kleinkindnahrung gibt es jedoch eine Höchstmengenbeschränkung.<ref name="Lexikon"></ref>
Einzelnachweise
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