Notice: Unexpected clearActionName after getActionName already called in /var/www/html/includes/context/RequestContext.php on line 338
Amtsgericht Gießen – Wikipedia Zum Inhalt springen

Amtsgericht Gießen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von AG Gießen)
Datei:Amtsgericht Gießen.jpg
Amtsgericht Gießen (2007)

Das Amtsgericht Gießen ist ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im hessischen Gießen und eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Gießen.

Gerichtssitz und Gerichtsbezirk

Lage des Amtsgerichtsbezirks Gießen in Hessen
Lage des Amtsgerichtsbezirkes Gießen in Hessen

Seinen Sitz hat das Gericht in der Gutfleischstraße 1 in Gießen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Gemeinden Allendorf (Lumda), Biebertal, Buseck, Fernwald, Gießen, Grünberg, Heuchelheim, Hungen, Langgöns, Laubach, Lich, Linden, Lollar, Pohlheim, Rabenau, Reiskirchen, Staufenberg und Wettenberg.

Das Amtsgericht Gießen ist zugleich Insolvenz- und Registergericht für den Bezirk des Amtsgerichtes Alsfeld.

Geschichte

Gründung

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes wurden zum 1. Oktober 1879 das Landgericht Gießen und das Stadtgericht Gießen – beides erstinstanzliche Gerichte des Großherzogtums Hessen – aufgehoben und funktional durch das Amtsgericht Gießen ersetzt.<ref>§§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197 f.</ref> Der Gerichtsbezirk des neuen Amtsgerichtes Gießen bestand außer den zuvor zu diesen beiden Gerichten gehörenden Orten aus zwei weiteren, die zuvor zum Landgericht Grünberg gehört hatten.<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197 ff. (207). </ref>

Gemeinde Herkunft
Albach Landgericht Gießen
Allendorf/Lahn Stadtgericht Gießen
Allendorf an der Lumda Landgericht Gießen
Allertshausen Landgericht Grünberg
Alten-Buseck Landgericht Gießen
Annerod Landgericht Gießen
Bersrod Landgericht Gießen
Beuern Landgericht Gießen
Burkhardsfelden Landgericht Gießen
Climbach Landgericht Grünberg
Daubringen Landgericht Gießen
Garbenteich Stadtgericht Gießen
Großen-Buseck Landgericht Gießen
Gießen Stadtgericht Gießen
Großenlinden Stadtgericht Gießen
Hausen Stadtgericht Gießen
Heuchelheim Stadtgericht Gießen
Kleinlinden Stadtgericht Gießen
Lang-Göns Stadtgericht Gießen
Leihgestern Stadtgericht Gießen
Lollar Landgericht Gießen
Mainzlar Landgericht Gießen
Oppenrod Landgericht Gießen
Reiskirchen Landgericht Gießen
Rödgen Landgericht Gießen
Ruttershausen Landgericht Gießen
Staufenberg Landgericht Gießen
Steinbach Landgericht Gießen
Trohe Landgericht Gießen
Watzenborn-Steinberg Stadtgericht Gießen
Wieseck Landgericht Gießen

Weitere Entwicklung

Zum 1. Juli 1912 wechselte Allertshausen wieder in die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Grünberg.<ref>Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Gießen, Grünberg, Nidda, Ortenberg, Oppenheim, Wörrstadt, Nieder-Olm, Ober-Ingelheim und Bingen betreffend vom 3. April 1912. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1912 Nr. 16, S. 334–335 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 29,4 MB]).</ref>

Dagegen gelangte am 1. April 1913 vom Amtsgericht Lich die Gemeinde Grüningen zum Amtsgerichtsbezirk Gießen.<ref>Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Gießen und Lich betreffend vom 1. März 1913. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1913 Nr. 7, S. 89 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 2,2 MB]).</ref>

Durch die Auflösung des Amtsgerichtes Lich am 1. Juni 1934 erweiterte sich der Bezirk Gießen um die Orte Arnsburg, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Hattenrod, Langsdorf, Lich, Muschenheim, Nieder-Bessingen und Ober-Bessingen.<ref>Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 13,6 MB]).</ref>

Zum 1. Juli 1968 wurde der Amtsgerichtsbezirk Gießen noch einmal erweitert, indem die Gemeinden

dem Bezirk Gießen unterstellt wurden.<ref>Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 2, Abs. 4 d) (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 298 kB]).</ref>

Die nächsten Veränderungen standen im Zug der Gebietsreform in Hessen an: Zum 12. April 1972<ref>Achtzehnte Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (Ändert GVBl. II 210–16) vom 9. März 1972. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 8, S. 84–93, §1, Abs. 21 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 298 kB]).</ref> kam der nach Laubach eingemeindete Ortsteil Altenhain und der nach Grünberg eingemeindete Ortsteil Lehnheim vom Amtsgericht Alsfeld sowie die beiden nach Lollar eingemeindeten Ortsteile Odenhausen (Lahn) und Salzböden vom Amtsgericht Wetzlar hinzu. Gleichzeitig wurde der nach Hungen eingemeindete Ortsteil Nonnenroth an das Amtsgericht Nidda abgegeben und der nach Münzenberg eingemeindete Ortsteil Ober-Hörgern gelangten erneut zum Amtsgericht Butzbach.

Des Weiteren gab

Infolge der Bildung der Stadt Lahn am 1. Januar 1977 wurde das Amtsgericht Gießen in Amtsgericht Lahn-Gießen umbenannt. Als am 1. August 1979 die Stadt Lahn wieder aufgelöst wurde, erfolgte die Rückbenennung in Amtsgericht Gießen. Gleichzeitig wurde die bis dahin zum Gerichtsbezirk Wetzlar gehörende Gemeinde Biebertal dem Gießener Bezirk zugeschlagen.<ref>Gesetz zur Neugliederung des Lahn-Dill-Gebiets und zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern sowie zur Regelung sonstiger Fragen der Verwaltungsreform (GVBl. II 330-39) vom 10. Juli 1979. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1979 Nr. 16, S. 179, Artikel 4 § 4 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,2 MB]).</ref>

Eine erneute Erweiterung des Gießener Bezirks hatte die Auflösung des Amtsgerichtes Nidda zur Folge: Die Gemeinde Hungen gelangte am 1. Januar 2012 an den Gießener Bezirk.<ref>Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Artikel 1.1, $3 c)) vom 16. September 2011. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2011 Nr. 17, S. 409 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 574 kB]). Bezieht sich auf das Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtlichesorganisationsgesetz) (GVBl. I S. 98) vom 1. Februar 2005. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2005 Nr. 5, S. 98 ff. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 235 kB]).</ref>

Gebäude

Datei:Ritterfigur Amtsgericht Gießen.jpg
Ritterfigur am Haupteingang

Sitz des Amtsgerichtes Gießen ist seit dem 6. Februar 1922 ein 1913–1916 im Auftrag des Großherzoglichen Hochbauamtes erbautes Gebäude in der Gutfleischstraße 1. Besonders auffällig ist der Haupteingangsbereich, der wegen der vier Säulen und der Freitreppe sowie einer Ritterfigur recht imposant wirkt. Im Zweiten Weltkrieg trug das Gebäude große Schäden davon, so wurde etwa das Mansarddach zerstört. Seit 1995 vergrößert ein Anbau das zu klein gewordene ursprüngliche Gebäude.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Historie des Amtsgerichtes in Gießen, 28. November 2007 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 14. Mai 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ag-giessen.justiz.hessen.de</ref> 2007 wurde der in den 1950er Jahren hinzugefügte, sanierungsbedürftige Giebelschmuck entfernt und die ursprüngliche Ansicht wiederhergestellt.

Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal und steht aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes unter Denkmalschutz.<ref>Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen. Universitätsstadt Gießen. Vieweg, Braunschweig/Wiesbaden 1993, ISBN 3-528-06246-0, S. 408</ref><ref>Amtsgerichtsgebäude Gießen auf denkxweb (elektronisches Denkmalbuch des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen).</ref>

Die über die Gutfleischstraße führende Seufzerbrücke, im Volksmund auch Höhere Beamtenlaufbahn genannt, schafft eine direkte Verbindung mit dem Gebäude des Landgerichtes Gießen.

Persönlichkeiten

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Klappleiste/Anfang

Vorlage:Klappleiste/Ende

Koordinaten: 50° 35′ 21,5″ N, 8° 40′ 48,7″ O

 {{#coordinates:50,589312834438|8,680186271667|primary
   |dim=
   |globe=
   |name=
   |region=DE-HE
   |type=landmark
  }}

Vorlage:Hinweisbaustein