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Liste der ökumenischen Konzilien

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Erstes Konzil von Nicäa (325): Kaiser Konstantin entrollt den Text des Nicäno-Konstantinopolitanum, wie es auf dem ersten Konzil von Konstantinopel (381) umformuliert wurde, mit Ausnahme des ersten Wortes, von πιστεύομεν zu πιστεύω geändert, wie in der Liturgie.

Diese Liste der ökumenischen Konzilien führt die allgemein anerkannten Konzilien auf. Ökumenisch (griechisch: οἰκουμένη oikoumene „die (ganze) bewohnte (sc. Erde)“, „Erdkreis“) bedeutet in diesem Sinne eine weltweite Annahme der Konzilsbeschlüsse. Die allgemein anerkannten ökumenischen Konzilien sind von den orthodoxen Kirchen und der römisch-katholischen Kirche akzeptiert. Die evangelischen Kirchen haben im Allgemeinen keine feste Liste anerkannter Konzilien, erkennen aber die Ergebnisse der ersten vier Konzilien aus den ersten fünf Jahrhunderten an.

Weiter verzeichnet diese Liste die Konzilien der römisch-katholischen Kirche, die nicht mehr von Seiten der orthodoxen Kirche rezipiert wurden. Da sie Geltung für die gesamte weltumspannende römisch-katholische Kirche haben, werden auch diese ökumenische Konzilien genannt.

Die orientalisch-orthodoxen Kirchen erkennen nur die Konzilien bis Ephesus an.

Allgemein anerkannte ökumenische Konzilien

Jahr Ort Themen / Beschlüsse / Folgen Personen
325 Nicäa I
  • Beilegung des Arianischen Streits: Gottheit Christi, Definition der Wesensgleichheit (Wesenseinheit) von Vater und Sohn (homoousios) im Bekenntnis von Nicäa.<ref>Denzinger-Hünermann (DH) 125–126</ref>
  • Festlegung des Osterdatums (erster Sonntag nach dem Frühlingsvollmond)
  • 20 Disziplinarkanones: u. a. Verbot des Kniens an Sonntagen und in der Osterzeit (Ausdruck der Auferstehungsfreude).<ref>Kanon 20</ref>
  • Verbot des Bistumswechsels für Kleriker (Bindung des Bischofs an seine Kirche).<ref>Kanon 15</ref>
  • Festlegung einer Rangordnung der Patriarchate (Rom, Alexandrien, Antiochien).<ref>Kanon 6</ref>
  • Konstantin der Große: Römischer Kaiser, Einberufer und Schirmherr des Konzils (Sicherung des Reichsfriedens).
  • Arius: Presbyter aus Alexandria und Hauptexponent der arianischen Lehre (Sohn als Geschöpf).
  • Alexander von Alexandria: Bischof und theologischer Gegenspieler des Arius.
  • Athanasius der Große: Diakon aus Alexandria und leidenschaftlicher Verteidiger der Wesenseinheit (homoousios), späterer Kirchenvater.
  • Eusebius von Caesarea: Kirchenhistoriker und Berater des Kaisers, Verfechter einer Vermittlungslösung.
  • Eusebius von Nikomedia: Wortführer der arianischen Partei am Kaiserhof.
  • Traditionell (nach Athanasius) 318 Konzilsväter (oft als „die 318 heiligen Väter von Nicäa“ bezeichnet).
381 Konstantinopel I
  • Abschluss der dogmatischen Definition der Trinität durch die Bestätigung der Gottheit des Heiligen Geistes.
  • Erweiterung des Glaubensbekenntnisses zum Nicäno-Konstantinopolitanum („wahrer Gott von wahrem Gott“, der Geist als „Herr und Lebensspender“).<ref>DH 150</ref>
  • Verurteilung der Pneumatomachen und des Apollinarismus.<ref>DH 151</ref>
  • Festlegung der Rangordnung (Taxis): Konstantinopel erhält den Ehrenvorrang nach Rom als „Neues Rom“.<ref>Kanon 3</ref>
  • Verbot für Bischöfe, außerhalb ihrer eigenen Diözese Amtshandlungen vorzunehmen.<ref>Kanon 2</ref>
  • Theodosius I.: Kaiser, der das Christentum zur Staatsreligion erhob und das Konzil zur Einigung berief.
  • Meletius von Antiochia: Erster Vorsitzender des Konzils (verstarb während der Verhandlungen).
  • Gregor von Nazianz: Bedeutender Theologe und kurzzeitiger Patriarch, maßgeblich an der Trinitätslehre beteiligt.
  • Gregor von Nyssa: Bruder Basilius' des Großen, einflussreicher Verteidiger der Gottheit des Heiligen Geistes.
431 Ephesos
  • Dogmatische Entscheidung gegen den Nestorianismus: Maria ist nicht nur Christusgebärerin (Christotokos), sondern wahrhaft Gottesgebärerin (Theotokos).<ref>DH 250–251</ref>
  • Einheit der Person Christi: Verurteilung der Lehre des Nestorius von zwei getrennten Personen in Christus (Anathemata des Cyrill von Alexandria).<ref>DH 252–263</ref>
  • Verbot, ein anderes Glaubensbekenntnis als das von Nicäa (325) zu verfassen oder zu verbreiten.<ref>Kanon 7</ref>
  • Anerkennung der kirchlichen Selbstständigkeit (Autokephalie) der Kirche von Zypern gegenüber dem Patriarchat von Antiochien.<ref>Kanon 8</ref>
  • Verurteilung des Pelagianismus (Lehre von der Selbsterlösung des Menschen).<ref>Kanon 1 und 4</ref>
  • Theodosius II.: Kaiser, unter dessen Herrschaft das Konzil zur Beilegung des nestorianischen Streits einberufen wurde.
  • Cyrill von Alexandria: Führender Theologe der Gottesmutter-Lehre (Theotokos) und scharfer Gegner des Nestorius.
  • Nestorius: Patriarch von Konstantinopel, der die Bezeichnung Marias als Gottesgebärerin ablehnte.
  • Coelestin I.: Papst, der die Position Cyrills unterstützte und Nestorius verurteilte.
  • Ibas von Edessa: Bischof und Anhänger der antiochischen Schule, dessen Schriften (die „Drei Kapitel“) später im 6. Jahrhundert zum Streitfall wurden.
451 Chalcedon
  • Verabschiedung der Definition von Chalkedon (dogmatische Festlegung der Zwei-Naturen-Lehre): Jesus Christus ist wahrer Gott und wahrer Mensch, in zwei Naturen „unvermischt, unverändert, ungetrennt und ungesondert“ (in duabus naturis inconfuse, immutabiliter, indivise, inseparabiliter).<ref>DH 300–303</ref>
  • Verurteilung des Monophysitismus (Eutychianismus) und des Nestorianismus.<ref>DH 303</ref>
  • Folge: Abspaltung der orientalisch-orthodoxen Kirchen (Kopten, Syrer, Armenier), die die Formel von den zwei Naturen ablehnten.
  • Gleichrangigkeit der Sitze von Rom und Konstantinopel: Konstantinopel erhält die gleichen Vorrechte (presbeia) wie das alte Rom.<ref> Kanon 28 (nicht anerkannt von Papst Leo I.)</ref>
  • Verbot für Kleriker, militärische oder weltliche Ämter zu übernehmen.<ref>Kanon 7</ref>
  • Markian & Pulcheria: Kaiserpaar, das das Konzil zur dogmatischen Befriedung des Reiches initiierte.
  • Leo I. (vertreten durch Legaten): Papst, dessen Brief (Tomus ad Flavianum) die Grundlage der Zwei-Naturen-Lehre bildete.
  • Dioskoros von Alexandria: Hauptvertreter des Monophysitismus, auf dem Konzil abgesetzt.
  • Eutyches: Mönch aus Konstantinopel, dessen extreme Lehre von der einen Natur den Streit auslöste.
  • Flavian von Konstantinopel: Patriarch, der die Lehre von den zwei Naturen gegen Eutyches verteidigte und auf der „Räubersynode“ (449) misshandelt wurde.
553 Konstantinopel II
  • Verurteilung der sogenannten Drei Kapitel (Schriften von Theodor von Mopsuestia, Theodoret von Kyros und Ibas von Edessa), um die Monophysiten zu versöhnen.<ref>DH 421–438</ref>
  • Bestätigung der Einheit der Person Christi gegen Versuche, die menschliche und göttliche Natur zu trennen.<ref>DH 424</ref>
  • Postume Verurteilung des Origenes und seiner Lehren (u. a. Präexistenz der Seele, Apokatastasis/Allversöhnung).<ref>DH 403–411</ref>
  • Folge: Verschärfung der Spannungen mit dem Westen; zeitweiliges Schisma einiger lateinischer Diözesen (z. B. Aquileia), die die Verurteilung der Drei Kapitel als Verrat an Chalkedon sahen.
  • Justinian I.: Kaiser und dominierende Kraft des Konzils, der die Verurteilung der „Drei Kapitel“ erzwang.
  • Theodora: Kaiserin und einflussreiche Unterstützerin der Monophysiten am Hof.
  • Eutychios von Konstantinopel: Patriarch und Vorsitzender.
  • Vigilius: Papst, der unter kaiserlichem Druck zur Teilnahme und Zustimmung genötigt wurde.
680 Konstantinopel III
  • Verurteilung des Monotheletismus (Lehre von nur einem Willen in Christus) und des Monergismus.<ref>DH 550–559</ref>
  • Dogmatische Definition der Zwei-Willen-Lehre: Jesus Christus hat zwei natürliche Willen und zwei natürliche Wirkweisen (göttlich und menschlich), wobei der menschliche Wille dem göttlichen untergeordnet ist.<ref>DH 556–558</ref>
  • Postume Verurteilung von Papst Honorius I. als Häretiker, da er den Monotheletismus begünstigt hatte.<ref>DH 550, 552</ref>
  • Folge: Abspaltung der Maroniten (die zunächst am Monotheletismus festhielten, sich aber später im 12. Jh. wieder mit Rom unierten).
  • Konstantin IV.: Kaiser, der das Konzil zur Beilegung des Monotheletismus-Streits einberufte.
  • Georgios I.: Patriarch von Konstantinopel.
  • Agatho: Papst, der die Zwei-Willen-Lehre theologisch vorbereitete.
  • Honorius I.: Früherer Papst, der postum wegen seiner Haltung im Monotheletismus-Streit als Häretiker verurteilt wurde.
  • Maximus Confessor: Mönch und Vordenker der Zwei-Willen-Lehre (bereits vor dem Konzil als Märtyrer verstorben).
787 Nicäa II
  • Verurteilung des Ikonoklasmus (Bilderfeindlichkeit) und Wiederherstellung der Bilderverehrung.
  • Dogmatische Unterscheidung zwischen der Anbetung (latreia), die allein Gott gebührt, und der Verehrung (proskynesis), die Bildern von Christus, Maria und Heiligen erwiesen werden darf.<ref>DH 600–603</ref>
  • Bestätigung der Inkarnation: Da Gott in Christus sichtbar Mensch wurde, darf er auch bildlich dargestellt werden.<ref>DH 600</ref>
  • Folge: Ablehnung durch Karl den Großen und die fränkische Synode (Libri Carolini), da man im Westen den feinen Unterschied zwischen „Anbetung“ und „Verehrung“ im Griechischen missverstand.
  • Irene: Kaiserin-Regentin, die das Konzil zur Wiederherstellung der Bilderverehrung einberufte.
  • Hadrian I.: Papst, der die ikonodulische (bildfreundliche) Position unterstützte.
  • Tarasios: Patriarch von Konstantinopel und Leiter der Verhandlungen.
  • Johannes von Damaskus: Bedeutendster theologischer Verteidiger der Bilderverehrung (postum gewürdigt).
  • Leo III. († Kaiser, Verursacher der Bilderzerstörung)

Weitere ökumenische Konzilien der orthodoxen Kirchen

Jahr Ort Themen / Beschlüsse / Folgen Personen
691 oder 692 Trullanum (Quinisextum)
  • Kodifizierung von 102 Disziplinarkanones zur Ergänzung des 5. und 6. Konzils.<ref>DH 560</ref>
  • Zulassung der Priesterehe für verheiratete Diakone und Presbyter (Berufung auf die Clementinischen Kanones, die im Westen als apokryph/verfälscht galten).<ref>Kanon 3, 6 und 13</ref>
  • Bestätigung des Zölibats für Bischöfe (Verpflichtung zur Trennung von der Ehefrau bei Bischofsweihe).<ref>Kanon 12 und 48</ref>
  • Verbot der Darstellung Christi als Lamm; Forderung der Darstellung in menschlicher Gestalt.<ref>Kanon 82</ref>
  • Folge: Weigerung Papst Sergius’ I., die Kanones zu unterschreiben; vertiefte Entfremdung zwischen Rom (Zölibatsgebot) und Konstantinopel.
  • Justinian II.: Kaiser und Einberufer.
  • Sergius I.: Papst, der die Unterschrift verweigerte und so den Konflikt mit dem Osten verschärfte.
  • Paulos II.: Patriarch von Konstantinopel und Leiter.
879/880 Konstantinopel IV (879/880)
(Photianische Synode)
  • Annullierung der Beschlüsse der ignatianischen Synode (869/70) nach der Rückkehr von Photios I. auf den Patriarchenstuhl.
  • Einigung über die kirchenrechtliche Unterstellung (Jurisdiktion) von Bulgarien unter Konstantinopel bei Anerkennung eines römischen Ehrenvorrangs.
  • Ausdrückliches Verbot jeder Änderung am Glaubensbekenntnis (gegen den westlichen Zusatz Filioque).
  • Status: Gilt in der orthodoxen Kirche als rechtmäßiges 8. Ökumenisches Konzil (die katholische Kirche erkennt nur das Konzil von 869/70 an).
  • Photios I.: Hauptfigur und wieder eingesetzter Patriarch.
  • Johannes VIII.: Papst, dessen Legaten die Union und die Rehabilitation von Photios unterzeichneten.
  • Basileios I.: Kaiser, der nach dem Tod des Ignatios den Kurswechsel zu Photios vollzog.
1341–1351 Konstantinopel V
(Palamas-Konzil)
  • Dogmatische Bestätigung des Hesychasmus (mystische Gebetspraxis zur Erlangung der inneren Ruhe und Gottesschau).
  • Lehre von Gregor Palamas: Unterscheidung zwischen dem unzugänglichen Wesen Gottes (ousia) und seinen mitteilbaren, ungeschaffenen Wirkweisen (energeiai).
  • Definition des Lichtes von Tabor (bei der Verklärung Christi) als ungeschaffene göttliche Energie, die dem Menschen im Gebet erfahrbar werden kann.
  • Verurteilung der Lehren von Barlaam von Kalabrien, der die Möglichkeit einer direkten Erfahrung der ungeschaffenen Energien Gottes bestritt.
  • Status: Gilt in der orthodoxen Kirche als 9. Ökumenisches Konzil (wird von der katholischen Kirche nicht als solches anerkannt).

Weitere ökumenische Konzilien der katholischen Kirche

Jahr Ort Themen / Beschlüsse / Folgen Personen
869 Konstantinopel IV (869/870)
(Ignatianische Synode)
  • Absetzung und Verurteilung des Patriarchen Photios von Konstantinopel wegen unrechtmäßiger Amtsübernahme.<ref>DH 650–654</ref>
  • Wiedereinsetzung des Patriarchen Ignatios I. und Bestätigung des römischen Primats.<ref>DH 657–661</ref>
  • Verurteilung der Lehre von den zwei Seelen im Menschen (Bekräftigung der Einheit von Leib und Geistseele).<ref>Kanon 11; DH 657</ref>
  • Regelung der Rangfolge der Patriarchate: Rom (1.), Konstantinopel (2.), Alexandrien (3.), Antiochien (4.), Jerusalem (5.).<ref>Kanon 21; DH 661</ref>
  • Streit um die kirchenrechtliche Unterstellung (Jurisdiktion) des neu missionierten Bulgariens unter Rom oder Konstantinopel.
  • Folgen: Verschärfung des Photios-Schismas (Vorgeschichte des Morgenländischen Schismas); Annullierung der Beschlüsse durch ein orthodoxes Gegenkonzil (879/880) nach der Rückkehr von Photios auf den Patriarchenstuhl.
  • Nikolaus I.: Papst, der die Absetzung des Photios forderte und den römischen Primat massiv stärkte.
  • Hadrian II.: Papst, unter dem das Konzil stattfand und die Verurteilung des Photios vollzogen wurde.
  • Photios I.: Patriarch, der hier als unrechtmäßiger Eindringling verurteilt und exkommuniziert wurde.
  • Ignatios I.: vom Konzil rehabilitierter Patriarch und Gegenspieler des Photios.
1123 Lateran I
  • Bestätigung des Wormser Konkordats: Ende des Investiturstreits (Trennung zwischen weltlicher und geistlicher Amtseinsetzung von Bischöfen)
  • Kampf gegen Simonie (Kauf von Kirchenämtern) und Nikolaitismus (Priesterehe).<ref>DH 710–712></ref>
  • Verschärfung des Zölibats: Verbot für Priester, Diakone und Subdiakone, mit Ehefrauen oder Konkubinen zusammenzuleben.<ref>DH 711</ref>
  • Erklärung der Ungültigkeit von Weihen, die durch Häretiker oder simonistische Bischöfe vollzogen wurden.<ref>DH 710</ref>
  • Gewährung von Ablässen für Teilnehmer an Kreuzzügen zum Schutz der Christenheit.
1139 Lateran II
  • Beilegung des aufgrund der Doppelwahl von Innozenz II. und Anaklet II. (Pierleoni) entstandenen Schismas durch die Verurteilung des Gegenpapstes Anaklet II. und seiner Anhänger.
  • Radikale Verschärfung des Zölibats: Ehen von Klerikern (ab dem Subdiakonat) und Mönchen werden nicht mehr nur untersagt, sondern für ungültig erklärt (Einführung des trennenden Ehehindernisses).<ref>DH 715</ref>
  • Erneute Verurteilung der Simonie (Ämterkauf) und des Wuchers (Zinsnahme).<ref>DH 716</ref>
  • Verbot von Turnieren und der Verwendung der Armbrust gegen Christen (als „Gott verhasste Kunst“).
  • Verurteilung der Lehren von Arnold von Brescia und Petrus von Bruis (Kritik an Kindertaufe, Eucharistie und Kirchenbau).<ref>DH 717–718</ref>
  • Innozenz II.: Papst und Einberufer des Konzils zur Beilegung des schismatischen Streits mit Gegenpapst Anaklet II.
  • Anaklet II.: Gegenpapst, dessen Schisma hier beendet und dessen Weihen annulliert wurden.
  • Bernhard von Clairvaux: der wichtigste theologische Berater und Motor hinter dem Sieg Innozenz' II.
  • Arnold von Brescia: Kirchenkritiker, der hier zum ersten Mal verurteilt wurde.
1179 Lateran III
  • Festlegung der Papstwahl: Einführung der Zwei-Drittel-Mehrheit im Kardinalskollegium zur Vermeidung von Gegenpäpsten.<ref>DH 750</ref>
  • Verbot der Kumulation von Pfründen (Anhäufung mehrerer Kirchenämter in einer Hand).
  • Regelung des Mindestalters für Bischöfe (30 Jahre) und Priester (25 Jahre).
  • Verurteilung der Katharer und Waldenser; Aufruf zum bewaffneten Vorgehen gegen Häretiker.<ref>DH 751–752</ref>
  • Bestimmungen zum Schutz der Laienbruderschaften und Einschränkung jüdischer und muslimischer Sklavenhaltung von Christen.
  • Alexander III.: Papst und Gesetzgeber der bis heute gültigen Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Papstwahl.
  • Friedrich I. Barbarossa: Kaiser, dessen langer Kampf gegen den Papst den Anlass für die neuen Wahlregeln gab.
  • Petrus Waldus: Begründer der Waldenser, der hier vergeblich um die Predigterlaubnis bat.
1215 Lateran IV
  • Innozenz III.: Papst auf dem Höhepunkt seiner Macht, Einberufer und dominierender Gesetzgeber des Konzils.
  • Friedrich II.: vom Papst unterstützter römisch-deutscher König, dessen Herrschaftsanspruch hier kirchenrechtlich gegen Otto IV. abgesichert wurde.
  • Dominikus und Franz von Assisi: Ordensgründer, die während des Konzils in Rom waren, um die Bestätigung ihrer Ordensregeln zu erwirken.
1245 Lyon I
  • Prozess gegen Kaiser Friedrich II.: Förmliche Absetzung des Kaisers durch Papst Innozenz IV. wegen Eidbruchs, Ketzerei und Kirchenraub.<ref>DH 830</ref>
  • Aufruf zum Sechsten Kreuzzug unter König Ludwig IX. von Frankreich.
  • Maßnahmen zur Verteidigung gegen den Einfall der Mongolen in Osteuropa.
  • Regelung des Prozessrechts für kirchliche Gerichte.
  • Innozenz IV.: Papst und Initiator des Prozesses gegen den Kaiser.
  • Friedrich II.: Römisch-deutscher Kaiser, der wegen Eidbruchs und Häresie förmlich abgesetzt wurde.
  • Balduin II.: Lateinischer Kaiser von Konstantinopel, der auf dem Konzil um militärische Hilfe gegen die Griechen bat.
  • Ludwig der Heilige: König von Frankreich, der als Vermittler zwischen Papst und Kaiser auftrat und das Kreuzfahrerheer anführte.
1274 Lyon II
  • Kurzzeitige Union mit der Ostkirche: Anerkennung des römischen Primats und des Filioque durch die griechischen Gesandten.<ref>DH 850–853</ref>
  • Dogmatische Definition des Heiligen Geistes: Er geht „ewig aus dem Vater und dem Sohn hervor, nicht wie aus zwei Prinzipien, sondern wie aus einem einzigen Prinzip“.<ref>DH 850</ref>
  • Lehre über das Fegefeuer (poenis purgatoriis seu catharteriis).<ref>DH 464</ref>
  • Neuregelung der Papstwahl (Konstitution Ubi periculum): Einführung des strengen Konklave (Einschließung der Kardinäle bei Brot und Wasser zur Beschleunigung der Wahl).
  • Verbot der Gründung neuer Bettelorden (außer Dominikaner, Franziskaner, Karmeliten und Augustiner-Eremiten).
  • Gregor X.: Papst und Initiator der Union mit den Griechen sowie der neuen Konklave-Ordnung.
  • Michael VIII. Palaiologos: byzantinischer Kaiser, der aus politischer Not die Union mit Rom vorantrieb.
  • Bonaventura: bedeutender franziskanischer Theologe und Kardinal, der maßgeblich an den Unionsverhandlungen mitwirkte und während des Konzils verstarb.
  • Thomas von Aquin: berühmtester Theologe seiner Zeit, der auf dem Weg zum Konzil verstarb, aber dessen Gutachten die Verhandlungen beeinflusste.
1311–1313 Vienne
  • Aufhebung des Templerordens (Vox in excelso): Einzug der Güter und Übertragung an den Johanniterorden.<ref>DH 891</ref>
  • Verurteilung der Lehren der Begarden und Beguinen (Geistliche Armutsbewegung) sowie der Lehre vom „Zustand der Vollkommenheit“.<ref>DH 891–899</ref>
  • Dogmatische Definition zur Seele: Die vernunftbegabte Seele ist die unmittelbare und wesentliche Form des menschlichen Leibes (gegen Petrus Johannis Olivi).<ref>DH 902</ref>
  • Reform der Orden (Streit um die strenge Armut bei den Franziskanern / Spiritualen).
  • Einführung des Fronleichnamsfestes für die Gesamtkirche.
  • Einrichtung von Lehrstühlen für Hebräisch, Arabisch und Chaldäisch an den großen Universitäten (Missionsgedanke).
  • Clemens V.: Papst, der unter dem massiven Druck der französischen Krone den Templerorden auflöste.
  • Philipp IV. (der Schöne): König von Frankreich, der die Vernichtung der Templer vorantrieb, um deren Reichtum zu beschlagnahmen.
  • Jacques de Molay: letzter Großmeister der Templer, dessen Schicksal und Orden hier besiegelt wurden.
1414–1418 Konstanz
  • Kaiser Sigismund: entscheidend für die Einberufung.
  • Johannes XXIII.: Pisaner (Gegen-)Papst, der das Konzil eröffnete, floh und schließlich abgesetzt wurde.
  • Gregor XII.: Papst, der das Konzil päpstlicherseits nochmals einberufte, fernblieb und abdankte.
  • Oddo di Colonna: Auf dem Konzil durch das einzigartige Wahlgremium zum Papst Martin V. gewählt (Ende des Schismas).
  • Jan Hus: Böhmischer Reformator, der trotz kaiserlichen Geleits als Häretiker verurteilt und verbrannt wurde.
  • Hieronymus von Prag: Gelehrter und Mitstreiter von Hus, ebenfalls in Konstanz als Häretiker hingerichtet.
1431–1449 Basel/Ferrara/Florenz
  • Abschluss der Unionen mit der Ostkirche: Griechische Union (Bulle Laetentur caeli), Armenische Union (Exsultate Deo) und Koptische Union (Cantate Domino).<ref>DH 1300–1353</ref>
  • Dogmatische Einigung über das Filioque (Hervorgang des Geistes aus dem Vater und dem Sohn als einem Prinzip) und den römischen Primat.<ref>DH 1300–1302</ref>
  • Detaillierte Definition der Sakramente (Lehre von Materie, Form und Spender): Erste lehramtliche Fixierung der Siebenzahl.<ref>DH 1310–1328</ref>
  • Lehre über das Fegefeuer und die unmittelbare Gottesanschauung (Visio beatifica) der Gerechten nach dem Tod.<ref>DH 1304–1306</ref>
  • Folge: Scheitern der Union in Konstantinopel (1453 Fall der Stadt); dauerhafte Unionen blieben nur bei kleineren Gruppen (z. B. unierte Armenier).
  • Eugen IV.: Papst, der das Konzil gegen den Widerstand der Konziliaristen in Basel nach Italien verlegte.
  • Johannes VIII. Palaiologos: byzantinischer Kaiser, der zur Union drängte, um militärische Hilfe gegen die Türken zu erhalten.
  • Bessarion: griechischer Erzbischof und späterer Kardinal, der als Brückenbauer entscheidend an der Union mitwirkte.
  • Markus von Ephesus: Hauptexponent der griechischen Opposition, der die Union als einziger Bischof nicht unterzeichnete.
  • Nikolaus von Kues: bedeutender Gelehrter und Diplomat, der zunächst den Konziliarismus in Basel verteidigte, dann aber zum Papst überlief und die Union in Florenz mitverhandelte.
1512–1517 Lateran V
  • Verurteilung des Gegenkonzils von Pisa und Bestätigung der päpstlichen Autorität über das Konzil (Ende des Konziliarismus).
  • Dogmatische Definition der Unsterblichkeit der Individualseele gegen neu-aristotelische Irrtümer (Bulle Apostolici regiminis).<ref>DH 1440–1441</ref>
  • Regelung der Vorzensur für Druckwerke (Einführung der kirchlichen Druckerlaubnis).
  • Aufruf zum Türkenkrieg und Reformdekrete für den Klerus (die jedoch weitgehend wirkungslos blieben).
  • Julius II.: Papst, der das Konzil als Antwort auf das schismatische Gegenkonzil von Pisa einberufte.
  • Leo X.: Papst, der das Konzil zum Abschluss führte und die päpstliche Autorität über das Konzil festschrieb.
  • Kajetan: Generaloberer der Dominikaner und bedeutender Theologe, der die päpstliche Gewalt gegen den Konziliarismus verteidigte.
  • Aegidius de Viterbo: Kardinal und Reformer, der die berühmte Mahnung aussprach: „Das Heilige muss die Menschen verändern, nicht die Menschen das Heilige“.
1545–1563 Trient
  • Paul III., Julius III. und Pius IV.: die drei Päpste, die die verschiedenen Phasen des Konzils einberuften und leiteten.
  • Karl V.: Kaiser, der das Konzil zur Beilegung der Glaubensspaltung im Reich forderte.
  • Ferdinand I.: Kaiser in der Endphase, der durch diplomatisches Geschick den erfolgreichen Abschluss des Konzils ermöglichte.
  • Giovanni Morone: Kardinallegat und geschickter Diplomat, der das Konzil in der kritischen Endphase vor dem Scheitern rettete.
  • Reginald Pole: Kardinallegat und Vertreter einer gemäßigten Reformströmung, der später England rekatholisierte.
1869–1870 Vatikan I
1962–1965 Vatikan II
  • Johannes XXIII.: Papst und Initiator des Konzils mit dem Ziel des Aggiornamento (Verheutigung der Kirche).
  • Paul VI.: Papst, der das Konzil nach dem Tod seines Vorgängers fortführte, zum Abschluss brachte und die Umsetzung der Reformen begann.
  • Augustin Bea: Kardinal und Wegbereiter der Ökumene, maßgeblich an der Erklärung Nostra aetate über das Verhältnis zu den nichtchristlichen Religionen beteiligt.
  • Karl Rahner und Joseph Ratzinger: einflussreiche Konzilsberater/Periti.
  • Insgesamt etwa 2500 Konzilsväter sowie 315–450 theologische Berater, darüber hinaus auch Beobachter aus anderen Kirchen.

Siehe auch

Literatur

  • Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte der Konzilien vom Nicaenum bis zum Vaticanum II. Patmos, Düsseldorf 1993, ISBN 3-491-71105-3.
  • Hubert Jedin: Kleine Konziliengeschichte. 6. Aufl. der Neuausgabe, Herder-Verlag, Freiburg im Breisgau 1990, ISBN 3-451-18040-5.
  • Hermann Josef Sieben: Die Liste ökumenischer Konzilien der katholischen Kirche. Wortmeldungen, historische Vergewisserung, theologische Deutung. In: Theologie und Philosophie. Band 82, 2007, S. 525–561.
  • Vittorio Peri: Il numero dei concili ecumenici nella tradizione cattolica moderna. In: Aevum. Band 37, 1963, ISSN 0001-9593, S. 430–501.
  • Klaus Schatz: Allgemeine Konzilien – Brennpunkte der Kirchengeschichte (= UTB 1976). Schöningh, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-99492-9.

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Klappleiste/Anfang Ökumenische Konzilien der katholischen und orthodoxen Kirchen:
Nicäa I | Konstantinopel I | Ephesos | Chalcedon | Konstantinopel II | Konstantinopel III | Nicäa II

Weitere ökumenische Konzilien der orthodoxen Kirchen: Quinisextum

Weitere ökumenische Konzilien der römisch-katholischen Kirche:
Konstantinopel IV (869/870) | Lateran I | Lateran II | Lateran III | Lateran IV | Lyon I | Lyon II | Vienne | Konstanz | Ferrara/Florenz | Lateran V | Trient | Vatikan I | Vatikan II Vorlage:Klappleiste/Ende