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Freistaat Sachsen-Meiningen

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Freistaat Sachsen-Meiningen
Wappen Flagge
Lage im Deutschen Reich
Entstanden aus Herzogtum Sachsen-Meiningen
Aufgegangen in Land Thüringen
Daten aus dem Jahr 1919
Landeshauptstadt Meiningen
Regierungsform Republik
Bestehen 1918–1920
Fläche 2468 km²<ref name="SMEI">gonschior.de: Der Volksstaat Sachsen-Meiningen Überblick</ref>
Einwohner 274.579 Einwohner<ref name="SMEI" />
Bevölkerungsdichte 111 Ew./km²
Religionen 97,4 % Ev.
1,9 % Röm.-Kath.
0,7 % Sonstige<ref name="SMEI" />
Reichsrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen SM
Verwaltung 4 Kreise
Karte

Der Freistaat Sachsen-Meiningen entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920.

Geschichte

Nach Aufforderung durch den Meininger Arbeiter- und Soldatenrat erklärte der Meininger Herzog Bernhard III. am 10. November 1918 seinen Thronverzicht. Sein Halbbruder und Thronfolger Ernst Bernhard Viktor Prinz von Sachsen-Meiningen beurkundete dies am 12. November. Für den gleichen Tag berief der Präsident des Landtages Eduard Fritze den 1909 zuletzt gewählten Meininger Landtag ein. Dieser bestellte eine Landesregierung, auch Staatsministerium oder Gesamtstaatsrat genannt. Vorsitzender und Erster Staatsrat wurde der Geheime Staatsrat Ludwig von Türcke, beamtete Staatsräte waren außerdem Karl Marr und Ottomar Benz. Aus den Reihen der Abgeordneten wurden Arthur Hofmann (SPD), Karl Knauer (SPD), Heinrich Eckardt (SPD) und Adalbert Enders (DDP) zu ehrenamtlichen Staatsräten gewählt. Noch am 30. Dezember 1918 wurde mit dem Herzog Bernhard III. ein Abfindungsvertrag über dessen Besitz- und Vermögensverhältnisse geschlossen.<ref>Susan Richter: Thronverzicht: die Abdankung in Monarchien vom Mittelalter bis in die Neuzeit. Böhlau, 2010, ISBN 978-3-412-20535-5, S. 169 (online).</ref> Unter anderem gingen 45.211 Hektar Wald, 931 ha geschlossene Güter und die Schieferbrüche in Lehesten in das Eigentum des Staates über. Als Abfindung wurden 11 Millionen Mark vereinbart. Dieser Betrag wurde allerdings nicht ausgezahlt, sondern der Herzog bekam 4,5 % Zinsen als monatliche Rente ausbezahlt.

Am 9. März 1919 fand die Wahl für einen neuen Landtag statt. Bei dieser erhielt die SPD eine absolute Mehrheit der Wählerstimmen. Trotzdem wurde die Regierung von 1919 ohne personelle Veränderungen am 9. April im Amt bestätigt.

Bezüglich des Zusammenschlusses mit den anderen Thüringischen Staaten zum neuen Land Thüringen verhielt sich das Land abwartend. Die Regierungskoalition wollte nur einem Großthüringen mit den preußischen Gebietsteilen beitreten während die Bauernvereinigung einen Anschluss an Preußen bevorzugte. Aufgrund der traditionell starken Bindungen zu Franken gab es außerdem in einigen Landesteilen Bestrebungen für einen Anschluss an Bayern. Die Großthüringer Lösung scheiterte nach einer Zusammenkunft mit preußischen Vertretern am 9. August 1919.<ref>Joachim Bergmann: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens von 1918 bis 1932 (= Kultur und Geschichte Thüringens, Band 16). Europaforum-Verlag, Lauf a.d.Pegnitz 2001, ISBN 3-931070-27-1, S. 92.</ref> Nachdem bei der Volksbefragung in Coburg am 30. November 1919 eine deutliche Mehrheit im Freistaat Coburg gegen den Anschluss an Thüringen und somit für die Vereinigung mit Bayern gestimmt hatte, wollte die thüringische Staatengruppe nicht auch noch Meiningen verlieren. Der Staatsrat Thüringens akzeptierte 16. Dezember 1919 die in einer Denkschrift vom 11. Dezember 1919 niedergelegten Vorbehalte und Sonderwünsche Meiningens als Teil des Gemeinschaftsvertrages.<ref>Rainer Hambrecht: Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft. (= Ausstellungskataloge der staatlichen Archive Bayerns. Nr. 34). Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München 1995, ISBN 3-921635-34-9, S. 88.</ref> Insbesondere wollte Meiningen nicht, dass die Schulden der anderen Staaten Gemeinschaftsschulden des neuen Landes wurden und forderte das Zusammenbleiben aller meiningschen Landesteile. Die Sonneberger Landtagsabgeordneten – sie stellten mit dem Sozialdemokraten Peter Eduard Wehder den Landtagspräsidenten – konnten für den Kreis Sonneberg, das sogenannte Meininger Oberland, einige Forderungen durchsetzen. Dazu gehörte neben einer Bestandsgarantie für den Landkreis auch der Sitz der Industrie- und Handelskammer.<ref>Thomas Schwämmlein: Als Sonneberg thüringisch tickte. In: Freies Wort, 7. Februar 2013.</ref> Außerdem sollte das 1916 geschlossene amerikanische Konsulat in Sonneberg wiederbelebt werden. Am 12. Dezember 1919 folgte mit deutlicher Mehrheit eine Zustimmung im Parlament für den Beitritt zum thüringischen Gemeinschaftsvertrag.

Mit der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 hörte der Freistaat Sachsen-Meiningen formal auf als souveräner Bundesstaat zu bestehen. Aber noch im Herbst kam in einigen Gebieten Sachsen-Meiningens die letztendlich erfolglose Bestrebung „Los von Thüringen“ auf. Das „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920<ref>„Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920. In: Gesetzessammlung für Thüringen 1920. Abgerufen am 28. April 2025.</ref> wandelte schließlich den Freistaat in einen Kommunalverband höherer Ordnung Gebiet Sachsen-Meiningen mit Gebietsvertretung und Gebietsregierung um, der schließlich am 1. April 1923 aufgehoben wurde. Der Landtag wandelte sich ohne Neuwahlen in die Gebietsvertretung.

Wahl zum ersten Landtag

Datei:Meiningen-Landtag.jpg
Das Landtagsgebäude in Meiningen
Datei:Mitglieder des Meininger Landtags.jpg
Mitglieder des Meininger Landtags 1920
  • Wahltermin: 9. März 1919
  • Sitze im Landtag: 24
Partei Ergebnis Sitze
Meininger Bauernverein 18,28 % 5
DDP 15,44 % 3
DNVP 6,44 % 1
SPD 52,20 % 13
USPD 7,64 % 2

<ref>gonschior.de: Übersicht über die Wahlen in Sachsen-Meiningen 1919–1920</ref>

Literatur

  • Joachim Bergmann: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens in der Zeit von 1918 bis 1932. Europaforum-Verlag, Lauf an der Pegnitz 2001, ISBN 3-931070-27-1 (Kultur und Geschichte Thüringens 16 = 19).
  • Norbert Moczarski: Der letzte Landtag von Sachsen-Meiningen und die ihm nachfolgende Gebietsvertretung in den Jahren 1919–1923. In: Harald Mittelsdorf (Red.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Herausgegeben vom Thüringer Landtag. Hain, Rudolstadt u. a. 2002, ISBN 3-89807-038-7 (Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 19).

Einzelnachweise

<references />

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   AnhaltDatei:Flagge Herzogtum Anhalt.svg Anhalt | BadenDatei:Flagge Großherzogtum Baden (1891–1918).svg Baden | Datei:Flag of Bavaria (striped).svg Bayern | Freistaat BraunschweigDatei:Flagge Herzogtum Braunschweig.svg Braunschweig | Datei:Flag of Bremen.svg Bremen | Datei:Flag of Hamburg.svg Hamburg | Volksstaat HessenDatei:Flagge Großherzogtum Hessen ohne Wappen.svg Hessen | Freistaat LippeDatei:Flagge Fürstentum Lippe.svg Lippe | Datei:Flagge der Hansestadt Lübeck.svg Lübeck | Datei:Flagge Großherzogtümer Mecklenburg.svg Mecklenburg-Schwerin | Datei:Flagge Großherzogtümer Mecklenburg.svg Mecklenburg-Strelitz | Freistaat OldenburgDatei:Flag of Oldenburg (Scandinavian Cross).svg Oldenburg | Freistaat PreußenDatei:Flag of Prussia (1918–1933).svg Preußen | Datei:State flag of the Saxony (1815-1952).svg Sachsen | Freistaat Schaumburg-LippeDatei:Flagge Fürstentum Schaumburg-Lippe.svg Schaumburg-Lippe | ThuringenDatei:Flag of Thuringia.svg Thüringen (ab 1920) | WurttembergDatei:Flagge Königreich Württemberg.svg Württemberg
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Freistaat Waldeck-PyrmontDatei:Flag of Germany (3-2).svg Waldeck-Pyrmont (bis 1929)
*Der Landesteil Coburg löste sich nach der Abdankung von Herzog Carl Eduard aus der Union mit Gotha, organisierte sich als Freistaat Coburg und schloss sich 1920 Bayern an. Reichsrechtlich wurde die Eigenständigkeit Coburgs allerdings nicht anerkannt und es weiterhin als Landesteil Gothas angesehen. 

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