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Asylmissbrauch

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Asylmissbrauch (auch Asylbetrug genannt) ist ein deutschsprachiges politisches Schlagwort im Kontext von Debatten um Asyl/Asylrecht.<ref>Vgl. unter anderem: Doreen Müller: Flucht und Asyl in europäischen Migrationsregimen. Universitätsverlag Göttingen 2010, ISBN 978-3-941875-71-5 (Zugleich Dissertation an der Universität Göttingen 2010, open access verfügbar), besonders S. 185.</ref><ref name="wengeler">Martin Wengeler: Topos und Diskurs. Begründung einer argumentationsanalytischen Methode und ihre Anwendung auf den Migrationsdiskurs. Niemeyer, Tübingen 2003, ISBN 3-484-31244-0, S. 313 f. (Online).</ref>

Es wurde besonders häufig in der deutschen Asyldebatte in den 1980er und frühen 1990er Jahren verwendet.<ref>Volker Epping: Grundrechte, Verlag Springer, Heidelberg, 2004, ISBN 978-3-642-01446-8, S. 433</ref> In einem ähnlichen Sinn wurden als politische Schlagwörter auch die Begriffe „Scheinasylant“ oder „Asylschmarotzer“ seitens einiger Medien und Politiker benutzt.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.bpb.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2024. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>

Das Wort wurde bei der deutschen CDU, CSU, SPD und bei der österreichischen FPÖ, dem BZÖ sowie ÖVP und SPÖ in politischem Diskurs und Wahlkampf verwendet.<ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Regierungsprogramm der SPD 2002 (Memento vom 6. Oktober 2014 im Internet Archive; PDF)</ref><ref>Werner T. Bauer: Rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien in Europa (PDF; 2,2 MB). In: Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung, Mai 2012 (aktualisierte Fassung), S. 59.</ref><ref>Bilanz Sicherheit und Justiz: "Fremdenrechtspaket – Durch das Gesetzespaket wurde der Asylmissbrauch eingedämmt und bestehende Lücken im Fremdenrecht geschlossen.", http://spoe.at/bilanz-sicherheit-und-justiz, abgerufen am 23. August 2013</ref> Das Schlagwort wurde und wird ebenfalls von rechtsextremen Parteien wie der deutschen NPD, der (mittlerweile nicht mehr existierenden) DVU<ref>Reinhard Kühnl: Gefahr von rechts: Vergangenheit und Gegenwart der extremen Rechten. Distel-Verlag, Heilbronn 1990, ISBN 3-923208-23-5, S. 113. Google Books</ref> und der Pro-Bewegung sowie rechtskonservativen bzw. rechtspopulistischen Parteien wie der AfD<ref>Beitrag von Sebastian Wippel zu TOP 1 in der 73. Sitzung des Plenums vom 31.05.2018. Abgerufen am 16. September 2020.</ref> und den Republikanern oder der heute bedeutungslosen Schweizer Auto-Partei<ref>Peter Niggli und Jürg Frischknecht: Rechte Seilschaften: wie die „unheimlichen Patrioten“ den Zusammenbruch des Kommunismus meisterten. Rotpunktverlag, Zürich 1998, ISBN 3-85869-165-8, S. 266.</ref> verwendet. Mit Hilfe dieses Schlagwortes konnten Rechtsextremisten auch Gewalttaten gegen Asylsuchende und Menschen mit Migrationshintergrund legitimieren.<ref>Christiane Schurian-Bremecker (Hrsg.): „Ich bin ich…“: Migration und Erinnerung. kassel university press, Kassel 2009, ISBN 978-3-89958-722-7, S. 21.</ref>

Forschung zum Schlagwort

Der auf Diskursanalyse spezialisierte Germanist Martin Wengeler sieht im Schlagwort „Asylmissbrauch“ eine Realisierung eines „Missbrauchs-Topos“, den er im Diskurs über Einwanderung in der Bundesrepublik Deutschland als seit den 1980er-Jahren bedeutend ausmacht, auftretend zur Argumentation gegen Einwanderung. Dieser diene dazu, ausgehend von der tatsächlich vorhandenen Inanspruchnahme des Asylrechts durch Behauptung einer Realität, nämlich dass „ein Recht/ein Hilfsangebot o. ä. missbraucht wird“, die „Notwendigkeit einer Änderung des Asylrechts“ zu folgern.<ref name="wengeler" />

Die Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge und Gudrun Hentges untersuchten den Begriff „Asylmissbrauch“ unter dem Aspekt seiner Verwendung als Medienthema und der Verantwortung und dem Versagen von Journalisten durch Überstrapazierung des Begriffes.<ref>Christoph Butterwegge und Gudrun Hentges: „Ausländer und Asylmissbrauch“ als Medienthema: Verantwortung und Versagen von Journalist(inn)en. In: Christoph Butterwegge und Georg Lohmann (Hrsg.): Jugend, Rechtsextremismus und Gewalt. Analysen und Argumente. Leske + Budrich, Opladen 2000, S. 83–99, ISBN 978-3-8100-2976-8.</ref>

Nach Ines Aftenberger stellt die Agitation gegen „Asylmissbrauch“ ein zentrales Thema in rechtsextremen Medien dar, etwa in der Zeitschrift Nation und Europa.<ref>Ines Aftenberger: Die Neue Rechte und der Neorassismus. Grazer Universitätsverlag, Graz 2007, ISBN 3-7011-0088-8, S. 238.</ref>

Politischer Diskurs in Deutschland

Asyldebatte

In Deutschland wurde die Asyldiskussion der 1980er-Jahre vom Begriff des Asylmissbrauchs und einer ständig wachsenden Zahl von als „Wirtschaftsflüchtlingen“ bezeichneten Personen geprägt. Zur Abhilfe forderte die SPD Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung. Die SPD-Bundestagsfraktion betrachtete Sach- statt Geldleistungen, Visumszwang und ein befristetes Arbeitsverbot als notwendige Maßnahmen zur Eindämmung und Abschreckung unberechtigter Asylbewerber. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion formulierte noch unter der sozialliberalen Koalition 1982 als Ziel eines Antrags „Maßnahmen gegen Asylmissbrauch, um den Zustrom von Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlingen zu stoppen“.<ref name="tietze">Klaudia Tietze: Einwanderung und die deutschen Parteien, Lit-Verlag, Berlin 2008</ref> Nach der Regierungsübernahme in der 10. Legislaturperiode ab 1983 durch die christlich-liberale Koalition schlug auch der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Gerhardt 1986 angesichts steigender Asylbewerberzahlen, wachsender Unzufriedenheit in der Bevölkerung und der Absicht der Koalitionspartner CDU/CSU, das Thema in den nächsten Wahlkampf aufzunehmen, ein fünfjähriges Arbeitsverbot als „Abschreckung für Wirtschaftsflüchtlinge“ vor.

Laut Klaus Bade erfolgt bei der Ablehnung eines Asylantrags in der Asyldebatte häufig eine pauschale Gleichsetzung mit der Aufdeckung des vorsätzlichen Versuchs, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Sozialleistungen zu erschleichen.<ref name="Bade 110">Klaus J. Bade: Ausländer, Aussiedler, Asyl. München 1994, S. 110</ref> Diese undifferenzierte Argumentation vernachlässige jedoch, dass im Asylverfahren nicht untersucht wurde, ob der Asylbewerber verfolgt oder an Leib, Leben oder Freiheit bedroht wurde, sondern ausschließlich, ob es eine aus Sicht des Herkunftsstaates politisch motivierte, individuelle Verfolgung gab.<ref name="Bade 110" /> Deshalb hätten Asylanträge von Flüchtlingen aus Bürgerkriegsländern keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Bei dieser sehr großen Personengruppe abgelehnter Asylbewerber handelte es sich offensichtlich nicht um Wirtschaftsflüchtlinge. Nach einer Änderung des Asylverfahrensgesetzes 1987 sahen Gesetzgebung und Rechtsprechung selbst die Bedrohung mit Folter in der Heimat nicht mehr als beweiskräftigen Grund für die Gewährung von Asyl an.<ref>Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. München 2001, S. 299</ref> So entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Folter in der Türkei als „übliches Mittel“ zur Einhaltung der staatlichen Ordnung und als „nicht asylrelevant“ zu bewerteten sei.<ref>Franz Nuscheler: Internationale Migration. Wiesbaden 2004, S. 142</ref> Neben vielen anderen warnte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Everhardt Franßen, im Februar 1992 davor, bei abgelehnten Asylanträgen pauschal von einem Missbrauch des Asylrechts zu sprechen.<ref>Klaus J. Bade, Ausländer, Aussiedler, Asyl. München 1994, S. 112.</ref>

Das 1993 verabschiedete Asylbewerberleistungsgesetz hatte zum Ziel, „den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland zu minimieren und den sogenannten Asylmissbrauch zu verhindern“.<ref>Alexandra-Isabel Reidel: Rechtsgrundlagen Sozialwesen: Textausgabe für Studium und Beruf, Walhalla Fachverlag, 2011, ISBN 978-3-8029-1934-3, S. 40</ref> Deutschland war zu diesem Zeitpunkt aufgrund seiner geografischen Lage, seines wirtschaftlichen Wohlstandes und des im Grundgesetz verankerten Asylrechts „einem ständig stärker werdenden Zuwanderungsdruck unter Mißbrauch des Asylrechts ausgesetzt“.<ref>Michael Griesbeck: Der Schutz vor politischer Verfolgung und weltweite Migration – Inhalt und Grenzen der Arbeit des Bundesamtes, in: Asylpraxis. Schriftenreihe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge:, 2. Aufl., Bd. 2 (2001) S. 13–65 (17), ISBN 3-9805881-1-4)</ref> Die Neufassung des Asylrechts war vor dem Hintergrund des starken Anstiegs der Asylbewerber auf circa 440.000 Personen im Jahr 1992 notwendig geworden.<ref name="BAMF" /> Durch die Neufassung des Art. 16a wurde die Inanspruchnahme des weiterhin grundsätzlich gewährten Asylrechts stark eingeschränkt und nach Auffassung von Kritikern weitgehend unmöglich.<ref>Volker Epping: Grundrechte, Verlag Springer, Heidelberg, 2004, ISBN 978-3-642-01446-8, S. 433 f.</ref> Nach Ansicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hingegen stellte der Asylkompromiss sicher, auch zukünftig Schutz „für wirklich politisch verfolgte Ausländer“ zu bieten.<ref name="BAMF">Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylkompromiss garantiert Schutz für politisch Verfolgte. Grundgesetzänderung soll Missbrauch des Asylrechts verhindern, vom 14. Januar 2011, abgerufen am 27. September 2012</ref> Für die Bundestagswahl 1994 verabschiedeten die Unionsparteien ein Wahlprogramm mit dem Vorhaben, Ausländerkriminalität und illegale Zuwanderung zu bekämpfen, die überwiegend mit Verstößen gegen das Asylrecht in Verbindung gebracht wurden.<ref name="tietze" />

Bericht der Unabhängigen Kommission Zuwanderung des deutschen Innenministeriums

Die vom deutschen Bundesministerium des Innern im Jahr 2000 eingesetzte Unabhängige Kommission Zuwanderung bezeichnete in ihrem Abschlussbericht den Begriff Asylmissbrauch als „ethisch begründetes Negativurteil“. Der Begriff sei mehrdeutig und gleichermaßen dazu geeignet, Asylbewerber, die nicht als politisch Verfolgte anerkannt wurden, abzuwerten, oder „bestimmte missbilligenswerte Verhaltensweisen“ von Asylbewerbern zutreffend zu charakterisieren. Die Kommission kam zum Schluss, dass der Begriff in der „öffentlichen und veröffentlichten Meinung sehr verbreitet, und – richtig gebraucht – auf eine durchaus existierende Problematik hinweist“. Ein undifferenzierter Gebrauch hingegen mache die Vokabel zum „inhaltsleeren ‚Kampfbegriff‘, der denen nützt, die sich tatsächlich missbräuchlich verhalten“. Entscheidend sei der differenzierte Gebrauch des Ausdrucks.

Abgelehnte Asylanträge dürften nicht notwendig als Kennzeichen von Asylmissbrauch gewertet werden, da Asylsuchende durchaus in gutem Glauben davon ausgehen könnten, asylberechtigt zu sein, obwohl dies im späteren Verfahren abschlägig entschieden wird. Insbesondere handle auch nicht per se missbräuchlich, wer „ein Asylverfahren betreibt, um sich und seine Familie aus wirtschaftlicher Armut zu befreien“.

Die Kommission bezog sich im Wesentlichen auf das Asylverfahrensgesetz und definierte tatsächlichen Missbrauch des Asylrechts anhand folgender Kategorien:

„Es handelt sich um Fälle, in denen ein unberechtigter Aufenthalt dadurch angestrebt bzw. gesichert werden soll, dass

  • die Rechts- und Verfahrensgarantien des Asyl- und Ausländerrechts hierzu zweckentfremdet werden bzw.
  • der Ausreisepflicht nicht nachgekommen und eine Abschiebung durch die Antragsteller selbst vereitelt wird.“

Auch, wer einreist ohne verfolgt worden zu sein und sich „erst in Deutschland allein deshalb exilpolitisch betätigt, um mittels einer bewusst herbeigeführten Verfolgungsgefahr ein Abschiebungshindernis zu erzwingen“, handle demnach missbräuchlich. Die Vernichtung von Passdokumenten zur Identitätsverschleierung, Vortäuschung von Krankheiten und das Stellen von Folgeanträgen allein zum Zwecke der Aufenthaltsverlängerung werden als Asylmissbrauch bewertet.<ref>Bericht der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Zuwanderung gestalten. Integration fördern (Memento vom 23. August 2012 im Internet Archive; PDF), S. 145 f.</ref>

Debatte 2012

Im Oktober 2012 warnten Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) vor „Asylmissbrauch“ durch serbische und mazedonische Antragsteller, insbesondere Roma, und forderten die Wiedereinführung der 2009 aufgehobenen Visums­pflicht für Angehörige dieser Staaten. Asylanträge aus beiden Ländern waren seitdem sprunghaft angestiegen. Die Anerkennungsquote lag im September 2012 bei null Prozent.<ref>Die Welt: Flüchtlinge. Immer mehr Asylbewerber kommen aus Serbien, vom 12. Oktober 2012, abgerufen am 12. Oktober 2012</ref><ref>Die Welt: Minister Rhein sieht "Asylmissbrauch" bei den Roma, vom 9. Oktober 2012, abgerufen am 12. Oktober 2012</ref>

In einer gemeinsamen Erklärung reagierten Roma-Verbände und Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl im Oktober 2012 auf den pauschalen Vorwurf des „Asylmissbrauchs“ gegenüber den Asylsuchenden. Roma und andere Minderheiten würden in Serbien und Mazedonien massiv diskriminiert.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Gemeinsame Erklärung von Roma- und Flüchtlingsorganisationen zur Debatte um angeblichen Asylmissbrauch (Memento des Vorlage:IconExternal vom 2. November 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.proasyl.de. Presseerklärung Pro Asyl vom 16. Oktober 2012.</ref>

In einer Infobroschüre „Das deutsche Asylverfahren – ausführlich erklärt“ begründet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asylrechtsänderung 1993: „Das damals kontinuierlich steigende Asylbewerberaufkommen gipfelte im Jahr 1992 in über 400.000 Asylbewerbern, von denen der weitaus größte Anteil den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigte.“ Auf eine Nachfrage des „Migazin“, welche Daten diese Aussage denn stützten, äußerte ein Mitarbeiter der zuständigen BAMF-Abteilung, das wisse er auch nicht.<ref>"Auf NPD-Niveau" Migazin 14. November 2012</ref> Die Linke im Bundestag wies darauf hin, dass die amtliche Statistik vor 20 Jahren das zerfallende Jugoslawien als Hauptherkunftsland der Flüchtlinge auswies, und Flucht vor Bürgerkriegen damals kein in Deutschland anerkannter Fluchtgrund war. Pro Asyl bezeichnete die Zahl 400.000 der Einschätzung der Organisation als deutlich zu hoch, da die Statistik damals zwischen Erstanträgen und Asylfolgeanträgen nicht unterschieden habe, und geht für 1992 von tatsächlich nur 270.000 bis 280.000 asylsuchenden Flüchtlingen (Erstanträgen) aus.<ref>"Bundesamt für Migration schmäht Asylbewerber" Der Tagesspiegel vom 28. November 2012.</ref>

Politischer Diskurs in Österreich

In Österreich wurde der Begriff Asylmissbrauch von Seiten der FPÖ, der ÖVP und der SPÖ in der politischen Rhetorik benutzt. Bei der Bildung der Koalitionsregierung Schüssel I im Jahr 2000 formulierten ÖVP und FPÖ in ihrem Regierungsprogramm unter anderem als Ziel die „Schaffung von europäischen Grundlagen zur Vermeidung des Asylmissbrauchs (EURODAC)“.<ref>Der Spiegel: Das ÖVP/FPÖ-Regierungsprogramm, 4. Februar 2000</ref> Bei der Beschlussfassung zum Asylgesetz 2003 begründete die ÖVP Verschärfungen wie die Einschränkung von Berufungsrechten damit, dass „Asylmissbrauch verhindert“ werden soll.<ref>Andrea Götzelmann: Wer macht Asylpolitik? AkteurInnen und ihre Strategien in der österreichischen Asylgesetzgebung, Lit-Verlag, Wien, 2010, ISBN 978-3-643-50093-9, S. 50, 52, 101</ref>

Das BZÖ veröffentlichte 2007 ein Plakat, auf dem unter der Überschrift „Wir säubern Graz!“ zwei Straßenfeger vor dem Rathaus der Stadt abgebildet waren, die vier Müllberge beseitigten: „Asylmissbrauch“, „Ausländerkriminalität“, „Bettlerunwesen“ und „Parteienfilz“. Die Partei nutzte dabei nationalsozialistische Motive und Symbolik.<ref>Ruth Wodak und Katharina Köhler: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Wer oder was ist »fremd«? Diskurshistorische Analyse fremdenfeindlicher Rhetorik in Österreich (Memento des Vorlage:IconExternal vom 2. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/eprints.lancs.ac.uk (PDF; 3,4 MB). In: Sozialwissenschaftliche Studien 50, Nr. 1, 2010, 33–55.</ref><ref name="wagner">Anselm Wagner: „Wir säubern Graz!“ Zum Motiv des Straßenkehrers in der politischen Bildpropaganda. In: Abfallmoderne: zu den Schmutzrändern der Kultur. Lit, Wien 2010, S. 271–274, ISBN 978-3-643-50117-2.</ref> Ein Ergebnis des rechten Diskurses in öffentlichen Debatten ist, dass Asyl zunehmend mit „Missbrauch“ assoziiert wird und eine negative Bedeutung angenommen hat.<ref name="wagner" />

Rechtliche Dimension des Begriffs (Deutschland)

Deutsches Grundgesetz

Art. 18 des Grundgesetzes erklärt, dass ein Missbrauch des Asylrechts „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ zu seiner Verwirkung führe.<ref>Artikel 18 des Grundgesetzes.</ref> Eine solche Verwirkung wurde bislang durch das Bundesverfassungsgericht noch nicht ausgesprochen.<ref>Peter Zimmermann: Der Grundsatz der Familieneinheit im Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz. Duncker und Humblot, Berlin 1991, ISBN 3-428-07054-2 (= Schriften zum europäischen Recht, Band 6: zugleich Dissertation an der Universität Köln 1990), S. 33.</ref>

Asylgesetz

§ 84 Asylgesetz (AsylG) (Bezeichnung bis 23. Oktober 2015: AsylVfG) stellt die Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung unter Strafe. Missbräuchlich ist es danach, unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen, um eine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung internationalen Schutzes zu ermöglichen. Die Strafandrohung gilt jedoch ausdrücklich nicht für den Antragsteller.

Literatur

  • Heinz Bonfadelli: Die Darstellung ethnischer Minderheiten in den Massenmedien. In: Heinz Bonfadelli und Heinz Moser (Hrsg.): Medien und Migration: Europa als multikultureller Raum? VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, S. 95–116, ISBN 978-3-531-15129-8.

Einzelnachweise

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