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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

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Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ist das Landesarbeitsgericht (LAG) des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Seit 2017 steht Marlies Heimann als Präsidentin an der Spitze des Gerichtes.

Gerichtssitz und -bezirk

Das LAG hat seinen Sitz in Kiel.<ref>§ 54 Abs. 1, S. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.</ref> Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.<ref>§ 54 Abs. 2 LJG.</ref>

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926<ref>RGBl. I S. 507</ref> wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Kiel entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Kiel als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Kiel. Dem Landesarbeitsgericht waren die Arbeitsgerichte Flensburg, Husum, Kiel, Neumünster, Oldenburg (Holstein), Rendsburg, Westerland und Wyk zugeordnet.<ref>Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 116), Digitalisat</ref>

Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde das Landesarbeitsgericht Altona aufgehoben und ein neues Landesarbeitsgericht Lübeck geschaffen, dem die Arbeitsgerichte Ahrensburg, Lübeck, Oldenburg (Holstein) und Ratzeburg zugeordnet wurden.<ref name="rgbl_1937__312">Gesetz über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937, RGBl. I S. 312.</ref>

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Hierbei wurde für ganz Schleswig-Holstein nur ein Landesarbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Sitz bis Mai 1947 in Rendsburg und dann in Kiel gebildet. Diesem waren zunächst die Arbeitsgerichte Elmshorn, Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck, Neumünster, Bad Oldesloe, Rendsburg und Schleswig nachgeordnet.<ref>Werner Kind-Krüger: Der Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein nach 1945, Digitalisat</ref>

Gerichtsgebäude

Das LAG befindet sich in der Deliusstraße 22, im Gerichtshaus, in dem auch das Amtsgericht Kiel und das Arbeitsgericht Kiel untergebracht sind.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
  • ArbG Flensburg
  • ArbG Elmshorn
  • ArbG Neumünster
  • ArbG Kiel
  • ArbG Lübeck
  • Dem LAG ist das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Arbeitsgerichte Elmshorn, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.

    Leitung

    Siehe auch

    Weblinks

    Einzelnachweise

    <references />

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    Koordinaten: 54° 19′ 7″ N, 10° 7′ 14,2″ O

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