Arbeitsgericht Neumünster
Das Arbeitsgericht Neumünster ist ein Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
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Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Neumünster.<ref>§ 53 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.</ref>
Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die kreisfreie Stadt Neumünster und den Kreis Segeberg.<ref>§ 53 Abs. 2 Nr. 5 LJG.</ref> Er ist ungefähr 1420 km2 groß. In ihm leben etwa 352.000 Einwohner.<ref>Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. Februar 2018.</ref>
Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken plante im Herbst 2024, Teile der Fachgerichtsbarkeit an einem Ort zu konzentrieren. Alle Arbeits- und Sozialgerichte in der Fläche würden dazu geschlossen und an einem noch zu bestimmenden Standort zusammengezogen. Es gäbe bei den Gerichtsgebäuden einen erheblichen Sanierungsstau, zudem sei es schwierig, die Organisationseinheiten personell aufrechtzuerhalten.<ref>www.lto.de, „Schleswig-Holstein schließt alle Arbeits- und Sozialgerichte“, 25. September 2024, abgerufen am 4. Oktober 2024</ref>
Gerichtsgebäude
Das Gericht hat seinen Sitz in der Gartenstraße 24 im Kösterkontorhaus.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht ist das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein übergeordnet, das seinen Sitz in Kiel hat. Im weiteren Rechtszug übergeordnet ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, bis 1999 in Kassel.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926<ref>RGBl. I S. 507</ref> wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Kiel entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Kiel als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Kiel. In Neumünster entstand das Arbeitsgericht Neumünster. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Bad Bramstedt, Neumünster und Segeberg. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.<ref>Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 111), Digitalisat</ref>
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Bei den Beratungen über die Umsetzung wurde als Maßstab gewählt, dass die Bezirke der Arbeitsgerichte denen der Arbeitsämter entsprechen sollten. Danach wurde das Arbeitsgericht Neumünster neu gebildet.<ref>Werner Kind-Krüger: Der Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein nach 1945. Digitalisat</ref>
Richter
- Willy Moritz, Vorsitzender des Arbeitsgerichtes 1946 bis 1952
- Ulf Kortstock, ab April 2021 Arbeitsgericht Neumünster, vom 1. Mai 2021 bis 31. Juli 2023 Direktor des Arbeitsgerichtes
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Arbeitsgerichtes Neumünster. Abgerufen am 5. März 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichtes Neumünster. Abgerufen am 5. März 2018.
Einzelnachweise
<references />
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Elmshorn |
Flensburg |
Kiel |
Lübeck |
Neumünster
Ehemalige Arbeitsgerichte: Ahrensburg |
Heide |
Husum |
Rendsburg |
Schleswig
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