Generalapotheker
| Generalapotheker | |
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| Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger. Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger. Dienstgradabzeichen<ref name="ZDV2008">Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (web.archive.org [PDF; 3,3 MB; abgerufen am 5. November 2021] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).</ref><ref group="A">Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.</ref> | |
| Dienstgradgruppe | Generale<ref name="SG">Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).</ref> |
| NATO-Rangcode | OF-6<ref name="STANAG">Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014] Englisch).</ref> |
| Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Generalapotheker |
| Dienstgrad Marine | –<ref name="BPräsUnifAnO">Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten (BPräsUnifAnO). 14. Juli 1978 (PDF – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).</ref> |
| Abkürzung (in Listen) | GenAp (GAP)<ref name="Abkrz">Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (PDF – Stand 17. September 1999).</ref> |
| Besoldungsgruppe | B 6 nach BBesO<ref name="BBesO">Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).</ref> |
Der Generalapotheker ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr. Generalapotheker sind Sanitätsoffiziere, staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker und approbierte Apotheker. Der Dienstgrad wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten<ref name="BPräsUnifAnO" /> auf Grundlage des Soldatengesetzes<ref>Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (PDF [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).</ref> festgesetzt.
Ernennungen
Ernennungen zum Generalapotheker erfolgen derzeit im fachlichen Strang der Wehrpharmazie nicht, jedoch gelten alle gesetzlichen Bestimmungen für die Beförderung zum Generalapotheker unverändert fort, da Oberstapotheker außerhalb ihrer fachlichen Verwendung auf einem entsprechenden Dienstposten zum Generalapotheker befördert werden können. Generalapotheker a. D. führen ihren Dienstgrad fort. Für die Ernennung zum Generalapotheker oder die Einstellung mit diesem Dienstgrad gelten dieselben gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen beispielsweise hinsichtlich Mindestdienstzeit, Laufbahnzugehörigkeit, und Dienstverhältnis wie bei Generalärzten. Statt einer Approbation als Arzt oder Zahnarzt ist die Approbation als Apotheker und die staatliche Prüfung zum Lebensmittelchemiker Voraussetzung. Bei einer Einstellung als Generalapotheker ist abweichend statt einer Zulassung als Gebiets- oder Facharzt die Qualifikation zum Fachapotheker gefordert.<ref name="SLV">Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).</ref><ref name="Anlage">Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere</ref><ref name="20/7">Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />PDF ( vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).</ref><ref group="A">ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)</ref>
Dienststellungen
Zuletzt führte in der Regel der Inspizient Wehrpharmazie, höchster Fachvorgesetzter im Fachgebiet Wehrpharmazie, den Dienstgrad Generalapotheker. Seit 2013 wird dieser Posten durch einen Oberstapotheker (bzw. Flottenapotheker) besetzt. Generalapotheker können somit derzeit nur außerhalb des Bereichs der Wehrpharmazie in diesen Dienstgrad befördert werden.<ref>„Unverändert gilt: Effektivität und Robustheit bleiben handlungsleitend!“ In: Wehrmedizin und Wehrpharmazie. CPM Verlag, 31. März 2025, abgerufen am 21. August 2025.</ref>
Dienstgradabzeichen
schlaufen für Feldanzug der Heeresuniformträger<ref group="A">Die neben der Aufschiebeschlaufe abgebildete Flachlitze in Waffenfarbe gibt die Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Generale an. Neben der hier auf den Schulterklappe aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufe für die Feldbluse der Heeresuniformträger im fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.</ref><ref name="ZDV2008" />
Das Dienstgradabzeichen für Generalapotheker entspricht im Wesentlichen dem für Generalärzte. Zur Unterscheidung der Generalapotheker dient ein Laufbahnabzeichen in Form eines abgewandelten Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Apotheker über einer Apothekerschale in doppelter Windung (um einen nicht dargestellten bzw. gedachten Stab).<ref name="BPräsUnifAnO" /><ref name="ZDV2008" />
Geschichte
Der Dienstgrad wurde mit der sechsten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 neu geschaffen.<ref name="BPräsUnifAnO66">Bundespräsident Heinrich Lübke et al.: Sechste Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1966, 20 vom 13.5.1966. Bonn 5. Mai 1966, S. 325 ff. (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).</ref>
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Sonstiges
Hinsichtlich Befehlsgewalt in truppendienstlicher und fachlicher Hinsicht im Sinne der Vorgesetztenverordnung<ref name="VorgV">Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).</ref> und Wehrdisziplinarordnung<ref>Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).</ref>, hinsichtlich äquivalenter, nach- und übergeordneter Dienstgrade im Sinne der ZDv 14/5<ref name="SG" /> und hinsichtlich der Besoldung<ref name="BBesO" /> sind im Übrigen Generalapotheker dem Generalarzt gleichgestellt. Den Dienstgrad Generalapotheker führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger; einen äquivalenten Dienstgrad für Marineuniformträger sieht die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten nicht vor.<ref name="BPräsUnifAnO" /><ref group="A">Es gibt also keinen Dienstgrad „Admiralapotheker“. Der höchste Dienstgrad für Marineuniformträger war also immer schon der Flottenapotheker.</ref> In der nach der Soldatenlaufbahnverordnung und ZDv 20/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge ist der vorangehende Dienstgrad der Oberstapotheker.<ref name="SLV" /><ref name="20/7" /><ref name="SG" /> Für Sanitätsoffiziere der Fachrichtung Wehrpharmazie war der Generalapotheker vor dem Jahr 2013 der höchste zu erreichende Dienstgrad; die Beförderung in einen ranghöheren Dienstgrad erfolgte also nicht.
| Datei:Bundeswehr Kreuz Black.svg Offizierdienstgrad | ||
| Niedrigerer Dienstgrad<ref name="SGBOX">Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).</ref> | Höherer Dienstgrad<ref name="SGBOX"/> | |
| Oberst Kapitän zur See Oberstarzt Oberstapotheker Oberstveterinär Flottenarzt Flottenapotheker |
Brigadegeneral Flottillenadmiral Generalarzt Generalapotheker n.v. Admiralarzt n.v. |
Generalmajor Konteradmiral Generalstabsarzt n.v. n.v. Admiralstabsarzt n.v. |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden. | ||
Anmerkungen
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Einzelnachweise
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