Inspizient Wehrpharmazie der Bundeswehr
Vorlage:Hinweisbaustein Der Inspizient Wehrpharmazie der Bundeswehr (InspizWehrpharmBw) inspiziert im Auftrag des Befehlshabers des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr (bis 2024: Inspekteur des Sanitätsdienstes) Sanitätsdienststellen und -einrichtungen.<ref>Kurz vorgestellt: Das Kommando Sanitätsdienst. In: sanitaetsdienst-bundeswehr.de. 5. November 2012, abgerufen am 8. Oktober 2014.</ref>
Die Funktion des InspizWehrpharmBw hieß zuvor Inspizient Pharmazie und Sanitätsmaterial der Bundeswehr (InspizPharm/SanMatBw) und wurde mit heutiger Bezeichnung erstmals im Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. Juni 1984 definiert.<ref>Carsten Gerd Dirks, Fritz Krafft: Wehrpharmazie im Nachkriegs-Deutschland. In: Pharmazeutische Zeitung, 28. Januar 2002.</ref> Sie wurde bis 2025 wahrgenommen durch den Unterabteilungsleiter V im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr.<ref>Knut Klein: In der Wehrpharmazie endete eine Ära. In: Die Bundeswehr. Nr. 12, 2013, S. 49.</ref>
In seiner Funktion als Inspizient berät er in fachlichen Angelegenheiten der Wehrpharmazie den Inspekteur sowie die General-/Admiralärzte der militärischen Organisationsbereiche sowie bis 2025 den Kommandoarzt des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr. Ebenso ist er für die aufsichtsbehördliche Überwachung der Bundeswehrapotheken zuständig.
Dienstposteninhaber
Einzelnachweise
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