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Taxigewerbe in Berlin

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Datei:Taxis at EDDT-(jha).jpg
Taxistand am Flughafen Tegel, 2007
Datei:Bundesarchiv Bild 183-45477-0001, Berlin, S-Bahnhof Friedrichstraße, Taxistand.jpg
Taxistand am Reichstagsufer am Bahnhof Friedrichstraße, 1957

Das Berliner Taxigewerbe besteht aus 5.596 konzessionierten Taxis (Stand: November 2023) und 1.808 Unternehmen im Taxigewerbe.<ref>Statistik des LABO. Abgerufen am 9. März 2026.</ref> Damit hat Berlin unter anderem Deutschlands größte Taxiflotte und eine überdurchschnittliche Taxidichte pro Einwohner.

Taxizentralen

Taxizentralen besitzen in der Regel keine eigenen Fahrzeuge, so auch die Zentralen in Berlin. Sie vermitteln die angenommenen Aufträge an ein Fahrzeug, wenn der Unternehmer einen Funkvertrag mit der Zentrale abgeschlossen hat. Die Taxizentralen sind neben den Behörden auch Anlaufstellen für Fundsachen und Beschwerden über Taxifahrer.

Während sich die Auftragslage insgesamt wenig veränderte, stieg in den vergangenen Jahren der Anteil der Fahrten, die über eine Funkzentrale bestellt wurden.

Die größte Berliner Taxizentrale ist Taxi Berlin, eine Funkzentralen-Gemeinschaft aus Taxifunk Berlin, Würfelfunk, Cityfunk und Quality Taxi. Mit über 5500 Fahrzeugen<ref>Taxi Berlin (Startseite). Abgerufen am 15. März 2014.</ref> ist sie die mit Abstand größte Taxizentrale Deutschlands. Zweitgrößte Berliner Zentrale ist die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (kurz: WBT), die nach eigenen Angaben über rund 2000 angeschlossene Fahrzeuge verfügt.<ref>Über uns – Die Flotte. WBT Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG, abgerufen am 15. Mai 2011.</ref>

Alle Fahrzeuge von Taxi Berlin werden per Datenfunk vermittelt und sind dafür entweder mit einem PDA oder einem fest eingebauten digitalen Vermittlungsgerät ausgestattet. Die Fahrzeuge der WBT werden noch überwiegend per Sprachfunk vermittelt. Beide Zentralen verwenden das Flottenmanagement-System Austrosoft FMS.

Datei:Taxiruf-Berlin.jpg
Taxi-Rufsäule am Axel-Springer-Haus, 2011

Die WBT betreibt die 145 Berliner Taxi-Rufsäulen.<ref>Rufsäulen nach Stadtbezirk finden. WBT eG, abgerufen am 29. März 2012.</ref> Jede Rufsäule hat eine eigene Telefonnummer. Wählt man die Nummer der nächstgelegenen Rufsäule, kann man den dort eventuell wartenden Fahrer zu sich bestellen. Im Jahr 2006 schrieb die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin einen Antrag, da die WBT Gebühren verlange, „ohne [in] nachvollziehbarer Weise abzurechnen“.<ref>Martin Lindner, Klaus-Peter von Lüdeke (FDP-Fraktion): Für einen fairen Taxi-Rufsäulen-Betrieb. Drucksache 15/5180. In: 15. Wahlperiode. Abgeordnetenhaus von Berlin, 31. Mai 2006 (parlament-berlin.de [PDF; 21 kB; abgerufen am 29. März 2012]).</ref> Die Zahl und Bedeutung der Rufsäulen hat durch die Verbreitung von Handys und der automatischen Vermittlung abgenommen.

Der SonderFahrDienst (SFD) für Menschen mit Behinderungen ist ein subventionierter Fahrdienst des Landes Berlin, er wird mit Fahrzeugen der WBT durchgeführt.<ref>SonderFahrDienst SFD. Versorgungsamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), abgerufen am 18. Februar 2015.</ref>

Die Zentrale Taxi Berlin kooperiert mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Seit 2010 gibt es die Möglichkeit für Ersatzverkehr mit Taxis, die Fahrt ist in den von der BVG gerufenen Großraumtaxis mit dem Hinweis „Ersatzverkehr im Auftrag der BVG“ kostenlos.<ref>BVG-Kunden dürfen jetzt auch Taxi fahren. In: Berliner Morgenpost. 9. September 2010, abgerufen am 18. Februar 2015.</ref> Die Fahrgäste können jedoch nicht selbst ein Taxi bestellen. Seit 2015 kann man mit der BVG-App ein Taxi von Taxi Berlin bestellen.<ref>Dietmar Fund: Berliner Verkehrsbetriebe integrieren Taxis in ihre App. In: taxi heute. 9. Februar 2015, abgerufen am 18. Februar 2015.</ref>

Verbände

In Berlin gibt es vier Verbände für Taxiunternehmer: die Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. (kurz: Innung), TaxiDeutschland – Landesverband Berlin e. V. (ehemals: TVD), den Taxiverband Berlin Brandenburg e. V. (TVB) und die Berliner Taxivereinigung e. V. (BTV).

Wiederkehrende Forderungen der Verbände beschäftigen sich mit Schwarzarbeit, den Problemen um den Flughafen Berlin Brandenburg (siehe: Abschnitt Flughafenverkehr), der Zahl der Taxis und dem Taxitarif. Die Berliner Taxivereinigung tritt beispielsweise für eine Liberalisierung der Tarife und eine zusätzliche Ausbildung der Taxifahrer unabhängig von der Ortskunde ein.<ref>Welche Ziele hat die BTV? Berliner Taxivereinigung e. V., archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 18. Oktober 2011; abgerufen am 19. Mai 2011.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.berliner-taxi-vereinigung.de</ref> TaxiDeutschland – Landesverband Berlin fordert eine Begrenzung der Taxikonzessionen, zusätzliche Ausbildung der Fahrer sowie eine Farbfreigabe und veränderte Regeln zur Werbung.<ref>Der Verband. TaxiDeutschland – Landesverband Berlin e. V., abgerufen am 19. Mai 2011.</ref>

Zahl der Taxis in Berlin

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Quellen:<ref name="StrukturdatenBZP">Zahlen über den Taxi- und Mietwagenverkehr. (PDF; 926 kB) Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e. V. (BZP), 22. Oktober 2015, S. 90, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 17. April 2016; abgerufen am 2. Mai 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bzp.org</ref>, zu 2012:<ref>Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Bericht über die Sondererhebung zum Taxen- und Mietwagenverkehr, Stand: 31. Dezember 2012. 30. Oktober 2013 (bmvi.de [PDF]).</ref> zu 2014:<ref name="labo-2014-03">Auskunft des LABO Berlin im März 2014</ref> vor 1990: nur West-Berlin

Geschichte

Datei:Bundesarchiv Bild 183-J0716-500-003, Berlin, erste Kraftdroschke.jpg
Die erste Berliner Kraftdroschke, 1899

Anfänge

Die im frühen 17. Jahrhundert in Paris eingeführten Sänften – „Portechaise“ genannt – kamen Ende des Jahrhunderts durch Friedrich Wilhelm von Brandenburg nach Berlin.

Mit der Verbesserung der Straßen verbreiteten sich im 18. Jahrhundert die Pferdedroschken. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatte Alexander Mortier in Berlin ein Monopol darauf. Die Qualität und Zahl der Fahrzeuge, sowie die Arbeitsbedingungen für Mensch und Tier veränderten sich immer wieder stark, zwischenzeitlich gab es in der Stadt gar keine Droschken mehr.<ref name="PlanetWissen">Christiane Tovar: Taxi – Chauffeur für alle Fälle. In: Planet Wissen. WDR / SWR / BR-alpha, 1. Juni 2009, abgerufen am 2. April 2012.</ref>

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts kamen die ersten Automobile auf. 1896 war Berlin die erste Stadt, die einen Taxameter vorschrieb. Im Jahr 1911 gab es in Berlin 2.000 Taxis,<ref name="PlanetWissen" /> rund fünfzig Jahre später waren es in West-Berlin 1.172<ref name="StrukturdatenBZP" /> (siehe: Abschnitt Zahl der Taxis in Berlin). Elli Blarr begann im Jahr 1929 in Berlin ihre Arbeit als erste Taxifahrerin Deutschlands.

Teilung und Wiedervereinigung

Die Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. wurde 1956 in ihrer heutigen Form gegründet, Vorläufervereine gab es allerdings bereits seit 1900.<ref>Wolfgang Wruck: Zur Geschichte der Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. Innung des Berliner Taxigewerbes e. V., archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 19. Januar 2014; abgerufen am 15. Mai 2011.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.taxiinnung.org</ref>

Die erste Taxizentrale in West-Berlin – der Taxifunk Berlin eG (Ackermann-Funk) mit der Telefonnummer 6902 – wurde im September 1959 in Betrieb genommen. Im Jahr 1968 kam eine weitere genossenschaftliche Zentrale hinzu: der Würfelfunk, der 2005 in eine kleine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde.<ref>Amtsgericht Charlottenburg, Neueintragung vom 2. August 2005: Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG</ref>

Anfangs waren Taxis in Deutschland schwarz, auch in der DDR, später gab es keine farbliche Festlegung mehr. 1971 wurde in der damaligen Bundesrepublik die Farbe Hellelfenbein (RAL 1015) für Taxis vorgeschrieben (§ 26 BOKraft). Dies gilt in Berlin nach wie vor, in sechs anderen Bundesländern jedoch nicht mehr.<ref>Das sind Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, laut <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Taxi mit Totalbranding. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 14. Juli 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.planusblog.de In: Planusblog. Veröffentlicht am 18. August 2008. Abruf am 29. März 2012.</ref>

Ein typisches Taxi-Modell in der DDR war der GAZ-24 Wolga. In West-Berlin waren die Mercedes-Baureihen /8 und 123 weit verbreitet. Nach 1990 stieg die Vielfalt der verwendeten Marken und Modelle (siehe Abschnitt Strukturdaten), bis hin zu Exoten wie dem „London Taxi“ (LTI TX4).<ref>London Taxi LTI TX4: Brit-Exil in Berlin. In: Stern. 26. Juni 2007, abgerufen am 8. August 2013.</ref>

Im April 1975 wurde die Taxi-Vermittlung Cityfunk in West-Berlin gegründet. Der Cityfunk ging aus der 1966 gegründeten Mietwagen-Vermittlung ISAR-Funk hervor. Ebenfalls 1975 wurde der Taxi Verband Berlin Brandenburg e. V. (TVB, damals noch ohne Brandenburg im Namen) gegründet.<ref>Herzlich willkommen beim TVB. Taxi Verband Berlin Brandenburg e. V., archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 22. Oktober 2011; abgerufen am 19. Mai 2011.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.taxiverband-berlin.de</ref>

Datei:GAZ-24-10 "Volga" as Berlin taxi in 1989.jpg
Ost-Berliner Taxi (GAZ-24 Wolga) bei der ersten Fahrt nach dem Mauerfall nach West-Berlin, Ende Dezember 1989

Taxis und Vermittlung waren im Osten, mit wenigen Ausnahmen,<ref>Mercedes statt Wolga. In: Der Spiegel. Nr. 8, 1990, S. 124 (online).</ref> im VEB Taxi organisiert, der dem VEB Kombinat Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) unterstand. Der VEB Taxi betrieb auch in Prenzlauer Berg die einzige Fahrschule Ost-Berlins.

Während des Kalten Kriegs waren Taxis ein wesentlich wichtigeres Verkehrsmittel für die Westberliner Bevölkerung, da die öffentlichen Verkehrsmittel deutlich schlechter ausgebaut waren als nach 1990 und teilweise sogar schlechter als vor dem Zweiten Weltkrieg (siehe beispielsweise: Zweiter Reichsbahnerstreik 1980).

Da es in der DDR insgesamt nur wenige Fahrzeuge gab, waren auch Taxis Mangelware. Dies führte teilweise zu langen Warteschlangen von Fahrgästen an den Taxihalteplätzen, was das Fahren zu einem einträglichen Geschäft machte. Die zahlreichen inoffiziellen „Schwarz-Taxis“ versuchten dabei möglichst den offiziellen Taxis nicht in die Quere zu kommen und verlangten keinen Fahrpreis von den Fahrgästen, die dann zahlten, was ihnen angemessen erschien.<ref name="Widerstand-mit-Taxameter">Ewald König: Widerstand mit Taxameter. In: EurActiv. 6. Oktober 2009, abgerufen am 10. August 2013.</ref><ref>Schwarztaxi. In: 40-Jahre-DDR.de. 8. September 2007, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 30. September 2013; abgerufen am 10. August 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.40-jahre-ddr.de</ref> Am 40. Jahrestag der DDR, dem 7. Oktober 1989, demonstrierten zehntausende Menschen gegen die DDR-Diktatur (Näheres siehe: Chronik der DDR). Die DDR-Führung reagierte mit brutaler Unterdrückung und Massenverhaftungen, weshalb viele Ost-Fahrer Adressen der SED und staatlicher Organe boykottierten.<ref name="Widerstand-mit-Taxameter" /> Die wirtschaftliche Lage der West-Berliner Fahrer war gut, unter anderem aufgrund der Berlinzulage und niedriger Treibstoffkosten: So lag der Ölpreis inflationsbereinigt vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Ölkrise 1973 deutlich unter 40 US-Dollar pro Barrel (2011/2012: durchschnittlich über 100 US-Dollar pro Barrel). Viele Studenten arbeiteten als Taxifahrer.<ref name="MoPoMauerfall" /> Nach 1990 sank der Verdienst<ref>Julia Haak: Ein Fünfer pro Stunde. In: Berliner Zeitung. 9. Juli 2013, abgerufen am 8. August 2013.</ref> und der Anteil von Geringqualifizierten und Migranten unter den Fahrern stieg.

Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde allen Taxifahrern in beiden Teilen Berlins ohne zusätzliche Prüfung das Fahren im gesamten Stadtgebiet gestattet,<ref name="MoPoMauerfall">Sören Kittel: Was Taxifahrer einte und was sie trennte. Berliner Morgenpost, 1. November 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 8. April 2014; abgerufen am 5. April 2012 (hinter einer Paywall).</ref> obwohl sich die Fahrer in der jeweils anderen Hälfte kaum auskannten. Im Ostteil wurde Hellelfenbein ebenfalls die vorgeschriebene Taxi-Farbe.

Taxizentralen nach 1990

Im Jahr 1990 wurde aus dem VEB Taxi die Taxizentrale Taxiruf Spreefunk. Anfang 2000 wurde der Spreefunk mit dem West-Berliner Ackermann-Funk zusammengelegt. Damit entstand eine große Taxizentrale mit Abdeckung im gesamten Stadtgebiet: TaxiFunk Berlin. 2006 und 2007 entstand in Kooperation mit dem Würfelfunk, dem Cityfunk und der erst 2004 gegründeten Vermittlung Quality Taxi die Arbeitsgemeinschaft Berliner Taxizentralen, Taxi Berlin.

Im Anschluss wurde die Kommunikation zwischen den Zentralen und den Taxis schrittweise auf eine automatische Vermittlungstechnik per GPS und Internetverbindung umgestellt. Der Sprachfunk verlor seine Bedeutung für die Vermittlung, existiert aber weiterhin. Auch die Bestellung ist nun möglich, ohne mit einem Call-Center-Agent zu sprechen, beispielsweise per automatischer telefonischer Bestellung (Telebooking),<ref>Durch die Rufnummernübertragung eines Festnetzanschlusses wird dabei an die entsprechende Adresse ein Taxi bestellt. Die Adresse und Festnetz-Rufnummer müssen dafür bei der Funkzentrale gespeichert sein.</ref> Rufautomat (beispielsweise in Hotels), Internetbestellung oder Taxi-App.

Flughafenverkehr

Wie in anderen Städten auch, ist der Verkehr zum Flughafen in Berlin eine der wichtigsten Einnahmequellen für das Taxigewerbe. Für 2010 schätzte die Berliner Taxivereinigung den Umsatzanteil der Flughafenfahrten mit Hilfe von Zahlen der Berliner Flughafengesellschaft und des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) auf 30 Prozent.<ref>Wolfgang Jäschke, Richard Leipold: Berliner Flughäfen – Umsatzmotor für das Taxigewerbe? Berliner Taxivereinigung e. V., 9. September 2011, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 8. April 2014; abgerufen am 25. Juli 2012 (abgedruckt in RAL 1015 taxi news, Nr. 7, September 2011, S. 31–33).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.berliner-taxi-vereinigung.de</ref> Berliner Taxis dürfen sich jedoch nur in ihrem Pflichtfahrgebiet an einen Taxistand stellen.

Gesetze und Verordnungen

Datei:Zeichen 229 - Taxenstand, StVO 1994.svg
Zeichen 229 – Taxenstand

Für alle Taxis in Deutschland gelten unter anderem die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das bundesweite Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Fast alle Vorschriften der BOKraft dürfen durch die Bundesländer außer Kraft gesetzt werden (§ 43 BOKraft).

Einige Dinge – zum Beispiel der Taxi-Tarif – sind jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt (§ 51 PBefG), hierfür gibt es Verordnungen der Bundesländer und Kommunen. In Berlin sind das die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr (TaxTarifO) vom 10. Dezember 2010 und die Verordnung über den Verkehr mit Taxen (Taxenordnung, kurz: TaxO) vom 31. August 2004.

In Berlin gibt es keine Farbfreigabe (siehe Abschnitt Geschichte) und wie in Hamburg gibt es auch keine Zulassungsbeschränkung der Taxikonzessionen.<ref>Einkommensteuerrecht: Taxigewerbe: Schätzung und Benennungsverlangen. In: Urteil des Dritten Senats, 3 K 13/09. Finanzgericht Hamburg, 7. September 2010, abgerufen am 31. März 2012: „In Hamburg wird die Zahl der Taxikonzessionen, wie auch in Berlin, aber im Unterschied zu allen anderen deutschen Kommunen, nicht beschränkt.“</ref> Letzteres wäre laut § 13, Absatz 4 PBefG möglich, wenn „das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.“

Laut einem Senatsbeschluss vom 13. Januar 2015 müssen Berliner Taxis „mindestens drei verschiedene, im Geschäftszahlungsverkehr übliche Karten“ zur bargeldlosen Zahlung akzeptieren.<ref>Senat beschließt bargeldloses Zahlen in Berliner Taxen. Berlin.de, 13. Januar 2015, abgerufen am 18. Februar 2015.</ref>

Taxenordnung

Berliner Taxis dürfen nur an ausgeschilderten Taxiständen für Fahrgäste bereitgehalten werden, dies gilt nicht zwischen 20 und 6 Uhr und bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 3 TaxO). Den Fahrgästen steht die Wahl des Fahrzeugs frei (§ 4). Eine Abschrift beider Berliner Verordnungen muss neben einer Kurzfassung des Tarifs, Kartenmaterial und einer ausreichenden Anzahl von Fahrpreisquittungsvordrucken in jedem Taxi mitgeführt werden (§ 6). Jedes Taxi muss mindestens 180 Schichten von mindestens sechs Stunden Dauer im Jahr bereitgehalten werden (§ 7 TaxO).

Tarif

Beim Taxitarif gibt es in der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr in Berlin zwei Tarifstufen.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 6. Dezember 2005.] Taxi Berlin, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 4. Oktober 2016.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Der Kurzstreckenpauschaltarif, umgangssprachlich „Kurzstrecke“ genannt, gilt nur beim Heranwinken eines fahrenden Wagens und muss beim Einsteigen angesagt werden. Er berechtigt dann zur Fahrt bis zu zwei Kilometern – sollte die Fahrt länger werden, holt das Taxameter dann zum regulären Tarif auf (die Taxameter piepen beim Erreichen der Grenze und der Fahrgast kann entscheiden, ob er zum regulären Tarif weiterfahren möchte oder zum Pauschalpreis aussteigen möchte). Dieser spezielle „Winketarif“ ist einzigartig in Deutschland und ist unter nächtlichen Clubgängern so beliebt, dass Ideen zur Abschaffung nicht erfolgreich waren.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Streit um Taxi-Tarif in Berlin – Da haste mal vier Euro!] Süddeutsche Zeitung, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Der reguläre Fahrpreis staffelt sich nach einem Grundpreis beim Einsteigen und einem Kilometerpreis, der nach sieben Kilometern geringer wird. Der Fahrgast zahlt dabei immer den gleichen regulären Preis, egal ob er an einem Taxistand einsteigt, bei einer Taxizentrale einen Wagen zu sich ruft oder einen fahrenden Wagen heranwinkt. Darüber hinaus gibt es Gebühren für Wartezeit, mehr als vier Personen, bargeldlose Zahlung und sperrige Gepäckstücke.<ref name="berlin-de">Berlin.de – Taxi. Berlin.de – Das offizielle Hauptstadtportal, abgerufen am 15. Mai 2011.</ref>

Ortskundeprüfung

Jeder Taxifahrer benötigt einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (FzF, auch „P-Schein“). Um am Vermittlungssystem der Taxizentralen teilnehmen zu können, ist darüber hinaus ein Funkkurs erforderlich, der bei den Zentralen belegt werden kann.

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird in größeren Orten nur bei bestandener Ortskundeprüfung ausgestellt. Diese Prüfung wird in Berlin von DEKRA und TÜV abgenommen. Bis Ende 2014 wurde die Prüfung von den Taxiverbänden Taxi-Innung und TVB durchgeführt.<ref>Dietmar Fund: Berlin: Ortskundeprüfung wurde zu TÜV und Dekra verlagert. In: taxi heute. 24. November 2014, abgerufen am 18. Februar 2015.</ref> Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, in einem schriftlichen Test werden die Grundlagen und im mündlichen Teil Zielfahrten geprüft. Eine praktische Fahrprüfung oder über die Ortskunde hinausgehendes Wissen wird nicht verlangt.

Zu den Grundlagen in der schriftlichen Prüfung (50 Fragen nach dem Multiple-Choice-Prinzip an einem PC) gehört das Wissen der zwölf Berliner Bezirke und die Lage ihrer Nachbarbezirke sowie der 97 Ortsteile und einiger Siedlungen, ferner die Kenntnis, in welchem Bezirk der jeweilige Ortsteil bzw. in welchem Ortsteil die jeweilige Siedlung liegt. Darüber hinaus werden Angaben zu Plätzen, wichtigen Straßen, und Objekten wie Hotels, Krankenhäusern, Botschaften usw. verlangt. Die mündliche Prüfung besteht aus zwei bis drei Zielfahrten. Dabei werden Start und Ziel vorgegeben, die Strecke muss Straße für Straße mit Richtungsangaben aufgesagt und alle wichtigen Plätze auf der Strecke benannt werden. Bis Anfang 2015 konnten auch noch Zusatzfragen – wie die Seitenstraßen vom Kurfürstendamm, Unter den Linden oder der Friedrichstraße – gestellt werden, die allerdings aktuell entfallen. Aufgrund der extremen Vielzahl theoretisch möglicher Fahrstrecken, die der Prüfling beherrschen muss, gilt die Berliner Ortskundeprüfung als „eine der härtesten Europas“.<ref>Hannah Frühauf, Alexander Maier: Taxifahrt im Klassenzimmer. In: die tageszeitung. 7. November 2011, abgerufen am 8. August 2013.</ref>

Mit dem Spezialatlas zum Taxischein für Berlin existiert ein Kartenwerk, das sich speziell an zukünftige Berliner Taxifahrer wendet und auf die Eigenheiten der mündlichen Prüfung eingeht.<ref>Spezialatlas zum Taxischein für Berlin. Axel Rühle, abgerufen am 7. September 2012.</ref>

Prominente Taxifahrer

Bekannte (ehemalige) Berliner Taxifahrer sind unter anderem:

Berliner Taxifahrer in den Medien

Literatur

  • Robertha. Berliner Taxihandbuch. 2. Auflage. Robertha Verlag Christina Praus, 2010, ISBN 978-3-00-030078-3.
  • Hans Fallada: Der eiserne Gustav. 1938 (Roman über Gustav Hartmann).
  • Autorengruppe Taxi (Hrsg.): Taxi. Ein Lesebuch. Stattbuch-Verlag, Berlin 1984, ISBN 3-922778-06-2.

Film und Fernsehen

Filme:

Dokumentationen:

TV-Serien, deren Thema das Berliner Taxigewerbe ist:

  • Die schnelle Gerdi und die Hauptstadt, Folgen 1–6, ZDF, Berlin 2002, mit Senta Berger als Taxifahrerin
  • Michael Kessler: Berliner Nacht-Taxe. Die unverfälschten Geschichten der Nacht (= Btv. Nr. 538). Berliner Taschenbuch Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-8333-0538-2 (zur Serie mit Michael Kessler in vier Staffeln).

Weblinks

Einzelnachweise

<references />