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Eichelhain

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Eichelhain
Koordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(233)&title=Eichelhain 50° 34′ N, 9° 17′ OKoordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(233) 50° 34′ 8″ N, 9° 16′ 41″ O
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Höhe: 515 (505–556) m ü. NHN
Fläche: 9,09 km²<ref name="lagis" />
Einwohner: 233 (Dez. 2011)<ref>Ortsteil-Profil Eichelhain. (PDF; 635 kB) Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), abgerufen am 10. Dezember 2017.</ref>
Bevölkerungsdichte: 26 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36369
Vorwahl: 06643

Eichelhain ist ein Ortsteil der Gemeinde Lautertal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographie

Geographische Lage

Eichelhain ist innerhalb der Gemeinde Lautertal der südlichste Ortsteil. Über einen Wanderweg am Oberwald besteht eine direkte Verbindung zu den höchsten Bergen des Vulkans Vogelsberg, dem Hoherodskopf und dem Taufstein.

Ausdehnung der Gemarkung

Der eigentliche Ort Eichelhain liegt im Norden der Gemarkung. Diese reicht nach Süden bis nach Herbstein. Große Teile der Gemarkung sind FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union) der Natura-2000-Verordnung des Landes Hessen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Natura 2000-Verordnung nach §32 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz (Memento vom 30. Januar 2009 im Internet Archive)</ref> Diese Gebiete sollen in ein Biotop-Netz der Europäischen Union einfließen, in dem die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt und der unterschiedlichsten Lebensräume europaweit geschützt werden sollen.

Klima

Das Klima Eichelhains ist durch seine Lage im Tal des Eisenbach den Winden und Steigungsregen des Vogelsbergs ausgesetzt. Im Winter sind zwei Monate Schnee keine Seltenheit. Seltene Pflanzen und Blumen, darunter einige alpine Arten, gedeihen hier dank des rauen Klimas.

Geschichte

Datei:Lautertal Eichelhain Eichenroeder Strasse 3 d.png
Ehemaliges Schulgebäude in Eichelhain

Ortsgeschichte

Ortsname

Eichelhain geht wahrscheinlich auf eine nach 1100 gegründete Rodungssiedlung zurück. Diese Siedlungen entstanden während der zweiten Rodungsperiode. Den Namen von dem vierten Fuldaer Abt Eigil abzuleiten, ist mutig, aber falsch. Dieser Bezug lässt sich nicht nachweisen. In der Forschung bezieht man sich auf den Rufnamen "Hukilo", wie er auch im Ortsnamen Heuchelheim bei Gießen zu finden ist.<ref>Lutz Reichardt; Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation Göppingen 1973. S. 96 f.</ref> Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte am 1. Mai 1483, als ein Henne Uchelnheyner,<ref>Eduard Edwin Becker u. a.: Die Riedesel zu Eisenbach. Nr. 1371.</ref> Henne Eichelhainer, genannt wird.<ref name="lagis" /> Im 16. Jahrhundert ändert sich die Schreibweise des Ortsnamens in "Vchelnhain" (1556) bzw. "zu Vchelnhain" (1578).<ref>vgl. Reichardt, Siedlungsnamen, S. 96.</ref>

Der Besitz wechselte von der Abtei Fulda an die zum hessischen Uradel gehörenden Junker von Riedesel auf Schloss Eisenbach, die seit 1680 Freiherren von Riedesel genannt wurden. In ihrem Herrschaftsbereich gab es neben mehreren Freigerichten das Gericht Engelrod. Es umfasste im 17. Jahrhundert die Orte Engelrod, Hopfmannsfeld, Eichenrod, Eichelhain, Lanzenhain, Hörgenau, Dirlammen, Rebgeshain, Blitzenrod und Frischborn.<ref>Werner Troßbach: Bauernbewegungen im Wetterau-Vogelsberg-Gebiet 1648–1806. Fallstudien zum bäuerlichen Widerstand im Alten Reich. Diss. Marburg 1985 = Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 52. S. 365–389, S. 366.</ref> Hier kam es zu bäuerlichen Aufständen, besonders im 18. Jahrhundert, gegen die Freiherren von Riedesel. Bereits 1580 hatten die Bauern in Engelrod, Eichelhain, Hörgenau, Eschenrod, Hopfmannsfeld und Dirlammen ihre Abgaben und Dienste an die Riedesel in jährliche Geldleistungen umgewandelt. Es blieben aber noch das Hafergeld, Rauch- und Käsgeld, Abgaben für Hühner und Eier, Summen, die kaum gezahlt werden konnten.<ref>Werner Troßbach: Bäuerlicher Widerstand, S. 366–368.</ref>

1806 kam Eichelhain an das Großherzogtum Hessen.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Eichelhain:

„Eichelhain (L. Bez. Lauterbach) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg, 3 St. von Lauterbach und gehört dem Freiherrn von Riedesel, hat 55 Häuser und 335 Einw., die bis auf 5 Kath. evangelisch sind. Ferner hat der Ort 2 Mahl- und 2 Oelmühlen. Ein Hagelschlag, der die Gemarkung am 28. Juni 1829 betraf, hat alle Felderzeugnisse total vernichtet.“<ref name="GW">Vorlage:BibOCLC</ref>

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde zum 31. Dezember 1971 die Gemeinde Lautertal durch den Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Hörgenau und Meiches neu gebildet. Am 1. Februar 1972 kamen Dirlammen und Hopfmannsfeld hinzu.<ref name=Gemeindeverzeichnis1970bis1982></ref>

Am 1. Februar 1980 wurde der Name der Gemeinde amtlich in Lautertal (Vogelsberg) geändert.<ref name= Gemeindeverzeichnis1970bis1982/>

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,<ref group="Anm.">Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.</ref> denen Eichelhain angehört(e):<ref name="lagis" /><ref>Vorlage:Verwaltungsgeschichte.de</ref><ref>Vorlage:BibOCLC</ref>

</ref>

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Eichelhain ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig.

Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen, das jetzt für Eichelhain zuständig war. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.<ref>Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 42,9 MB]).</ref> Im Zuge der 1853 durchgeführten Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen sollte der Sitz des Landgerichts von Altenschlirf nach Herbstein verlegt werden und dabei dessen Sprengel um die bis dahin zum Landgerichtsbezirk Lauterbach gehörigen Orte Dirlammen, Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Hörgenau, Hopfmannsfeld und Lanzenhain erweitert werden;<ref>Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:
1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230)</ref> dies geschah jedoch beides erst mit Wirkung zum 1. September 1854.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Herbstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 17,8 MB]).</ref>

Am 1. Juli 1957 verlor das Amtsgericht Herbstein seine Selbständigkeit und wurde endgültig – nachdem es dies schon zu Ende des Zweiten Weltkrieges war<ref>Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Darmstadt vom 29. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstellen Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Altenstadt des Amtsgerichts Ortenberg</ref> – zur Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach.<ref>Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation (§2) vom 6. März 1957. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1957 Nr. 5, S. 16 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 298 kB]).</ref> Am 1. Juli 1968 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben.<ref>Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten) (Punkt 755) vom 11. Juni 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr. 27, S. 1010 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 2,8 MB]).</ref> Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben<ref>Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 24, S. 507–508 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,4 MB]).</ref> und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld.<ref>Vierte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Art. 1 §4 Abs. 1 (GVBl. I S. 552) vom 29. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 25, S. 552 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,2 MB]).</ref> Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.<ref>Fünfte Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz. (Artikel 1, Abs. 2. aa)) vom 9. Dezember 2010. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2010 Nr. 25, S. 709 f. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 148 kB]). Bezieht sich auf die Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums der Justiz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz) (GVBl. II 210-98) vom 26. Oktober 2008. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2008 Nr. 17, S. 822 ff. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 116 kB]).</ref>

Bevölkerung

In Eichelhain gab es 1705 36 Haushalte. Zwischen 1753 und 1789 blieb die Zahl der Haushalte konstant bei 45.<ref>Werner Troßbach: Agrarkonflikte. S. 560. Anm. 18.</ref>

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Eichelhain 228 Einwohner. Darunter waren 3 (1,3 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 30 Einwohner unter 18 Jahren, 84 zwischen 18 und 49, 60 zwischen 50 und 64 und 54 Einwohner waren älter.<ref name="Z2011E" /> Die Einwohner lebten in 102 Haushalten. Davon waren 27 Singlehaushalte, 39 Paare ohne Kinder und 30 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 27 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 60 Haushaltungen lebten keine Senioren.<ref name="Z2011E" />

Einwohnerentwicklung

• 1806: 258 Einwohner, 45 Häuser<ref name="Adr-LG-HD-1806" />
• 1829: 335 Einwohner, 55 Häuser<ref name="GW" />
• 1867: 337 Einwohner, 57 bewohnte Gebäude<ref name="WP">Vorlage:BibOCLC</ref>
• 1875: 325 Einwohner, 56 bewohnte Gebäude<ref name="WP75">Vorlage:BibOCLC</ref>
Eichelhain: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2011
Jahr  Einwohner
1800
  
296
1806
  
258
1829
  
335
1834
  
336
1840
  
354
1846
  
391
1852
  
361
1858
  
365
1864
  
358
1871
  
321
1875
  
325
1885
  
293
1895
  
252
1905
  
281
1910
  
261
1925
  
268
1939
  
268
1946
  
356
1950
  
330
1956
  
307
1961
  
304
1967
  
299
1970
  
281
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
228
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS<ref name="lagis" />; 1800<ref name="Adr-LG-HD-1800" />: Zensus 2011<ref name="Z2011E" />

Historische Religionszugehörigkeit

• 1829: 330 evangelische (= 98,51 %), 5 katholische (= 1,49 %) Einwohner<ref name="GW" />
• 1961: 285 evangelische (= 93,75 %), 15 katholische (= 4,93 %) Einwohner<ref name="lagis" />

Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Eichelhains<ref>Ortsbeirat Eichelhain</ref> hat fünf Mitglieder. Ortsvorsteher ist Lukas Volp (Stand Juni 2022).

Kulturdenkmäler

Siehe Liste der Kulturdenkmäler in Eichelhain.

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen <references group="Anm." />

Einzelnachweise <references> <ref name="lagis">Eichelhain, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 5. April 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). </ref> <ref name="Adr-LG-HD-1800"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 231 ff. (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="Adr-LG-HD-1806"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 280 ff. (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="PR"> Vorlage:BibOCLC </ref> <ref name="NLVK"> Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 426 (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="STH-Oberhessen"> Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 158 ff. (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="RB1937"> Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 11,2 MB]). </ref> <ref name="Z2011E">Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 38 und 78, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;. </ref> </references>

Weblinks

Commons: Eichelhain – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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