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Flagge Brandenburgs

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Flagge Brandenburgs
Datei:Flag of Brandenburg.svg
Vexillologisches Symbol Datei:FIAV normal.svgDatei:FIAV 110000.svg
Seitenverhältnis 3:5
Offiziell angenommen 30. Januar 1991

Die Flagge Brandenburgs besteht aus einer rot-weißen Bikolore und trägt das Wappen Brandenburgs, einen roten Adler auf einem weißen Schild, in der Mitte.

Geschichte

Die Geschichte dieser Flagge geht weit zurück. Die Farbgebung ist aus dem traditionellen Wappensymbol, dem roten Märkischen Adler auf weißem (silbernem) Grund, abgeleitet. 1882 wurde die rot-weiße Provinzflagge, die kein Wappen beinhaltete, offiziell eingeführt.

Von 1945 bis 1952 führte die Provinz (ab 1947: Land) Brandenburg an Stelle des alten Symbols ausschließlich eine rot-weiß-rote Flagge. Dies beschloss das Präsidium der Provinzialverwaltung am 24. Oktober 1945. Am 15. Dezember 1945 wurde präzisiert, dass das Verhältnis der Breite der waagerechten Streifen 2:1:2 betragen, der weiße Streifen also schmaler als die roten sein solle. Die Flagge ähnelt damit – bis auf den roten Farbton und das Tuchformat – der Flagge Lettlands. Mit der faktischen Auflösung des Landes Brandenburg 1952 kam sie dann aber wieder außer Gebrauch.

Das 1990 neugegründete Land Brandenburg bestimmte dann die traditionelle Kombination der Farben Rot-Weiß mit dem Brandenburgischen Adler wieder zur Landesflagge.<ref name="FOTW">Flags of the world: Brandenburg State 1945–1952 (Germany)</ref><ref name="Landtag">Landtag Brandenburg: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Landeswappen (Memento vom 30. August 2021 im Internet Archive)</ref> Sie wird durch das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg<ref name="HzG">brandenburg.de: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg (Memento vom 1. März 2008 im Internet Archive)</ref> vom 30. Januar 1991 festgelegt:

„Die Landesfarben sind Rot-Weiß.“
„Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler.“ […]
„Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben – oben rot, unten weiß – und trägt in der Mitte das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuchs ist wie drei zu fünf.“

Die Verfassung des Landes Brandenburg<ref name="Verfassung">verfassungen.de: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Verfassung des Landes Brandenburg (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive)</ref> wurde am 20. August 1992 erlassen und fasst sich zu diesem Thema sehr kurz:

Artikel 4. Landesfarben und -wappen
„Die Landesfarben sind rot und weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.“

Siehe auch

Weblinks

Commons: Flaggen von Brandenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />

<templatestyles src="BoxenVerschmelzen/styles.css" />