Liste der Flaggen deutscher Länder
In dieser Liste der Flaggen deutscher Länder finden sich alle Flaggen der deutschen Länder in alphabetischer Reihenfolge.
Allgemeines
In einigen Ländern wird zwischen Landesflaggen und Dienstflaggen unterschieden. Letztere dürfen ausschließlich von den entsprechenden Landesbehörden gehisst werden, was auch für die Landeswappen gilt. Das Darstellen der Dienstflaggen und Wappen im Rahmen eines enzyklopädischen Werks ist jedoch erlaubt.
Bayern besitzt keine Dienstflagge, aber zwei Staatsflaggen, die in der Landesverfassung gleichwertig aufgeführt sind. Es kommt zwar häufig vor, dass man eine bayerische Streifen- oder Rautenmusterflagge mit Staatswappen sieht; jedoch ist dies keine offizielle bayerische Flagge.
Bremen besitzt drei Landesflaggen, wobei die Behörden sie mit mittlerem oder Flaggenwappen führen (diese beide Flaggen sind gleichberechtigt und unterscheiden sich nur durch die Zahl der Streifen), während die Bürger alle drei Landesflaggen verwenden dürfen.
In Deutschland sind neben den hier gezeigten querrechteckigen Flaggen sehr häufig auch hochrechteckige Flaggenvarianten (Hängefahnen, Banner, Knatterflaggen) in Gebrauch, insbesondere in den Binnenländern.
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Flaggen der Länder
Bei der Blasonierung muss beachtet werden, dass aus Sicht des Wappenträgers beschrieben wird. Aus Sicht des Betrachters erscheinen daher links und rechts vertauscht.
| Land | Flagge | Kommentare |
|---|---|---|
| Land Baden-Württemberg Datei:Baden-Württemberg in Germany.svg | Landesflagge Datei:Flag of Baden-Württemberg.svg 3:5 Datei:FIAV 100000.svg |
„Die Landesfarben sind Schwarz und Gold.“<ref>Artikel 24, Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953.</ref> „Das Wappen des Landes Baden-Württemberg zeigt im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen. Es wird als großes und als kleines Landeswappen geführt. „Die wappenführenden Stellen, mit Ausnahme der nichtbeamteten Notare, sind berechtigt, auf der Landesflagge, die aus einem oberen schwarzen und einem unteren goldfarbenen Querstreifen besteht, das von ihnen zu führende Landeswappen zu zeigen (Landesdienstflagge). Die Höhe des Flaggentuchs, verhält sich zu seiner Länge wie 3 zu 5. Die Landesdienstflagge kann auch die Form einer Hängefahne oder eines Banners haben.“ […]<ref>Staatsministerium, Oberamtsrätin Ulrike Wocher: Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 13. November 2020. Hrsg.: Staatsministerium Baden-Württemberg. Nr. 40, 13. November 2020, ISSN 0174-478X, S. 971–973 (landtag-bw.de [PDF; abgerufen am 27. November 2020]).</ref> |
| Landesdienstflagge Datei:Flag of Baden-Württemberg (state, greater arms) 2020.svg mit großem Landeswappen 3:5 Datei:FIAV 010000.svg Datei:Flag of Baden-Württemberg (state, lesser arms).svg mit kleinem Landeswappen 3:5 Datei:FIAV 010000.svg | ||
| Freistaat Bayern Datei:Bavaria in Germany.svg | Landesflagge, offiziell Staatsflagge genannt Datei:Flag of Bavaria (striped).svg als Streifenflagge 3:5 Datei:FIAV 110000.svg Datei:Flag of Bavaria (lozengy).svg als Rautenflagge, 3:5 Datei:FIAV 110000.svg auch Traditionsflagge des Königreiches Bayern |
„Die Landesfarben sind Weiß und Blau.“<ref>Artikel 1 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern vom 2. Dezember 1946 • bei Università di Torino: Archivio di Diritto e Storia Costituzionali.</ref> „Bayerische Staatsflagge ist die Streifenflagge oder die Rautenflagge. Die Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben, oben weiß, unten blau. Der Freistaat Bayern führt keine eigene Dienstflagge, sondern benutzt stattdessen die Staatsflagge in ihren beiden Varianten. |
| Land Berlin Datei:Berlin in Germany.svg | Landesflagge Datei:Flag of Berlin.svg 3:5 Datei:FIAV 110000.svg |
„Berlin führt Flagge, Wappen und Siegel mit dem Bären, die Flagge mit den Farben Weiß-Rot.“<ref>Artikel 5 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 • bei berlin.de.</ref> „Das Landeswappen zeigt in silbernem Schilde einen aufgerichteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen. Auf dem Schild ruht eine goldene, fünfblätterige Laubkrone, deren Stirnreif aus Mauerwerk mit einem Tor in der Mitte ausgestattet ist.“ […] Das Land Berlin führt seit 2007 keine eigene Dienstflagge mehr. |
| Land Brandenburg Datei:Brandenburg in Germany.svg | Landes- und Dienstflagge Datei:Flag of Brandenburg.svg 3:5 Datei:FIAV 110000.svg |
„Die Landesfarben sind Rot und Weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.“<ref>Artikel 4 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20. August 1992 • bei <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />verfassungen.de ( des Vorlage:IconExternal vom 29. September 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref> „Die Landesfarben sind Rot und Weiß.“ |
| Freie Hansestadt Bremen Datei:Bremen in Germany (zoom).svg |
Staatsflagge Datei:Flag of Bremen.svg ohne Wappen 2:3 Datei:FIAV 100000.svg |
„Die Freie Hansestadt Bremen führt ihre bisherigen Wappen und Flaggen.“<ref>Artikel 68. der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen. Transparenzportal Bremen, abgerufen am 15. April 2016.</ref>
„Das große bremische Wappen wird gebildet durch einen schräg nach rechts aufgerichteten, mit dem Barte linkshin gewandten silbernen Schlüssel gotischer Form in einem roten Schilde. Auf dem Schilde ruht eine goldene Krone, welche über dem mit Edelsteinen geschmückten Reife fünf (sichtbare) Zinken in Blattform zeigt. Der Schild ruht auf einer Konsole oder auf einem bandartigen Fußgestell und wird von zwei aufgerichteten rückwärts schauenden Löwen mit den Vorderpranken gehalten.
„Die Staatsflagge ist von Rot und Weiß mindestens achtmal gestreift und längs des Flaggenstocks mit der den Streifen entsprechenden Zahl abwechselnd roter und weißer Würfel in zwei Reihen gesäumt. Die Zahl der roten und die der weißen Streifen soll stets eine gerade sein. In der Mitte hat die Flagge ein viereckiges weißes Feld, in welchem, falls sie mindestens zwölfmal gestreift ist, das in § 1 geschilderte große Wappen dargestellt ist, jedoch mit der Abänderung, daß an Stelle der Krone ein gekrönter Helm mit rot und weißer Helmdecke tritt; die Helmzier bildet ein nach rechts gewandter wachsender Löwe, der mit den Pranken den Wappenschlüssel, den Bart nach links gekehrt, senkrecht hält. |
| Datei:Flag of Bremen (middle arms).svg mit mittlerem Wappen 2:3 Datei:FIAV 110000.svg | ||
| Datei:State flag of Bremen.svg mit Flaggenwappen 2:3 Datei:FIAV 010000.svg | ||
| Landesdienstflagge der bremischen Schiffahrt Datei:Landesdienstflagge der bremischen Schiffahrt 1952.svg 2:3 Datei:FIAV 010010.svg | ||
| Freie und Hansestadt Hamburg Datei:Hamburg in Germany (zoom-zoom).svg |
Landes- und Dienstflagge Datei:Flag of Hamburg.svg 2:3 Datei:FIAV 110000.svg |
„Die Landesfarben sind Weiß und Rot. Das Landeswappen zeigt auf rotem Schild die weiße dreitürmige Burg mit geschlossenem Tor. Die Landesflagge trägt die weiße Burg des Landeswappens auf rotem Grund.“<ref>Artikel 5 Absatz 1, 2 und 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 • bei <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />hh.juris.de ( vom 10. Juni 2007 im Internet Archive)</ref> |
| Staatsflagge Datei:Flagge Hamburg.svg Flagge des Senats in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt 3:5 Datei:FIAV 010000.svg |
Die 1897 geschaffene Staatsflagge zeigt „in der Mitte der roten Flagge ein viereckiges weißes Feld […], in welchem das große Staatswappen dargestellt ist.“<ref>(Senatsbeschluss über die Staatsflagge vom 8. Oktober 1897). Die Staatsflagge ist nicht Dienstflagge aller hamburgischen Behörden (dafür dienen entweder die Landesflagge oder die Admiralitätsflagge), sondern wird nur vom Senat in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt verwendet (Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1949 und 11. Mai 1951). Siehe dazu Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde: Deutsche Flaggen: Hamburg und Flaggen und Wappen - Stadt Hamburg</ref> | |
| Admiralitätsflagge Datei:Admiralty flag of Hamburg.svg 3:5 Datei:FIAV 010010.svg |
Eine Hamburger Flagge mit einem unter dem Burgtor liegenden blauen Anker mit gelbem Querstock.<ref>Dienstflagge zu Wasser für die Feuerlöschboote und die Boote der Wasserschutzpolizei sowie die Hamburger Hafenbehörden</ref> Die Admiralitätsflagge wird auf den Hamburger Dienstbooten, z. B. als Gösch auf den Polizeibooten, geführt und auf öffentlichen Gebäuden gesetzt, die hauptsächlich der Seeschifffahrt dienen. | |
| Land Hessen Datei:Hesse in Germany.svg | Landesflagge Datei:Flag of Hesse.svg 3:5 Datei:FIAV 100100.svg |
„Die Landesfarben sind Rot und Weiß.“<ref name="Hessen-Verfassung">Artikel 66 der Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946, GVBl. 1946, S. 229.</ref>
„Das Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten.“ „Die Landesflagge besteht aus einem oberen roten und einem unteren weißen Querstreifen; die Höhe der Flagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3 : 5. |
| Dienstflagge Datei:Flag of Hesse (state).svg 3:5 Datei:FIAV 010000.svg | ||
| Land Mecklenburg-Vorpommern Datei:Mecklenburg-Vorpommern in Germany.svg |
Landesflagge Datei:Flag of Mecklenburg-Western Pomerania.svg 3:5 Datei:FIAV 100000.svg |
„Die Landesfarben sind Blau, Weiß, Gelb und Rot. Das Nähere über Landesfarben und Landeswappen sowie deren Gebrauch regelt das Gesetz.“<ref name="MV">Artikel 1 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993, GVOBl. M-V 1993, S. 372.</ref>
„Die Farben des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ultramarinblau-Weiß-Gelb-Weiß-Zinnoberrot. Die Flagge ist längsgestreift. Für die Einzelheiten der Gestaltung ist das Muster 1 maßgebend. |
| Dienstflagge Datei:Flag of Mecklenburg-Western Pomerania (state).svg 3:5 Datei:FIAV 010010.svg | ||
| Land Niedersachsen Datei:Lower Saxony in Germany.svg |
Landes- und Dienstflagge Datei:Flag of Lower Saxony.svg 2:3 Datei:FIAV 110000.svg |
„Niedersachsen führt als Wappen das weiße Roß im roten Felde und in der Flagge die Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Landeswappen. Das Nähere bestimmt ein Gesetz.“<ref>Artikel 1 Absatz 3 der Niedersächsischen Verfassung vom 19. Mai 1993 Eingeführt wurde die Flagge durch die <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorläufige Niedersächsische Verfassung ( des Vorlage:IconExternal vom 25. Mai 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 13. April 1951, wo sich in Artikel 1 Absatz 2 bereits der oben genannte Wortlaut findet.</ref> „Das Land führt als Landeswappen einen Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross (Wappentier) im roten Feld gemäß Anlage 1.“ […] „Die im öffentlichen Dienst des Landes stehenden Fahrzeuge zur See und auf Binnengewässern führen als Dienstflagge die Landesflagge in der Form des Doppelstanders.“<ref>Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Flaggenführung der im öffentlichen Dienst stehenden Fahrzeuge zur See und auf Binnengewässern vom 22. Oktober 1953; MBl. 1954, S. 270, zitiert nach: Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde: Deutsche Flaggen: Niedersachsen.</ref> |
| Dienstflagge zur See Datei:Flag of Lower Saxony (state ensign).svg 2:3 Datei:FIAV 000010.svg | ||
| Land Nordrhein-Westfalen Datei:North Rhine-Westphalia in Germany.svg |
Landesflagge Datei:Flag of North Rhine-Westphalia.svg 3:5 Datei:FIAV 100000.svg |
„Die Landesfarben und das Landeswappen werden durch Gesetz bestimmt.“<ref>Artikel 1 Absatz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950.</ref>
„Die Landesfarben sind Grün, Weiß und Rot.“ |
| Dienstflagge Datei:Flag of North Rhine-Westphalia (state).svg 3:5 Datei:FIAV 010000.svg | ||
| Land Rheinland-Pfalz Datei:Rhineland-Palatinate in Germany.svg |
Landes- und Dienstflagge Datei:Flag of Rhineland-Palatinate.svg 2:3 Datei:FIAV 110000.svg |
„Landesfarben und Landeswappen bestimmt ein Gesetz.“<ref>Artikel 74 Absatz 3 der <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Verfassung für Rheinland-Pfalz ( des Vorlage:IconExternal vom 26. September 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 18. Mai 1947, VOBl. 1947, S. 209.</ref>
„Die Landesfarben sind Schwarz, Rot und Gold.“ |
| Saarland Datei:Saarland in Germany.svg |
Landes- und Dienstflagge Datei:Flag of Saarland.svg 3:5 Datei:FIAV 110000.svg |
„Die Landesfarben sind Schwarz, Rot und Gold. Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.“<ref>Artikel 62 der <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Verfassung des Saarlandes ( des Vorlage:IconExternal vom 2. März 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (SVerf) vom 15. Dezember 1947, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986). Fundstelle: Amtsblatt 1947, S. 1077.</ref> „Die Landesfarben sind Schwarz, Rot und Gold. „Das Wappen des Saarlandes zeigt in einem gevierten Halbrundschild: |
| Freistaat Sachsen Datei:Saxony in Germany.svg |
Landesflagge Datei:Flag of Saxony.svg 3:5 Datei:FIAV 100000.svg |
„Die Landesfarben sind Weiß und Grün. Das Landeswappen zeigt im neunmal von Schwarz und Gold geteilten Feld einen schrägrechten grünen Rautenkranz. Das Nähere bestimmt ein Gesetz.“<ref>Artikel 2 Absatz 2 und 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992 • bei landtag.sachsen.de.</ref> „Die wappenführenden Stellen, mit Ausnahme der Mitglieder des Landtags und der Notare, sind berechtigt, auf der Landesflagge das Wappen zu zeigen (Landesdienstflagge).“<ref>§ 7 Absatz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Verwendung des Staatswappens (WappenVO) vom 4. März 1992 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1992, S. 70)</ref> „1. Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben weiß, unten grün; das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuches ist 3 zu 5. |
| Dienstflagge Datei:Flag of Saxony (state).svg 3:5 Datei:FIAV 010000.svg | ||
| Land Sachsen-Anhalt Datei:Saxony-Anhalt in Germany.svg |
Landesflagge Datei:Flag of Saxony-Anhalt (state).svg 3:5 Datei:FIAV 110000.svg |
„Die Landesfarben sind Gelb und Schwarz. Das Nähere über Wappen, Flaggen und Siegel regelt ein Gesetz.“<ref>Artikel 1 Absatz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist vom 16. Juli 1992 • bei <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />st.juris.de ( vom 22. August 2009 im Internet Archive)</ref> „Das Landeswappen zeigt im geteilten Schild, oben neunmal geteilt, die Farben gold über schwarz, schrägrechts belegt mit einem grünen Rautenkranz sowie links – in Höhe der oberen fünf Teilungen – im silbernen Freifeld einen schwarzen Adler mit goldener Bewehrung und roter Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen schreitenden schwarzen Bären auf einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem Tor.“<ref name="HzG-1">§ 1 Absatz 1 Hoheitszeichengesetz</ref> Die Landesflagge wird durch § 3 des Hoheitszeichengesetzes vom 27. April 2017 bestimmt: „Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben gelb und schwarz und trägt in der Mitte das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuchs ist wie drei zu fünf. Die Landesflagge kann von jedermann verwendet werden.“<ref>Hoheitszeichengesetz §3</ref> |
| Land Schleswig-Holstein Datei:Schleswig-Holstein in Germany (+special island marker).svg |
Landesflagge Datei:Flag of Schleswig-Holstein.svg 3:5 Datei:FIAV 100000.svg |
„Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild links auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, schreitende Löwen, rechts in Rot ein silbernes Nesselblatt.“ […] „Die Landesfarben sind Blau, Weiß und Rot. Die Landesflagge zeigt die Landesfarben von oben nach unten in drei gleichbreiten Querstreifen. Die Höhe der Landesflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5. Die Dienstflagge ist die Landesflagge; sie zeigt in der Mitte das Landeswappen.“<ref>§ 1 Absatz 1 und § 2 des <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein ( des Vorlage:IconExternal vom 13. März 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 18. Januar 1957.</ref><ref>In der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein finden sich keine Angaben zu den Hoheitszeichen.</ref> |
| Dienstflagge Datei:Flag of Schleswig-Holstein (state).svg 3:5 Datei:FIAV 010010.svg | ||
| Freistaat Thüringen Datei:Thuringia in Germany.svg |
Landesflagge Datei:Flag of Thuringia.svg 1:2 Datei:FIAV 100000.svg |
„Die Landesfarben sind Weiß und Rot. Das Wappen des Landes bildet ein aufrecht stehender, achtfach rot-silber gestreifter, goldgekrönter und goldbewehrter Löwe auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen.“<ref>Artikel 44 Absatz 2 Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl, S. 625) (thueringen.de [PDF; 5,9 MB]). Siehe auch das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen vom 30. Januar 1991, GVBl 1991, S. 1 (landesrecht-thueringen.de).</ref> „Die Landesflagge besteht aus je einem gleich breiten weißen und roten Längsstreifen. Breite und Länge der Flagge müssen mindestens ein Verhältnis von 1 zu 2 besitzen. |
| Dienstflagge Datei:Flag of Thuringia (state).svg 1:2 Datei:FIAV 010000.svg |
Flaggen der historischen Länder
Am 25. April 1952 gingen die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern im neu gegründeten Land Baden-Württemberg auf.
| Land | Flagge | Kommentare |
|---|---|---|
| Land Baden Datei:Deutschland Lage von Baden.svg |
Datei:Flagge Großherzogtum Baden (1891–1918).svg 3:5 Datei:FIAV 110000.svg |
„Die Landesfarben sind gelb-rot. Die badische Flagge besteht aus zwei gelben und einem roten Längsstreifen von gleicher Breite.“<ref>Artikel 55 Absatz 1 und 2 der <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Verfassung des Landes Baden ( des Vorlage:IconExternal vom 28. August 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 18. Mai 1947.</ref> |
| Land Württemberg-Baden Datei:Deutschland Lage von Württemberg-Baden.svg |
Datei:Flag of Württemberg-Baden.svg 3:5 Datei:FIAV 110000.svg |
„Die Staatsfarben sind Schwarz-Rot-Gold.“<ref>Artikel 45 der <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Verfassung für Württemberg-Baden ( des Vorlage:IconExternal vom 3. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 28. November 1946.</ref> |
| Land Württemberg-Hohenzollern Datei:Deutschland Lage von Württemberg-Hohenzollern.svg |
Datei:Flagge Königreich Württemberg.svg 3:5 Datei:FIAV 110000.svg |
„Die Staatsfarben sind Schwarz-Rot. Ein Gesetz bestimmt das Staatswappen.“<ref>Artikel 3 der Verfassung für Württemberg-Hohenzollern vom 31. Mai 1947.</ref> |
Siehe auch
- Flagge Deutschlands
- Liste der Flaggen deutscher Gesamtstaaten
- Flaggen und Wappen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
- Liste der Wappen in Deutschland
Einzelnachweise und Anmerkungen
<references />
Weblinks
<templatestyles src="Erweiterte Navigationsleiste/styles legacy.css" />Vorlage:Klappleiste/Anfang
| Bundesebene: | ||
| Bundeswehr: |
Truppenfahnen | Dienstflagge der Seestreitkräfte | Kommandozeichen | |
| Landesflaggen: |
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen | |
| Regionale Flaggen in: |
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen || Nationale Minderheiten | |
| Historische Flaggen: |
Bundespostflagge | Flagge der Deutschen Demokratischen Republik | Erkennungsflagge für deutsche Handelsschiffe | Deutsches Reich | Zeit des Nationalsozialismus (mehr) | Weimarer Republik | Deutsches Kaiserreich (Kolonien) || mehr |
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- Wikipedia:Defekter Dateilink
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2019-04
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2022-12
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2022-03
- Landesflagge (Deutschland)
- Liste (Flaggen in Deutschland)
- Liste (Politik, Deutschland)