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Zugelassener Versender

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Der Zugelassene Versender ist eine Person (oder Personenvereinigung), der bewilligt ist Beförderungen im Versandverfahren (UVV/gemVV, nicht jedoch TIR) unter Nutzung des NCTS zu eröffnen, ohne die Ware bei der Abgangszollstelle zu gestellen. Die Abgangszollstelle überwacht die Überführung der Waren in das Versandverfahren und führt gegebenenfalls Kontrollmaßnahmen durch. Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim Hauptzollamt gestellt.

Siehe auch

Weblinks

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