Zugelassener Empfänger
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Der Zugelassene Empfänger ist eine Person (oder Personenvereinigung), der bewilligt ist anstelle der Bestimmungszollstelle Waren im Versandverfahren (UVV/gemVV und TIR) unter Nutzung des NCTS anzunehmen. Die Bestimmungszollstelle überwacht die Beendigung und führt gegebenenfalls Kontrollmaßnahmen durch.
Vergleichbare Regelungen existieren beim Transport von Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands.