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Zugelassener Empfänger

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Zugelassene Empfänger ist eine Person (oder Personenvereinigung), der bewilligt ist anstelle der Bestimmungszollstelle Waren im Versandverfahren (UVV/gemVV und TIR) unter Nutzung des NCTS anzunehmen. Die Bestimmungszollstelle überwacht die Beendigung und führt gegebenenfalls Kontrollmaßnahmen durch.

Vergleichbare Regelungen existieren beim Transport von Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands.

Siehe auch

Weblinks

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