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Demonstration

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Datei:Demo Freiheit statt Angst.jpg
Demonstration Freiheit statt Angst 2007 in Berlin
Datei:Anti-Atom-Menschenkette 2011-03-12 Ludwigsburg 01.jpg
Anti-Atom-Menschenkette 2011 in Ludwigsburg
Datei:Castor 2011 - Gorleben Sitzblockade (1).jpg
Sitzblockade 2011 in Gorleben, gegen Kernbrennstofftransport
Datei:WCWProtestor with GasMask.jpg
Demonstrant mit Gasmaske vor dem Weißen Haus in Washington, D.C. während der „We Can’t Wait“-Proteste im Februar 2006
Datei:Domenstration gegen die Siko 2011 Clown in einer Gruppe von Autonomen.JPG
Gruppe von Autonomen in einer Demo gegen die Sicherheitskonferenz in München 2011
Datei:Munich for Future 2019-07-21 6381.jpg
Plakate und Transparente gehören zu einer Demonstration

Eine Demonstration, verkürzt auch Demo, ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsäußerung. Gelegentlich werden Demonstrationen auch als Aufmarsch bezeichnet, insbesondere, wenn sie in extremistischem Kontext stehen.<ref>z. B. Aufmarsch in Dresden: Demonstration gegen Neonazis eskaliert.</ref>

In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist.

Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Menschenketten, Lichterketten, Kundgebungen, Schweigemärschen, Mahnwachen bis zu Protestaktionen wie Sitzstreiks oder -blockaden, von Einzelaktionen bis zu Massendemonstrationen. Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Andere Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen oder mehrtägige Demonstrationen. Neue Formen des Protests sind die Online-Demonstration und weitere im Internet organisierte Massenaktivitäten.

Vielfältig sind auch Anlässe und Themen der Demonstrationen. Sie reichen von Kundgebungen gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für Frieden, gegen Globalisierung, für Umweltschutz, für eine bestimmte Einwanderungspolitik, für oder gegen Straßenneubauten, gegen Atommülltransporte, Gegendemonstrationen, für gewerkschaftliche Ziele, für mehr Hochschulmittel oder gegen Studiengebühren.

Bei gravierenden Ereignissen, welche die Öffentliche Sicherheit oder Gesundheit gefährden, können Regierungen Notstandsgesetze anwenden, welche neben der Versammlungsfreiheit auch das Demonstrationsrecht einschränken. Die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und des Demonstrationsrechts während der Corona-Krise sind jedoch Einschränkungen einzelner Grundrechte und nicht mit den Notstandsgesetzen zu verwechseln, die weiter gefasst sind. Diese Gesetze wurden am 28. Juni 1968 verabschiedet, Anwendung fanden sie bislang noch nie.<ref>Sandra Schmid: Deutscher Bundestag – Vor 50 Jahren: Bundestag beschließt Notstandsgesetze. Abgerufen am 4. August 2020.</ref><ref>tagesschau.de: Notstandsgesetze: Vorsorge für den Ausnahmefall. Abgerufen am 4. August 2020.</ref>

Rechtliches

Vorlage:Hinweisbaustein Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht und in Deutschland im Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben. Für Versammlungen unter freiem Himmel lässt der Artikel Einschränkungen auf Grund eines Gesetzes zu.

Rechtlich spricht man von einer Versammlung. Juristen unterscheiden zwischen dem Versammlungsbegriff des Grundgesetz-Artikels 8 (der nur „Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ gewährt) und dem des einfachgesetzlichen Versammlungsrechtes (das auch Nichtdeutschen dieses Recht gewährt und außerdem auch für bewaffnete oder unfriedliche Demonstrationen gilt).

Seit der Föderalismusreform 2006 fällt das Versammlungsrecht in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Versammlungsgesetz des Bundes gilt gemäß Art. 125a Abs. 1 GG fort, soweit die Länder es nicht durch eigene Gesetze ersetzen. Von dieser Möglichkeit haben bisher Bayern,<ref>BayVersG: Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG) Vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421) BayRS 2180-4-I (Art. 1–28) – Bürgerservice. Abgerufen am 21. April 2017.</ref> Berlin,<ref>VersFG BE: Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin vom 23.02.2021 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 77. Jg. Ausgabe 16/2021 vom 27.02.2021, S. 180). Abgerufen am 18. Januar 2022.</ref> Niedersachsen,<ref>VORIS NVersG | Landesnorm Niedersachsen | Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG) vom 7. Oktober 2010 | gültig ab: 01.02.2011. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 14. Dezember 2022; abgerufen am 21. April 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.voris.niedersachsen.de</ref> Sachsen<ref>Text des Sächsischen Versammlungsgesetzes</ref> und Sachsen-Anhalt<ref>juris GmbH: Landesrecht Sachsen-Anhalt VersammlG LSA | Landesnorm Sachsen-Anhalt | Gesamtausgabe | Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge (Landesversammlungsgesetz – VersammlG LSA) vom 3. Dezember 2009 | gültig ab: 12.12.2009. Abgerufen am 21. April 2017.</ref> Gebrauch gemacht.

Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden (Ausnahme: Versammlungen in der Bannmeile des Bundes). Sie können mit Auflagen versehen oder unter bestimmten Umständen auch verboten werden, insbesondere wenn sie die „Öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ unmittelbar gefährden. In Österreich gelten ähnliche Regelungen, allerdings sind hier alle allgemein zugänglichen Versammlungen 48 Stunden<ref>RIS - Versammlungsgesetz 1953 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.03.2022. Abgerufen am 1. März 2022.</ref> im Voraus anzumelden – also auch jene, die nicht unter freiem Himmel stattfinden. Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind kulturelle und Wahlkampfveranstaltungen. Das Nichtanmelden einer Versammlung wird mit Verwaltungsstrafe geahndet, dies ist allerdings kein Grund, die Versammlung aufzulösen.<ref>Anmeldung und Durchführung von Kundgebungen und Demonstrationen, Solidaritätsgruppe.org (PDF; 0,1 MB)</ref> Außerdem ist um jede Versammlung ein Schutzbereich von 50 bis 150 Metern einzuhalten, der von der Versammlungsbehörde festgelegt wird.

Während der Demonstration gilt in Deutschland für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht, welches das Polizeirecht als Lex specialis verdrängt. Polizeilichen Maßnahmen sind dadurch engere rechtliche Grenzen gesetzt.

Unter anderem in Deutschland, Österreich und einigen Kantonen der Schweiz besteht auf Demonstrationen ein Vermummungsverbot, das den Teilnehmern untersagt, das Gesicht zu verdecken oder dazu bestimmte Gegenstände mitzuführen.

Geschichte

Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F033386-0009, Bonn, Demonstration von Bauern.jpg
Bauerndemonstration auf dem Bonner Marktplatz am 27. Februar 1971

Einige der großen globalen Demonstrationen im 20. Jahrhundert waren jene gegen den Vietnamkrieg. Bei der größten dieser Demonstrationen am 15. Oktober 1969 kamen 250.000 Menschen zur Demonstration nach Washington, D.C., um gegen den Krieg in Vietnam zu demonstrieren.

Am 10. Oktober 1981 versammelten sich rund 300.000 Menschen im Bonner Hofgarten und forderten in einer friedlichen Demonstration gegen den NATO-Doppelbeschluss die atomare Abrüstung. Am 25. Oktober 1981 demonstrierten 200.000 Menschen aus dem gleichen Anlass in Brüssel, am 21. November 1981 400.000 Menschen in Amsterdam. In Bonn fand anlässlich eines Staatsbesuches von US-Präsident Ronald Reagan am 10. Juni 1982 eine Demonstration mit ca. 500.000 Menschen statt (siehe auch Friedensbewegung).

Am 15. Februar 2003 demonstrierten weltweit über 10 Millionen Menschen gegen den drohenden Irakkrieg, die meisten davon in Europa. Allein in Berlin gingen etwa 500.000 Menschen auf die Straße.

In nichtdemokratischen Staaten, wie beispielsweise in den früheren Ostblockstaaten, waren nur staatlich angeordnete, staatstragende Demonstrationen erlaubt. Andere Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen (zum Beispiel am 17. Juni 1953 in der DDR). Ein weiteres Beispiel waren die Studentenproteste 1989 in der Volksrepublik China, die von der Armee mit Waffengewalt im Tian’anmen-Massaker blutig beendet wurden.

Die Montagsdemonstrationen 1989 in der Endphase der DDR verliefen völlig gewaltfrei.

2007 entstand unter linksorientierten, antiautoritären Gruppen das Demonstrationskonzept Out of Control, um Polizeieinsätze und Taktiken wie beispielsweise Wanderkessel oder die präventive Überwachung von Versammlungen systematisch zu erschweren.

Durch die hohe Verbreitung von Handys und sozialen Netzen ist es heute viel schneller als früher möglich, eine Gruppe Gleichgesinnter von einem Ereignis zu informieren und/oder sie hinzuzurufen. Dies begünstigte auch Kundgebungen im Iran und in China sowie die revolutionären Umstürze im Jahre 2011 in Tunesien, Ägypten und anderen Ländern (siehe Arabischer Frühling).

Demonstrationen in autoritären Regimen

Demonstrationen in Diktaturen oder anderen Staaten mit einer einflussreichen Regierung werden organisatorisch und finanziell unterstützt, wenn sie einen Willen ausdrücken, der dem der Regierung entspricht. Die Finanzierung erfolgt durch Organisationen oder andere Geldgeber. Dies geht so weit, dass Demonstranten direkt Geld für die Teilnahme gezahlt wird.<ref>Anti-Maidan-Demonstranten wurden bezahlt – abgerufen am 26. Februar 2023.</ref><ref>Proteste für eine Handvoll Euro – abgerufen am 26. Februar 2023.</ref> Richtet sich die Demonstration gegen die Regierung, wird die staatliche Gewalt in Form der Polizei oder der Armee eingesetzt, um Demonstranten an der Teilnahme zu hindern, sie festzunehmen und strafrechtlich zu verfolgen. Es werden alle Formen der Repression von psychischer Einflussnahme bis zu körperlicher Gewalt eingesetzt.<ref>Erneut Schüsse auf Demonstranten – abgerufen am 26. Februar 2023.</ref><ref>Mehr als 1.400 Festnahmen bei Protesten gegen Teilmobilmachung – abgerufen am 26. Februar 2023.</ref> Oft wird auch das Internet eingeschränkt und es werden einzelne Seiten oder der gesamte Zugang zum Internet gesperrt. Im Iran wurden zum Beispiel 2023 soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Truth Social gesperrt<ref>Iran schränkt Internetzugang ein – abgerufen am 26. Februar 2023.</ref> und Demonstranten in Gerichtsverfahren zu Geld-, Haft- oder Todesstrafen verurteilt. Die Vorwürfe lauteten Teilnahme an illegalen Demonstrationen, Unruhestiftung, Gefährdung der nationalen Sicherheit und Kriegsführung gegen Gott.<ref>Iran verurteilt Hunderte Demonstranten – abgerufen am 26. Februar 2023.</ref>

Politische Reaktionen

In vielen Fällen gibt die Regierung dem Ausland die Schuld an Gewalt bei Demonstrationen. Beteiligt sein sollen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen oder ausländische Medien. Der Iran gab beispielsweise der BBC die Schuld für die Ausschreitungen. Die außenpolitischen Möglichkeiten, auf staatliche Gewalt bei Demonstrationen zu reagieren, sind sehr begrenzt. Es gibt die Möglichkeit, sich dagegen zu positionieren, die Gewalt grundsätzlich zu verurteilen und eine unabhängige Untersuchung zu fordern. Eine weitere Möglichkeit ist, den Vorgang im Rahmen von Debatten im UN-Menschenrechtsrat und weiteren nationalen und internationalen Gremien zu behandeln und Sanktionen zu beschließen.<ref>Proteste im Iran – abgerufen am 16. April 2023.</ref><ref>Iran gibt BBC die Schuld für Terroraktionen – abgerufen am 16. April 2023.</ref><ref>Kommentar Außenministerin Deutschland – abgerufen am 16. April 2023.</ref><ref>Deutschland beantragt Sondersitzung zu Iran im UN-Menschenrechtsrat – abgerufen am 16. April 2023.</ref><ref>Deutschland stimmt für unabhängige Untersuchung – abgerufen am 16. April 2023.</ref>

Demonstrationen in Deutschland

Datei:Csd stuttgart-2002.jpg
CSD 2002 in Stuttgart

Jährlich

Statistisch

Demonstrationen in der Bundesrepublik Deutschland<ref name="DS12/2374">Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/2374 06.04.92</ref><ref name="CILIP">Bürgerrechte & Polizei/CILIP: Demonstrationsstatistik – Die Legende vom Anwachsen gewalttätiger Demonstrationen 15. Dezember 1989, Seite 48–53</ref>
Jahr Gesamtzahl
der
Demonstrationen
unfriedlich
verlaufen
davon
Sitzblockade
verletzte
Polizei-
vollzugs-
beamte
Quelle
1968 2.059 533 –<ref>– = statistisch nicht erhoben
leer = statische Daten liegen wahrscheinlich im Bundesarchiv vor</ref>
<ref name="CILIP"/><ref name="BT6_479">Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/479 Sachgebiet 31 Der Bundesminister der Justiz 4030 III — 3 — 20 185/70 Bonn, den 5. März 1970</ref>
1969 2.253 813 <ref name="CILIP"/>
1970 1.383 132 <ref name="CILIP"/><ref name="DS12/2374"/>
1971 1.548 208 <ref name="CILIP"/>
1972 1.547 77 <ref name="CILIP"/>
1973 1.805 125 <ref name="CILIP"/>
1974 1.922 144 <ref name="DS12/2374"/><ref name="CILIP"/>
1975 2.551 210 <ref name="CILIP"/>
1976 2.956 191 <ref name="CILIP"/>
1977 2.887 250 <ref name="CILIP"/>
1978 2.980 209 <ref name="CILIP"/>
1979 3.327
4.307
98 <ref name="CILIP"/><ref name="DS12/2374"/>
1980 4.471 143 <ref name="CILIP"/>
1981 5.772 357 <ref name="CILIP"/>
1982 5.313 229 <ref name="CILIP"/>
1983 9.237 274 <ref name="CILIP"/>
1984 7.454
7.453
230
236
139 <ref name="CILIP"/><ref name="DS12/2374"/>
1985 5.691 207 <ref name="CILIP"/>
1986 7.143 261 261
818<ref name="arzt">Beamte, die ärztlich versorgt werden mussten
Beamte, die zeitweilig dienstunfähig waren.</ref>
<ref name="CILIP"/>
1987 7.320 289 128 289
293<ref name="arzt"/>
<ref name="DS11/5247"/><ref name="CILIP"/>
1988 7.103 133 52 133
147<ref name="arzt"/>
<ref name="DS11/5247"/><ref name="CILIP"/>
1989 6.719 205 805<ref>davon 354 am 1. Mai 1989 in Berlin.</ref><ref name="DS11/5247"/> <ref name="DS12/2374"/>
1990 6.878 136 635 <ref name="DS12/2374"/>
1991 13.025 242 429 <ref name="DS12/2374"/>

Seit 1968<ref name="BT6_479"/> erstellt das Bundesministerium des Innern auf der Grundlage von Zahlenangaben aus den Bundesländern jährlich eine Demonstrationsstatistik. Diese wird dem Rechtsausschuss und dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt. Das Verfahren zur Ermittlung und Feststellung der statistischen Angaben einschließlich der Festlegung der Berichtskriterien ist zwischen Bund und Ländern abgestimmt.<ref>Schleswig-Holstein, Innenminister: Erlass IV SPA 111/120 14.22 vom 16.02.1989</ref> Eine vom „Unterausschuß Leitender Exekutivbeamter“ (UAELEx) des Arbeitskreises II eingesetzte Arbeitsgruppe „Jahresstatistik Demonstrationsgeschehen“ erarbeitete 1989 ein neues Meldeverfahren.<ref name="DS11/5247">Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Häfner, Frau Dr. Vollmer, Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 11l4212 - Zunahme gewalttätiger Demonstrationen? In: Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/5247 vom 27.09.89</ref>

Anfragen im Bundestag zeigten 1989, dass die Definition einer „unfriedlich verlaufenen Demonstration“ ein Stück weit Ansichtssache ist.<ref name="DS11/4212">Große Anfrage der Abgeordneten Häfner, Frau Dr. Vollmer, Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zunahme gewalttätiger Demonstrationen? In: Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/4212 vom 15.03.89</ref><ref name="DS11/5247"/>

Historisch

Datei:1989-11-04-alexanderplatz-RalfR.jpg
Alexanderplatz-Demonstration 4. November 1989

Demonstrationen in Österreich

1867 gewährte das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger in Art. 12 erstmals die Vereins- und Versammlungsfreiheit.

Historisch

Datei:Wien - Demo gegen den Akademikerball 2018.JPG
Demonstrationszug gegen den Akademikerball 2018 am Ring
Datei:Wien - Anti-Corona-Demo, 11. Dezember 2021.JPG
Im Jahr 2021 gab es österreichweit zahlreiche Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen. Hier die 3. Großdemonstration innerhalb von drei Wochen in Wien mit jeweils rund 40.000 Demonstranten nach offiziellen Angaben

Jährlich

Demonstrationen in der Schweiz

Historisch

  • 14. Juni 1991: Frauenstreik-Demonstrationen in allen größeren Städten der Schweiz. Laut den Gewerkschaften beteiligten sich an den Demonstrationen, Streiks und anderen Aktionsformen bis zu 500.000 Personen, hauptsächlich Frauen.
  • 15. Oktober 2011: Occupy-Wallstreet-Proteste auf dem Paradeplatz mit rund 1000 Teilnehmern.<ref>Christian Koller: Vor 15 Jahren: Die Finanzkrise. In: Sozialarchiv Info. Nr. 3/2024. Schweizerisches Sozialarchiv Zürich, ISSN 2673-9542, S. 18–35, hier S. 33.</ref> Auch in Genf gab es ein Zeltlager mit ca. 200 Personen, das über mehrere Wochen standhielt.
  • März 2017: Der Women’s March bringt in Zürich weit über 10.000 Personen auf die Straße.<ref>The Local: Thousands march for women’s rights in Zurich. In: The local. The local, abgerufen am 15. Juni 2019.</ref>
  • 5. April 2017: Schülerproteste gegen geplante Sparmaßnahmen an den Kantonsschulen. Mehrere Tausend demonstrierten in Luzern, Zürich, Genf und Aarau.<ref>Schweizweite Proteste gegen Bildungsabbau ++ Hunderte Schüler demonstrieren in Basel, Zürich und Luzern. Abgerufen am 15. Juni 2019 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
  • 9. September 2018: Schweizweite Großdemonstration in Bern für Lohngleichheit, bis zu 20.000 Menschen nahmen am Umzug teil.<ref>Demo für Lohngleichheit - «Egal ob Luis oder Luisa – gleicher Lohn!» 22. September 2018, abgerufen am 15. Juni 2019.</ref>
  • Seit Dezember 2018: Klimastreik-Demonstrationen in verschiedenen Schweizer Städten, die von Schülern organisiert worden sind, mit bis zu 65.000 in der ganzen Schweiz. Die Demonstrationen gehören der internationalen Fridaysforfuture-Bewegung an und fordern schnelleres Handeln im Klimaschutz.<ref>Die Welt streikt fürs Klima. Abgerufen am 15. Juni 2019.</ref>
  • 14. Juni 2019: Frauenstreik-Demonstrationen mit Hunderttausenden Teilnehmenden (In Zürich bis zu 160.000, in Bern und Basel je 40.000 sowie in Lausanne 40.000), gleichzeitig fanden in vielen weiteren Städten große Demonstrationen statt. Laut den Organisatoren nahmen über 500'000 Frauen an den Aktionen, die über den ganzen Tag verteilt waren, teil.<ref>Zweiter Frauenstreik – Lila Mobilmachung für die Gleichberechtigung. 14. Juni 2019, abgerufen am 15. Juni 2019.</ref>
  • Klimademonstration in Bern im Rahmen einer globalen Aktionswoche organisiert von der Klimaallianz und dem Klimastreik Schweiz. Gemäß Veranstaltern nahmen bis zu 100'000 Menschen teil.<ref>Klimademo in Bern – Organisatoren sprechen von 100'000 Teilnehmern. 28. September 2019, abgerufen am 18. Dezember 2019.</ref>

Jährlich

  • Tag der Arbeit am 1. Mai: Am Tag der Arbeit wird jährlich international demonstriert.

Demonstrationen weltweit

Historisch

Datei:Rellen Amsterdam - SoundCloud - Beeld en Geluid.ogg
Tonaufnahme einer Demonstration in den Niederlanden am 1. Januar 1980

Jährlich

Datei:Inaug-protestors.JPG
Friedensdemo in den USA, 2005

Problematik der Teilnehmerzahlen

Die Zahl der Teilnehmer beruhen oft auf Schätzungen von Veranstaltern und der Polizei, die jeweils auf Erfahrungswerten beruhen. Es gibt auch die Methode die durchschnittliche Anzahl pro Reihe zu ermitteln und entweder live oder nachträglich auf Video mit einem Klickzähler die Reihen durchzuzählen. Diese Methode hat eine Fehlerquote von 20 bis 30 %. Welche Methodik angewandt wurde, wird sehr selten bekannt. Die Veranstalter geben die Zahlen meist zu hoch an. Die Polizei veröffentlicht oftmals sehr frühe Zahlen, die jedoch der Natur von Demonstrationen widersprechen, wo sich viele Menschen erst mit Verspätung einfinden. Sind diese Zahlen erstmal in der Welt sind sie nur noch schwer zu korrigieren. Laut dem Protestforscher Dieter Rucht werden von der Polizei bei Anliegen, die als staatsbedrohend angesehen werden, die Zahlen zu niedrig angegeben, bei staatsnahen Protesten ähneln sich hingegen meist die Veranstalterangaben und die Polizeiangaben. In Zukunft werden computergestützte Methoden erwartet.<ref>https://netzpolitik.org/2024/proteste-zaehlen-wieviele-menschen-waren-auf-der-demo/</ref>

Trivia

In Jörg Weigands Erzählung 'Die Demonstration. Oder Lektionen für einen Außerirdischen' wird ein Alien über die irdischen Grundrechte in Demokratien aufgeklärt. Demonstrieren zu dürfen, erfährt der Fremde, gehört zu diesen Grundrechten.<ref>In: Die Welten des Jörg Weigand. Hg. von Frank G. Gerigk. Die Welten der SF, Bd. 2. Winnert: p.machinery, 2020. S. 121–135.</ref>

Siehe auch

Literatur

  • Sebastian Cobler (Hrsg.): Das Demonstrationsrecht. Rowohlt, Reinbek 1983, ISBN 3-499-15346-7.
  • Philipp Gassert: Bewegte Gesellschaft. Deutsche Protestgeschichte seit 1945. Kohlhammer, Stuttgart 2018, ISBN 978-3-17-029270-3.
  • Dieter Rucht: Protest in der Bundesrepublik Deutschland: Strukturen und Entwicklungen. Campus, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-593-36451-4.

Weblinks

Wiktionary: Demonstration – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references responsive> <ref name="sponfff1">Weltweite Klimaproteste in Australien gestartet, Spiegel Online, 20. September 2019. Abgerufen am 22. September 2019.</ref> </references>

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