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Antiziganismus

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(Weitergeleitet von Zigeunerfeindlichkeit)

Antiziganismus (von {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist eine spezielle Form des Rassismus, der sich gegen Sinti und Roma wendet.

Er umfasst die von Stereotypen, Abneigung oder Feindschaft geprägte Einstellung gegenüber Roma, Sinti, Fahrenden, Jenischen und anderen Personen und Gruppen, die von der Mehrheitsgesellschaft als „Zigeuner“ stigmatisiert werden, sowie die durch diese Einstellungen bedingten Formen gesellschaftlicher und staatlicher Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung, Vertreibung, Pogromen, Internierung, Zwangssterilisierung bis hin zu dem staatlich organisierten Völkermord an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus.

Der Begriff ist in Analogie zu „Antisemitismus“ gebildet.<ref name="R_Rose_Begriff">Romani Rose zum Begriff „Antiziganismus“. In: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. 5. März 2021, abgerufen am 20. Juni 2021.</ref> Die in dem Begriff enthaltene rassistische Sammelbezeichnung wird durch den alternativen Begriff Gadjé-Rassismus vermieden, der insbesondere von Roma selbst verwendet wird. Gadjé bezeichnet im Romanes alle Personen, die keine Roma sind.<ref>Marie Frühauf, Kathrin Schulze: Widersprüche gesellschaftlicher Integration. Zur Transformation Sozialer Arbeit. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-13769-4, S. 82 Anm. 5.</ref><ref>Gadjé-Rassismus im Glossar des Dachverbands Migrationsrat, 2. Oktober 2020, abgerufen am 18. Juni 2021.</ref><ref></ref>

Zielgruppe

Antiziganismus richtet sich in erster Linie gegen Sinti und Roma. Die Sinti leben seit dem 15. Jahrhundert vor allem in Deutschland, Österreich und anderen Teilen Mittel- und Westeuropas. Die Roma sind überwiegend in Südost- und Osteuropa angesiedelt. Beide Gruppen sind gleichermaßen von Antiziganismus betroffen. Muslimische Sinti und Roma, wie die Xoraxane-Roma, leiden neben Antiziganismus auch unter Islamfeindlichkeit<ref>Kadriye Acar: Muslimische Roma: Doppelte Diskriminierung? In: ndr.de. 4. November 2022, abgerufen am 12. März 2024.</ref>.

Antiziganismus kann zudem ein breites Spektrums sozial Deklassierter und Marginalisierter treffen, deren sozioökonomische Situation – historisch als „Fahrende“, heute vor allem als Bewohner randständiger Peripheriesiedlungen – der der Sinti und Roma ähnelt und auf die die mit diesem Begriff verbundenen Stereotype angewendet werden. Dazu zählen Jenische, irische Pavee sowie niederländische {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value). Obwohl sie sich in Sprache, Selbstbild und Kultur von Roma unterscheiden, sind auch sie antiziganistischen Ressentiments ausgesetzt.

Definitionen

Die Allianz gegen Antiziganismus schlägt folgende Arbeitsdefinition für den Antiziganismus vor:

„Antiziganismus ist ein historisch hergestellter stabiler Komplex eines gesellschaftlich etablierten Rassismus gegenüber sozialen Gruppen, die mit dem Stigma ‚Zigeuner‘ oder anderen verwandten Bezeichnungen identifiziert werden. Er umfasst 1. eine homogenisierende und essentialisierende Wahrnehmung und Darstellung dieser Gruppen; 2. die Zuschreibung spezifischer Eigenschaften an diese; 3. vor diesem Hintergrund entstehende diskriminierende soziale Strukturen und gewalttätige Praxen, die herabsetzend und ausschließend wirken und strukturelle Ungleichheit reproduzieren.“

Allianz gegen Antiziganismus<ref>Antiziganismus Grundlagenpapier. In: antigypsyism.eu. S. 5, abgerufen am 7. März 2023 (Version Juni 2017; mit Link zum PDF; 264 kB).</ref>

Die IHRA hat 2020 folgende Arbeitsdefinition erarbeitet:

„Antiziganismus gibt es seit Jahrhunderten. Er war ein zentrales Element der gegen Sinti und Roma gerichteten Verfolgungs- und Vernichtungspolitik, wie sie vom nationalsozialistischen Deutschland sowie von denjenigen faschistischen und extrem nationalistischen Partnern und anderen Mittätern, die sich an diesen Verbrechen beteiligten, betrieben wurde.

Antiziganismus hat weder mit der NS Zeit [sic!] begonnen noch danach aufgehört, sondern ist weiterhin ein zentrales Element von an Sinti und Roma begangenen Verbrechen. Trotz der bedeutenden Arbeit der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, des Europarates, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und anderer internationaler Gremien sind die Stereotypen und Vorurteile in Bezug auf Sinti und Roma bis heute weder delegitimiert noch hinreichend energisch diskreditiert worden, so dass sie fortbestehen und unwidersprochen angewendet werden können.

Antiziganismus ist ein facettenreiches Phänomen, das auf breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz stößt. Er behindert maßgeblich die Inklusion der Sinti und Roma in die Gesamtgesellschaft und verwehrt ihnen gleichberechtigten Zugang zu Rechten, Chancen und Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben.“<ref name="holocaustremembrance_definition">Arbeitsdefinition von Antiziganismus. In: holocaustremembrance.com. International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), abgerufen am 25. Oktober 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Sie führt im Anschluss zahlreiche Beispiele für Antiziganismus auf.<ref name="holocaustremembrance_definition" /> Ähnlich wie in den von der EU erstellten Richtlinien und Rahmenprogrammen verwendet die IHRA-Definition „Sinti und Roma“ als Oberbegriff für verschiedene verwandte sesshafte oder nicht sesshafte Gruppen.<ref name="holocaustremembrance_definition" />

Landläufige und wissenschaftliche Stereotype

Vorlage:Hinweisbaustein

Antiziganismus ist geprägt von Stereotypen, die „Zigeunern“ negativ bewertete Eigenschaften wie Leichtsinn, Treulosigkeit, Furchtsamkeit, Rachsucht, Unverschämtheit, Neigung zu Bettelei und Diebstahl zuschreiben. Ambivalent oder positiv bewertete Eigenschaften wie magische und wahrsagerische Fähigkeiten, große Freiheitsliebe, starke erotische Ausstrahlung, besondere rhythmische und musikalische Fähigkeiten sowie manuelles und körperliches Geschick bei kriminellen oder bestimmten handwerklichen und schaustellerischen Tätigkeiten werden ebenfalls zugeschrieben. Antiziganistische Stereotype beinhalten in Hinsicht auf die Körperlichkeit von „Zigeunern“ physiognomische Merkmalszuschreibungen wie schwarzes Haar, schwarze „blitzende“ Augen, dunkle Hautfarbe und unregelmäßige Gesichtszüge. In Meyers Konversations-Lexikon (Ausgabe 1888) heißt es: „Was den Charakter der Zigeuner anlangt, so sind dieselben leichtsinnig, treulos, furchtsam, der Gewalt gegenüber kriechend, dabei rachsüchtig, im höchsten Grad cynisch und da, wo sie glauben es wagen zu können, anmaßend und unverschämt. Alle sind dem Betteln ergeben, gestohlen wird besonders von Weibern und Kindern“.<ref name="Meyers16.903" />

Die deutsche rassetheoretische und „kriminalbiologische“ Forschung des Nationalsozialismus (Robert Ritter und seine Mitarbeiter Eva Justin und Adolf Würth)<ref>Benoît Massin: Anthropologie und Humangenetik im Nationalsozialismus oder: Wie schreiben deutsche Wissenschaftler ihre eigene Wissenschaftsgeschichte? In: Heidrun Kaupen-Haas, Christian Saller (Hrsg.): Wissenschaftlicher Rassismus: Analysen einer Kontinuität in den Human- und Naturwissenschaften. Campus-Verlag, Frankfurt a. M. 1999, ISBN 3-593-36228-7, S. 12–64.</ref> erweiterte Auffassungen von der nicht ortsfesten Lebensweise der als „fremdrassig“ bezeichneten „Zigeuner“, ihres Sozial- und Wirtschaftsverhaltens und ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten anhand erbbiologischer Denkmuster um die Vorstellung, dass die verschiedenen Untergruppen der „Zigeuner“ eine auf einer möglicherweise steinzeitlichen Entwicklungsstufe von Wildbeuterkulturen zurückgebliebene Ethnie bzw. „Mischrasse“ seien. „Zigeuner“ hätten ihre erblich bedingten gesellschaftsschädlichen Anlagen im Lauf der Geschichte durch endogame Fortpflanzung perpetuiert oder durch sexuelle Kontakte zu marginalisierten Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung, deren „minderwertigem Abschaum“ u. ä., zusätzlich gefestigt und verstärkt.<ref>Carsten Klingemann: Bevölkerungssoziologie im Nationalsozialismus und in der frühen Bundesrepublik. In: Rainer Mackensen (Hrsg.): Bevölkerungslehre und Bevölkerungspolitik im „Dritten Reich“. Leske und Budrich / Deutsche Gesellschaft für Demographie, Opladen 2004, S. 183–206, S. 195, Anm. 12.</ref> Jenische wurden von der NS-Forschung demgegenüber zwar nicht als „Fremdrassige“, aber ebenfalls als erbbiologisch minderwertiger und besonders gefährlicher „Menschenschlag“ betrachtet, der seine niederen Anlagen durch eine ständige Fortpflanzung in asozialen und kriminellen Milieus erworben oder gefestigt und durch Mischung mit „Zigeunern“ (Roma) auch an diese weitergegeben habe.<ref>Zur Auffassung der Jenischen in der NS-Forschung siehe Andrew Rocco Merlino D’Arcangelis: Die Verfolgung der sozio-linguistischen Gruppe, der Jenischen (auch als die deutschen Landfahrer bekannt) im NS-Staat 1934–1944. Diss., Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik, 2004, Teil II, S. 229 ff., urn:nbn:de:gbv:18-22474 (text=ediss.sub.uni-hamburg.de [PDF; 9,8 MB, abgerufen am 29. Juli 2019]).</ref> Fortgeführt wurde diese Betrachtungsweise nach dem Ende des Nationalsozialismus bis hinein in die 1980er/90er Jahre von dem erbbiologisch und erbhygienisch orientierten Arzt und „Zigeunerberater“ deutscher Regierungen, Hermann Arnold. Als ein Außenseiter der „Bevölkerungswissenschaft“ führt in jüngerer Zeit Volkmar Weiss die antiziganistische Tradition fort, wenn er Sinti und Roma als eine „erbliche Unterschicht“ minderer „Bevölkerungsqualität“ zur Diskussion stellt, die durch eine im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung überdurchschnittliche Kriminalitätsrate bei unterdurchschnittlicher Intelligenz charakterisiert sei und sich zur Begrenzung des damit verbundenen gesellschaftlichen Konfliktpotenzials weniger für strukturell angelegte Förder- und Bildungsprogramme als für die bevölkerungssanitäre Maßnahme der Geburtenkontrolle empfehle.<ref>Volkmar Weiß: Die IQ-Falle: Intelligenz, Sozialstruktur und Politik. Leopold Stocker Verlag, Graz 2000, ISBN 3-7020-0882-9, S. 195–202 („Die Zigeuner – eine neue erbliche Unterschicht?“), S. 202–207 („Die Anhäufung von sozialem Zündstoff“), vgl. auch ders.: Bevölkerungspolitik als Grundlage von Staat und Volk. In: Die neue Achse. 20 (2004), S. 11–29.</ref>

Diese Stereotype werden in den Medien weiterhin fortgeschrieben und beeinflussen nicht nur das Bild der Mehrheitsgesellschaft von als „Zigeuner“ wahrgenommenen Menschen, sondern sehr direkt auch den Umgang der Mehrheitsgesellschaft mit diesen Menschen. Es fehlen positive Diskurse und Vorbilder, die nicht den Stereotypen entsprechen.<ref>Gilda-Nancy Horvath: Maria. Heidelberg. Repräsentation. In: dw.com. Deutsche Welle, 10. März 2021, abgerufen am 29. Mai 2022.</ref>

Geschichte des Antiziganismus

Vom Mittelalter bis zum Ersten Weltkrieg

Übergriffe und Feindseligkeiten gegen „Zigeuner“ lassen sich seit dem ausgehenden Mittelalter nachweisen. Nach einer Zeit der staatlichen Duldung im 15. Jahrhundert wurden Sinti und Roma 1496 und 1498 durch Reichstagsabschiede für vogelfrei erklärt.

1539 wurden sie aus Paris vertrieben, 1563 erfolgte die Vertreibung aus England unter Androhung der Todesstrafe. Im 17. Jahrhundert genossen „Heiden“, wie das volkstümliche Synonym für „Zigeuner“ lautete, das sie fälschlich außerhalb der christlichen Gemeinschaft stellte, zumindest in Mittel- und Westeuropa eine gewisse Schonung. Viele Männer standen im Militärdienst, ihre Familien waren im Tross der Einheiten tätig. Als Inhaber meist spezialisierter militärischer Aufgaben bis hin zum Offizier verdienten sie vergleichsweise gut und standen unter dem Schutz der jeweiligen Landesherren. Antiziganistische Vorstellungen finden sich in dieser Zeit vor allem in den Schriften „gebildeter“ Verfasser, die in der Regel nicht in einem lebendigen Kontakt zu den Objekten ihrer Beschreibungen standen. Im 18. Jahrhundert änderten sich die Lebensverhältnisse und die gesellschaftliche Situation der Sinti und Roma und der anderen Untergruppen grundlegend. Mit der Aufstellung stehender Untertanenheere verloren sie die hergebrachte Existenzgrundlage. In den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts kam es zu einer Phase verschärfter Verfolgung, nachdem inzwischen „Zigeuner“ wie alles „herrenlose Volk“ nirgendwo mehr aufenthaltsberechtigt und ökonomisch in eine Randstellung gekommen war.

Während „Zigeuner“ ebenso wie auch weite Teile der Mehrheitsbevölkerung im letzten Jahrhundertdrittel mehr und mehr verarmten und verelendeten, wurden sie von der entstehenden „Völkerkunde“ entdeckt, die die vorhandenen antiziganistischen Beschreibungen nunmehr ausbaute und systematisierte. Außerordentlich einflussreich war der Göttinger Historiker Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann mit seiner Schrift Die Zigeuner. Ein historischer Versuch über die Lebensart und Verfassung, Sitten und Schicksale dieses Volkes (1783, 1787). Das Motiv des den Zigeunern oft zugeschriebenen Kindesraubs (mitunter auch Kaufs fremder Kinder) wurde seit dem 17. Jahrhundert vor allem in der Literatur (so z. B. von Cervantes oder Brentano) verwendet und damit ein Grundverdacht immer weitergegeben.

Bis ins 19. Jahrhundert war die europäische Bevölkerung weitgehend an ihr Dorf oder ihre Stadt ortsgebunden, z. B. aufgrund von Leibeigenschaft, von Grundbesitz, Bürgerrecht einer Stadt oder auch aufgrund gesetzlicher Regelungen. Gegenseitige soziale Kontrolle im Wohnumfeld, die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe und der „richtige“ Glauben waren in dieser Zeit wichtige Grundlagen des Zusammenlebens. Alle ortsungebundenen Bevölkerungsteile, wie fahrende Händler, Schausteller, Vagabunden etc. wurden damals generell als außerhalb der Gesellschaft stehend betrachtet und mehr oder weniger diskriminiert. Bei den „Zigeunern“ kamen fremde ethnische Herkunft, fremdes Aussehen, fremde Bräuche und Sitten, unterschiedlicher Glauben und weitgehender Entzug gegenüber sozialer Fremdkontrolle und oft Armut hinzu.

Erst 1855/56 endete für 250.000 Roma in den Donaufürstentümern Walachei und Moldau die Rechtlosigkeit in der Versklavung. Sie waren beliebte Hochzeitsgeschenke und wurden gegen Pferde, Kühe und Handelswaren getauscht. Durch Gesetze wurden sie in eine mittellose Freiheit entlassen. Ihre vormaligen Besitzer erhielten Entschädigungen von 4 bis 10 Goldstücken.<ref>Michael Martens: Rumäniens Orthodoxe Kirche. Als Roma-Sklaven wie Gegenstände verkauft wurden. In: FAZ. 18. Mai 2023, abgerufen am 20. Mai 2023 (Nachkommen rumänischer Roma-Sklaven fordern Reparationen von Kirche).</ref>

Aus Rumänien migrierten nach 1864 viele bis dahin sesshafte Roma, besonders aus den Untergruppen der Lovara und Kalderascha, nach West- und Mitteleuropa. Das Auftreten „ausländischer Zigeuner“ führte im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts zu einer erneuten Konjunktur des Antiziganismus in Rechtsetzung und Medien:

„Was den Charakter der Z[igeuner]. anlangt, so sind dieselben leichtsinnig, treulos, furchtsam, der Gewalt gegenüber kriechend, dabei rachsüchtig, im höchsten Grad cynisch und da, wo sie glauben es wagen zu können, anmaßend und unverschämt. Alle sind dem Betteln ergeben, gestohlen wird besonders von Weibern und Kindern; offener Straßenraub ist fast ohne Beispiel […]“<ref name="Meyers16.903">Zigeuner. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 16, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 903–904.; alternativ: peterhug.ch, abgerufen am 23. Juli 2017.</ref>

Ebendiese Sichtweise fand auch in der Literatur Widerhall, wie beispielsweise die 1901 erschienene Erzählung Die Spitzin von Marie von Ebner-Eschenbach.<ref>Marie von Ebner-Eschenbach: Die Spitzin. im Projekt Gutenberg-DE.</ref>

In Deutschland ergingen Verordnungen und Erlasse, um des Umherreisens der „Zigeuner“ Herr zu werden.<ref name="lexikon-fischer-S313">Torben Fischer, Matthias N. Lorenz: Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland: Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. transcript Verlag, Bielefeld 2007, ISBN 978-3-89942-773-8, S. 313 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden. der 3., überarb. und erw. Auflage, 2015, urn:nbn:de:101:1-201511302295).</ref> Die Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens von 1906 umfasste ein Verbot des „Reisens in Horden“, wodurch die Familien und Gemeinschaften der Gruppe der Sinti und der Gruppe der Roma vor existenzielle Schwierigkeiten gestellt wurden.<ref>Jane Schuch: Über einen ausstehenden Dialog: Sinti und Roma in Deutschland. In: Leah Carola Czollek, Gudrun Perko (Hrsg.): Verständigung in finsteren Zeiten – Interkulturelle Dialoge statt ‚Clash of Civilizations‘. Papy Rossa Verlag, Köln 2003, S. 93–110. Zitiert nach Leone Schock: Roma in Deutschland – Eine Betrachtung der Lebenssituation unter den gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und daraus resultierende Handlungsperspektiven. Diplomarbeit, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik „Alice Salomon“, Berlin 18. November 2008, S. 27 (suedost-ev.de [PDF; 1,1 MB, abgerufen am 6. Juli 2019]).</ref>

Im Ersten Weltkrieg kämpften Sinti und Roma auf beiden Seiten. Roma, die erfasst und kriegsuntauglich waren, wurden zu öffentlichen Arbeiten zwangsverpflichtet. Löhne wurden nur in Naturalien ausbezahlt, wobei die Entlohnung niedriger war als die der übrigen Bevölkerung. Aus Furcht vor Spionage wurde die Migration fahrender Gruppen durch verschärfte polizeiliche Maßnahmen und durch Beschlagnahmungen von Pferden und Wagen unterbunden, ihnen dadurch vielfach auch die Lebensgrundlage entzogen.

Zwischen den Weltkriegen

Roma wurden erfasst und registriert: durch Personenzählungen, Anlegen von Fotokarteien und das Nummerieren von Häusern. Schon 1922 erging ein Erlass der Burgenländischen Landesregierung (Österreich), dass alle Sinti und Roma in ihren Heimatgemeinden festzuhalten seien und die Zuwanderung von neuen Gruppen zu verhindern sei. 1925 wurden alle Roma fotografiert.

1936 wurde in Wien die Internationale Zentralstelle zur Bekämpfung der so titulierten Zigeunerplage geschaffen: Ihre erste Aufgabe war, Sinti und Roma datenmäßig zu erfassen. Im Burgenland wurden bereits Vorarbeiten geleistet: Vor 1938 waren bereits 8000 Roma über 14 Jahren mit Fingerabdrücken in der „Zigeunerkartothek“ erfasst. Die Grundlage für die systematische Verfolgung und Vernichtung in der NS-Zeit war somit schon gegeben.

In den mitteleuropäischen Staaten versuchte man seit dem 19. Jahrhundert, durch Einreiseverbote und Ausweisungen ausländische Reisende fernzuhalten. So wurden in der Schweizer Bundesverfassung von 1848 Rechtsvorschriften verankert, mit denen der migrierende Bevölkerungsteil domiziliert und die Entstehung neuer „Heimatlosigkeit“ verhindert werden sollten. Dem folgte das Bundesgesetz vom 3. Dezember 1850 „betreffend die Heimatlosigkeit“. Es verpflichtete die Kantone und damit die Unterbehörden bei angenommenen oder tatsächlichen biografischen Bindungen an einen Ort zur Aufnahme. Auf eine Initiative des Schweizer Bundesrates Giuseppe Motta hin wurde 1926 das Hilfswerk Kinder der Landstrasse der Pro Juventute gegründet, unter dessen Ägide in den folgenden Jahrzehnten ungefähr 600 Kinder von Fahrenden ihren Eltern fortgenommen, in Pflegefamilien, Erziehungsheime und psychiatrische Anstalten untergebracht und in einigen Fällen auch zwangssterilisiert wurden.<ref>Walter Leimgruber, Thomas Meier, Roger Sablonier: Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse: Historische Studie aufgrund der Akten der Stiftung Pro Juventute im Schweizerischen Bundesarchiv (= Bundesarchiv [Hrsg.]: Dossier. 9). Bern 1998, ISBN 3-908439-00-0 (landesgeschichte.ch [BLG Beratungsstelle für Landesgeschichte – Projekte, abgerufen am 27. Juli 2017] mit landesgeschichte.ch [PDF; 218 MB (!)]).</ref> Erst 1973 wurde das „Hilfswerk“ auf großen öffentlichen Druck hin geschlossen.

Auch das faschistische Italien diskriminierte Roma und Sinti ab 1926 systematisch mittels entsprechender Dekrete, die sich mit der Internierung von sogenannten „zingari“ in Konzentrationslagern ab 1938 zur radikalen Verfolgung und völligen Entrechtung steigerten.<ref>Paola Trevisan: Le ricerche sull’internamento dei Sinti e dei Rom in Italia durante il regime fascista. In: Hannes Obermair, Sabrina Michielli (Hrsg.): Erinnerungskulturen des 20. Jahrhunderts im Vergleich – Culture della memoria del Novecento a confronto (= Quaderni di storia cittadina. 7). Stadtarchiv Bozen, Bozen 2014, ISBN 978-88-907060-9-7, S. 189–205.</ref>

Das bayerische Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz von 1926 sah unter anderem die Einweisung in Zwangsarbeitslager vor.<ref name="lexikon-fischer-S313" /> In Frankfurt a. M. war von 1929 bis 1935 das so genannte „Konzentrationslager an der Friedberger Landstraße“ in Betrieb. Zum Zweck der Überführung von Sinti und Roma dorthin wurde Druck, aber kein Zwang ausgeübt. Zwei Jahre nach der Schließung dieses Lagers folgte an anderer Stelle in Frankfurt die Errichtung eines Zwangslagers.<ref>Peter Sandner: Das „Konzentrationslager an der Friedberger Landstraße“ 1929–1935. In: ffmhist.de. Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt am Main, 1. Januar 2006, abgerufen am 23. Juli 2017.</ref> (Zu Einzelheiten siehe: Völkermord an den Sinti und Roma.)

Nationalsozialismus und Nachkriegszeit

Die nationalsozialistische Politik ging mit ihrer sowohl ethnisch-rassistisch als auch sozialhygienisch-rassistisch motivierten Verfolgung weit über die bis dahin übliche Kriminalisierung der „Zigeuner“ hinaus. Zunächst wurden die antiziganistischen Maßnahmen, die auf lokaler Ebene schon während des Kaiserreichs und der Weimarer Republik durchgeführt worden waren, systematisiert. Es entstanden auf Betreiben lokaler Behörden Sammellager für Roma und Sinti, so etwa auf dem Heinefeld in Unterrath, einem Stadtteil von Düsseldorf, in Frankfurt (Main) oder in Berlin-Marzahn. Bei den Verfolgungsmaßnahmen bis etwa 1938 überwogen zunächst das Interesse und die Aktivität lokaler und regionaler Instanzen.

Nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses („Sterilisationsgesetz“, 1933) wurden Sterilisierungen durchgeführt, nach dem Blutschutzgesetz (eins der zwei Nürnberger Gesetze, 1935) wurden Eheverbote ausgesprochen.

Datei:Bundesarchiv Bild 146-1991-014-09, Stein-Pfalz, Ritter und Justin bei Blutabnahme.jpg
Robert Ritter und Eva Justin von der „Rassenbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes“ nehmen einem Mann Blut ab, April 1938

In der von Robert Ritter geleiteten Rassenhygienischen und kriminalbiologischen Forschungsstelle wurden seit 1937 die in Deutschland lebenden Roma und Sinti nach ihren Genealogien erfasst und ihre körperlichen Eigenschaften vermessen. Die RHF entwickelte ein Kategoriensystem, nach dem nach „Blutanteilen“ zwischen „fremdrassigen“ „Zigeunern“ und „Zigeunermischlingen“ einerseits und „Nichtzigeunern“ aus der deutschen Mehrheitsbevölkerung und ihnen gleichgestellten als „deutschblütig“ geltenden „Mischlingen“ andererseits unterschieden wurde. Sinti und andere Roma wurden hierbei nur zum kleineren Teil als „stammechte“ Zigeuner, in der ganz überwiegenden Mehrzahl hingegen als „Zigeunermischlinge“ eingestuft. „Nach Zigeunerart umherziehende Landfahrer“ wurden dagegen grundsätzlich als „deutschblütige Nichtzigeuner“ betrachtet, sofern eine genealogische Erfassung höchstens ein Großelternteil mit hälftiger Sinti oder Roma-Herkunft ergab. Während aber die im „Altreich“ lebenden Sinti und Roma von der RHF genealogisch und gutachtlich in einem „Zigeunersippenarchiv“ in etwa vollständig erfasst wurden, kam der Aufbau eines dementsprechenden „Landfahrersippenarchivs“ über einen Ansatz nicht hinaus. In welchem Maße Menschen mit nach Meinung der Erfassungsinstanzen „zigeunerischer“ Teilabstammung entgegen ihrem Selbstverständnis als „Zigeunermischlinge“ und also als „Zigeuner“ eingestuft wurden, ist eine von der Forschung kaum auch nur angesprochene und vorläufig nicht zu beantwortende Frage.

Federführend beteiligt am ideologischen Hintergrund der Verfolgung war der burgenländische Gauleiter und Landeshauptmann bzw. spätere steirische Vizegauleiter Tobias Portschy (Die Zigeunerfrage. 1938).

Die wissenschaftlich begründete Neuausrichtung der Zigeunerbekämpfung mündete am 8. Dezember 1938 in den auch als „Grunderlaß“ bezeichneten Erlass Himmlers „betr. Bekämpfung der Zigeunerplage“, der eine „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus“ vorsah. In der Folge richteten sich die am weitesten gehenden Formen der Verfolgung bis hin zur Massentötung in den Vernichtungslagern gegen die als „fremdrassig“ klassifizierten Subgruppen der Sinti und Roma.

Auch „nach Zigeunerart umherziehende Landfahrer“ wurden zwar wie andere als „asozialer Abschaum“ Kategorisierte (Unterstützungsempfänger, „Bummelanten“, „Arbeitsscheue“ – die Gruppen der „Asozialen“ überschnitten sich) diskriminiert. Ihnen wurden Wandergewerbescheine und Unterstützungsleistungen verweigert. Sie wurden noch im Frühjahr und im Sommer 1938 wie Juden, Sinti und Roma Objekte der Razzien nach „Arbeitsscheuen“ und als solche in Konzentrationslagern (Neuengamme, Buchenwald, Dachau u. a.) interniert, die manche von ihnen nicht überlebten. Andere wurden Opfer von Zwangssterilisationen. Der „Festschreibungserlaß“ von 1939, der „Zigeunern“ und „Zigeunermischlingen“ das Verlassen des Aufenthaltsorts bei Strafe der KZ-Einweisung verbot und die Voraussetzung für die folgenden Gruppen-Deportationen bildete, nahm sie aber bereits ausdrücklich aus. Weder waren sie 1940 in die Deportation „in geschlossenen Sippen“ ins Generalgouvernement miteinbezogen, die der größte Teil der Deportierten nicht überlebte, noch 1941 in die Deportation burgenländischer Roma ins Ghetto Litzmannstadt ('Łódź') noch in die ab Februar 1943 beginnenden reichsweit planmäßig und flächendeckend organisierten „familienweisen“ Deportationen in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau.

Spätestens seit dem Beginn der 1940er Jahre waren Sinti und Roma daneben wichtige soziale Rechte und gleichauf mit der jüdischen Minderheit die Rechte am Arbeitsplatz genommen, ihnen eine Sondersteuer auferlegt und ihre Kinder ausgeschult worden.

Datei:Bundesarchiv R 165 Bild-244-52, Asperg, Deportation von Sinti und Roma.jpg
Deportation von südwestdeutschen Sinti in Asperg, Mai 1940

Die wissenschaftliche Forschung war eng mit polizeilichen Zielsetzungen verbunden. Die nationalsozialistische Zigeunerpolitik eskalierte in der Massentötung der Sinti und Roma, soweit sie innerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs lebten, im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und von Roma außerhalb des Deutschen Reiches vor allem durch die sogenannten Einsatzgruppen im okkupierten Osteuropa. Im „Zigeunerfamilienlager“ in Birkenau, aber auch in anderen Lagern wie Natzweiler (Elsass) wurden Roma und Sinti Opfer von medizinischen Menschenversuchen, wie sie unter anderem von Josef Mengele geleitet wurden. Mit der Deportation in die Vernichtung verfiel das Eigentum der Sinti und Roma, so wie es schon im Fall der jüdischen Minderheit praktiziert worden war, dem Staat, der es der „deutschen Volksgemeinschaft“ in Gestalt seiner Bürger und sozialpolitischer Einrichtungen wie der NSV übergab oder es, vor allem Immobilien, von den Finanzämtern zum Nutzen der Mehrheitsbevölkerung verwalten ließ.

Wie viele Sinti und Roma sowie von deren Verfolgung mitbetroffene Menschen insgesamt durch die Zigeunerpolitik der NS-Diktatur umkamen, ist nicht bekannt, da über die Zahl der in der Sowjetunion, in Polen und Südosteuropa Ermordeten keine gesicherten Angaben vorliegen. Alleine in Auschwitz-Birkenau wurden jedoch etwa 15.000 Menschen als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischlinge“ umgebracht. Die Ermordungsquote unter den Roma-Gruppen in Tschechien sowie bei der größten österreichischen Gruppe der Burgenland-Roma lag bei rund 90 Prozent.

Die Sinti in Deutschland waren sesshaft und in die Gesellschaft integriert. Dennoch wurde die Gruppe der Sinti im nationalsozialistischen Deutschland Opfer systematischer Verfolgung, die von Diskriminierung und Entrechtung bis hin zur Deportation und Ermordung reichte. Die nationalsozialistische Rassenideologie betrachtete Sinti und Roma als „rassisch minderwertig“ und strebte ihre vollständige Eliminierung an.<ref>WDR: Sinti und Roma in Deutschland. In: planet-wissen.de. 18. September 2024, abgerufen am 21. April 2025.</ref>

1946 erfolgte die Restauration der Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens als „Landfahrerstelle“ im bayerischen Landeskriminalamt. Die Landfahrerstelle wurde 1970 wegen Grundgesetzwidrigkeit aufgelöst.

Der Bundesgerichtshof lehnte es 1956 ab, einem „Zigeunermischling“ Entschädigung für seine Zwangsumsiedlung im Jahre 1940 zu zahlen. Die von den Nationalsozialisten betriebene Ausgrenzungs- und Umsiedlungspolitik der „Zigeuner“ sei nicht „rassisch“ motiviert gewesen, sondern eine damals „übliche polizeiliche Präventivmaßnahme“ zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“. 2015 distanzierten sich Richter des BGH von der Urteilspraxis ihrer Vorgänger, von denen viele bereits vor 1945 als Richter aktiv gewesen waren.<ref>sms/dpa: „Zigeuner“-Urteil: BGH-Präsidentin schämt sich für Richter aus den Fünfzigern. In: Der Spiegel. 12. März 2015, abgerufen am 27. Juli 2017.</ref>

1957 kam es bei der Affäre Magolsheim zu antiziganistischen Ausschreitungen.

Politische und moralische Anerkennung des Völkermords

Am 17. März 1982 empfing der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und erkannte die nationalsozialistischen Verbrechen an den europäischen Roma als Völkermord an. Diese Anerkennung wiederholte Bundeskanzler Helmut Kohl am 7. November 1985 im Rahmen einer Bundestagsdebatte. 1992 beschloss der Bundestag die Errichtung eines zentralen Mahnmals. Nachdem sich die Organisationen der Sinti und Roma über Jahre hinweg nicht auf einen gemeinsamen Widmungstext einigen konnten, bekräftigte der Bundesrat am 20. Dezember 2007 mit einem Beschluss den politischen Willen zu einem „Denkmal für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma Europas“. Er anerkannte in diesem Beschluss ausdrücklich „die politische und moralische Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für ein würdiges Gedenken an diese Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen“ und erklärte, mit dem Widmungstext den Anliegen Opferverbände „in größtmöglicher Weise“ Rechnung tragen zu wollen.<ref>Bundesrat: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Drucksache 905/07 (Beschluss), 20. Dezember 2007. (Memento vom 8. November 2011 im Internet Archive; PDF; 132 kB) In: bundesrat.de, abgerufen am 24. Juli 2017.</ref> Inzwischen wurde ein Widmungstext von Historikern des Instituts für Zeitgeschichte in München und des NS-Dokumentationszentrums in Köln erarbeitet, formuliert und von den politischen Organen beschlossen. Am 19. Dezember 2008 fand in Berlin in einer öffentlichen feierlichen Handlung der symbolische Baubeginn des Denkmals statt.

Aktuelle Entwicklungen

Datei:Tiganca imputita.JPG
Eine Roma-Demonstrantin mit T-Shirt-Aufdruck {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) („Stinkende Zigeunerin“) in Bukarest (2007)
Datei:Boyko Borisov EPP 2014.jpg
Der bulgarische ex-Premierminister Borissow nannte die Roma „schlechtes Menschenmaterial“<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) (Memento vom 14. Juli 2011 im Internet Archive) In: ndt1.com. 5. Februar 2009, abgerufen am 27. Juli 2017 (Chicago press conference transcription in Bulgarian).</ref><ref>Chicago audio record. In: segabg.com. Abgerufen am 15. Januar 2023. In: segabg.com, abgerufen am 23. Juli 2017.</ref><ref>Mayor of Sofia brands Roma, Turks and retirees ‚bad human material‘. In: telegraph.co.uk, 6. Februar 2009, abgerufen am 27. Juli 2017.</ref><ref name="novinite.com">Sofia Mayor to Bulgarian Expats: We Are Left with Bad Human Material Back Home. In: novinite.com. 5. Februar 2009, abgerufen am 27. Juli 2017.</ref>

Nach dem Ende des Nationalsozialismus bleiben die europäischen Sinti und Roma diskriminiert. Offene Verfolgung ist inzwischen zwar selten geworden, in allen Ländern Europas ist jedoch eine stille Diskriminierung gegenwärtig.<ref>Vgl. für Tschechien und Ungarn den HRW-Report für Tschechien: Czech Republic. Roma in the Czech Republic. Foreigners in Their Own Land. Band 8, Nr. 11 (D), Juni 1996 (hrw.org [abgerufen am 23. Juli 2017]), und für Ungarn: Rights denied. The Roma of Hungary. Helsinki, Juli 1996, ISBN 1-56432-168-1 (hrw.org [abgerufen am 23. Juli 2017]).</ref> Bei einer Befragung eines repräsentativen Querschnitts der Bürger in allen 28 Staaten der Europäischen Union im Frühjahr 2008 durch die EU zum Thema „Diskriminierung“ wurde die Frage gestellt, wie wohl auf einer Skala von 1 bis 10 sich die Befragten fühlten, wenn sie daran dächten, bestimmte Nachbarn zu haben. Mit weitem Abstand am unwohlsten fühlten sich nach eigenen Angaben die Europäer bei dem Gedanken, sie hätten Sinti und Roma als Nachbarn (Durchschnittswert: 6,0; zum Vergleich: der Durchschnittswert für behinderte Menschen liegt bei 9,1).<ref>Europäische Kommission (Hrsg.): Diskriminierung in der Europäischen Union: Wahrnehmungen, Erfahrungen und Haltungen. Befragung: Februar–März 2008. Bericht (= Eurobarometer spezial. 296). Juli 2008, S. 12, 45 ff. (ec.europa.eu [PDF; 2,6 MB; abgerufen am 27. Juli 2017]).</ref> Dass auch das Leugnen der nationalsozialistischen Verfolgung und die weiterhin immer wieder erlebte Verweigerung von Menschenrechten für Roma ein großes Unrecht sind, erkannte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unter Verwendung des Begriffs „Zweite Verfolgung“ im Oktober 2022 öffentlich an.<ref>Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion: Bekämpfung von Antiziganismus. Abgerufen am 14. April 2024.</ref>

In den westeuropäischen Ländern haben Sinti und Roma sowie vergleichbare Minderheiten aus der Mehrheitsbevölkerung (Pavee, Woonwagenbewoners, Forains, Jenische u. a.) bis heute unter Diskriminierung und Vorurteilen zu leiden. Auch der teilweise neu entfachte Nationalismus wendet sich in vielen Fällen gegen sie. Sozialabbau und Deregulierungsmaßnahmen treffen sie besonders hart. Die schulische Bildung der Sinti und Roma ist oft mangelhaft. Die traditionellen Berufe der Sinti und Roma werden nicht mehr gebraucht. Manche Roma sind noch heute Staatenlose und erleiden daher rechtliche Nachteile. Das EU-Parlament weist in der Entschließung zur Lage der Roma in Europa „auf die weite Verbreitung der Zigeunerfeindlichkeit und ihre diskriminierenden Auswirkungen auf die Chancen im Bereich Beschäftigung, Bildung und soziale Dienste für die am meisten benachteiligte ethnische Minderheitengruppe in der Europäischen Union“ hin. Praktikable Lösungen des Problems bietet allerdings auch das Parlament nicht an.

In vielen Ländern Ostmitteleuropas, Osteuropas und Südosteuropas, insbesondere in Tschechien, der Slowakei, Serbien, Slowenien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Albanien und Nordmazedonien, stehen Roma am Rande der Gesellschaft und leben vielfach in eigenen Wohnvierteln, Siedlungen oder Ghettos, die oft im Zuge erzwungener Sesshaftmachung in minderer Qualität und mit schlechter Infrastruktur errichtet wurden. Václav Miko, ein Roma-Aktivist aus Tschechien, vergleicht die Situation mit der Apartheid zwischen 1948 und 1990 in Südafrika und verweist auf teilweise Zutrittverbote für Roma in Lokalen oder automatische Unterbringung von Roma-Kindern in Sonderschulen.<ref name="Miko">Václav Miko: Anticikanismus v Čechách [Antiziganismus in Böhmen]. Nová Forma, České Budějovice 2009, ISBN 978-80-87313-02-2; siehe auch Karolína Ryvolová: Online-Rezension des Buches in iliteratura.cz vom 25. Mai 2009, abgerufen am 4. September 2009 (tschechisch).</ref> Die schweigende Mehrheit glaubt eher negativen Vorurteilen und Schlagzeilen der Boulevardpresse. Daher sind Roma in diesen Ländern massiver Diskriminierung und teilweise auch Verfolgung ausgesetzt. Während des Jugoslawienkrieges gerieten Roma 1991 zwischen die Fronten; die beteiligten Parteien rekrutierten unter Gewaltanwendung in den Roma-Dörfern Soldaten. Diese und weitere kriegerische Gewalt löste Roma-Flüchtlingswellen nach Westeuropa aus.

Da die Slowakei und Ungarn seit 2004 sowie Bulgarien und Rumänien seit 2007 Mitglieder der Europäischen Union sind, gewinnt das Thema Minderheitenschutz eine größere Bedeutung. Bedingung und Kriterium für die Aufnahme in die Staatengemeinschaft ist die Respektierung der Minderheiten. Bei einer Umfrage in England gaben 1993 zwei Drittel der englischen Bürger an, eine Nachbarschaft von „gypsies“ abzulehnen.

Der Fortschrittsbericht Türkei vom 9. November 2005 der Europäischen Kommission berichtet, dass Roma in der Türkei noch immer Probleme haben, adäquaten Wohnraum, Ausbildung, Gesundheitsversorgung und Arbeit zu finden. In den letzten zwei Jahren entstanden romageführte Menschenrechtsorganisationen in fünf türkischen Städten. In Zusammenarbeit mit diesen Organisationen hat die Istanbuler Bilgi Universität damit begonnen, die türkische Roma-Bevölkerung zu lokalisieren und ihre exakte Anzahl zu bestimmen, um ein klareres Bild ihrer Probleme zu erhalten.

In Deutschland löste eine von Martin Walser editierte Tatortfolge (Armer Nanosh von 1989) wegen antiziganistischer Inhalte, unter anderem wegen der verwendeten Bezeichnung „das Volk der roten Unterröcke“ und diverser klischeehafter Darstellungen, einen Eklat aus und wurde vom Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland scharf verurteilt.

Laut einer Studie der Universität Leipzig stimmten 2014 über fünfzig Prozent der Deutschen antiziganistischen Aussagen – wie „Ich hätte Probleme damit, wenn sich Sinti und Roma in meiner Gegend aufhalten.“ – zu.<ref>Oliver Decker, Johannes Kiess, Elmar Brähler: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die stabilisierte Mitte. Rechtsextreme Einstellung in Deutschland 2014. (Memento vom 14. Juli 2014 im Internet Archive; PDF; 776 kB) In: uni-leipzig.de, abgerufen am 25. Juli 2017, S. 51.</ref> Antiziganismus ist im deutschen Bildungswesen ein ernstzunehmendes Problem.<ref>(tan): Antiziganismus – Das Z-Wort auf dem Schulhof. In: Deutschlandfunk Kultur. 31. Juli 2024, abgerufen am 31. Oktober 2025.</ref> Neben Diskriminierung und Mobbing kommt es hier immer wieder auch zu Segregation. Schüler und Schülerinnen aus Romafamilien werden dabei Förderschulen zugewiesen, obwohl es dafür keine sachliche Rechtfertigung gibt.<ref name=":1">Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus MIA veröffentlicht ihren 3. Jahresbericht zu antiziganistischen Vorfällen in Deutschland. Die Vorfallzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 40 % gestiegen. In: Melde- und Informationsstelle Antiziganismus. 23. Juni 2025, abgerufen am 1. November 2025.</ref>

Die Deutsche Bischofskonferenz der römisch-katholischen Kirche verwendet seit 2010 keine antiziganistischen Organisationsbezeichnungen mehr.<ref>D: Neuer Name für „Zigeunerseelsorge“. In: oecumene.radiovaticana.org. Radio Vatikan, 11. Mai 2010, abgerufen am 21. April 2018.</ref> Das Engelwerk schreibt unter anderem „Zigeunern“ zu, für Dämonen besonders empfänglich zu sein.<ref>Barbara Hans, Christian Wiesel: Christlicher Fundamentalismus – Kirche der Extreme. In: Spiegel online. 5. Februar 2009.</ref><ref>Petra Bleisch: Engelwerk. Evangelische Informationsstelle: Kirchen – Sekten – Religionen, 1998. In: relinfo.ch, abgerufen am 21. April 2018.</ref><ref>John Schneider: Sex-Streit von Auerbach: Wird er unterschätzt? In: Abendzeitung. 9. November 2001.</ref><ref>Wolfgang Benz: Vom Vorurteil zur Gewalt. Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 2020, ISBN 978-3-451-38596-4, S. 359 ff. (Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>

An der Universität Heidelberg besteht seit 2017 eine neu geschaffene Forschungsstelle Antiziganismus, die von dem Zeithistoriker Edgar Wolfrum geleitet und vom Land Baden-Württemberg mit jährlich 220.000 Euro finanziert wird.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Erste Forschungsstelle Antiziganismus gegründet. (Memento vom 2. Februar 2020 im Internet Archive) In: Deutschlandfunkkultur.de. 28. Juli 2017, abgerufen am 28. Juli 2017.</ref>

Eine Expertenkommission im Auftrag der Bundesregierung veröffentlichte am 24. Juni 2021 einen 500 Seiten starken Bericht, der den Antiziganismus in Deutschland systematisch untersucht. Unter dem Titel „Perspektivwechsel - Nachholende Gerechtigkeit - Partizipation“ wiesen die Autoren auf „strukturellen und institutionalisierten Rassismus“ gegen Sinti und Roma hin, der alle Bereiche – zum Beispiel Schule, Nachbarschaft, Polizeiwache, Gericht – umfasse. Der Bericht stützte sich auf 15 aktuelle Studien zum Antiziganismus unter anderem in kommunaler Verwaltung, Schulbüchern und Polizei. Die Kommission forderte die Berufung eines Beauftragten und einer Bund-Länder-Kommission zum Thema Antiziganismus. Zudem verlangte sie ein Ende der Abschiebungen von Sinti und Roma, da es sichere Herkunftsstaaten für diese Menschen nicht gebe.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Unabhängige Kommission: Ausgrenzung und Benachteiligung von Sinti und Roma in Deutschland allgegenwärtig. (Memento vom 24. Juni 2021 im Internet Archive) In: Deutschlandfunk. 24. Juni 2021.</ref><ref>Antiziganismus-Kommission fordert „nachholende Gerechtigkeit“. In: Stern. 24. Juni 2021.</ref>

Am 23. Februar 2022 beschloss die Bundesregierung eine nationale Strategie mit dem Titel „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“, die von Nancy Faeser vorgelegt worden war. Damit kommt die deutsche Regierung einer Aufforderung der Europäischen Kommission nach, nationale Strategien zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 zu entwickeln.<ref>Bundesregierung beschließt Antiziganismus-Strategie. Pressemitteilung. In: bmi.bund.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 23. Februar 2022, abgerufen am 27. Februar 2022.</ref> Im Rahmen dieser Strategie soll sowohl eine zivilgesellschaftliche Monitoringstelle für antiziganistische Übergriffe geschaffen werden, die insbesondere eine Möglichkeit bieten soll, solche Übergriffe auch außerhalb der Polizeistatistik besser zu erfassen. Ebenso soll eine Nationale Roma-Kontaktstelle eingerichtet werden, die helfen soll, den Dialog mit Sinti und Roma zu fördern und institutionalisieren.<ref>Sonja Thomaser: Bundesregierung beschließt Strategie gegen Antiziganismus. 23. Februar 2022, abgerufen am 27. Februar 2022.</ref>

Am 9. März 2022 berief das Bundeskabinett den Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler zum ersten Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland. Diese neue Position ist im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Aufgabe dieses Amtes ist es, die Maßnahmen der Bundesregierung gegen Antiziganismus zu koordinieren und Schutz vor Diskriminierung und Anfeindung bieten.<ref>Bundesregierung beruft erstmals Antiziganismus-Beauftragten. In: bmfsfj.de. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 8. März 2022, abgerufen am 10. März 2022.</ref> Daimagüler beschreibt Antiziganismus als ein Problem der Mehrheitsgesellschaft und fordert Staat und Gesellschaft dazu auf, Verantwortung zur Beendigung von Antiziganismus zu übernehmen: „Antiziganismus ist ein Problem für die Betroffenen, aber vor allem ist er ein Problem der Mehrheitsgesellschaft, weil Antiziganismus ein Verrat an unseren Werten ist.“<ref>Gilda Nancy-Horvath: Daimagüler: Antiziganismus – ein Problem der Mehrheitsgesellschaft. Deutsche Welle, 27. Mai 2022, abgerufen am 29. Mai 2022.</ref>

Seit 2023 veröffentlicht die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus jährlich Berichte zu antiziganistischen Vorfällen in Deutschland.<ref>Jahresberichte von MIA-Bund. Melde- und Informationsstelle Antiziganismus, abgerufen am 31. Oktober 2025.</ref> Dabei verzeichneten die Berichte für 2023 und 2024 jeweils einen deutlichen Anstieg der antiziganistischen Vorfälle. Dies liege laut Bericht nicht nur an der steigenden Bekanntheit der Meldestellen, sondern zeige auch, „dass die Feindseligkeit gegenüber Sinti und Roma in Deutschland tatsächlich zunimmt“. Diskriminierung fände laut den Meldungen besonders häufig in staatlichen Institutionen statt. Neben verbalen Stereotypisierungen und antiziganistischen Äußerungen wurden auch körperliche Angriffe bis hin zu extremer Gewalt gemeldet. Einige der gemeldeten Fälle zeigten einen klar erkennbaren Bezug zur NS-Vergangenheit.<ref name=":1" />

Eine 2026 veröffentlichte Teilstudie des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) legt „institutionellen Antiziganismus“ in deutschen Behörden nahe, der sich gegenüber Vergleichsgruppen etwa im Vorenthalt von Informationen und Übersetzungsleistungen sowie der spezifischen Verweigerung der Aufnahme Roma-Geflüchteter in einzelnen Landkreisen zeige.<ref>Jana Laborenz: Rassismus in Behörden: Diskriminierung hinter verschlossenen Türen. In: Die Tageszeitung: taz. 18. Februar 2026, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 19. Februar 2026]).</ref>

Auf die Situation der Roma, insbesondere deren Diskriminierung und Verfolgung, soll der Internationale Tag der Roma aufmerksam machen, der seit 1990 alljährlich am 8. April stattfindet.

Beispiele für antiziganistische Ausschreitungen

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Antiziganistische Demonstration in Sofia, 2011

Einige Beispiele antiziganistisch motivierter Übergriffe aus den letzten Jahren:

Kontroversen der Antiziganismus-Forschung Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.

Die Begriffsbildung „Antiziganismus“ ist umstritten. Eine Kritik bezieht sich darauf, dass er einen „Ziganismus“ impliziere, den es nicht gebe und der dem Selbstverständnis vieler Sinti und Roma als deutsche nationale Minderheit bzw. als europäische Minderheit widerspreche. Eine andere Kritik sieht in der Verwendung des Begriffs die Festlegung auf einen Opferstatus.<ref>Wolfgang Wippermann: „Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Berlin 1997, S. 11 ff.</ref> Die Autoren Lorenz Aggermann, Eduard Freudmann und Can Gülcü schlugen 2008 vor, statt des Begriffs Antiziganismus den Begriff Antiromaismus zu verwenden, „da es widersinnig erscheint, bei einem Wort, das die Diskriminierung von Roma beschreibt, auf einen Begriff zurückzugreifen, welcher sich von der diskriminierenden Bezeichnung ‚Zigeuner‘ ableitet“.<ref>Lorenz Aggermann, Eduard Freudmann, Can Gülcü: Beograd Gazela. Reiseführer in eine Elendssiedlung. Drava, Klagenfurt 2008, ISBN 978-3-85435-533-5, S. 200 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden. [abgerufen am 13. Juli 2018]).</ref> Von Elsa Fernandez wurde der Begriff Gadje-Rassismus vorgeschlagen, der durch Aufgreifen des Romanes-Ausdrucks für Nicht-Roma, „Gadje“, den Fokus auf die Täter des Rassismus verschiebt.<ref>AKS Hannover: Antiziganismus – Thema (kritischer) Sozialer Arbeit?! In: Konstellationen des Antiziganismus: Theoretische Grundlagen, empirische Forschung und Vorschläge für die Praxis. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-13363-4, S. 301–328, doi:10.1007/978-3-658-13363-4_13.</ref><ref>Coleen Schreiber: Medialer Antiziganismus. In: Konstellationen des Antiziganismus: Theoretische Grundlagen, empirische Forschung und Vorschläge für die Praxis. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-13363-4, S. 211–224, doi:10.1007/978-3-658-13363-4_8.</ref>

Obwohl auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma den Begriff Zigeuner zurückweist, da es eine lange Geschichte als abwertende Bezeichnung habe, spricht er ebenso wie andere Selbstorganisationen der Roma von „Antiziganismus“ und parallelisiert somit „Antisemitismus“ und damit die jüdische Verfolgungsgeschichte. Es sei „der einzige wissenschaftlich fundierte Begriff, der das Konstrukt des „Zigeuners“ und die damit verbundene Gewalt mit bedenkt“.<ref name="R_Rose_Begriff" /> In Tschechien hat der Roma-Schriftsteller und Aktivist Václav Miko den Begriff in seinem Buch von 2009 eingeführt und geprägt.<ref name="Miko" />

Medien

Literatur

  • Alexandra Bartels, Tobias von Borcke, Markus End, Anna Friedrich (Hrsg.): Versuch einer Bibliographie. In: Bartels u. a. (Hrsg.): Antiziganistische Zustände 2. Unrast, Münster 2013, ISBN 978-3-89771-518-9, S. 314–355 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />unrast-verlag.de [Memento vom 6. Juli 2019 im Internet Archive; PDF; 960 kB]).
  • Hajdi Barz, Asiye Kaya, Gilda Horvath, Dotschy Reinhardt, Riham Abed-Ali: Studie zum Empowerment von Sinti*ze und Rom*nja. Hochschule Mittweida – University of Applied Sciences, Mittweida 2020 (bund.de [PDF; 1,4 MB]).
  • Markus End: „Wer nicht arbeitet, soll nicht essen“. Geschichte, Gegenwart und Kritik des Antiziganismus. In: arranca! # 41: Wie jetzt? Transformationsstrategien I. Januar 2010, ZDB-ID 1161205-8 (arranca.org; einführender Text über Antiziganismus).
  • Klaus-Michael Bogdal: Europa erfindet die Zigeuner. Eine Geschichte von Faszination und Verachtung. Suhrkamp, Berlin 2011, ISBN 978-3-518-42263-2, urn:nbn:de:101:1-201402148515.
  • Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma (Hrsg.): Antiziganismus. Soziale und historische Dimensionen von „Zigeuner“-Stereotypen. Heidelberg 2015, ISBN 978-3-929446-31-9 (sintiundroma.de mit sintiundroma.de [PDF; 1,4 MB]).
  • Markus End, Kathrin Herold, Yvonne Robel (Hrsg.): Antiziganistische Zustände. Zur Kritik eines allgegenwärtigen Ressentiments. Unrast, Münster 2009, ISBN 978-3-89771-489-2.
  • Markus End: Stereotype Darstellungen von Sinti und Roma in deutschen Medien. Das ZDF-Morgenmagazin im antiziganistischen Diskurs. In: Oliver von Mengersen (Hrsg.): Sinti und Roma. Eine deutsche Minderheit zwischen Diskriminierung und Emanzipation (= Bundeszentrale für Politische Bildung [Hrsg.]: Schriftenreihe. Band 1573). Bundeszentrale für politische Bildung, BpB, und Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, Bonn und München 2015, ISBN 978-3-8389-0573-0, S. 201–233.
  • Gernot Haupt: Antiziganismus und Sozialarbeit. Elemente einer wissenschaftlichen Grundlegung, gezeigt an Beispielen aus Europa mit dem Schwerpunkt Rumänien. Frank & Timme, Berlin 2006, ISBN 3-86596-076-6.
  • Gernot Haupt: Antiziganismus und Religion. Elemente einer Theologie der Roma-Befreiung (= Religionswissenschaft. Band 17). Lit, Münster 2009, ISBN 978-3-8258-1765-7.
  • Joachim S. Hohmann: Ihnen geschah Unrecht! Zigeunerverfolgung in Deutschland. In: Tribüne. Jg. 21, 1982, H. 82, S. 100–113.
  • Wulf D. Hund (Hrsg.): Faul, fremd und frei. Dimensionen des Zigeunerstereotyps (= Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung [Hrsg.]: Edition DISS. Band 35; Teil von: Anne-Frank-Shoah-Bibliothek). Unrast, Münster 2014, ISBN 978-3-89771-764-0; die Neuauflage in einem Band schließt ein:
    • Wulf D. Hund (Hrsg.): Zigeuner. Geschichten und Struktur einer rassistischen Konstruktion. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS), Duisburg 1996, ISBN 3-927388-53-X.
    • Wulf D. Hund (Hrsg.): Zigeunerbilder. Schnittmuster rassistischer Ideologie. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS), Duisburg 2000, ISBN 3-927388-74-2.
  • Anna Lucia Jocham: Antiziganismus. Exklusionsrisiken von Sinti und Roma durch Stigmatisierung (= MenschenArbeit. Band 28). Hartung-Gorre, Konstanz 2010, ISBN 978-3-86628-313-8 (Zugl.: Freiburg (Breisgau), Kath. Fachhochsch. für Sozialwesen und Religionspädagogik, Diplomarbeit, 2008).
  • Michail Krausnick, Daniel Strauß: Von „Antiziganismus“ bis „Zigeunermärchen“. Handbuch Sinti und Roma. 5. Aufl. Books on Demand, Norderstedt 2011, ISBN 3-8370-5729-1, urn:nbn:de:101:1-20091127416 (Informationen zu Sinti und Roma in Deutschland).
  • Eva Krekovičová: Zwischen Toleranz und Barrieren: das Bild der Zigeuner und Juden in der slowakischen Folklore (= Studien zur Tsiganologie und Folkloristik. Band 21). Übers. von Ute Kurdelová. Peter Lang, Frankfurt u. a. 1998, ISBN 3-631-31688-7.
  • Ulrich Kronauer: Bilder vom „Zigeuner“ in rechtssprachlichen Quellen und ihre Darstellung im „Deutschen Rechtswörterbuch“. In: Anita Awosusi (Hrsg.): Zigeuner. Zur Stigmatisierung von Sinti und Roma in Lexika und Enzyklopädien (= Schriftenreihe des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma. Band 8). Verlag Das Wunderhorn, Heidelberg 1998, ISBN 3-88423-141-3, S. 97–118 (adw.uni-heidelberg.de).
  • Jana Leichsenring, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Antiziganismus und Porrajmos. (PDF; 75 kB) In: Aktueller Begriff. Nr. 02/09 [13. Januar 2009], ZDB-ID 2256061-0. Korr. Fassung vom 12. Oktober 2010. In: bundestag.de, abgerufen am 24. Juli 2017.
  • Norbert Mappes-Niediek: Arme Roma, böse Zigeuner. 2. Auflage. Christian Links, Berlin 2012, ISBN 978-3-86153-684-0, urn:nbn:de:101:1-201211085757.
  • MIA – Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (Hrsg.): Antiziganistische Vorfälle 2023 in Deutschland. Zweiter Jahresbericht der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus | MIA. Berlin Juni 2024 (antiziganismus-melden.de [PDF; 1,5 MB]).
  • Benno Müller-Hill: Tödliche Wissenschaft: die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933–1945 (= Rororo. Band 5349; rororo aktuell). Rowohlt, Reinbek 1984 u. ö., ISBN 978-3-499-15349-5; wieder: Volk und Gesundheit, Berlin 1989, ISBN 3-333-00438-0.
  • Tobias Neuburger: „Daß beide zwei ganz verschiedene Völker sind“. Zum Verhältnis von Antisemitismus und Antiziganismus. In: sans phrase. Zeitschrift für Ideologiekritik. 2015, Nr. 7, ISSN 2194-8860, S. 61–70.
  • Bernhard C. Schär, Béatrice Ziegler (Hrsg.): Antiziganismus in der Schweiz und in Europa, Geschichte, Kontinuitäten und Reflexionen. Chronos, Zürich 2014, ISBN 978-3-0340-1220-1, siehe auch die Rezension von Ulrich F. Opfermann. In: sehepunkte. Rezensionsjournal für Geschichtswissenschaften. Ausgabe 15, 2015, Nr. 2, ISSN 1618-6168 (sehepunkte.de, abgerufen am 24. Juli 2017).
  • Roswitha Scholz: Homo Sacer und „Die Zigeuner“ – Antiziganismus – Überlegungen zu einer wesentlichen und deshalb „vergessenen“ Variante des modernen Rassismus. In: EXIT! Juni 2007 (exit-online.org).
  • Wilhelm Solms: „Sie sind zwar getauft, aber…“. Die Stellung der Kirchen zu den Sinti und Roma in Deutschland. In: theologie.geschichte. Zeitschrift für Theologie und Kulturgeschichte. Universität Marburg, Band 1 (2006), ISSN 1862-1678, S. 107–129 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />uni-saarland.de [Memento vom 13. Dezember 2017 im Internet Archive; PDF; 69 kB]).
  • Wilhelm Solms: Zur Dämonisierung der Juden und Zigeuner im Märchen. In: Susan Tebbutt (Hrsg.): Sinti und Roma in der deutschsprachigen Gesellschaft und Literatur (= Forschungen zur Literatur- und Kulturgeschichte. Band 72). Peter Lang, Frankfurt u. a. 2001, ISBN 3-631-35349-9, S. 111–125.
  • Katharina Stengel: Tradierte Feindbilder: die Entschädigung der Sinti und Roma in den fünfziger und sechziger Jahren (= Fritz-Bauer-Institut [Hrsg.]: Materialien. 17). Fritz-Bauer-Institut, Frankfurt 2004, ISBN 3-932883-30-6.
  • Michael Stewart (Hrsg.): Gypsy ‘Menace’: Populism and the New Anti-Gypsy Politics. Oxford University Press, New York 2012, ISBN 978-0-19-932793-5.
  • Änneke Winckel: Antiziganismus. Rassismus gegen Roma und Sinti im vereinigten Deutschland. 2. Auflage. Unrast, Münster 2002, ISBN 3-89771-411-6 (Zugl.: Diplomarbeit).
  • Wolfgang Wippermann: „Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Elefanten-Press, Berlin 1997, ISBN 3-88520-616-1.
  • Antiziganismus Grundlagenpapier. In: antigypsyism.eu. S. 5, abgerufen am 7. März 2023 (Version Juni 2017; mit Link zum PDF; 264 kB).
  • Isidora Randjelovic: Zigeuner_in. In: Susan Arndt, Nadja Ofuatey-Alazard (Hrsg.): Wie Rassismus aus Wörtern spricht. (K)Erben des Kolonialismus im Wissensarchiv deutsche Sprache. Ein kritisches Nachschlagewerk. 1. Auflage. Unrast, Münster 2011, ISBN 978-3-89771-501-1 (wordpress.com [PDF; 105 kB; Version vom 24. Februar 2013]).
  • Isidora Randjelović: Rassismus gegen Rom nja und Sinti zze. In: Überblick. Zeitschrift des Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen e. V. 27. Jg., 2021, Nr. 1, ISSN 1436-5561, S. 3–15 (ida-nrw.de [Originalveröffentlichung: „redigierte Auszüge aus der gleichnamigen Expertise der Autorin ‘Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze‘ aus der Vielfalt-Mediathek des IDA e. V.“] In: vielfalt-mediathek.de [PDF; 880 kB; 21. Februar 2019]).

Weblinks

Commons: Antiziganismus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

<references />

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