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Verwaltungsgliederung Belgiens

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Datei:Gemeinden Belgien 2025.png
Regionen, Provinzen, Bezirke und Gemeinden Belgiens Stand 2025

Die Verwaltungsgliederung Belgiens bezeichnet die in Belgien existierenden vertikalen administrativen Strukturen. Seit der Föderalisierung Belgiens sind diese Strukturen weniger klar als im zuvor bestehenden Zentralstaat. Die europäische NUTS-Systematik gibt nicht alle Subtilitäten des belgischen Staatsrechtes wieder.

Grundsätzliches

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Föderale Struktur

Auf der höchsten Verwaltungsebene Belgiens befindet sich nicht, wie in den meisten anderen Staaten, eine einzige, gesamtstaatliche Einheit. Belgien ist seit 1993 offiziell ein Bundesstaat, der aus einer föderalen, gemeinschaftlichen und regionalen Ebene zusammengesetzt ist.<ref>Art. 1 der Verfassung.</ref>

Zwar ist der Föderalstaat auf dem gesamten Gebiet Belgiens zuständig, doch ist er dies nicht in allen Angelegenheiten. Für die gemeinschaftlichen bzw. regionalen Angelegenheiten sind ausschließlich die Gemeinschaften bzw. die Regionen auf ihrem Hoheitsgebiet zuständig. Der in Deutschland geltende Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ besteht in Belgien nicht: Föderale Gesetze und gemeinschaftliche bzw. regionale Dekrete (bzw. Ordonnanzen in Brüssel) besitzen in der Regel denselben Wert.<ref>Art. 127, § 2, 128, § 2, 129, § 2 und 130, § 2 der Verfassung; Art. 19, § 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen; in einem geringeren Maße Art. 6 bis 9 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen.</ref> Nur die Verfassung und die Gesetze und Sondergesetze, die in ihrer direkten Ausführung verabschiedet wurden, stehen über den föderalen Gesetzen und den gliedstaatlichen Dekreten (bzw. Ordonnanzen).

Dies bedeutet, dass die gesamte dezentralisierte Ebene nicht nur einer einzigen oberen Ebene zur Verfügung steht, sondern potenziell vom Föderalstaat, von einer Gemeinschaft oder von einer Region gleichzeitig beauftragt werden kann, verschiedene Rechtsnormen umzusetzen. In der Tat unterliegen die dezentralisierten Organe generell einer „spezifischen Aufsicht“, die, je nachdem welche Angelegenheit betroffen ist, von der föderalen, gemeinschaftlichen oder regionalen Obrigkeit ausgeübt werden kann.<ref>Art. 7, § 1, Abs. 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980.</ref><ref>Die spezifische Aufsicht steht der allgemeinen Aufsicht gegenüber, die in den Fällen greift, für die keine besonderen Aufsichtsregeln vorgesehen sind. Die allgemeine Aufsicht liegt bei den Regionen, außer für das Gebiet deutscher Sprache, wo sie von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgeübt wird; Art. 7, § 1, Abs. 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 und Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.</ref>

Dezentralisierung

Schon zur Zeit des Zentralstaates Belgien herrschte eine gewisse Dezentralisierung. Hierbei muss zwischen zwei Arten der Dezentralisierung unterschieden werden:<ref>F. Delpérée, S. Depré, Le système constitutionnel de la Belgique, Bruxelles, Larcier, 2000, S. 40.</ref>

  • Politische Dezentralisierung: Schaffung von politischen Einrichtungen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, denen autonome Zuständigkeiten zuerteilt werden und die unter der Aufsicht einer übergeordneten Behörde stehen.<ref>Beispielsweise die Gemeinden und Provinzen, die sich um alles kümmern, was von kommunalem bzw. provinzialem Interesse ist; Art. 41, Abs. 1 der Verfassung.</ref>
  • Verwaltungstechnische Dezentralisierung: Schaffung von Einrichtungen mit nicht politischem Charakter, die jedoch eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, autonome Zuständigkeiten ausüben können und unter einer gewissen Kontrolle der staatlichen Behörden stehen.<ref>Beispielsweise die „parastatalen“ Einrichtungen, wie die öffentlichen Nahverkehrsgesellschaften oder Rundfunkanstalten.</ref>

Man unterscheidet die Dezentralisierung von der Dekonzentrierung. Bei der letzteren handelt es sich lediglich um eine Verwaltungstechnik, bei der gewisse Aufgaben von einem Hauptdienststelle an mehrere auf dem Staatsgebiet verteilte kleinere Dienststellen weitergeleitet werden, ohne dabei die geringste Autonomie zu gestatten. In diesem Fall wird die Hierarchie also weiterhin strikt bewahrt.<ref>Beispielsweise die Zollämter oder regionalen Steuerämter.</ref> Auch ist die Dezentralisierung nicht mit dem Föderalismus zu verwechseln. Die föderalen Behörden (Föderalstaat im engeren Sinne, Gemeinschaften und Regionen) sind einander nicht über- bzw. untergeordnet, sondern stehen auf derselben hierarchischen Stufe (siehe oben).

Die hiernach erwähnten untergeordneten Behörden (vor allem Gemeinden und Provinzen) können gleichzeitig dezentralisierte wie auch dekonzentrierte Aufgaben ausführen.

Verwaltungsgliederung nach NUTS

Im Nachfolgenden wird die Verwaltungsgliederung dargelegt, so wie sie in den NUTS-Tabellen aufgezeigt wird.<ref>Liste der NUTS-Regionen</ref> Die NUTS-Nomenklatur, obwohl sie bereits Besonderheiten für Belgien enthält, kann jedoch nur begrenzt die Komplexität der belgischen Staatsstruktur wiedergeben.

Gesamtstaat

Als NUTS-0-Einheit wird der Gesamtstaat Belgien angegeben. Dieser ist mit dem Föderalstaat gleichzusetzen, auch wenn zwischen Föderalstaat und Regionen (siehe unten) keine Hierarchie besteht.<ref>Hierzu gibt es punktuelle Ausnahmen, wie beispielsweise die Möglichkeit für den Föderalstaat, Zuständigkeiten anstelle der Region Brüssel-Hauptstadt auszuüben, wenn das internationale Statut Brüssels gefährdet ist; Art. 45 und 46 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989.</ref>

Regionen

Die NUTS-1-Kategorie bilden die drei Regionen Belgiens.<ref>Art. 3 der Verfassung.</ref>

Regionen Einwohner Fläche
Datei:Vlaams GewestLocatie.svg Flämische Region 6.698.876 13.624 km²
Datei:Walloon Region in Belgium.svg Wallonische Region 3.662.495 16.844 km²
Datei:Brussels-Capital Region (Belgium) location.svg Region Brüssel-Hauptstadt 1.222.637 00161 km²

Die Gemeinschaften werden in der NUTS-Nomenklatur nicht berücksichtigt, da sich die flämische und die französische Gemeinschaft in der Region Brüssel geographisch überlappen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft bildet eine Ausnahme (siehe unten).

Provinzen

Die NUTS-2-Kategorie bilden die zehn Provinzen. Fünf von ihnen gehören zur Flämischen Region, fünf zur Wallonischen Region.<ref>Art. 5 der Verfassung.</ref>

Flämische Provinzen Einwohner Fläche
Datei:BelgiumAntwerp.png Antwerpen 1.867.366 2.850 km²
Datei:BelgiumLimburg.png Limburg    885.951 2.422 km²
Datei:BelgiumEastFlanders.png Ostflandern 1.563.108 3.000 km²
Datei:BelgiumFlemishBrabant.png Flämisch-Brabant 1.173.440 2.106 km²
Datei:BelgiumWestFlanders.png Westflandern 1.209.011 3.144 km²
Wallonische Provinzen Einwohner Fläche
Datei:BelgiumWalloonBrabant.png Wallonisch-Brabant    409.782 1.093 km²
Datei:BelgiumHainaut.png Hennegau 1.351.127 3.786 km²
Datei:BelgiumLiege.png Lüttich 1.110.989 3.862 km²
Datei:BelgiumLuxembourg.png Luxemburg    291.143 4.440 km²
Datei:BelgiumNamur.png Namur    499.454 3.666 km²

Die Provinzen sind im Gegensatz zu den Regionen dezentralisierte Organe. Dies bedeutet, dass sie sich in der Hierarchie sowohl unter dem Föderalstaat als unter den Regionen befinden. Die Institutionen der Provinz, d. h. Provinzialrat, Permanentdeputation (bzw. Provinzkollegium) und insbesondere der Gouverneur, können mit der Ausführung von föderalen oder regionalen Bestimmungen betraut werden. Die Provinzen dienen bei den Föderalwahlen als Wahlkreise.

Als elfte NUTS-2-Einheit ist wieder die Region Brüssel-Hauptstadt zu finden, da diese auf ihrem Gebiet die Zuständigkeiten der Provinzen selbst ausübt. Das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt an sich ist provinzfrei.

Bezirke

Die 43 (Verwaltungs-)Bezirke bilden die NUTS-3-Stufe. Jede Provinz ist in Verwaltungsbezirke eingeteilt. Die Bezirke werden auf Französisch als arrondissements und auf Niederländisch als arrondissementen bezeichnet. Manchmal wird die Bezeichnung Arrondissement auch auf Deutsch verwendet, obwohl Bezirk der amtliche Begriff ist.

Flandern
Provinz Antwerpen Provinz Flämisch-Brabant Provinz Limburg Provinz Ostflandern Provinz Westflandern
Datei:ArrAntwerpenLocatie.png Antwerpen Datei:Arrondissement Halle-Vilvoorde Belgium Map.png Halle-Vilvoorde Datei:Arrondissement Hasselt Belgium Map.png Hasselt Datei:ArrAalstLocation.png Aalst Datei:Arrondissement Brugge Belgium Map.png Brügge
Datei:ArrMechelenLocatie.png Mechelen Datei:Arrondissement Leuven Belgium Map.png Löwen Datei:Arrondissement Maaseik Belgium Map.png Maaseik Datei:ArrDendermondeLocatie.png Dendermonde Datei:Arrondissement Diksmuide Belgium Map.png Diksmuide
Datei:ArrTurnhoutLocatie.png Turnhout Datei:Arrondissement Tongeren Belgium Map.png Tongeren Datei:ArrEekloLocation.png Eeklo Datei:ArrKortrijkLocation.png Kortrijk
Datei:ArrGentLocatie.png Gent Datei:Arrondissement Oostende Belgium Map.png Ostende
Datei:ArrOudenaardeLocatie.png Oudenaarde Datei:Arrondissement Roeselare Belgium Map.png Roeselare
Datei:ArrSint-NiklaasLocatie.png Sint-Niklaas Datei:Arrondissement Tielt Belgium Map.png Tielt
Datei:Arrondissement Veurne Belgium Map.png Veurne
Datei:Arrondissement Ieper Belgium Map.png Ypern
Wallonien
Provinz Hennegau Provinz Lüttich Provinz Luxemburg Provinz Namur Provinz Wallonisch-Brabant
Datei:Arrondissement Ath Belgium Map.png Ath Datei:Arrondissement Huy Belgium Map.png Huy Datei:Arrondissement Arlon Belgium Map.png Arlon Datei:Arrondissement Dinant Belgium Map.png Dinant Datei:Arrondissement Nivelles Belgium Map.png Nivelles
Datei:Arrondissement Charleroi Belgium Map.png Charleroi Datei:Arrondissement Liège Belgium Map.png Lüttich Datei:Arrondissement Bastogne Belgium Map.png Bastogne Datei:Arrondissement Namur Belgium Map.png Namur
Datei:Arrondissement La Louvière Belgium Map.png La Louvière Datei:Arrondissement Verviers Belgium Map.png Verviers Datei:Arrondissement Marche-en-Famenne Belgium Map.png Marche-en-Famenne Datei:Arrondissement Philippeville Belgium Map.png Philippeville
Datei:Arrondissement Mons Belgium Map.png Mons Datei:Arrondissement Waremme Belgium Map.png Waremme Datei:Arrondissement Neufchâteau Belgium Map.png Neufchâteau
Datei:Arrondissement Soignies Belgium Map.png Soignies Datei:Arrondissement Virton Belgium Map.png Virton
Datei:Arrondissement Thuin Belgium Map.png Thuin
Datei:Arrondissement Tournai-Mouscron Belgium Map.png Tournai-Mouscron

Der Bezirk Brüssel-Hauptstadt muss hinzugezählt werden.

Im Gegensatz zu den Provinzen und Gemeinden verfügen die Bezirke über keine politischen dezentralisierten Institutionen. Pro Bezirk gibt es in der Regel einen Bezirkskommissar, der gegebenenfalls mit der Ausübung von föderaler oder regionaler Gesetzgebung beauftragt werden kann oder dem Provinzgouverneur beisteht. Die Verwaltungsbezirke sind nicht mit den belgischen Gerichtsbezirken, die 12 an der Zahl sind, zu verwechseln. Die Verwaltungsbezirke dienen bei den Regionalwahlen als Wahlkreise.<ref>Anhang 1 des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur.</ref>

Eine Ausnahme in der NUTS-3-Nomenklatur bildet der Bezirk Verviers, welcher in einen französischsprachigen und einen deutschsprachigen Teil unterteilt wird. Das Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt vollständig auf dem Gebiet dieses Bezirks. Um dieser besonderen Situation Rechnung zu tragen, wurde der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Jahr 2008 als einziger Gemeinschaft der Status einer NUTS-Einheit gegeben.

Gemeinden

Die letzte Gliederungsebene stellen die 581 Gemeinden Belgiens dar. Es handelt sich hierbei um LAU-2-Einheiten, den ehemaligen NUTS-5.

Auch die Gemeinden sind dezentralisierte Organe und stehen ganz unten in der Hierarchie. Ihre Institutionen, d. h. Gemeinderat und insbesondere Bürgermeister- und Schöffenkollegium (bzw. Gemeindekollegium) und Bürgermeister, werden regelmäßig mit der Ausübung föderaler oder regionaler Aufgaben beauftragt.

Ursprünglich gab es in Belgien 2359 Gemeinden, doch bei einer Fusion im Jahr 1977 wurden viele von ihnen zusammengelegt, sodass man an die heutige Zahl der Gemeinden kommt.<ref>Königlicher Erlass vom 17. September 1975 zur Fusion von Gemeinden und der Änderung ihrer Grenzen, ratifiziert durch ein Gesetz vom 4. April 1985.</ref>

Siehe auch: Zusammenschluss belgischer Gemeinden

Andere Verwaltungsebenen

Gemeinschaften

Es gibt in Belgien drei Gemeinschaften.<ref>Art. 2 der Verfassung.</ref>

Gemeinschaften
Datei:Vlaamse GemeenschapLocatie.svg Flämische Gemeinschaft
Datei:Franse GemeenschapLocatie.svg Französische Gemeinschaft
Datei:Duitstalige GemeenschapLocatie.svg Deutschsprachige Gemeinschaft

Wie bereits erwähnt müsste man die Gemeinschaften mit dem Föderalstaat und den Regionen auf die höchste Verwaltungsebene stellen, da alle drei Ebenen auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsgebieten gesetzliche Hoheit auf ihrem Gebiet besitzen.

Nur die Deutschsprachige Gemeinschaft taucht in der NUTS-Nomenklatur auf (NUTS-3). Dies ist verständlich, da die beiden anderen Gemeinschaften kein klar definiertes Gebiet besitzen: Beide sind gleichzeitig zuständig für das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt. Besondere Strukturen sichern die Präsenz der Flämischen und der Französischen Gemeinschaft in Brüssel (siehe VGC, COCOF und COCOM als Institutionen der Region Brüssel-Hauptstadt).

Kantone

Von Kantonen ist nur in der Wahlgesetzgebung und im Gerichtswesen die Rede:

  • Die Wahlbezirke werden in 208 Wahlkantone unterteilt (103 in Flandern, 97 in der Wallonie, acht in Brüssel): In den Wahlkantonen gibt es bei den Wahlen einen Hauptwahlvorstand, ein oder mehrere Zählbüros und mehrere Wahlbüros.<ref>Anhang des Wahlgesetzbuches in Ausführung von Art. 87.</ref>
  • Die Gerichtsbezirke werden in 187 Gerichtskantone unterteilt: Der Gerichtskanton ist der territoriale Zuständigkeitsbereich der „Friedensrichter“ (unterstes belgisches Zivilgericht in der Justizhierarchie).<ref>Art. 1 des Anhangs des Gerichtsgesetzbuches und Königlicher Erlass vom 3. Juni 1999 zur Bestimmung des Gebiets auf dem jeder Sitz eines Gerichtskantons, der über mehrere Sitze verfügt, seine Gerichtsbarkeit ausübt.</ref>

Früher wurde die Schulinspektion ebenfalls in Kantone unterteilt (z. B. für Kantonalprüfungen), doch dem ist heute nicht mehr so. Zudem gab es in geraumer Vorzeit auch Milizkantone.

Regionen (Flandern)

Datei:Regionen in Flandern 2026.svg
Die 15 Regionen in Flandern

Am 1. Februar 2023 wurden innerhalb Flanderns fünfzehn Regionen ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) geschaffen<ref>Vlaams Parlement keurt Regiodecreet goed. In: Agentschap Binnenlands Bestuur. Flämische Regierung, 2. Februar 2023, abgerufen am 5. Februar 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Regiovorming. In: Agentschap Binnenlands Bestuur. Flämische Regierung, abgerufen am 5. Februar 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>, sie werden teilweise zur Unterscheidung von den gliedstaatlichen Regionen auch „Unterregionen“<ref>Kay Wagner: Flandern schafft 15 neue Regionen innerhalb der Region. Belgischer Rundfunk, 2. Februar 2023, abgerufen am 5. Februar 2023.</ref> genannt. Diese flämischen Regionen haben keine eigene Verwaltung, sondern dienen dazu, Strukturen für innerkommunale Zweckverbände (Interkommunale) schaffen, sodass immer dieselben Gemeinden einer Region zu diesen Zweckverbänden zusammenkommen. So sollen also beispielsweise die Zweckverbände für Raumplanung ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)), Mobilität ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)), Wohnungsbau ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) oder Abfallentsorgung immer aus den Gemeinden jeweils nur einer Region gebildet werden.<ref>Denny Baert: Vlaanderen wordt opgedeeld in 15 regio’s: schoon schip of Vlaamse koterij? In: VRT NWS. VRT, 2. Februar 2023, abgerufen am 5. Februar 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Vlaanderen bestaat voortaan uit 15 regio’s: bekijk de nieuwe kaart hier. De Morgen, 2. Februar 2023, abgerufen am 5. Februar 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Es bestehenden folgende Regionen:<ref>Kaartmateriaal regiovorming. In: Agentschap Binnenlands Bestuur. Flämische Regierung, abgerufen am 5. Februar 2023.</ref><ref>Ann Willems, Rik Arnoudt: IN KAART: Vlaanderen bestaat uit 15 nieuwe regio's, ontdek waar jouw stad of gemeente ligt. In: VRT NWS. VRT, 1. Februar 2023, abgerufen am 5. Februar 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

  • (Provinz Antwerpen)
    • Kempen
    • Regio Antwerpen
    • Rivierenland
  • (Provinz Flämisch-Brabant)
  • (Provinz Limburg)
    • Limburg
  • (Provinz Ostflandern)
    • Denderregio
    • Regio Gent
    • Vlaamse Ardennen
    • Waasland
  • (Provinz Westflandern)
    • Middenkust
    • Midwest
    • Regio Brugge
    • Westhoek
    • Zuid-West-Vlaanderen

Polizeizonen

Das belgische Staatsgebiet ist ebenfalls seit 2001 in 196 Polizeizonen unterteilt. Dabei gibt es Gemeinden, die eine einzige Polizeizone bilden. Die Polizeizone ist der territoriale Zuständigkeitsbereich der lokalen Polizei.<ref>Art. 7 ff. des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes.</ref> Bei der Schaffung der Polizeizonen wurden die bestehenden Grenzen der Provinzen und der Gerichtsbezirke beachtet. Im Gegensatz zur lokalen Polizei, ist die föderale Polizei auf dem gesamten belgischen Gebiet zuständig (wobei diese in dekonzentrierte Direktionen in den 27 Gerichtsbezirken strukturiert ist).

An der Spitze der Polizeizone stehen der Polizeirat und das Polizeikollegium, in denen die Polizeidienste und die Gemeinden vertreten werden. Vor der Reform gab es eine Polizeieinheit pro Gemeinde (die sogenannte Gemeindepolizei).

Suprakommunale Organe

Die Verfassung sieht die Schaffung von zwei suprakommunalen Organen vor: die Agglomerationen und die Gemeindeföderationen.<ref>Art. 165 der Verfassung.</ref>

Agglomerationen

Die Verfassung behält die Schaffung von Gemeindeagglomerationen dem Gesetz vor. Nur die Brüsseler Agglomeration wird durch die Verfassung selbst eingesetzt.<ref>Art. 166 der Verfassung.</ref>

Ein Gesetz aus dem Jahre 1971 sieht Agglomerationen für fünf Städte vor:<ref name="L1971">Gesetz vom 26. Juli 1971 zur Organisierung der Gemeindeagglomerationen und -föderationen.</ref>

Nur für die Brüsseler Agglomeration wurde das genaue Zuständigkeitsgebiet festgelegt. Es stimmt mit dem der Region Brüssel-Hauptstadt überein. Somit ist Brüssel die einzige Stadt, in der bis heute effektiv eine Agglomeration eingerichtet wurde. In der Tat kam der Einrichtung dieser Agglomerationen die Gemeindefusion aus dem Jahr 1977 zuvor. Das Gebiet dieser Großstädte wurde somit in den meisten Fällen auf in Frage kommende Gemeinden ausgeweitet, und die Schaffung einer Agglomeration war uninteressant geworden.

Die Agglomerationen besitzen im Prinzip eigene Institutionen und üben gewisse Zuständigkeiten der Gemeinden aus (wie beispielsweise die Müllbeseitigung und -verarbeitung). Für die Brüsseler Agglomeration sieht die Verfassung selbst vor, dass diese Aufgaben durch die Institutionen der Region übernommen werden.

Gemeindeföderationen

Die Gemeindeföderationen waren für die Gemeinden vorgesehen, die nicht Teil einer der fünf Agglomerationen war. Die Gemeindeföderationen unterliegen den gleichen Regeln wie die Agglomerationen.<ref name="L1971" />

Auch hier kam die Gemeindefusion von 1977 der Schaffung von Gemeindeföderationen zuvor: Bis zum heutigen Tage hat es noch keine einzige Gemeindeföderation gegeben.

Intrakommunale Organe

Die Verfassung sieht vor, dass innerhalb der Gemeinden sogenannten „intrakommunale territoriale Organe“ geschaffen werden können.<ref>Art. 41, Abs. 2 der Verfassung.</ref> Damit wird eine Gemeinde in mehrere kleine Subentitäten eingeteilt. Diese Zuständigkeit obliegt den Regionen.

Das Neue Gemeindegesetz hatte in Ausführung der Verfassung die Möglichkeit geschaffen, sogenannte Distrikte einzurichten.<ref>Titel XVI (Art. 330 ff.) des Neuen Gemeindegesetzes.</ref>

Diese Möglichkeit wurde bis heute nur für die Gemeinde Antwerpen genutzt.<ref>Beschluss des Stadtrates von Antwerpen vom 20. Dezember 1999, bestätigt durch die Flämische Regierung am 11. Februar 2000.</ref>

Distrikte Antwerpens
Datei:District Antwerpen Location 2025.svg Antwerpen
Datei:District Berchem Location 2025.svg Berchem
Datei:District Berendrecht-Zandvliet-Lillo Location 2025.svg Berendrecht-Zandvliet-Lillo
Datei:District Borgerhout Location 2025.svg Borgerhout
Datei:District Ekeren Location 2025.svg Ekeren
Datei:District Hoboken Location 2025.svg Hoboken
Datei:District Merksem Location 2025.svg Merksem
Datei:District Wilrijk Location 2025.svg Wilrijk
Datei:District Borsbeek Location 2025.svg Borsbeek

Die Distrikte verfügen über eigene Institutionen. Seit der Übertragung der kommunalen Zuständigkeiten an die Regionen, haben die Flämische und die Wallonische Region eigene Gesetzgebungen in Bezug auf die Distrikte entwickelt.<ref>Art. 272 ff. des Flämischen Gemeindedekretes vom 15. Juli 2005; Art. L1411-1 ff. des Wallonischen Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung.</ref> In der Wallonischen Region werden die Distrikte seit 2006 Sektoren genannt (auch wenn es dort noch keine von ihnen gibt).

Diese Distrikte sind nicht mit den Wahldistrikten zu verwechseln, die eine Gruppierung der Wahlkantone sind.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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