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ʿUmar ibn al-Chattāb

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Das Medaillon mit dem Namen ʿUmar al-Fārūq in kalligraphischer Gestaltung in der Hagia Sophia

Abū Hafs ʿUmar ibn al-Chattāb (arabisch{{#if:أبو حفص عمر بن الخطاب‎| {{#invoke:Vorlage:lang|fold}}{{#if:| {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}}}{{#if:Abū Hafṣ ʿUmar bin al-Ḫaṭṭāb|, DMG {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}}}{{#if:| <templatestyles src="IPA/styles.css" />{{#if:|[}}{{#if:

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Abstammung und Geburt

ʿUmar gehörte dem quraischitischen Clan der ʿAdī ibn Kaʿb an, der zu den weniger einflussreichen Clanen der Quraisch gehörte, die außerhalb von Mekka wohnten und deshalb die „Quraisch der Außenbereiche“ (Quraiš aẓ-ẓawāhir) genannt wurden.<ref name="Levi1061b">Levi Della Vida: ʿOmar ibn al-Khaṭṭāb. 1936, S. 1061b.</ref> Sein Vater war al-Chattāb ibn Nufail.<ref>Werner Caskel, Gert Strenziok: Ǧamharat an-nasab. Das genealogische Werk des Hišām Ibn Muḥammad al-Kalbī. Band I. Brill, Leiden 1966. Tafel 26.</ref> Seine Mutter Hantama bint Hāschim gehörte zu dem quraischitischen Clan der Machzūm.<ref>Werner Caskel, Gert Strenziok: Ǧamharat an-nasab. Das genealogische Werk des Hišām Ibn Muḥammad al-Kalbī. Band II. Brill, Leiden 1966. S. 571a.</ref>

Nach verschiedenen Überlieferungen, die at-Tabarī anführt, war ʿUmar zwischen 53 und 63 Jahren alt, als er starb.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2731–2732. – Engl. Übers. Smith S. 98f.</ref> Da es sich zum Teil um Mondjahre des Islamischen Kalenders (nach 630) und zum Teil um Sonnenjahre (vor 630) handelt, muss er zwischen 582 und 592 geboren sein.

Übertritt zum Islam

Nach at-Tabarī trat ʿUmar zum Islam über, nachdem bereits 45 Männer und 21 Frauen diesen Schritt getan hatten.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2735. – Engl. Übers. Smith S. 102.</ref> Nach der Überlieferung von Ibn Ishāq fand die Konversion ʿUmars zum Islam statt, nachdem bereits ein Teil von Mohammeds Anhängerschaft nach Äthiopien in das Reich von Aksum ausgewandert war. Kurz vorher hatte auch Mohammeds Onkel Hamza ibn ʿAbd al-Muttalib den Islam angenommen. Bei ʿUmars Konversion sollen seine Schwester Fātima bint al-Chattāb und ihr Mann Saʿīd ibn Zaid, der gleichzeitig ein Vetter ʿUmars war, die Vermittlerrolle gespielt haben. Sie waren bereits vorher zum Islam übergetreten und wurden regelmäßig von Chabbāb ibn al-Aratt besucht, der ihnen dabei den Koran vortrug. ʿUmar selbst soll dagegen zunächst ein strammer Gegner des Islams gewesen sein und die Absicht gehabt haben, Mohammed zu töten. Als er hörte, dass seine Schwester und sein Cousin zum Islam übergetreten war, ging er empört zu ihrem Haus und schlug sie. Die beiden und Chabbāb konnten ihn aber nach der Überlieferung bei dieser Gelegenheit von der Wahrheit der Botschaft Mohammeds überzeugen, so dass er ihn aufsuchte und sich bei ihm zum Islam bekehrte.<ref>Ibn Ishāq: Das Leben des Propheten. Übers. von Gernot Rotter. Goldmann, Stuttgart 1982. S. 69–71.</ref> Sein Übertritt zum Islam wird auf das Jahr 618 datiert.<ref name="Levi1061b"/>

Als Berater des Propheten

Nach der Übersiedlung nach Medina erhielt ʿUmar von dem dortigen jüdischen Clan der Banū Hāritha das Landgut Thamgh, das er zur Sadaqa oder zum Waqf erklärte.<ref>Michael Lecker: The 'Constitution of Medina'. Muḥammad's First Legal Document. Princeton, New Jersey 2004, S. 71 f.</ref> In Medina wurde er zum eigentlichen Organisator des neuen Staates, ohne aber irgendein offizielles Amt zu bekleiden. Seine Rolle war vor allem die eines Ratgebers. Als Krieger tat er sich weniger hervor: Obgleich er an den Kämpfen bei Schlacht von Badr, Schlacht von Uhud usw. teilnahm, liest man in den Quellen man fast nichts von seinen kriegerischen Leistungen, wohingegen die Berichte über ʿAlī ibn Abī Tālib und andere Prophetengefährten in dieser Hinsicht sehr zahlreich sind.<ref name="Levi1061b"/>

Nach dem Sieg bei Badr fiel er durch seine Härte gegenüber den mekkanischen Kriegsgefangenen auf. Während sich Abū Bakr in dieser Situation für die Freilassung der Gefangenen gegen eine Lösegeldzahlung einsetzte, forderte ʿUmar ihre Hinrichtung.<ref>Vgl. al-Wāqidī 69.</ref> Wörtlich soll er zu Mohammed gesagt haben: „Sie haben Dich zum Lügner erklärt und vertrieben. Lass sie antreten und schlage ihnen die Köpfe ab!“<ref>Kaḏḏabū-ka wa-aḫraǧū-ka qaddim-hum wa-aḍrib aʿnāqa-hum, so in einer Überlieferung nach ʿUmars Sohn ʿAbdallāh, die at-Tabarī in seinem Korankommentar Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl āy al-qurʾān zu Koranvers 8:67 zitiert.</ref>

Nach der islamischen Überlieferung gehen drei koranische Offenbarungen auf ʿUmars Veranlassung zurück: Sure 2:125 über den Maqām Ibrāhīm, Sure 33:53 über Hidschāb und Sure 66:6. Levi della Vida vermutete, dass es noch viele weitere Fälle gab, in dem ʿUmars Einfluss die Inspiration des Propheten auslöste. Die Beziehung mit dem Propheten wurde noch dadurch gestärkt, dass er seine Tochter Hafsa mit ihm verheiratete.<ref name="Levi1061b"/>

Rolle vor und nach dem Tode des Propheten

Gemäß einem Bericht, der auf ʿAbdallāh ibn ʿAbbās zurückgeführt wird, brachte Mohammed, als er im Sterben lag, seinen Wunsch zum Ausdruck, ein Schriftstück aufzusetzen, damit seine Anhänger nicht in die Irre gingen. ʿUmar soll ihn jedoch daran gehindert haben, indem er sagte: „Der Gottesgesandte wird von Schmerz überwältigt. Ihr habt den Koran. Das Buch Gottes reicht uns.“ Nach dem Bericht gerieten die Anwesenden daraufhin in Streit, wobei die einen verlangten, dass man dem Gottesgesandten die Möglichkeit geben sollte, sein Testament aufzusetzen, während andere die Meinung ʿUmars vertraten. Da der Streit immer lauter wurde, habe Mohammed die Anwesenden schließlich aufgefordert, sich zu entfernen, so dass es nicht mehr zu einer Aufzeichnung seines Testaments kam.<ref>ʿAbd ar-Razzāq aṣ-Ṣanʿānī: al-Muṣannaf. Ed. Ḥabīb ar-Raḥmān al-Aʿẓamī. Beirut 1970–72. Bd. V, S. 438f. Digitalisat</ref><ref> Madelung: The succession to Muḥammad. A study of the early caliphate. 1996, S. 23f.</ref>

Datei:Abu bakr2.jpg
Die Prophetengefährten schwören Abū Bakr den Treueid, während rechts neben ihm ʿUmar sitzt, Miniatur in einem osmanischen Siyer-i-Nebi-Werk, 1596

Als der Prophet am 8. Juni 632 starb, wollte ʿUmar zunächst nicht an seinen Tod glauben und verkündete, dass er nur in einem Trancezustand sei.<ref>Vgl. Muir: The Caliphate, its rise, decline and fall. 1924, S. 2.</ref> Danach spielte er eine zentrale Rolle in den Ereignissen, die zur Ausrufung von Abū Bakr zum Kalifen führten.<ref name="LeviBonner819a"/> In dieser Situation traten schwere Meinungsverschiedenheiten zwischen den mekkanischen Muhādschirūn und den medinischen Ansār hervor, weil letztere bei Saʿd ibn ʿUbāda eine Versammlung abhielten und die Forderung erhoben, dass sich Ansār und Quraisch trennen sollten und eine jede Gruppe für sich einen Befehlshaber wählen sollte.<ref>Madelung: The succession to Muḥammad. A study of the early caliphate. 1996, S. 30.</ref> Damit drohte die islamische Gemeinschaft auseinanderzubrechen. ʿUmar trat in dieser Situation strikt gegen jede Teilung der Gemeinschaft ein. Zusammen mit Abū Bakr und Abū ʿUbaida ibn al-Dscharrāh suchte er die Versammlung der Ansār auf und überraschte die Anwesenden damit, dass er plötzlich Abū Bakr die Baiʿa leistete.<ref> Madelung: The succession to Muḥammad. A study of the early caliphate. 1996, S. 31f.</ref> Entscheidend für den weiteren Verlauf der Versammlung war die Ankunft der Banū Aslam, eines Clans aus der Umgebung von Medina, der für seine besondere Loyalität gegenüber dem Propheten bekannt war. Sie stießen in großen Zahlen zu der Versammlung und huldigten Abū Bakr.<ref> Madelung: The succession to Muḥammad. A study of the early caliphate. 1996, S. 34.</ref> Zwar weigerten sich viele Ansār sich zunächst, Abū Bakr zu huldigen,<ref> Madelung: The succession to Muḥammad. A study of the early caliphate. 1996, S. 35.</ref> doch sorgte ʿUmar in der Folgezeit zusammen mit den Banū Aslam dafür, dass fast alle Bewohner Medinas Abū Bakr den Treueid leisteten. Teilweise wandte er dabei auch Gewalt an.<ref>Madelung: The succession to Muḥammad. A study of the early caliphate. 1996, S. 43.</ref>

Henri Lammens vertrat die These, dass ʿUmar, Abū Bakr und Abū ʿUbaida ibn al-Dscharrāh schon zu Lebzeiten ein Triumvirat gebildet und die Autorität des Propheten beherrscht und gewissermaßen monopolisiert hätten, indem sie ihn entweder durch ihr persönliches Handeln oder durch Vermittlung seiner Frauen ʿĀ'ischa bint Abī Bakr und Hafsa lenkten, allerdings wird diese These nicht allgemein akzeptiert.<ref name="LeviBonner819a">Levi Della Vida/Bonner: ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb. 2000, S. 819a.</ref>

Als eigentlicher Befehlshaber während des Kalifats von Abū Bakr

Während Abū Bakrs Kalifat nahm ʿUmar eine so mächtige Position ein, dass für manche Außenstehende unklar war, wer der eigentliche Kalif war, er oder ʿUmar. Es gibt mehrere Berichte darüber, dass Abū Bakr diesbezüglich um Klärung gebeten wurde und er darauf geantwortet habe, dass ʿUmar eigentlich der Kalif sei, „wenn er nur gewollt hätte“ (lau kāna šāʾa), bzw. ʿUmar sich geweigert habe, das Kalifat anzunehmen.<ref>Hakim: “Frères et adversaires: Abū Bakr et ʿUmar dans les traditions sunnites et shīʿites”. 2009, S. 248f.</ref> Als während der Ridda-Kriege die beiden Anführer des arabischen Stammes Tamīm einen Vertrag mit Abū Bakr aushandelten, der ihnen als Gegenleistung für die Sicherung der Loyalität der Tamīm die Steuereinnahmen von Bahrain zusprach, und Talha ibn ʿUbaidallāh darüber eine Urkunde ausstellte, die von allen Prophetengefährten unterschrieben werden sollte, verweigerte ʿUmar seine Unterschrift und zerriss die Urkunde. Als daraufhin Talha erzürnt Abū Bakr fragte: „Bist du der Befehlshaber (amīr) oder ʿUmar?“, antwortete Abū Bakr: „ʿUmar, aber mir gebührt der Gehorsam“ (ʿUmar, ġaira anna ṭ-ṭāʿa lī).<ref>Hakim: “Frères et adversaires: Abū Bakr et ʿUmar dans les traditions sunnites et shīʿites”. 2009, S. 250.</ref> Abū Bakr soll auch gesagt haben, dass er nur das das gutheiße, was ʿUmar gutheiße.<ref>Hakim: “Frères et adversaires: Abū Bakr et ʿUmar dans les traditions sunnites et shīʿites”. 2009, S. 249.</ref>

ʿUmar vertrat auch in dieser Zeit viele harte Positionen.<ref name="LeviBonner819a"/> Härte zeigte er vor allem gegenüber Herführern der alten quraischitischen Stammesaristokratie. So drängte er beispielsweise Abū Bakr, den erfolgreichen Heerführer Chālid ibn al-Walīd wegen der Ermordung eines Muslims und aufgrund eines von ihm begangenen Zinā-Vergehens hinzurichten oder zumindest abzusetzen,<ref>Klier: Ḫālid und ʿUmar: Quellenkritische Untersuchung. 1998, S. 105–107.</ref> und sorgte dafür, dass Chālid ibn Saʿīd abgesetzt wurde.<ref name="LeviBonner819a"/>

Vor seinem Tod bat Abū Bakr ʿUthmān ibn ʿAffān, sein Testament zu verfassen, in dem er ʿUmar zu seinem Nachfolger erklärte.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1890, Bd. I, S. 2137–2141. – Engl. Übers. Blankinship S. 145–151.</ref> Talha ibn ʿUbaidallāh soll Abū Bakr wegen dieser Nachfolgeregelung schwere Vorwürfe gemacht haben. Nach einer Überlieferung, die at-Tabarī anführt, sagte er bei dieser Gelegenheit: „Du hast ʿUmar zum Stellvertreter über die Leute eingesetzt, obwohl Du gesehen hast, wie er sie behandelt, wenn du dabei bist. Wie wird er sie erst behandeln, wenn er mit ihnen alleine ist?“<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1890, Bd. I, S. 2143. – Engl. Übers. Blankinship S. 152.</ref>

Kalifat

Eroberung des Vorderen Orients

Datei:Map of expansion of Caliphate.svg
Zeit der Kalifen:
  • Ausbreitung unter dem Propheten Mohammed, 622–632
  • Ausbreitung unter den vier „rechtgeleiteten Kalifen“, 632–661
  • (darunter als zweiter Kalif des Islam, ʿUmar ibn al-Chattāb (634–644))
  • Ausbreitung unter den Umayyaden, 661–750
  • Als ʿUmar 634 zum Kalifen wurde, war die arabisch-islamische Eroberungsbewegung bereits in vollem Gange. So wurden Palästina (634) und Ägypten (639–642) durch ʿAmr ibn al-ʿĀs, Syrien durch Chālid ibn al-Walīd und der Irak durch Saʿd ibn Abī Waqqās (636) erobert. 636 gelangen den Muslimen am Yarmuk in Syrien und bei Schlacht von Qādisīya im Irak entscheidende Siege über die Byzantiner und Perser. Nach mehreren militärischen Vorstößen gegen die Araber durch den persischen Großkönig Yazdegerd III. gab ʿUmar 641/642 den Befehl, dessen imperialen Besitzungen zu erobern. Als er von dem Sieg seiner Truppen über die Perser in der Schlacht bei Nehawand hörte, ließ er sie weiter auf ostwärts auf das Gebiet des Sassanidenreichs vordringen.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2636. – Engl. Übers. Smith S. 4.</ref> Von Nihāwand aus zogen sie weiter nordwärts und machten das Gebiet von Aserbaidschan tributpflichtig. 644 konnten sie außerdem die Stadt Isfahan erobern. Der Sassanidenherrscher Yazdegerd III. floh derweil weiter nach Osten.

    Wie weit die islamischen Eroberungen das persönliche Verdienst ʿUmars waren, ist nicht ganz klar. Führungsstärke bewies er vor allem durch die Ernennung von fähigen Feldherren wie Abū ʿUbaid ibn Masʿūd ath-Thaqafī und Saʿd ibn Abī Waqqās. Sie hatten nur relativ schwache Stammes- und lokale Bindungen, was es ihnen unmöglich machten, sich in den neu eroberten Gebieten als unabhängige Herrscher zu etablieren. Seine härtere Seite zeigte er bei der Degradierung von Chālid ibn al-Walīd. In anderen Fällen erlaubte er allerdings Mitgliedern der mekkanischen Aristokratie, wichtige Positionen zu bekleiden, so etwa Yazīd, dem Sohn von Abū Sufyān ibn Harb, den er als Gouverneur von Syrien einsetzte, und später dessen Bruder Muʿāwiya ibn Abī Sufyān, der ihm in diesem Amt folgte.<ref name="LeviBonner819a"/> Von ʿAmr ibn al-ʿĀs ist bekannt, dass er die Eroberung Ägyptens auf eigene Initiative durchführte. ʿUmar überließ ihm dabei die Führung.<ref name="Levi1062">Levi Della Vida: ʿOmar ibn al-Khaṭṭāb. 1936, S. 1062.</ref>

    ʿUmar verbot auch den arabischen Kämpfern, sich als landbesitzende Aristokratie in den neu eroberten Gebieten niederzulassen, weil er wollte, dass sie für weitere Feldzüge zur Verfügung standen und ihre Identität als muslimische Krieger bewahrten. Deshalb schloss er sie in den neu eroberten Gebieten in Militärlagern zusammen, die Amsār genannt wurden. Aus ihnen gingen die künftigen Metropolen des Islams hervor: Basra, Kufa Mossul und al-Fustāt.<ref name="LeviBonner819b">Levi Della Vida/Bonner: ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb. 2000, S. 819b.</ref> ʿUmar ordnete auch die Vertreibung der christlichen bzw. jüdischen Gemeinden von Nadschrān und Chaibar an und verbot Nicht-Muslimen, sich länger als drei Tage im Hedschas aufzuhalten.<ref name="LeviBonner820a">Levi Della Vida/Bonner: ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb. 2000, S. 820a.</ref>

    Reise nach Syrien und Jerusalem

    Während die Eroberungen andauerten, hielt sich ʿUmar selbst die meiste Zeit in Medina auf. Eine Ausnahme bildete eine Reise nach Syrien und Palästina, die auf den Zeitraum zwischen 636 und 638 datiert wird.<ref name="LeviBonner819"/> ʿUmar musste diese Reise wegen der Pest von Emmaus zwei Mal verschieben. Die Berichte zu dieser Reise – möglicherweise waren es auch mehrere Reisen – divergieren allerdings sehr stark.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2511–2515. – Engl. Übers. Juynboll, S. 92–96.</ref> ʿUmar machte in Syrien offenbar in al-Dschābiya halt, der alten Residenz der Ghassaniden, wo er sich mit seinen Befehlshabern beriet.<ref name="LeviBonner819">Levi Della Vida/Bonner: ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb. 2000, S. 819.</ref> Hier ernannte er auch Muʿāwiya ibn Abī Sufyān zum neuen Statthalter von Syrien.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2523. – Engl. Übers. Juynboll S. 103.</ref>

    Nach einigen Berichten reiste ʿUmar von al-Dschābiya weiter nach Jerusalem und nahm dort die Kapitulation der Stadt entgegen. Heribert Busse hat jedoch gezeigt, dass Jerusalem wahrscheinlich bereits mindestens ein Jahr zuvor kapituliert hatte und somit die Kapitulation zumindest nicht bei seinem Besuch der Stadt stattgefunden haben kann.<ref name="LeviBonner819b"/> Ein Text, der in mehreren Versionen existiert und beschreibt, wie ʿUmar die Kapitulation der Einwohner Jerusalems entgegennimmt und die Rechte und Pflichten beider Parteien formell festlegt, wurde als „Pakt oder Bund von ʿUmar“ (ʿahd ʿUmar) bekannt und bildete eine wichtige Grundlage für das Konzept der Dhimma, allerdings hat sich gezeigt, dass ein Großteil des Vertragstextes erst späteren Ursprungs ist.<ref name="LeviBonner819b"/>

    Staatliche Organisation

    In al-Dschābiya legte ʿUmar mit den Heerführern die Organisation des Reiches und die Verteilung der Kriegsbeute fest. Zur Sicherung der Einkommen der Kämpfer und Gefährten Mohammeds führte er den Dīwān ein, ein Zentralregister, in dem alle arabischen Clane und Stämme entsprechend ihrer verwandtschaftlichen Nähe zum Propheten aufgelistet wurden.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2749–2750. – Engl. Übers. Smith S. 115–116.</ref> Zur Verwaltung der Ausgaben und Einnahmen wurde eine Staatskasse (bait al-māl) eingerichtet. Die Heerführer, die in den verschiedenen Ländern stationiert waren, wie etwa ʿAmr ibn al-ʿĀs im neueroberten Ägypten, wurden dazu aufgefordert, die Hälfte ihrer Einkünfte in diese Staatskasse einzuzahlen.

    Den sogenannten Sawād, das fruchtbare Schwemmland des südlichen Irak, soll ʿUmar zu unveräußerlichem Staatsgut erklärt haben; ob und inwieweit das allerdings wirklich der Fall war, war noch über Jahrhunderte umstritten, und die arabischen Quellen machen darüber widersprüchliche Angaben. Die auf diesem Gebiet ansässigen Notabeln (dahāqīn), die in sassanidischer Zeit die Gerichtsbarkeit in den Dörfern innegehabt hatten und für die Einsammlung der Steuern verantwortlich gewesen waren, beließ ʿUmar in ihren Ämtern, sofern sie diese Steuern an ihn abführten. Um die Größe und Anzahl der Ländereien im Sawād zu erfassen und herauszufinden, wie hoch die von den Dahāqīn entrichteten Steuern vorher gewesen waren, sandte er zwei Kommissionen aus, die unter der Leitung ʿUthmān ibn Hunaif bzw. Hudhaifa ibn al-Yamān standen und vor Ort Ermittlungen anstellten. Das Land derjenigen, die im Krieg getötet worden oder geflohen waren, sowie das Land, das dem sassanidischen Herrscher und seiner Familie gehört hatte, konfiszierte ʿUmar und unterstellte es seiner direkten Kontrolle.<ref>Vgl. Daniel C. Dennett, Jr.: Conversion and the Poll Tax in Early Islam. Harvard Univ. Pr. u. a., Cambridge, Mass. u. a. 1950. (Reprint Idarah-i Adabyat-i Delli, Delhi 2000, S. 21–27)</ref>

    Heutiges Datum nach
    der von ʿUmar eingeführten
    Hidschrī-Jahreszählung
    :


    {{#timel:xmj.}} [[{{#switch:{{#timel:xmn}}|1=Muharram|2=Safar|3=Rabīʿ al-awwal|4=Rabīʿ ath-thānī|5=Dschumādā l-ūlā|6=Dschumādā th-thāniya|7=Radschab|8=Schaʿbān|9=Ramadan|10=Schauwāl|11=Dhū l-Qaʿda|12=Dhū l-Hiddscha}}]] {{#timel:xmY}}
    (= {{#timel:j. F}} {{#timel:Y}})
    [aktualisieren]

    Von großer Bedeutung war, dass ʿUmar im April 637 eine neue Jahreszählung einführte.<ref name="Tabari2749-114">aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2749. – Engl. Übers. Smith S. 114.</ref> Anlass dafür waren Streitigkeiten in Armeeteilen über Datierungsfragen. Als erstes Jahr der neuen Ära wurde das Jahr der Auswanderung des Propheten von Mekka nach Medina festgelegt, das am 16. Juli 622 begann. Damit wurde eine wichtige staatliche Maßnahme zur Vereinheitlichung getroffen. Diese Hidschrī-Jahreszählung hat sich im Laufe der Zeit durchgesetzt und gilt bis heute als Grundlage der islamischen Zeitrechnung (gekennzeichnet durch d.H. = der Hidschra). ʿUmar soll auch der erste gewesen sein, der seine Schreiben datierte und mit Ton siegelte.<ref name="Tabari2749-114" />

    Nach der islamischen Überlieferung wird ʿUmar auch die Schaffung des Qādī-Amtes zugeschrieben.<ref name="LeviBonner819b">Levi Della Vida/Bonner: ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb. 2000, S. 819b.</ref> Weiterhin ist bekannt, dass sich ʿUmar bei der Regierung sehr stark auf das koranische Prinzip der Konsultation (šūrā) stützte. Zwar hörte er gelegentlich auch den Rat anderer Kreise, doch beschränkte er sich bei der Konsultation üblicherweise auf die verdienten mekkanischen Prophetengefährten. Zahlreiche Berichte beschreiben, wie er deren Meinung über wichtige politische und rechtliche Fragen einholte.<ref>Madelung: The succession to Muḥammad. A study of the early caliphate. 1996, S. 58f.</ref> Seine Gouverneure soll ʿUmar angewiesen haben, sich allein auf den Koran zu beschränken und nicht viel den Propheten zu zitieren.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2741. – Engl. Übers. Smith S. 108.</ref>

    Nach at-Tabarī war ʿUmar der erste Herrscher, der den Titel amīr al-muʾminīn („Befehlshaber der Gläubigen“) annahm. Den Titel ḫalīfat ḫalīfat rasūl Allāh („Nachfolger/Stellvertreter des Nachfolgers/Stellvertreters des Gottesgesandten“) lehnte er als zu umständlich ab. Auch als ihn jemand ḫalīfat Allāh („Stellvertreter Gottes“) titulierte, wies er dies zurück.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2748–2749. – Engl. Übers. Smith S. 113–114.</ref> ʿUmar liebte einen einfachen, rauen Lebensstil und rief auch andere dazu auf. Als er bereits Kalif war, soll er seinen Lebensunterhalt noch mit Handel verdient haben.<ref>Muḥammad ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. 1904, S. 199, Zeile 19–21.</ref> In al-Dschābiya soll er seine Befehlshaber mit Steinen beworfen haben, als sie in Seide und Brokat gekleidet vor ihm erschienen.<ref name="LeviBonner820a"/>

    Maßnahmen im religiösen Bereich

    Nach at-Tabarī kam ʿUmar im Radschab des Jahres 17 (= Juli/August 638) für die ʿUmra nach Mekka kam und verbrachte dort 20 Nächte. Bei dieser Gelegenheit ließ er die Grenzmarkierungen des Haram erneuern und die al-Harām-Moschee errichten.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2528. – Engl. Übers. 109.</ref> Um Platz für den neuen Bau zu schaffen, kaufte er einige der der Kaaba am nächsten stehenden Häuser und riss sie nieder. Da einige Eigentümer ihre Häuser nicht freiwillig hergaben, enteignete er sie und hinterlegte das Geld dafür in der Schatzkammer der Kaaba, wo sie es nach und nach abholten. Sein Handeln rechtfertigte er ihnen gegenüber damit, dass die Kaaba schon früher da gewesen sei und sie mit ihren Häusern zu Unrecht ihren Hof zugebaut hätten.<ref>al-Azraqī (gest. 837): Aḫbār Makka wa-mā ǧāʾa fī-hā min al-āṯār. Ed. ʿAbd al-Malik Ibn Duhaiš. Maktabat al-Asadī, Mekka 2003, S. 593. {{#if:waq63820

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    Von wegweisender Bedeutung war auch, dass ʿUmar während seiner Herrschaft die Kiswa („Verhüllung“) der Kaaba in Mekka auf Kosten des Staatshaushalts erneuern ließ. Damit wurde dieses ursprünglich heidnische Ritual zu einem wichtigen Herrschaftssymbol im islamischen Staat.<ref>Abdelaziz Gouda: Die Kiswa der Kaʿba in Makka. Inaugural-Dissertation. FU Berlin 1989, S. 31.</ref> Berichtet wird auch, dass ʿUmar im Jahre 638 dafür sorgte, dass der Maqām Ibrāhīm, der sonst an einem festen Platz neben der Kaaba stand, wieder an seinen Platz kam. Er war im gleichen Jahr bei einer gewaltigen Überschwemmung in Mekka fortgerissen und aus der Stadt geschwemmt worden.<ref>Vgl. Ferdinand Wüstenfeld: Geschichte der Stadt Mekka, nach den arabischen Chroniken bearbeitet. Leipzig 1861. § 119. Digitalisat</ref> Der Verehrung des Schwarzen Steins stand ʿUmar dagegen sehr kritisch gegenüber, weil er sie als Relikt paganen Steinkultes betrachtete.<ref>Reuven Firestone: Journeys in Holy Lands. The Development of the Abraham-Ishmael Legend in Islamic Exegesis. Albany, 1990, S. 92.</ref> ʿUmar nahm auch eine Veränderung an den Wallfahrtsregeln vor, insofern als er die Durchführung der ʿUmra während der Haddsch-Monate verbot.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2773. – Engl. Übers. Smith S. 140.</ref>

    Im Jahre 14 der Hidschra (Februar 635 – Februar 636) führte ʿUmar als neue gottesdienstliche Übung im Ramadan die nächtlichen Tarāwīh-Gebete ein. Er ließ diese Gebete auch in den Provinzen abhalten. Außerdem ernannte er zwei Koranrezitatoren, einer, der den Männern vorbetete, und einer, der den Frauen vorbetete.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2749. – Engl. Übers. Smith S. 114–115.</ref>

    Maßnahmen im rechtlichen Bereich

    Strafrecht

    ʿUmar nahm während seines Kalifats auch einige rechtliche Veränderungen vor.<ref name="LeviBonner819b" /> So setzte er die nicht im Koran, sondern nur durch Präzedenzfälle des Propheten begründete Steinigung<ref>Vgl. Harald Motzki: Die Anfänge der islamischen Jurisprudenz. Ihre Entwicklung in Mekka bis zur Mitte des 2./8. Jahrhunderts. Franz Steiner, Stuttgart 1991, S. 154.</ref> als Strafe für Ehebruch durch. ʿUmar berief sich bei dieser Maßnahme auf den sogenannten Steinigungsvers, von dem er behauptete, dass er ursprünglich im Koran gestanden habe, dann aber daraus gestrichen worden sei. Nach einer bekannten Überlieferung sagte er: „Ich habe gesehen, wie der Gesandte Gottes steinigen ließ, und wir haben nach ihm gesteinigt. Wenn die Leute mich nicht der Neuerungssucht beschuldigen würden, so hätte ich den Steinigungsvers in das Qorānexemplar eingetragen. Wir haben ihn aber wirklich recitiert.“<ref>Zit. bei Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorans. Mit einem literarhistorischen Anhang über die muhammedanischen Quellen und die neuere christliche Forschung. Neuausg. Dietrich, Leipzig 1909/38. Band I, S. 250 f.</ref> Theodor Nöldeke leitete daraus ab, dass die Steinigungsstrafe überhaupt erst durch ʿUmar eingeführt wurde, heute wird dies jedoch differenzierter gesehen.<ref>Vgl. Pavel Pavlovitch: The Stoning of a Pregnant Adulteress from Juhayna: the Early Evolution of a Muslim Tradition. In: Islamic Law and Society. Band 17, 2010, S. 1–62, hier besonders S. 7.</ref>

    Hinsichtlich der Verleumdung wegen Unzucht (qaḏf), auf die nach dem Text des Korans (Sure 24:4) 80 Peitschenhiebe stehen, wandte ʿUmar strengere Regeln an. Nach dem Koran sind vier Zeugen notwendig, um eine Person wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs (Zinā) zu verurteilen. Als im Jahre 638 vier Männer Mughīra ibn Schuʿba, den Statthalter von Basra, des außerehelichen Geschlechtsverkehrs mit einer Frau der Banū Hilāl anklagten, forderte er jeden einzelnen von ihnen auf, zu bezeugen, dass er gesehen habe, dass sein Geschlechtsteil in ihres eindrang, „so wie der Stift in den Schminkbehälter“ (ka-l-mīl fī l-mukḥula). Als einer der drei Männer, nämlich Ziyād ibn Abīhi, aussagte, dass er dies nicht genau gesehen habe, wurden die drei anderen Männer ausgepeitscht, die Anklage gegen Mughīra und die Frau wurde fallengelassen.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2533. – Engl. Übers. 113–114.</ref>

    ʿUmar wird auch die Erfindung der Dirra zugeschrieben.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2749. – Engl. Übers. Smith S. 115.</ref> Hierbei handelte es sich um eine mit Dattelkernen gefüllte Kuh- oder Kamelhaut, die als Strafwerkzeug diente. Sie kam später vor allem in der Hisba zum Einsatz.<ref>ʿAbd ar-Raḥmān ibn Naṣr aš-Šaiẓarī: Nihāyat ar-rutba fī ṭalab al-ḥisba. Hrsg. von Muḥammad Ḥasan Muḥammad Ḥasan Ismāʿīl und Aḥmad Farīd al-Mazīdī. Dār al-Kutub al-ʿilmīya, Beirut 2003. S. 269. – Englische Übers. R. P. Buckley unter dem Titel The Book of the Islamic Market Inspector. Oxford University Press, Oxford, 1999. S. 124.</ref>

    Ehe- und Sklavenrecht

    Außerdem verbot ʿUmar das überkommene Rechtsinstitut der zeitlich begrenzten, sogenannten Mutʿa-Ehe, welche zu dieser Zeit noch viele Muslime praktizierten, wenn sie kurze sexuelle Beziehungen eingehen wollten. Anlass sollen verschiedene Fälle von Frauen gewesen sein, die infolge solcher mutʿa-Verbindungen schwanger geworden waren.<ref>Arthur Gribetz: Strange Bedfellows: Mutʿat an-nisāʾ and Mutʿat al-ḥajj. A Study based on Sunni and Shīʿī Sources of Tafsīr, Ḥadīth and Fiqh. Klaus Schwarz, Berlin 1994, S. 56–59.</ref> ʿUmar untersagte daraufhin die Mutʿa-Ehe, weil er fürchtete, dass sie zu einem Sittenverfall (daġal) führen werde. Die Einführung dieses Verbots stieß bei einigen Prophetengefährten aber auch auf Ablehnungː So wird von ʿAbdallāh ibn ʿAbbās überliefert, dass er, als die Rede auf ʿUmars Verbot kam, folgende Worte sagte: „Gott möge mit ʿUmar Erbarmen haben! Die Mutʿa war doch eine Erlaubnis Gottesǃ Mit ihr hat Er sich der Gemeinschaft (Umma) Muḥammads erbarmt. Wenn sein [ʿUmars] Verbot [der Mutʿa] nicht wäre, bedürfte nur ein Lump (illā šaqīy) der Unzucht!“<ref>Zit. nach Harald Motzki: Die Anfänge der islamischen Jurisprudenz. Ihre Entwicklung in Mekka bis zur Mitte des 2./8. Jahrhunderts. Franz Steiner, Stuttgart 1991, S. 130. Die Ergänzungen in eckigen Klammern stammen von H. Motzki.</ref>

    Nach verschiedenen Hadithen, die im Sahīh Muslim überliefert sind,<ref>Ṣaḥīḥ Muslim, Kitāb aṭ-Ṭalāq, Bāb Ṭalāq aṯ-ṯalāṯ Nr. 1472a, 1472b, 1472c. Version Wikisource</ref> nahm ʿUmar auch eine Änderung an den Regeln für den Talāq vor. Während nämlich in der Zeit des Propheten und Abū Bakrs und in den ersten Jahren seines eigenen Kalifats die drei Mal nacheinander ausgesprochene Talāq-Formel als einfacher Talāq galt und somit die Frau danach noch nicht endgültig geschieden war, führte ʿUmar die Regel ein, dass ein solcher dreifacher Talāq wie drei in drei unterschiedlichen Monatsperioden ausgesprochene Talāq-Formeln gelten sollten und die Ehe somit unmittelbar endgültig aufgelöst war. ʿUmar soll mit dieser neuen Regel versucht haben, die Männer von der Unsitte des dreifachen sofortigen Talāq abzubringen.<ref>Joseph Schacht: „Ṭalāḳ“ in Enzyklopaedie des Islam. Brill, Leiden 1934. Bd. IV, S. 688b–693a. Hier S. 590a. Digitalisat</ref> Im Sklavenrecht führte er die Regel ein, dass die Umm Walad, also die Sklavin, die ihrem Herrn ein Kind geboren hatte, nicht mehr verkauft, verschenkt oder vererbt werden konnte und nach dem Tod ihres Herrn die Freiheit erlangte.<ref>Younes Y. Mirza: “Remembering the Umm al-Walad: Ibn Kathir’s Treatise on the Sale of the Concubine” in Matthew S. Gordon und Kathryn A. Hain (Hrsg.): Concubines and Courtesans: Women and Slavery in Islamic History. Oxford University Press, New York 2017. S. 297–323. Hier S. 308.</ref>

    Tod, Begräbnis und Nachfolgeregelung

    Datei:Tombstone of Umar (r.a) by mohammad adil rais.JPG
    Grab von ʿUmar, in der Prophetenmoschee in Medina.

    Nach einem Bericht, den at-Tabarī zitiert, wurde ʿUmar am Morgen des 27. Dhū l-Hiddscha des Jahres 23 (= 4. November 644) von Abū Lu'lu'a, einem christlichen Sklaven des Gouverneurs von Basra al-Mughīra ibn Schuʿba, vor dem Gebet mit sechs Dolchstößen angegriffen und starb am Abend desselben Tages. Das Motiv dafür soll die übermässige Steuer gewesen sein, über die sich der Sklave vergeblich bei dem Kalifen beklagte. Kaʿb al-Ahbār soll ʿUmars Tod vorhergesagt haben.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2722–2725. – Engl. Übers. Smith S. 89–93.</ref> ʿUmars Sohn ʿUbaidallāh hegte den Verdacht, dass der Mörder seines Vaters nur das willenlose Werkzeug einer Verschwörung von Prophetengefährten sei.<ref name="Levi1063a"/>

    Auf eigenen Wunsch wurde ʿUmar im Hause ʿĀ'ischas neben dem Propheten und Abū Bakr begraben.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2725–2726. – Engl. Übers. Smith S. 93.</ref> Nach einem Bericht, den at-Tabarī zitiert, geschah dies am 1. Muharram des Jahres 24 (= 7. November 644).<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2726. – Engl. Übers. Smith S. 94.</ref>

    Vor seinem Tod wollte ʿUmar ʿAbd ar-Rahmān ibn ʿAuf als seinen Nachfolger einsetzen. Da ʿAbd ar-Rahmān ibn ʿAuf ihn jedoch bat, das nicht zu tun, rief er das aus ʿAlī ibn Abī Tālib, ʿUthmān ibn ʿAffān, az-Zubair ibn al-ʿAuwām und Saʿd ibn Abī Waqqās bestehene Schūrā-Gremium zusammen und forderte es auf, aus seinem Kreis einen Nachfolger zu wählen. Da Talha ibn ʿUbaidallāh, der ebenfalls zu diesem Gremium gehörte, abwesend war, konnte er an der Wahl nicht teilnehmen.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2723–2724. – Engl. Übers. Smith S. 91.</ref> Das Schūrā-Gremium wählte schließlich ʿUthmān ibn ʿAffān als Nachfolger,<ref>Madelung: The succession to Muḥammad. A study of the early caliphate. 1996, S. 68f.</ref> er trat sein Kalifat am 7. November 644 an.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2726–2727. – Engl. Übers. Smith S. 94.</ref>

    Ehefrauen und Kinder

    Frauen, die ʿUmar in schon in vorislamischer Zeit heiratete:

    • Zainab bint Mazʿūn aus dem quraischitischen Clan der Dschumah. Mit ihr hatte er drei Kinder: ʿAbdallāh, ʿAbd ar-Rahmān der Ältere und Hafsa bint ʿUmar.<ref name="Tabari2732-100" /> ʿAbdallāh galt als sehr fromm und wurde nach der Schlacht von Siffin als möglicher Kompromisskandidat zwischen den Lagern von ʿAlī ibn Abī Tālib und Muʿāwiya I. als Kandidat für das Kalifat ins Spiel gebracht.<ref>Laura Veccia Vaglieri: ʿAbd Allāh b. ʿUmar b. al-Khaṭṭāb. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Band I, S. 53b–54b.</ref>
    • Mulaika bint Dscharwal aus dem Stamm der Chuzāʿa. Sie gebar ihm einen Sohn namens ʿUbaidallāh. Er trennte sich aber von ihr zur Zeit des Waffenstillstands von Hudaibiya, und sie heiratete einen Mann namens Abū l-Dschahm ibn Hudhaifa. ʿUbaidallāh fand später in der Schlacht von Siffin, in der auf der Seite Muʿāwiyas kämpfte, den Tod.<ref name="Tabari2732-100">aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2732. – Engl. Übers. Smith S. 100.</ref>
    • Quraiba bint Abī Umaiya aus dem Clan der Machzūm. Auch von ihr trennte sich ʿUmar zur Zeit des Waffenstillstands. Später wurde sie von Abd ar-Rahmān, dem Sohn Abū Bakrs geehlicht.<ref name="Tabari2733-100">aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2733. – Engl. Übers. Smith S. 100.</ref>

    In islamischer Zeit heiratete er außerdem:

    • Umm Hakīm bint al-Hārith aus dem Clan der Machzūm, die ihm eine Tochter namens Fātima gebar,<ref name="Tabari2733-100"/>
    • eine Frau namens Dschamīla, die zu den Ansār gehörte und ihm einen Sohn namens ʿĀsim gebar, die er dann aber verstieß.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2733. – Engl. Übers. Smith S. 100–101.</ref>
    • Umm Kulthūm, die Tochter von ʿAlī ibn Abī Tālib und Fātima bint Muhammad, der ein Brautgeld von 40.000 Dirham bezahlt haben soll. Sie gebar ihm Zaid und Ruqaiya.<ref name="Tabari2733-101">aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2733. – Engl. Übers. Smith S. 101.</ref>
    • ʿĀtika bint Zaid aus seinem eigenen Clan ʿAdī. Sie hatte vor ʿUmar bereits ʿAbdallāh, den Sohn von Abū Bakr, geheiratet und heiratete nach ihm az-Zubair ibn al-ʿAuwām.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2733–2734. – Engl. Übers. Smith S. 101.</ref> ʿUmars Eheschließung mit ihr erfolgte im Jahre 12 (= 633/634 n. Chr.).<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1890, Bd. I, S. 2077. – Engl. Übers. Blankinship S. 70.</ref>

    Daneben hatte ʿUmar noch verschiedene Sklavinnen, die ihm Kinder gebaren:

    • Luhaiya, eine Jemenitin, und eine weitere Frau, die ihm jeweils einen Sohn namens ʿAbd ar-Rahmān gebaren,
    • Fukaiha, die ihm eine Tochter namens Zainab gebar, die sein jüngstes Kind war.<ref name="Tabari2733-101" />

    Zwei Frauen lehnten den Heiratsantrag von ʿUmar ab:

    • Umm Kulthūm, die Tochter von Abū Bakr, mit Verweis darauf, dass ʿUmar seine Frauen grob behandelte, und
    • Umm Abān bint ʿUtba ibn Rabīʿa, die ihn verabscheute und beanstandete, dass er seine Tür vor anderen verschließe, Nettigkeiten nicht erwidere und ständig eine finstere Miene habe.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2734. – Engl. Übers. Smith S. 101–102.</ref>

    Religiöse Stellung im Islam

    Datei:BethlehemOmarMosque.jpg
    Viele Moscheen wurden nach ʿUmar benannt, so auch die Omar-Moschee (Bethlehem).

    ʿUmar gilt bei den Sunniten nicht nur als einer der vier rechtgeleiteten Kalifen, sondern auch als einer der ʿAschara Mubaschschara, der zehn Prophetengefährten, denen Mohammed das Paradies verheißen hat. Eine Tradition, die auf den Propheten zurückgeführt wird, lässt diesen sagen: „Wenn Gott gewollt hätte, dass nach mir noch ein anderer Prophet aufträte, so wäre es ʿUmar gewesen.“<ref name="Levi1063a">Levi Della Vida: ʿOmar ibn al-Khaṭṭāb. 1936, S. 1063a.</ref>

    In der Schia wird ʿUmar dagegen verabscheut, weil man ihn dort als einen der Männer betrachtet, der die eigentlich ʿAlī ibn Abī Tālib zustehende Herrschaft usurpiert hatte.<ref>Levi Della Vida: ʿOmar ibn al-Khaṭṭāb. 1936, S. 1063لا.</ref> Im Kitāb Sulaim ibn Qais, das als das früheste Buch der Schia gilt, wird die Ausrufung Abū Bakrs zum neuen Herrscher als Ergebnis eines Komplotts beschrieben, das schon vor dem Tod Mohammeds von ʿUmar, Abū Bakr und Abū ʿUbaida geschmiedet wurde. Dieses habe darauf abgezielt, Mohammed und seine Familie zu beseitigen, um selbst die Macht ergreifen und den Charakter der neuen Religion entstellen zu können.<ref>Mohammad Ali Amir-Moezzi: Exégèse et théologie de l’Islam shi’ite. Trois ouvrages méconnus du shi’isme ancien. In: Annuaire de l’École pratique des hautes études (EPHE), Section des sciences religieuses, 116, 2009, S. 127–131; asr.revues.org Hier S. 127, 130.</ref> Der schiitische Sektengründer al-Mughīra ibn Saʿīd (gest. 737) behauptete, dass mit dem in Sure 33:72 genannten „frevlerischen und ignoranten“ Menschen ʿUmar gemeint sei.<ref>ʿAbd al-Qāhir al-Baġdādī: al-Farq baina l-Firaq. Ed. Muḥammad ʿUṯmān al-Ḫišn. Maktabat Ibn Sīnā, Kairo, o. D. S. 210–213. Digitalisat</ref>

    Sein Beiname al-Fārūq

    ʿUmars Beiname al-Fārūq wird im Allgemeinen als „derjenige, der Wahrheit von Lüge unterscheidet“ verstanden. Schon at-Tabarī berichtet davon, dass es hinsichtlich der Frage, wer ihm diesen Beinamen verliehen hatte, unterschiedliche Auffassungen gab. Nach einem Bericht, der auf ʿĀ'ischa zurückgeführt wird, war es der Prophet, der ihm diesen Namen verlieh. Nach anderen Berichten waren es die Ahl al-kitāb, die ʿUmar so nannten.<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2728–2729. – Engl. Übers. Smith S. 96.</ref> Ibn Schihāb az-Zuhrī wird mit der Aussage zitiert:

    {{#ifeq: {{{vor}}}@@-@@{{{nach}}} | -@@-@@- | {{#if:trim|Wir hörten, dass die Ahl al-kitāb die ersten waren, die ʿUmar al-Fārūq nannten. Die Muslime pflegten dies von ihnen zu überliefern. Dagegen ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass der Gottesgesandte etwas davon erwähnt hat.}} | {{#ifeq: {{#if:|{{{vor}}}|@#@}}{{#if:|{{{nach}}}|@#@}} | @#@@#@ | {{#ifeq: de | de | „{{#if:trim|Wir hörten, dass die Ahl al-kitāb die ersten waren, die ʿUmar al-Fārūq nannten. Die Muslime pflegten dies von ihnen zu überliefern. Dagegen ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass der Gottesgesandte etwas davon erwähnt hat.}}“ | {{#invoke:Text|quoteUnquoted| Wir hörten, dass die Ahl al-kitāb die ersten waren, die ʿUmar al-Fārūq nannten. Die Muslime pflegten dies von ihnen zu überliefern. Dagegen ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass der Gottesgesandte etwas davon erwähnt hat. | {{{lang}}} }} }} | {{#ifeq: {{#if:|{{{vor}}}|-}} | - | | {{{vor}}} }}{{#if:trim|Wir hörten, dass die Ahl al-kitāb die ersten waren, die ʿUmar al-Fārūq nannten. Die Muslime pflegten dies von ihnen zu überliefern. Dagegen ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass der Gottesgesandte etwas davon erwähnt hat.}}{{ #ifeq: {{#if:|{{{nach}}}|-}} | - | | {{{nach}}} }} }} }}{{ #if: Ibn Schihāb az-Zuhrī<ref>aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. 1881, Bd. I, S. 2729. – Engl. Übers. Smith S. 96.</ref> || }}

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    }} Schon Eduard Sachau hat eine Verbindung zwischen dem arabischen Wort fārūq und dem syrisch-aramäischen Wort pārōqā, „Retter, Erlöser“ festgestellt, das ein messianisches Element enthält.<ref>Sachau: „Über den zweiten Chalifen Omar: Ein Charakterbild aus der ältesten Geschichte des Islams“. 1902, S. 308</ref> Spätere Forschungen haben gezeigt, dass mehrere Überlieferungen über ʿUmar als al-Fārūq in Verbindung zu den Juden stehen. Sie knüpfen sich an ʿUmars Einzug in Jerusalem und haben einen messianischen Beigeschmack.<ref name="LeviBonner820a"/>

    Beurteilung in der westlichen Literatur

    Dem plötzlichen Umschwung in seiner Haltung gegenüber dem Islam und seiner späteren Stellung in der Geschichte des Islam ist es geschuldet, dass ʿUmar im Westen auch „Heiliger Paulus des Islam“ bezeichnet wurde, allerdings haben die beiden außer ihrem hartnäckigen Einsatz für eine Sache, gegen die sie ursprünglich gekämpft hatten, nur wenig gemeinsam.<ref name="LeviBonner818b">Levi Della Vida/Bonner: ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb. 2000, S. 818b.</ref>

    Siehe auch

    Literatur

    Arabische Quellen
    • Muḥammad ibn Saʿd (gest. 845): Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Ed. Eduard Sachau. Brill, Leiden 1904. Bd. III/1, S. 190–274. Digitalisat
    • Abū Ǧaʿfar Muḥammad b. Ǧarīr aṭ-Ṭabarī (gest. 923): Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Hrsg. von M. J. de Goeje. Bd. I/4 und I/5 Brill, Leiden 1890 bzw. 1893. Englische Übersetzung in:
      • Khalid Yahya Blankinship: The history of al-Ṭabarī Vol. 11: The Challenge to the Empires. State University of New York Press, Albany 1993.
      • Gautier H.A. Juynboll: The history of al-Ṭabarī Vol. 13: The Conquest of Iraq, Southwestern Persia, and Egypt. State University of New York Press, Albany 1989
      • G. Rex Smith: The history of al-Ṭabarī Vol. 14: The Conquest of Iran. State University of New York Press, Albany 1994.
    • Ǧalāl ad-Dīn as-Suyūṭī (gest. 1505): Taʾrīḫ al-ḫulafāʾ. Hrsg. von Muḥammad Ġassān Nasūḥ al-Ḥusainī. Wizārat al-Auqāf wa-š-šuʾūn ad-dīnīya, Katar 2013, S. 208–258. Digitalisat – Englische Übersetzung von Major H. S. Jarrett unter dem Titel History of the Caliphs. J. W. Thomas, Kalkutta 1880–1881, S. 112–152. Digitalisat
    Sekundärliteratur
    • Suliman Bashear: “The title Fārūq and its association with ʿUmar I” in Studia Islamica 72 (1990), 47–70.
    • Heribert Busse: “ʿOmar b. al-Khaṭṭāb in Jerusalem” in Jerusalem Studies in Arabic and Islam 5 (1984) 73-119.
    • Heribert Busse: ʿOmar’s image as the conqueror of Jerusalem. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam. Band 8, 1986, S. 149–168.
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    Weblinks

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