Zum Inhalt springen

Sozialversicherungsabkommen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Vorlage:Hinweisbaustein

Ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten oder Nationen, durch den ihr Sozialversicherungsrecht koordiniert wird. Aus Sicht der Sozialversicherten führt er dazu, dass gleiche oder ähnliche Leistungen der Heimat-Sozialversicherung auch im Hoheitsgebiet des anderen Staates in Anspruch genommen werden können.

Praktische Relevanz haben solche Abkommen bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit und Unfall oder auch beim Transfer von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung z. B. nach der Rückkehr von Gastarbeitern ins Heimatland oder dem Umzug von Deutschen ins Ausland. Darüber hinaus regeln die Abkommen im Besonderen die Versorgung der Werkvertragsarbeitnehmer bei Krankheit oder nach einem Arbeitsunfall.

Aus Sicht der Beitragsentrichtung an die Sozialversicherungsträger haben solche Abkommen generelle Relevanz. Beispielsweise kann eine Person in einem Staat wohnen, in anderen Staaten aber arbeiten. Hier stellt sich nicht nur die Frage, die Einkommensteuergesetzgebung welchen Staates anwendbar ist, sondern auch welchen Sozialversicherungssystemen gegenüber ein Betroffener zugehörig, beitragspflichtig und anspruchsberechtigt ist.

In den Mitgliedsländern der EU und den Mitgliedsländern des EWR sowie mittelbar auch in der Schweiz gilt das Europarecht mit weitergehender Bedeutung,<ref>Info-Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Leben und Arbeiten in Europa</ref> durch das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich gilt das darin enthaltene Protokoll zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, das im Wesentlichen die bisher innerhalb der EU geltenden Bestimmungen spiegelbildlich übernimmt<ref>admin: Sozialversicherungsabkommen. 12. Februar 2024, abgerufen am 30. April 2025.</ref> (Siehe hierzu auch: Europäisches Sozialrecht.)

Deutschland

Sozialversicherungsabkommen regeln die Rechtsbeziehung mit genau einem Land und enthalten Abgrenzungsnormen. Diese vermeiden, dass auf ein und dieselbe Beschäftigung sowohl die deutschen als auch die ausländischen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht anzuwenden sind (Vermeidung einer Doppelversicherung). Dies gilt nur in Bezug auf Versicherungszweige, die vom jeweiligen Abkommen erfasst werden und nicht, wie im EU-Raum / EWR-Raum / Schweiz, für alle Sozialversicherungszweige.

Im Jahr 2016 wurden für das Deutsch-Türkische Sozialversicherungsabkommen 7,9 Millionen Euro ausgegeben.<ref>https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_02/543248-543248</ref>

Abkommen

Die Bundesrepublik Deutschland vereinbarte mit folgenden Ländern zweiseitige Sozialversicherungsabkommen<ref>Übersicht über die Sozialversicherungsabkommen</ref><ref>http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/zweiseitige-abkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=4</ref><ref>admin: Sozialversicherungsabkommen. 12. Februar 2024, abgerufen am 30. April 2025.</ref>:

Sozialversicherungsabkommen mit den erfassten Versicherungszweigen sowie Zeitpunkten des Inkrafttretens
Land Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung in Kraft seit Zeitraum der Weitergeltung deutscher Rechtsvorschriften
AlbanienDatei:Flag of Albania.svg Albanien<ref>publisher: BMAS - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit. Abgerufen am 25. Oktober 2017 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> x 01.12.2017 24 Monate
AustralienDatei:Flag of Australia (converted).svg Australien<ref>BGBl. 2002 II S. 2306</ref> x 01.01.2003 48 Monate
Bosnien und HerzegowinaDatei:Flag of Bosnia and Herzegovina.svg Bosnien und Herzegowina x x x x 01.09.1969 keine feste zeitliche Begrenzung
BrasilienDatei:Flag of Brazil.svg Brasilien x x x 01.05.2013 24 Monate
ChileDatei:Flag of Chile.svg Chile x x 01.01.1994 36 Monate
China VolksrepublikDatei:Flag of the People's Republic of China.svg Volksrepublik China x x 04.04.2002 48 Monate
IndienDatei:Flag of India.svg Indien x x 01.10.2009 48 Monate
IsraelDatei:Flag of Israel.svg Israel x x x 01.05.1975 keine feste zeitliche Begrenzung
JapanDatei:Flag of Japan.svg Japan x x 01.02.2000 60 Monate
KanadaDatei:Flag of Canada (Pantone).svg Kanada (und Provinz Quebec) x x 01.04.1988 60 Monate
Korea SudDatei:Flag of South Korea.svg Südkorea x x 01.01.2003 24 Monate
KosovoDatei:Flag of Kosovo.svg Kosovo x x x x x 01.09.1969 keine feste zeitliche Begrenzung
MarokkoDatei:Flag of Morocco.svg Marokko 1) x x x x 01.08.1986 36 Monate
Vorlage:Nordmazedonien x x x x x 01.11.1969 24 Monate
Moldau RepublikDatei:Flag of Moldova.svg Moldau x x 01.03.2019 24 Monate
MontenegroDatei:Flag of Montenegro.svg Montenegro x x x x 01.09.1969 keine feste zeitliche Begrenzung
PhilippinenDatei:Flag of the Philippines.svg Philippinen x x 01.06.2018 48 Monate
SerbienDatei:Flag of Serbia.svg Serbien x x x x 01.09.1969 keine feste zeitliche Begrenzung
TurkeiDatei:Flag of Turkey.svg Türkei x x x x 01.11.1965 keine feste zeitliche Begrenzung
TunesienDatei:Flag of Tunisia.svg Tunesien 1) x x x 01.08.1986 12 Monate
UruguayDatei:Flag of Uruguay.svg Uruguay x 01.02.2015 24 Monate
Vereinigte StaatenDatei:Flag of the United States.svg Vereinigte Staaten x 01.12.1979 60 Monate

1) Die Abkommen mit Marokko und Tunesien gelten nur für Staatsangehörige der jeweiligen Vertragsstaaten. Bei allen anderen Abkommen spielt die Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer keine Rolle.

Mit der Ukraine wurde im November 2018 ein Abkommen unterzeichnet. Es bedarf vor seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung in beiden Ländern. Die Ratifizierung auf deutscher Seite erfolgte im November 2019 durch ein Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestages.<ref>Götz Hausding: Deutscher Bundestag - Bundestag stimmt Sozialabkommen mit der Ukraine zu. Abgerufen am 30. April 2025.</ref> Das ukrainische Parlament hat bisher aber noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst, sodass das Abkommen noch nicht in Kraft getreten ist.<ref>Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Königsallee 71, 40215 Düsseldorf: Sozialabkommen mit der Ukraine hängt weiter | Ihre Vorsorge. Abgerufen am 30. April 2025.</ref>

Mit Argentinien, Kasachstan und der Russischen Föderation wurden Verhandlungen aufgenommen.<ref>admin: BMAS - Unterzeichnung deutsch-argentinischer Absichtserklärung. 5. Juli 2016, abgerufen am 30. April 2025.</ref><ref>Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Königsallee 71, 40215 Düsseldorf: Sozialabkommen mit der Ukraine hängt weiter | Ihre Vorsorge. Abgerufen am 30. April 2025.</ref>

Zuständigkeit - Verbindungsstelle

Zuständig für die Abwicklung sind in der Regel die sogenannten Verbindungsstellen, die beispielsweise in Deutschland bei den Dachverbänden der einzelnen Sozialversicherungszweige angesiedelt sind.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />