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Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein

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Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU)

Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein ist die dritte EU-Richtlinie zur Harmonisierung der nationalen Führerscheinregelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Sie enthält in Anhang I die Bestimmungen zum EG-Muster-Führerschein.

Am 25. November 2025 ist die 4. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Diese wird ab dem 26. November 2029 vollständig anwendbar sein und damit die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein ersetzen.<ref>Richtlinie (EU) 2025/2205 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2025 über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR). 22. Oktober 2025 (europa.eu [abgerufen am 30. November 2025]).</ref>

Entwicklung

Mit der ersten Richtlinie über den Führerschein (Richtlinie 80/1263/EWG)<ref>Richtlinie 80/1263/EWGVorlage:Abrufdatum</ref> wurde das erste EU-Regelwerk zur Harmonisierung der nationalen Führerscheinregelungen eingeführt, insbesondere durch die Einführung eines Führerscheins nach dem Gemeinschaftsmuster, die vorläufige Definition der Fahrzeugklassen und die Festlegung der Bedingungen, unter denen Führerscheine in der EU ausgestellt oder umgetauscht werden können.

Diese Vorschriften wurden mit der zweiten Richtlinie über den Führerschein (Richtlinie 91/439/EWG)<ref>Richtlinie 91/439/EWGVorlage:Abrufdatum</ref> präzisiert und erweitert. Vor allem wurde die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine festgelegt,<ref>vgl. EuGH, Urteil vom 26. April 2012 – C-419/10 zur Auslegung der entsprechenden Vorschriften in der dritten Führerscheinrichtlinie.</ref> außerdem wurden Anforderungen an das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins eingeführt.

Die dritte Richtlinie über den Führerschein (Richtlinie 2006/126/EG) wurde im Dezember 2006 angenommen und zwischen 2009 und 2020 elfmal geändert, vor allem um die Harmonisierung der gemeinsamen Standards und Anforderungen voranzubringen und um sie an die technologische Entwicklung anzupassen.<ref name="BR-Drs.">Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission. Unterrichtung durch die Europäische Kommission, BR-Drs. 153/23 vom 5. April 2023.</ref> Sie regelt die Führerscheinklassen sowie die Voraussetzungen für deren Erteilung und Entziehung europaweit einheitlich, wie auch die Ausbildung zum Fahrprüfer. Sie führt wesentliche Neuerungen gegen den Führerscheintourismus ein.

Gültigkeit und Umsetzung in nationales Recht

Die dritte Führerscheinrichtlinie ist am 19. Januar 2007 in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Vorschriften mussten bis zum 19. Januar 2011 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt und bis spätestens 19. Januar 2013 angewendet werden.

Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen geschehen durch Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung).<ref>Rechtliche Grundlagen des EU-Führerscheins. Bundesministerium für Digitales und Verkehr, abgerufen am 27. Oktober 2023.</ref>

In Österreich regeln das Führerscheingesetz (FSG) und die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) das Ausstellen und das Aussehen von Führerschein und Lenkberechtigung.

Rechtspolitik

Die Europäische Kommission hatte im Frühjahr 2023 eine Überarbeitung der Führerschein-Richtlinie („vierte EU-Führerscheinrichtlinie“) vorgeschlagen,<ref name="BR-Drs." /> um die Straßenverkehrssicherheit weiter zu verbessern und die Freizügigkeit zu erleichtern.<ref>Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie. Europäische Kommission, abgerufen am 26. Oktober 2023.</ref><ref>Holger Wittich,hwi,Uli Baumann,uba: Neue EU-Führerschein-Richtlinie: Das EU-Parlament hat abgestimmt. 28. Februar 2024, abgerufen am 9. April 2024.</ref> Die vierte Führerscheinrichtlinie wurde am 5. November 2025 verkündet. Sie ersetzt zum 26. November 2029 die Richtlinie 2006/126/EG und die Verordnung (EU) 383/2012.<ref>Amtsblatt L 2025/2205: Richtlinie (EU) 2025/2205 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2025 über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission, abgerufen am 5. November 2025</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

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