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Piperonylbutoxid

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Vorlage:Infobox Chemikalie

Piperonylbutoxid (PBO) verstärkt als Synergist die insektizide Wirkung von Pyrethrinen, Pyrethroiden, Rotenon und einigen Carbamaten. Piperonylbutoxid selbst hat keine insektizide Wirkung.

Gewinnung und Darstellung

Piperonylbutoxid wird halbsynthetisch aus Safrol oder Sassafrasöl hergestellt.

Verwendung

Piperonylbutoxid kann Insektiziden zugesetzt werden, die als Spray, Öl, Emulsion oder Pulver in den Handel gelangen. In der Mischung mit Pyrethrinen enthalten diese Präparate meist um 3- bis 10-mal so viel PBO wie Pyrethrine (Gewichtsanteile).

Medizin und Tiermedizin

Piperonylbutoxid ist ein Zusatz in pyrethrin- oder pyrethroidhaltigen Pedikuloziden.

Pflanzenschutz

Nach der EU-Richtlinie 91/414/EWG wird Piperonylbutoxid nicht als Wirkstoff, sondern als Beistoff von Insektiziden angesehen. Der Gebrauch als Synergist zu natürlichen Pyrethrinen ist auch für die ökologische Landwirtschaft zulässig.

In Deutschland und in der Schweiz ist Piperonylbutoxid als Wirkstoff gelistet, in Österreich sind dagegen keine PBO-haltigen Präparate zugelassen.<ref name="PSM">Vorlage:PSM-Verz</ref>

Schädlingsbekämpfung

PBO ist in vielen Haushaltsinsektiziden, die Pyrethrine oder Pyrethroide enthalten, zugesetzt.

Wirkungsweise

Piperonylbutoxid hemmt im Insektenkörper die Entgiftung der aufgenommenen Insektizide durch eines der Cytochrom P450-Enzyme. Dadurch wird zum Beispiel die insektizide Wirkung von Pyrethrum etwa um das 30-fache verstärkt, teilweise werden auch Resistenzen aufgehoben.

Halbwertszeit

Die Halbwertszeit von PBO beträgt in Innenräumen je nach Oberfläche und Lichteinwirkung etwa drei bis viereinhalb Jahre.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Im Boden ist es mit einer Halbwertszeit von 13 Tagen nicht persistent.<ref name="PPDB">Vorlage:PPDB</ref>

Abbau im Organismus

Der Abbau von PBO im Körper von Insekten und Warmblütern erfolgt zum einen durch oxidativen Abbau der Seitenkette, zum anderen durch eine oxidative Abspaltung des C-Atoms der Methylendioxygruppe. Der nicht weiter abbaubare Rest wird als Glykosid oder Aminosäure-Derivat ausgeschieden.

Toxikologie

Die akute Giftigkeit von Piperonylbutoxid für Säugetiere ist gering. Die LD50 lag bei Versuchstieren im Bereich von 2,5 bis 11,5 g/kg Körpergewicht. Die Reizwirkung von PBO auf der Haut ist gering, es wird auch kaum über die Haut aufgenommen.

Bei Langzeit-Fütterungsstudien traten hingegen schwere Leberschäden auf, in einigen Fällen auch Schädigungen der Nieren oder Veränderungen im Blutbild. Die WHO hält aufgrund dieser Langzeituntersuchungen eine erlaubte Tagesdosis von 0,2 mg/kg Körpergewicht/Tag für noch akzeptabel.

Das Europäische Arzneibuch legt als Grenzwert für Piperonylbutoxid-Rückstände in pflanzlichen Drogen 3 mg·kg−1 fest.<ref>Vorlage:Literatur</ref>

PBO hat keine mutagene Wirkung, reproduktionstoxisch wirkt es erst in Konzentrationen, die bereits die Elterntiere stark schädigen. Ob es krebserregend wirkt, konnte noch nicht eindeutig geklärt werden. Die US-Umweltbehörde EPA stufte die Kanzerogenität von Piperonylbutoxid 2006 aufgrund von Studien an Tieren in die Gruppe C (Possibly Carcinogenic to Humans/möglicherweise krebserregend beim Menschen) ein.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

PBO verstärkt bei gleichzeitiger Aufnahme mit Insektiziden deren toxische Wirkung bei Säugetieren bzw. beim Menschen.<ref>Vorlage:Literatur</ref>

Umweltwirkungen

Für Bienen ist Piperonylbutoxid nicht giftig. Die Giftigkeit für Wasserflöhe und Fische ist jedoch hoch.<ref>Vorlage:Registrierungsdossier</ref>

Risikobewertung

Piperonylbutoxid wurde 2012 von der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Rahmen der Stoffbewertung in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft (CoRAP) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des Stoffs auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Gründe für die Aufnahme waren die weite Verbreitung von PBO, eine mögliche Zuordnung zu PBT/vPvB-Stoffen sowie als potentieller endokriner Disruptor. Die Neubewertung wurde 2019 aufgrund bereits vorhandener Untersuchungen<ref>ECHA: Assessment Report: Piperonyl Butoxide, Januar 2017</ref><ref>ECHA: Biocidal Products Committee (BPC): Opinion on the application for approval of the active substance Piperonyl Butoxide, 16. Juni 2016</ref> zurückgezogen.<ref>ECHA: Justification for removing a substance from CoRAP prior to evaluation, 19. März 2019.</ref><ref>Vorlage:CoRAP-Status</ref>

Literatur

  • Werner Perkow: Wirksubstanzen der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. 2. Auflage, Erg. Lfg. April 1996, Verlag Paul Parey.

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Gesundheitshinweis